TOP --
|
Änderung der Tagesordnung
Protokoll:
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Joachim Alder den Antrag, den Tagesordnungspunkt "Verfahren bei Überbauten" mit der Vorlage Nr. 042/12 auch in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufzunehmen.
Der Ortsbürgermeister schlägt vor, die Vorlage unter dem TOP 5.a abzuhandeln.
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dieser Verfahrensweise zu.
|
|
TOP 1
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine Einwohnerfragestunde findet statt.
|
|
TOP 2
|
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.02.2012
Protokoll:
Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 08.02.2012.
|
|
TOP 3
|
Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben: Posaunenchor, für den Erwerb eines Baritons 490,00 Euro Gesangverein, zum Kauf von Noten 200,00 Euro Imkerverein, für den Erwerb von Kinderschutzanzügen 200,00 Euro.
Anmerkung: Es stehen noch Ortsratsmittel für das Jahr 2012 in Höhe von 2.920,00 Euro zur Verfügung.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben: Posaunenchor, für den Erwerb eines Baritons 490,00 Euro Gesangverein, zum Kauf von Noten 200,00 Euro Imkerverein, für den Erwerb von Kinderschutzanzügen 200,00 Euro. Zum Erwerb des Baritons durch den Posaunenchor fügt er hinzu, dass dieses bezuschusste Instrument an den Ortsrat zurückgegeben werden müsse, um es ggf. einer anderen Verwendung zuführen zu können, wenn sich der Posaunenchor auflösen sollte.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
|
|
TOP 4
|
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Helmstedt
Beschluss:
Die Hauptsatzung der Stadt Helmstedt wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage 1 hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert führt aus, dass die Neufassung der Hauptsatzung notwendig geworden sei, da im vergangenen Jahr die Niedersächsische Gemeindeordnung von dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz abgelöst wurde. Es sei in diesem Zusammenhang beabsichtigt gewesen, den Bereich der Hilfsfunktionen der Ortsbürgermeister mit zu regeln, weil dort zwar ein gewachsener Bereich entstanden sei, wo aber noch keine konkreten Festlegungen vorgenommen wurden. Allerdings stehe die Verwaltung derzeit unter erheblichem Handlungsdruck unter der Maßgabe eines zu erwartenden Nachtragshaushalts, in dem, entgegen dem beschlossenen Haushalt 2012, eine Summe von rd. 3 Mio. Euro eingespart werden müsse. Nun müsse man schauen, wo sich Einsparpotentiale ergeben. Im Bereich der neuen Hauptsatzung ergeben sich 2 Einsparpotentiale, die die Transparenz und die Serviceleistung für die Bürger nicht beeinträchtigen. Es solle ein nicht unerheblichen Bereich der Bekanntmachungen auf den klassischen Weg, wie die Aushangkästen, aber auch auf das neue Medium Internet verlagert werden, was stark hinterfragt sei. Dadurch werde das Kostenvolumen für Zeitungsanzeigen massiv reduziert. Das sei eine reelle Einsparung, die nach der Genehmigung der Hauptsatzung zum Tragen kommen könne. Weiter wurde überprüft, wie stark die Aushangkästen wahrgenommen werden. Auswirkung sei, dass auch die Anzahl der Aushangkästen in der Kernstadt und in den Ortsteilen reduziert werden könne, sodass jeweils ein Aushangkasten in den Ortsteilen und einer am Marktplatz in der Kernstadt verbleibe. Die Kostenersparnis liege in der Wartung und Personalbestückung, wo die bisherigen Kosten für 8 Aushangkästen sehr hoch gewesen seien. Die Transparenz und der Bürgerservice seien aber weiterhin gegeben. Aus den von ihm geschilderten Gründen müsse die Hauptsatzung nun schneller auf den Weg gebracht werden, wobei das Gespräch mit den Ortsbürgermeistern davon nicht tangiert werde, weil die festgelegten Aufgaben in Form einer Dienstanweisung festgelegt werden, um zukünftig flexibel auf Veränderungen eingehen zu können, ohne dass jedes Mal die Hauptsatzung durch den Rat der Stadt Helmstedt geändert werden müsse.
Herr Preuß bittet, die Erklärung von Herrn Schobert im Protokoll festzuhalten, dass in Emmerstedt ein Aushangkasten erhalten bleibe.
Herr Joachim Alder nimmt Bezug auf den § 6 des Entwurfs und merkt an, dass in diesem nicht mehr der Hinweis der alten Fassung aufgenommen wurde, dass die Entscheidungs- und Anhörungsrechte des Ortsrates nicht nur in der Kommunalverfassung, sondern zusätzlich auch in dem § 16 Abs. 1 und 2 des Gebietsänderungsvertrages vom 06.02.1974 geregelt sei. Er möchte zwar die Rechte des NKomVG in Anspruch nehmen, aber ebenfalls auch sicher sein, dass die Rechte, die seinerzeit durch den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Emmerstedt und der Stadt Helmstedt eingeräumt wurden, weiterhin Bestand haben. Daher stellt er namens der SPD-Fraktion den Antrag, den Entwurf dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, dass sich die Rechte des Ortsrates aus den Paragraphen des NKomVG und aus dem Paragraph 16 des Gebietsänderungsvertrages ergeben.
