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Antrag des Kegelsportvereins Helmstedt und Umgebung e. V. auf Bezuschussung des Baus einer Kegelsportanlage
- abgesetzt -
Protokoll:
Herr Schobert verweist auf die Vorlage. Es stelle sich die Frage, ob der Ausschuss den Antrag des Kegelsportvereins für die Haushaltsberatungen zum Jahr 2012 an den Rat weiterleiten wolle oder ob der Antrag abgelehnt werden solle. Herr Strümpel erachtet den Wunsch nach einer Kegelsportanlage als verständlich. Er wolle jedoch daran erinnern, dass man gemeinsam beschlossen habe, keine Investitionen mehr zu tätigen, sondern nur noch Bestandspflege zu betreiben. Darüber hinaus stünden keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Herr Schatz schließt sich dem an. Eventuell bestehe die Möglichkeit, dass der Verein Sponsoren finde. Die Haushaltslage der Stadt Helmstedt lasse eine Bezuschussung gegenwärtig in der Tat nicht zu. Unabhängig davon wolle er wissen, wie sich der Betrag in Höhe von 20.000 Euro zusammensetze. Herr Schobert verweist in diesem Zusammenhang auf die Ursprungsvorlage V 056/11, der ein Finanzierungsplan angehängt sei. Auch Herr Beber erinnert daran, dass es einen ganz klaren Beschluss gebe, der eine Bezuschussung nicht zulasse. Aus der Anlage zur Vorlage gehe auch hervor, dass es Ziel des Vereins sei, jederzeit ohne zusätzliche finanzielle Belastung eine Ablösung des Darlehnsvertrages betreiben zu können. Für ihn bedeute dies, dass der Verein in der Lage sei, die Belastung selbst zu tragen. Herr Gogolin macht deutlich, dass seine Gruppe den Antrag des Kegelsportvereins nicht grundsätzlich ablehnen wolle. Daher schlage man vor, die Entscheidung dem neuen Rat zu überlassen. Herr Schobert erklärt, dass er sich in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender mit dem Kegelsportverein persönlich ausgetauscht habe. Der Verein habe dabei geschildert, dass es immer schwieriger werde, im Landkreis Helmstedt wettkampfgerechte Kegelbahnen zu nutzen. Durch eine erhebliche Pachterhöhung, die beim jetzigen Betreiber des Bürgerhauses Helmstedt angestanden hätte, sei eine Nutzung dort nicht mehr möglich. Die Problematik der Kegelbahnen im Bürgerhaus sei allgemeinhin bekannt. Daher beabsichtige der Kegelsportverein, letztendlich in Helmstedt ein Kreisleistungszentrum zu errichten. Dies habe ihn persönlich dazu bewogen, über eine Förderung der Anlage nachzudenken. Bei der zur Rede stehenden Investition handele es sich seines Erachtens auch um einen „Altfall“, da der entsprechende Antrag bereits vor Jahren gestellt worden sei. Es liege jedoch auch eine neue Situation vor. Es stelle sich die eigentliche Frage, ob man Sportanlagen fördern wolle, die nicht im Vereinseigentum stünden, denn der Kegelsportverein habe den entsprechenden Teilbereich der Halle nur gepachtet. Er bitte darum, dies noch einmal in den Fraktionen zu diskutieren. Die weitere Entscheidung könne dann im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Jahr 2012 erfolgen. Frau Klimaschewski-Losch macht darauf aufmerksam, dass der Kegelsportverein ein Leistungszentrum für den gesamten Kreis errichten wolle. Daher stelle sich ihr die Frage, ob der Zuschussantrag tatsächlich an die Stadt gerichtet werden müsse. Herr Schobert rät davon ab, dem Landkreis den "Schwarzen Peter" zuzuschieben. Wenn der Kegelsportverein einen Antrag an den Landkreis stelle, werde dieser sich damit beschäftigen. Die Stadt selbst könne den Antrag nicht entsprechend weiterleiten. Herr Preuß warnt davor, beim Kegelsportverein falsche Hoffnungen zu wecken. Der Rat habe einen Beschluss gefasst und dieser sei maßgebend. Man sollte daher auch dem Verein gegenüber mit offenen Karten spielen und ihm mitteilen, dass man z. Z. keine Möglichkeit einer Bezuschussung sehe. In diesem Zusammenhang