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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 04. September 2013 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 22.05.2013

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 22.05.2013.

 
TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

- Ortsrat Emmerstedt; Projekt Dorfforum                                 bis zu 250,00 Euro,

- Gesangverein "Sängerbund Harmonie"                                            150,00 Euro.

Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 3.520,00 Euro zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass ein Zuschussantrag vom Gesangverein "Sängerbund Harmonie" eingegangen sei und den Ortsratsmitgliedern vorliege.

Herr Preuß äußert, dass sich die Ortsratsmitglieder für eine Bezuschussung des Gesangvereins von 150,00 Euro ausgesprochen haben.

Herr Joachim Alder berichtet vom Arbeitskreis Dorferneuerung, dass dieser das Projekt Dorfforum erarbeitet habe, mit dem ein Informationspunkt geschaffen werden solle, an dem sich die Bürger über das dörfliche Leben informieren können. Dafür werde eine alte Telefonzelle aufbereitet und aufgestellt, weshalb er als Mitglied des Ortsrates und auch als Mitglied des Arbeitskreises für das Projekt Dorfforum einen Antrag auf Bezuschussung mit einem Betrag von bis zu 250,00 Euro stelle.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Anträge abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden 

 
TOP 4 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988

Beschluss:

Die 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert kurz erläutert, wobei er noch anmerkt, dass die Verwaltung nach derzeitigen Berechnungen davon ausgehe, dass die Straßenreinigungskosten in den nächsten 2 Jahren nicht erhöht werden müssen.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 5 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke wird in der als Anlage 3 beigefügten Form mit den Änderungen beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die von Herrn Schobert und Herrn Joachim Alder für die anwesenden Einwohner näher erläutert wird.

Herr Joachim Alder nimmt Bezug auf den vorliegenden Entwurf der neuen Friedhofssatzung und schlägt vor, bei der Bezeichnung für fehl- und totgeborene Kinder die "500 g" zu streichen. Diese Kinder seien personenstandsrechtlich keine Verstorbenen, weil sie nicht lebend zur Welt gekommen und nach der Definition des Bestattungsgesetzes auch keine Leichen seien. Wenn nun beabsichtigt sei, dass diese Kinder auch vom Friedhofszweck her auf den städtischen Friedhöfen beerdigt werden können, müsse man § 2 der Satzung dahingehend ändern, dass man zu den dort erwähnten Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner von Emmerstedt und Barmke waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen, den Zusatz aufnehmen: "und von Früh- und Totgeborenen (Sternenkinder), deren Eltern Einwohner der Ortsteile Emmerstedt und Barmke sind". Somit würden die Früh- und Totgeborenen, auch die über 800 g, als Sternenkinder bezeichnet und man müsse in der gesamten Satzung nicht immer von Früh- und Totgeborenen sprechen, was er sehr unpassend finde. Um auch den Sternenkindern, die nicht aus Emmerstedt oder Barmke kommen, ein Begräbnis in Emmerstedt zu ermöglichen, müsse der letzte Satz des § 2 folgendermaßen geändert werden: "Die Bestattung anderer Personen oder Sternenkinder bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung." Dadurch werde diese Absicht auch rechtlich abgedeckt. Weiter habe er sich im Vorfeld bei dem Betriebshofleiter Herrn Kuschenek dahingehend informiert, dass der kleinste Sarg 60 cm breit sei. Daher müsse die vorgesehene Grabgröße, die hier auf 50 cm x 70 cm beziffert wurde, ein wenig vergrößert werden, so dass man den kleinsten Sarg auch in das ausgehobene Grab hineinbekomme. Nach Rücksprache mit dem Betriebshofleiter müsse das Grab dann ein Außenmaße von 90 cm x 65 cm aufweisen.

Anschließend stimmen die Ortsratsmitglieder dem Vorschlag zu, den Begriff "Sternenkinder" in die Satzung aufzunehmen.

Weiter fragt Herr Joachim Alder zu § 5 Abs. 1 letzter Satz an, warum es Kindern unter 10 Jahren nicht gestattet sein solle, den Friedhof ohne Begleitung Erwachsener zu betreten. Es bedeute, wenn ein Kind unter 10 Jahren einen nahen Angehörigen verloren habe, dürfe dieses Kind allein nicht das Grab des Verstorbenen besuchen. Diese Regelung könne er nicht verstehen. Schon in der letzten Wahlperiode sei von beiden Ortsratsfraktionen beabsichtigt gewesen, dem Friedhof einen parkähnlichen Charakter zu verleihen, dem diese Regelung aber entgegen stehe. Das sich die Kinder auf dem Friedhof ruhig verhalten müssen, stehe außer Frage.