Herr Schobert antwortet, dass er keine Einwände gegen diese Ergänzung habe. Es seien allerdings auch verschiedene andere Punkte nicht mit aufgenommen worden, weil das NKomVG in der Frage der Rechte und Pflichten und auch der Beteiligung von Ortsräten recht eindeutig sei. Für die Aufnahme des Hinweises auf den Gebietsänderungsvertrag gebe es ebenfalls keine Einwände, weil der Vertrag so lange Gültigkeit habe, bis der Rat der Stadt Helmstedt diesen ändere. Nach allgemeiner juristischer Einschätzung seien diese Gebietsänderungsverträge nämlich keine Verträge von ewiger Dauer, was aber noch geprüft werde.
Der Ortsbürgermeister merkt an, dass zu einem Vertragsabschluss zwei Partner gehören, die den Vertrag eingehen möchten. Dieser Vertrag könne dann nicht einseitig gekündigt, sondern die Kündigung müsse, wahrscheinlich sogar auf gerichtlichem Wege, ausgehandelt werden.
Herr Preuß stimmt dem Antrag von Herrn Joachim Alder zu und ergänzt zu den Äußerungen von Herrn Schobert zur einseitigen Kündigung des Gebietsänderungsvertrages, dass das nach seiner Ansicht nicht möglich sei, da man damals immer auf eine dauerhafte Gültigkeit des Vertrages bestanden habe und dieses auch Voraussetzungen zum Abschluss der Verhandlungen waren. Außerdem frage er sich, welche Gemeinde zukünftig noch bereit sei, sich der Stadt Helmstedt anzuschließen, wenn sie von diesen Äußerungen hören werde.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Antrag von Herrn Joachim Alder, in den § 6 der Hauptsatzung den Absatz 3 des § 6 der alten Fassung mit aufzunehmen, dass sich die Rechte des Ortsrates nicht nur aus den §§ 93 ff NKomVG, sondern auch aus dem § 16 des Gebietsänderungsvertrages vom 06.02.1974 ergeben, abstimmen, der einstimmig angenommen wird.
Anschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-
|
|
TOP 5
|
Schulentwicklungsplanung; Grundschulaufhebung
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die Herr Schobert näher erläutert. Er fügt seinen Ausführungen abschließend hinzu, dass auch dieser Bereich unter dem bereits angesprochenen Handlungsdruck wesentlich schneller auf den Weg gebracht wurde, als geplant gewesen sei, obwohl vom Rat und der Verwaltung vereinbart wurden, diese Schritte in Ruhe und mit ausreichender Beratungszeit vorzubereiten. Da die Verwaltung von einer Nichtgenehmigung des Haushalts durch den Landkreis Helmstedt ausgehe, habe man bereits mit den Nachtragshaushaltsvorbereitungen begonnen. Wenn die Verwaltung nicht aktiv werde, würde die Kommunalaufsicht auch nach den eingeleiteten Schritten des Haushaltskonsolidierungskonzeptes fragen. Die Verwaltung sei nun aktiv geworden und möchte im zuständigen Ausschuss und unter Beteiligung der Ortsräte ein Gerüst entwickeln lassen, um mit der Erarbeitung der Kriterien, die Grundlage der Beschlussfassung sein sollen, beginnen zu können. Der Verfahrensweg zur Grundschulaufhebung sei aus dem Bereich der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) entnommen worden, wo mit dem Bereich von Schuleröffnungen das gleiche Prinzip vorliege. In diesem Zusammenhang berichtet er von einer Anfrage eines Ratsmitgliedes, ob es möglich sei, die Grundlagen der KGST, die in der Vorlage aufgeführt seien, in die Hand zu erhalten. Diese Unterlagen werden aber nur persönlich an den jeweiligen Programmteilnehmer versandt und seien mit einem Wasserzeichen geschützt. So könne der zuständige Fachbereichsleiter, Herr Leppin, die Unterlagen nicht an ein Ratsmitglied weiterleiten. Die Verwaltung habe aber ermöglicht, dass sich einzelne Ratsmitglieder über die Stadt Helmstedt anmelden und offiziell auf die Unterlagen der KGST zugreifen können. Dann stehen sie auch in der Verantwortung, diese Unterlagen zu nutzen. Damit sei ein guter Weg gefunden worden, um diese transparente Information zu ermöglichen. Die Fraktionen werden darüber entsprechend informiert.
