Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Finanzmanagement (FA)

Dienstag, 22. Mai 2012 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.03.2012

Protokoll:

Der Ausschuss für Finanzmanagement genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung vom 06.03.2012. 

 
TOP 3 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zur Informationssicherheit im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des IT-Grundschutz-Katalogs des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik -Vortrag-

Protokoll:

Herr Ulbricht, stellvertretender Fachbereichsleiter und verantwortlich für den Bereich der Informationstechnologie, hält einen Vortrag über die geplante Sensibilisierung und Schulung der städtischen Mitarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und Schutzmechanismen bei der Benutzung der IT-Geräte.  

Zum besseren Verständnis und Überblick ist der Vortrag dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 
TOP 4 Beschluss über den Jahresabschluss 2009

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Stadt Helmstedt (Kernverwaltung und Regiebetrieb Waldbad Birkerteich) für das Haushaltsjahr 2009 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.


2. Die Verwendung des im außerordentlichen Ergebnishaushalt 2009 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 120.254,13 € zum teilweisen Ausgleich des aus dem kameralen Rechnungssystem in das NKR übernommenen Sollfehlbetrages von 10.392.916,44 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert, dass die Prüfung des Jahresergebnisses 2009 zu keinerlei Beanstandung geführt habe. Damit zusammen hänge die Verpflichtung, dem Bürgermeister für dieses Haushaltsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. Der gesamte Jahresabschluss mit insgesamt 379 Seiten sei als pdf-Dokument im Ratsinformationssystem hinterlegt und könne dort eingesehen werden. Wichtig sei zu wissen, dass dies der erste Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht sei. Die Stadt Helmstedt sei zudem die erste Gemeinde im Landkreis Helmstedt, die einen geprüften Jahresabschluss nach dem doppischen System vorweisen könne. Derzeit bereite der Fachbereich Finanzen die Jahresrechnung 2010 vor. Wenn man sich darüber hinaus vor Augen halte, dass auch das Jahr 2011 bereits seit einigen Monaten vergangen sei, dann werde deutlich, welche Aufgabenfülle im Moment von den Mitarbeitern zu bewältigen sei. 

Hinsichtlich des Jahresabschlusses 2009 verweise er auf die unter Ziffer 4 dargestellte Bilanz. Aus dieser könne man entnehmen, dass die Stadt Helmstedt insgesamt Vermögenswerte in Höhe von 100 Mio. Euro besitze. Hier müsse man allerdings berücksichtigen, dass es sich dabei auch und vor allem um Vermögen handele, welches nicht liquidierbar sei. Eine Straße werde man nicht verkaufen können, dennoch sei sie für eine Stadt sehr wertvoll. Auf der nächsten Seite der Vorlage finde man eine Übersicht der Schulden der Stadt Helmstedt. Die Geldschulden würden sich auf rund 17 Mio. Euro und die Rückstellungen auf ca. 23 Mio. Euro belaufen, so dass der Gesamtschuldenstand der Stadt Helmstedt etwa 40 Mio. Euro betrage. Für die Stadt Helmstedt verbleibe damit eine Nettoposition (Eigenkapital) für 2009 in Höhe von rund 60 Mio. Euro. Dies höre sich zwar noch sehr positiv an, man dürfe jedoch nicht vergessen, dass sich diese Nettoposition derzeit mit jedem defizitären Haushaltsjahr drastisch reduziere.

Herr Strümpel betont, dass der Stadt Helmstedt in 2012 harte Einschnitte bevorstehen würden. Um diese schmerzhaften Schritte käme man jedoch nicht herum, da sonst die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet sei. Trotzdem wolle er darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren die Haushaltswirklichkeit meist etwas positiver ausgefallen sei, als die Planungen dies haben erwarten lassen. Dennoch sei es wohl allgemeiner Konsens im Rat der Stadt Helmstedt, dass man den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft nicht werde schaffen können. Bund und Länder seien hier gefordert, entsprechende Gelder zur Verfügung zu stellen, um die Gemeinden vor der völligen Handlungsunfähigkeit zu bewahren.

