Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 28. November 2013 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

 
TOP 2 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Es lagen keine Fragen von Ratsmitgliedern vor.

 
TOP 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Bürgermeister Wittich Schobert gibt bekannt, dass in der vorangegangenen Woche mit Herrn Olaf Hülsiep und Frau Sabine Franke zwei aktive Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Stadtverwaltung verstorben sind. 

Zudem gibt er bekannt, dass das Denkmal am Albrechtsplatz beschädigt worden ist. Eine Hand mit dem daran befindlichen Säbel wurde in einem Waldstück am Stadtrand gefunden. Ob das Denkmal beschädigt wurde, könne man nicht sagen. Fakt ist jedoch, dass unbekannte Täter die Hand samt Säbel vom Albrechtsplatz entfernt hätten. Das Denkmal besteht aus einem Gipskern und einer Metallaußenhülle. Im Laufe der Jahre hat das Denkmal einigen Schaden genommen. Das Denkmal steht zudem unter Denkmalschutz. Aus diesem Grund müsse die Stadt Helmstedt ihrer Verpflichtung nachkommen und das Denkmal sanieren. Es bestehe dabei kein Handlungsspielraum. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stimmten grundsätzlich einer Sanierung zu. Die Verwaltung ermittelt die Sanierungskosten und wird dann versuchen, ggfls. aus verschiedenen Stiftungen entsprechende Gelder zu bekommen, um das Denkmal zu sanieren.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 01.10.2013

Protokoll:

Herr Preuß bittet um Aufnahme folgender Passage zu TOP 11 (Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt"):

Herr Preuß unterstützt ebenfalls die Charta der Vielfalt und wird dieser auch zustimmen. Allerdings mahnt er an, dass es sexuelle Handlungen an und mit Kindern nicht geben dürfe. Darum müsse die in der Charta aufgeführte sexuelle Freiheit eingeschränkt werden.

Zudem wünscht sich Herr Preuß, dass sich auch im speziellen die Ratsmitglieder an die Grundsätze der Charta halten werden.

Sodann genehmigt der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.10.2013 mit den von Herrn Preuß vorgetragenen Ergänzungen.

 
TOP 5 Antrag auf Einstellung der Brenntage in Helmstedt; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zur Beratung in die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses verwiesen.



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Er ergänzt den Antrag dahingehend, dass er sich nur auf die Kernstadt Helmstedt, nicht aber auf die Ortsteile beziehen solle.

Der Rat der Stadt Helmstedt fasst einstimmig den folgenden


TOP 6 Bildung eines Theaterbeirates

Beschluss:

Zur Stärkung des Helmstedter Brunnentheaters und zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit wird gemeinsam mit der Stadt Schöningen ein Theaterbeirat gebildet. Als Vertreter des Rates zur Mitarbeit im Theaterbeirat werden Herr Michael Gehrke (Vertreterin Frau Margrit Niemann) und Frau Cornelia Bosse (Vertreterin Frau Jutta Geißler) benannt.



Protokoll:

Ratsmitglied Frau Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 7 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Umsetzung des Ostfalen Outlet Helmstedt

Beschluss:

Dem anliegenden städtebaulichen Vertrag (in der Ursprungsvorlage) wird zugestimmt. Dabei wird in § 7 des Vertrages eine Änderung vorgenommen. Am Ende des Paragraphen wird Folgendes angefügt:

- sowie zwei Personen, die vom Rat benannt werden.



