Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 12. März 2013 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt. 

 
TOP 2 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrats Barmke werden für die Verabschiedung des ehrenamtlichen Verwalters des Schützenhauses Barmke, Herrn Dieter Horlitz, 250,00 Euro bereitgestellt.

Anmerkung:
Nach Abzug des beschlossenen Zuschusses stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 1.200,00 Euro zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Barmke interfraktionell beraten habe und beabsichtige, für die Verabschiedung des ehrenamtlichen Verwalters des Schützenhauses Barmke, Herrn Dieter Horlitz, 250,00 Euro aus Ortsratsmitteln bereitzustellen. Die Verabschiedung soll in der kommenden Ortsratssitzung erfolgen.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden 

 
TOP 3 Strukturveränderung durch Gründung eines Gemeindeverbandes Wolfsburg-Landkreis Helmstedt; - Fusion der Stadt Helmstedt mit Nachbargemeinden - Anträge auf Entschuldungshilfe

Beschluss:

1. Die Stadt Helmstedt erklärt ihre Absicht, sich mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden zu vereinigen oder eine Samtgemeinde neu zu bilden.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden aufzunehmen bzw. weiter zu führen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2013 einen entsprechenden Antrag auf Entschuldungshilfe beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen.

4. Die Stadt Helmstedt bittet die Landesregierung gemäß § 14 a Abs.1 Satz 1 Nr. 4 a NFAG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der o. g. Verhandlungen, das notwendige Gesetzgebungsverfahren für die Vereinigung oder die Neubildung einer Samtgemeinde mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden einzuleiten und beauftragt den Bürgermeister nach Abschluss der Verhandlungen, einen entsprechenden Antrag an das Ministerium zu richten.

5. Sollten die Fusionsverhandlungen mit einem oder zwei der drei genannten Fusionspartner nicht erfolgreich verlaufen, erklärt die Stadt Helmstedt ihren Wunsch, eine Fusion mit dem oder den verbliebenen Fusionspartner einzugehen.

6. Die Stadt Helmstedt beantragt daneben gem. § 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b NFAG zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Entschuldungshilfe (Eigenentschuldung) in Höhe von 75 Prozent der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite für das erste volle Kalenderjahr des Bestehens des neuen Gemeindeverbandes Wolfsburg - Helmstedt.

Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass im Jahr der Auszahlung ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt wird. Vom Grundsatz her wird daher die feste Absicht erklärt, durch geeignete Maßnahmen die nachhaltige Wirkung der Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert für die anwesenden Zuhörer näher erläutert.

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem zeitlichen Ablauf zur Umsetzung des Vorhabens.

Herr Schobert erklärt, unter Berücksichtigung der verschiedenen Optionen zeichne sich ab, dass die Samtgemeinde Nord-Elm mit der Stadt Helmstedt baldmöglichst in Verhandlungen treten werde. Die Gemeinde Büddenstedt wolle sich noch zwischen der Stadt Schöningen und der Stadt Helmstedt entscheiden, wobei er hoffe, dass diese Entscheidung in den nächsten 6 Wochen nach Ostern herbeigeführt werde. Das gleiche gelte auch für die Samtgemeinde Grasleben, die teilweise eine Fusion mit der Samtgemeinde Velpke favorisiere. Dort müsse zuvor abgeklärt werden, ob die Samtgemeinde Velpke ebenfalls mit der Samtgemeinde Grasleben fusionieren möchte. Diese Entscheidungen sollten abgeschlossen sein, damit die Stadt Helmstedt in zusammenhängende Fusionsverhandlungen einsteigen könne. Im September 2016 stehen Kommunalwahlen an, wobei ein halbes Jahr vor dieser Wahl die Kandidaten benannt und die Listen aufgestellt werden können. Bis dahin sollte die Fusion vollzogen sein. Der Landtag benötige für den Gesetzesbeschluss mit Diskussionen und Anhörungen ebenfalls ein halbes Jahr, so dass die Gemeinden am Ende des Jahres 2014 wissen müssen, ob sie mit anderen Kommunen fusionieren wollen oder nicht. Unter Berücksichtigung der Endverhandlungen wären spätestens im 2. Halbjahr 2015 die notwendigen Beschlüsse zu fassen, wobei bei den Samtgemeinden alle Gemeinderäte zustimmen müssen. Somit stehen den Kommunen für die Fusionsverhandlungen anderthalb Jahre zur Verfügung.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 4 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

- erfolgen in der nächsten Ortsratssitzung -

 
TOP 5 Bekanntgaben

Protokoll:

Bekanntgaben liegen nicht vor.

 
TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen  
TOP 7.1 Baumbegutachtungen

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch fragt an, in welchem Zeitrahmen die Baumbegutachtungen erfolgen.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine weitere Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche und nachdem die Zuhörer den Sitzungsraum verlassen haben, eröffnet er die nichtöffentliche Sitzung.

 

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