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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 01. Februar 2012 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Frau Gogolin äußerst sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu ihren Anträgen im Hinblick auf die Helmstedter Tafel und den Tagestreff am Papenberg.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.01.2012 - abgesetzt -

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

 
TOP 3 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 Teilhaushalt 12 - Bereich Schulen bis Jugend - Teilhaushalt 24 - Bereich Soziales - - abgesetzt -

Beschluss:

Beschlussfassung in der Sitzung des AJFSS am 29.02.2012



Protokoll:

Herr Kalisch verweist auf die Vorlage.

Frau Weihmann ist aufgefallen, dass im gesamten Schulbereich - mit Ausnahme des Bühnenvorhanges - im Jahr 2012 keine Investitionen vorgesehen seien.

Herr Leppin erklärt, dass man einen investiven Sammelposten für Schulen in Höhe von 32.800 Euro eingerichtet habe. Dieser setze sich aus kleineren Beschaffungen im Werte von weniger als 1.500 Euro zusammen (z. B. Lehrermobiliar, Notebooks, Turnmatten). Das kommunale Haushaltsrecht sehe vor, dass Beschaffungen im Wert von unter 1.500 Euro gesammelt zu veranschlagen seien.

Frau Schadebrodt fragt, weshalb es beim Sach- und Dienstleistungsaufwand im Bereich der Grundschulen (Produkt 2111) gegenüber dem Vorjahr zu einer Erhöhung von 124.000 Euro komme.

Herr Leppin sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

Frau Schadebrodt macht auf den Zuschuss zur Schularbeitenhilfe aufmerksam. Dieser bleibe für die Dauer von drei Jahren unverändert, obwohl die Mittel der Stadt im besagten Bereich knapp seien. Insbesondere vor diesem Hintergrund wolle sie daran erinnern, dass in den vergangenen Jahren ein Mehrangebot an Hortplätzen mit Schularbeitenhilfe entstanden sei. Eventuell könne man den zur Rede stehenden Zuschuss an die AWO aufgrund dessen doch verringern. Darüber hinaus habe sie bereits in der letzten Ausschusssitzung nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsgutscheinen gefragt.

Frau Ruppert-Cöppicus macht deutlich, dass auch an ihrer Schule eine Hausaufgabenhilfe angeboten werde. Diese richte sich an Kinder, die nicht in einem Hort betreut würden und keine Möglichkeit hätten, ihre Hausaufgaben allein zu bewältigen. Dieses Angebot sei überaus wichtig und sinnvoll für die betroffenen Kinder und werde auch sehr gut angenommen.

Herr Schobert weist darauf hin, dass man vor ca. zwei Wochen das „Netzwerk Kinder“ gebildet habe. Hier werde auch die außerschulische Betreuung von Kindern ein Thema sein. Die Stadt werde die Situation gemeinsam mit ihren Partnern auch von der AWO näher beleuchten und in entsprechende Gespräche eintreten. Die diesbezügliche Vorlage sei bereits erstellt und werde dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur nichtöffentlichen Beratung vorgelegt. Er schlage daher vor, weitergehende Fragen zu klären, wenn diese Vorlage zur Verfügung stehe.

Herr Viedt nimmt Bezug auf die wöchentlichen Öffnungszeiten des JFBZ mit 30 Stunden. Dies halte er für sehr gering. Wenn man Jugendliche von der Straße holen und ins JFBZ bringen wolle, würden 30 Wochenstunden nicht ausreichen. Er frage daher an, ob die Verwaltung hier bereits Ideen entwickelt habe. Im Übrigen wolle er wissen, weshalb der Stellenanteil des Produkts Personal gestiegen sei.

Herr Schobert erklärt, dass das JFBZ auch im dem bereits erwähnten Netzwerk Kinder ein Thema sein werde. Wenn zum Beispiel in absehbarer Zeit sämtliche Grundschulen einen Ganztagsbetrieb hätten, ergäbe es keinen Sinn mehr, unter der Woche Angebote im JFBZ für Grundschüler vorzuhalten. Hier würden also automatisch Veränderungen eintreten.  Auf der anderen Seite stelle sich im Rahmen der Neuaufstellung des JFBZ die Frage, mit welchen Maßnahmen man mehr Jugendliche erreichen könne als bisher. Möglicherweise würden Angebote der Stadt Helmstedt, die zwar in der Woche, jedoch nicht am Wochenende stattfinden würden, auch dem neuen Freizeitverhalten der Jugendlichen entgegenlaufen. All diese Fragestellungen wolle man gemeinsam mit dem Ausschuss erarbeiten und erörtern.