Herr Schobert führt aus, dass kein Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung ein trauerndes Kind unter 10 Jahren ohne Begleitung Erwachsener des Friedhofs verweisen würde. Hiermit sei eine andere Situation gemeint. Der Barmker Friedhof liege neben einem Kinderspielplatz und es können Situationen eintreten, dass Kinder sich zum Spielen auf dem Friedhof aufhalten. Um eine klare Möglichkeit zur Einschreitung, auch den Eltern gegenüber, zu erhalten, sei diese Regelung notwendig. Außerdem merkt er an, dass man bei einem Kind im Grundschulalter oder noch jünger, welches sich allein auf einem Friedhof befinde, auch aus Fürsorgepflicht dem Kind gegenüber einschreiten müsse. Es sei bereits vorgekommen, dass ein traumatisiertes Kind für längere Zeit auf dem Friedhof verweilte, ohne das die Angehörigen davon wussten. Außerdem müsse man auch damit rechnen, dass die auf dem Friedhof spielenden Kinder in ein bereits ausgehobenes Grab fallen können und keine Erwachsenen zur Hilfeleistung anwesend seien. Daher möchte er diese Regelung nicht herausstreichen, weil die Praxis so sei, wie er beschrieben habe.

Herr Joachim Alder bezweifelt zu § 5 Abs. 2 Punkt b), dass auf dem Friedhof Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste angeboten oder diesbezüglich geworben werde. Ebenso könne er sich auch nicht vorstellen, dass gemäß Punkt c) jemand an Sonn- und Feiertagen auf dem Friedhof und in der Nähe von Bestattungen störende Arbeiten ausführe. Seiner Meinung nach bedarf es hier keiner Regelung.

Herr Schobert antwortet, es könne sehr wohl vorkommen, dass jemand gewerbliche Waren oder Dienstleistungen, wie ein Blumenverkauf auf dem Friedhof anbiete. Des Weiteren verweist er wieder auf die Lage des Barmker Friedhofes, an den auch Ackerflächen grenzen und wo man mit landwirtschaftlichen Feldarbeiten auch an Sonn- und Feiertagen rechnen müsse.

Herr Joachim Alder erwidert, er könne nicht erkennen, dass eine Festlegung dieser Verbote für die Friedhöfe in Emmerstedt und Barmke nötig seien und einer Regelung bedürfen.

Der Ortsbürgermeister entgegnet, dass die Festschreibung der Verbote aber auch nicht schädlich sei und man sie daher im Entwurf stehen lassen solle.

Zu den landwirtschaftlichen Arbeiten führt Herr Joachim Alder weiter aus, dass es für Landwirte die Ausnahmeregelung gebe, in der Erntezeit auch an Sonn- und Feiertagen auf dem Feld zu arbeiten. Dass diese landwirtschaftlichen Arbeiten eine Bestattung nicht stören dürfen, sehe er noch ein, aber nicht die Vorgabe, ein Pflügen oder Mähen an den Sonn- und Feiertage neben dem Friedhof zu verbieten. Es gebe für den Landwirt kein Sonntagsverbot, welches durch die Formulierung in der Satzung eingeführt werden würde.

Herr Schobert antwortet, dass die von Herrn Joachim Alder aufgeführten Satzungsänderungen zum Verhalten auf dem Friedhof dem auslösenden Änderungsgrund, nämlich die Bestattung von Sternenkindern zu ermöglichen, vorerst nicht im Wege stehen. Sollte der vorliegende Satzungsentwurf auch in diesen Verhaltenspunkten geändert werden, sei eine Verabschiedung der Satzung in der Oktober-Ratssitzung nicht möglich, da diese wieder den Ortsrat Barmke passieren müssen, weil die Einwendungen dort noch nicht behandelt wurden. Weiter verweist er auf die vielen, bereits in der Praxis schon vorgekommenen Gegebenheiten auf und um Friedhöfe hin. Dabei nimmt er Bezug auf einige Beispiele, wie unabwendbare Arbeiten von Landwirten, Hufschmieden und Sägewerksbetreibern.

Herr Joachim Alder nimmt daraufhin diese Einwände zurück, nimmt aber nochmals Bezug auf den Punkt f) des § 5 Abs. 2, wo Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Friedhof geregelt werden. Diese Regelung sei seiner Meinung nach unnötig, da es sich von selbst ergebe, den Friedhof nicht zu verunreinigen und zu beschädigen. Das seien Selbstverständlichkeiten, die ebenfalls nicht geregelt werden müssen.

Der Ortsbürgermeister merkt an, dass diese Regelung in Verbindung mit § 32 Ordnungswidrigkeiten zu sehen sei, weil man diese ansonsten nicht verfolgen könne.

Herr Joachim Alder erwidert, dass bei Beschädigungen auf den Friedhöfen eine Sachbeschädigung vorliege und man diese als Gemeinde nicht noch gesondert regeln müsse.

Eine Diskussion über Sachbeschädigungen und Störung der Totenruhe schließt sich an, wobei Herr Schobert abschließend ausführt, dass beim Vorliegen dieses Sachverhalts die Stadt Helmstedt durch die Friedhofssatzung eine eigenständige Möglichkeit erhalte, ordnungsrechtlich vorzugehen.