Herr Joachim Alder erläutert, dass diese Vorlage Bezug auf eine Empfehlung der KGST nehme und er sich darauf verlassen müsse, dass die Verwaltung diese Empfehlungen auch richtig ausgewertet habe. Er hätte aber gern selbst einen Blick auf diese Empfehlung geworfen. Zur Vorlage führt er aus, dass Herr Schobert zwar die derzeitige Situation gut beschrieben habe, aber seine Ausführungen nicht ganz mit dem Beschlussvorschlag übereinstimmen. Die Ortsratsmitglieder sollen in dieser Sitzung die Kriterien festlegen, mit denen möglicherweise eine Schulschließung ermöglicht werde und auch über das in der Vorlage genannte Gremium entscheiden, welches diesen Katalog bearbeiten und Gewichtungen vornehmen solle. Da die Ortsratsmitglieder aber keine Schulexperten seien, würde er es begrüßen, wenn sich zuerst der zuständige AJFSS mit der Matrix befasse und sich auf Kriterien einigen könnte, um die Vorlage dann wieder an die Ortsräte zurückzugeben. Zur Entscheidungsmatrix Grundschulaufhebung merkt er grundsätzlich an, dass er diese Entscheidungshilfe zwar begrüße, aber sich zu den einzelnen Punkten nicht äußern könne. Dabei nimmt er auf einige Punkte Bezug und fügt an, dass ihm auch ein Besuch in der Schule wenig nützen würde, da er das Wissen nicht hätte und detaillierte Zahlen von der Verwaltung bräuchte. Hier seien viele Unwegsamkeiten enthalten, die auch die Verwaltung noch nicht bewerten könne. Daher stellt er den Antrag, die Vorlage abzusetzen und in den AJFSS zur Beratung zu geben.
Herr Schobert stimmt dahingehend zu, dass er es ebenfalls für nicht sinnvoll halte, in den Ortsräten schon an der Gewichtung der Kriterien Veränderungen vornehmen zu lassen. Hier liege ein konkreter Vorschlag vor, indem 3 Bewertungsgruppen gebildet werden. Es sei auch sinnvoll, vorerst die Gewichtungen festzulegen, bevor mit dem Datenmaterial gearbeitet werde. Anschließend befinde man sich nicht nur in einem reinen Abwägungs- sondern auch in einem politischen Prozess. Daher sollte ein nachprüfbarer Kriterienkatalog gem. der Empfehlung der KGST vorliegen. Der AJFSS sollte als zuständiger Ausschuss festlegen, wie stark ein Punkt gewichtet werden solle. Der Ortsrat könne in der jetzigen Situation auch überlegen, ob es sinnvoll sei, ein Ortsratsmitglied in die Gruppe zu entsenden, was auch einen durchgängigen Informationsfluss gewährleiste. Es könnte allerdings auch eine Beteiligung der Ortsräte von den Fraktionen im Aufbau dieser Arbeitsgruppe festgelegt werden. Letztendlich erfolge eine sehr schwierige Entscheidung mit der Schließung von 1 oder 2 Schulstandorten, aber es gäbe nun mal, auch aus schulpädagogischer Sicht, keine Alternativen. Im laufenden Verfahren würde die Verwaltung ihre erarbeiteten Ergebnisse belegen, wobei auch die Kommunalpolitik auch ein Auge darauf habe, weil die Politik in einigen Dingen durchaus andere Bewertungen haben könne. Dadurch erhalte die Verwaltung im laufenden Verfahren schon eine gewisse politische Feinabstimmung und somit eine Entscheidungsgrundlage. Für die Verwaltung liegen aus finanzieller Sicht 2 wichtige Gründe vor. Bis auf die Grundschule Emmerstedt liege in allen anderen Grundschulen ein sehr hoher Investitionsbedarf in Sachen Brandschutz und Amok vor, wo möglicherweise hohe Beträge für einen Schulstandort ausgegeben werden, der zukünftig vielleicht nicht mehr genutzt werde und auch für eine evtl. in Frage kommende Nachnutzung nicht notwendig sei. Diese Investitionen würden für die verbleibenden Schulen bedeuten, dass ihnen finanzielle Mittel entzogen werden. Die Strategie der Schulstandortschließung sei eine Aufrüstung der verbleibenden Schulen mit einem erheblichen Anteil der eingesparten Mittel. Weiter berichtet er, dass es für verschiedene Standorte auch ernstzunehmende Nachnutzungskriterien gebe, worüber er aber in öffentlicher Sitzung nicht berichten könne. Es gebe auch städtische Einrichtungen, die in angemieteten Räumlichkeiten ansässig seien, wo demnächst Mietverträge auslaufen und diese dann in ein frei werdendes städtisches Objekt umziehen könnten. Außerdem stehe die Verwaltung in einem Dialog mit dem Landkreis Helmstedt, um einen gemeinsamen Raumbedarf allen vorhandenen Liegenschaften beider Verwaltungen gegenüberzustellen, damit die Kapazitäten besser ausgenutzt werden können, um ein Entlasten nicht benötigter Gebäude beider Verwaltungen zu ermöglichen. Daher verweise er auf die recht kurze Zeitschiene, da er wisse, dass die einzurichtende Arbeitsgruppe, wenn der Anstoß noch in diesem Halbjahr erfolge, es im Verlauf des Jahres ermöglichen könnte, diesen Prozess abzuschließen.
