TOP 2
|
Vergabe von Ortsratsmitteln
Beschluss:
Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:
- für die musikalische Umrahmung des Weihnachtsmarktes 2011 150,00 Euro, - an die Ortsfeuerwehr Barmke für die Brandwache beim Osterfeuer 50,00 Euro, - für die Umrahmung des Volkstrauertages 100,00 Euro, - an das DRK Barmke zur Ausrichtung des Seniorennachmittags 150,00 Euro, - an die Church Hoppers zum 25jährigen Jubiläum 125,00 Euro
Anmerkung:
Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 2.325,00 Euro zur Verfügung.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass vom Ortsrat noch eine Besichtigung der umgerüsteten Schießstände des Schützenvereins anstehe und weist in diesem Zusammenhang auf eine Prüfung des Antrages vom Schützenverein auf Bezuschussung hin, die ergeben habe, dass bei der Vergabe von Ortsratsmittel der Ortsrat mit seinen Mitteln nur das Vereinsleben, aber keine Investitionen fördern dürfe.
Weiter teilt er mit, dass der Ortsrat Barmke beabsichtige, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben: Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:
- für die musikalische Umrahmung des Weihnachtsmarktes 2011 150,00 Euro, - an die Ortsfeuerwehr Barmke für die Brandwache beim Osterfeuer 50,00 Euro, - für die Umrahmung des Volkstrauertages 100,00 Euro, - an das DRK Barmke zur Ausrichtung des Seniorennachmittags 150,00 Euro, - an die Church Hoppers zum 25jährigen Jubiläum 125,00 Euro
Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden
|
|
TOP 3
|
Ortsfeuerwehr Barmke - Situationsbericht
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister erteilt dem Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Barmke, Herrn Friedrich-Wilhelm Bebenroth, das Wort, der die derzeitige allgemeine Lage der Ortsfeuerwehr Barmke anhand einer Power-Point-Präsentation vorstellt.
Anmerkung:
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Anschließend bedankt sich der Ortsbürgermeister namens des Ortsrates bei der Freiwilligen Feuerwehr Barmke für die geleistete Arbeit, die sich nicht nur auf die feuertechnische Sicherheit beschränke, sondern auch auf die Teilnahme am örtlichen Gemeinschaftsleben beziehe.
Er fragt außerdem an, ob es seitens der Feuerwehr eine gewisse Erwartungshaltung an den Ortsrat gebe.
Herr Bebenroth antwortet, dass das Problem in der Aktivierung von mehr Mitgliedern und Jugendlichen liege. Leider gebe es dafür aber kein Patentrezept. In Barmke sei es zwar von Vorteil, dass es viele Vereine mit einer großen Anzahl von Freizeitangeboten gebe, was sich aber nicht so gut auf eine Feuerwehrmitgliedschaft auswirke, da sich schon viele Einwohner freizeitmäßig anderweitig gebunden haben. Ein wichtiger Punkt sei daher eine Stärkung der Jugendfeuerwehr durch eine Kinderfeuerwehr. Leider habe er aber derzeit kein Personal, eine Kinderfeuerwehr ins Leben zu rufen.
Auf Nachfrage führt er weiter aus, dass die Leitung einer Kinderfeuerwehr kein aktives, sondern aus versicherungstechnischer Sicht nur ein förderndes Feuerwehrmitglied sein müsse. Idealerweise wäre eine Leitung, die eine pädagogische Ausbildung oder Hintergrund habe, was aber nicht unbedingt notwendig sei. Wichtig sei allerdings, dass die Leitung bereit sei, sich beim Landesfeuerwehrverband entsprechend fortzubilden. Die Kinder einer Kinderfeuerwehr wären in einem Alter von 6 bis 10 Jahren und würden im Wesentlichen durch Spiele und Besichtigungen an den allgemeinen, nicht aber an den technischen Feuerwehrbereich herangeführt, was bedeute, dass die Kinder z.B. keine Geräte wie Strahlrohr und ähnliches in die Hand nehmen dürfen. Aus Versicherungsgründen sei das nicht erlaubt.
