Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt; Allgemeines Plakatierungsverbot innerhalb der Wälle
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Entwurf der 1. Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung der Stadt Helmstedt vom 14.12.2007 wird beschlossen.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Herr Viedt verweist auf die Vorlage und fragt, ob das Verbot auch für Banner gelte, die z. B. als Werbung für Veranstaltungen von helmstedt aktuell über die Neumärker Straße gespannt würden. Darüber hinaus sei für ihn von Interesse, ob im Zusammenhang mit Informationsständen noch Werbetafeln aufgestellt werden dürften und ob die Satzungsänderung mit der Deutschen Städtereklame besprochen worden sei.
Herr Kemmer antwortet, dass Banner von der Satzungsänderung nicht betroffen seien. Es gehe ausschließlich um Plakate. Da das ursprünglich vom Ausschuss gewünschte Verbot von Wahlplakaten schlecht durchsetzbar sei, habe man es nun auf alle Plakate bezogen. Darüber hinaus sei das Verbot ausgedehnt worden auf Werbereiter und Infotafeln, da diese als Ersatz für Plakate genutzt werden könnten. Dies gelte jedoch nicht für Werbereiter vor Geschäften oder im Zusammenhang mit Infoständen. Die Deutsche Städte Reklame (jetzt Deutsche Städte Medien) sei darüber informiert, dass eine Änderung auf sie zukomme. Herr Metschke habe dies in den laufenden Vertragsverhandlungen bereits zum Ausdruck gebracht.
Herr Preuß erinnert daran, dass die Stadt zwei zusätzliche Wahlplakattafeln aufstellen sollte, wenn ein Plakatierungsverbot im Innenstadtbereich eingeführt werde. Hierfür habe man sich in der vorletzten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgesprochen. In der Vorlage finde sich dies jedoch nicht wieder.
Herr Kemmer räumt ein, dass über zusätzliche Wahlplakattafeln ursprünglich einmal diskutiert worden sei. In der letzten Ausschusssitzung sei diese Thematik jedoch nicht mehr angesprochen worden. Hier sei es nur noch um das Plakatierungsverbot innerhalb der Wälle gegangen.
Herr Junglas ergänzt, dass die außerhalb der Wälle befindlichen Plakattafeln ausdrücklich als ausreichend erachtet worden seien. Es sei in mehreren Ausschüssen und auch im Verwaltungsausschuss mehrfach betont worden, dass keine neuen Wahlplakattafeln aufgestellt werden sollten.
Herr Preuß vertritt die Auffassung, dass diese Diskussion unter völlig anderen Voraussetzungen geführt worden sei. Er sei nur bereit gewesen, ein Verbot von Wahlplakaten mitzutragen unter der Prämisse, dass die Stadt weitere große Wahlplakattafeln aufstelle. So sei die Angelegenheit auch diskutiert worden.
Frau Mattfeldt-Kloth betont, dass ihre Fraktion Befürworter der bestehenden Plakatierungsflächen sei. Man trage insbesondere den Beschluss nicht mit, dass die abgängigen Wahlplakattafeln der Stadt nicht ersetzt werden sollten.
Herr Rohm erklärt im Namen seiner Fraktion, dass man der Vorlage zustimmen werde. Es handele sich um eine durchaus akzeptable Lösung.
Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden
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