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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 01. März 2012 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet unter diesem Tagesordnungspunkt noch nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 26.05.2011

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 26.05.2011.

 
TOP 3 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 31.12.2010

Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis. 


TOP 4 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 30.06.2011

Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis. 


TOP 5 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012; Teilhaushalt 24 - Bereich Ordnung, Recht und Liegenschaften -

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas macht deutlich, dass im zur Diskussion stehenden Teilhaushalt ein Defizit in Höhe von 1,6 Mio. Euro verzeichnet sei. Man erwarte für das Jahr 2012 ein Gesamtdefizit in Höhe von 6,7 Mio. Euro. Am Ende des Jahres werde man einen kumulierten Fehlbetrag der ordentlichen Ergebnisse der Stadt von etwa 28 Mio. Euro zu verzeichnen haben. Dies entspreche ungefähr der Gesamtsumme aller Einnahmen eines gesamten Jahres und bedeute, dass im kommenden Jahr sämtliche Zahlungen, welche die Stadt Helmstedt zu leisten habe (u. a. Gehaltszahlungen und Zuschüsse) über Kredite finanziert werden müssten. Insofern bestehe ein großer Zwang zum Sparen und zur Verbesserung der Ergebnisse.

Herr Schünemann nimmt Bezug auf die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs im Wert von 290.000 Euro und fragt an, ob es nicht günstiger wäre, derartige Fahrzeuge zu leasen.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass es " Fahrzeuge von der Stange" im Bereich der Feuerwehr nicht gebe. Jede Feuerwehr habe spezifische Vorstellungen, was die Ausstattung ihrer Wagen betreffe. Sicher sei es möglich, die Fahrzeuge zu leasen. Er könne sich jedoch nicht vorstellen, dass dies sinnvoll und wirtschaftlicher wäre, da die Fahrzeuge zwanzig Jahre und länger in Betrieb seien. Man könne aber selbstverständlich Vergleichsangebote in diesem Sinne einholen und entsprechende Vergleichsrechnungen anstellen.

Herr Junglas führt aus, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Regel zu Ungunsten von Leasing ausfallen würden, da der Leasinggeber  an der Ausleihe auch noch etwas verdienen wolle. Er wolle sich jedoch nicht gegen eine entsprechende Überprüfung sperren. Die Gesamtkosten für das Fahrzeug würden sich im Übrigen auf 350.000 Euro belaufen. Man würde bei Anschaffung des Fahrzeuges einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro erhalten.  

Herr Schünemann macht noch einmal deutlich, dass die Möglichkeit des Leasings geprüft werden solle, bevor das neue Fahrzeug gekauft werde. Für die Feuerwehr sei es sicher auch interessant, bereits nach fünf bis acht Jahren wieder ein neues Fahrzeug zu bekommen.  

Frau Mattfeldt-Kloth nimmt Bezug auf die Mittel für den Präventionsrat, die sich inzwischen nicht mehr auf 1.000 Euro, sondern nur noch auf 500 Euro belaufen würden. Dem könne man auch zustimmen. Unabhängig davon müsse der Präventionsrat dringend reaktiviert werden. Sie habe dies in der letzten Wahlperiode bereits angesprochen, wenn auch leider ohne Erfolg.

Herr Junglas betont, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handele. Der Präventionsrat habe jahrelang existiert. Er habe jedoch immer seltener getagt, da keine Themen mehr vorhanden gewesen seien. Dies bedeute aber nicht, dass man das Gremium in der Zukunft nicht wieder reaktivieren könne.

Herr Fehlhaber ergänzt, dass der Präventionsrat letztendlich aus den Personen bestanden habe, die größtenteils auch in den politischen Gremien vertreten gewesen seien. Von daher habe man die Erkenntnis gewonnen, dass evtl. auftretende Probleme auch im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung behandelt werden könnten. Die Leistungsfähigkeit müsse durch eine Vielzahl von Gremien nicht unbedingt steigen. Von Seiten der Bürger zumindest sei das Interesse, im Präventionsrat mitzuwirken, nur sehr gering gewesen.