Herr Joachim Alder führt weiter aus, dass es durch die bereits von den Ortsratsmitgliedern zugestimmten Formulierung in § 11 heißen müsse: "Die Ruhezeit für Leichen, Aschen und Sternenkinder beträgt 10 Jahre für Sternenkinder." In § 13 Abs. 2 Punkt f) müsse es "Grabstätten für Sternenkinder" und im Abs. 3 Punkt e) "für Sternenkinder Länge 0,9 m / Breite 0,65 m" heißen. Zu § 14 Abs. 2 führt er aus, dass diese Regelung auch für Sternenkinder gelten müsse, wenn zugelassen werde, dass in einer Reihengrabstätte neben einer größeren Leiche auch ein Kind bestattet werden könne. Daher müsse es im Satz 2 heißen "……die Leiche eines Kindes unter einem Jahr oder eines Sternenkindes und eines Familienangehörigen……". Unter § 15 Abs. 5 Punkt 2. müssen die Sternenkinder ebenfalls mit aufgenommen werden. Im § 18 seien die Überschrift und die bisherige Formulierung im Abs. 1 auch wieder in Sternenkinder zu ändern. Im Abs. 3 sei die Formulierung dahingehend zu ändern, dass in jeder Grabstätte nur ein Kind bestattet werden kann, da die Sternenkinder keine Leichen im rechtlichen Sinne seien. Die Formulierungen in den §§ 21 und 25 jeweils Abs.4 und § 26 Abs. 5 müssen ebenso in Sternenkinder geändert werden, wobei im § 25 Abs. 4 das Wort "grundsätzlich" gestrichen werden sollte, da durch die Formulierung "ohne dessen Zustimmung" bereits eine Ausnahme geregelt wurde und das fehlende letztes Wort "werden" einzufügen sei.

Auf Nachfrage hält der Ortsbürgermeister fest, dass die Ortsratsmitglieder mit diesen Änderungen einverstanden seien.

Abschließend fügt der Ortsbürgermeister für die anwesenden Zuhörer erklärend hinzu, dass auf Wunsch der Einwohner der Passus aufgenommen wurde, in eine Wahlgrabstelle einer Erdbestattung nun mehrere und nicht nur eine Urne bestatten zu können.

Herr Preuß spricht sich für eine umgehende Umsetzung der Änderungssatzung aus, um eine Bestattungsmöglichkeit von Sternenkindern so schnell wie möglich voranzutreiben. Sollten die von Herrn Joachim Alder angesprochenen Änderungen einer schnellen Satzungsumsetzung im Wege stehen, sollten sie auch nicht in den Satzungsentwurf mit aufgenommen werden.

Herr Joachim Alder weist die anwesenden Zuhörer noch darauf hin, dass die Einrichtung einer Grabanlage für Sternenkinder für die Stadt Helmstedt keine Kosten verursache, da beabsichtigt sei, das vorgesehene Denkmal als Mittelpunkt der Grabanlage über Sponsoren und die Kosten für die Grab- und Beisetzungskosten von den Sterneneltern finanziell abdecken zu lassen.

Herr Krumpelt merkt an, dass die geänderte Satzung nach Beschlussfassung u.a. durch den Aushang auf den städtischen Friedhöfen öffentlich gemacht werde. Da er aber noch nie einen Friedhofsnutzer gesehen habe, der vor dem Aushangkasten stand und die Satzung gelesen habe, schlägt er vor, Hinterbliebenen im Trauerfall die Satzung direkt zukommen zu lassen.

Der Ortsbürgermeister klärt auf, dass die Information der Hinterbliebenen durch den Bestatter im Rahmen der Bestattungsgespräche erfolge, da diese über den Inhalt der Satzung genauestens informiert werden. Außerdem sei die Satzung auf Nachfrage bei der Verwaltung und im Internet, sowie auszugsweise auch im Emmerstedter Gemeindebrief einsehbar.

Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 6 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung)

Beschluss:

Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

Anmerkung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Krumpelt merkt an, dass die im vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Friedhofssatzungsänderungen demzufolge auch in die Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet werden müssen. Daher sei der unter § 2, Grabstellengebühren, Reihengrabstellen für Verstorbene stehende Satz c) "mit einem Körpergewicht von unter 500 Gramm" zu streichen und sollte durch "Sternenkinder" ersetzt werden. Weiter müsse zu dem Satz unter § 2, Begräbnisgebühren, Erdbestattungen für Verstobene bis zu 5 Jahren "und für Sternenkinder" hinzugefügt werden.

Herr Joachim Alder ergänzt, dass die Friedhofssatzung im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dahingehend geändert werden solle, die Grabstellen für Sternenkinder mit 0,90 m Länge und 0,65 m Breite etwas größer als vorgesehen zu gestalten, wodurch sich dann nach der in der Vorlage aufgeführten Berechnung auch eine höhere Grabstellengebühr für Sternenkinder in Höhe von 180,00 Euro ergebe, die unter § 2 eingearbeitet werden müsse. Bei den Begräbnisgebühren sehe er keinen Unterschied zwischen den Verstorbenen bis zu 5 Jahren und den Sternenkindern, daher könnten diese in den Gebührensatz von 145,00 Euro mit aufgeführt und nicht weiter differenziert werden.

