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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 31. Mai 2012 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 01.03.2012

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 01.03.2012.

 
TOP 3 Brenntage; Anhörung der Kleingartenvereine

Protokoll:

Herr Dinter betont, dass es Wunsch des Bürgermeisters gewesen sei, die Vertreter der Kleingartenvereine zu integrieren. Eine erste Abstimmung habe zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Die vom Rat  beschlossenen vier Brenntage würden von den Ortsteilen nicht übernommen, so dass der Ratsbeschluss in der Form nicht umsetzbar gewesen sei.

Herr Junglas ergänzt, dass man die Meinung der Kleingärtner noch einmal erfragen wolle, damit man in einer der nächsten Ratssitzungen zu einer Entscheidung gelangen könne. Der Rat habe am 21.12.2011 beschlossen, dass weiterhin jährlich vier Brenntage festgesetzt würden. Der Ortsrat Barmke habe jedoch am 07.02.2012  abweichend von diesem Ratsbeschluss sechs Brenntage festgesetzt. Der Ortsrat Emmerstedt habe am 08.02.2012 ebenfalls abweichend von dem Ratsbeschluss  jährlich nur einen Brenntag mit einem Ersatztag im Herbst beschlossen. Allein der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung sei dem Ratsbeschluss gefolgt und habe am 01.03.2012 jährlich vier Brenntage festgesetzt.

Herr Jordan, Vorsitzender des Kleingartenvereins Harbker Weg von 1914 und Vorsitzender des Bezirksverbandes der Kleingärtner macht deutlich, dass die dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingärtner auch ohne Brenntage auskommen könnten, wenn man ihnen eine akzeptable Alternative z. B. in Form einer Abfuhrmöglichkeit anbieten würde.  

Herr Dowe, Vorsitzender des Gartenvereins Harbker Weg von 1926, schließt sich dem an, betont jedoch nochmals, dass die Abfälle ohne eine Alternative wie Abfuhr des Grünschnitts oder Zurverfügungstellung eines Containers auch weiterhin verbrannt werden müssten.  

Herr Thormeyer, Vorsitzender des Gartenvereins Goldene Aue, erinnert daran, dass sein Verein 102 Mitglieder habe. Auch diese wären nicht damit einverstanden, wenn es keine Brenntage mehr gebe ohne eine entsprechende Alternative. Er persönlich würde in diesem Zusammenhang selbst Container ablehnen, denn er könne nicht garantieren, dass hierüber nur Grünschnitt entsorgt werde. Es gebe immer wieder "Schwarze Schafe", die sich auf diesem Wege auch ihres privaten Restmülls oder Sperrmülls entledigen würden. Er schlage daher vor, dass man den Kleingärtnern erlaube, ihre Gartenabfälle ein bis zwei Mal pro Quartal zum Bauhof zu bringen.

Herr Kuschenek, Vorsitzender des Kleingartenvereins Pastorenweg, betont eingangs, dass sein Gartenverein nicht dem Bezirksverband der Kleingärtner angeschlossen sei.  Auf Brenntage könne der Gartenverein Pastorenweg definitiv nicht verzichten. Es handele sich um einen flächenmäßig sehr großen Verein mit langen Wegen von über 150 Metern. Die Mitglieder würden kaum die Möglichkeit haben, den Grünschnitt über diese Wege zur Abfuhr zu transportieren. Auch wäre es ein nicht zu bewältigendes logistisches Problem, die Abfälle zu einem Sammelplatz z. B. der Stadt Helmstedt zu bringen. Bei über 200 Gärten würde hier auch entschieden zu viel Material anfallen. Die vom Rat beschlossene Regelung werde von seinem Gartenverein sehr begrüßt.

Frau Wentzlaff vom Gartenverein St. Annenberg schlägt vor, die ersten beiden Brenntage im Frühjahr damit zu verbinden, dass die Stadt Container stelle und den dort gesammelten Grünschnitt für das Osterfeuer verwende.

