Strukturveränderung durch Gründung eines Gemeindeverbandes Wolfsburg-Landkreis Helmstedt; - Fusion der Stadt Helmstedt mit Nachbargemeinden - Anträge auf Entschuldungshilfe
Beschluss:
1. Die Stadt Helmstedt erklärt ihre Absicht, sich mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden zu vereinigen oder eine Samtgemeinde neu zu bilden. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden aufzunehmen bzw. weiter zu führen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2013 einen entsprechenden Antrag auf Entschuldungshilfe beim zuständigen Ministerium für Inneres und Sport zu stellen.
4. Die Stadt Helmstedt bittet die Landesregierung gemäß § 14 a Abs.1 Satz 1 Nr. 4 a NFAG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der o. g. Verhandlungen, das notwendige Gesetzgebungsverfahren für die Vereinigung oder die Neubildung einer Samtgemeinde mit der Gemeinde Büddenstedt, der Samtgemeinde Grasleben und ihren Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde Nord-Elm und ihren Mitgliedsgemeinden einzuleiten und beauftragt den Bürgermeister nach Abschluss der Verhandlungen, einen entsprechenden Antrag an das Ministerium zu richten.
5. Sollten die Fusionsverhandlungen mit einem oder zwei der drei genannten Fusionspartner nicht erfolgreich verlaufen, erklärt die Stadt Helmstedt ihren Wunsch, eine Fusion mit dem oder den verbliebenen Fusionspartner einzugehen.
6. Die Stadt Helmstedt beantragt daneben gem. § 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b NFAG zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Entschuldungshilfe (Eigenentschuldung) in Höhe von 75 Prozent der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite für das erste volle Kalenderjahr des Bestehens des neuen Gemeindeverbandes Wolfsburg - Helmstedt.
Der Rat der Stadt Helmstedt nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass im Jahr der Auszahlung ein ausgeglichener Ergebnishaushalt vorgelegt wird. Vom Grundsatz her wird daher die feste Absicht erklärt, durch geeignete Maßnahmen die nachhaltige Wirkung der Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Protokoll:
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Nach längerer Aussprache fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig folgenden
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