Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012;
Teilhaushalt 24 - Bereich Ordnung, Recht und Liegenschaften -
Beschluss:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Protokoll:
Herr Dinter verweist auf die Vorlage.
Herr Junglas macht deutlich, dass im zur Diskussion stehenden Teilhaushalt ein Defizit in Höhe von 1,6 Mio. Euro verzeichnet sei. Man erwarte für das Jahr 2012 ein Gesamtdefizit in Höhe von 6,7 Mio. Euro. Am Ende des Jahres werde man einen kumulierten Fehlbetrag der ordentlichen Ergebnisse der Stadt von etwa 28 Mio. Euro zu verzeichnen haben. Dies entspreche ungefähr der Gesamtsumme aller Einnahmen eines gesamten Jahres und bedeute, dass im kommenden Jahr sämtliche Zahlungen, welche die Stadt Helmstedt zu leisten habe (u. a. Gehaltszahlungen und Zuschüsse) über Kredite finanziert werden müssten. Insofern bestehe ein großer Zwang zum Sparen und zur Verbesserung der Ergebnisse.
Herr Schünemann nimmt Bezug auf die Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs im Wert von 290.000 Euro und fragt an, ob es nicht günstiger wäre, derartige Fahrzeuge zu leasen.
Herr Fehlhaber macht deutlich, dass es " Fahrzeuge von der Stange" im Bereich der Feuerwehr nicht gebe. Jede Feuerwehr habe spezifische Vorstellungen, was die Ausstattung ihrer Wagen betreffe. Sicher sei es möglich, die Fahrzeuge zu leasen. Er könne sich jedoch nicht vorstellen, dass dies sinnvoll und wirtschaftlicher wäre, da die Fahrzeuge zwanzig Jahre und länger in Betrieb seien. Man könne aber selbstverständlich Vergleichsangebote in diesem Sinne einholen und entsprechende Vergleichsrechnungen anstellen.
Herr Junglas führt aus, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Regel zu Ungunsten von Leasing ausfallen würden, da der Leasinggeber an der Ausleihe auch noch etwas verdienen wolle. Er wolle sich jedoch nicht gegen eine entsprechende Überprüfung sperren. Die Gesamtkosten für das Fahrzeug würden sich im Übrigen auf 350.000 Euro belaufen. Man würde bei Anschaffung des Fahrzeuges einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro erhalten.
Herr Schünemann macht noch einmal deutlich, dass die Möglichkeit des Leasings geprüft werden solle, bevor das neue Fahrzeug gekauft werde. Für die Feuerwehr sei es sicher auch interessant, bereits nach fünf bis acht Jahren wieder ein neues Fahrzeug zu bekommen.
Frau Mattfeldt-Kloth nimmt Bezug auf die Mittel für den Präventionsrat, die sich inzwischen nicht mehr auf 1.000 Euro, sondern nur noch auf 500 Euro belaufen würden. Dem könne man auch zustimmen. Unabhängig davon müsse der Präventionsrat dringend reaktiviert werden. Sie habe dies in der letzten Wahlperiode bereits angesprochen, wenn auch leider ohne Erfolg.
Herr Junglas betont, dass es sich hierbei um eine politische Entscheidung handele. Der Präventionsrat habe jahrelang existiert. Er habe jedoch immer seltener getagt, da keine Themen mehr vorhanden gewesen seien. Dies bedeute aber nicht, dass man das Gremium in der Zukunft nicht wieder reaktivieren könne.
Herr Fehlhaber ergänzt, dass der Präventionsrat letztendlich aus den Personen bestanden habe, die größtenteils auch in den politischen Gremien vertreten gewesen seien. Von daher habe man die Erkenntnis gewonnen, dass evtl. auftretende Probleme auch im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung behandelt werden könnten. Die Leistungsfähigkeit müsse durch eine Vielzahl von Gremien nicht unbedingt steigen. Von Seiten der Bürger zumindest sei das Interesse, im Präventionsrat mitzuwirken, nur sehr gering gewesen.
