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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine Einwohnerfragestunde findet statt.
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TOP 2
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 29.02.2012
Protokoll:
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 29.02.2012.
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TOP 3
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Bericht über die Spiel- und Schularbeitenhilfe der AWO durch den Kreisgeschäftsführer
Protokoll:
Herr Korzinowski führt aus, dass gegenwärtig in der Stadt Helmstedt 124 Kinder von 15 Kräften an vier verschiedenen Standorten betreut würden. Hierbei handele es sich um drei Grundschulen sowie die Lutherschule. Bei unterschiedlichen Schulformen sei man auch auf verschiedene Weise in den Schulen vertreten. Einer der fachlichen Gründe für die Durchführung der Spiel- und Schularbeitenhilfe sei die weiterhin vorherrschende Benachteiligung durch Armut in der Herkunftsfamilie. Dies bedeute nicht nur finanzielle Armut, denn in den Familien bestünden auch große Defizite in Bildungsfragen. Wenn man die betroffenen Kinder frühzeitig verliere, werde man sie nie wieder auffangen können. Durch die Spiel- und Schularbeitenhilfe hätten die Kinder einen kontinuierlichen Ansprechpartner und könnten auch weiterhin im Schulsystem bestehen. Man betreue auch viele Familien mit Migrationshintergrund, wo nach wie vor Sprachschwierigkeiten bestünden. Die Spiel- und Schularbeitenhilfe schaffe die Grundlage dafür, dass Kinder aus diesen Familien überhaupt am deutschsprachigen Unterricht teilnehmen könnten. Zusammengefasst sei die Spiel- und Schularbeitenhilfe der AWO ein pädagogisches und unterstützendes Bildungsangebot. Aus vorgenannten Gründen müsse dieses auch weiterhin aufrecht erhalten werden, wobei man sich auch an die neuen Gegebenheiten anpassen müsse. Über lange Jahre hinweg sei das JFBZ der zentrale Ausgangspunkt der Schülerhilfe gewesen, wo Kinder das Angebot in mehreren Gruppen genutzt hätten. Aus verschiedenen Gründen sei dies nun nicht mehr der Fall. Es stehe außer Frage, dass das sozial dringend erforderliche Angebot der AWO zu den freiwilligen Leistungen des Haushaltes der Stadt Helmstedt gehöre. Von der Stadt habe die Schularbeitenhilfe der AWO dankenswerterweise über die Jahre hinweg einen Zuschuss in Höhe von 21.000 Euro erhalten. Der Landkreis Helmstedt habe im Jahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro gezahlt, die eingebrachten Eigenmittel der AWO hätten sich im Jahr 2010 auf 8.000 Euro belaufen.
Herr Schobert macht deutlich, dass die Verwaltung es begrüßen würde, wenn alle Helmstedter Grundschulen in absehbarer Zeit in den Ganztagsbetrieb gingen. Diese Entscheidung liege letztendlich jedoch bei den Schulen selbst. Die Stadt Helmstedt könne sich vorstellen, dass man das bisherige Angebot der AWO bei einem Ganztagsbetrieb der Schulen dahin gehend verändere, dass es künftig keine Schularbeitenhilfe im klassischen Sinne mehr gebe. Vielmehr wolle man gemeinsam mit einem bewährten Partner wie der AWO Bausteine zur Unterstützung dieser Ganztagsbeschulung in den Grundschulen entwickeln. Dies sei im Netzwerk Kinder bereits andiskutiert worden. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes würde man konkrete Überlegungen auch dem AJFSS und dem Rat vorstellen. Um hier eine Perspektive zu haben, müsse jedoch die Grundsatzentscheidung abgewartet werden, die in der Haushaltskonsolidierungsgruppe getroffen werde.
Herr Alder wirft die Frage auf, ob es sich um eine Ganztagsschule oder um eine ganztägige Beschulung handeln solle. Hier gebe es große Unterschiede.
Herr Schobert erklärt, dass er diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten könne. Diese Thematik stehe im Netzwerk Kinder noch zur Diskussion.
Herr Schmidt betont, dass die Angebote zur Nachmittagsbetreuung an den Schulen gegenwärtig sehr unterschiedlich seien. Seines Erachtens seien hier gemeinsame Gespräche erforderlich vor dem Hintergrund, welche Form der Betreuung an den einzelnen Schulen angeboten würde und was für die betroffenen Kinder sinnvoll und notwendig sei.