Herr Preuß führt aus, dass man die Preiskalkulation der Verwaltung vorerst so belassen sollte, um anschließend mit allen Beteiligten Rücksprache zu halten, ob man die Gebühr für die Änderung der Grabstellengröße für Sternenkinder in dem bisherigen preislichen Rahmen belassen könne. Sollte ein Gleichbleiben der Gebühren nicht möglich sein, könne eine Änderung der Gebührensatzung zu einem späteren Zeitpunkt noch immer vorgenommen werden.

Herr Schobert widerspricht Herrn Preuß dahingehend, dass bei der Gebührenkalkulation eine gesetzlich vorgegeben Klarheit der Gebühren vorliegen müsse. Man könne nicht, auch nicht bei diesem sensiblen Thema, nach Empfinden entscheiden. Um eine Gebührensicherheit herbeizuführen, habe die Verwaltung einen Maßstab gewählt, der auf die in Anspruch genommene Friedhofsfläche basiere und mit dem die Verwaltung eine Durchgängigkeit bei der Gebührenberechnung erreicht habe. Er rate daher dringend davon ab, Änderungen an den kalkulierten Gebühren ohne Berechnungsgrundlage vorzunehmen, die zu einem Einspruch der Kommunalaufsicht führen könnten.

Herr Joachim Alder stellt daher den Antrag, die unter § 2 aufgeführten Reihengrabstellengebühren für Sternenkinder mit den errechneten 180,00 Euro und die ebenfalls unter § 2 aufgeführten Erdbestattungsgebühren für Sternenkinder mit 145,00 Euro zu belegen.

Der Ortsbürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Joachim Alder abstimmen, der einstimmig angenommen wird.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert erläutert.

Herr Krumpelt verweist auf die Entscheidung des Ortsrates Barmke, der die Vorlage abgesetzt habe. Auch habe die Vorlage nicht auf der Tagesordnung der bereits erfolgten Bauausschusssitzung gestanden. Daher beantragt er, die Vorlage ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen.

Herr Schobert antwortet, dass der Impuls zur Überarbeitung der Satzung aus dem Ortsrat Emmerstedt kam und da er auch nicht von einer Beratung in der Oktober-Sitzung des Rates ausgehe, habe er es für richtig gehalten, über die Ortsräte die Diskussion wieder aufzunehmen, weil auch aus dem Ortsrat Emmerstedt der Prüfungsauftrag gekommen sei und der Bauausschuss sich diesem Prüfauftrag nur angeschlossen habe. Er gehe nun davon aus, dass der Ortsrat Emmerstedt darüber weiter diskutieren möchte.

Herr Joachim Alder verweist auf den Prüfungsauftrag aus dem Ortsrat Emmerstedt, eine Ausarbeitung von Möglichkeiten zur Finanzierung von Straßenausbauten vorzulegen. Die nun vorliegende Vorlage beinhalte diese nicht. Er würde gern wissen, wie die Gemeinde Barum aus dem Landkreis Lüneburg es rechtlich ermöglichen konnte, ihre Straßenausbauten durch Grundsteuererhöhungen zu finanzieren, so dass sie ihre Straßenausbaubeitragssatzung aufheben konnte. Er gehe davon aus, dass sich die Verwaltung mit der Gemeinde Barum in Verbindung gesetzt und nach Umsetzungsmöglichkeiten und Erfahrungen gefragt habe. Er bitte nun um Vorlage dieser Antwort. In diesem Zusammenhang verweist er auf etliche Gemeinden, auch in Niedersachsen, die dieses Verfahren praktizieren, welche man unter Anwendung des Internets ermitteln und auch dort rechtlichen Rat über deren Verfahren und Satzungen einholen könnte. Aus diesen Informationen sollte eine Vorlage mit allen Vor- und Nachteilen erstellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.

Herr Schobert verweist auf die eindeutige Stellungnahme der Verwaltung und hält fest, dass der Prüfungsauftrag somit beendet sei. Jedem Ratsmitglied sei es unbenommen, auf eigenem Wege zu recherchieren und Rechtsauskunft einzuholen. Es müsse ein Punkt geben, wo akzeptiert werde, dass die Verwaltung eine eindeutige, klare und nachvollziehbare Auskunft gegeben habe. Er als Bürgermeister behalte es sich vor, seine eigene Einschätzung und die der Verwaltungsmitarbeiter in die Verwaltungsvorlagen mit aufzunehmen. Die Entscheidung obliege dem Rat und wenn der Rat sich gegen eine Straßenausbaubeitragssatzung entscheide, werde sich die Kommunalaufsicht über die Erhöhung der Einnahmeseite freuen.