Herr Preuß merkt an, dass die menschlichen Gewichtungen in dieser Matrix kaum Auswirkungen hätten. Für die Ortsteile sei es wichtig, den Schwerpunkt auf die Schulwegentfernungen zu legen, da es sich hier um Grundschüler handele, die auf einen weiten Schulweg geschickt werden sollen. Aus diesem Grund sei für ihn die Emmerstedter Grundschule, unberücksichtigt aller anderen Kriterien, eine zu erhaltenen Schule.
Herr Joachim Alder führt aus, dass alle Helmstedter Grundschulen nach einer Überprüfung für gut befunden wurden und kaum Unterschiede vorliegen. Er weist darauf hin, dass auch andere Kriterien, wie z.B. ein dörflicher Charakter, wichtig seien und Berücksichtigung finden sollten. Er merkt aber nochmals an, dass die Ortsratsmitglieder keine Lehrer seien und dem Ortsrat das pädagogische Konzept als Kriterium fehle, da es in der Matrix nicht aufgeführt sei. In der Zusammenkunft für ein kindgerechtes Helmstedt wurde geäußert, dass einheitliche Standards für Helmstedt entwickelt werden sollen. Auch diese zu entwickelnden Standards müssten eigentlich in die Matrix mit einfließen, um zu schauen, wo diese Standards verwirklicht werden können.
Herr Redlin äußert für die CDU-Fraktion, die Fraktion habe sich ebenfalls mit dieser Matrix beschäftigt und möchte festgehalten haben, dass sie sich grundsätzlich für den Erhalt des Schulstandorts in Emmerstedt ausspreche. Des Weiteren schließe er sich den Äußerungen von Herrn Joachim Alder an, dass die Matrix für Laien sehr schwer abzuarbeiten sei. Er merkt auch an, dass eine gewisse Neutralität der einzelnen Ortsratsmitglieder, deren Kinder oder Enkelkinder einen der Schulstandorte besuchen, nicht gegeben sei.
Herr Krumpelt regt an, in der Matrix nicht nur die von der Arbeitsgruppe ermittelten Punktzahlen der einzelnen Kriterien, sondern auch die entsprechenden Begründungen zu vermerken.
Der Ortsbürgermeister lässt anschließend über den Antrag von Herrn Joachim Alder, die Vorlage abzusetzen, abstimmen. Weiter fasst er zusammen, dass sich der Ortsrat Emmerstedt in der Diskussion für eine vorgeschaltete Beratung im zuständige AJFSS und eine anschließende nochmalige Beratung im Ortsrat und ggf. eine Entsendung eines Ortsratsmitgliedes in dieses Gremium ausgesprochen habe.
Der Ortsrat Emmerstedt spricht sich einstimmig für den Antrag und diese Verfahrensweise aus.
|
|
TOP 5.a
|
Verfahren bei Überbauten
Beschluss:
- Bei Überbauten soll in der Regel ein Verkauf des betroffenen Grundstücksteiles an den Gebäudeeigentümer erfolgen, ggf. zu einem Kaufpreis von 1 Euro.
- Vermessungskosten sind wie bisher vom Erwerber zu tragen, bei Bedarf tritt die Stadt in Vorleistung und bietet eine ratenweise Rückzahlung für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren an.
- Die Verwaltung soll prüfen, ob bei den Vermessungskosten des Katasteramtes ein Mengenrabatt gewährt wird, wenn die Stadt Helmstedt alle in Frage kommenden Flächen zusammen vermessen lässt. Anschließend sollen die Vermessungskosten abzüglich des Rabattes auf die entsprechenden Grundstückinhaber aufgeteilt werden. Ebenso soll eine Empfehlung an den Rat gegeben werden, den Teilbereich des damaligen Ratsbeschlusses für diese Kleingrundstücke wieder aufzuheben.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert führt aus, dass die Stadt Helmstedt aus nachvollziehbaren Gründen angestrebt habe, Grundstücke, die für die Stadt Helmstedt nicht notwendig seien, zu verkaufen. Derartige Verkäufe seien in der Vergangenheit ohne große Probleme vorgenommen worden. Das immer wieder aufkommende Problem liege in den hohen Vermessungskosten. Daher habe sich die Verwaltung bemüht, einen guten Kompromiss zu finden und biete mit diesem Beschlussvorschlag die Beteiligung der Ortsräte an, was in der Vergangenheit nicht der Fall war und er das schon immer für nicht richtig gehalten habe, da es sich hier um Grund und Boden der ehemaligen Gemeinde handele. Es werde die Möglichkeit geschaffen, in den Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer Flexibilität vorhalten zu können, was bedeute, dass von den üblichen Verkaufspreisen mit 30 oder 40 Euro pro Quadratmeter auch Abstand genommen werden könne, um dadurch eine gewisse Ausgleichsfunktion zu den notwendigen Vermessungskosten zu erzielen. Ebenfalls neu sei die Schaffung einer Ratenfinanzierung, was für die Stadt Helmstedt letztendlich wirtschaftlicher sei. Die entstehenden Kosten würden durch die Rechtsunsicherheit, hochgerechnet auf die nächsten 20 bis 30 Jahre, wesentlich höher, als die angebotene Ratenfinanzierung sein.
