Haushaltssicherungskonzept Stadt Helmstedt – Neue Maßnahmen 2012
Beschluss:
Das Haushaltssicherungskonzept für den 1. Nachtragshaushalt 2012 wird in der beratenen Fassung beschlossen.
Protokoll:
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Herr Junglas betont, dass durch den Rat beschlossene Haushaltssicherungsmaßnahmen verbindliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung darstellen würden. Insofern müsse man noch einmal genau überprüfen, welche Positionen tatsächlich dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden würden. Letztlich kontrolliere die Kommunalaufsicht die Ausführung der beschlossenen Haushaltssicherungsmaßnahmen. Er schlage vor, dass man die vakanten Punkte in der Anlage 3 c nenne und dazu jeweils einen verbindlichen Beschluss fasse. Mit dieser Vorgehensweise zeigen sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzmanagement einverstanden. Frau Schadebrodt verweist auf die Nummer 123 beim Produkt 1162 und fragt an, weshalb die dort aufgeführte Stellenreduzierung nicht umgesetzt werden könne. Auch für das Jahr 2013 seien nach Aussage der Verwaltung in diesem Bereich keine Personalkosten einzusparen. Herr Junglas antwortet, dass dies auf wesentliche Änderungen im Aufgabenzuschnitt in diesem Bereich zurückzuführen sei. Allerdings wolle man die dargestellte Kostenreduzierung in diesem Produkt nach Aussage des Bürgermeisters durch andere Maßnahmen erreichen. So sollen interessierten Ratsmitgliedern I-Pads für die papierlose Ratsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Ratsmitglieder, welche nicht auf Papier verzichten wollen, werde ein Druckkostenzuschuss gewährt. Dieser gelte in gestaffelter Form auch für Ortsratsmitglieder und die beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen. Langfristiges Ziel der Verwaltung sei, dass es in einigen Jahren kein Papier mehr für die Ratsarbeit gebe und man so einen Beitrag zur Konsolidierung und zur Ressourcenschonung leiste. Vor diesem Hintergrund müsse man den aufgeführten Betrag aus der Sicherungsmaßnahmenliste streichen. Frau Schadebrodt fragt an, ob denn über die Einführung von I-Pads und Druckkostenzuschüsse überhaupt schon seitens der Politik entschieden worden sei. Herr Junglas erwidert, dass dies nicht der Fall sei. Frau Klimaschewski-Losch weist darauf hin, dass es sich bei der hier in Rede stehende Maßnahme um einen Beitrag zum Haushalt 2013 handele. Insofern sei die Diskussion über diesen Punkt überflüssig, da man sich hier lediglich mit den Sicherungsmaßnahmen für 2012 zu beschäftigen habe. Dieses Thema könne man bei den Haushaltsberatungen für 2013 wieder aufgreifen. Frau Schadebrodt schlägt vor, dass man diesen Punkt dann konsequenterweise aus dem Maßnahmenkatalog herausstreiche und für 2013 neu diskutiere. Eine solche Abgrenzung sei wesentlich sinnvoller und zielführender. Herr Kalisch merkt an, dass er die Aufführung solcher geplanten und angedachten Maßnahmen in den Folgejahren für durchaus sinnvoll erachte. Schließlich binde man sich in keiner Weise. Es handele sich dabei vielmehr um eine Art Richtungsweiser, damit auch die Politik nicht den Überblick verliere. Frau Schadebrodt erwidert, dass sie es dennoch für sinnvoll erachten würde, wenn man die Ausblicke für Folgejahre und die konkreten Maßnahmen für 2012 strikt voneinander trenne und dies auch im Beschluss deutlich mache. Nach kurzer Diskussion schlägt Frau Klimaschewski-Losch vor, dass man die textliche Darstellung der Maßnahme in der Anlage 3 c belasse, die Kosten und den Umsetzungszeitpunkt jedoch streiche. Sodann fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig den Beschluss, dass die textliche Fassung der Sicherungsmaßnahme mit der Nummer 123 bestehen bleibe, die Nennung der Beträge und des Umsetzungszeitpunktes allerdings gestrichen werde. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 126 und führt aus, dass hier eine Entscheidung darüber getroffen werden müsse, ob die aufgeführten Einsparungen bei den Zuschüssen wirksam werden sollen. Dies sei notwendig, weil der Ortsrat Emmerstedt beschlossen habe, die Mittel für die Emmerstedter Musikvereine nur pauschal um 50 % zu kürzen. Dies widerspreche allerdings dem Ziel der Haushaltskonsolidierungsgruppe im nächsten Jahr einen Fördertopf mit einer Summe von 5.000 Euro aufzulegen, aus dem projektbezogene Zuschüsse an die Musikvereine gezahlt werden sollen. Frau Mattfeldt-Kloth macht deutlich, dass ihre Fraktion diesen Einsparungen zwar zustimmen werde, man dennoch darauf hinweisen müsse, dass langsam aber sicher der Punkt erreicht sei, an welchem die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Helmstedt in Frage gestellt werde. Diese minimalen Zuschüsse, welche überhaupt noch an die Vereine ausgezahlt werden, gefährden nach ihrer Ansicht den im Artikel 28 der Verfassung verankerten Grundsatz der Selbstverwaltung in der Hinsicht, dass nur noch reagiert aber nicht mehr agiert werden könne. Dies habe mit einem gesunden Gemeinwesen nichts mehr zu tun. Herr Junglas ergänzt, dass es letztlich darum gehe, die Haushaltssperre des Bürgermeisters aufheben zu können. Dies schaffe man wiederum nur, wenn man der Kommunalaufsicht einen genehmigungsfähigen Nachtragshaushalt vorlege. Sofern die Haushaltssperre bestehen bleibe, würden die einzelnen Vereine überhaupt kein Geld mehr bekommen. Dies wäre letztlich die Konsequenz. Herr Kalisch erklärt, dass der richtige Adressat für die verständliche Kritik der Ratskollegin Mattfeldt-Kloth die Bundes- und Landesregierung sei. Im Grunde kämpfe man gegen Windmühlen und das sei das eigentlich Frustrierende an diesen Diskussionen. Frau Schadebrodt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie nach wie vor eine Kostensenkung in der inneren Verwaltung vermisse. Die Personal- und Sachkosten seien in den letzten 2 Jahren erheblich gestiegen. Hier müsse einfach auch einmal der Hebel angesetzt werden. Herr Junglas erwidert, dass man diese Aussage nicht so stehen lassen könne. Sofern man sich den Stellenplan ansehe, werde deutlich, dass gerade im Bereich des Personals in den letzten Jahren erhebliche Einsparungen vorgenommen worden seien. Die erhöhten Personalausgaben lassen sich auf ganz andere Gründe zurückführen. So fordere die Doppik beispielsweise die Ausweisung von sogenannten Pensionsrückstellungen. Dies mache Millionenbeträge aus. Diesen Posten habe es in früheren Jahren überhaupt nicht gegeben. Deshalb sei es nicht richtig, wenn man von stetig steigenden Personalkosten spreche. Darüber hinaus habe die Stadt Helmstedt bereits seit 2004 eine Konsolidierungsgruppe aus Politik und Verwaltung eingesetzt, die in der Folge seit 2008 eine jährliche Einsparung von 4 Mio. Euro pro Jahr erreicht habe. Er denke nicht, dass man hier von fehlender Anstregung innerhalb der Kernverwaltung reden könne. Herr Dr. Possemeyer ergänzt, dass der Bereich der Personal- und Sachkosten definitiv keine weiteren Einsparungen mehr vertrage. Den hohen Krankenstand unter den Mitarbeitern sollte man sich in diesem Zusammenhang dabei einmal vor Augen führen. Die Belastungen hätten in den letzten Jahren enorm zugenommen, dies lasse sich einfach nicht wegdiskutieren. Nach seiner Ansicht gebe es nur einen Vorwurf, den man der Stadt Helmstedt machen könne und das wäre, dass es noch immer nicht gelungen sei, mit anderen Gebietskörperschaften zu fusionieren, um die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. Der Ausschuss für Finanzmanagement beschließt sodann einstimmig, dass die Sicherungsmaßnahme 126 unverändert bestehen bleibe. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 129, welche sich auf den Zuschuss für den Heimatkreis Emmerstedt beziehe. Der Ortsrat Emmerstedt habe beschlossen, die Kürzung auf null zurückzunehmen und das Heimatmuseum weiterhin mit 900 Euro zu fördern. Der Ausschuss für Finanzmanagement beschließt sodann einstimmig, dass die Sicherungsmaßnahme Nummer 129 unverändert bestehen bleibe. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 132, welche sich mit dem Wegfall der direkten Wirtschaftsförderung in Höhe von 50.000 Euro beschäftige. Die Konsolidierungsgruppe vertrat die Ansicht, dass dieser Betrag im Haushalt verbleiben solle. Herr Dr. Possemeyer weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen Möglichkeitsposten handeln würde. Dies bedeute, dass der Betrag nur dann ausgezahlt werde, wenn es tatsächlich zu einer wirtschaftlichen Neuansiedlung komme. In diesem Falle wäre das Geld dann auch gut angelegt. Herr Kalisch ergänzt, dass dieser Ansatz in den letzten Jahren noch nicht einmal ausgeschöpft worden sei. Insofern könne man dieser Abweichung von den Sicherungsmaßnahmen guten Gewissens zustimmen. Herr Junglas führt aus, dass er diese Sichtweise ausdrücklich unterstütze. Allerdings dürften die Mittel nicht zur Ko-Finanzierung von irgendwelchen Förderprogrammen benutzt werden, sondern sollten einzig und allein der direkten Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, die Sicherungsmaßnahme Nummer 132 zu streichen. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 150, welche den Verzicht auf den 2.200 Euro Ansatz für die Stadtranderholung vorsehe. Nach dem Willen der Politik soll dieser Betrag für die Bezuschussung von Ferienfreizeiten für sozial schwache Kinder verwendet werden. Sofern dies auch dem Willen des Ausschusses entspreche, müsste die Nummer 150 gestrichen werden. Herr Kalisch merkt an, dass man sich noch nicht darüber einig sei, ob man auch in diesem Bereich zu einer Projektförderung komme. Für 2012 werde dieser Ansatz ohnehin nicht mehr relevant, deshalb habe er keine Bedenken, wenn man diese Sicherungsmaßnahme streiche. Frau Mattfeldt-Kloth ergänzt, dass es hier um die Ärmsten der Armen gehe und man deshalb diesen Betrag nicht streichen sollte. Nach ihrer Erinnerung sollen diese 2.200 Euro in einen Pool eingestellt werden, aus dem dann verschiedene Projekte der Jugendarbeit und Jugendhilfe bezuschusst werden. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, die Sicherungsmaßnahme Nummer 150 zu streichen. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 177, welche sich mit der Reduzierung bzw. dem Wegfall des Zuschusses für den Meilenstein ab dem Jahre 2015 beschäftige. Er denke, dass man diese Nummer streichen könne, da bis 2014 keinerlei Reduzierungen des Zuschusses vorgesehen seien. Die Diskussionen, wie es danach weitergehe, müsse man zwar führen, aber sicher erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, die Sicherungsmaßnahme Nummer 177 zu streichen. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahmen mit den Nummern 178 bis 189, welche sich mit verschiedenen Zuschusskürzungen beschäftigen würden. Hier habe der Ortsrat Emmerstedt beschlossen, dass die Kürzungen für die Emmerstedter Vereine und Organisationen jeweils nur 50%, mindestens aber 100 Euro, ausmachen sollen. Insofern müsse eine Entscheidung getroffen werden, wie mit diesen Sicherungsmaßnahmen weiter zu verfahren sei. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, dass die Sicherungsmaßnahmen mit den Nummern 178 bis 189 unverändert bestehen bleiben. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 193, welche den Verkauf bzw. die Vermietung des Gebäudes Neumärker Straße 1 thematisiere. Er denke, dass diese Maßnahme nicht in den Maßnahmenkatalog gehöre, weil hier perspektivische Entscheidungen noch ausstehen würden. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, die Sicherungsmaßnahme Nummer 193 zu streichen. Herr Junglas verweist auf die Sicherungsmaßnahme Nummer 194, welche sich mit der Einsparung der Hundekottüten beschäftige. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme, die Sicherungsmaßnahme Nummer 194 zu streichen. Herr Junglas verweist abschließend auf die Sicherungsmaßnahmen mit den Nummern 196 bis 198, welche die Bewirtschaftung und den Verkauf von Grünflächen und Spielplätzen zum Thema hätten. Die Konsoldierungsgruppe habe entschieden, auf den Rückbau von Grünflächen zu verzichten und den Rückbau von Spielplätzen bedarfsabhängig zu machen. Frau Schadebrodt weist darauf hin, dass die Stadt jährlich etwa 900.000 Euro für die Grünflächenpflege ausgebe. Bis zum heutigen Tage gebe es kein Konzept, wie diese Summe wirksam gesenkt werden könne. Seit einigen Jahren schon stehe das Ziel einer Kostenreduzierung bei der Grünflächenpflege in den Haushaltsplänen, nur passiert sei noch nichts. Wenn man sich vor Augen halte, über welche Summen man im Bereich der freiwilligen Leistungen spreche und dann überlege, welcher Betrag bei einer Kostenoptimierung von nur 5 bis 10% im Grünflächenbereich zu erzielen sei, dann werde deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Frau Mattfeldt-Kloth erläutert, dass man diese Meinung nur teilen könne, allerdings sei die Diskussion über dieses Thema an diesem Punkt etwas überflüssig. Hier gelte es, langfristige Lösungen zu erarbeiten und ein Konzept, das viele Jahre trage und Bestand habe. Schnellschüsse würden hier niemanden weiterbringen. Nichtsdestotrotz müsse dieser Bereich schnellstmöglich auf Optimierungsmöglichkeiten und Kostensenkungspotentiale untersucht werden. Herr Junglas antwortet, dass er die Forderungen unterstütze. Der Betrag von 900.000 Euro für die Grünflächenpflege sei definitiv zu hoch. Trotzdem brauche man ein tragfähiges Konzept und dieses müsse zunächst erarbeitet werden. Die hier aufgeführten Maßnahmen seien deshalb eher als Absichtserklärungen zu verstehen, denen man noch keine Summen zuordnen könne. Deshalb bitte er darum, dass man die Maßnahmen zumindest textlich bestehen lasse und nur den Umsetzungszeitpunkt streiche. Herr Alder bittet zudem darum, den Begriff "Grünflächen" aus der Sicherungsmaßnahme Nummer 196 zu streichen. Sodann beschließt der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig, die Umsetzungszeitpunkte bei den Sicherungsmaßnahmen mit den Nummern 196 bis 198 zu streichen. In der Sicherungsmaßnahme Nummer 196 wird zudem der Begriff "Grünflächen" gestrichen. Frau Schadebrodt verweist darauf, dass es auch noch andere Anlagen zu dieser Vorlage gebe, in welchen Maßnahmen aufgeführt worden seien, ohne das diese mit Summen hinterlegt wurden. Sie frage an, ob es zu diesen Maßnahmen bereits weitere Informationen gebe. Herr Junglas erwidert, dass dies eine völlig normale und übliche Vorgehensweise bei Kommunen sei. Man führe auch Maßnahmen auf, wo noch nicht klar sei, welche finanziellen Einsparungen dadurch konkret erzielt werden können. Herr Alder beantragt, dass der Satz "Dies führte dazu, dass das Haushaltssicherungskonzept erneut überarbeitet werden und weitere einschneidende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden mussten." gestrichen werde, da dieser im Kontext eher missverständlich gedeutet werden könne. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzmanagement zeigen sich mit dieser Streichung einverstanden. Sodann fasst der Ausschuss für Finanzmanagement mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme folgenden
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