Herr Schünemann erinnert im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls daran, dass sich im Präventionsrat fast ausschließlich der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung wiedergetroffen habe. Zudem habe man dort über Dinge gesprochen, welche die Verwaltung bereits selber erfolgreich geregelt habe. Ein wirkungsvoller Präventionsrat bestehe aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendrichter usw. Insbesondere diese Institutionen hätten immer wieder deutlich gemacht, dass sie für eine Mitgliedschaft im hiesigen Präventionsrat keine Zeit hätten. Die wichtigsten Träger wären also ohnehin nicht Teil dieses Gremiums.
Herr Nowak schließt sich dem im Namen der CDU-Fraktion an.
Frau Mattfeldt-Kloth erklärt, dass sie Mitglied im Bündnis gegen Gewalt sei. Dort bestehe ganz klar der Wunsch nach einer Reaktivierung des Präventionsrates und einer entsprechenden Vernetzung. Sie werde die Thematik im Bündnis gegen Gewalt noch einmal ansprechen.
Herr Schünemann macht deutlich, dass man nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn sich ein Präventionsrat finden würde, der sich aus anderen wichtigen Bereichen zusammensetze.
Für Herrn Alder ist es von Interesse, wie sich Herr Jeffe zu der Angelegenheit positioniere.
Herr Jeffe macht deutlich, dass es aktuelle Themen, die den Präventionsrat tangieren würden, gegenwärtig nicht gebe. Zwar würden punktuell immer wieder Gruppen aktiv sein, die Schwierigkeiten mit sich brächten, doch dies könne die Polizei mit Unterstützung der Stadt selber regeln. Sollte es Bedarf geben, so würde man es als sinnvoll erachten, das Sondergremium Präventionsrat wieder ins Leben zu rufen. Dies sei gegenwärtig aus Sicht der Polizei jedoch nicht der Fall.
Herr Beber erinnert daran, dass im September des vergangenen Jahres eine Präsentation von Problempunkten in der Innenstadt stattgefunden habe. Von den Geschäften in der Neumärker Straße seien verschiedene Probleme vorgetragen worden. Einen Schwerpunkt habe dabei der Bereich Douglas/Marktpassage dargestellt. Insgesamt habe es eine Auflistung von 20 bis 30 Punkten gegeben, wo Handlungsbedarf gesehen worden sei. Daher würde seine Gruppe es ebenfalls begrüßen, wenn der Präventionsrat wieder ins Leben gerufen würde.
Herr Alder zeigt Interesse an der von Herrn Beber angesprochenen Auflistung. Was die Probleme in der Neumärker Straße betreffe, so müsse es sich auch um Dinge handeln, bei denen ein Präventionsrat tätig werden und Abhilfe schaffen könne. Dies sei nicht immer der Fall. Daher bitte er darum, die Auflistung den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Anmerkung: siehe hierzu die Anlage zum Protokoll
Herr Schünemann nimmt Bezug auf die Produktziele des Einwohnermeldewesens. Hier sei die Erstellung einer Broschüre "Checkliste zum Umzug" und die Verteilung von 2.000 Exemplaren an Familienverbände geplant. Seinen Informationen zufolge gebe es bereits eine Vielfalt derartiger Broschüren bei Familienverbänden und anderen Organisationen. Daher sehe er in dem Vorhaben keinen Sinn. Das Einzige, was seines Erachtens noch sinnvoll wäre, sei Werbung für die Feuerwehr.
Herr Junglas macht deutlich, dass es hier auch um die Verbesserung des Bildes der Verwaltung in der Öffentlichkeit gehe. Die zuständigen Produktverantwortlichen seien der Auffassung gewesen, dass man dem Bürger aufgrund des Servicegedankens eine derartige Broschüre an die Hand geben sollte. Es gebe auch entsprechende Nachfragen. Man wolle keine Broschüren auflegen, die bereits existierten. Hierin sei man sich durchaus einig. Es handele sich jedoch um Informationen, die speziell auf das Meldeamt der Stadt zugeschnitten seien.
Herr Fehlhaber bestätigt dies. Die am Schalter im Einwohnermeldeamt tätigen Mitarbeiterinnen würden immer wieder feststellen, dass im zur Rede stehenden Bereich noch Informationsbedarf bestehe. Daher werde die Broschüre als sinnvoll erachtet, damit der Schalterverkehr möglichst schnell und reibungslos abgewickelt werden könne.
