Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Umsetzung des "Ostfalen Outlet Helmstedt"
Protokoll:
Herr Viedt verweist auf die Vorlage. Diese wird vom Bau- und Umweltausschuss ausführlich diskutiert. Am 05.07.2013 hatte Frau Schadebrodt per E-Mail folgende Anfrage gestellt:
Warum wird als möglicher Kooperationspartner nur Helmstedt aktuell in Betracht gezogen? Die Werbegemeinschaft InnerCity vertritt ebenso die Händler in der Innenstadt. Auch ist ein Außen-vor-lassen nicht gut für das Ziel, die Händlerschaft und die beiden Interessenvertretungen zusammen zu führen. Abgesehen von dem Aspekt, dass ein städtebaulicher Vertrag möglicherweise gar nicht zum Tragen kommt, sollte zumindest im Vorfeld die Kommunikation mit beiden Vereinen erfolgen.
Herr Schobert antwortet, dass der Schwerpunkt hier eindeutig beim Stadtmarketing liege, welches im Grunde genommen Aufgabe der Stadt Helmstedt sei. Der Rat habe Helmstedt aktuell das Stadtmarketing seinerzeit lediglich übertragen. Rein theoretisch könnte die Stadt diese Aufgabe auch wieder an sich heranziehen und selber wahrnehmen. Daher erscheine es sinnvoll, wenn die Vereinigung, die das Stadtmarketing gegenwärtig für die Stadt Helmstedt erledige, beteiligt werde. Des Weiteren wurden Fragen hinsichtlich der Fahrbahnmarkierung im Bereich der Einmündung der Werner-von-Siemens-Straße in die Emmerstedter Straße gestellt und eine Alternativlösung an gleicher Stelle durch einen Kreisel statt einer Ampelanlage zur Diskussion gestellt. Die Darstellung der Fahrbahnmarkierungen wurde korrigiert (siehe Anlage Lageplan DOC Helmstedt des Büros Weinkopf). Die Alternative einer Kreisellösung ist während eines Termins der DOC-Beteiligten beim SBA Wolfenbüttel am 15.11.2012 von der Verwaltung und dem Büro Weinkopf vorgestellt und diskutiert worden. Die Straßenbauverwaltung teilte mit, dass sie – trotz der vorgebrachten Bedenken hinsichtlich vermisster Kreisverkehre im Bestand in Höhe Real/Obi - als Straßenbaulastträger einen Kreisverkehrsplatz an dieser Stelle auf keinen Fall zulassen werde. Weitere Überlegungen hinsichtlich der Entwurfsplanung, der Kostenbeteiligung oder eines eventuell erforderlichen Grunderwerbs sind daher nicht weiter verfolgt worden.
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