Herr Dr. Possemeyer betont in diesem Zusammenhang, dass seiner Fraktion an einem qualitativ verbesserten und verstärkten Angebot des JFBZ sehr gelegen sei. Eine Beschneidung oder Kürzung in diesem Bereich werde es mit der SPD-Fraktion in keinem Falle geben.

Frau Schadebrodt macht darauf aufmerksam, dass im besagten Bereich Mittel in Höhe von jährlich 450.000 Euro investiert würden. Sie denke, dass diese effektiver eingesetzt werden könnten. Gegenwärtig sei die Situation eher unbefriedigend. Für sie sei in diesem Zusammenhang auch von Interesse, ob es genaue Besucherzahlen des JFBZ gebe.

Herr Schobert erklärt, dass man gegenwärtig die Besucherzahlen im JFBZ nicht nur im Rahmen der Angebote, sondern auch im freien Bereich ermittele. Anhand der bisher festgestellten Daten müsse man sagen, dass die aufgewendeten Mittel in keinem Verhältnis stünden zu den wenigen Jugendlichen, die man mit dem JFBZ erreiche. Das Konzept des JFBZ sei seinerzeit sicher sinnvoll und gut gewesen. Man müsse jedoch berücksichtigen, dass sich das Freizeitverhalten der Jugendlichen inzwischen massiv verändert habe. Da es keine Anträge gebe, die den finanziellen Rahmen des JFBZ beschneiden würden, habe man genügend Möglichkeiten, um gemeinsam - auch mit den Jugendlichen - über eine Neukonzeption des JFBZ nachzudenken.

Herr Viedt regt daraufhin im Namen der CDU-Fraktion an, die geplanten Anschaffungen für die Disco im JFBZ (Theke mit Bestuhlung und Beschallungs- und Beleuchtungsanlage) mit einem Sperrvermerk zu versehen.   

Herr Kalisch bittet darum, diese Anregung auch in den anderen Fraktionen zu diskutieren.

Frau Schadebrodt nimmt Bezug auf die Position „Verwaltung der Sozialhilfe, Aktives Personal“ (Produkt 3119) und fragt an, welche Tätigkeiten hier anfallen würden.  

Herr Schobert sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

Herr Viedt verweist auf den Mietzuschuss für die AWO im Jahre 2012 und fragt an, ob im AWO-Bereich eine Mieterhöhung vom neuen Betreiber des Bürgerzentrums erfolgt sei. Die Besucher hätten einen höheren Beitrag zahlen müssen.

Abschließend resümiert Herr Kalisch, dass man einen Beschluss am heutigen Tage noch nicht fassen wolle. Dies solle erst in der Sitzung des AJFSS am 29.02.2012 geschehen.

Sodann setzt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.


TOP 4 Bekanntgaben  
TOP 4.1 Zuschussanträge im Bereich Jugend, Schulen und Sport für das Haushaltsjahr 2012

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Schadebrodt nimmt noch einmal Bezug auf die Schularbeitenhilfe der AWO auch im Hinblick auf die Raumkosten. Sie wolle eingangs betonen, dass sie die Leistungen der AWO, die diese schon seit langen Jahren erbringe, als sehr wertvoll erachte. Unabhängig davon wolle sie auch in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Schularbeitenhilfe zunehmend vor Ort in den Schulen erfolge. Dennoch sei die Raumnutzung im JFBZ durch die Schularbeitenhilfe der AWO mit einem Zuschuss in Höhe von 16.500 Euro veranschlagt. Ihr stelle sich die Frage, ob diese Kosten tatsächlich erforderlich seien.

Herr Pieper macht deutlich, dass sich die zur Rede stehende Hausaufgabenhilfe an Kinder richte, die nicht in den Grundschulen beschult würden.

Herr Schobert erklärt, dass der Mietzuschuss lediglich eingetragen worden sei, um eine Klarheit zu schaffen in den verschiedenen Budgets. Es liege eine Innere Verrechnung zugrunde, die sich rein formell in dem Verhältnis Stadt Helmstedt/Arbeiterwohlfahrt wiederfinde, letztendlich aber vom Aufwand her irrelevant sei und für die haushalterische Betrachtung keine weitere Rolle spiele.

 

TOP 4.2 Neuer Zuschussantrag im Bereich Soziales für das Haushaltsjahr 2012

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schulen und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Romba erinnert daran, dass die Stadt hier eine Zahlung ohne Rechtsgrund leisten würde. Soweit er informiert sei, liege die Zuständigkeit ausschließlich beim Landkreis. Derzeit würden von den Ländern auch in Niedersachsen schärfere Richtlinien zur Genehmigung der kommunalen Haushalte erlassen. Der Haushalt der Stadt sei stark defizitär. Daher werde die Kommunalaufsicht diesen Haushalt auch insbesondere auf Punkte wie den zur Diskussion stehenden Zuschuss intensiv prüfen. Die Frage sei, ob der Zuschuss im Haushalt des Landkreises nachhaltig gesichert sei. Er schlage der Verwaltung daher vor, den Landkreis anzuschreiben zur Sicherstellung des Zuschusses anhand der tatsächlichen Beratungszahlen. Eventuell könne man die Sicherstellung auch erreichen, indem man einen Vertrag mit dem Landkreis sowie mit den zur Rede stehenden Beratungsstellen schließe. Dann hätte man einen Rechtsgrund zur Zahlung des Zuschusses. Er schlage vor, dass man im Rahmen der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Sperrvermerk einrichte, bis man mit dem Landkreis über dessen Zuschuss gesprochen habe.

Herr Dr. Possemeyer macht deutlich, dass es der SPD-Fraktion sehr entgegen käme, wenn der Zuschuss rechtlich gesichert wäre und somit unangreifbar gemacht würde.


TOP 4.3 Durchführung von Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Helmstedt

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Bartels-Röker macht darauf aufmerksam, dass die Fahrten I und II mit einem Betrag in gleicher Höhe bezuschusst würden. Fahrt II sei jedoch um 90 Euro teurer als die Fahrt I und werde somit stärker subventioniert. Sie frage an, womit dies zusammenhänge.

Herr Schobert macht deutlich, dass dies aus der Deckelung des Höchstbetrages der Bezuschussung resultiere. Es stehe ein begrenztes Budget zur Verfügung. Wenn man den Zuschuss für die Fahrt II erhöhen wolle, so sei dies durchaus möglich. Der Zuschuss für die Fahrt I müsste dann jedoch entsprechend abgesenkt werden, da man sich immer im Rahmen des zur Verfügung stehenden Betrages bewegen müsse. Man habe im Jahre 2011 jedoch keinerlei negative Erfahrungen mit dem zur Rede stehenden Abrechnungsmodell gemacht und es habe keine Beschwerden gegeben. Daher würde er dafür plädieren, diese Praxis beizubehalten. Seitens der Verwaltung würde man nur handeln, wenn von der Politik konkrete Vorschläge zur Änderung der Beträge eingereicht würden. Dies sollte bis zum 29.02.2012 geschehen, da dann aufgrund der vorgegebenen Zeitschiene eine abschließende Beratung erfolgen müsse.

Frau Bartels-Röker fragt weiter, wer nach den Regelungen der Johannes-Waisenhaus-Stiftung antragsberechtigt sei und in welchen Fällen Leistungen erbracht würden.

ie Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet: 

Antragsberechtigt für Leistungen aus den Mitteln der Johannes-Waisenhaus-Stiftung sind die jeweiligen Eltern der Kinder. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen von Einzelfallentscheidungen bei entsprechenden Familieneinkommensverhältnissen (z.B. Empfang von SGB II-Leistungen).

Frau Schadebrodt merkt an, dass sie der „Frühbucherrabatt“ etwas erstaunt habe. Es handele sich immerhin um eine bezuschusste Fahrt des Kreissportbundes und dieser befinde sich nicht in einer Konkurrenzsituation auf dem freien Markt.