Herr Preuß möchte zu § 1 der neugefassten Satzung wissen, was unter dem neu eingefügten Begriff "Anschaffung" zu verstehen sei.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

Herr Joachim Alder fragt erneut an, ob es überhaupt eine Nachfrage bei der Gemeinde Barum oder in anderen Städten mit dem Grundsteuermodell gegeben habe und wen ja, bitte er um Vorlage der Antworten. Er sehe den damaligen Prüfungsauftrag des Ortsrates als nicht hinreichend ausgeführt an und bestehe, trotz des Einwandes von Herrn Schobert, auf eine ausführliche Beantwortung.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung dahingehend zu, in welchen Gemeinden die Verwaltung nachgefragt habe. Ansonsten werde er es nicht verantworten, dass bei der vorliegenden klaren und eindeutigen Thematik die Bauverwaltung mit weiteren Beantwortungen von ihren anderen Aufgaben abgehalten werde.

Der Ortsbürgermeister verweist auf den Auftrag aus der letzten Ortsratssitzung und merkt an, dass auch er diesen Auftrag für nicht ausreichend ausgeführt und beantwortet halte. Die Verwaltung habe sich die Beantwortung dahingehend leicht gemacht, in dem sie die damals vorgeschlagene Verwaltungssicht mit dieser Vorlage erneut vorlege und äußere, dass die bisherige Verwaltungssicht die richtige sei. Seiner Meinung nach werden die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Lüneburg ignoriert, auf die sich der Ortsrat Emmerstedt schon damals inhaltlich bezogen habe. Das Verwaltungsgericht habe die klare Entscheidung getroffen, dass Grundsteuererhöhungen für Straßensanierungen zulässig seien. Alles Weitere, was in dem letzten Satz der Vorlage verzeichnet sei, sei nicht das, was der Ortsrat Emmerstedt angeregt und zur Prüfung weitergegeben habe. Diese Ausführungen beinhalten seiner Meinung nach nur das, was die Verwaltung von vornherein umsetzen wollte und was sie nochmals mit Nachdruck vorgelegt habe, ohne sich ausreichend umgehört und informiert zu haben. Der Ortsrat Emmerstedt möchte Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie sämtliche mit dem Straßenbau in Verbindung stehenden Kosten auf alle Einwohner umgelegt werden können. Es solle vermieden werden, dass einzelne Straßenanlieger horrende Beträge für einen Straßenausbau zahlen müssen, die sie nicht leisten können. Auf der anderen Seite würde eine Grundsteuererhöhung auch zu einer nicht unerhebliche Mehreinnahme führen, die ebenfalls zum allgemeinen Straßenbau mit herangezogen werden könne. Daher sei die von der Verwaltung gegebene Antwort nicht ausreichend.

Herr Schobert verweist nochmals auf die Vorlage, die die Frage des Ortsbürgermeisters beantworte. Es sei unstrittig, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg diese Entscheidung getroffen und einer Möglichkeit zur Erhöhung der Grundsteuer zugestimmt habe. Diese Aussagen habe er eingangs auch bestätigt. Wie auch in der Vorlage bereits ausgeführt, sehe das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht vor. Damit sei eindeutig geklärt, dass auch die Verwaltung der Auffassung des Verwaltungsgerichts Lüneburg beipflichte und rein rechtlich keine Notwendigkeit für eine Straßenausbaubeitragssatzung sehe. Anschließend gibt er den Inhalt der Vorlage wieder, die allerdings Erklärungen beinhalte, warum das Grundsteuererhöhungmodell nicht auf die Stadt Helmstedt anzuwenden sei. Abschließend hält er fest, dass die Grundsteuervariante zur Finanzierung von Straßenausbauten für die Stadt Helmstedt erst dann umsetzbar wäre, wenn haushaltsüberschüssige Finanzierungsmittel für eine Straßensanierung eingesetzt werden könnten und somit auch keine Straßenausbaubeitrage mehr erhoben werden müssten. Da die Stadt Helmstedt über diese überschüssigen Mittel aber nicht verfüge, bleibe nach eingehender Prüfung nur die Umsetzung der von der Verwaltung aufgezeigten Möglichkeit.

Herr Preuß merkt an, dass die Überlegungen zwar vom Ortsrat Emmerstedt angeschoben wurden, der Ortsrat aber in dieser Angelegenheit nur eine beratende Funktion habe. Die Entscheidung werde durch die beiden großen Stadtratsfraktionen im Rat der Stadt Helmstedt herbeigeführt. Da die anwesenden Ortsratsmitglieder Joachim Alder und Friedrich-Wilhelm Diedrich als Ratsmitglieder den beiden großen Stadtratsfraktionen angehören, schlägt er vor, dass diese die Thematik in ihre Stadtratsfraktionssitzungen zur Beratung mitnehmen. Der Bauausschuss solle dann Möglichkeiten erarbeiten, welche den Ortsräten, von der Verwaltung aufbereitet, wieder vorgelegt werden.

