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Konzept zur Weiterentwicklung der städtischen Grundschulen ab dem Schuljahr 2013/14; Aufhebung der Grundschule Friedrichstraße
Protokoll:
Frau Rosinski verweist auf die b-Vorlage.
Herr Schobert führt aus, dass die Landesschulbehörde für das weitere Vorgehen Handlungsempfehlungen ausgesprochen habe insbesondere im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf einer Schulaufhebung. Daher habe man noch am heutigen Tage eine b-Vorlage erstellt, die der Auskunft der Landesschulbehörde Rechnung trage.
Herr Strümpel erinnert daran, dass man der Schließung einer Grundschule bislang offen gegenübergestanden habe. Die zur Rede stehende Vorlage habe ihn jedoch zum Umdenken veranlasst. In dem Zeitraum 2013 bis 2017 blieben in der Prognose alle Grundschulen zweizügig. Diese Zahlen hätten ihn etwas überrascht. Es sei noch keine Schule geschlossen worden, in der nicht erkennbar, also über mehrere Jahre hinweg, die Einzügigkeit erreicht worden sei. Eine Schulschließung sollte man auch erst dann in Betracht ziehen, wenn dieser Fall eingetreten sei. Zudem werde die GS Friedrichstraße lt. Prognose in der nächsten Zeit die größte Schule sein. Alle Grundschulen in Helmstedt würden hervorragende Arbeit leisten, wobei jede Schule für sich ein besonderes Konzept habe. Ihm stelle sich die Frage, weshalb man im Bildungsstandort Helmstedt ein gutes Konzept, welches auch an der GS Friedrichstraße vorhanden sei, zerstören sollte. Die GS Friedrichstraße sei neben der GS Ludgeri eine Ganztagsschule. Dies sei in sich schlüssiger und kostengünstiger als ein Hortangebot. Darüber hinaus handele es sich um die einzige Schule im nordwestlichen Bereich, und es werde bei einer Auflösung dieses Standortes zu längeren Wegen kommen. Die SPD-Fraktion sei auch zu einer neuen Idee gelangt. In Niedersachsen gebe es besondere Modelle in der Form, dass man eine Grundschule zuerst einmal über eine Kooperation in eine Gesamtschule integriere, in der es dann 1. bis 10. Klassen gebe. Ein Beispiel hierfür sei die Gesamtschule von Volkswagen. Sicher könne man ein derartiges Vorhaben nicht von heute auf morgen verwirklichen, doch wenn es gelingen würde, wäre dies ein erheblicher Standortvorteil für Helmstedt. Die GS Friedrichstraße habe somit noch große Entwicklungschancen. Aus vorgenannten Gründen sei man inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass die Schließung einer Grundschule zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn ergebe.
Frau Bosse betont, sich dem nicht anschließen zu können. Es liege in der Verantwortung des Rates, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Man beschäftige sich bereits seit sechs Jahren mit der Schließung einer Grundschule. Hin und wieder müsse man auch unangenehme Entscheidungen treffen. Die Schülerzahlen würden sechs Grundschulen nicht mehr rechtfertigen. Auch müsse die Forderung des Kultusministeriums berücksichtigt werden, die Wirtschaftlichkeit eines Schulstandortes zu prüfen. Von der Verwaltung erwarte sie, dass diese sich auch mit der Nachnutzung der Gebäude beschäftige. Dies sei bereits geschehen. Unabhängig davon stelle sie den Antrag, die Vorlage noch einmal in die Fraktionen zu verweisen.