Herr Pieper erinnert an die Aussage von Herrn Schobert, dass ein Ganztagsbetrieb an allen Schulen gewünscht sei. Für ihn sei von Interesse, wie sich der Rat der Stadt diesen Ganztagsbetrieb vorstelle. In diesem Zusammenhang wolle er einen Zeitungsartikel zur Kenntnis geben, der sich mit dem tatsächlichen Ganztagsschulbetrieb auseinandersetze. Bei dieser Schulform gebe es feste Zeiten und es werde auch auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen. So würden sich die Schulleiter eine Ganztagsschule vorstellen. Diese Form der Ganztagsschule sei in Niedersachsen derzeit jedoch nicht genehmigungsfähig. Genehmigungsfähig sei lediglich eine Ganztagsbetreuung. Dies bedeute, dass es am Nachmittag Bildungsangebote wie z. B. Hausaufgabenhilfe gebe. Die Teilnahme sei jedoch freiwillig und man sei darauf angewiesen, dass die Kinder das Angebot auch wahrnehmen würden.
Frau Ruppert-Cöppicus fragt Herrn Korzinowski, ob die AWO dazu in der Lage wäre, einen der verlässlichen Bausteine zu bilden, wenn es zu einer Ganztagsbetreuung an allen Helmstedter Grundschulen käme. Dies würde bedeuten, dass die Kinder mehrmals in der Woche zu einem bestimmten Zeitraum am Nachmittag qualitativ betreut würden.
Herr Korzinowski räumt ein, dass man mit den Honorarkräften der AWO qualitativ sicher keine Lehrerstunden ersetzen könne. Einen Baustein könne man seitens der AWO jedoch darstellen, hier sei man sehr verlässlich. Man benötige nur einen gewissen Vorlauf.
Herr Romba fragt, wie viele der betreuten Kinder aus der Lutherschule kämen.
Herr Korzinowski antwortet, dass von insges. 124 Kindern 34 Kinder in der Lutherschule und 90 Kinder in den Grundschulen betreut würden.
Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch Anlage 1 zum Protokoll.
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TOP 4
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Schulentwicklungsplanung;
Grundschulaufhebung
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, eine neue Vorlage zu erstellen.
Protokoll:
Frau Niemann weist auf die ergänzende Vorlage 078a/2012 hin.
Frau Bosse bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage, der offenbar ein hoher Arbeitsaufwand zugrunde liege. Dennoch sei es für ihre Fraktion schwierig, die Matrix zu bewerten. Man wolle die Vorlage daher an die Verwaltung zurückreichen mit der Bitte, die Matrix entsprechend auszufüllen. Darüber hinaus fehlten der CDU-Fraktion die pädagogischen Grundsätze der einzelnen Grundschulen. Diese müssten ebenfalls aufgeführt werden.
Herr Alder schließt sich dem im Namen der SPD-Fraktion an. Man sei auch der Auffassung, dass z. B. die Kosten der Bauunterhaltung und der Bewirtschaftung von der Verwaltung bewertet werden müssten, da diese das hierfür erforderliche Fachwissen besitze. Besagte Punkte seien gegenwärtig noch offen, so dass man seitens des Rates keine Aussagen dazu treffen könne. Auch die SPD-Fraktion wünsche, dass die Matrix von der Verwaltung mit Leben gefüllt werde und dass die pädagogischen Aspekte Berücksichtigung fänden. Darüber hinaus werde die Frage des Wohnortes der Kinder und der Erreichbarkeit der Schule als wichtig erachtet. Wenn die Kinder aufgrund der vorgeschriebenen Grenze zu Fahrschülern würden, würde dies einen entscheidenden Kostenfaktor darstellen. Abschließend bitte er um nähere Erläuterung des Begriffes "K. O.-Kriterium".
Herr Schobert erklärt, dass für den Bereich der GS Ludgeri ein Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Vatikan bestehe. Dementsprechend habe man hier keine eigene Entscheidung. Zudem gehe man aufgrund der bisherigen Beratungen davon aus, dass eine konfessionsgebundene Grundschule auch weiterhin gewünscht werde. Daher müsse man sich mit der GS Ludgeri von vornherein nicht weiter beschäftigen. Hier handele es sich bislang noch um das einzige K. O.-Kriterium. Ein weiteres dieser Kriterien könne z. B. der Wunsch nach einer Grundschule in den Ortsteilen sein.
Frau Bosse rät an, auf die Gewichtung der Einzelkriterien zu verzichten.
Frau Niemann schließt sich dem an.
