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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Donnerstag, 19. Mai 2011 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 24.02.2011

Protokoll:

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 24.02.2011.

 
TOP 3 Antrag des Kegelsportvereins Helmstedt und Umgebung e. V. auf Bezuschussung des Baus einer Kegelsportanlage - abgesetzt -

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage.

Frau Niemann fragt, was aus dem Vorhaben am Marktplatz geworden sei.

Herr Stute, Geschäftsführer des Kegelsportvereins Helmstedt und Umgebung e. V., erklärt, dass dieses Vorhaben gescheitert sei. Dies sei darin begründet, dass eine Belüftungsanlage im Wert von 80.000 Euro hätte eingebaut werden müssen. Aufgrund dessen, dass sich der Inhaber des Fitnessstudios an der Otto-von-Guericke-Straße einer Kette angeschlossen und sich verkleinert habe. könne man die dadurch frei werdende Halle pachten. 

Herr Schobert erinnert daran, dass man einerseits aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel sportinvestive Vorhaben nicht mehr fördere. Andererseits habe man sich bereits bis in den Rat hinein mit dem damaligen Antrag des Kegelsportvereins, welcher sich zwar auf eine andere Räumlichkeit bezogen habe, doch in die gleiche Richtung gegangen sei, befasst. Dieser Antrag aus dem Jahre 2007 sei noch existent und könne möglicherweise bei den Haushaltsberatungen zum Jahr 2012 Berücksichtigung finden. Dies müsse jedoch vorab sowohl in den Fraktionen als auch in der ARGE diskutiert werden.  In der Vorlage sei die Rede davon, dass unter Berücksichtigung aller Ausgaben und Einnahmen ein offener Restbetrag in Höhe von 3.200 Euro verbleibe. Bei der entsprechenden Berechnung sei jedoch das vom Verein aufzunehmende Darlehn in Höhe von 20.000 Euro als Eigenleistung/Eigenmittel des Vereins berücksichtigt worden. Seines Erachtens sei dies bei einem früheren Investitionsvorhaben nicht der Fall gewesen. Darlehn würden größtenteils zur Zwischenfinanzierung der Maßnahme, aber nicht als vollständiger Ersatz für Eigenmittel  aufgenommen. Er bitte die Verwaltung um entsprechende Klärung. Darüber hinaus wolle er wissen, welche Summe der Rat im Rahmen der früheren Beratungen für die Förderung der Kegelsportanlage in Betracht gezogen habe.

Herr Leppin antwortet, dass dies seinerzeit offen geblieben sei. Eine Summe sei noch nicht konkret beziffert worden.

Herr Schobert merkt an, dass es sich bei dem Antrag des Kegelsportvereins um die Förderung einer investiven Sportmaßnahme handeln würde, die nicht im Eigentum oder in der Erbpacht eines Vereins stehe. Dieser Teil des Antrags müsse definitiv im Rat beraten werden. Er sei sich nicht sicher, ob dies seinerzeit bereits geschehen sei und bitte die Verwaltung auch hier um entsprechende Klärung und Zwischennachricht vor der nächsten Ausschusssitzung. Zudem wolle er die Fraktionen und die ARGE darum bitten, die Frage zu beraten, wie die später existierende Sportstätte im Bereich der Sportförderrichtlinie eingeordnet werden solle. Der Fall sei in den Richtlinien noch nicht verankert. Inklusive der Sportstätte, die hier geschaffen werden solle, gebe es im Landkreis Helmstedt nur zwei Sportstätten für Wettbewerbssportkegler. Alle anderen Bahnen seien nicht mehr ausreichend. Ein denkbarer Vorschlag sei, dass man eine ähnliche Unterhaltungsbezuschussung anstreben würde wie z. B. bei den kleineren Schützenvereinen, wo man die Schießanlage mit 600 Euro jährlich bezuschusse. Am heutigen Tage könne noch keine Entscheidung gefällt werden. Insofern müsse nunmehr eine Diskussion in den Fraktionen erfolgen, damit man in der nächsten Ausschusssitzung bereits eine Tendenz habe.