Herr Pollex vom Gartenverein Im Hopfenkampe vertritt die Auffassung, dass man auf Brenntage nicht werde verzichten können. Alle anderen Lösungen wären finanziell von der Stadt gegenwärtig nicht leistbar. Daher plädiere er dafür, es bei den vom Rat beschlossenen Brenntagen zu belassen. Dies sei für den Bereich Helmstedts auch  ausreichend. Kompostierbare Abfälle würden von den Gartenbesitzern ohnehin kompostiert. Er wolle jedoch auch zu bedenken geben, dass die Gartenbesitzer – anders als private Hauseigentümer – nicht die Möglichkeit hätten, ihren Grünschnitt gebündelt zur Abfuhr bereit zu legen. Aufgrund der anfallenden Mengen weigere sich der Landkreis, diese Abfälle mitzunehmen und zu entsorgen. Er wisse nicht, inwiefern die Stadt hier Einfluss auf den Landkreis nehmen könne.

Herr Viedt fragt, ob sich der Bezirksverband der Kleingärtner mit dem Umweltamt des Landkreises auseinandergesetzt und gefragt habe, welche Möglichkeiten im Hinblick auf Grüne Tonnen bestünden und mit welchen Kosten man hier rechnen müsste.  

Herr Jordan erklärt, dass das Umweltamt den Kleingärtnern vor ca. 25 Jahren einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet habe. Demzufolge hätten sich drei Kleingärtner eine Grüne Tonne teilen müssen. Sie hätten dann auch ihren Grünschnitt zur Abfuhr neben die Tonne legen dürfen. Da dies seinerzeit für die Kleingärtner finanziell nicht tragbar gewesen sei, habe man davon Abstand genommen.

Herr Viedt rät den Kleingärtnern an, noch einmal beim Landkreis nachzufragen. Eventuell gebe es heute bereits ganz andere Möglichkeiten.

Herr Junglas macht deutlich, dass sich die Haushaltslage der Stadt inzwischen erheblich anders darstelle als z. B. noch vor zehn Jahren. Während man im Jahr 2004 noch ein Defizit von Null hatte, werde das Defizit Ende dieses Jahres bei 28 Mio. Euro liegen. Gegenwärtig denke man gemeinsam mit der Politik darüber nach, welche Leistungen man reduzieren könne, um Kosten einzusparen. Zusätzliche Leistungen auf Kosten der Stadt, die das Problem der Kleingärtner lösen würden, seien definitiv nicht machbar. Ein Sammeln des Grünschnitts für das Osterfeuer habe seinerzeit sehr hohe Kosten verursacht. Würde man seitens der Stadt Container aufstellen, so müsste man allein für einen Verein mit ca. 15 Containern rechnen. Dies sei völlig indiskutabel.  

Herr Winkelmann erinnert daran, dass es in anderen Kommunen wie z. B. in Salzgitter auch keine Brenntage gebe. Es müsse also durchaus andere Wege geben, um der Problematik Herr zu werden. Auch er rate an, in dieser Frage auf den Landkreis zuzugehen. Das Verbrennen der Gartenabfälle belaste die Umwelt, sorge für extreme Geruchsbelästigungen und schade insbesondere den Einwohnern, die bereits mit Atemwegserkrankungen vorbelastet seien.  

Herr Beber vertritt die Auffassung, dass  man gegenwärtig keine Alternative habe, mit der man den Kleingärtnern entgegenkommen könne. Insofern sehe er keine andere Möglichkeit, als vorerst an den Brenntagen festzuhalten.

Herr Schünemann erinnert daran, dass es gesetzlich möglich sei, Einzelausnahmen zuzulassen. Somit könnte man den Gartenvereinen auf Antrag genehmigen, ihre Gartenabfälle an bestimmten Tagen zu verbrennen. Die Brenntage würden dann nur noch für die Kleingärtner gelten, denen man damit auch gerecht würde. Hausbesitzer seien auf die Brenntage ohnehin nicht angewiesen.