Herr Alder betont, dass die Konzepte der einzelnen Schulen von Bedeutung seien, wenn man die pädagogischen Aspekte berücksichtigen wolle. Da das Konzept einer Schule vermutlich nicht auf jeden Standort übertragen werden könne, benötige man von den Schulleitern neben den jeweiligen Konzepten auch die Information, welche Voraussetzungen zur Durchführung dieser Konzepte gegeben sein müssten.
Nach weiterer Aussprache bittet Herr Kalisch die Verwaltung darum, dem Rat eine konkrete Linie vorzuzeigen, die mit Sachargumenten untermauert werde. Seitens des Rates könne dann beurteilt werden, ob man diese Argumente nachvollziehen könne oder nicht. Er wünsche sich, dass die Verwaltung mit dem nötigen Sachverstand die Richtung vorgebe.
Herr Alder schlägt vor, die Vorlage an die Verwaltung zurückzugeben, damit diese die Matrix entsprechend ausfülle. Hierzu gehöre u. a. die Bewertung des Sanierungsbedarfs der einzelnen Gebäude. Darüber hinaus müssten die Schulen wie gewünscht ihre Konzepte einreichen. Beides sei mit einem hohen Arbeitsaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Schulen verbunden. Wenn der Rat das Gewünschte nach den Sommerferien erhalte, wäre dies ausreichend.
Herr Romba erbittet die Möglichkeit, alle Grundschulen zu besichtigen.
Frau Niemann wünscht sich von den einzelnen Grundschulen ein kurzes, stichpunktartiges Konzept, aus dem die Besonderheit der Schule hervorgehe. Nachdem man von der Verwaltung eine Vorlage mit einer Vorbewertung bekommen habe, könne man die angedachte Arbeitsgruppe zusammenstellen und die einzelnen Schulen besuchen. Im AJFSS sollte die Thematik erst im September oder in einer Sondersitzung neu beraten werden.
Herr Kalisch möchte dies gegenwärtig noch nicht festlegen. Man werde zu gegebener Zeit einen Weg finden, wie man weiter vorgehe.
Herr Alder fragt, wann die Brandschutzgutachten vorliegen würden.
Herr Schobert antwortet, dass man die Brandschutzgutachten in Auftrag gegeben habe. Letztendlich könne man davon ausgehen, dass es an allen Schulen Brandschutzmaßnahmen geben werde. Es sei jedoch die Frage, inwieweit die finanziellen Kriterien des Brandschutzes überhaupt eine maßgebliche Rolle spielen würden. Wenn man es in Erwägung ziehe, Schulstandorte aufgrund sinkender Schülerzahlen aufzulösen, seien die Schuleinzugsbereiche und die Nachnutzungsmöglichkeiten des Gebäudes vermutlich entscheidender.
Sodann verweist der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Vorlage zurück an die Verwaltung.
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TOP 5
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Antrag des Kindergartens St. Marienberg auf unbefristete Verlängerung der Kleingruppe
Beschluss:
Dem Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marienberg auf unbefristete Fortführung der Ganztags-Kleingruppe im Kindergarten St. Marienberg wird zugestimmt.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 6
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Schaffung einer Kindergarten-Ganztagesgruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Walpurgis durch Zusammenlegung einer Vormittags- und Nachmittagsgruppe
Beschluss:
1. Der geplanten Schaffung einer Kindergarten-Ganztagesgruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Walpurgis durch Zusammenlegung einer Vormittags- und Nachmittagsgruppe wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Die Verfügungszeit für die Gruppenleitung der zukünftigen Ganztagesgruppe wird auf 7,5 Wochenstunden beschränkt. Durch die Zusammenlegung einer Vor- und Nachmittagsgruppe entfallen – bezogen auf eine der beiden Gruppen – sowohl die bisherigen Freistellungszeiten (Leitungsstunden) als auch die bisherigen Verfügungszeiten vollständig. 2. Der beantragten Stundenerhöhung um 2,5 Wochenstunden zur Sicherstellung des Spätdienstes wird zugestimmt.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Frau Schadebrodt macht darauf aufmerksam, dass die Evangelische Landeskirche die Vor- und Nachmittagsgruppen mit jeweils 6.100 Euro, insgesamt also mit 12.200 Euro fördere. Es verwundere sie, dass es bei der Zusammenlegung der Gruppe lediglich bei dem Betrag von 6.100 Euro bleibe.
Herr Leppin führt aus, dass es sich hierbei seinen Informationen zufolge um eine bestandsschutzmäßige Absicherung dieses Zahlbetrages der Evangelischen Landeskirche handele. Immer dann, wenn Veränderungen an der Gruppenstruktur oder -anzahl vorgenommen würden, sei die Landeskirche berechtigt, überhaupt keinen Zuschuss mehr zu zahlen. Wenn man z. B. eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umwandele, würde der Landeskirchenzuschuss entfallen. Müsste man im Anschluss daran wieder eine Kindergartengruppe einrichten, da der Bedarf gegeben sei, würde der Zuschuss der Landeskirche nicht mehr gezahlt. Die Landeskirche ziehe sich im Endeffekt aus der Förderung heraus.
Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass die Kindertagesstätte St. Walpurgis für die geplante Ganztagsgruppe eine erhöhte Verfügungszeit von 12,5 Wochenstunden beantragt habe. Er bitte um nähere Erläuterung, weshalb dies nun um fünf Stunden reduziert werde.
Herr Leppin erklärt, dass 12,5 Wochenstunden beantragt worden seien, da der Einsatz von vier Erzieherinnen in Vor- und Nachmittagsgruppen anstatt bisher zwei Erzieherinnen zu einem erhöhten Kommunikations- und Abstimmungsbedarf führen würde. Dies gehe auch aus der Vorlage hervor. Bei den 7,5 Stunden handele es sich um die Mindestregelung, die das Kinder- und Tagesstättenrecht vorsehe. Auch im Rahmen der Gleichbehandlung mit anderen Einrichtungen habe man vorgeschlagen, die gewünschte Stundenzahl nicht zu bewilligen und auf 7,5 Stunden zu beschränken. Selbstverständlich sei dies sowohl mit dem Propsteiverband als auch mit der Einrichtung selbst diskutiert worden. Er wolle jedoch nicht verschweigen, dass die Einrichtung über eine solche Entscheidung nicht glücklich wäre.
Frau Krämer macht deutlich, dass ein Anteil von 7,5 Stunden definitiv nicht ausreichend wäre. Der Kindergarten St. Walpurgis habe aus gutem Grunde mehr Stunden beantragt. Daher stelle sie den Antrag, dass man sich auf einen Kompromiss mit 10,5 Stunden einige. Dies sei bei weitem nicht zu viel.
Herr Schobert betont, die Begründung des Kindergartens durchaus nachvollziehen zu können. Wenn man jedoch in einem Falle die Stundenzahl erhöhe, so würde jede andere Kindertagesstätte - ebenfalls aus guten Gründen - mehr Stunden beantragen. Ihm sei durchaus bewusst, dass die Zeit zu knapp kalkuliert sei. Wenn man jedoch über das gesetzliche Maß hinaus eine Entscheidung treffe, so erbringe man eine freiwillige Leistung. Dies sei bei einem defizitären Haushalt, der bisher noch nicht einmal genehmigt sei, einfach nicht möglich.
Der Antrag von Frau Krämer wird einstimmig abgelehnt.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 7
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Schaffung einer Nachmittags-Kleingruppe im Ev.-luth. Kindergarten St. Christoporus
Beschluss:
Dem Antrag des Ev.-luth. Propsteiverbandes auf Schaffung einer Nachmittags-Kleingruppe zur Sicherstellung einer Ganztagesbetreuung für maximal 10 Kinder im Kindergarten St. Christophorus ab dem 01.08.2012 wird zugestimmt. Es soll bei einem Betrag in Höhe von 12.500 Euro bleiben.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert ergänzt, dass sich die beantragte Summe aufgrund eines Zahlendrehers nicht auf 12.500 Euro, sondern auf 17.730 Euro belaufe. Dies habe der Propsteiverband am gestrigen Tage mitgeteilt. Die Summe erhöhe sich somit um rd. 40 %. Die Vorlage sei als solches nicht mehr richtig, da man seitens der Verwaltung bisher von einem Nullsummenspiel ausgegangen sei. Er bitte den Ausschuss darum, die Vorlage zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten. Die nächste Sitzung des AJFSS finde nicht rechtzeitig statt, da die zur Rede stehende Gruppe bereits im August eröffnet werden solle. Man werde zwischenzeitlich nach einer Lösung suchen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 8
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Bekanntgaben
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TOP 8.1
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Brandschutzmaßnahmen in Schulen
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
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TOP 8.2
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Notfallplanung in Schulen für den Fall gewaltbereiter Angriffe
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
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TOP 8.3
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Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
Frau Weihmann fragt, ob sich das Land freiwillig für die Einführung der Inklusiven Schule entschieden habe oder ob es von der EU dazu gezwungen worden sei. Sie erbitte hierzu nähere Informationen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben die Vertragsstaaten (darunter auch Deutschland) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkannt. Um dieses Recht chancengleich und ohne Diskriminierung zu realisieren, muss nunmehr auch Deutschland als Vertragsstaat ein sog. „Inklusives Bildungssystem“ installieren. Damit soll u.a. auch in der Schule gewährleistet werden, dass Menschen aufgrund einer Behinderung nicht vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Grundschulbereich, zu dem Kinder mit einer Behinderung Zugang haben müssen. Da die Ausgestaltung des Schulbildungssystems Ländersache ist, hat das Land Niedersachsen insoweit durch die bekannte Gesetzesänderung entsprechende Vorkehrungen auch für die Grundschulen getroffen.