Herr Joachim Alder pflichtet den rechtlichen Ausführungen von Herrn Schobert bei. Er frage sich aber, wie die anderen "Pleitegemeinden" dieses alternative Finanzierungsmodell durchführen können. Zur Beurteilung der gesamten Thematik und zur Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsentscheidung möchte er daher eine Antwort auf seine Fragen vorgelegt bekommen. Zurzeit liege nur die Antwort vor, dass das Modell nicht einsetzbar und nicht sinnvoll sei. Aus diesem Grund stimme er den Vorschlägen von Herrn Krumpelt und Herrn Preuß zu, die Vorlage abzusetzen und zur Beratungen in die Stadtratsfraktionen zu geben.

Herr Schobert gibt zur Frage, warum die Gemeinde Barum das Grundsteuerfinanzierungsmodell einsetzen konnte, die zwischenzeitlich durchs Internet gewonnene Information, dass die Gemeinde Barum einen ausgeglichenen Haushalt und einen Überschuss erwirtschaftet habe. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass aufgrund des im Jahr 2010 vom Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung mit der Erhöhung von der Verwaltung ausgearbeitet und vorgelegt wurde. Er habe Verständnis dafür, dass man möglicherweise zu einer anderen Entscheidung kommen möchte, aber dann müsste erst das Haushaltskonsolidierungskonzept dahingehend geändert werden, dass dieser Punkt wieder rückgängig gemacht werde. Er möchte für den überlasteten Baubereich nicht, dass herumdiskutiert werde, nur weil man, auch aus besten Absichten heraus, nicht bereit sei, die gesetzlich dargestellte Realität zu akzeptieren.

Herr Joachim Alder erwidert, es lasse sich nicht erklären, dass die hochbeschäftigten Mitarbeiter im Bausektor nicht in der Lage waren, was Herr Schobert gerade während des Sitzungsablaufes nebenbei im Internet recherchiert habe. Diese Auskunft von Herrn Schobert hätte bereits in der Vorlage aufgenommen werden können, da diese die Erklärung für das Umsetzen des Modells in Barum sei.

Abschließend lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag auf Absetzung der Vorlage abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt spricht sich einstimmig dafür aus, die Vorlage ohne Beschlussfassung von der Tagesordnung abzusetzen.


TOP 8 Sachstandsbericht "Hauptstraße"

Protokoll:

Herr Schobert berichtet zum aktuellen Sachstand, dass die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) die Übernahme der Straßenbaulast zum 01.04.2014 vorbereite. Nach aktuellem Verhandlungsstand werde von dort in den Jahren 2014 und 2015 eine Substanzerhaltung mit punktuellen Reparaturen betrieben, im Jahr 2015 oder 2016 eine Sanierung der Fahrbahn durchgeführt, deren Art und Umfang noch nicht feststehe und eine an die Stadt Helmstedt gerichtete Rechnung in Höhe einer (fiktiven) Deckenerneuerung ausgestellt. Die Stadt Helmstedt habe sich über die Deckensanierung hinaus an allen Kosten für die Nebenanlagen zu beteiligen (Bordsteine, Anpassungen an den Gehwegen, Pflanzinseln). Eine Dorferneuerung, die dort möglicherweise Effekte auslösen könnte, möchte er offiziell nicht ansprechen. Rein theoretisch könnte mit einer 50%-igen Förderung durch Dorferneuerungsmaßnahmen gerechnet werden, wenn diese Maßnahme bewilligt werden. Eine derartige Vorgehensweise sei auch in Bad Helmstedt sehr erfolgreich gewesen, wo ebenfalls zusammen mit dem Straßenneubauamt die Gehwege neu gestaltet werden konnten. Sofern die Stadt die Fahrbahn der Hauptstraße bezuschussen und einen gewissen Gestaltungsspielraum für Anpassungsarbeiten behalten wolle, sollte ein Betrag von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stehen, allerdings nicht, wie ursprünglich angedacht, für das Jahr 2014, sondern erst für das Jahr 2015. Daher schlage die Verwaltung nach derzeitigem Kenntnisstand vor, 300.000 Euro für das Jahr 2015 im Rahmen der Straßenunterhaltung für Oberflächensanierung und Anpassungsarbeiten an der Hauptstraße vorzusehen. Es bedeute allerdings auch, dass der Rat anhand der Vielzahl von investiven Maßnahmen noch die Entscheidung treffen müsse, welche Maßnahmen in welcher Priorität im Stadtgebiet umgesetzt werden sollen. Außerdem müsse für die Haushaltsberatungen noch eine geschätzte fiktive Grenze eingesetzt werden und man könne dann nur hoffen, dass der Landkreis Helmstedt diesen Haushalt auch genehmigen werde. Die Frage von Kreditaufnahmen werde ebenfalls im Rat zu entscheiden sein. Die Verwaltung werde diese Maßnahme auch dahingehend unterstützen, dass sie die Maßnahme mit hoher Priorität in die Liste aufnehme, sodass sie über dem gesetzten Limit für investive Maßnahmen liege.