Herr Kemmer gibt zu bedenken, dass es schwierig sein werde, hier eine vernünftige und für die Bevölkerung nachvollziehbare Grenze zu ziehen.

Nach weiterer ausführlicher Diskussion bedankt sich Herr Dinter bei den Mitgliedern der Kleingartenvereine für die wertvolle Beratung.  

 
TOP 4 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 31.12.2011

Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Viedt nimmt Bezug auf das Produkt 1211, Wahlen und Statistiken. Eine missverständliche Formulierung in der WahlkostenerstattungsVO habe nach Aussage der Verwaltung zu Mindereinnahmen in Höhe von 11.000 Euro geführt. Er bitte die Verwaltung um nähere Erläuterung.

Herr Junglas sagt dies zu.

Herr Dinter bittet darum, die Seiten des Berichtes künftig zu numerieren.

Nach weiterer kurzer Aussprache nimmt der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung den Budgetbericht zur Kenntnis. 


TOP 5 Bekanntgaben; keine

Protokoll:

Bekanntgaben erfolgen nicht. 

 
TOP 6 Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus vorigen Sitzungen  
TOP 6.1 Anregung des Ratsmitgliedes Gogolin zur Abschaffung der Gebühren für Bewohnerparkausweise in der Innenstadt

Protokoll:

Frau Gogolin hat am 12.04.2012 angeregt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise für die Benutzung der in der Innenstadt eingerichteten Bewohnerparkplätze abzuschaffen, da darin eine Benachteiligung der Innenstadtbewohner gegenüber den Bewohnern außerhalb gelegener städt. Quartiere gesehen wird. In Absprache mit dem Bürgermeister soll die Verwaltung im ASO dazu Stellung nehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Möglichkeit der Ausweisung von Bewohnerparkplätzen ist vor etlichen Jahren durch Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung geschaffen worden, um auf diese Weise in innerstädtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel (weil dort i. d. R. keine oder nur wenige private Parkmöglichkeiten bestehen) für Entlastung zu sorgen. In Helmstedt wurden Bewohnerparkplätze im Zusammenhang mit der um das Jahr 1995 herum eingeführten Parkraumbewirtschaftung eingerichtet.

Die Erteilung von Bewohnerparkausweisen ist vom Gesetzgeber an bestimmte Bedingungen geknüpft, die von der Verwaltung zu prüfen sind. Insofern ist über den Nutzen hinaus, die ein Bewohnerparkausweis mit sich bringt, eine Verwaltungsleistung zu erbringen und der Gesetzgeber hat diese Amtshandlung folgerichtig und zwingend mit Gebühren belegt. In der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ ist dafür unter Ziffer 265 ein Gebührenrahmen von 10,20 bis 30,70 € vorgesehen. Die Stadt Helmstedt hat diesen vorgegebenen Rahmen durch Bgm-Verfügung vom 01.05.2008 im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auf 30 € pro Jahr konkretisiert. Diese Gebührenhöhe ist trotz der Ansiedlung im oberen Bereich des Gebührenrahmens angemessen. Es hat dazu in den letzten Jahren auch keine nennenswerten Beschwerden seitens der Antragsteller gegeben. Nur am Rande sei erwähnt, dass für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen jährlich etwa 10.000 € eingenommen werden, die im Haushalt fest eingeplant sind. Es wäre bei der gegenwärtigen Haushaltslage fahrlässig, hier möglicherweise eine Reduzierung in Erwägung zu ziehen.

Abschließend sei im Hinblick auf die Begründung der Anregung darauf hingewiesen, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Bewohner der Innenstadt gegenüber Bewohners außerhalb gelegener sowohl Vor- als auch Nachteile haben, die von einer Stadt unmöglich gegeneinander aufgewogen und ggf. kompensiert werden können.