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Ryll gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt trägt vor, dass man vordergründig betrachtet mit dem Vertragsentwurf aus Sicht der Stadt gut und gerne einverstanden sein könne, lege er doch fest, dass der Investor die finanziellen Belastungen zum größten Teil übernehmen würde. Schaue man sich die einzelnen Regelungen aber genauer an, so seien einige Inhalte der Vereinbarung deutlich zu bemängeln. Zum einen werde in § 2 des Städtebaulichen Vertrages angestrebt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Dieses Verfahren kann jedoch aus ihrer Sicht gar nicht zur Anwendung kommen, weil der Gesetzgeber mit diesem in 2007 geschaffenen Instrument eine ganz andere Zielsetzung verfolge. Durch die Verfahrensvereinfachung nach § 13 a sollen nämlich die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der Grünen Wiese erlangen und zum Beispiel für Investitionen in Stadtzentren attraktiver werden. Für das geplante DOC gelte aber genau das Gegenteil. Es soll am Stadtrand errichtet werden, etwa 2 km von der Innenstadt entfernt. Hier könne also in keinem Fall die Möglichkeit für ein beschleunigtes Verfahren greifen. Ihr zweiter Kritikpunkt am vorliegenden Vertragsentwurf ziele in die gleiche Richtung. In § 4 des Vertrages wird Bezug genommen auf die Gesamtverkaufsfläche, die knapp 10.000 qm betragen solle. Zudem sollen fast ausschließlich zentrenrelevante Sortimente verkauft werden. Beide Eigenschaften würden deutlich machen, dass es sich um ein großflächiges, raumbedeutsames Einzelhandelsprojekt handele, welches gravierende Folgen auf die Stadt und die ganze Umgebung haben werde. Der Gesetzgeber schreibe hierfür zwingend vor, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, um die Auswirkungen qualifiziert abzuschätzen. Von solch einem Verfahren sei aber in dem gesamten Vertragswerk keine Rede. Den Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung halte man jedoch für fahrlässig bzw. blauäugig, denn wenn in diesem Fall strukturpolitisch eine falsche Entscheidung getroffen werde, so wäre sie für Helmstedt folgenschwer und nicht mehr umkehrbar. Akzeptiere man den vorliegenden Vertragsentwurf, dann begnüge man sich auch damit, dass bis heute kein qualifiziertes Einzelhandelsgutachten vorliege, obwohl es im § 3 gefordert werde. Der Investor habe bislang lediglich eine Materialsammlung vorgelegt, die weder vollständig sei noch eine abschließende Bewertung zur Raumverträglichkeit des Projekts enthalte. Das Gegenteil sei der Fall. Man könne dieser Materialsammlung der CIMA im Übrigen sogar sehr kritische Anmerkungen zu den Auswirkungen des DOC-Projektes auf die Stadt entnehmen. Insgesamt sei der städtebauliche Vertrag aus den vorgenannten Gründen in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel. Da helfe es auch nicht, sich darüber zu freuen, dass der Investor zur Übernahme der meisten Projektkosten bereit sei. Dreh- und Angelpunkt für das ganze Projekt und somit auch für den Vertrag sei die Raumverträglichkeitsprüfung.

Im Namen der Gruppe FDP/BfH stellt sie den Antrag, § 2 des Vertragsentwurfes folgendermaßen zu ändern:

Das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB wird nicht angewendet. Stattdessen wird angestrebt, das gesetzlich vorgeschriebene Raumordnungsverfahren nach dem LROP durchzuführen.

Frau Bartels-Röker trägt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass man den Städtebaulichen Vertrag sehr begrüße. Der Vertrag sorge dafür, dass die Stadt Helmstedt vor Folgekosten aus der Umsetzung des Vorhabens befreit werde. In der Fraktion wurde die Vorlage ausgiebig diskutiert. Letztendlich begrüße man aber den Abschluss des vorliegenden Vertrages. Man verspreche sich davon eine bessere Versorgungsstruktur vor Ort, es bestehe die Möglichkeit der Kaufkraftbindung oder sogar der Hinzugewinnung Zudem steige der Bekanntheitsgrad der Stadt Helmstedt. Gute Chancen der Verbindung von Kultur und Shopping bestünden. Es führe zu einem größeren Werbeetat für die Innenstadt, da es durch den Vertrag geregelt werde. Zudem führe es auch zu einem besseren Bild der Emmerstedter Straße, die momentan in einem erbärmlichen Zustand sei.

Der Ratsvorsitzende Dr. Birker lässt zunächst über den Änderungsantrag der Gruppe FDP/BfH abstimmen. Der Antrag wird mit 26 NEIN-Stimmen bei 3 JA-Stimmen abgelehnt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 21 JA-Stimmen bei 5 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 8 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Jahresabschluss 2012

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2012 werden festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 723,98 € wird bei den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erfasst.

c) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt.



Protokoll:

Ratsmitglied Frau Grune gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden



TOP 9 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); 1. Änderung der Abwassergebührensatzung

Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung vom 01.01.2013 wird in der anliegenden Fassung beschlossen und tritt zum 01.01.2014 in Kraft.



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Viedt betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Ratssitzung teil.

Ratsmitglied Herr Dinter gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 10 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH); Haushaltsplan 2014

Beschluss:

Der Haushaltsplan 2014 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Alder gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 11 Ausbau der Stobenstraße, Nördliche Teilstrecke; Klassifizierung der Straße nach der Straßenausbaubeitragssatzung

Beschluss:

Die Stobenstraße, Nördlicher Teil, in Helmstedt (zwischen Albrechtstraße und Langer Steinweg) ist eine selbstständige öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient (§ 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Helmstedt in der z. Zt. geltenden Fassung).



