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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Donnerstag, 06. Oktober 2011 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 20.09.2011 - abgesetzt -

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

 
TOP 3 Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) - Jahresabschluss 2010

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht des Wirtschaftsjahres 2010 werden      festgestellt.

b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 38.953,30 € wird auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen.

c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch Anlage 1 zum Protokoll.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Robbers von der WRG Audit GmbH erläutert die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2010. Anzumerken sei, dass die Kosten- und Leistungsrechnung entgegen den Anforderungen des NKAG noch immer keine angemessene Aufteilung der Aufwendungen und Erträge in den Bereichen Schmutzwasser und Regenwasser, die sogenannte Spartenrechnung, zulasse. Dies sei auch schon in den Vorjahren der Fall gewesen. Insoweit sei die Gebührenkalkulation also nicht gesetzeskonform. Hieraus würden sich Risiken im juristischen Bereich ergeben. Die Betriebsleitung habe das Problem jedoch erkannt und Maßnahmen getroffen, um dies zum Ablauf des Geschäftsjahres 2011 abzustellen.

Herr Junglas erklärt, dass besagte Beanstandung bereits seit zehn Jahren vorgebracht werde. Dies sei in der Tat nicht erfreulich, da die Beanstandung auch durchaus berechtigt sei. Es sei aber bekannt, dass man die Werkleitung im Jahr 2009 neu organisiert habe. Diese habe sich zuerst einmal mit anderen wichtigen Aufgaben beschäftigen müssen. Man werde nun mit externer Beratung die sehr arbeitsintensive rechtssichere Gebührenkalkulation erstellen und das Problem lösen. Als die Vermögenswerte und Schulden von der Stadt Helmstedt in den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung übertragen worden seien, habe man keine saubere Trennung in Schmutzwasser und Regenwasser vorgenommen. Dies müsse nun nachgeholt werden.

Frau Diekhaus macht darauf aufmerksam, dass der gegenwärtige Zustand Klagen von Gebührenzahlern nach sich ziehen könne. Dies sei in einer anderen Kommune bereits geschehen. Daher habe man auch darüber diskutiert, ob der Bestätigungsvermerk einzuschränken sei.

Herr Robbers führt weiter aus, dass das Jahresergebnis bei minus 20.000 Euro liege. Dies sei nicht positiv, doch auch nicht deutlich negativ, so dass er dieses Ergebnis in Bezug auf das Geschäftsvolumen als „rote Null“ bezeichnen würde.

Im Bereich des Schmutzwassers habe man eine Reduzierung von ca. 207.000 Euro zu verzeichnen. Der Preis für den Kubikmeter Abwasser sei mit 2,99 Euro konstant geblieben und habe sich gegenüber dem Jahr 2009 nicht verändert. Die Minderung sei also nicht preisbedingt. Vielmehr seien 69.000 Kubikmeter Schmutzwasser = 5,9 % weniger abgeführt worden. Insgesamt gebe es im Bereich der ordentlichen Erträge keine bemerkenswerten Ausschläge.

In den Sach- und Dienstleistungen stelle das Betreiberentgelt für die Kläranlage die größte Position dar. Dies werde nach den in der Kläranlage anfallenden Kosten kalkuliert und abgerechnet. Aus Sicht des AEH bestehe also kein großer Spielraum, um in diese Kosten eingreifen zu können. Auf der anderen Seite sei der Unterhalt der Abwasseranlagen mit 200.000 Euro Anstieg  zu verzeichnen. Hier handele es sich in erster Linie um Instandhaltungsaufwendungen, die angefallen seien, um das Netz in Funktion zu halten. Darüber hinaus gebe es in diesem Bereich kaum signifikante Veränderungen, so dass sich dieser Posten insgesamt letztendlich nur um 26.000 Euro verringert habe.

Das ordentliche Ergebnis sei um 350.000 Euro geringer als im Vorjahr. Hier würden insbesondere die Einmaleffekte der Auflösung der Rückstellungen im Jahr 2009 eine Rolle spielen. Die Finanzerträge seien stark zurückgegangen. Der Zinssatz sei gegenwärtig sehr niedrig und es seien weniger Erträge zu verzeichnen auch aufgrund dessen, dass sich der Barbestand deutlich verringert habe. Dies sei aus seiner Sicht also durchaus erklärbar und nachvollziehbar.

