Eingangssituation Magdeburger Sraße und Gestaltung Magdeburger Tor
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit der Handwerkskammer zu treten und einen Förderantrag zu stellen. Nach Vorlage eines konkreten Kosten- und Finanzierungsplanes wird über die Durchführung unter Würdigung der Haushaltsentwürfe und -beratungen für das Jahr 2012 gesondert entschieden.
Protokoll:
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage und möchte zu Punkt II, der problematischen Bahnunterführung am Magdeburger Tor und der Fördermöglichkeit durch die Stiftung "Lebendige Stadt" wissen, ob die Verwaltung schon die Gesamtkosten einer Brückenillumination überschlagen habe. Sollten sich die Gesamtkosten in der Höhe des Förderbetrages von bis zu 25.000 Euro bewegen oder sogar kostendeckend sein, sollte versucht werden, diese Gelder auch zu bekommen und einen Antrag zu stellen. Herr Kubiak antwortet, dass die Zielsetzung hier in erster Linie die Verbesserung der Eingangssituation in die Innenstadt sei. Durch das Projekt der Stiftung sei aber eine Chance entstanden, mit wenigen finanziellen Mitteln zu einer vernünftigen gestalterischen Lösung für diesen problematischen Bereich zu kommen. Er kenne zwar den Lösungsvorschlag im Einzelnen nicht, aber es müsste bis Ende Oktober zumindest eine Interessenbekundung eingereicht werden, um sich vor unbekannten Kosten zu schützen. Darin liege auch der Beschlussvorschlag b) begründet. Herr Preuß äußert, er habe den Eindruck, dass nach dem Windhundprinzip entschieden werde und er daher die Verwaltung bitten möchte, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, denn man könne bei diesem Vorhaben nur gewinnen. Herr Franke fragt an, wem die Bahnbrücke gehöre. Herr Kubiak antwortet, dass nach seinem Kenntnisstand nach wie vor die DB AG Eigentümerin dieser Eisenbahnbrücke sei und er beabsichtige, über den Gesamtprojektleiter zu erwirken, dass die Bahn die Umsetzung selbständig erledige. Herr Gehrke berichtet von einem Hinweis eines Lokführers, die Statik der Brücke überprüfen zu lassen, da beim Befahren dieser Brücke immer die Geschwindigkeit gedrosselt werden müsse. Er fragt daher an, ob diese Problematik bereits im Bauausschuss angesprochen wurde. Sollte diese Brücke nicht mehr den Sicherheitsbedingungen entsprechen, könne man auch auf diesem Wege versuchen, an eine Brückensanierung zu gelangen. Herr Kubiak antwortet, dass für die Überprüfung der Gleisanlagen nicht die Stadt Helmstedt zuständig sei. Sollte die Aussage aber zutreffen, mache dieser Umstand das Vorhaben nur problematischer. Daher überlasse er die Überprüfung dem zuständigen Eisenbahnbundesamt mit entsprechendem Personal. Herr Gehrke hält fest, dass bei der DB nachgefragt werden solle, wann zuletzt eine Überprüfung der Brücke stattgefunden habe. Herr Kubiak schlägt daraufhin vor, den Auftrag unter Begründung eines Zusammenhangs mit der Erstellung eines Bauzeitplans, an die DB AG zu richten, um somit sicherzustellen, dass dort nicht ein separater Vorgang in Gang gesetzt werde. Herr Preuß spricht sich gegen die Verbindung der Antragstellung mit einer gleichzeitigen Sicherheitsabfrage aus, da er befürchte, dass sich die Bearbeitung und Berücksichtigung des Helmstedter Antrags daraufhin zeitlich verschieben könne. Außerdem sei er der Meinung, dass es bereits in nicht allzu langer Vergangenheit eine Bekanntgabe im Bauausschuss über die Sicherheit und Sanierungsabsichten der Brücke gegeben habe. Herr Kubiak sagt eine Überprüfung zu.