Herr Kalisch verweist auf die Anlage 2 der Vorlage. Dort habe das Rechnungsprüfungsamt vermerkt, dass bei Betrachtung der Höhe der Ausgaben für die freiwilligen Leistungen eine wirtschaftliche Haushaltsführung nicht vollumfänglich bestätigt werden könne. Dies zeige deutlich, dass der Sparwille der Politik noch stärker werden müsse. Fakt sei, dass das Land den Anteil der freiwilligen Leistungen bei einer Höhe von 3 % der Gesamtausgaben als angemessen bezeichne. Die Stadt Helmstedt liege derzeit bei 6,4 %, was deutlich mache, dass man noch erhebliches Potential besitze, um das Defizit weiter nach unten zu drücken. Natürlich sei auch ihm bewusst, dass es sich dabei um Ausgaben handele, die für die Lebensqualität in einer Stadt wichtig und entscheidend sein könnten. Man werde diesen Weg jedoch gehen müssen, wenn man die Handlungsfähigkeit nicht völlig aus der Hand geben wolle.

Herr Junglas ergänzt, dass man die Ausgaben für die freiwilligen Leistungen halbieren müsse, wenn man überhaupt eine Chance haben wolle, beim Land eine Entschuldungshilfe zu beantragen. Er denke, dass man diese Einschnitte werde vornehmen müssen. Anderenfalls werde sich die finanzielle Situation der Stadt Helmstedt derart zuspitzen, dass auch die Einsetzung eines sogenannten Sparkommissars seitens des Landes keine Utopie mehr sei.

Herr Dr. Birker bittet darum, dass man die unterschiedlichen Auffassungen des Landes und der Kommunen hinsichtlich der Begrifflichkeit "freiwillige Leistung" in einer Aufstellung darstelle. Er höre immer wieder, dass es bezüglich der Bewertung einer kommunalen Leistung voneinander abweichende Beurteilungen gebe. Er denke, dass es für alle Ratsmitglieder von Interesse sei, wenn man einmal erfahre, welche Leistungen für das Land als freiwillig gelten.

Herr Junglas sagt die Erstellung einer solchen Zusammenfassung zu. Nichtsdestotrotz wolle er darauf hinweisen, dass die Aussagen des Landes zuweilen etwas konstruiert wirken. Wenn man beispielsweise die Stärkung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements fordere, dann wirke es wenig zielführend, wenn den Kommunen gleichzeitig untersagt werde, für diesen Bereich weitere Zuschüsse bereitzustellen. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Zuwendungen stehe bei allen Konsolidierungsbemühungen grundsätzlich an erster Stelle. Diesen Widerspruch könne er sich nicht erklären.

Herr Dr. Possemeyer erklärt, dass die jetzige Situation mit kommunaler Selbstverwaltung nichts mehr zu tun habe. Ein wie auch immer gearteter politischer Handlungs- und Gestaltungsspielraum sei nicht existent. Alle Maßnahmen und Projekte orientieren sich nur noch an Kostengesichtspunkten. Weitere Parameter würden und könnten in die Betrachtung überhaupt nicht einbezogen werden. Insofern hat die derzeitige Kommunalpolitik rein gar nichts mehr mit der klassischen Selbstverwaltung im Sinne des Grundgesetzes zu tun. Die Verantwortung für diese prekäre Situation liege eindeutig bei Bund und Land.

Frau Schadebrodt merkt an, dass es dringend notwendig sei, die Bürgern für die Unterschiede zwischen freiwilliger und gesetzlicher Aufgabe zu sensibilisieren. Sie habe den Eindruck, dass es in dieser Hinsicht noch eine Menge Aufklärungsbedarf gebe. Man müsse einfach zur Kenntnis nehmen, dass die meisten Aufgaben, welche eine Stadt lebenswert machen würden, in den Bereich der freiwilligen Leistungen fallen würden. Insofern beschneide man grundsätzlich die Lebensqualität, wenn man bei den Ausgaben für die freiwilligen Leistungen Einschnitte vornehme. Sie denke auch, dass man dem Bürger einmal darstellen sollte, welche Pflichtaufgaben von einer Kommune erfüllt werden würden. In der öffentlichen Wahrnehmung würden oft nur einzelne Ausgabenposten stehen. Das daneben noch vielfältige Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit erledigt werden, falle oftmals nicht auf. Hier gebe es sicher noch die Möglichkeit, die Arbeit einer Stadtverwaltung besser darzustellen.