Im Hinblick auf die Vermögens- und Finanzlage dominiere ganz klar das Sachvermögen mit ca. 27,1 Mio. Euro. Beziehe man dies auf das Gesamtvermögen, so ergebe sich eine Anlagenintensität von nahezu 99 %. Bei dem immateriellen Vermögen handele es sich um ein Kanalkatastersystem, das angeschafft worden sei und planmäßig weiter abgeschrieben werde.

An großen Investitionen seien die Kanalsanierung Magdeburger Straße mit 213.000 Euro, die Erschließung des Baugebiets Ziegelberg mit 298.000 Euro, Kanalsanierungsarbeiten und Aufwendungen im Bereich Bad Helmstedt mit ca. 198.000 Euro und diverse Einzelmaßnahmen in Höhe von 153.000 Euro zu verzeichnen.

Dem gegenüber stehe die Kapitalseite. Bei dem Posten Nettoposition handele es sich um das Eigenkapital, was bei 15,8 Mio. Euro liege. Hier gebe es keine große Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 11,4 Mio. Euro stellten einen wesentlichen Posten dar. Es seien zwei Darlehn in der Zinsbindung fällig geworden, die man dementsprechend umgeschuldet habe. Dies sei auf einer sehr soliden Grundlage geschehen, indem man ein Darlehn bei der KfW recht zinsgünstig zu 2,74 % und ein weiteres Darlehn bei der NordLB zu 4,08 % aufgenommen habe. 

Der Eigenbetrieb habe zum 31.12.2010 liquide Mittel in Höhe von 60.000 Euro aufweisen können. Im Vorjahr seien es über 1.041.000 Euro gewesen. Dies sei eine wesentliche Veränderung in Höhe von 980.000 Euro, die daraus resultiere, dass dem Eigenbetrieb aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Betrag in Höhe von 420.000 Euro als Saldo zugeflossen sei. Im Vorjahr sei dies deutlich mehr gewesen, was am Abbau der Verbindlichkeiten liege. Auch hier würde wieder die Auflösung der Rückstellung einfließen. An Verbindlichkeiten aus Vorjahren wurde ein Betrag in Höhe von 252.000 Euro an die E.ON Avacon gezahlt. Auch die Investitionen seien im Gegensatz zum Vorjahr gestiegen. Darüber hinaus seien Kredite getilgt worden.

Im Hinblick auf das Geschäftsvolumen stellten sich die liquiden Mittel mit 60.000 Euro in der Tat sehr gering dar. Die Liquidität habe sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Aus seiner Sicht sei dies jedoch noch kein Grund zur Sorge, sondern eher stichtagsbedingt. Eine Insolvenz drohe dem AEH nicht.

Herr Junglas bekräftigt dies. Der aktuelle Kassenbestand belaufe sich gegenwärtig auf 544.000 Euro und habe sich somit bereits wieder erholt. Darüber hinaus seien noch immer die Auswirkungen aus der Rückzahlung der hohen Schmutzwasserbeträge spürbar, die sich aus den Differenzen mit der E.ON Avacon ergeben hätten. Hierbei habe es sich immerhin um Beträge in Millionenhöhe gehandelt. Die restlichen Zahlungen an E.ON Avacon in Höhe von 500.000 Euro seien im Jahr 2010 erfolgt. Die Angelegenheit sei somit auch abgeschlossen.

Herr Robbers resümiert, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk sei erteilt worden. Man habe jedoch darauf hinweisen müssen, dass die Kalkulation der Abwassergebühren nicht vollständig im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen stehe.

Frau Diekhaus ergänzt, dass sich das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt nicht veranlasst gesehen habe, dies zu ergänzen, da man die Problematik im Hinblick auf die Abwassergebühren im Vorfeld mit der Werkleitung erörtert habe. Andernfalls hätte man den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nicht erteilen können. Der Vermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Helmstedt laute wie folgt: Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Helmstedt AEH der Stadt Helmstedt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit GmbH ist mit seinem Einverständnis erfolgt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung vom 25.08.2011 hat dem Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegen. Ergänzende Feststellungen im Sinne von § 32 Eigenbetriebsverordnung zum Bestätigungsvermerk haben sich nicht ergeben.