Herr Schobert macht deutlich, dass die klassischen Jugendmaßnahmen wie die hier zugrunde liegende nicht mehr so stark angenommen würden wie früher. Daher habe man sich im Hinblick auf die Jugendfreizeiten auch mit dem Kreissportbund zusammengeschlossen.  Der Kreissportbund stehe durchaus in Konkurrenz zu einer Vielzahl von anderen Anbietern von Jugendfahrten, welche die gleiche Zielgruppe hätten. Dies bedeute, dass der Kreissportbund trotz seines attraktiven Angebotes nicht zwangsläufig sämtliche zur Verfügung stehenden Plätze belegen könne. Dies bringe ein  kalkulatorisches Risiko mit sich. Gelinge es nicht, genügend Plätze zu vergeben, um die Gesamtkosten decken zu können, entstehe ein Defizit. Dies müsse von der Stadt Helmstedt und vom Kreissportbund mitgetragen werden, da es nicht auf die teilnehmenden Kinder umgelegt werden könne. Dem Frühbucherrabatt liege die Idee der Planungssicherheit und Planungsklarheit zugrunde. Nur so könne man rechtzeitig handeln, wenn viele freie Plätze verblieben und die Fahrt ggf. sogar abgesagt werden müsse. Man könne den Ausschuss zu gegebener Zeit darüber informieren, ob sich der Frühbucherrabatt bewährt habe und wie stark er in Anspruch genommen worden sei

Herr Pieper fragt, ob der Kreissportbund positive Impulse bei der Maßnahmedurchführung durch das Bildungs- und Teilhabepaket wahrnehme.

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepaketes konnte der Kreissportbund nach eigenen Angaben bei der Durchführung der Ferienfreizeiten bislang nicht wahrnehmen.


TOP 4.4 Ferienpass 2012

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Romba hält es für wünschenswert, dass im Rahmen der Ferienpass-Aktion auch wieder die Busse der KVG genutzt werden könnten.

Herr Schobert erklärt eingangs, dass die KVG so wie jedes andere Busunternehmen auch grundsätzlich in ein klares Tarifsystem eingebunden sei. Wenn Leistungen angeboten würden, müssten diese über das herkömmliche Leistungsabrechnungsnetz, also über die festgesetzten Preisstufen, gezahlt werden. Er habe jedoch ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der KVG führen können, das zu einem positiven Ergebnis geführt habe. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates könne man nun einen Kombi-Vertrag mit der KVG abschließen. Dies bedeute, dass zu einer bestimmten Summe der Besuch des Freibades mit der kostenlosen Nutzung der Preisstufe 1 des Busverkehrs der Stadt Helmstedt einschl. der Ortsteile Bad Helmstedt, Emmerstedt und Barmke möglich sei. Dieses würde pro Kind ca. 15 - 18 Euro kosten. Eventuell würde sich dadurch der  Ferienpass um 1 - 2 Euro verteuern. Die Busfahrt für das Kind könnte dann jedoch mit der Kombikarte bezahlt werden.


TOP 4.5 Erneuerung der Heizungsanlage im Jugendfreizeit- und Bildungszentrum Helmstedt (JFBZ)

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Bartels-Röker betont, dass es sich hier um einen erheblichen Kostenfaktor handele. Dabei dürfe man jedoch nicht allein berücksichtigen, dass eine in Betrieb zu nehmende Pelletanlage 90.000 Euro, eine konventionelle Heizungsanlage hingegen nur 35.000 Euro kosten würde. Pellets würden sich im Einkaufspreis deutlich von Gaspreisen unterscheiden.  Die letzten fünf Jahre zugrunde legend habe sie eine entsprechende Vergleichsberechnung der Brennstoffkosten a) für Gas und b) für Pellets angestellt. Diese habe für den  ausgewiesenen Verbrauchszeitraum mit rd. 87.000 Euro für Gas und rd. 58.000 Euro für Pellets abgeschlossen. Der Einbau einer Pelletheizung würde sich ihrer Ansicht nach also innerhalb der Heizungslaufzeit amortisieren.

Frau Kühl ergänzt, dass hier sogar noch weitergehende Möglichkeiten bestünden. Sie denke u. a. an Wärmedämmung, eine Kombination von Brennwerttechnik mit Solarkollektoren für Warmwasser, den Auffang von Regenwasser für Toilettennutzung usw.

Herr Schobert macht deutlich, dass man hier nicht über eine normale Maßnahme spreche. Vielmehr liege eine besondere Situation zugrunde. Die Heizungsanlage im JFBZ könne jederzeit ausfallen. Dann müsste man sofort handeln. Die Verwaltung könne jedoch gern die Wirtschaftlichkeitsberechnung der beiden alternativen Anlagen (ohne Fassadensanierung und Wärmedämmung) erstellen. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Helmstedt sei es eindeutig günstiger, wenn man sich für eine konventionelle Anlage entscheide. Außerdem könne der Einbau einer solchen Heizungsanlage zeitnaher erfolgen. Wenn der Rat jedoch wünsche, dass man einen anderen Weg gehe, dann werde man dies tun. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.02.2012 müsste man allerdings eine ganz klare Entscheidung haben, wie man handeln solle, wenn die Anlage ausfalle.