Herr Preuß widerspricht dahingehend, dass die von Herrn Schobert angesprochene fehlende Rechtssicherheit bei kleinen überbauten Grundstücken bisher niemanden geschadet und auch keine Probleme bereitet habe. Wenn die Stadt Helmstedt nun der Meinung sei, sie müsse dafür einen Pachtzins erheben, dann würde er den Beteiligten raten, diese Summe zu zahlen, um auf Dauer Ruhe zu haben. Wenn die Stadt Helmstedt aber unbedingt diese Bereinigung haben möchte, solle sie einen reellen Kaufpreis festsetzen und die Vermessungskosten selbst zahlen. Er frage sich ohnedies, warum diese kleinen überbauten Grundstücksteile erneut vermessen werden müssen, da man eigentlich deren Größe und Lage genau kenne.
Herr Joachim Alder verweist auf die Rechte des Grundstückseigentümers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Er merkt ebenfalls an, dass diese Stückchen bereits vermessen und im Kataster aufgenommen wurden. Diese Vermessung erfolge ausschließlich nur für das Katasteramt und die Problematik liege ausschließlich auch nur in der Höhe der Vermessungskosten. Sein Vorschlag an die Verwaltung sei, dass diese einen notariellen Vertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abschließe, der dieses kleine Grundstücksteilchen zu einem angemessenen Kaufpreis erwerbe. Auch dafür werden Notariatskosten für den Käufer fällig. Anschließend vereinbare man in diesem Vertrag, dass der Käufer für diesen kleinen Grundstücksteil die Pflichten eines Eigentümers übernehme und die entsprechende Grundsteuer an die Stadt zahle. Der Vorteil des Ganzen sei, dass dieses Grundstücksteil nicht vermessen werden müsse. In dem notariellen Vertrag lege man eine Auflassungsvormerkung fest und lasse diese im Grundbuch eintragen. Dem Grundbuchamt sei es aber egal, ob eine Auflassungsvormerkung oder der Hinweis "Erwerber eines noch zu vermessenden Teils von x qm entsprechend der Anlage" eingetragen werde. Weiter könne in dem notariellen Vertrag vereinbart werden, dass bei einer evtl. Veräußerung oder Vererbung des Grundstücks dieses komplett zu vermessen sei. Insofern spreche er sich erneut für seinen Vorschlag aus. Zum Beschlussvorschlag führt er aus, dass die dortige Formulierung "bei Überbauten soll entsprechend der bisherigen Praxis.....grundsätzlich...." nicht zutreffe, da es diese bisherige Praxis mit einem grundsätzlichen Verkauf bisher nicht gegeben habe. Die Stadt Helmstedt habe immer Ausnahmen zugelassen und sich somit durch ihr eigenes Verwaltungshandeln auch gebunden. Daher sollte die Entscheidung auch dem Käufer überlassen werden, ob er kaufen möchte oder nicht.
Herrn Schobert verweist auf die bereits vorgenommene rechtliche Prüfung, die er dem Ortsrat Emmerstedt auch zur Verfügung stellen könne. Die Verwaltung habe keine andere Wahl, wenn ihr bekannt sei, dass es städtische Grundstücke gebe, die fremdgenutzt werden. Daher müsse die Verwaltung eine Bereinigung vornehmen oder nachträglich ein Nutzungsentgelt erheben, wobei er bei letzterem zu bedenken gebe, dass dieses ein enormer Aufwand sein werde. Daher halte er den vorgeschlagenen vereinfachten Weg für sehr gut, mit dem auch alle Beteiligten gut leben könnten. Dies sei ein Vorschlag aus der Praxis heraus, der auch verdeutliche, dass die Stadt Helmstedt kein Interesse daran habe, aus dieser Verfahrensweise einen nachträglichen finanziellen Vorteil zu erzielen, sondern dass mit dieser Bereinigung zukünftig kein Unfrieden auftrete und die Eigentümer auch eine Rechtssicherheit erhalten.
