Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Dienstag, 27. August 2013 , 18:40 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 21.05.2013

Protokoll:

Der Ortsrat Barmke genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 21.05.2013.

 
TOP 3 Bericht über die Bürgersprechstunde des Kontaktbeamten der Polizei

Protokoll:

Herr Klinkhardt berichtet, dass die in seiner Sprechstunde vorgetragenen Anliegen wieder zugenommen haben. Seit Oktober 2013 sei er in 13 Fällen für den Ortsteil Barmke als Kontaktbeamter der Polizei, auch außerhalb der offiziell angesetzten Sprechstunde, tätig geworden. Er konnte in Angelegenheiten von illegalen Müllablagerungen und Pkw-Abstellungen, Fundsachenermittlung, Problemen bei der Schneeräumung und Unkrautbeseitigung klärend eingreifen. Allerdings musste er auch eine Strafanzeige wegen sexueller Verleumdung aufnehmen, da er das Problem in Gesprächen mit der betroffenen Person nicht klären konnte.

Der Ortsbürgermeister bedankt sich bei Herrn Klinkhardt für seine Ausführungen und merkt an, dass der Anstieg der Fälle zwar nicht wünschenswert sei, er sich aber über die Annahme des Kontaktbeamten als Ansprechpartner freue und er es für begrüßenswert halte, wenn Herr Klinkhardt die Sprechstunde weiter anbiete.

 
TOP 4 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister erklärt, dass keine aktuellen Anträge auf Bezuschussung vorliegen und die Restmittel in der nächsten Ortsratssitzung vergeben werden.

 
TOP 5 Kindergarten "Butterblume"; Sachstand Ganztagsbetreuung

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat mit der Kindergartenleitung und dem Elternbeirat eine Umfrage bezüglich einer Ganztagsbetreuung vorbereitet habe. Die Kindergartenleiterin Frau Niewerth habe anschließend eine Umfrage vorgenommen, die die Altersgrenze der Betreuungskinder von 0 bis 5 Jahren beinhaltete. Die Umfrage, welche von Herrn Treu von der Verwaltung sehr zügig auf den Weg gebracht wurde,  habe nun ergeben, dass im Barmker Kindergarten ein erheblicher Bedarf an Ganztagsbetreuung bestehe. Nachdem der Bürgermeister seine Zustimmung erteilte, konnte durch die schnelle Reaktion der Verwaltung und der Kindergartenmitarbeiterinnen umgehend eine Nachmittagsbetreuung angeboten werden. Hierfür spricht er der Verwaltung seinen ausdrücklichen Dank aus.

 
TOP 6 Widmung der Straßen im Bebauungsplangebiet "Dorfbreite III" in Barmke

Beschluss:

Die oben genannten Straßen werden im Rahmen der Markierungen des anliegenden Planes gemäß § 6 Absatz 1 NStrG als Ortsstraßen ohne Beschränkung auf Benutzungsart oder Benutzerkreise für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Junglas kurz erläutert.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 7 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988

Beschluss:

Die 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 27.10.1988 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Junglas kurz erläutert.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 8 Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke

Beschluss:

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke wird in der als Anlage 3 beigefügten Form beschlossen und tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Junglas kurz erläutert.

Frau Klimaschewski-Losch gibt zu bedenken, dass ein Barmker Sternenkind dann ebenfalls in Emmerstedt bestattet werden müsste und merkt an, dass der Barmker Friedhof, ebenso wie der in Emmerstedt, ein städtischer Friedhof sei und man sich die Möglichkeit der Entscheidung über den Bestattungsort für Sternenkinder offen halten sollte.

Herr Junglas äußert, dass vorerst Erfahrungen mit derartigen Bestattungen gesammelt werden sollen, bevor man eine erneute Änderung der Satzung vornehme. Der Hinweis von Frau Klimaschewski-Losch werde aber aufgenommen und im Protokoll festgehalten.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 9 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung)

Beschluss:

Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

Anmerkung:

Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Junglas kurz erläutert.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 10 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung)

