Strukturveränderung durch Gründung eines Gemeindeverbandes Wolfsburg-Landkreis Helmstedt; - Fusion der Stadt Helmstedt mit Nachbargemeinden - Anträge auf Entschuldungshilfe
Beschluss:
1. Die Stadt Helmstedt erklärt ihre Absicht, sich mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden zu vereinigen oder eine Samtgemeinde neu zu bilden. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden aufzunehmen bzw. weiter zu führen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2013 einen entsprechenden Antrag auf Entschuldungshilfe beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen.
4. Die Stadt Helmstedt bittet die Landesregierung gemäß § 14 a Abs.1 Satz 1 Nr. 4 a NFAG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der o. g. Verhandlungen, das notwendige Gesetzgebungsverfahren für die Vereinigung oder die Neubildung einer Samtgemeinde mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden einzuleiten und beauftragt den Bürgermeister nach Abschluss der Verhandlungen, einen entsprechenden Antrag an das Ministerium zu richten.
5. Sollten die Fusionsverhandlungen mit einem oder zwei der drei genannten Fusionspartner nicht erfolgreich verlaufen, erklärt die Stadt Helmstedt ihren Wunsch, eine Fusion mit dem oder den verbliebenen Fusionspartner einzugehen.
6. Die Stadt Helmstedt beantragt daneben gem. § 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b NFAG zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Entschuldungshilfe (Eigenentschuldung) in Höhe von 75 Prozent der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite für das erste volle Kalenderjahr des Bestehens des neuen Gemeindeverbandes Wolfsburg - Helmstedt.
Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass im Jahr der Auszahlung ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt wird. Vom Grundsatz her wird daher die feste Absicht erklärt, durch geeignete Maßnahmen die nachhaltige Wirkung der Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert eingehend erläutert.
Ergänzend fügt Herr Schobert hinzu, dass auch darüber diskutiert werden müsse, ob mit den für eine Fusion in Frage kommenden Gemeinden eine Samtgemeinde oder eine Einheitsgemeinde gebildet werde, wobei er das Modell der Einheitsgemeinde favorisiere. Er halte es für unverzichtbar, eine Lösung zu finden, die die kommunale Selbstverwaltung, auch im Hinblick auf die Ortsräte, ermögliche. Er könne sich ein kommunal-politisches und gesellschaftliches Leben ohne die Gestaltung durch die engagierte ehrenamtliche Arbeit von Kommunalpolitikern auf den Dörfern vor Ort nicht vorstellen. Daher sollte auf jeden Fall eine Lösung gefunden werden, dass die Ortsräte weiter aktiv und unmittelbar für ihre Einwohner vor Ort zuständig sein können.
Der Ortsbürgermeister merkt dazu ebenfalls an, dass für den Erhalt der Ortsräte höchstwahrscheinlich nur die Bildung einer Einheitsgemeinde in Frage komme. Er könne sich nicht vorstellen, dass es bei der Bildung einer neuen Samtgemeinde die Möglichkeit gebe, die Ortsräte weiterhin zu erhalten. Die Verhandlungen mit den in Frage kommenden Gemeinden bleiben daher abzuwarten.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
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