 
TOP 6.2 Anregung des Ratsmitgliedes Gogolin zum Fahrverbot für motorisierte Zweiräder in der Innenstadt

Protokoll:

Frau Gogolin hat am 14.03.2012 schriftlich ein Fahrverbot für motorisierte Zweiräder (Motorräder, Quads, Trikes und Roller) in der Helmstedter Innenstadt (innerhalb der Wälle) von 22.00 bis 06.00 Uhr angeregt und um Stellungnahme im ASO gebeten. Begründet wird das Ansinnen mit der Verbesserung der in der Innenstadt bestehenden Verkehrslärmsituation. Ausnahmegenehmigungen sollen in begründeten Ausnahmefällen von der Verwaltung erteilt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Thema Straßenverkehrslärm wird in der Öffentlichkeit - und das nicht nur in der Stadt Helmstedt - seit Jahrzehnten sehr stark diskutiert. Nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich bis zu 60 % der Bundesbürger mehr oder weniger vom Straßenverkehrslärm belästigt. Leider müssen wir in der heutigen motorisierten Gesellschaft aber grds. wohl mit diesem Problem leben, da rechtliche Eingriffsmöglichkeiten kaum bestehen und solche auch in finanzieller und in tatsächlicher Hinsicht nicht praktikabel wären, ohne die für unser Gemeinwesen wichtige Mobilität in Frage zu stellen.

Diese allgemeine Einschätzung vorausgeschickt stellt sich die straßenverkehrsrechtliche Lage wie folgt dar:

Grds. steht das gesamte öffentliche Straßennetz, also auch das in der Stadt Helmstedt, im Rahmen der straßenrechtlichen Widmung allen Verkehrsteilnehmern bzw. Fahrzeugen, die eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung besitzen, uneingeschränkt zur Verfügung. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen können die Straßenverkehrsbehörden insbesondere im Rahmen des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken Beschränkungen vornehmen oder Benutzungsverbote aussprechen. In § 45 Abs. 1 Ziff.3 StVO ist diese Ermächtigung ausdrücklich auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen vorgesehen.

Allein aufgrund der Tatsachen, dass es so gut wie keine Beschwerden aus der Bevölkerung in dieser Richtung gibt und regelmäßige belästigende Motorradfahrten innerhalb des Stadtringes während der Nachtzeit bislang gar nicht festzustellen sind, wäre ein derartiges umfassendes Verbot, welches neben z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen sowieso das weitgehendste Instrument darstellt, unverhältnismäßig und unzulässig. Denkbar und von § 45 Abs. 3 Ziff. 3 StVO gedeckt wären allenfalls Verbote für besonders betroffene einzelne Straßen (Durchfahrverbote), die es hier aber nicht gibt. Hinzukommen würde aber auch in diesen Fällen, dass den betroffenen Verkehrsteilnehmern zumutbare Ausweichstrecken angeboten werden müssten (die es ebenfalls nicht gibt).

Fast die gesamte Helmstedter Innenstadt ist - und das nicht nur innerhalb der Wälle – als Tempo-30-Zone ausgewiesen worden. Diese flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grundlage anderer Bestimmungen trägt bereits zur Lärmreduzierung aller Verkehrsteilnehmer bei. Darüber hinausgehende Straßenbenutzungsverbote sind - egal, ob wie angeregt großflächig oder auch punktuell - nicht zulässig. Bewohner einer ansonsten immer gewünschten lebendigen Innenstadt müssen im Rahmen des Zumutbaren mit gewissen Lärmbeeinträchtigungen leben. Dies gilt für die Stadt Helmstedt ebenso wie für andere Städte im Bundesgebiet (insofern sind uns großflächige Verbote aus anderen Städten auch nicht bekannt).

Die rechtliche Würdigung der Anregung ist mit dem PK Helmstedt abgestimmt.