Frau Niemann macht darauf aufmerksam, dass die Kegler immer wieder große sportliche Erfolge erzielen würden. Daher erachte sie es als wichtig, dass ihnen die Errichtung einer entsprechenden Anlage ermöglicht werde. Eine einzige Anlage im gesamten Landkreis reiche hier nicht aus. Unabhängig davon sei für sie von Interesse, ob die Anlage, die nun entstehen solle, später auch an Dritte vermietet werden könne.

Herr Stute verneint dies. Die Anlage werde nur Mitgliedern des Vereins zur Verfügung stehen.

Herr Vergin vertritt die Auffassung, dass der vorliegende Fall nicht mit der Bezuschussung der Anlage eines Sportvereins verglichen werden könne. Die rechtlichen Besitzverhältnisse seien hier völlig anders. Im Normalfall gehe eine Sportanlage nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes oder bei der Auflösung des Vereins in den Besitz der Stadt über. Im Hinblick auf die Kegelsportanlage sei dies völlig anders. Bei einer Auflösung des Vereins gehe die Anlage nicht in die öffentliche Hand, sondern stehe im Besitz eines Privateigentümers, der die Anlage dann entsprechend nutzen könne.

Herr Schobert fragt, welche Regelung hierzu in der Satzung des Kegelsportvereins getroffen worden sei.

Herr Stute erklärt, dass man im Fall der zur Rede stehenden Halle verpflichtet wäre, die Anlage auszubauen und die Halle wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Laut Satzung würde die Anlage dem SV Germania zugeordnet.

Herr Schobert resümiert, dass im Ausschuss eine vorwiegend positive Grundstimmung herrsche. Man werde sich in den nächsten Wochen intensiv mit der Thematik beschäftigen, damit in der kommenden Ausschusssitzung eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen werden könne.

Sodann setzt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.


TOP 4 Zuschussanträge des Schützenvereins Barmke von 1877 e. V.

Beschluss:

Die beiden vom Schützenverein Barmke v. 1877 e. V mit Schreiben vom 04.03.2011 beantragten Bezuschussungen der Anschaffung eines Luftgewehrs „Anschütz Premium“ sowie der Anschaffung einer elektronischen Anlage für 2 KK-Schießstände können aufgrund nicht vorhandener Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2011 nicht erfolgen.

Die Anträge werden entsprechend ihrem Eingangsdatum an vorletzter bzw. letzter Stelle in die Prioritätenliste aufgenommen.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage.

Frau Klimaschewski-Losch nimmt Bezug auf die der Vorlage beigefügten Prioritätenliste. Aus dieser gehe hervor, dass die entsprechenden Rechnungen zum Teil nicht vorliegen würden. Für sie sei daher von Interesse, ob die Liste unverändert fortgeführt werde oder ob man die Maßnahmen über kurz oder lang aus der Liste streiche, wenn die Rechnungen nicht vorgelegt würden.  

Herr Leppin führt aus, dass sowohl im Jahre 2010 als auch im laufenden Haushaltsjahr keine Restmittel mehr zur Verfügung gestellt werden könnten. Dies sei den Vereinen bekannt. Ungeachtet dessen hätten manche Vereine Zuschussanträge eingereicht. Es sei jedoch auch denkbar, dass andere Vereine  Anschaffungen getätigt, auf die Beantragung von Mitteln jedoch von vornherein verzichtet hätten. Hieraus ergebe sich zugegebenermaßen eine gewisse Problematik. Man habe auf weitere Nachfragen bei den Vereinen verzichtet, um keine Begehrlichkeiten zu wecken. Eine Nachricht, dass die betreffenden Vereine keine Mittel für die genannten Maßnahmen erhielten, sei nicht erfolgt. Vorrangig würden Bauinvestitionen gefördert. Die Prioritätenliste werde lediglich von den dann noch verbleibenden Mitteln und in der vorliegenden Reihenfolge abgearbeitet. Dies wäre auch der Fall, wenn im nächsten Jahr rein theoretisch ein Ansatz für die Anlage des Kegelsportvereins gebildet werde.  