könnte man dem Verein auch anraten, sich an den Landkreis zu wenden. Herr Gogolin erinnert daran, dass der Antrag des Kegelsportvereins der Stadt schon seit geraumer Zeit vorliege. Eine Verlagerung auf den Landkreis in letzter Minute halte er für fragwürdig. Herr Strümpel vertritt die Auffassung, dass es sich durchaus auch um eine Kreisangelegenheit handele. Immerhin könne die Entwicklung eintreten, dass die Anlage mehr von Keglern aus Schöningen oder Königslutter als von Helmstedter Keglern genutzt werde. Diesen Aspekt sollte man also durchaus berücksichtigen. Eventuell könne man gemeinsam mit dem Landkreis zu einer Lösung kommen. Herr Franke betont, dass er die Angelegenheit nicht als sog. Altfall betrachten könne. Man habe zuvor über die Fläche am Marktplatz gesprochen, was ein anderer Sachverhalt gewesen sei. Darüber hinaus müsse man sich im Hinblick auf die Sportförderung für die Zukunft auch einen Focus schaffen. Bei sehr eingeschränkten Mitteln sollte man diesen seines Erachtens auf die Jugendförderung legen. Erwachsene müssten den Sport, den sie betreiben, künftig selbst finanzieren. Die Zahl der Jugendlichen, die verstärkt kegeln würden, sei ihm nicht bekannt. Herr Leppin habe ausgeführt, dass trotz mehrfacher Nachfragen vom Verein keine klaren Konzepte dargestellt worden seien. Man müsse dem Verein auch deutlich sagen, dass nun vier Jahre vergangen seien und dass eine Bezuschussung des Vorhabens nicht mit dem Konsolidierungskonzept der Stadt vereinbar sei. Sodann setzt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.
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TOP 6.1
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Einsatz der Lautsprecheranlage im städtischen Maschstadion
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt nebst Ergänzung (Tischvorlage) schriftlich vorgelegen. Herr Leppin erläutert diese. Man habe den vom Ausschuss gewünschten Feldversuch im Rahmen eines Sportfestes der IGS durchgeführt. Zu diesem Zwecke habe man die Boxen aus dem JFBZ genutzt, eine Funkverbindung zur Sprecherkabine hergestellt und die Boxen auf der Gegengeraden zur Tribüne platziert. Man habe den Landkreis dazu eingeladen, eine Messung durchzuführen. Auch die beschwerdeführenden Anwohner habe man zu dem Versuch eingeladen, doch diese seien leider nicht erschienen. Das Ergebnis des Versuches habe der Landkreis der Stadt mitgeteilt, es liege dem Ausschuss als Tischvorlage vor. Tenor sei, dass das Messen mobiler Lautsprecheranlagen aufgrund möglicher unterschiedlicher Positionierungen sehr schwierig sei. Darüber hinaus empfehle der Landkreis, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich auf ca. 3.000 Euro belaufen. Würde man anschließend noch die Maßnahmeplanung und -ausführung durch ein Gutachterbüro vornehmen lassen, käme ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 5.000 Euro zum Tragen. Herr Strümpel betont, dass zahlreiche Sportveranstaltungen, die im Maschstadion stattfinden würden, ohne eine passable Lautsprecheranlage organisatorisch nicht durchführbar seien. Man benötige eine Lautsprecheranlage, die den gesamten Platz beschalle. Alles Andere würde zum Nachteil für Helmstedt sein. Der gegenwärtige Zustand sei für ein derartiges Stadion nicht haltbar. Frau Klimaschewski-Losch fragt, wie viele Veranstaltungen von der Problematik betroffen seien. Herr Leppin erklärt, dass unterschiedliche, recht zahlreiche Veranstaltungen im Maschstadion stattfänden. Allein jede Helmstedter Schule würde jährlich drei große Sportveranstaltungen durchführen. Herr Preuß fragt, ob ein indirekter Schallschutz für die Anwohner möglich sei, z. B. durch den Einbau neuer Fenster. Herr Eisermann macht deutlich, dass es weniger um den Lärm gehe, der in die Wohnungen dringe. Vielmehr entstehe die Problematik im