Herr Junglas ergänzt, dass es nun dringend an der Zeit sei, Sparvorschläge konkret umzusetzen, ohne der Verwaltung immer weitere neue Aufgaben aufzutragen. Es gehe ganz speziell um die Frage der Standards. Leistungsstandards müssen gesenkt werden. Man habe weder die Einwohnerzahl noch die finanziellen Mittel wie Helmstedt vor 10 oder 15 Jahren. Dieser Fakt müsse sich einfach auch bei der Aufgabenerledigung widerspiegeln. Deshalb sei es jetzt wichtig, in den Fachausschüssen zu wirklichen Einsparungen zu kommen. Freiwerdende Mittel müssten der Schuldentilgung zugeführt werden. Wenn man diesen Weg nicht konsequent gehe, würden in Helmstedt in einigen Jahren die Lichter ausgehen.

Frau Schadebrodt ergänzt, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch aufgefordert sei, die aktuell zu erledigenden Aufgaben nach Einsparpotentialen zu durchleuchten. Konsolidierung sei ein laufender Prozess. Es sollte jegliches Verwaltungshandeln auch immer unter dem Kostengesichtspunkt betrachtet werden.

Frau Abry betont, dass man bei allen Einsparbemühungen nicht vergessen sollte, in welche Richtung man die Stadt Helmstedt entwickeln wolle. Deshalb müssten Kürzungen immer besonders und im Einzelfall betrachtet und abgewogen werden. Gerade in dem sehr sensiblen Bereich der Zuschüsse und Zuwendungen könne man sehr viel Porzellan zerschlagen, was hinterher nicht mehr zu reparieren sei.

Sodann fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig folgenden


TOP 5 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009

Beschluss:

Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt der Rat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2009 die Entlastung.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig folgenden


TOP 6 Vorläufiger Jahresabschluss 2011

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert noch einmal einige ausgewählte Eckpunkte der Vorlage.

Herr Dr. Possemeyer fragt an, ob bei den Berechnungen und Prognosen auch die Auswirkungen des demographischen Wandels berücksichtigt worden seien.

Herr Junglas erwidert, dass man diesen Faktor bereits in die Fusionsunterlagen eingerechnet habe. Für die damaligen Berechnungen habe man angenommen, dass die Bevölkerung in Helmstedt jährlich um 0,8 % schrumpfe. Tatsächlich würden allerdings 1 bis 1,5 % erwartet. Fakt sei, dass man ein tragfähiges Konzept benötige, wie die kommunalen Leistungen an die demographische Entwicklung angepasst werden können. 

Frau Schadebrodt verweist auf Seite 1 der Vorlage, auf welcher eine Übertragungssumme von 397.000 Euro aufgeführt worden sei. Nachdem sie alle vermerkten Maßnahmen addiert habe, verbleibe ein Rest von 87.000 Euro. Sie frage, ob diese Differenz nicht als Beitrag zur Schuldenminderung verwendet werden könne.

Herr Junglas erwidert, dass man dies leider nicht tun könne, da auch diese 87.000 Euro bereits mit Maßnahmen hinterlegt worden seien. Aus Übersichtlichkeitsgründen habe man allerdings darauf verzichtet, alle übertragenen Projekte noch einmal aufzuführen.

Frau Schadebrodt verweist auf Seite 3 der Vorlage, auf welcher die öffentlich-rechtlichen Entgelte verzeichnet worden seien. Hier falle auf, dass die Erträge bei den Kindergärten Emmerstedt und Barmke immer weiter zurückgehen würden. Auch im Bereich des Parkhauses an den Edelhöfen würden die Erträge weit hinter den Prognosen zurückbleiben. Sie wünsche in beiden Fällen eine Sachaufklärung.