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Romba gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Schadebrodt macht für die Gruppe FDP/BfH deutlich, dass die Betrachtungsweise, der nördliche Teil der Stobenstraße diene überwiegend dem Anliegerverkehr, sei aus ihrer Sicht überhaupt nicht so sicher wie es im Beschlussvorschlag von der Verwaltung beschrieben werde. Die Einschätzung sei nach bestem Wissen und Beobachten vorgenommen worden, aber sie basiere in jedem Fall auf subjektiver Wahrnehmung. Nichts anderes bedeute letztlich die Formulierung „natürliche Betrachtungsweise der Verkehrsbewegungen“. Dieses Vorgehen möge auch in der Regel für die Einstufung von Straßen ausreichen. Aber im vorliegenden Fall der Stobenstraße mitten im Stadtkern erscheine es zweifelhaft, eindeutig von einer Anliegerstraße auszugehen, da dieser Straßenabschnitt auch vom Durchgangsverkehr regelmäßig befahren werde. Und das werde erst recht nach der Sanierung, also mit der neuen Fahrbahnoberfläche, der Fall sein. Zudem sei es ein Gebot der Fairness, gerade bei den hohen finanziellen Auswirkungen eine Entscheidung auf Basis eindeutiger Fakten durch eine Verkehrszählung zu treffen, um die Kostenbelastung gerecht zuzuordnen, egal, ob man es nun für die privaten Anlieger der Stobenstraße betrachte oder für die Stadt Helmstedt, also für die Gesamtheit aller Steuerzahler der Stadt.

Im Namen der Gruppe FDP/BfH stellt sie folgenden Änderungsantrag:

Der Beschluss wird ausgesetzt, und es wird zunächst nach Fertigstellung der Baumassnahme eine Verkehrszählung durchgeführt, um die Nutzung des nördlichen Teils der Stobenstraße eindeutig als Anlieger- oder als Durchgangsstraße einzustufen.

Der Ratsvorsitzende Dr. Birker lässt zunächst über den Änderungsantrag der Gruppe FDP/BfH abstimmen. Der Antrag wird mit 27 NEIN-Stimmen bei 3 JA-Stimmen abgelehnt.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 27 JA-Stimmen bei 3 NEIN-Stimmen den folgenden


TOP 12 Änderung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt; 1. Einführung der Parkcard 2. Senkung der Parkgebühren

Beschluss:

1. Die Stadt Helmstedt führt für die Dauer vom 1. Dezember 2013 bis zum 30. November 2016 die Parkcard ein.

2. Die Parkgebühren für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt werden ab 01.01.2014 von 0,75 € auf 0,50 € je angefangene halbe Stunde gesenkt. Bis 31.12.2013 betragen die Parkgebühren 0,75 € je angefangene halbe Stunde.


Die 1. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt vom 21.02.2012 wird gemäß Anlage 2 (mit den o. a. Änderungen) beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Herr Gehrke gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag. Er ergänzt, dass in der erneuten Änderung der Vorlage nun eine Differenzierung der Parkdauer auf den einzelnen Parkflächen aufgenommen wurde. Zudem weist er speziell auf den Absatz vor dem Beschlussvorschlag hin. Eine Nutzung der ParkCard durch Gewerbetreibende würde dem Sinn dieses Instruments widersprechen. In der Gebührenordnung ist daher die Beschränkung der Ausgabe auf Privatpersonen aufzunehmen. Im Zusammenhang mit den Gebühren stellt Herr Gehrke den Antrag, dass die ParkCard für ein Vierteljahr 20 Euro kosten sollte (gem. Vorlage wären es 30 Euro) und die Möglichkeit des Erwerbens einer ParkCard für ein halbes Jahr sollte entfallen.