Frau Schadebrodt räumt ein, dass es sich um ein sehr emotionales Thema handele. Die GS Friedrichstraße biete sehr gute Betreuungskonzepte an und die Lehrkräfte seien sehr engagiert. Was die Verantwortung des Rates betreffe, so schließe sie sich jedoch im Namen ihrer Gruppe den Ausführungen von Frau Bosse an. Man dürfe den Blick vor der Realität nicht verschließen und müsse dem dramatischen Rückgang der Schülerzahlen Rechnung tragen. Nicht nur das Niedersächsische Schulgesetz, sondern auch der Landesrechnungshof und andere Behörden würden fordern, das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Ihre Gruppe spreche sich dafür aus, dass man eine Planungssicherheit für alle Seiten herstelle und die pädagogische Qualität durch eine langfristige Sicherung der Zweizügigkeit sowie eine gute Ausstattung der Schulen garantiere. Alle Helmstedter Grundschulen würden besondere pädagogische Konzepte anbieten. Somit gebe es keine pädagogischen Aspekte, welche die Schließung einer bestimmten Schule nahe legen würden. Deshalb erscheine es auch sinnvoll, dass man die umfassende Bewertungsmatrix heranziehe, um zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. Sie halte es auch für durchaus legitim, dass man über die Nachnutzung des Gebäudes nachdenke. Sicher sei es bedauerlich, dass bei einer Schließung der GS Friedrichstraße einige Kinder längere Schulwege hätten. Angesichts des Grundrisses der Stadt stelle man aber fest, dass es bei der GS Friedrichstraße die größten Überschneidungen gebe, so dass hier möglichst wenig Kinder von einem längeren Schulweg betroffen seien. Die Zustimmung zur Schießung der GS Friedrichstraße verknüpfe ihre Gruppe jedoch mit der Forderung, sowohl die Ganztagsbetreuung als auch das Eingangsstufensystem künftig an anderen Schulen anzubieten, denn diese wertvollen Angebote dürften nicht verloren gehen.
Frau Bartels-Röker weist darauf hin, dass die Gesamtdatenlage auch ihre Fraktion nicht unbeeindruckt lasse. Ein Rückgang der Schülerzahlen um 39 % könne nicht ignoriert werden. Die Nachnutzungsoption, der ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt worden sei, erscheine der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch als nicht ausschlaggebend. Aus pädagogischer Sicht spreche man sich dagegen aus, den Standort GS Friedrichstraße aufzuheben, da dort mit der Ganztagsbetreuung und der Eingangsstufe ein außerordentlich sinnvolles, schützenswertes System existiere. Es würde eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen, ein derartiges System an einer anderen Grundschule aufzubauen. Auch habe die Klimaschutzmanagerin festgestellt, dass die GS Friedrichstraße sehr gute energetische Zustände aufweise. Diese würden auch ein hervorragendes Klima in einem Haus bedeuten und hiervon sollten möglichst viele Kinder profitieren.
Herr Strümpel macht darauf aufmerksam, dass die Kinder lt. Herrn Klose bereits für die 1. Klasse angemeldet seien. Er gehe davon aus, dass sie nun bereits einen rechtlichen Anspruch auf eine Beschulung in der GS Friedrichstraße hätten.
Frau Krämer fragt, wie hoch die finanzielle Einsparung wäre, wenn die GS Friedrichstraße geschlossen würde.
Frau Weihmann nimmt Bezug auf die Bewertungsmatrix und weist darauf hin, dass das Ergebnis der Kriterienbewertung aus ihrer Sicht nicht eindeutig sei. Die Unterschiede zwischen den fünf Schulen seien nicht gerade immens. Daher würde auch sie es als sinnvoll erachten, wenn mehr pädagogische Aspekte den Ausschlag geben würden. Als sehr beeindruckend habe sie das Engagement und die sachliche Argumentation der betroffenen Eltern empfunden. Dies habe der Diskussion auch sehr weitergeholfen.
Herr Schobert weist darauf hin, dass die Idee, eine Grundschule gemeinsam mit einer Gesamtschule zu bilden, nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht zulässig sei. Das Niedersächsische Schulgesetz sei in dieser Frage eindeutig. Im Übrigen sei es in Anbetracht der um beinahe 40 % gesunkenen Schülerzahlen völlig irrelevant, welche Schulform man habe, denn die Schüler/innen seien nicht vorhanden. Er wolle auch daran erinnern, dass der Rat der Stadt Helmstedt in den vergangenen Jahren die Aufhebung einer Grundschule mit großer Mehrheit befürwortet habe. Was die Frage nach den finanziellen Einsparungen betreffe, so sei es seitens der Verwaltung nicht gewünscht, dass die Helmstedter Kinder zum „Sparesel“ würden. Würde man einen Schulstandort schließen, so würden die vorhandenen Mittel nicht mehr an sechs, sondern nur noch an fünf Schulen verteilt, was diesen u. a. im investiven und im baulichen Bereich zugute käme. Dennoch hätte die Maßnahme unmittelbare finanzielle Auswirkungen durch die Nachnutzung des Gebäudes. Man zahle gegenwärtig Miete für zwei städtische Standorte in fremden Gebäuden. Dies verursache Kosten in Höhe von 50.000 Euro jährlich, die dann entfallen würden. Zudem würde man erheblich weniger Mittel investieren müssen im Bereich Amok und im Bereich des Brandschutzes.