Stadtbrandmeiser Brinke ergänzt, dass die Treffen der Kinderfeuerwehr, wenn sie denn in Betrieb genommen wurde, auch regelmäßig, interessant und nachmittag-füllend durchgeführt werden müssen. Wenn es für die Kinder Unregelmäßigkeiten gebe oder es sogar langweilig werde, sei die Gefahr sehr groß, die Kinder zu verlieren, was wiederum bedeute, dass man diese Kinder nicht in der Jugendfeuerwehr oder auch in der Feuerwehr wiedersehe.
Herr Dr. Weferling merkt an, dass der Ortsrat durch seine Mittel dahingehend beteiligt sein könnte, indem z.B. feuerwehrgeräteähnliches Spielzeug angeschafft werde, damit die Kinder der Kinderfeuerwehr auch einen Bezug zur Feuerwehr bekommen und nicht den Spaß und die Lust in der Gruppe verlieren.
Stadtbrandmeister Brinke antwortet, dass es für die Kinder verschiedene Möglichkeiten zur Identifizierung gebe. Es gebe z.B. noch keine Kinderuniformen. Auf Kreisebene seien gewisse Sponsoren wie z.B. der Lions Club gefunden worden, der für die nächsten Jahre Gelder zur Verfügung stellen möchte, um die Kinderfeuerwehr in Helmstedt einzukleiden. Zum Verbot der Gerätenutzung erläutert er weiter, dass es nun auch in der Jugendfeuerwehr generell verboten wurde, mit Wasser zu üben, da bereits schon schwere Unfälle passiert seien. Es gebe aber Spielzeug und Spielgeräte, die einen Bezug zur Feuerwehr aufbauen können. Bei der Betreuung der Kinder müsse man viel Fingerspitzengefühl aufbringen und bevor man ein derartiges Projekt aufbaue, müsse man sich seiner Sache schon sicher sein. Bevor man sich allerdings über die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr Gedanken mache, sollte man die Jugendfeuerwehren auf Vordermann bringen, weil diese auch nur funktionieren, wenn man alle Posten besetzen könne. In Barmke und Emmerstedt gebe es z.B. keinen Jugendfeuerwehrwart. Wenn diese Aufgabe die jeweiligen Ortsbrandmeister mit erledigen müssen, sei man wieder bei dem Thema, dass das Leistungsspektrum immer größer werde.
Der Ortsbürgermeister bedankt sich abschließend für die Ausführungen und hält fest, dass es sehr schön wäre, wenn der neue Ortsrat diese Art von Dialog mit der Freiwilligen Feuerwehr Barmke fortsetzen würde. Der Appell, dass alle, die in Barmke Verantwortung tragen, je nach Möglichkeiten und Kräften, auch bei der Feuerwehr mitwirken sollten, sei angekommen. Die Barmker sollten gemeinsam versuchen, etwas zu schaffen, damit die Ortschaft in Zukunft nicht ohne eine Feuerwehr dastehe. Dafür werden auch eine starke Jugend und Kinder benötigt.
|
|
TOP 4
|
Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.
Weiter berichtet der Ortsbürgermeister von der Ortsbesichtigung am 11. Februar am Feuerlöschteich im Bereich des Wehres, an der die Brennereigenossenschaft, der Wasserverband, die Stadt Helmstedt und der Ortsrat teilgenommen haben. Die Brennereigenossenschaft möchte ihre Wasserrechte an die Stadt Helmstedt übertragen, weil sie das Wasser nicht mehr benötige. Dieser Teich sei auch als Feuerlöschteich im Bedarfsplan vorgesehen. Aufgrund einer EU-Richtlinie, die im Rahmen des Naturschutzes eine größtmögliche Durchlässigkeit von Gewässern vorschreibe, solle nun der Wasserstand abgesenkt werden.