Herr Joachim Alder äußert, dass diese Bereinigung erst ab einer gewissen Flächengröße eine Rolle spiele, aber nicht bei 2 oder 3 qm und die Vermessungskosten für eine Fläche, unabhängig von der Größe, gleich hoch wären. Es könne nicht sein, dass der Käufer für ein kleines, zu erwerbendes Grundstückteil 1.000 Euro Vermessungskosten zahlen müsse, nur weil die Stadt Helmstedt auf einen Kauf bestehe, damit die Stadt Helmstedt Rechtssicherheit erhalte. Das könne nicht der Sinn dieser Regelung sein. Daher sollte in diesen Fällen davon abgesehen und für diese 2 bis 3 qm eine jährliche geringe Geldrente festsetzen werden, die der Käufer auch schon etliche Jahre im Voraus zahlen könnte. Er stimme den Äußerungen der Verwaltung dahingehend zu, dass man zur Ermittlung einer Geldrente einen Sachverständigen einschalten müsse, der dann errechnen, was damals für Grundstückspreise vorgelegen haben, als das Grundstück überbaut wurde. Das sei ein langwieriges Verfahren und was letztendlich dabei herauskomme, könne nicht der Rede wert sein. Er bittet daher, von derartigen Verkäufen abzusehen, wenn es sich für die Stadt Helmstedt wirtschaftlich nicht lohne. Aus diesem Grund stimme er dem Beschlussvorschlag mit "entsprechend der bisherigen Praxis…..grundsätzlich…." nicht zu, weil diese Formulierung Bürgerunfreundlich sei und auch nicht der Realität entspreche.
Herr Schobert antwortet, dass er keinen Spielraum habe und er nicht unwirtschaftlich handeln dürfe. Ihm sei dieser Auftrag vom Rat der Stadt Helmstedt und von der Kommunalverfassung auferlegt worden, ob ihm das passe oder nicht. Wenn ein Bereich vorliege, wo er handeln und einen tatsächlichen Nutzungspreis ausrechnen müsse, dann müsse er das auch ausführen. Ihm missfalle dieses Verfahren ebenfalls, da er im letzten Jahr von derartigen Grundstücksverkäufen selbst betroffen gewesen sei. Wenn er Spielraum hätte, hätte er diesen auch genutzt. Sollte der Rat ihm den Auftrag erteilen, anders zu handeln und keine Grundstücke zu verkaufen, dann müsse der alte Ratsbeschluss, sich von allen Grundstücken zu trennen, die nicht benötigt werden, wieder aufgehoben werden, egal ob es kleine oder große Grundstücke seien. Außerdem stelle sich die Frage, wer diese Grundstücke, auch wenn sie nur klein seien, pflegen müsse. Er sehe hier leider keinen rechtlichen Handlungsspielraum.
Der Ortsbürgermeister verweist auf den Vorschlag, für alle kleinen, noch zum Verkauf anstehenden Grundstücke eine Vermessung über die Stadt Helmstedt zu veranlassen und die Kosten dann auf alle Beteiligten umzulegen, was evtl. günstiger sei und unbedingt geprüft werden müsse. Es gehe hier letztendlich um die hohen Vermessungskosten für den Käufer, egal, ob er diese hohen Kosten nun in Raten oder auf einmal zahlen müsse. Wenn der andere Vorschlag nicht angenommen werde, habe er bei der Beschlussfassung ebenfalls Bedenken.
Herr Preuß äußert, dass man den alten Ratsbeschluss anhand einer Vorlage wieder aufheben oder aufteilen könnte, dass der Rat in den besagten Fällen beschließe, in der vom Ortsrat aufgezeigten Form zu handeln. Dafür solle die Verwaltung eine entsprechende Vorlage formulieren, über die dann beschlossen werde. Abschließend merkt er noch an, dass alle Rats- und Ortsratsmitglieder nicht nur nach den Gesetzen, sondern auch bürgerfreundlich handeln sollten, denn dieses Verhalten sei das, was eine gute Stadt- oder Dorfgemeinschaft ausmache.
Der Ortsbürgermeister nimmt noch einmal Bezug auf den angesprochenen Ratsbeschluss, den viele der Anwesenden mit getroffen haben und merkt an, dass man damals nicht daran gedacht habe, kleine Grundstücksteile von 2 bis 3 qm zu verkaufen. Das habe letztendlich die Verwaltung herausgesucht, weil sie diesen Auftrag so bekommen hatte. Die Verwaltung hätte aber auch schon damals mit etwas Fingerspitzengefühl vorgehen und den Beschluss mit der zutreffenden Absicht ausführen können. Das sei leider nicht geschehen. Nun verweist er nochmal auf den Prüfungsauftrag an die Verwaltung, ob vom Katasteramt eine Ermäßigung für die Gesamtvermessung gewährt werde und schlägt vor, eine Empfehlung an den Rat zu geben, einen Teilbereich des Beschlusses wieder aufzuheben. Dieses könnte in dem Beschlussvorschlag unter dem Punkt 3 aufgenommen werden.