Herr Kalisch fragt, ob absehbar sei, dass es innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen zu einem Totalausfall der Heizungsanlage komme.

Herr Schobert betont, dass man dies nicht vorhersehen könne.

Herr Kalisch vertritt die Auffassung, dass man die von Frau Bartels-Röker und Frau Kühl vorgebrachten Anregungen durchaus mit berücksichtigen könnte, wenn die Heizung nicht ausfalle und man über den gesamten Sommer hinweg noch Zeit für eine Entscheidung hätte.

Nach weiterer Diskussion erbittet der Ausschuss die von Herrn Schobert angebotene Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den unterschiedlichen Anlagenbetrieben. Zusätzlich solle auch Stellung genommen werden zu den Fragen, welche Größe ein Lagerraum für Pellets haben müsste, ob im Keller des JFBZ überhaupt ein geeigneter Raum (notwendige Größe, Nähe zur Heizung) vorhanden sei, damit die Pellets „automatisch“ zur Heizung transportiert werden könnten und wie die Anlieferung der Pellets erfolgen könnte, um einen Transport von Hand in das Gebäude zu vermeiden.

TOP 4.6 Zukunftsplanung kinderfreundliche Stadt

Protokoll:

Herr Schobert macht auf die ergänzenden Informationen zur Vorlage 009/2012 - Zukunftsplanung kinderfreundliche Stadt - aufmerksam, die den Ratsmitgliedern schriftlich zugegangen seien.

Herr Romba macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Herr Alder in der vergangenen Sitzung des AJFSS zur Einrichtung von Hortgruppen einen Antrag gestellt habe, aufgrund dessen die Thematik an die Fraktionen zurück verwiesen worden sei.  

Herr Schobert rät der Fraktion, die um Absetzung des  Tagesordnungspunktes gebeten habe, die  Ausschussvorsitzende zu informieren, wenn sie zu einer Entscheidung bereit sei. Die Vorsitzende könne die Tagesordnung dann entsprechend mit der Verwaltung abstimmen.

 
TOP 4.7 Zusätzliche Kleingruppe im Kindergarten Butterblume in Barmke

Protokoll:

Herr Schobert gibt bekannt, dass im Kindergarten Butterblume in Barmke am 01.02.2012 eine zusätzliche Kleingruppe mit zehn weiteren Plätzen eröffnet worden sei.

 
TOP 5 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 5.1 Kosten Kindertagesstättenplätze

Protokoll:

In der Sitzung vom 12. Januar 2012 hatte Ratsmitglied Romba um Mitteilung gebeten, wie sich die Kosten eines Kindertagesstättenplatzes pro Betreuungsstunde aufteilen würden.

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Bezogen auf die jeweilige Einrichtung in der Stadt Helmstedt betragen die durchschnittlichen Kosten je Jahresbetreuungsstunde für das Segment der Krippen 306,09 Euro, für das Segment der Kindergärten 723,23 Euro und für das Segment der Horte 200,19 Euro.

Frau Schadebrodt fragt, wie hoch die Gesamtanzahl der Jahresbetreuungsstunden sei.

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Im Jahresdurchschnitt werden in der Stadt Helmstedt pro Kindertagesstätte folgende Jahresbetreuungsstunden erbracht:

 im Segment der Krippen:                           1.740 Stunden

 im Segment der Kindergärten:                   1.085 Stunden

 im Segment der Horte:                               1.000 Stunden

 

 
TOP 5.2 Tagespflege von Kindern

Protokoll:

In der Sitzung des AJFSS am 12.01.2012 hatte Frau Bosse verschiedene Fragen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Tagespflege von Kindern am Standort Helmstedt gestellt.

Herr Schobert erklärt, dass man hierzu den Landkreis Helmstedt als zuständigen Träger kontaktiert habe. Der Landkreis habe bisher noch nicht geantwortet.

 
TOP 5.3 Anstrich der Wände im Gruppenraum des Kindergarten St. Marienberg

Protokoll:

Herr Alder hatte in der Sitzung des AJFSS am 12.01.2012 angefragt, weshalb die Wände im Gruppenraum des Kindergarten St. Marienberg nur in einer Höhe von zwei Metern neu angestrichen worden seien.