Herr Schünemann erinnert im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls daran, dass sich im Präventionsrat fast ausschließlich der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung wiedergetroffen habe. Zudem habe man dort über Dinge gesprochen, welche die Verwaltung bereits selber erfolgreich geregelt habe. Ein wirkungsvoller Präventionsrat bestehe aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter usw. Insbesondere diese Institutionen hätten immer wieder deutlich gemacht, dass sie für eine Mitgliedschaft im hiesigen Präventionsrat keine Zeit hätten. Die wichtigsten Träger wären also ohnehin nicht Teil dieses Gremiums. 

Herr Nowak schließt sich dem im Namen der CDU-Fraktion an.

Frau Mattfeldt-Kloth erklärt, dass sie Mitglied im Bündnis gegen Gewalt sei. Dort bestehe ganz klar der Wunsch nach einer Reaktivierung des Präventionsrates und einer entsprechenden Vernetzung. Sie werde die Thematik im Bündnis gegen Gewalt noch einmal ansprechen.

Herr Schünemann macht deutlich, dass man nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn sich ein Präventionsrat finden würde, der sich aus anderen wichtigen Bereichen zusammensetze.

Für Herrn Alder ist es von Interesse, wie sich Herr Jeffe zu der Angelegenheit positioniere.

Herr Jeffe macht deutlich, dass es aktuelle Themen, die den Präventionsrat tangieren würden, gegenwärtig nicht gebe. Zwar würden punktuell immer wieder Gruppen aktiv sein, die Schwierigkeiten mit sich brächten, doch dies könne die Polizei mit Unterstützung der Stadt selber regeln. Sollte es Bedarf geben, so würde man es als sinnvoll erachten, das Sondergremium Präventionsrat wieder ins Leben zu rufen. Dies sei gegenwärtig aus Sicht der Polizei jedoch nicht der Fall.

Herr Beber erinnert daran, dass im September des vergangenen Jahres eine Präsentation von Problempunkten in der Innenstadt stattgefunden habe. Von den Geschäften in der Neumärker Straße seien verschiedene Probleme vorgetragen worden. Einen Schwerpunkt habe dabei der Bereich Douglas/Marktpassage dargestellt. Insgesamt habe es eine Auflistung von 20 bis 30 Punkten gegeben, wo Handlungsbedarf gesehen worden sei. Daher würde seine Gruppe es ebenfalls begrüßen, wenn der Präventionsrat wieder ins Leben gerufen würde.

Herr Alder zeigt Interesse an der von Herrn Beber angesprochenen Auflistung. Was die Probleme in der Neumärker Straße betreffe, so müsse es sich auch um Dinge handeln, bei denen ein Präventionsrat tätig werden und Abhilfe schaffen könne. Dies sei nicht immer der Fall. Daher bitte er darum, die Auflistung den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Anmerkung: siehe hierzu die Anlage zum Protokoll

Herr Schünemann nimmt Bezug auf die Produktziele des Einwohnermeldewesens. Hier sei die Erstellung einer Broschüre "Checkliste zum Umzug" und die Verteilung von 2.000 Exemplaren an Familienverbände geplant. Seinen Informationen zufolge gebe es bereits eine Vielfalt derartiger Broschüren bei Familienverbänden und anderen Organisationen. Daher sehe er in dem Vorhaben keinen Sinn. Das Einzige, was seines Erachtens noch sinnvoll wäre, sei Werbung für die Feuerwehr.

Herr Junglas macht deutlich, dass es hier auch um die Verbesserung des Bildes der Verwaltung in der Öffentlichkeit gehe. Die zuständigen Produktverantwortlichen seien der Auffassung gewesen, dass man dem Bürger aufgrund des Servicegedankens eine derartige Broschüre an die Hand geben sollte. Es gebe auch entsprechende Nachfragen. Man wolle keine Broschüren auflegen, die bereits existierten. Hierin sei man sich durchaus einig. Es handele sich jedoch um Informationen, die speziell auf das Meldeamt der Stadt zugeschnitten seien.

Herr Fehlhaber bestätigt dies. Die am Schalter im Einwohnermeldeamt tätigen Mitarbeiterinnen würden immer wieder feststellen, dass im zur Rede stehenden Bereich noch Informationsbedarf bestehe. Daher werde die Broschüre als sinnvoll erachtet, damit der Schalterverkehr möglichst schnell und reibungslos abgewickelt werden könne.

Herr Junglas betont, dass man auch keine Hochglanzbroschüre erstellen wolle. Es handele sich um einen Flyer in der Art des Veranstaltungskalenders der Stadt Helmstedt.