Herr Junglas betont, dass man auch keine Hochglanzbroschüre erstellen wolle. Es handele sich um einen Flyer in der Art des Veranstaltungskalenders der Stadt Helmstedt.
Nach weiterer Aussprache verständigt man sich darauf, dass ein derartiger Flyer erstellt werden solle.
Herr Schünemann nimmt Bezug auf das Produkt Verkehrsaufsicht. Hier seien mindestens 20 Überwachungsstunden wöchentlich pro Überwachungs-Vollzeitstelle als Produktziel definiert. Er frage an, ob die entsprechenden Mitarbeiter überlastet seien, da sie bei 39 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit nur 20 Stunden in die Überwachung investieren könnten.
Herr Fehlhaber führt aus, dass die Verkehrsaufsicht von drei Mitarbeiter/innen wahrgenommen werde. Es handele sich um eine Vollzeitstelle und eine halbe Stelle als reine Politesse. Darüber hinaus gebe es eine/n Mitarbeiter/in, welche/r die Aufgabe teilweise mit wahrnehme. Bei den angegebenen 20 Stunden handele es sich um den jährlichen Durchschnittswert, der in der Praxis leistbar sei. Dabei seien auf das Jahr gesehen Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit usw. mit zu berücksichtigen. Die Kräfte würden sich so oft und so lange wie möglich im Außendienst befinden.
Herr Schünemann fragt, ob die Kräfte auch durch die Neumärker Straße gehen könnten, um dort Präsenz zu zeigen und für Ruhe und Sauberkeit zu sorgen.
Herr Fehlhaber erklärt, dass man die Kräfte durchaus auch für diese Zwecke einsetzen könnte. Dies würde jedoch zu Lasten der Verkehrsüberwachung gehen. Es gebe immer Stimmen, die für eine stärkere Verkehrsüberwachung plädieren würden. Andere hingegen legten den Schwerpunkt auf die Sicherheit und die Sauberkeit der Stadt. Man denke, dass man mit der gegenwärtigen Lösung ein gutes Gleichgewicht zwischen diesen beiden Bereichen hergestellt habe. Was die Neumärker Straße, die Wälle und die Parkanlagen betreffe, so fände dort eine Kontrolle durch die Doppelstreife statt.
Eine Aussprache schließt sich an.
Herr Schünemann nimmt Bezug auf städtische Veranstaltungen wie Stadtfeste und fragt, ob die Stadt Helmstedt künftig plane, an den Eingangsbereichen Alkoholkontrollen bei Jugendlichen durchzuführen. Andere Städte würden bereits so vorgehen und hätten damit großen Erfolg.
Herr Fehlhaber macht deutlich, dass die entsprechende Zuständigkeit beim Jugendamt des Landkreises Helmstedt liege. Wenn derartige Aktionen seitens des Landkreises geplant seien, würde die Stadt auch informiert und schließe sich mit Kontrollen im Rahmen des eigenen Zuständigkeitsbereiches an. Für den zur Rede stehenden Bereich fehle der Stadt jedoch die Kompetenz. Insofern gebe es auch keine entsprechenden Planungen.
Herr Schünemann vertritt die Auffassung, dass die Stadt z. B. auch im Rahmen des Bierfestes in der Pflicht sei, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Man könne sich hier nicht auf das Jugendamt des Landkreises zurückziehen.
Herr Fehlhaber erklärt, dass es sich hier wiederum um eine Angelegenheit des Veranstalters handele, der im Rahmen der Sondernutzung für die Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich sei. Im Falle des Bierfestes handele es sich um helmstedt aktuell.
Herr Schünemann macht deutlich, dass Jugendliche zu derartigen Veranstaltungen in hohem Maße Alkohol mitbringen würden. Davor könne und dürfe man die Augen nicht mehr verschließen.
Herr Junglas sagt zu, dass man beim Landkreis nachfragen werde, ob die Problematik bekannt sei und was man dagegen unternehmen wolle.
Nach weiterer kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden
|