Herr Schobert geht davon aus, dass man in den kommenden Jahren darüber diskutieren werde, ob es evtl. sinnvoll sei, eine derartige Liste zu bereinigen und die Sportfördermittel anders zu verteilen. Es sei die Frage, ob man künftig überhaupt noch dazu in der Lage sein werde, derartige Maßnahmen zu bezuschussen. Er schlage jedoch vor, dass man diese Diskussion erst dann führe, wenn man wisse, ob es zu einer Fusion zwischen Helmstedt und Grasleben komme. Die finanzielle Lage werde gegenwärtig auch in den Arbeitsgruppen zur Fusion thematisiert. Sollte die Fusion realisiert werden, würde die Anzahl der Sportvereine im Bereich der ARGE Helmstedt erheblich ansteigen und der Ausschuss hätte gemeinsam mit den Kollegen aus Grasleben die Aufgabe, die Sportförderung miteinander in Einklang zu bringen.

Sodann fasst der Ausschuss für Sport und Ehrenamt einstimmig folgenden


TOP 5 Änderung der Entgeltordnung für das städtische Maschstadion; hier: Erhebung von Entgelten von Sportvereinen - abgesetzt -

Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage.

Frau Klimaschewski-Losch stellt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Die CDU-Fraktion schließt sich dem an.

Herr Schobert ergänzt, dass es gegenwärtig keinen Sinn ergebe, über die Vorlage abzustimmen, denn auch diese Thematik sei Gegenstand der Fusionsgespräche zwischen Helmstedt und Grasleben. Sie befinde sich gegenwärtig noch in der Diskussion.

Herr Vergin erachtet die Vorlage als einen Schritt in die richtige Richtung. Entstehende Kosten müssten künftig umgelegt werden auf die Vereine, die das Stadion nutzen würden. Dies sei gegenwärtig nicht der Fall, was er als eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen empfinde. Mit dem TSV Barmke und dem HSV gebe es zwei Vereine, welche die Kosten für die Nutzung ihres Platzes selbst tragen müssten.  Im Maschstadion hingegen würden zwei Vereine völlig unentgeltlich trainieren. Auch werde immer wieder betont, dass der Vertrag mit dem TSV Helmstedt nicht gekündigt werden könne. Er habe mit mehreren Juristen gesprochen, die bestätigt hätten, dass dies nicht richtig sei.  

Herr Sorge schließt sich der Auffassung von Herrn Vergin an. Der Rasen im Maschstadion sei in einem außerordentlich schlechten Zustand. Es könne nicht sein, dass einzig die Stadt die Kosten für die intensive Rasenpflege tragen müsse, denn die Schäden würden auch von den Vereinen verursacht, die den Platz kostenlos nutzen würden. Auch er sei der Auffassung, dass hier dringend etwas geschehen müsse.

Sodann setzt der Ausschuss für Sport und Ehrenamt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.


TOP 6 Bekanntgaben  
TOP 6.1 Sportförderung; Zusammengefasste Darstellung des Beratungsergebnisses der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt schriftlich vorgelegen.


TOP 7 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 8 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Frau Klimaschewski-Losch nimmt noch einmal Bezug auf die Bekanntgabe 42 aus 2011 und erinnert daran, dass Gespräche mit dem Kegelsportverein im Hinblick auf dessen Mitgliedsbeiträge geführt werden sollten. Sie frage an, ob diese bereits stattgefunden hätten und ob entsprechende Ergebnisse vorliegen würden.  

Herr Schobert informiert den Ausschuss vorab darüber, dass die Mitgliederversammlung der Helmstedter Schützenbrüderschaft inzwischen  beschlossen habe, den Beitrag für Jugendliche den Sportförderrichtlinien entsprechend zu erhöhen. Auch zum Kegelsportverein sei Kontakt aufgenommen worden. Der Verein wolle die Diskussionen darüber abwarten, ob die Pflege seiner Anlage bezuschusst werde oder nicht. Gegenwärtig werde der Kegelsportverein mit einer Sonderförderung unterstützt. Entfalle diese und es erfolge eine Bezuschussung über die Sportförderrichtlinien, werde der Zuschussbetrag geringer ausfallen.  Wenn die künftigen Beratungen jedoch ergeben würden, dass man einen Pflegekostenzuschuss für die Kegelanlage gewähre, würde der Verein vermutlich nicht weniger Mittel erhalten als bisher.