Sommer, wenn die Anwohner draußen auf ihren Balkonen und Terrassen sitzen würden. Herrn Schatz stellt sich die Frage, was geschehen würde, wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen ließe. Seit das Maschstadion existiere, müsse man sich immer wieder mit der vorliegenden Problematik auseinandersetzen. Es gebe stets ein, zwei Anwohner, die sich beschweren würden. In diesem Zusammenhang wolle er daran erinnern, dass es nicht etwa um Baulärm o. ä. gehe, sondern um junge Menschen, die Sport betreiben würden. Herr Leppin führt aus, dass man mit dem Bauordnungsamt als Untere Immissionsschutzbehörde gesprochen habe. Diese vermittele in Rechtsstreitigkeiten und verweise auf den Zivilgerichtsweg. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren käme, sei davon auszugehen, dass durch ein Gutachten im Rahmen des Gerichtsprozesses nachgewiesen werden müsse, ob die Anlage zu laut sei oder nicht. Laut Bauordnungsamt sei bereits der Lärm der Schüler grenzwertig, über die hinzu kommenden Lautsprecher sei hierbei noch nicht einmal gesprochen worden. Sicher verursache ein Gutachten Kosten, doch man habe dadurch zumindest eine rechtsfeste Situation. Daher würde er persönlich auch zu diesem Gutachten raten. Gegenwärtig sei es so, dass man immer dann, wenn zusätzlich Lautsprecher aufgestellt würden, zahlreiche telefonische Beschwerden von Anwohnern erhalte. Wenn nichts unternommen werde und man die Situation auch weiterhin bewusst hinnehme, so stelle sich die Frage, wie man dem Bürger gegenüber reagieren wolle, denn diesem müsse man Rede und Antwort stehen. Momentan verlangten die Anwohner von der Verwaltung, dass diese als Eigentümer des Maschstadions den Nutzern untersage, eigene Lautsprecheranlagen mitzubringen. Vielmehr solle die vorhandene Lautsprecheranlage genutzt werden, die so eingepegelt sei, dass keine Lärmbelästigung entstehe. Herr Strümpel regt an, die Lautsprecheranlage auf der Gegengeraden zu installieren. Dann gehe der Schall nicht in die Richtung der Anwohner, sondern in die entgegengesetzte Richtung. Eventuell könne man das Problem bereits auf diese Weise lösen. Herr Franke empfiehlt der Verwaltung, den Bestandsschutz des Stadions zu prüfen. Die Baugenehmigung für das Vorhaben dürfte an sich Bestand haben. Der Schallpegel, der aus der normalen bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauwerks resultiere, sollte somit nicht problematisch sein. Er gehe davon aus, dass zur bestimmungsgemäßen Nutzung prinzipiell auch das Betreiben einer Lautsprecheranlage gehöre. Ob und inwieweit ein Bestandsschutz fortwirke, wenn man die Lautsprecheranlage ersetzen müsse und zusätzliche Einrichtungen schaffe, erscheine ihm wiederum sehr fraglich. Man müsse sehen, was in der alten Baugenehmigung vorgesehen gewesen und wie die Lautsprecheranlagen dort beschrieben worden seien. Insbesondere die Abwägung von Nachbarinteressen sei nur nach der Baubeschreibung möglich. Wenn die Baugenehmigung nach wie vor Bestandskraft habe, seien die daraus resultierenden Wirkungen zumindest der ursprünglichen Anlage durch die Anwohner hinzunehmen. Eventuell mache man es sich auch zu schwer. Ein Fremdeinfluss auf sogenannte Mietverhältnisse bei Stadionnutzung dürfte nicht bestehen. Wenn ein Bürger bei der Stadt Helmstedt ein Einschreiten gegen die Schallimmission verlange und die Stadt dem nicht folge, stehe es dem Bürger frei, gegen die Stadt zu klagen. Ob der Bürger dann nachweisen könne, dass an besagtem Tag eine Überschreitung tatsächlich stattgefunden habe, sei fraglich. Herr Gogolin rät an, die Beschwerdeführer auch in den Ausschuss einzuladen. Eventuell könne man so noch zu einer Lösung gelangen. Herr Eisermann erklärt, dass man der Anregung von Herrn Franke nachkommen werde.
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