Frau Gardlo zeigt sich sehr erfreut über die Aussage von Herrn Strümpel. Es wäre wünschenswert, wenn man über neue Zukunftsperspektiven und alternative pädagogische Konzepte nachdenken würde. Eventuell könnte daraus etwas entstehen, was über den herkömmlichen Schulbetrieb hinaus zu einem sozialen Miteinander führen würde. Sie denke da z. B. an die Bildung sehr kleiner Klassen, was den Kindern in hohem Maße zugute käme.
Herr Alder erinnert daran, dass die Politik die Verwaltung darum gebeten habe, eine Matrix zu erstellen. Die Verwaltung habe hierauf viel Zeit verwendet. In der Sitzung des AJFSS im Juli diesen Jahres habe die CDU-Fraktion die Verwaltung um einen Vorschlag gebeten, welcher Schulstandort geschlossen werden solle. Dieser Vorgehensweise habe jedes Ausschussmitglied zugestimmt. Insofern dürfte sich niemand überrascht davon zeigen, dass die Verwaltung nun den erbetenen Vorschlag unterbreitet habe, Mit der Matrix selbst und mit der Wertigkeit der einzelnen Kriterien habe sich der Ausschuss nie beschäftigt. Wenn man das Vorhaben tatsächlich zurückziehen wolle, dann müsse man es jetzt tun. Er wolle in diesem Zusammenhang jedoch daran erinnern, dass die Verwaltung bereits sehr viel Zeit in die erforderlichen Arbeiten investiert habe und dass der Ausschuss in vielen Sitzungen ausführlich über die Thematik diskutiert habe. Wenn man das Vorhaben nicht verwerfen wolle, so müsse man sich im kommenden Jahr intensiver mit den Wertigkeiten in der Matrix beschäftigen, denn hier bestehe offenbar noch Beratungsbedarf. Den Vorschlag, eine Grundschule mit einer IGS zusammen zu schließen, erachte er theoretisch als sehr gut. Er gehe jedoch ebenfalls nicht davon aus, dass dies rechtlich zulässig sei. Man müsse dabei auch bedenken, dass die Schule in diesem Falle lediglich als Standort erhalten bliebe. Die Schüler kämen dann nicht mehr aus Helmstedt, sondern von Außerhalb. Auch wären die Klassen nicht klein, sondern hätten Höchststärke.
Herr Strümpel weist erneut darauf hin, dass er das Erfordernis einer Schulschließung bei einer dauerhaften Zweizügigkeit aller Grundschulen nicht sehe. Was den Zusammenschluss einer Grundschule mit einer IGS betreffe, so würde er sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass ein derartiges Modell realisiert werden könne. Dies wäre sicher ein lange währender Prozess, der ihm jedoch lohnenswert erscheine.
Frau Bosse macht nochmals deutlich, dass ein derartiges Modell rechtlich nicht zulässig sei. Es gebe nur eine einzige Schule, wo aus Gründen des Bestandsschutzes eine Ausnahme gemacht worden sei. Bei der Gesamtschule von Volkswagen handele es sich um eine Privatschule.
Sodann verweist der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Vorlage ohne Beschluss zurück in die Fraktionen.
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Jugendamtspezifische Elternbefragung des Landkreises Helmstedt zum Betreuungsbedarf U3
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
Frau Weihmann erachtet deren Inhalt als sehr positiv. Sie sei jedoch etwas verwundert gewesen darüber, dass weitergehende Informationen dem Ratsinformationssystem (RIS) entnommen werden könnten. Ihres Erachtens werde die Ratsarbeit gegenwärtig noch nicht papierlos gestaltet. Wenn Informationen so wichtig seien, dass sie den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden müssten, sollte dies zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch in Papierform erfolgen. Seien die Informationen hingegen irrelevant, so könne auch auf den Hinweis in der Bekanntgabe verzichtet werden.
Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass es sich um 158 Seiten handele. Es würde einen erheblichen Aufwand bedeuten, diese auszudrucken. Wen die Thematik näher interessiere, der könne weitergehende Informationen durchaus auch aus dem RIS abrufen.
Herr Schobert bekräftigt dies. Man habe sowohl aus praktischen Erwägungen als auch aus Gründen des Umweltschutzes darauf verzichtet, jeweils 158 Seiten für 34 Ratsmitglieder auszudrucken. Sicher könne man sich als Ratsmitglied in die Anlagen vertiefen. Man könne jedoch auch der Verwaltung dahin gehend vertrauen, dass sie sämtliche Fakten, die für die politische Bewertung erforderlich seien, herausgefiltert und auf zwei Seiten zusammengetragen habe. Kernaussage sei, dass man mit den Planungen zur Schaffung von Krippenplätzen auf gleicher Höhe sei mit dem Ergebnis der Elternbefragung. Wenn es gewünscht werde, könne man die zur Rede stehenden 158 Seiten auch gern ausdrucken. In diesem Zusammenhang wolle er aber auch daran erinnern, dass aufgrund des RIS bereits eine positive Entwicklung eingetreten sei. Viele Dinge, die den Ratsmitgliedern früher von vornherein nicht zur Verfügung gestellt worden seien, wären nun über das RIS abrufbar. Somit werde den Ratsmitgliedern die Möglichkeit geboten, weitere, tiefergehende Informationen abzurufen, die zwar nicht entscheidungsrelevant seien, aber für den Einzelnen doch von Interesse sein könnten.
Frau Weihmann macht deutlich, dass es ihr nicht um die zur Rede stehende Bekanntgabe gehe, sondern um den Grundsatz. Es gebe auch Themen, die zwischen Rat und Verwaltung kontrovers diskutiert würden. Insbesondere in diesen Fällen müsste den Ratsmitgliedern „Beimaterial“ zu den Vorlagen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden. Man mache es sich etwas einfach, wenn man in einer Bekanntgabe auf 158 Seiten hinweise, die im RIS zur Verfügung stünden. Die Verwaltung müsse gewisse Vorbereitungsarbeiten für die Ratsmitglieder leisten. Dazu gehöre es ihres Erachtens auch, aus vielen Seiten Material eine Essenz zu filtern.
Herr Schobert betont nochmals, dass es sich hier um eine zusätzliche Serviceleistung handele. Die von Frau Weihmann als nötig erachtete Verwaltungsarbeit werde ohnehin geleistet.
Frau Schadebrodt nimmt Bezug auf die Kindertagespflegeplätze, für die der Landkreis Helmstedt zuständig sei. Für sie sei von Interesse, ob man auch hier den Anforderungen gerecht werde.
Herr Schobert führt aus, dass der im Landkreis Helmstedt vorhandene Gesamtbedarf zu 2/3 durch Krippenplätze und zu 1/3 aus dem Tagespflegeangebot abgedeckt werden solle. Die Variante des Tagespflegeangebotes werde von den Eltern gegenwärtig nicht so stark verlangt, um auf den Anteil von 1/3 zu kommen. Man sei auch bereits dabei, dies mit dem Landkreis zu erörtern. Am Ende stehe immer die Frage des gesetzlichen Anspruchs, wobei dieser nicht für alle Antragsteller gelte. Ein Rechtsanspruch für Kinder von 0 bis 1 Jahren sei z. B. nicht gegeben, wenn beide Elternteile nicht berufstätig seien. Wenn es letztendlich nicht genügend Krippenplätze in einer Einrichtung gebe, jedoch noch Kapazitäten über die Tagesbetreuung frei seien, habe man zumindest vom Gesetz her die Möglichkeit einer Betreuung geschaffen, auch wenn diese nicht dem Wunsch der Eltern entspreche. Es handele sich hier um eine etwas schwierige Situation, mit der sich auch schon der Jugendhilfeausschuss des Landkreises befasse. Man werde die Gespräche mit dem Landkreis im Verlauf des nächsten halben Jahres fortsetzen. Vorerst sei jedoch festzustellen, dass für die Stadt Helmstedt gegenwärtig kein Handlungsbedarf zur Einrichtung weiterer Krippenplätze bestehe.
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