Hinweis: Die Beantwortung erfolgte im Nachgang zur Sitzung durch die Fachdienststelle 12. Die Frage der rückläufigen Erträge in den Kindergarten wird demnach wie folgt beantwortet:

Neben den einkommensbedingten Schwankungen ist der Ertragsrückgang im Hinblick auf die Entgelte damit zu erklären, dass die Anzahl der sich im beitragsfreien 3. Kindergartenjahr befindlichen Kinder im betreffenden Zeitraum angestiegen ist. So befanden sich in den beiden städt. Kindergärten im Jahr 2009 insgesamt 28 Kinder, im Jahr 2010  47 Kinder und im Jahr 2011 51 Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr. Damit korrespondierend erhöhten sich im betreffenden Zeitraum die Zuschüsse des Landes zum Ausgleich unserer Einnahmeausfälle aus dem beitragsfreien Kindergartenjahr.

Frau Schadebrodt verweist abschließend auf die Aufwendungen für Versorgungen. Hier sei ein Mehrbedarf von 1,4 Mio. Euro festgestellt worden. Sie frage sich, wie man sich um eine solche Größenordnung verrechnen könne und würde gern die entsprechenden Gründe erfahren.

Herr Junglas antwortet, dass es sich dabei um Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen handele. Diese habe man für alle aktiven und ehemaligen Beamten zu bilden, die noch leben würden. Die Berechnungen über die Höhe der Rückstellungen erfolgen nicht durch die Stadt Helmstedt, sondern durch eine externe Stelle zu einem bestimmten Stichtag. Aufgrund vielfältiger Konstellationen in der Lebenswirklichkeit von Menschen sei es schlichtweg nicht möglich, exakte Berechnungen für diesen Bereich anzustellen. Letztlich seien Ereignisse wie Heirat, langes Leben oder mehrfache Wechsel im Bürgermeisteramt einfach nicht vorhersehbar. 

Sodann nimmt der Ausschuss für Finanzmanagement die Vorlage ohne weitere Anmerkungen zur Kenntnis.


TOP 7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Beschluss:

Den Änderungen, Ergänzungen und redaktionellen Berichtigungen des Gesellschaftsvertrages gem. der Anlage werden zugestimmt.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Finanzmanagement einstimmig folgenden


TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Liquiditätsplanung für das 2. Quartal 2012

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Finanzmanagement die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 8.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2011; Stand: 20.04.2012

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Ausschuss für Finanzmanagement die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Beantwortungen von Anfragen aus vorigen Sitzungen lagen nicht vor. 

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Strümpel fragt an, wann mit einer Genehmigung des Haushalts 2012 durch den Landkreis Helmstedt zu rechnen sei. 

Herr Junglas erwidert, dass die Stadt Helmstedt den Haushalt 2012 erst im März dieses Jahres beschlossen habe. Momentan prüfe der Landkreis noch immer die Haushalte von Kommunen, deren Haushalte bereits im Jahre 2011 beschlossen worden seien. Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe der Landkreis drei Monate Zeit, um den Haushalt der Stadt Helmstedt zu prüfen. Diese Frist laufe erst Ende Juni ab. Insofern sei mit einer Nachricht erst in einigen Wochen zu rechnen.

Herr Dr. Possemeyer fragt an, wann mit der Vorlage des ersten Nachtragshaushaltes gerechnet werden dürfe.

Herr Junglas antwortet, dass es noch keinen Termin gebe. Die Mitarbeiter der zuständigen Fachdienststelle würden unter Hochdruck an der Erstellung arbeiten. Das Ziel des Bürgermeisters sei es, den Nachtragshaushalt in der Juni-Sitzung des Rates beschließen zu lassen. Ob dieser Zeitplan einzuhalten sei, könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Einwohnerfragestunde hat stattgefunden. 

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap