Klimaschutzkonzept für die kommunalen Gebäude und Einrichtungen der Stadt Helmstedt;
- Vorstellung der Ergebnisse und weiteres Vorgehen zur Umsetzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Helmstedt beschließt die Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes für die kommunalen Gebäude und Einrichtungen der Stadt Helmstedt sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag für die Bezuschussung der Personalkosten für einen Klimaschutzmanager beim BMU einzureichen und die Voraussetzungen für die Einstellung und Beschäftigung zu schaffen. Die Personalentscheidung wird zu gegebener Zeit im VA getroffen.
Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch die Anlage zum Protokoll
Protokoll:
Herr Buttler verweist auf die Vorlage, die bereits eine Kurzfassung des Konzeptes beinhalte. Frau Neef von der Firma merkWATT Energiemanagement stellt die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vor. Ziel des Klimaschutzkonzeptes sei es gewesen, der Stadt Helmstedt eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, damit diese mit Blick auf Energieverbräuche, Energiekosten und die Verminderung von CO2-Immissionen zukunftsorientiert voranschreiten könne. Auch sollte eine Grundlage geschaffen werden für ein dauerhaftes Energiemanagement. Der Gesetzgeber schreibe die Einsparung von Energie durch die entsprechende Verordnung vor. Zumindest im Heizenergiebereich sei bei den Gebäuden der Stadt Helmstedt verglichen mit den Erwartungen in der Energieeinsparverordnung 2009 noch ein erhebliches Einsparpotential vorhanden. Zudem sei zu erwarten, dass die Energieeinsparverordnung im nächsten Jahr überarbeitet werde und dass die Anforderungen dann weiter steigen würden. Die entsprechende Herausforderung für die Stadt Helmstedt sei somit sehr groß. Die hauptsächlichen CO2-Verursacher bzw. Energieverbraucher seien im Einzelnen das Juliusbad, das Rathaus, die Grundschule Lessingstraße und der Betriebshof. Von insges. 29 überprüften Gebäuden würden nur vier Gebäude die Referenzwerte einhalten. Im Strombereich stelle sich die Situation nicht ganz so dramatisch dar wie im Heizungsbereich. Hier gebe es große Abweichungen beim Tierheim. Die hohen Verbräuche würden jedoch daraus resultieren, dass die im Heim untergebrachten Tiere viel Wärme benötigen würden. Auch das Waldbad falle im Vergleich zu den Referenzwerten mit hohen Verbräuchen auf. Im Jahr 2010 hätten die Energieverbräuche der im Konzept eingeschlossenen Gebäude bei 520.000 Euro gelegen. Wenn keine Maßnahmen ergriffen würden und man eine sehr moderate Preissteigerungsrate von 3 % unterstelle, würden die Energiekosten im Jahr 2020 annähernd 100.000 Euro betragen. Eine Preissteigerungsrate von 5 % würde zu 800.000 Euro, eine Preissteigerung von 7 % nahezu zu einer Verdoppelung der bisherigen Kosten führen. Die prognostizierte Entwicklung der Energiekosten sei nicht unrealistisch und entspreche den Erfahrungen der Vergangenheit. Im Jahr 2020 seien Energiekosten in Höhe von 1 Mio. Euro allein für die im Konzept enthaltenen Gebäude also durchaus denkbar. Das Energiemanagement sollte sich so darstellen, dass durch eine regelmäßige fortlaufende Betrachtung der Energiekosten sofort auffalle, wenn Energieverbräuche sich plötzlich unnormal entwickeln würden. Auch sollten Erkenntnisse darüber getroffen werden, welche Maßnahmen sich bei den einzelnen Gebäuden rentieren würden. Gleichzeitig sollten die Benutzer der Gebäude integriert und zur Energieeinsparung motiviert werden. Dies könne z. B. durch Beteiligungsprojekte geschehen. Allein durch derartige Maßnahmen, die rein organisatorischer und nicht investiver Natur seien, könnten erfahrungsgemäß 10 bis 15 % der Energie eingespart werden. Neben den weiteren aufgezeigten Maßnahmen werde auch empfohlen, auf den Bezug von Ökostrom und wenn möglich auf Solarenergie umzusteigen. Zudem sei es erforderlich, dass Zuständigkeiten In der Verwaltung klar abgegrenzt seien. Dies sei bei der Stadt Helmstedt gegenwärtig noch nicht der Fall. Von großer Bedeutung sei auch die Stärkung der Rolle der Hausmeister, denn diese könnten einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch ausüben. An gebäudespezifischen Maßnahmen würden u. a. die energetische Sanierung von Dächern, von Fassaden und Fenstern (Dämmung) und die Erneuerung von Heizungsanlagen empfohlen. Insgesamt würden 104 Maßnahmen vorgeschlagen, die zu einer Einsparung der Endenergie in Höhe von 42 % und zu einer 53%-igen Reduktion der CO2-Immissionen führen könnten. Zuerst einmal müsse man jedoch in die Einsparungen investieren. In diesem Zusammenhang wolle sie auf eine Abweichung im Investitionsplan hinweisen. Die Maßnahme Fassadensanierung der Grundschule Pestalozzistraße sei nicht für das Jahr 2011, sondern für das Jahr 2012 vorgesehen. Mit den im Investitionsplan für das Jahr 2011 aufgeführten Maßnahmen seien Investitionen in Höhe von ca. 550.000 Euro verbunden. Auch in den folgenden zwei Jahren sei ein Betrag in derselben Größenordnung vorgesehen. Die Gesamtsumme der Investitionen auf längere Sicht belaufe sich auf ca. 4,6 Mio. Euro. Herr Franke macht darauf aufmerksam, dass Neubauten inzwischen so energieeffizient gestaltet würden, dass sich z. B. in Schulen ungesunde Luftverhältnisse durch aus der Atemluft ausgetragenes CO2 entwickeln würden. Hier müsse mit zwangsbelüftenden Maßnahmen gearbeitet werden, die dann wieder zum Abfluss von Energie führen würden. Er frage sich, ob die Gebäude in Helmstedt hierfür hinreichend ausgelegt seien. Was manche Helmstedter Grundschulen anbelange, so hege er entsprechende Zweifel. Herr Hilmer von der Unternehmensgruppe sowiwas erklärt, dass man in dieser Hinsicht bei Neubauten bessere Möglichkeiten habe. Hier könne immer eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden, damit durch das Lüften keine Wärmeverluste entstünden. Im Rahmen einer Sanierung habe man hier etwas eingeschränkte Möglichkeiten. Darauf müsse auch im Rahmen der Planung ein entsprechendes Augenmerk gelegt werden. Wenn an den Schulen bereits eine Lüftungsanlage vorhanden sei, habe man im Konzept vorgeschlagen, diese Anlage wenn möglich auf Wärmerückgewinnung umzurüsten. Herr Franke fragt weiter, ob bei Erstellung des Konzeptes Belange des Denkmalschutzes mit berücksichtigt worden seien. Insbesondere im Bereich der Außendämmung sehe er Probleme beim Rathaus und beim Theater. Frau Neef erklärt, dass man sich im Detail nicht mit dem Denkmalschutz abgestimmt habe. Man habe sich jedoch mit der Verwaltung darüber ausgetauscht, an welcher Stelle besondere Aspekte zu berücksichtigen seien. Insofern habe man für das Rathaus und das Brunnentheater auch keine Außendämmung vorgesehen. Herr Kubiak ergänzt, dass es für jede benannte Immobilie einen sogenannten Gebäudesteckbrief gebe. Bei der Erstellung dieser Steckbriefe habe man gemeinsam sehr genau darauf geachtet, wie realistisch die einzelnen Vorschläge seien und welche Maßnahmen man tatsächlich umsetzen könne. Bei dem Klimaschutzkonzept handele es sich um eine Empfehlung bzw. um ein Gutachten. Im Hinblick auf die Umsetzung empfehle er, dass man dem Rat zu den jeweiligen Haushaltsberatungen einen begründeten Vorschlag über die angedachten Maßnahmen unterbreite, damit darüber diskutiert und abgestimmt werden könne. Man müsse sehen, in welchem Bereich man mit einem vertretbaren Einsatz einen sehr großen Erfolg erzielen könne. Herr Winkelmann erachtet es als positiv, dass das Konzept nicht nur Vorschläge enthalte, die Kosten verursachen würden. Vielmehr gebe es auch Maßnahmen, die mit keinerlei Kosten verbunden seien und trotzdem einen großen Nutzen hätten. Im Hinblick auf die Bäder, welche die größten Energieverbraucher und Kostenverursacher seien, wolle er die Installation von Rollos anregen. Diese Rollos würden die Becken abdecken und könnten ausgefahren werden, wenn sich keine Schwimmer mehr im Wasser befänden. Hierdurch werde verhindert, dass die Wärme aus dem Wasser entweiche. Auch sei ein Blockheizkraftwerk für ein Schwimmbad ideal. Dies werde seitens seiner Fraktion schon seit Jahren gefordert. Er erachte es als wichtig, dass der vorgesehene Beschluss auch im Rat gefasst werde, damit ein Klimaschutzmanager eingestellt werden könne, der die vorgeschlagenen Maßnahmen koordiniere. Frau Klimaschewski-Losch betont, das Konzept ebenfalls als sinnvoll zu erachten. Begrüßenswert sei auch der Vorschlag von Herrn Kubiak, einzelne Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzuschlagen. Im Beschlussvorschlag sei die Rede von einem Klimaschutzkontrollsystem. Sie frage daher an, wie viel Kosten dies verursachen würde. Auch seien für sie die Personalkosten von Interesse, die demnächst auf die Stadt zukommen würden. Herr Geisler führt aus, dass man zwei Dinge zusammengefasst habe. Zum einen sei das Konzept vorgestellt worden, welches im vergangenen Jahr erarbeitet worden sei. Hierbei handele es sich um eine vom Bund geförderte Maßnahme. Nun müsse das vorhandene Konzept dem Bund vorgelegt werden, damit man die Fördermittel, die man zu einem großen Teil bereits bekommen habe, behalten dürfe. Der andere Schritt sei, dass man das vorliegende Konzept in der Zukunft auch umsetzen wolle. Dies sei auch der Ausgangspunkt in den Haushaltsberatungen 2011 gewesen. Es seien Mittel in Höhe von insgesamt 54.000 Euro für die Jahre 2011, 2012 und 2013 vorgesehen. Dabei handele es sich um Eigenmittel in Höhe von 27.000 Euro und um einen Zuschuss in gleicher Höhe. Seinerzeit habe sich der Bund noch dahin gehend geäußert, dass nicht nur Personalmittel, sondern auch Sachmittel und Drittkosten für einen externen Beauftragten bezuschusst würden. Dies habe man im weiteren Verlauf des Jahres 2010 mit der neuen Förderrichtlinie relativiert. Nun würden nur noch die Personalkosten für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers auf drei Jahre gefördert. Insofern müsse man im Hinblick auf die bei Umsetzung des Konzeptes entstehenden Kosten umdenken. Die Personalkosten lägen in etwa bei 50.000 Euro jährlich. Werde der Antrag vom Bund genehmigt, so betrage die Förderung 65 %. Die Eigenmittel der Stadt würden somit bei ca. 17.500 Euro liegen. Wenn man das Konzept umsetzen wolle, dann müsse man sich relativ schnell zur Antragstellung entscheiden. Um Mittel für das Jahr 2011 erhalten zu können, müsse der Antrag dem Bund bis zum 31.03. dieses Jahres vorliegen. Der Beschluss des Rates, dass man das Konzept umsetzen wolle, sei hierfür zwingend erforderlich, da er dem Antrag beigefügt werden müsse. Um Mittel zu bekommen, müsse man das Konzept auch umsetzen. Die Existenz des Konzeptes allein reiche nicht aus, um eine Förderung zu erhalten. Man binde sich jedoch nicht an einzelne investive Maßnahmen. Diese seien im Detail haushaltsmäßig zu erfassen und zu beschließen. Herr Franke möchte im Namen seiner Fraktion sichergestellt wissen, dass man sich hinsichtlich der aufgeführten Einzelmaßnahmen nicht in letzter Konsequenz binde. In dem Konzept seien auch Maßnahmen enthalten, deren Amortisationsphasen sehr lang seien so wie z. B. bei den Rolltoren für die Feuerwehr. Eine Amortisationsphase von 72,7 Jahren ergebe seines Erachtens kostentechnisch keinen Sinn. Ansonsten wolle man sich keinesfalls gegen die Vorlage sperren. Insbesondere in weniger kostenintensiven Maßnahmen wie dem hydraulischen Abgleich liege ein großes Einsparpotential. Derartige Aufgaben könnten durch einen Klimaschutzmanager auch sehr gut wahrgenommen werden. Herr Geisler bekräftigt dies. Schwerpunktmäßig wolle man nun die benutzerspezifischen Kosten bearbeiten. Hierfür müssten noch keine Mittel verausgabt werden. Er wolle auch darauf hinweisen, dass es über die Darstellung im Konzept hinaus noch weitere energieverbrauchende Objekte in der Stadt Helmstedt gebe, die keine Berücksichtigung gefunden hätten. Allein den Strombereich betreffend sei nicht einmal ein Drittel betrachtet worden. Großverbraucher wie Pumpstationen, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen hätten keinerlei Berücksichtigung gefunden. Man liege schon heute bei jährlichen Energiekosten in Höhe von 1 Mio. Euro. Betrachtet worden sei nur ein Bereich in Höhe von 500.000 Euro. Es gebe also noch eine viel größere Dimension dessen, was betrachtet und bearbeitet werden könne. Herr Gehrke erinnert daran, dass die Hausmeister im Hinblick auf den Klimaschutz und die Einsparung von Energie eine sehr wichtige Rolle spielen würden. Hierüber sei man sich im Ausschuss einig. Seines Erachtens müsse das jedoch auch dazu führen, dass man die von den Hausmeistern geleistete Arbeit in Zukunft finanziell etwas mehr honoriere. Gegenwärtig sei dies nicht der Fall. Insbesondere im Bereich der Schulhausmeister seien erhebliche Einsparungen vorgenommen worden. Im Gegenzug erwarte man von dem betroffenen Personenkreis, dass er sich darum bemühe, für die Stadt Mittel einzusparen. Dies könne jedoch nur mit der nötigen Motivation gelingen. Herr Franke vertritt die Auffassung, dass das von den Hausmeistern Geforderte zu ihrem herkömmlichen Tätigkeitsfeld gehöre. Hierfür müssten keine Höhergruppierungen erfolgen. Herr Viedt macht in diesem Zusammenhang auf die Leistungsorientierte Bezahlung aufmerksam, über die ein gewisser Ausgleich geschaffen und gute Arbeit belohnt werden könne. Nach weiterer kurzer Aussprache fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden
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