Herr Beber fragt zum Punkt III der Vorlage an, ob zur Sanierung des Gebäudes auf dem Schreinergrundstück Demuth eine Terminplanung vorliege und ob es Bauvorgaben zum Baulückenschluss zwischen der Schreinerei und dem Polizeitrakt gebe. Herr Kubiak antwortet, dass die Verwaltung bereits mit der Zielsetzung das Gespräch gesucht habe, die Sanierung weiter voranzutreiben. Ebenso liege es im Interesse der Stadt Helmstedt, die Baulücke dort wieder zu schließen und das Klostergelände somit wieder in seiner Gesamtheit darzustellen. Herr Franke äußert zur Bebauung des Klostergeländes, dass die Verwaltung im Rahmen des Denkmalschutzes eine gewisse Ensemblewirkung für einen Neubau anzunehmen habe und es dort städtebaulich geboten sei, auch grenzständig zu bauen.
Die Vorsitzende verweist weiter auf den Beschlussvorschlag b) der Vorlage und bittet um Wortbeiträge. Herr Franke erinnert, dass die Politik vor Jahren gerade zu Gunsten der Gewerbetreibenden im Altstadtbereich die Gestaltungssatzung geändert habe, damit diese Gewerbetreibenden auch im Altstadtbereich angesiedelt bleiben. Im konkreten Fall des Scheiben-Doktors mit seinen entsprechenden Werbefarben verstehe er nicht, wo das Problem liege. Auch in der Innenstadt von Braunschweig gebe es einen Scheiben-Doktor mit gleicher Werbung, welche dort auch nicht als störend empfunden werde. Aus diesem Grund stimme er einer Änderung der örtlichen Bauvorschrift nicht zu. Ebenso wehre er sich gegen eine Ungleichbehandlung , die durch die ein bis zwei Problemimmobilien gegenüber den 200 anderen Eigentümern entstehe, die verantwortungsbewusst mit ihrem Eigentum umgehen. Daher sei eine Satzung, die alle in ihrer Gestaltungsfreiheit einschränke, sicherlich das falsche Instrument. Herr Preuß ist der Auffassung, dass man die damals festgelegten Grenzen nicht verändern und nicht immer nach Belieben Änderungen vornehmen sollte. Er spricht sich ebenfalls für mehr Gestaltungsfreiheit aus und möchte bei der bisherigen Satzung bleiben. Herr Dr. Birker äußert die Frage, warum die Stadt Helmstedt überhaupt eine Gestaltungssatzung habe, wenn die Situation so von seinen Ratskollegen gesehen werde. Gerade der Osteingang zur Innenstadt sei ein sehr sensibler Bereich, der aufgewertet werden sollte und was genauso behutsam gehandhabt werden könne, wie bei den anderen Bereichen auch. Diese Änderung wäre ein denkbares Mittel, dort eingreifen zu können. Er könne nicht sagen, ob das Bürgerrecht in Frage gestellt sei, wenn man den Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift erweitert. Dann müsse seiner Meinung nach die Gestaltungssatzung in ihrer Gesamtheit in Frage gestellt werden. Herr Franke zählt einige Reglementierungen aus der Gestaltungssatzung auf und fragt an, ob man diese auch auf den Änderungsbereich übertragen möchte und in welcher Form die gewerbliche Tätigkeit damit limitiert werden solle, was aber im Widerspruch zur gewünschten größeren Nutzung der Innenstadt stehe. Herr Kubiak widerspricht, wenn dem so wäre, würde es z.B. in Rothenburg ob der Tauber keine Geschäfte in der Innenstadt geben. Dort sei es aber kein Thema, wie anderen Orten mit historischer Bausubstanz auch, dass sich die gewerbliche Nutzungen den gleichartigen Regelungen unterordnen müssen. Zu der Frage, ob die Reglementierungen auch für den Änderungsbereich gelten sollen, führt er aus, dass dieses zwar beabsichtigt sei, aber in keinem Widerspruch stehe, denn es sei durch die Änderung nicht festgelegt, dass für den einzelnen Teilbereich jede Reglementierung der Gestaltungssatzung haargenau