Herr Joachim Alder äußert zum angeblichen unwirtschaftlichen Handeln, dass bei der Festlegung der Geldrente auch nicht ein x-beliebiger Betrag eingesetzt, sondern mit dem damaligen Kaufpreis des Grundstücks zum Zeitpunkt des Überbaues, exakt ermittelt werden müsse, da die Verwaltung sonst unwirtschaftlich handele. Wenn eine jährliche Geldrente ermittelt und festgelegt werde, könne auch nicht mehr von einem unwirtschaftlichen Handeln gesprochen werden. Abschließend beantragt er, die Formulierung des Beschlussvorschlages "entsprechend der bisherigen Praxis....grundsätzlich...." durch "in der Regel" zu ersetzen, da er nicht beurteilen könne, ob die bisherige Praxis grundsätzlich so war.
Der Ortsbürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Joachim Alder abstimmen, der einstimmig angenommen wird.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den geänderten Beschlussvorschlag mit der Ergänzung der Prüfungsauftrages und der Ratsempfehlung abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
|
|
TOP 6
|
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.
|
|
TOP 7
|
Bekanntgaben;
|
|
TOP 7.1
|
Brandschutzmaßnahmen in Schulen
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Der Ortsrat Emmerstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
|
|
TOP 7.2
|
Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Der Ortsrat Emmerstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
|
|
TOP 7.3
|
Notfallplanung in Schulen für den Fall gewaltbereiter Angriffe
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.
Der Ortsrat Emmerstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.
|
|
TOP 7.4
|
Dorferneuerung
Protokoll:
Herr Bittner berichtet, dass der Ortsteil Emmerstedt zum zweiten Mal in das Dorferneuerungsprogramm des Landes aufgenommen wurden, was eine kleine Sensation sei, denn das Dorf sei das einzige aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig, was ungefähr auch einer Katastereinheit entspreche. Der Antrag liege bereits 3 Jahre vor und wurde nun berücksichtigt. Teilweise habe der Antrag einen Stand von vor 3 Jahren, wo es noch leer stehende Hofstellen gegeben habe. Dieser Sachverhalt habe sich aber positiv für das Dorf entwickelt. Es bestehe aber weiterhin Bedarf auf eine Dorferneuerung durch leer stehende Wirtschaftsgebäude oder ungenutzten Hofstellen. Die Dorferneuerung bedeute für die Bürger, als Privatperson Zuschüsse beantragen zu können. Die Zuschüsse für den Ortsteil Emmerstedt betragen rd. 30 % für alte ehemals landwirtschaftliche Hofgebäude bzw. ortsbildprägende Gebäude. Anschließend erläutert er den vorliegenden möglichen Zeitplan des weiteren Vorgehens. Er führt weiter aus, dass sich das Dorferneuerungsprogramm gerade im Wandel befinde. Es seien neue Aspekte hineingekommen, da die demographische Entwicklung viel stärker beachtet werden solle.
Anmerkung: Das Bewilligungsschreiben des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen zur Aufnahme des Ortsteils Emmerstedt in das Dorferneuerungsprogramm und der Zeitplan des weiteren Vorgehens sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Der Ortsbürgermeister bedankt sich bei Herrn Bittner für die Ausführungen und erklärt, dass sich der Ortsrat demnächst damit beschäftigen und den Plan ergänzen werde, sodass Fördermaßnahmen im Jahr 2014 anlaufen können.
|
|
TOP 7.5
|
Fahrradweg zwischen Emmerstedt und Helmstedt
Protokoll:
Herr Schobert gibt bekannt, dass der Fahrradweg zwischen Emmerstedt und Helmstedt seitens des Landes Niedersachsen saniert werde.
|
|
TOP 8
|
Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
|
|
TOP 8.1
|
Pflanz-Betonring
Protokoll:
Herr Redlin verweist in der letzten Ortsratssitzung auf einen Pflanz-Betonring, der am Ortsausgang von Emmerstedt Richtung Helmstedt vor ca. 20 Jahren von der Stadt Helmstedt auf Wunsch eines Emmerstedter Einwohners aufgestellt wurde und dieser seit langer Zeit nun nicht mehr bepflanzt werde. Er sei ein Schandfleck für den Dorfeingang und sollte entfernt werden, wenn auch zukünftig keine Bepflanzung mehr erfolge.
Beantwortung: Der Betonring wurde in der 16. Kalenderwoche entfernt.
|
|
TOP 8.2
|
Neubegrünung des Seitenstreifens auf der Hauptstraße
Protokoll:
Herr Redlin fragt in der letzten Ortsratssitzung an, ob die Neubegrünung des Seitenstreifenbereichs auf der Hauptstraße im Frühjahr abgeschlossen werde.