Der Ortsbürgermeister erklärt zu dem angesprochenen Betrag von 300.000 Euro, dass das Land aber 500.000 Euro haben möchte und fragt an, was geschehe, wenn das Land sich mit dem niedrigeren Betrag nicht einverstanden erkläre.

Herr Schobert antwortet, dass über eine Fahrbahnsanierung in den Jahren 2015 oder 2016 gesprochen werde. Sollte nun ein höherer Betrag als die vorgesehenen 300.000 Euro anstehen, könne nach Abrechnung der Maßnahme der Rest im Jahr 2016 gezahlt werden.

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass seine Bedenken begründet seien. Zum Arbeitskreis gehöre auch ein Ingenieur vom Straßenneubauamt Wolfenbüttel, der für diesen Bereich zuständig sei und dieser habe eine eindeutige Erklärung abgegeben. Erst wenn der Betrag überwiesen sei, werde mit der Maßnahme begonnen. Ebenso habe dieser auch davon gesprochen, dass diese Maßnahme nicht im Jahr 2014 umgesetzt werden könne, da die Planungen schon fortgeschritten seien und die Mittel dafür auch noch nicht vorliegen. Wenn die Gelder fließen, könne das Straßenneubauamt Wolfenbüttel mit der Maßnahme im Jahr 2015 beginnen. Sollten die Gelder aber nicht, nicht in voller Höhe oder nicht pünktlich fließen, werde die Maßnahme zumindest bis ins Jahr 2016 bzw. auf einen noch späteren Zeitpunkt verschoben.

Herr Schobert antwortet, dass die Verwaltung für die abschließenden Haushaltsberatungen im November einen präzise ausformulierten Übergabevertrag so weit verhandelt habe, dass man auch die Höhe des geforderten Betrag beziffern könne.

Herr Preuß fragt an, in wie weit die Anlieger bei den Kosten für die Herrichtung der Nebenanlagen mit herangezogen werden.

Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.

Herr Joachim Alder fragt in diesem Zusammenhang an, ob das Gerücht stimme, dass die Autobahn 2 nun 4- bzw. 8-spurig ausgebaut werden solle. Wenn dem so sei, müsse man damit rechnen, dass der umgeleitete Verkehr die neu hergerichtete Hauptstraße wieder beschädige.

Herr Schobert antwortet, dass bei diesem Vorhaben 2 Optionen zu prüfen seien. Eine Verbreiterung der Autobahn 2 als bauliche Maßnahme sei eher unwahrscheinlich, da insbesondere die Trassenführung Königslutter Richtung Helmstedt, auch durch topografische Vorgaben, dafür eher nicht geeignet erscheine. Es werde darüber diskutiert, möglicherweise noch eine Entlastungsstraße zu fordern, was aber eher unwahrscheinlich sei, dieses in den nächsten Jahren realisieren zu können. Was nun konkret werde, sei die Auflösung des Standstreifens wie auf der A7, um eine Vierspurigkeit zu erreichen. Es gebe aber auch Überlegungen dahingehend, den Mittelstreifen wieder zu aktivieren. Er gehe davon aus, dass geringere kostenverursachende Maßnahmen dazu genutzt werden, um die A 2 in den nächsten Jahren 4-spurig zu erschließen.

Der Ortsbürgermeister hält abschließend fest, dass Bewegung in dem Vorhaben sei, obwohl man allerdings 2 Jahre warten müsse, bis die Hauptstraße grundsätzlich saniert werde. Die vorhandenen Löcher sollen laut Auskunft der Wolfenbütteler Straßenbehörde so geflickt werden, dass sie zumindest diese 2 Jahre verfüllt bleiben.

 
TOP 9 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Vertreter nehmen in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde keine einzelnen Aufzählungen ihrer Aktivitäten vor.

 
TOP 10 Bekanntgaben  
TOP 10.1 Breitbandverkabelung, Ausbau der Versorgung in Emmerstedt

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe, die Herr Schobert kurz erläutert.

Sodann nimmt der Ortsrat Emmerstedt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 11.1 Bauvorhaben "Wiesenstraße-Ost"

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat Herr Preuß angefragt, ob bereits ein Immissionsschutzgutachten für das Bauvorhaben im Gebiet "Wiesenstraße-Ost" in Auftrag gegeben worden sei.

Beantwortung:

Eine schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Wiesenstraße-Ost ist zwischenzeitlich in Auftrag gegeben worden.

 
TOP 11.2 Friedhofssatzung

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat Herr Diedrich um Änderung der Friedhofssatzung dahingehend gebeten, eine zweite Urne auf einem Einzelgrab auf dem Emmerstedter Friedhof beisetzen zu können.

Beantwortung:

Die Anregung von Herrn Diedrich wurde in den Entwurf der aktuellen Friedhofssatzungsänderung mit aufgenommen.