Am 28. Februar habe sich der Ortsrat den mit Wasser vollgelaufenen Schießstand am Sportplatz angesehen. Der Schützenverein habe aufgrund des Wassereinbruchs den Boden um den Schießstand herum ausgeschachtet. Im Zusammenhang mit diesem Ortstermin sei auch die Frage aufgekommen, den Straßenbegleitgraben an der ehemaligen Landesstraße wieder durchgängig zu machen, sodass das Wasser wieder abfließen könne. Die Verwaltung habe bereits ein Freischneiden zugesagt. Weiter wurde die Situation an der Autobahn in Augenschein genommen, weil der Bauträger der Autobahn seinerzeit das Oberflächenwasser wild versickern lassen habe. Für dieses Oberflächenwasser sei keine Entsorgungsmöglichkeit vorgesehen, was auch mit dazu beitragen könne, dass sich die Gesamtwassersituation dort ein wenig verschärft habe, denn die von der Autobahn runtergespülten Wassermassen seien nicht unerheblich. Man müsse schauen, wie es dort weitergehe. Für die Verwaltung und den Ortsrat könne er aber sagen, dass alles Mögliche zur Unterstützung geleistet werde. Die Stadt Helmstedt werde sich wegen einer Wassereinleitung von der Autobahn noch einmal mit dem Bund als Eigentümer auseinandersetzen.
Frau Klimaschewski-Losch ergänzt, dass sie auf Nachfrage von der Verwaltung erfahren habe, dass die Stadt Helmstedt dort für die Straße und den Graben zuständig sei.
|
|
TOP 6.1
|
Ausfall von Straßenlaternen
Protokoll:
In der Ortsratssitzung am 23.11.2010 berichtet der Ortsbürgermeister von oft ausfallender Beleuchtung der Straßenlaternen im Ortsteil Barmke, was dazu führe, dass einige Stellen im Ort nicht mehr ausreichend beleuchtet seien. Er fragt an, ob es für diese Überprüfungen auch einen Kontrolleur oder Begeher gebe, der sich die Straßenlaternen bzw. die Leuchtmittel anschaue, ob sie ausreichend oder defekt seien. Er habe auch den Eindruck, dass bei älteren Lampen die Leuchtkraft stark nachlasse, so dass sie eigentlich ausgewechselt werden müssten.
In diesem Zusammenhang möchte Herr Kramer wissen, ob die Energiesparlampen auch für die alten Peitschenlampen verwendet werden können.
Beantwortung:
Nach Auskunft des Wartungsbetriebs ist im Ortsteil Barmke, verglichen mit dem Gesamtbestand der Stadt Helmstedt, keine auffällige Häufung von gemeldeten Lampenausfällen festzustellen. Einen speziellen „Beleuchtungskontrolleur“ gibt es für den Bereich der Stadt Helmstedt nicht und es ist auch bundesweit gängige Praxis, dass defekte Straßenleuchten ganz überwiegend durch Bürgerinnen und Bürger dem Betreiber gemeldet werden. Auch in der Stadt Helmstedt funktioniert diese Praxis zur Zufriedenheit der Verwaltung; ca. 10 gemeldete Lampenausfälle pro Woche belegen die Aufmerksamkeit der Bevölkerung. Darüber hinaus gehen Meldungen auch direkt an den Wartungsbetrieb. Die Beobachtung nachlassender Leuchtkraft ist zutreffend für den Lampentyp HQL (Quecksilberdampf-Hochdrucklampe), der zum Ende der Lebensdauer immer stärker an Leuchtkraft verliert und einen „Grünstich“ bekommt, wohingegen andere Lampentypen mit einem Totalausfall das Ende ihrer Betriebszeit deutlicher offenbaren. Da der Lampentyp HQL ab 2015 gemäß der EU-Öko-Design-Richtlinie nicht mehr vertrieben werden darf, ist die Verwaltung zur Zeit im Rahmen der differenzierten Strategie zur Optimierung der Straßenbeleuchtung auch damit befasst, Leuchten mit diesem Lampentyp umzurüsten (sog. Geräteträgertausch) oder vollständig auszutauschen. Dies kann nur im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten erfolgen (ausführliche Darstellung dazu s. zuletzt B 026/10), zur Vermeidung unnötiger Kosten sieht die Verwaltung aber bis zum Jahr 2015 (bzw. der angestrebten vorfristigen Realisierung) von einem Blockaustausch der HQL-Lampen ab (bei dem lediglich altersschwache HQL-Lampen durch neue HQL-Lampen ersetzt werden würden). Da für den Durchgangsstraßenbereich der Ortschaft Barmke in diesem Frühjahr Umrüstungs- bzw. Austauschmaßnahmen geplant sind, wird die vom Ortsbürgermeister geschilderte Problematik nachlassender Leuchtkraft für weite Bereiche in diesem Zuge behoben werden. Energiesparlampen im eigentlichen Sinne (Niederdruck-Entladungslampen mit Schraubsockel (ESL)) sind für Lichtpunkthöhen zwischen 8 – 10 m nicht die geeignete Technik. In diesem Bereich kommen überwiegend Hochdruck-Entladungslampen zum Einsatz. Bei Beibehaltung der Masten (was aus finanziellen Erwägungen heraus bei verkehrssicheren Anlagen eigentlich unverzichtbar ist) ist die Strategie der Verwaltung daher, werthaltige Siteco-Kofferleuchten im Zuge eines Geräteträgertausches überarbeiten und von 125 W HQL auf 70 W NAV (Natriumdampf-Hochdrucklampen) umrüsten zu lassen. In Bereichen mit überalterten Kofferleuchten oder auch für eine Umrüstung nicht geeigneten kleineren Kofferleuchten erfolgt ein vollständiger Austausch der Leuchten (s. z.B. Barmker Straße in Emmerstedt). Für Barmke ist dieser komplette Austausch, wie bereits berichtet, im Bereich der Weidenkampstraße ab BAB nordöstlich vorgesehen. Für die weiteren Leuchten an den Durchgangstraßen ist ein Geräteträgertausch vorgesehen.
|
|
TOP 6.3
|
Schäden durch das Regenrückhaltebecken
Protokoll:
In der Ortsratssitzung am 23.11.2010 wurde in der Einwohnerfragestunde angefragt, wer für die Schäden verantwortlich sei, die das überlaufende Regenrückhaltebecken verursache, wie z.B. das Abtragen des Bodens durch abfließendes Wasser. Diese Schäden seien durch die Elementarversicherung der anliegenden Grundstückseigentümer nicht abgedeckt.
Beantwortung:
Sowohl die 3 Grabenüberfahrten als auch die gesamte Regenwasserrückhaltung im Bereich des Baugebietes Dorfbreite III ist im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft und genehmigt worden. Die Dimensionierung der Anlagen erfolgte gemäß der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde auf ein 3-jähriges Hochwasserereignis (HQ 3) mit einem Gebietsabfluss von 880 l/s. Die 3 Durchlässe und der Anschluss an den verrohrten Graben in der Rennauer Straße weisen einen Querschnitt von DN 600 auf, entsprechend der wasserbehördlichen Einbauvorgaben (Einbau Rohrsohle unterhalb der Fließsohle; erfolgt aus naturschutzfachlichen Gründen, um Gewässerdurchlässigkeit für Kleinorganismen zu erhalten) ist der nutzbare Durchflussquerschnitt im Bereich der Überfahrten auf DN 500 reduziert und so auch berechnet. Im Falle eines Berechnungsabflussereignisses ist ein Rückstau im Graben und in der aufgeweiteten Rückhaltefläche ein planmäßiges Ereignis, ein Überstau sollte nicht erfolgen. Soweit planmäßige Ereignisse aufgrund von Abflussbehinderungen nicht abgeführt werden können (z. B. durch Verstopfungen des mit einem Fanggitter gesicherten Abflussbauwerks), wäre eine Schadensregulierung durch den AEH zu prüfen. Dem AEH sind bisher allerdings noch keine Schäden gemeldet worden, die im Zusammenhang mit Überstauereignissen aufgetreten sein sollen. Soweit Hochwasserwellen oberhalb der Berechnungsereignisse abgeführt werden müssen, kann ein Überstau nicht sicher ausgeschlossen werden. Eine Schadensregulierung durch den AEH ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Eine Rückstausicherung auf den Grundstücken ist von jedem Grundstückseigentümer in eigener Verantwortung vorzunehmen. Als Rückstauebene kann in diesen Bereichen die Grabenoberkante bzw. die Oberkante des Regenrückhaltebeckens angenommen werden (sonst grundsätzlich die Oberkante der Straßenschächte oberhalb des entwässerten Grundstückes).
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass die Anlieger des Regenrückhaltebeckens dokumentieren sollen, wann das Becken „übervoll“ sei, um überprüfen zu können, ob dieses Problem nachhaltig sei. Sollten dadurch Schäden aufkommen, sollten auch diese der Stadt Helmstedt gemeldet werden.
|
|