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas berichtet, dass die Vorlage bereits von der Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses abgesetzt wurde. Durch die Verteilung der Vorlage sollten die Ortsräte rechtzeitig über die Sachlage informieren werden. Die Stadt Helmstedt habe derzeit noch eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung, welche redaktionell überholt und der neuen Rechtsprechung angepasst wurde, wobei die neue Rechtsprechung beinhalte, dass für Anliegerstraßen Straßenausbaubeiträge von mehr als 50 % erhoben werden müssen. Zu dieser Thematik werden politisch auch 2 andere Modelle diskutiert. Der eine Vorschlag beinhalte, die Straßenausbaubeiträge entfallen und den Straßenausbau aus der Erhöhung der Grundsteuer finanzieren zu lassen. Das sei aber in der Stadt Helmstedt nicht möglich, weil die Stadt Helmstedt eine defizitäre Kommune mit einem Defizit von rd. 28,6 Mio. Euro sei und somit keine Möglichkeit bestehe, die Grundsteuereinnahmen in den Investitionshaushalt zu verlagern, aus dem die Straßenausbauten finanziert werden. Eine Einnahmeerhöhung bei der Grundsteuer könne zwar vorgenommen, müsse aber zur Defizitabdeckung verwendet werden. Straßenausbauten können nur durch Straßenausbaubeiträge und Kredite finanziert werden und wenn keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, kommen Kredite zum Tragen. Die Stadt Helmstedt habe vom Landkreis eine Mitteilung erhalten, dass sie keine Nettoneuverschuldung eingehen solle, was bedeute, dass nur 300.000 Euro Kreditsumme für sämtliche städtischen investiven Maßnahmen zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung aller Verpflichtungen somit keine Gelder mehr für den Straßenausbau übrig bleiben. Daher werden die Straßenausbaubeiträge dringend benötigt, um überhaupt noch Straßen ausbauen oder von Grund auf sanieren zu können. Derzeit werde ein Konzept für die gesamte Stadt erarbeitet, wofür alle Straßen und Kanäle im Stadtgebiet untersucht wurden. Daraus werde eine Prioritätenliste erstellt, welche Straßen und Kanäle von Grund auf saniert werden müssen. Dieses Konzept könne aber nur umgesetzt werden, wenn es Finanzierungsmöglichkeiten gebe. Weiter sei politisch auch das ADAC-Modell mit 3 Komponenten diskutiert worden. Es beinhalte ein EDV-gestütztes Straßenmanagement, was derzeit von der Verwaltung noch bearbeitet werde, ein Asphaltstraßenausbau, der nur eine Sanierung der Straßenoberfläche beinhalte, wenn der Straßenunterbau noch in Ordnung sei. Diese Art der Sanierung gelte als Unterhaltungsaufwand und könne aus der Grundsteuer finanziert werden. Das werde von der Stadt Helmstedt bereits umgesetzt. Als Letztes empfehle der ADAC, bei grundhaften Straßenausbauten spezielle Straßenausbau-Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb eines bestimmten Gebietes für alle Grundstückseigentümer zu erheben, was aber in Niedersachsen nicht anzuwenden sei, weil das hiesige Kommunalabgabengesetz dieses nicht zulasse.

Der Ortsbürgermeister hält fest, dass sich der Ortsrat Barmke nach interfraktioneller Beratung für das Absetzen des TOP ausgesprochen habe.
Sollte die Vorlage dem Ortsrat Barmke erneut zur Beratung vorgelegt werden, bittet der Ortsbürgermeiter um eine einfache Erläuterung.


TOP 11 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und sein Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 12 Bekanntgaben;  
TOP 12.1 Dorferneuerung Barmke; Nichtberücksichtigung des Antrages auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und hält fest, dass sich der Ortsrat Barmke nach interfraktioneller Sitzung darauf verständigt habe, die Verwaltung möge in dieser Angelegenheit nochmals tätig werden. Angeblich konnte der Antrag vom Dezember 2012 nicht angenommen werden, weil zum Februar 2013 eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde. Daher werde ein neuer Antrag benötigt, wobei die Frist zur Antragstellung bereits abgelaufen sei. Dieser Sachverhalt wurde der Stadt Helmstedt auch erst im Juni 2013 vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen schriftlich mitgeteilt. Da der gesamte zeitliche Ablauf nicht nachvollziehbar sei, bittet der Ortsrat Barmke um schriftliche Beschwerde. Dem Ortsrat hätte die Chance gegeben werden müssen, nochmals einen schriftlichen Antrag stellen zu können.

Herr Junglas hält fest, dass die Verwaltung ein entsprechendes Schreiben fertigen und dieses mit dem Ortsbürgermeister, seinem Stellvertreter und Frau Klimaschewski-Losch abstimmen werde.


TOP 12.2 Anbau eines Lagerraums an das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Barmke

Protokoll:

Herr Junglas berichtet, dass die Umsetzung der Maßnahme planmäßig für das Jahr 2013 vorgesehen sei. Es solle hierbei an die Nord-Ost-Seite des vorhandenen Gebäudes ein ca. 4 x 7 m großer Anbau in Massivbauweise errichtet werden. Die planerische Vorleistung und Einholung der erforderlichen Baugenehmigung solle dabei durch das Grundstücks- und Gebäudemanagement der Stadt Helmstedt erbracht werden, die bauliche Umsetzung erfolgt in Eigenleistung durch die Mitglieder der Feuerwehr Barmke. Zum derzeitigen Zeitpunkt sei die Genehmigungsplanung abgeschlossen und der Bauantrag eingereicht. Die bauliche Genehmigung der Maßnahme liege mittlerweile vor. Des Weiteren werden derzeit die statischen Berechnungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführt. Nach dem Vorliegen der Baugenehmigung erfolgen dann umgehend weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem Gebäudemanagement und dem Ortsbrandmeister. Anschließend könne die erforderlichen Baumaterialien beschafft werden, so dass ein Baubeginn im Laufe des Septembers möglich sei. Die Bauleitung werde dabei von Mitarbeitern des Gebäudemanagements wahrgenommen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Jahr werde als realistisch angesehen.