Bürgermeister Wittich Schobert erwähnt, dass der vorgetragene Änderungsantrag für ihn und die Verwaltung überraschend kommt, da im Verwaltungsausschuss keinerlei Hinweise auf eine Änderung der Gebührenhöhe gegeben wurden. Er bemängelt, dass eine erneute Senkung der Gebühren den Zielen der Haushaltssicherung widerspreche. Allein die Senkung der Parkgebühren an Parkscheinautomaten rechtfertige nicht die Senkung der Gebühren für die ParkCard. Er ergänzt, dass die Ausstellung einer ParkCard der Stadt Helmstedt ca. 16 Euro koste. Somit zahle die Stadt z. B. bei der einmonatigen Adventskarte drauf. Bei 20 Euro Gebühren für eine Vierteljahreskarte bleibe somit auch nicht viel von den Gebühren übrig. Daher müsse die Änderung auch bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

Für Frau Schadebrodt sei der vorliegende Beschlussvorschlag der erfreulichste Beschlussvorschlag der Ratssitzung. Er sei erfreulich für die Stadt Helmstedt und für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Besucher der Innenstadt hätten nicht mit den Füßen, aber mit ihren Autoreifen abgestimmt: 75 Cent für eine halbe Stunde parken in Helmstedt sei unverhältnismäßig teuer. In allen größeren Städten im Umfeld parke man in der Regel deutlich günstiger, und vor jedem Discounter um die Ecke oder in den beiden Einkaufszentren am Stadtrand gebe es Parkplätze ohnehin reichlich und kostenlos. Die ParkCard sei eine gute Maßnahme, um den Besuch der Innenstadt attraktiver zu machen – zumal man mit einer kreativen Idee punkten könne, die man bislang nur in einigen wenigen Städten vorfinde. Eine ParkCard sei bequem in der Handhabung, und sie biete zudem einen Preisvorteil, denn das Bezahlen an der Parkuhr könne nicht nur lästig sein, sondern in der Summe auch relativ teuer. Insofern befürworte die Gruppe FDP/BfH voll und ganz die Einführung der ParkCard in der Hoffnung, dass sie ein Erfolgsmodell werde und die Testphase bis 2016 erfolgreich bestehe.

Herr Kalisch begrüßt ebenfalls die Einführung einer ParkCard. Sie führe zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt Helmstedt. Für die Besucher entfalle nun das lästige Suchen bzw. Bereithalten von Kleingeld für die Parkscheinautomaten. Man könne allerdings darüber streiten, ob 20 Euro oder 30 Euro der gerechtere Preis sei. Er erwähnt in aller Deutlichkeit, dass er hoffe, dass die Karte nur von Besuchern genutzt werde, nicht aber von den Dauerparkern wie den Beschäftigten in der Innenstadt. Er appelliert an alle Beschäftigten der Innenstadt, nicht von dieser Karte Gebrauch zu machen, denn man schade sich damit selbst, wenn dann die Kunden keine freien Parkflächen vorfänden.

Herr Preuß findet, dass die Einführung der ParkCard eine gute Idee ist. Allerdings sei er sehr verwundert, dass nun die Gebühren für das Parken an den Parkscheinautomaten wieder gesenkt werden. Dauerparkplätze müssen in der Innenstadt auf alle Fälle erhalten bleiben. Personen, die in der Innenstadt arbeiten, müssen auch irgendwo ihre Fahrzeuge abstellen können. Darum kritisiere er die Planungen, auch in den Bereichen Wallplatz und Südertor Parkscheinautomaten aufzustellen. Auch die Reduzierung der Gebühren für die ParkCard auf 20 Euro könne er nicht nachvollziehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen rede man immer, dass überall eingespart werden müsse. Hier hätte man nun eine gute Gelegenheit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Herr Gehrke fragt an, ob die ParkCard zur Adventszeit nur im Jahr 2013 Anwendung finde oder auch in den Folgejahren. Hierüber wurde nie in aller Deutlichkeit gesprochen. Er sei bislang davon ausgegangen, dass die Adventskarte nur im Jahr 2013 Anwendung findet.

Bürgermeister Wittich Schobert schlägt vor, auf die ParkCard zur Adventszeit gänzlich zu verzichten. Dann wäre es auch zu vertreten, für die Vierteljahreskarte Gebühren in Höhe von 20 Euro zu nehmen.

Der Ratsvorsitzende Dr. Birker lässt über den Beschlussvorschlag einschl. dem Änderungsvorschlag von Bürgermeister Schobert (eine Parkcard für ein halbes Jahr wird nicht angeboten, eine spezielle Parkcard zur Adventszeit wird nicht angeboten, die Gebühren für eine Parkcard für ein Vierteljahr betragen 20 Euro) abstimmen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig den folgenden


TOP 13 Bekanntgaben

Protokoll:

Schriftliche Bekanntgaben lagen nicht vor.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnern wird erneut Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern, sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

 

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