 
TOP 11.3 Anregungen der Einwohner

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung wurden einige Anregungen von Einwohnern bezüglich der Straße am Friedhof, Straßenasphaltausbesserungen, Fahrbahnmarkierungen und fehlende Heckenschnitte vorgetragen.

Herr Schobert berichtet dazu, dass sämtliche Anregungen an den zuständigen Fachbereich Tiefbau weitergegeben und augenscheinlich auch eine Vielzahl der Anregungen umgesetzt werden konnten.

 
TOP 12 Anfragen und Anregungen  
TOP 12.1 Verkauf der ehemalige Tennishalle

Protokoll:

Herr Preuß fragt an, was mit der ehemaligen Emmerstedter Tennishalle geschehe, da dort bereits Bauarbeiten vorgenommen werden.

Herr Schobert antwortet, dass man sich derzeit im öffentlichen Teil der Ortsratssitzung befinde und er daher keine ausführliche Auskunft geben könne. Er könne aber berichten, dass ein Bauantrag eingegangen sei, der noch geprüft werde.

 
TOP 12.2 Sachstand Fusionsgespräche

Protokoll:

Herr Krumpelt fragt nach neusten Informationen zu den aktuellen Fusionsgesprächen.

Herr Schobert antwortet, dass der Landkreis Helmstedt weiter mit der Stadt Wolfsburg in Verhandlungen stehe. Die verfassungsrechtliche Prüfung sei aber schwerer, als anfangs vermutet wurde, weshalb auch mehr Zeit verstrichen sei. Weiter habe der Landrat die Auskunft erteilt, dass der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg derzeit auch unterschiedlichste Aufgabenverlagerungen und Aufgabenteilungen in Form eines Gebietsverbandes prüfen. Zur Frage weiterer Fusionen, die die Stadt Helmstedt betreffen, führt er aus, dass man die Bürgerbefragung in Büddenstedt am 22. September abwarten wolle. Vorab finde dort am 05. September auch eine Bürgerversammlung statt, an der auch er zugegen sein werde. Dort lasse sich möglicherweise ein richtungsweisendes Votum der Büddenstedter Bürger erkennen, ob sich die Gemeinde mehr nach Schöningen oder nach Helmstedt orientieren möchte. Dann müsse das Ratsvotum abgewartet werden, weil erst dann Klarheit darüber vorliege, wer neben der Samtgemeinde Nord-Elm noch als weiterer Fusionsgesprächspartner in Frage komme. Die Samtgemeinde Grasleben sei allerdings außen vor. Wenn diese Entscheidung gefallen sei, beabsichtige er, zur grundsätzlichen Information der Helmstedter Bürger auch eine Bürgerversammlung durchzuführen. Möglicherweise werde er den Ortsbürgermeistern ebenfalls vorschlagen, Informationsveranstaltungen in beiden Dörfern durchzuführen, was aber erst noch gemeinsam besprochen werden müsse. Er gehe davon aus, dass Ende des Jahres bekannt sein werde, mit wem die Stadt Helmstedt in die Endverhandlungen trete, die dann im 1. Halbjahr 2014 intensiv geführt werden müssen.

Herr Joachim Alder fragt an, ob es nach dem negativen Presseartikel zur Fusion von Helmstedt und Büddenstedt geplant sei, seitens der Stadt Helmstedt einen positiven Presseartikel zu veröffentlichen und darin zu betonen, dass die Gemeinde Büddenstedt dann auch ihre Ortsräte behalten könne.

Herr Schobert antwortet, es sei zu spüren, dass der Bürgermeister aus Büddenstedt eine Präferenz in Richtung seines Wohnortes Schöningen habe. Allerdings habe der Vertreter der Stadt Schöningen bei der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vor kurzem dem Bürgermeister der Gemeinde Büddenstedt dahingehend widersprochen, in dem er äußerte, dass es für die Stadt Schöningen noch nicht klar, zu einer Samtgemeindelösung zu kommen. Es sei für die Stadt Helmstedt schon interessant zu erfahren, ob dieses Unterscheidungsmerkmal vorliege oder ob die Stadt Schöningen ähnlich wie die Stadt Helmstedt denke. Der Hintergrund sei, dass eine Samtgemeindelösung mit mehreren eigenständigen sich zusammenschließenden Gemeinden immer eine kostenaufwendigere Lösung als eine Einheitsgemeinde sei. Wenn nun eine Fusion, getrieben unter dem Gesichtspunkt einer finanzierbaren offenen Zukunft, anstehe, sei es sinnvoll, gleich eine Situation zu schaffen, die auch die Ortsräte in Emmerstedt und Barmke erhalte und auch zu einer besseren finanziellen Haushaltslage führe.

Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass von der Samtgemeinde Nord-Elm die Anfrage an den Ortsrat gerichtet worden sei, wie man als Ortsrat von der Stadt Helmstedt behandelt werde.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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