umgesetzt werden müsse. Es werde Aufgabe der Verwaltung sein, genau zu prüfen, was zumutbar sei und was gerichtlichen Auseinandersetzungen standhalten könne. Aus diesem Grund habe er die 2. und 3. Spalte in der Tabelle der Vorlage freigelassen, weil es unseriös wäre, zum jetzigen Zeitpunkt zu äußern, es werde gelingen, diese Reglementierungen eins zu eins gerichtsfest abzubilden. Wie in anderen Bebauungsplänen auch, bestehe die Möglichkeit, in diesem Teilbereich eine Abwandlung vorzunehmen, weil eine andere Bebauungsstruktur vorliege. Frau Weihmann fragt an, ob bei einer Gestaltung des Eingangsbereichs der dort ansässige Scheiben-Doktor einen Bestandsschutz habe, was sie sogar befürworten würde, da er vor dem Inkrafttreten der Änderungssatzung bereits ansässig war. Ansonsten würde sie einer Satzungsänderung zustimmen. Herr Kubiak antwortet, dass der Scheiben-Doktor dort einen Bestandsschutz haben werde. Aber so lange von der Politik Wert auf einen Einfluss zur Gestaltung der Eingänge in die Innenstadt gelegt werde, müsse man dementsprechend vorgehen, da es sich nicht nur um dieses einzelne, sondern auch um andere Gebäude handele, die auch schon im Fokus der Betrachtung standen. Herr Gehrke schlägt vor, den Teil a) des Beschlussvorschlages von der Abstimmung auszuklammern, in die Fraktionen zurückzunehmen und die Thematik von der Verwaltung in einer neuen Vorlage konkreter behandeln zu lassen. Herr Kubiak erwidert, dass dieser Auftrag viel Verwaltungsarbeit und Verwaltungsaufwand binde und es nicht ausgeschlossen sei, dass die Politik den Ausarbeitungen dann doch nicht folgen möchte und die gesamte Arbeit dann unnötig gewesen wäre. Daher möchte er im Vorfeld wissen, in wie weit die Politik einer Reglementierung des Stadteingangsbereichs von Osten her zustimme. Er könne nur aufzeigen, was man mit welchen Instrumenten machen könne. Es ergebe nur in Kombination dieser Instrumente tatsächlich einen Sinn, um zu einer Verbesserung zu gelangen. Ansonsten bestehen kaum Möglichkeiten, dort etwas derartiges umzusetzen. Frau Mattfeldt-Kloth ist der Meinung, dass die Poststraße und ähnliche Randgebiete strenggenommen nicht zur Innenstadt gehören und ihr nicht schlüssig sei, warum man sich nun derartigen Beschränkungen auferlegen solle. Außerdem stehe die Verwaltung manchmal im Ruf, Personen mit gewissen Vorhaben Probleme zu bereiten und wenn nun diese Änderung beschlossen werde, habe die Verwaltung erneut Schwierigkeiten und Unverständnis zu erwarten. Herr Kubiak äußert, dass dem aber die Problemhäuser und die Möglichkeiten, wie man die Probleme in den Griff bekomme, gegenüberstehen. Gerade in diesem Bereich müsse man sich die Frage stellen, welche Gebäude noch dazugehören und in wie weit das Thema Werbeanlagen eine Rolle spiele, oder ob es noch andere Punkte hinsichtlich der Gestaltung gebe, die wichtig sein könnten. Herr Kalisch greift die Äußerungen von Herrn Gehrke auf, die sich mit den Fraktionsberatungen der CDU decken und möchte nur über den Teil b) des Beschlussvorschlages abstimmen lassen. Der Teil a) solle verschoben und abgewartet werden, ob der neue Rat die Thematik genauso sehe. Sollte bei der Politik dann der Wunsch bestehen, diese Satzung zu ändern, werde die Verwaltung gebeten, den Beschlussvorschlag a) wieder aufzugreifen und vorzulegen. Der Innenstadtausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu und die Vorsitzende lässt nur über den Teil b) abstimmen. Der Innenstadtausschuss fasst somit einstimmig folgenden Empfehlungs-
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