Herr Alder erinnert an die Entwicklung in Helmstedt im Hinblick auf die Red Devils bzw. die Hells Angels. Hier müsste die Zukunft abgewartet werden. Wenn sich Probleme herauskristallisieren würden, wäre der Vorschlag von Frau Gogolin eine der Möglichkeiten, mit denen man dieser Probleme Herr werden könne.  

Herr Junglas betont, dass man es dem besagten Personenkreis so schwer wie möglich machen wolle. Hier herrsche Einigkeit zwischen Stadt Helmstedt, Landkreis Helmstedt und der Polizei.  

Herr Viedt äußert Kritik an der seines Erachtens zu groß angelegten Polizeiaktion anlässlich der Einweihung der neuen Räume der Red Devils. Die Aktion sei sehr zu Lasten der Helmstedter Bevölkerung gegangen und habe zu großen Belästigungen unbescholtener Bürger geführt. Er hoffe nicht, dass sich dies nun wöchentlich wiederhole.

Herr Schünemann macht deutlich, dass es sich hier um eine einmalige Aktion gehandelt habe, die er persönlich auch sehr begrüßt habe. Wäre es tatsächlich zu Problemen gekommen, so wäre jeder froh gewesen über die Präsenz der Polizei.

Herr Junglas betont, dass man den Einsatz der Polizei nur von Fall zu Fall entscheiden könne. Für den zur Rede stehenden Freitag habe es konkrete Hinweise darauf gegeben, dass es zu Schwierigkeiten mit den Hells Angels und den rivalisierenden Bandidos aus Magdeburg kommen könne. Die Polizei wollte in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt ein Zeichen setzen und Präsenz zeigen.

Herr Radek bekräftigt dies. Er wolle in diesem Zusammenhang auch deutlich machen, dass diese Aktion im Interesse der Bürger, nicht gegen die Bürger erfolgt sei. In Zukunft könne es hin und wieder, jedoch nicht regelmäßig zu vergleichbaren Aktionen kommen. Der Polizei sei die Beeinträchtigung der Bürger in diesem Zusammenhang bewusst. Auch aus diesem Grunde habe man in der Presse auf die Aktion hingewiesen.

Eine weitere Aussprache schließt sich an.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen  
TOP 7.1 Anfrage des Ratsmitgliedes Beber zum parkenden LKW auf der Leipziger Straße

Protokoll:

Herr Beber erinnert an seine Anfrage im Hinblick auf den LKW, der häufig verkehrsbehindernd auf der Leipziger Straße parke. Herr Fehlhaber hatte zugesagt, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Herr Kemmer führt aus, dass er vor Ort gewesen sei und Kontakt sowohl zu der betreffenden Spedition als auch zu dem Fahrer des LKW aufgenommen habe. Er habe dem Fahrer in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass er grundsätzlich im besagten Bereich parken dürfe, den LKW jedoch zehn bis fünfzehn Meter weiter hinten abstellen müsse, damit niemand dazu gezwungen sei, die durchgezogene Linie zu überfahren. Kontrollen hätten ergeben, dass der Fahrer dem auch nachkomme.

Herr Beber betont, dass der LKW inzwischen wieder an der alten Stelle parke und den Verkehr erneut erheblich behindere.

 
TOP 7.2 Anfrage des Ratsmitgliedes Beber zu den Verunreinigungen am Alten Badeteich und am Lappwaldsee

Protokoll:

Herr Beber erinnert an die Verschmutzungen am Alten Badeteich und am Lappwaldsee, die im Zuge der Feierlichkeiten zum "Vatertag" entstanden seien.  Er frage die Verwaltung, wer für die Säuberung der besagten Bereiche zuständig sei und welche Kosten ggf. der Stadt für die Beseitigung des Mülls entstanden seien. Er befürchte, dass sich die Situation insbesondere am Lappwaldsee in den kommenden Jahren nicht unbedingt verbessern werde.  

Herr Junglas erklärt, dass er sich die Lage vor Ort angesehen habe. Es sei sehr unbefriedigend, was insbesondere am Lappwaldsee geschehen sei. Für die Reinigung im Bereich des Lappwaldsees seien nach wie vor die E.ON Kraftwerke zuständig, da der Lappwaldsee noch nicht aus der Bergaufsicht entlassen sei.

Herr Kemmer ergänzt, dass für die Reinigung im Bereich des Alten Badeteichs die Forst verantwortlich sei.

 
TOP 7.3 Anfrage des Beigeordneten Viedt zum Osterfeuer

Protokoll:

Herr Viedt weist darauf hin, dass das diesjährige Osterfeuer noch am Montag Rauch verursacht habe. Die Absperrgitter hätten an der Straße gelegen. Dies sei wenig erfreulich.

Herr Kemmer erklärt, dass das Feuer auch am Dienstag noch gequalmt habe. Seitens des Ordnungsamtes habe man sofort nach Dienstbeginn den Veranstalter dazu aufgefordert, das Feuer zu löschen. Dies sei dann auch geschehen.

 
TOP 7.4 Anfrage des Ratsmitgliedes Geißler zu den Fahrradständern in der Kramgasse

Protokoll:

Frau Geißler fragt, ob die Möglichkeit bestehe, noch zusätzliche Fahrradständer in der Kramstraße/Ecke Beireisapotheke aufzustellen. Helmstedter Bürger hätten hierum gebeten, da die Fahrradständer oftmals sehr schnell belegt seien.  

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Verwaltung hat bereits ergänzende Fahrrad-Anlehnbügel bestellt und wird im Laufe des Sommers in der Lage sein, die Abstellmöglichkeiten in der Innenstadt zu ergänzen. Ob dies direkt an der Kramstraße geschehen kann, muss noch abschließend geprüft werden, denn dort ist aufgrund von Schaufenstern, Eingangstüren und Kontrollschächten der verfügbare Platz relativ beschränkt.

 
TOP 7.5 Anfrage des Ratsmitgliedes Alder zum Be- und Entladen von LKW im Industriegebiet

Protokoll:

Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass im Industriegebiet im Bereich der alten Tennishalle an der Otto-von-Guericke-Straße nachts noch immer ein Be- und Entladen von LKW vor allem durch die Fa. DHL stattfinde. Der Bereich sei dadurch schlecht passierbar und die direkten Anwohner seien einer großen Lärmbelästigung ausgesetzt. Würde man hier die Polizei involvieren, so wäre diese erheblich mit der Problematik beschäftigt. Er rege daher an, eigenhändig nach Lösungen zu suchen, die ein Be- und Entladen verhindern würden. Er denke hier insbesondere an ein Halt- oder Parkverbot.

 
TOP 7.6 Anfrage des Beigeordneten Viedt zum Parken von Fahrzeugen auf dem Bruchweg

Protokoll:

Herr Viedt erinnert daran, dass am Bruchweg, Teilbereich von Fa. Knigge bis hin zum Aldi Markt, Anpflanzungen zur Wiederherstellung und Begrünung vorgenommen würden. Es erscheine ihm widersinnig, dass in nur zehn Metern Entfernung Fahrzeuge auf einer Grünfläche parken würden. Er frage daher an, ob dies tatsächlich erlaubt sei.  

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Dinter die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

Eingangs fragt Herr Dinter die Ausschussmitglieder, ob sie damit einverstanden seien, dass Herr Radek auch an der nichtöffentlichen Sitzung teilnehme. Da die Berufung durch den Rat noch ausstehende, sei Herr Radek noch kein offizielles Mitglied des Ausschusses.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung erklärt sich damit einverstanden, dass Herr Radek auch an der nichtöffentlichen Sitzung teilnimmt.

 

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