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TOP 8.4
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Kostenvergleich der Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Helmstedt;
Fortschreibung 2012
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
Frau Niemann macht darauf aufmerksam, dass es seitens der GS Friedrichstraße noch Änderungen gebe, die hier noch nicht eingeflossen seien.
Herr Leppin betont, dass die GS Friedrichstraße innerhalb der verwaltungsseits gesetzten Frist die erbetenen Angaben nicht gemacht habe. Die erst im Laufe der Sitzung vorgelegten Änderungen würden selbstverständlich eingearbeitet.
Frau Ruppert-Cöppicus bittet darum, unter diesen Voraussetzungen auch den anderen Schulen die Möglichkeit zu geben, die seit März initiierten Projekte nachzumelden.
Anmerkung: s. hierzu Anlage 2 zum Protokoll (Kurzdarstellung mit "Redaktionsschluss" 25.05.2012)
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TOP 9
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Antrag der Ratsfrau Gogolin auf Einrichtung eines Jugendcafés im JFBZ
Protokoll:
Der Antrag hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
Herr Schobert vertritt die Auffassung, dass der Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beschlussreif sei. Man befinde sich derzeit in einer vollständigen Neubewertung der Situation. Daher empfehle er dem Ausschuss, den Antrag abzulehnen.
Sodann lehnt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales den Antrag von Frau Gogolin einstimmig ab.
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TOP 10
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.
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TOP 11
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Anfragen und Anregungen
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TOP 11.1
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Namenskärtchen für die Mitglieder des AJFSS
Protokoll:
Frau Krämer regt an, dass sich die Ausschussmitglieder zu Beginn der nächsten Sitzung gegenseitig vorstellten. Immerhin sei der AJFSS sehr groß.
Frau Niemann bittet die Verwaltung darum, zur nächsten Sitzung Namenskärtchen zu fertigen.
Herr Schobert sagt dies zu.
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TOP 11.2
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Kinderkrippe des Mehrgenerationenhauses - Trägerwechsel -
Protokoll:
Herr Romba weist darauf hin, dass es Unsicherheiten aufgrund des Trägerwechsels der Krippe des Mehrgenerationenhauses gebe. Unter den betroffenen Müttern herrschten große Gerüchte und man befürchte, dass man aufgrund des Trägerwechsels künftig Abstriche machen müsse. Er frage daher an, ob der Verwaltung hier Näheres bekannt sei und inwiefern sichergestellt werden könne, dass die von der Stadt zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht verloren gingen. Die bisherige gute Arbeit in der Krippe müsse auch weiterhin gewährleistet sein.
Herr Schobert macht deutlich, dass die Stadt Helmstedt von Seiten des Mütterzentrums sehr intensiv in die laufenden Planungen einbezogen worden sei. Man habe keinen Zweifel daran, dass der künftige Träger das bisherige Angebot qualitativ aufrecht erhalte. Es handele sich um einen Wohlfahrtsverband, der positiv bekannt sei und das absolute Vertrauen der Stadt genieße.
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TOP 11.3
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Ganztagsbetrieb an den Helmstedter Grundschulen
Protokoll:
Herr Pieper erinnert nochmals daran, dass lt. Aussage des Bürgermeisters auch der Rat der Stadt Helmstedt wünsche, dass alle Helmstedter Grundschulen über kurz oder lang einen Ganztagsbetrieb einrichten würden. Daher frage er die Fraktionen, was die Schulen in diesem Zusammenhang leisten sollten.
Herr Schobert schlägt vor, dass man die Fraktionen sowie die Ortsbürgermeister zu dem angekündigten gemeinsamen Gespräch einlade.
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TOP 11.4
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Abfalleimer vor dem JFBZ
Protokoll:
Herr Alder regt an, auf dem Gehweg vor dem JFBZ einen Abfalleimer mit integriertem Aschenbecher zu installieren.
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TOP 12
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine erneute Einwohnerfragestunde findet mit Frau Gogolin statt.
Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass Herr Dr. Weferling auch an der nichtöffentlichen Sitzung teilnimmt.
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