Herr Schobert antwortet, dass die Wände des Kindergartens St. Marienberg nach Auskunft der Leiterin eines neuen Anstrichs in Kinderhandhöhe bedurft hätten. Vor diesem Hintergrund habe sich die Kirchengemeinde St. Marienberg in Absprache mit der beauftragten Malerfirma unter Abwägung optischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte dazu entschlossen, die Wände nur bis zur Höhe der Türoberkante zu streichen.

 
TOP 5.4 Anzahl der Betreuungsplätze im Hort des Kindergarten St. Stephani

Protokoll:

In der Sitzung des AJFSS am 12.01.2012 hatte Herr Romba nach der Anzahl der Betreuungsplätze im Hort des Kindergarten St. Stephani gefragt.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Für die Hortgruppe des Kindergarten St. Stephani liegen für das Schuljahr 2012/2013 insges. acht Anmeldungen vor. Im Gegenzug dazu würden in diesem Jahr drei Plätze frei, so dass sich das Defizit in der Hortgruppe St. Stephani aktuell auf fünf Plätze belaufe.

 
TOP 5.5 Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets

Protokoll:

Herr Schobert erinnert daran, dass der Ausschuss um Ermittlung gebeten habe, wie die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets am Standort Helmstedt hinsichtlich der Bereiche gemeinsames Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort, Lernförderung, Schülerbeförderung usw. festzustellen sei. Herr Leppin habe diese Bitte an den Landkreis Helmstedt weitergeleitet. Bis jetzt liege keine Antwort vor.

 
TOP 5.6 Warteschlangen vor der Helmstedter Tafel

Protokoll:

Im Verwaltungsausschuss am 17.11.2011 hat Frau Gogolin darum gebeten, dass eine Lösung des Problems der Warteschlangen vor der Helmstedter Tafel gefunden werde. Die teilweise bis auf den Gehweg reichenden Warteschlangen würden als menschenunwürdig bezeichnet und die Stadt möge geeignete Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung stellen oder vermitteln.

Herr Schobert erklärt, dass der Träger der Helmstedter Tafel keine Wünsche an die Stadt Helmstedt gerichtet habe. Eine entsprechende Initiative müsste von dort jedoch zumindest erst einmal angeschoben werden. In dem Gebiet, in dem die Tafel untergebracht sei, wären bauliche Lösungen wie z. B. eine Überdachung ohnehin nicht möglich. Letztendlich sei auch festzustellen, dass es nicht Aufgabe der Stadt Helmstedt sei, finanziell aktiv zu werden. Man würde sich hier in einem Bereich der freiwilligen Leistungen bewegen, die man aufgrund der Haushaltslage nicht weiter anheben dürfe. Auf der anderen Seite sei er sehr gern bereit, sich als Person in eine Lösung mit einzubringen. Wenn sich die Stadt Helmstedt auch nicht mit finanziellen Mitteln beteiligen könne, so habe man doch ein Interesse daran, zu einer positiven Lösung beizutragen.

Herr Viedt hält es für denkbar, dass eine gemeinsame Lösung mit dem Betreiber des Meilensteins gefunden werde. 

Eine Aussprache schließt sich an.

 
TOP 5.7 Unterstützung des Helmstedter Tagestreffs auf dem Papenberg

Protokoll:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.11.2011 bat Frau Gogolin darum, dass der sog. „Helmstedter Tagestreff“ am Papenberg, eine Privatinitiative von Herrn Brunke, seitens der Stadt gefördert werden möge.

Herr Schobert merkt an, dass man sich auch hier grundsätzlich in einem freiwilligen Bereich bewege. Es handele sich um keine gesetzliche Aufgabe der Stadt Helmstedt, die Einrichtung zu fördern. Auch dieser Bereich sei dem Landkreis zuzuordnen. Wenn von Seiten des Helmstedter Tagestreffs ein entsprechender Antrag an die Stadt gestellt würde, müsste man diesen - trotz aller Sympathien für die Einrichtung - aufgrund des nicht vorhandenen finanziellen Spielraums ablehnen. Wenn ein Ratsmitglied einen Antrag auf Förderung stelle, müsse dies in den Haushaltsberatungen diskutiert werden. Die Stadt Helmstedt könne ihrerseits nicht tätig werden, da dies nicht zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehöre.

 
TOP 6 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Weitere Anfragen werden nicht gestellt, Anregungen nicht gegeben.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine erneute Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Kalisch die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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