Beantwortung: Es wurden bisher nur die Beete neu begrünt, deren Bepflanzung nach dem Winter 2010/2011 weitestgehend abgestorben war. Da eine Neubepflanzung kostenintensiv ist und einen erhöhten Pflegeaufwand nach sich zieht, kann eine Neubepflanzung der verbleibenden Beete nur sukzessiv in den kommenden Jahren erfolgen.
|
|
TOP 8.3
|
Entfernen der Rosen vor dem Friedhof in Emmerstedt
Protokoll:
In der Bauausschusssitzung am 28.02.2012 macht Herr Preuß darauf aufmerksam, dass in Emmerstedt an der Hauptstraße die alten Rosen entfernt und eine Hecke gepflanzt wurde. Er fragt an, ob es möglich sei, auch die Rosen auf der Höhe des Friedhofs zu entfernen und zwischen den Bäumen Gras zu säen, da die Rosen die Friedhofsbesucher beim Aussteigen aus dem Pkw behindern.
Beantwortung: Dieser Antrag müsse gem. Eingemeindungsvertrag zunächst im Ortsrat Emmerstedt diskutiert werden. Aus Sicht der Verwaltung gebe es ein Für und Wider. Dafür spreche die Verringerung des Pflegeaufwandes, während einige Punkte dagegen sprechen. Beim Einsäen von Gras könnte der entstandene Grasstreifen durch Pkw zerfahren werden, weil dort der Parkdruck entsprechend hoch sei. Auch schade die dadurch entstehende Bodenverdichtung den Bäumen. Außerdem werde ein Rasenstreifen an dieser Stelle auch von Hunden frequentiert und beim Aussteigen aus dem Pkw werde es zwar keine Kratzer an der Pkw-Tür mehr geben, aber mit großer Wahrscheinlichkeit eine Beschmutzung durch Hundekot.
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass die Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Ortsratssitzung gesetzt werden solle.
|
|
TOP 8.4
|
Beantwortungen der Einwohnerfragen
Protokoll:
Herr Schobert verweist auf die in der letzten Ortsratssitzung gestellten Einwohnerfragen und gibt die Beantwortungen als Anlage 2 zum Protokoll.
|
|
TOP 9
|
Anfragen und Anregungen
|
|
TOP 9.1
|
Hauptstraße
Protokoll:
Herr Clemens Schünemann fragt nach dem Sachstand der Verhandlungen zur Rückgabe der Hauptstraße an das Land Niedersachsen.
Herr Alder ergänzt, dass es zwischen der Stadt Helmstedt und dem Land Niedersachsen streitig sei, in welchem Zustand die Straße übergeben werden müsse. Daher fragt er nach der Rechtsauffassung das Land zu dieser Rückgabe.
Herr Schobert sagt eine Beantwortung zu.
Herr Preuß möchte wissen, wer für die Reparatur der noch nicht übergebenen Straße zuständig sei, die aus Sicherheitsgründen umgehend vorgenommen werden müsse. Die großen Schadstellen auf der Straße vor der Hauptstr. Nr. 42, 56, 59 und an der Verkehrsinsel seien sehr tief und müssten unbedingt ausgebessert werden.
Herr Schobert antwortet, solange die Straße noch nicht übergeben wurde, sei noch die Stadt Helmstedt für die Reparatur zuständig und die nicht aufschiebbaren Schäden werden repariert.
|
|
TOP 9.2
|
Buswartehäuschen
Protokoll:
Herr Diedrich berichtet von katastrophalen Zuständen der Buswartehäuschen in Emmerstedt und bittet die Verwaltung, unbedingt Abhilfe zu schaffen.
|
|
TOP 9.3
|
Straßenschäden auf der Hauptstraße
Protokoll:
Herr Diedrich berichtet von einigen Straßenschäden auf der Hauptstraße in Emmerstedt und da im Rahmen des Schützenfestes im Juni wieder ein Festumzug durchgeführt werden solle, der auch die Hauptstraße mit einschließe, bittet er um Verfüllung der Löcher.
|
|
TOP 9.4
|
Putztag in Emmerstedt
Protokoll:
Herr Alder verweist auf die am 29.06.2012, zwischen 12.00 und 13.30 Uhr, stattfindende Besichtigung der Bewertungskommission des Landeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft" und schlägt eine Putzaktion des Ortsteils, durchgeführt von Emmerstedter Einwohnern vor. Der Ortsrat Emmerstedt sollte zu dieser Aktion aufrufen und die Verwaltung könnte 2 Müllcontainer zur Verfügung stellen oder den auf dem Schützenplatz zusammengetragenen Müll entfernen.
Herr Schobert sagt eine Unterstützung des bürgerlichen Engagements, wenn es insbesondere auch die Stadt Helmstedt entlaste, zu. Er bittet um eine direkte Abklärung mit dem Leiter des Betriebshofes, welche Unterstützung die Stadt Helmstedt gewähren könne.
|
|
TOP 10
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine Einwohnerfragestunde findet nochmals statt in der sich der Seniorenbeirat kurz vorstellt.
Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.
|
|