Nach weiterer Aussprache verständigt man sich darauf, dass ein derartiger Flyer erstellt werden solle.

Herr Schünemann nimmt Bezug auf das Produkt Verkehrsaufsicht. Hier seien mindestens 20 Überwachungsstunden wöchentlich pro Überwachungs-Vollzeitstelle als Produktziel definiert. Er frage an, ob die entsprechenden Mitarbeiter überlastet seien, da sie bei 39 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit nur 20 Stunden in die Überwachung investieren könnten.

Herr Fehlhaber führt aus, dass die Verkehrsaufsicht von drei Mitarbeiter/innen wahrgenommen werde. Es handele sich um eine  Vollzeitstelle und eine halbe Stelle als reine Politesse. Darüber hinaus gebe es eine/n Mitarbeiter/in, welche/r die Aufgabe teilweise mit wahrnehme. Bei den angegebenen 20 Stunden handele es sich um den jährlichen Durchschnittswert, der in der Praxis leistbar sei. Dabei seien auf das Jahr gesehen Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit usw. mit zu berücksichtigen. Die Kräfte würden sich so oft und so lange wie möglich im Außendienst befinden.

Herr Schünemann fragt, ob die Kräfte auch durch die Neumärker Straße gehen könnten, um dort Präsenz zu zeigen und für Ruhe und Sauberkeit zu sorgen.    

Herr Fehlhaber erklärt, dass man die Kräfte durchaus auch für diese Zwecke einsetzen könnte. Dies würde jedoch zu Lasten der Verkehrsüberwachung gehen. Es gebe immer Stimmen, die für eine stärkere Verkehrsüberwachung plädieren würden. Andere hingegen legten den Schwerpunkt auf die Sicherheit und die Sauberkeit der Stadt. Man denke, dass man mit der gegenwärtigen Lösung ein gutes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Bereichen hergestellt habe. Was die Neumärker Straße, die Wälle und die Parkanlagen betreffe, so fände dort eine Kontrolle durch die Doppelstreife statt.

Eine Aussprache schließt sich an.

Herr Schünemann nimmt Bezug auf städtische Veranstaltungen wie Stadtfeste und fragt, ob die Stadt Helmstedt künftig plane, an den Eingangsbereichen Alkoholkontrollen bei Jugendlichen durchzuführen. Andere Städte würden bereits so vorgehen und hätten damit großen Erfolg.

Herr Fehlhaber macht deutlich, dass die entsprechende Zuständigkeit beim Jugendamt des Landkreises Helmstedt liege. Wenn derartige Aktionen seitens des Landkreises geplant seien, würde die Stadt auch informiert und schließe sich mit Kontrollen im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereiches an. Für den zur Rede stehenden Bereich fehle der Stadt jedoch die Kompetenz. Insofern gebe es auch keine entsprechenden Planungen.

Herr Schünemann vertritt die Auffassung, dass die Stadt z. B. auch im Rahmen des Bierfestes in der Pflicht sei, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Man könne sich hier nicht auf das Jugendamt des Landkreises zurückziehen.

Herr Fehlhaber erklärt, dass es sich hier wiederum um eine Angelegenheit des Veranstalters handele, der im Rahmen der Sondernutzung für die Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich sei. Im Falle des Bierfestes handele es sich um helmstedt aktuell.

Herr Schünemann macht deutlich, dass Jugendliche zu derartigen Veranstaltungen in hohem Maße Alkohol mitbringen würden. Davor könne und dürfe man die Augen nicht mehr verschließen.

Herr Junglas sagt zu, dass man beim Landkreis nachfragen werde, ob die Problematik bekannt sei und was man dagegen unternehmen wolle.  

Nach weiterer kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden


TOP 6 Festsetzung von Brenntagen ab dem Jahr 2012

Beschluss:

Die Verwaltung wird in Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 21.12.2011 ermächtigt, jeweils am vorletzten Freitag und am letzten Samstag des Monats März sowie am ersten Freitag und am zweiten Samstag des Monats Oktober durch Allgemeinverfügung allgemeine Brenntage für das gesamt Gebiet der Stadt Helmstedt festzusetzen. Falls es sich bei diesen Terminen um das Osterwochenende oder den Tag der Deutschen Einheit handeln sollte, verschieben sich die Termine um jeweils eine Woche nach hinten. Daneben sind kurzfristige Verschiebungen möglich, wenn es die aktuelle Wetterlage erfordert. An den Brenntagen ist jeweils nur in der Zeit von 12.00 bis 19.00 Uhr ein Verbrennen zulässig.

Was den Ortsteil Barmke anbelangt, so wird die Verwaltung in Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 21.12.2011 ermächtigt, jeweils am 1. Freitag in den Monaten, März, April, Mai, September, Oktober und November durch Allgemeinverfügung allgemeine Brenntage für das Gebiet des Ortsteils Barmke festzusetzen. Falls es sich bei diesen Terminen um einen Feiertag handeln sollte, verschiebt sich der Termin automatisch um eine Woche nach hinten. Daneben sind kurzfristige Verschiebungen möglich, wenn es die aktuelle Wetterlage erfordert. An den Brenntagen ist jeweils nur die Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr ein Verbrennen zulässig. 

Im Ortsteil Emmerstedt soll nur ein Brenntag im Herbst an einem Freitag mit einem Ausweichtermin erfolgen.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert diese und bittet darum, einen Empfehlungsbeschluss für die Kernstadt zu fassen.

Herr Beber betont, dass sich seine Gruppe dem Ratsbeschluss vom 21.12.2011 verbunden fühle.

Herr Nowak schließt sich dem im Namen der CDU-Fraktion an.

Frau Mattfeldt-Kloth macht deutlich, dass sich ihre Fraktion nach wie vor gegen die Durchführung von Brenntagen ausspreche. Insofern werde man der Vorlage auch nicht zustimmen.

Herr Schünemann regt an, nach einer anderen Regelung für die Gartenvereine zu suchen. Diese würden im Rahmen der Brenntage für eine große Belästigung sorgen. Eventuell könne man mit den Gartenvereinen Gespräche führen dahin gehend, dass diese ihre Gartenabfälle an unterschiedlichen Tagen verbrennen würden.

Herr Junglas vertritt die Auffassung, dass die Problematik bereits durch die Zeitbegrenzung von 12.00 Uhr bis 19.00 Uhr entschärft worden sei. In der Vergangenheit seien die Belästigungen tatsächlich gravierend gewesen, da sie sich vom frühen Morgen bis in die späten Abendstunden hinein gezogen hätten.  Er sei auch der Meinung, dass das Verbrennen der Abfälle auch durch die Gartenvereine an einem Tag abgewickelt werden sollte, damit es nicht auch noch an weiteren Tagen zu Belästigungen komme.  

Herr Alder erinnert daran, dass sich die Ortsräte nicht dem Ratsbeschluss vom 21.12.2011 angeschlossen hätten. Er frage daher an, ob sich der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung dazu positionieren sollte.

Herr Junglas rät hiervon ab. Da die Beschlüsse der Ortsteile dem Ratsbeschluss widersprechen würden, müsse man die weitere Vorgehensweise im Verwaltungsausschuss abstimmen. Ein Ratsbeschluss könne nicht durch einen Ortsratsbeschluss, sondern nur durch einen erneuten Ratsbeschluss geändert werden. Wolle man also dem Votum der Ortsräte folgen, so müsse der Rat einen geänderten Beschluss fassen. Die Verwaltung werde eine entsprechende a-Vorlage für VA und Rat fertigen. 

Herr Alder plädiert dafür, dass der ASO die Beschlüsse der Ortsräte mittrage.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit   8 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme folgenden


TOP 7 Erlass der Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr)

Beschluss:

Die Satzung der Stadt Helmstedt über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung-Feuerwehr) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Herr Dinter verweist auf die Vorlage.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden


TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Abrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen; Auspumpen von Kellern bei Starkregenereignissen

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.


TOP 8.2 Straßenverkehrsangelegenheiten; Busverkehr über den Marktplatz und Situation vor der Tankstelle "Magdeburger Berg"

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.

Herr Junglas ergänzt, dass ein anderes Konzept der Linienführung des Busverkehrs in Arbeit sei. Dieses sehe keine Haltestelle auf dem Marktplatz mehr vor. Insofern sei die Bekanntgabe im Grunde überholt.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus vorigen Sitzungen  
TOP 9.1 Abrechnung von Kosten bei Verschmutzung einer Straße durch Öl

Protokoll:

Frau Mattfeldt-Kloth hatte im Namen des Bündnis 90/Die Grünen folgende Anfrage gestellt:  

Durch einen Helmstedter Grundstückseigentümer ist die Frage an mich herangetragen worden, ob die Verwaltung im Falle der Verschmutzung einer Straße durch Öl den Verursacher ermittelt und im Falle der Feststellung des Verursachers diesem die Kosten für die Beseitigung der Ölverschmutzung auferlegt.

Herr Junglas erklärt, dass genau so verfahren werde. Sowohl was die Feuerwehr als auch den Betriebshof anbelange, würden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Herr Fehlhaber ergänzt, dass die Feuerwehr einen Einsatzbericht schreibe, wenn sie tätig geworden sei. Dem Einsatzbericht könne man die bekannten Daten entnehmen. Wenn das Kennzeichen des Verursachers bereits vorliege, sei die Sachlage sehr einfach. Häufig werde man auch durch die Polizei informiert, die im Rahmen von Streifen und Einsatzfahrten Ölspuren festgestellt habe. Man benachrichtige dann die Feuerwehr, damit diese das Öl beseitige. In anderen Fällen werde hier auch der Betriebshof tätig. Man ermittele jedoch immer den Halter des Kraftfahrzeuges und dieser erhalte den entsprechenden Kostenbescheid.

 
TOP 9.2 Beseitigung von Stolperfallen auf dem Elzweg und Aufstellen einer Parkbank an der Drillingskiefer

Protokoll:

Frau Geißler hatte zwei schriftliche Anträge zur Beseitigung von Stolperfallen auf dem Elzweg und zum Aufstellen einer Bank am Parkplatz Drillingskiefer gestellt. Die Anträge sind dem Protokoll über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 28.02.2012 beigefügt.

Herr Junglas macht deutlich, dass beide Themen im Bauausschuss angesiedelt seien. Die Anregung im Hinblick auf den Elzweg habe man aufgenommen. Eine Ortsbesichtigung sei jedoch nicht erforderlich, da der Bereich von einem Mitarbeiter der Verwaltung regelmäßig begangen werde. Würden Verkehrs- oder Sicherheitsgefährdungen vorliegen, so werde man diese beseitigen.

Die Parkbank an der Drillingskiefer sei bereits aufgestellt worden. Eine Stellungnahme der Verwaltung zur Aufstellung eines Abfallbehälters könne ebenfalls der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.02.2012 entnommen werden.  

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen  
TOP 10.1 Parkender LKW auf der Leipziger Straße

Protokoll:

Herr Beber macht darauf aufmerksam, dass im Bereich der Leipziger Straße am Wochenende regelmäßig ein großer LKW parke. Um den LKW passieren zu können, müsse man die durchzogene Linie überfahren. Auch werde die Sicht auf den in der Nähe befindlichen Fußgängerüberweg versperrt. In der vergangenen Woche sei es dadurch bereits zu einer gefährlichen Situation gekommen, da ein Pkw-Fahrer einen Fußgänger am Zebrastreifen übersehen habe.

Herr Fehlhaber erklärt, dass es Regeln in der StVO gebe, was seitliche Abstände sowohl zu durchgezogenen Linien als auch zu Fußgängerüberwegen gebe. Man werde sich den betroffenen Bereich ansehen. Wenn man feststelle, dass dort Verstöße stattfänden, werde man sich nicht scheuen, Kontrollen auch am Wochenende durchzuführen. Parke der LKW jedoch ordnungsgemäß, werde es keine Handhabe geben.

 
TOP 10.2 Hinweisschild auf die Behindertentoilette im Gebäude Markt 7/8

Protokoll:

Herr Dinter regt an, im Bereich der öffentlichen Toilette am Eingang zur Marktpassage einen Hinweis auf die Behindertentoilette anzubringen, die sich im Gebäude Markt 7/8 befinde. Man müsse schon in unmittelbarer Nähe der Info am Markt stehen, um das kleine Hinweisschild auf der Scheibe sehen zu können.

Herr Alder ergänzt, dass auch die Öffnungszeiten der Info am Markt sehr schlecht zu sehen seien. Sie befänden sich im oberen Bereich der Tür zwischen zahlreichen Plakaten. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 

 

 

 

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Dinter die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

 

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