Herr Preuß fragt, ob sich die künftige Trennung der Bereiche Schmutz- und Regenwasser negativ auf die Gebühren auswirken könnte.

Herr Junglas macht deutlich, dass man dieses Ergebnis gegenwärtig erstelle. Hier vorzugreifen, wäre noch reine Spekulation. Der Anteil der Stadt, der den öffentlichen Bereich betreffe, werde jedoch definitiv steigen. Genaue Summen könne er auch hier noch nicht benennen. Sicher sei aber, dass man im Haushalt mehr Mittel für den öffentlichen Bereich Abwasser berücksichtigen müsse.

Herr Rohm erinnert an die Gebührengerechtigkeit für Abwasser bei Regenwassernutzung. Es sei sehr lobenswert, wenn jemand Regenwasser nutze. Er sei jedoch nach wie vor der Auffassung, dass jeder, der dieses Regenwasser dann dem Schmutzwasser zuführe,  zumindest für diese Menge Abwassergebühren zahlen müsse.

Herr Geisler betont, dass dies auch der Fall sei. Jeder, der Schmutzwasser produziere, müsse auch Schmutzwassergebühren zahlen. Man habe eine Satzung, aus der dies deutlich hervorgehe. Personen, die Regenwasser nutzten und dies bei der Stadt angemeldet hätten, würden auch zur Schmutzwassergebühr veranlagt. Die Abrechnung erfolge entweder pauschal oder über einen Zähler. Wenn man von anders gelagerten Fällen Kenntnis erhalte, so werde man dem nachgehen. Wer von solchen Fällen wisse, der sollte dies der Stadt daher auch melden. Andernfalls könne man nicht tätig werden.

Frau Wiesenborn fragt, ob damit zu rechnen sei, dass man künftig mehr Mittel in die Unterhaltung der Abwasseranlagen investieren müsse.

Herr Junglas erklärt, dass das Abwassersystem insbesondere im Innenstadtbereich sehr alt sei. Insofern müsse man hier immer wieder mit größeren Schäden rechnen, was sich nun auch wieder auf dem Roten Torweg gezeigt habe. Nachdem man den Kanal freigelegt habe, habe man festgestellt, dass dieser völlig marode sei und im größeren Umfange saniert werden müsse. Dies könne man jedoch erst dann wissen, wenn man an den Kanal herangehe. Der Betrag in Höhe von 200.000 Euro für die Unterhaltung der Abwasseranlagen erscheine sehr hoch, doch dies sei nicht der Fall. Mit zwei, drei Schadstellen habe man Kosten in dieser Höhe bereits erreicht.

Herr Geisler ergänzt, dass der Sanierungsbedarf auch insbesondere bei den starken Regenfällen Ende August deutlich geworden sei. Es sei ein Fakt, dass man kein vollständig intaktes Abwassernetz habe.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 4 Variantenvergleich zur Oberflächenwassserableitung aus dem Sternberger Teich - Vorstellung der Ergebnisse einer Bachelorarbeit

Protokoll:

