Bauleitplanung Helmstedt;
Bebauungsplan N 343 "Wilhelmstraße-Südseite"
- Auslegungsbeschluss -
Beschluss:
1. Dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Begründung (Anlage) wird zugestimmt. 2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und des Entwurfes der Begründung soll gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Herr Romba nimmt Bezug auf die am 12.09.2012 stattgefundene Bürgerversammlung und fragt nach der Anzahl der Teilnehmer und deren Anfragen bzw. Bedenken.
Herr Brumund antwortet, dass in dieser Bürgerversammlung ca. 10 Personen anwesend waren, wobei die anliegenden Eigentümer von der Verwaltung schriftlich eingeladen wurden. Die Verwaltung habe versucht, über die Planung zu informieren und er habe nun nicht den Eindruck gewonnen, dass gravierende Bedenken gegen diese Planung bestehen. Im Nachgang habe sich noch eine benachbarte Eigentümerin schriftlich gemeldet, der geantwortet wurde, dass beim Vorliegen wichtiger Bedenken sie diese der Verwaltung zur öffentlichen Auslegung mitteilen könne. Alle Bedenken werden der Politik zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Frau Schadebrodt fragt an, ob es bei den in der anliegenden Begründung aufgeführten Arten der nicht zulässigen Nutzungen möglich sei, Nutzungen aus dem Bereich des Rotlichtmilieus anzusiedeln. Dabei verweist sie auf das vor kurzem, wenige Straßen von der Wilhelmstraße entfernt aufgekommene Problem mit einer derartigen Nutzung, was zu großem Unmut in der Bevölkerung geführt habe. In diesem Zusammenhang verweist sie auch noch auf den nahen Schulstandort.
Herr Brumund antwortet, dass im Bereich Wilhelmstraße-Südseite derzeit ein Wohngebiet ausgewiesen sei, welches die gewerblichen Nutzungen sehr einschränke, weshalb auch die Ansiedlung einer Rechtsanwaltskanzlei nach den jetzigen Verhältnissen nicht zulässig sei. Er könne aber nicht abstreiten, dass nach Ausweisung eines Mischgebietes die angesprochenen Nutzungen aus dem Rotlichtmilieu baurechtlich auch zulässig seien.
Frau Schadebrodt möchte wissen, warum derartige Nutzungen, ebenso wie die der Tankstellen- und Gartenbaubetriebe, nicht auch ausgeschlossen werden.
Herr Brumund antwortet, dass die Baunutzungsverordnung es leichter mache, die aufgelisteten Nutzungen auszuschließen, wobei er aber nicht ausschließen möchte, dass man auch Nutzungen aus dem Bereich des Rotlichtmilieus ausschließen könne, wenn es denn die Absicht sei. Dann müsse aber darüber diskutiert und beschlossen werden.
Der Vorsitzende hält fest, dass diese Thematik noch einmal überprüft werden solle, wenn die politischen Wünsche vorhanden seien, worauf Herr Brumund antwortet, dass dann der vorliegende Auslegungsbeschluss nicht gefasst werden könne, weil dieses eine andere Festsetzung wäre.
Der Vorsitzende merkt daraufhin an, wenn die Nutzung aus dem Bereich des Rotlichtmilieus für dieses Gebiet ausgeschlossen werde, müsse man diesen Ausschluss folglich für das gesamte Stadtgebiet festsetzen, worauf Herr Brumund antwortet, dass dieses ein Problem sei und man einen derartigen Nutzungsausschluss für das Gebiet der Wilhelmstraße gut begründen müsse.
Herr Kieschke warnt davor, sich mit derartigen Festsetzungen zu sehr einzuschränken, denn dann können fast keine Nutzungsmöglichkeiten mehr in der Innenstadt erfolgen. Die Politik sei auf der einen Seite sehr bemüht, die Innenstadt zu stärken und attraktiver zu gestalten, aber auf der anderen Seite werden diese Bemühungen durch derartige Festlegungen wieder zerschlagen.
Herr Romba spricht sich dafür aus, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss fassen zu wollen. Die Einschränkungen, in einem Mischgebiet kein Beherbergungsgewerbe oder Gaststättenbetrieb zuzulassen, seien bauplanerisch schwer durchsetzbar. Er verweist auf den Zweck der Vorlage, dort ein Rechtsanwaltsbüro zulassen zu können und er finde es sehr schön, dass gerade bei dem beschleunigten Verfahren die Bürgerbeteiligung schon vollzogen wurde.
Frau Niemann erklärt, dass auch ihre Fraktion zu einer Abstimmung bereit sei, wobei sie anmerkt, dass die Äußerungen von Herrn Kieschke im Hinterkopf behalten werden sollten.
Herr Rohm äußert, dass der Auslegungsbeschluss auf der Basis des beschleunigten Verfahrens gefasst werden solle, wobei dieser Auslegungsbeschluss immer noch die Möglichkeit zulasse, im Rahmen des folgenden Satzungsbeschlusses erneut zu diskutieren, wenn weitere gravierende Informationen aufgrund der heutigen Diskussion vorliegen. Daher spricht er sich für die Zustimmung des Auslegungsbeschlusses aus.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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