 
TOP 13 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 13.1 Dienstanweisung zur Wahrnehmung von Hilfsfunktionen durch die Ortsbürgermeister

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung hat der Ortsbürgermeister nach der Möglichkeit von Beglaubigungen von Fotokopien und dergleichen durch Wahrnehmung der Hilfsfunktionen durch die Ortsbürgermeister gefragt.

Beantwortung:

Dem Ortsbürgermeister kann im Rahmen der Übernahme von Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung auch die Befugnisse zur Vornahme von Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften erteilt werden. Allerdings stellt die Beglaubigung, insbesondere von umfangreichen Schriftstücken, mitunter hohe Anforderungen an Sorgfalt und Genauigkeit. In ähnlichen Dienstanweisungen anderer Kommunen ist daher oftmals geregelt, dass nur Unterschriften beglaubigt werden können. Zu beachten ist ferner, dass für Beglaubigungen ein gewisser Aufwand bezüglich der Einhaltung der formellen Vorschriften entsteht. Es ist ein Entgelt einzunehmen, wofür eine Handkasse geführt werden muss. Diese ist – ebenso wie das benötigte Dienstsiegel – unter Verschluss zu halten. Eine Verwahrung ist in dem vorhandenen Tresor möglich. Zusammen mit der Handkasse ist des Weiteren ein Kassenbuch entsprechend der Dienstanweisung gem. § 41 GemHKVO zu führen und abzurechnen. Es ist vom Bürgermeister beabsichtigt, die Ortsbürgermeister im Rahmen der Wahrnehmung von Hilfsfunktionen zur Vornahme von Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften zu ermächtigen.

 
TOP 14 Anfragen und Anregungen  
TOP 14.1 Baumaßnahmen des Wasserverbandes in der Rennauer Straße

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem Sachstand zur Baumaßnahme des Wasserverbandes in der Rennauer Straße und welcher Bereich davon betroffen sei. Weiterhin bemängelt sie, dass die Baufirma während ihres zweiwöchigen Urlaubs einen riesigen Teerhaufen an der Rennauer Straße abgelagert und nicht entfernt habe, worüber sich bereits Anwohner beschwerten. Ihrer Meinung nach seien Teerablagerungen an Baustellen auch nicht erlaubt.

In diesem Zusammenhang ergänzt der Ortsbürgermeister, dass unter der Teerdecke der gesamten Rennauer Straße Blaubasaltsteine als Untergrund gelegen haben und diese umfangreiche Menge an Blaubasaltsteinen herausgenommen und nicht wieder verbaut wurden. Er merkt an, dass diese Steine sicherlich einen erheblichen Wert haben und diese eigentlich der Stadt Helmstedt gehören. Leider seien nun sämtliche Pflastersteine verschwunden, was nicht hinzunehmen sei, zumal man die Pflastersteine auch im Ortsteil hätte weiterverwenden können.

Herr Junglas sagt eine Überprüfung und Beantwortung zu.

 
TOP 14.2 Rückgabe einiger Landesstraßen an das Land Niedersachsen

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch fragt nach dem Sachstand zur Rückgabe einiger Landesstraßen an das Land Niedersachsen.

Herr Junglas antwortet, dass die Stadt Helmstedt im Jahr 1980 einige Landesstraßen in ihre eigene Straßenunterhaltung übernommen habe und diese nun wieder an das Land Niedersachsen zurückgeben möchte. Das seien die Durchgangsstraßen in Emmerstedt und Barmke sowie die Memelstraße in der Kernstadt. Die derzeitigen Verhandlungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Ziel sei es, die Übertragung schon ab dem 01.01.2014 zu realisieren. Nachteilig sei, dass das Land die Hauptstraße in Emmerstedt nicht in dem bisherigen Zustand abnehmen wolle, ohne dass sich die Stadt Helmstedt an einer Straßensanierung beteilige. Die Landesstraße in Barmke und die Memelstraßen werden wahrscheinlich im bisherigen Zustand übergeben werden können. Auf die Stadt Helmstedt werden erhebliche Zahlungen zukommen, mittlerweile rede man von einer Größenordnung von 300.000 bis 400.000 Euro, weil die Stadt Helmstedt sich anteilig an den Kosten einer Oberflächensanierung der Hauptstraße beteiligen müsse. Vorteilig sei zu sehen, dass die Straße noch vor einer Komplettsanierung zurückgegeben werden könne, bevor diese in den Folgejahren anfalle. Vom Land Niedersachsen wurde die Zusage erteilt, dass die Hauptstraße in Emmerstedt bei einer Kostenbeteiligung durch die Stadt Helmstedt spätestens in den Jahren 2015/2016 saniert werde.

 
TOP 14.3 Ausbleiben des Schulbusses

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch berichtet, dass am Sitzungstage der Schulbus nicht gefahren sei, um die Grundschulkinder von Barmke und vom Windmühlenberg zur Grundschule zu bringen und fragt an, ob die Verwaltung für dieses immer wieder aufkommende Problem eine Lösung vorgesehen habe.

Herr Junglas sagt eine Beantwortung zu.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine weitere Einwohnerfragestunde findet ebenfalls nicht statt.

Anschließend beendet der Ortsbürgermeister die öffentliche und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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