Sachstandsbericht "Kindergarten Butterblume"
Protokoll:
Herr Leppin gibt einen Sachstandsbericht zum Kindergarten "Butterblume" ab.
Anmerkung:
Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Frau Klimaschewski-Losch fragt zu dem im letzten Jahr gefassten Beschluss über eine Kleingruppe, die bei mehr als 25 Kindergartenkindern eingerichtet werden müsse, an, ob für die Schließung oder Wiedereinrichtung dieser Kleingruppe aus Gründen schwankender Kinderanzahl jeweils erneute Beschlüsse gefasst werden müssen.
Herr Leppin erinnert an die damalige Ratsvorlage, die auch dem Ortsrat vorgelegt wurde. Der Beschlussvorschlag habe im 2. Teil eine Automatik enthalten, wodurch die Kleingruppe so lange Bestand haben sollte, wie Bedarf bestehe. In der Praxis hätte das geheißen, wenn 25 Kindergartenplätze auskömmlich seien, würde die Kleingruppe automatisch entfallen. Der Ortsrat habe seinerzeit aber geäußert, dass er den 2. Teil des Beschlusses nicht umgesetzt haben wollte. Die Verwaltung habe das Verhalten als Signal gewertet, dass der Ortsrat jeweils beraten möchte. Nun sei eine entsprechende Vorlage zu fertigen.
Herr Dr. Weferling fragt an, ob dem noch so sei, dass ein Betreuungskind unter 3 Jahren 2 Plätze der Betreuungskinder über 3 Jahre in Anspruch nehme.
Herr Leppin antwortet, dass höchstens 3 Kinder bis zu 3 Jahren in einer Kindergartengruppe keine Auswirkung auf die Platzzahl hätten. Erst ab dem 4. Kind unter 3 Jahren ergebe sich dann eine Reduktion von 25 auf 21 Kindergartenplätze. Für jedes weitere Kind unter 3 Jahren würde die Platzzahl um 1 Platz reduziert.
Nach Abschluss des Berichts fragt Herr Leppin an, wie hinsichtlich der Kleingruppe weiter verfahren werden solle, zumal ein Ratsbeschluss noch vor der Sommerpause benötigt werde, der Ortsrat zuvor aber nicht mehr tage.
Der Ortsbürgermeister bedankt sich für den Bericht und hält fest, dass die Situation über die Kleingruppe für den Ortsrat relativ eindeutig sei, weil man sich nur die Frage stellen müsse, ob genügend Kinder vorhanden seien. Da aber vor der Sommerpause keine Ortsratssitzung mehr anstehe, schlägt er vor, den Ortsrat im Rahmen eines Benachrichtigungsverfahrens per E-Mail zu beteiligen. So könne der Ortsrat immer noch handeln, sollte ihm diese Entscheidung nicht gefallen. Er fragt an, ob die Ortsratsmitglieder mit dieser Entscheidung einverstanden seien, worauf von einigen Ortsratsmitgliedern der Verweis auf eine Aussprache in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt.
Weiter möchte der Ortsbürgermeister von der Verwaltung wissen, ob es möglich sei, im Barmker Kindergarten längere Betreuungszeiten anzubieten und schlägt in diesem Zusammenhang vor, die vor einiger Zeit stattgefundene Elternbefragung zu wiederholen, wobei auch die Entgelthöhe für dieses Angebot gleich mit aufgeführt werden sollte.
Herr Leppin antwortet, wenn dieses Vorgehen vom Ortsrat gewünscht werde, könne ein Anschreiben mit Vordruck entwickelt und dem Ortsrat vorab zur Zustimmung vorgelegt werden. Wegen der insgesamt bestehenden Bedeutung für das Kindertagesstättenwesen in Helmstedt sollte die Thematik auch dem AJFSS vorgelegt werden. Es wäre abzufragen, ob mit Sonderöffnungszeiten auch ein bestimmter Bedarf abgedeckt werden könne. Ebenso müsste der Zeitpunkt abgefragt werden, zu dem dieser Betreuungsplatz jeweils benötigt werde. Außerdem müsste man dann auch die voraussichtlichen Kosten für die Mittagsverpflegung aufführen. Hinsichtlich des Entgeltes sollte in einem separaten Anschreiben die relativ einfache Entgeltregelung vermittelt werden. Diese Vorbereitungen können bis zur nächsten Ortsratssitzung nach der Sommerpause vorgenommen werden.
Der Ortsbürgermeister bittet, die Ortsratsmitglieder umgehend per E-Mail zu benachrichtigen, sobald der Vordruck fertig entwickelt sei, wenn möglich noch vor der Sommerpause.
Herr Dr. Weferling verweist auf das letzte generell beitragsfreie Kindergartenjahr und fragt an, ob die zusätzlichen Betreuungsstunden in Rechnung gestellt werden.
Herr Leppin sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.
Beantwortung:
Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist für die Eltern entgeltfrei, und zwar unabhängig von der Betreuungsform (halbtags bzw. ganztags). Die vom Land Niedersachsen an die Stadt Helmstedt gezahlten Pauschalbeträge sind gestaffelt je nach zeitlicher Inanspruchnahme des Betreuungsangebots (also auch für die ganztägige Betreuung).
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