Herr Geisler erklärt eingangs, dass die Problematik den Anwesenden hinreichend bekannt sei. Man leite weitgehend sauberes Oberflächenwasser aus großen Teilen des Stadtgebietes über den Sternberger Teich letztendlich wieder in die Mischwasserkanalisation und von dort aus zur Kläranlage. Es sei zuletzt vorgesehen gewesen, einen Schmutzwasserkanal von der Teichstraße bis zur Kläranlage neu herzustellen und in diesem Zuge den dort vorhandenen Mischwasserkanal in einen Regenwasserkanal umzuwandeln. Diese Maßnahme hätte nach letzten Berechnungen Kosten in Höhe von 5,5 Mio. Euro verursacht und sei im Jahr 2009 aus bekannten Gründen gestoppt worden. Ende des Jahres 2010 sei ein Student an die Stadt herangetreten, der ein Thema für seine Bachelor-Arbeit gesucht hatte. Dieser habe nun verschiedene Varianten zur Oberflächenwasserableitung aus dem Sternberger Teich überprüft, auf ihre Machbarkeit hin untersucht und eine vergleichende Bewertung vorgenommen. Die erste Variante sei die Steuerung des Rückhaltevolumens im Teich. Des weiteren sei die Variante berücksichtigt worden, die Gegenstand der zuvor genannten Planung war. Im Zuge einer dritten Variante sei geprüft worden, inwieweit man einen kleinen Regenwasserkanal in den vorhandenen Mischwassersammler von der Vorsfelder Straße über den Mühlgraben integrieren könnte. Diese Variante sei jedoch aufgrund technischer Mängel im ersten Bewertungsschritt verworfen worden. Die  vierte Variante sei der Neubau eines Regenwassersammlers über die Friedrichstraße und den Volkspark an der Kläranlage vorbei direkt zum Faulen Bach. Der Student habe im Rahmen seiner Arbeit eine Bewertungsmatrix aufgestellt. Hier stelle sich die vierte Variante als vorteilhafteste dar. Daher sei die Streckenführung für eine neue Regenwasserableitung vom Sternberger Teich über die Friedrichstraße bis zum Faulen Bach mit einem neuen Kanal im Rahmen der Bachelor-Arbeit auch weiter ausgeführt worden. Hier seien größere Hindernisse zu überwinden insbesondere mit den Querungen Vorsfelder Straße, Conringstraße und Triftweg. In der Arbeit sei allerdings herausgearbeitet worden, dass die vorgestellte Trassenführung technisch durchaus machbar wäre. Die Streckenführung im Bereich Volkspark und Pflanzgarten sei als offenes Gewässer denkbar. Er würde diese Möglichkeiten auch noch an anderen Stellen im Trassenverlauf sehen. Man sollte die Ableitung des Oberflächenwassers nun auch definitiv ins Auge fassen. Wenn man das Wasser aus dem Sternberger Teich aus der Kläranlage herausbekomme, wäre sehr viel gewonnen, was sich nicht zuletzt wieder bei dem extremen Hochwasserereignis im August gezeigt habe. Auf Basis der Vorplanung müsse man nun die Fördermöglichkeiten prüfen und hinsichtlich deren Förderquoten abwägen. In diesem Zusammenhang müsse man prüfen, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssten, damit man die Maßnahme in ein Programm mit der höchsten Förderquote hineinbekomme. Neben der Suche nach der bestmöglichen Förderquote müsse die grundlegende Zielstellung aller Planungsschritte darin liegen, dass auch die Baukosten deutlich geringer seien als die der ursprünglich geplanten Planungsvariante in Form einer klassischen Kanalbauplanung. Diese wäre nur über Abwasserförderprogramme förderfähig gewesen und hier seien die Förderquoten eher gering (zugesagt für den 1. BA waren 15,4 %; möglich in diesem Bereich bis zu 50 %). Im Bereich der Förderprogramme im Fließgewässerbereich sei dagegen eine Förderung bis zu 90 % in den Richtlinien vorgesehen. Dies werde man sicher nicht erreichen, doch es gebe wesentlich bessere Möglichkeiten als bei der ursprünglichen Variante. Eine weitergehende Planung sowie die Förderantragsbearbeitung könnte man im Jahr 2012 vorsehen, wenn entsprechende Mittel im Wirtschaftspan eingestellt würden. Die Baumaßnahmen könnten in den Jahren 2013 und 2014 erfolgen. 

Herr Junglas ergänzt, dass man die konkreten Planungskosten in den Wirtschaftsplan 2012 einstellen werde.

Herr Winkelmann erklärt, die Maßnahme in der favorisierten Variante sehr zu begrüßen.

Herr Junglas betont, dass das vorgestellte Konzept auch entschieden bürgerfreundlicher sei als die ursprünglich geplante Variante über die Vorsfelder Straße, wo sämtliche Hausanschlüsse der Bürger betroffen gewesen wären.

Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch Anlage 2 zum Protokoll.

 
TOP 5 Bekanntgaben; Neue Betriebssatzung für den AEH

Protokoll:

Herr Junglas gibt bekannt, dass man noch in diesem Jahr eine neue Betriebssatzung für den Eigenbetrieb vorlegen werde, da die neue Eigenbetriebsverordnung dies vorschreibe.

 
TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen; Graben an der Neuen Siedlung

Protokoll:

Herr Preuß bedankt sich im Namen der Anlieger der Neuen Siedlung. Diese seien sehr erfreut, dass die Maßnahme im Hinblick auf den  stadteigenen Graben noch gelungen sei.  

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Wiesenborn die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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