 
TOP 9 Sachstandsbericht Lautsprecheranlage Maschstadion

Protokoll:

Herr Leppin berichtet, dass hinsichtlich der Lautsprecheranlage im Maschstadion einige Defizite beklagt worden seien. Die in der Vergangenheit installierte Lautsprecheranlage sei seinerzeit zu laut gewesen, was zu Beschwerden der Anwohner geführt habe. Insbesondere ein Anwohner zeige sich hier sehr schwierig, so dass auch in Zukunft mit weiteren Beschwerden zu rechnen sei.  Im Juni des vergangenen Jahres habe man vorhandene Bauteile der Anlage ausgetauscht; es seien zwei Lautsprecher und die Verstärkeranlage ersetzt worden.  Darüber hinaus habe man eine Pegelbegrenzung eingebaut. Diese sei nach den Vorschriften des Immissionsschutzgesetzes eingestellt worden, da man dafür Sorge tragen müsse, dass aufgrund des angrenzenden allgemeinen Wohngebietes bestimmte Werte nicht überschritten würden.  Wenn diese Werte erreicht seien, könne man die Lautstärke der Anlage nun nicht mehr höher regeln.  Die Einpegelung sei im August des vergangenen Jahres durch den Landkreis Helmstedt als zuständige Bauordnungsbehörde nach dem Immissionsschutzrecht vorgenommen worden. Der eingepegelte Betrieb laufe seit Mitte August 2010. Die erste Beschwerde, die man seither seitens der Stadt wahrgenommen habe, sei Mitte Mai diesen Jahres erfolgt. Er gehe davon aus, dass bereits vorher Veranstaltungen mit Lautsprechernutzung stattgefunden hätten. Nun seien Probleme im Rahmen einer Veranstaltung der IGS aufgetaucht. Im Rahmen dieser Veranstaltung  seien mehrere hundert Schülerinnen und Schüler im Maschstadion anwesend gewesen. Diese hätten für einen erheblichen Geräuschpegel gesorgt, so dass die Lautsprecheranlage aufgrund ihrer Lautstärkebegrenzung den Lärm der Kinder nicht mehr habe durchdringen können. Seitens der Stadt stelle sich nun die Frage, welche Handlungsalternativen es gebe. Man sei der Auffassung, dass eine Verbesserung des Zustandes nur durch die Installation zusätzlicher Lautsprecher möglich sei. Die vorhandene neue Anlage stelle ein Markenprodukt dar, welches problemlos um weitere Elemente ergänzt werden könne. Denkbar wäre die Anbringung von zusätzlichen Lautsprechern auf der Gegengeraden. Der Schall, der dadurch produziert werde, würde sich auch nicht in das angrenzende Wohngebiet, sondern in Richtung Tribüne richten.  Bei einer Höherpegelung der bereits vorhandenen Lautsprecher hingegen würde der Schall in die Richtung des Wohngebietes gehen. Die Kosten für eine Verbesserung der kritisierten Akustik im Tribünenbereich durch die Beschaffung von drei bis vier zusätzlichen Lautsprechern würden sich auf ca. 4.500 Euro belaufen. Hinzu komme die Optimierung der Akustik auf dem Rasenspielfeld bzw. den leichtathletischen Anlagen. Hier gebe es zum Einen die Funkvariante, zum Anderen die kabelgebundene Lösung. Die Kosten für die Funkvariante würden sich auf ca. 9.000 Euro belaufen. Die Funkboxen würden den Vorteil besitzen, dass sie flexibel einsetzbar seien. Gleichzeitig stelle dies jedoch auch ein Risiko dar. Da die Boxen überall aufgestellt werden könnten, sei die Frage, ob der zulässige Lärmpegel bei gewissen Positionen der Lautsprecher nicht etwa überschritten werde. Auch seien Funklautsprecher anfälliger als kabelgebundene Lösungen und müssten voraussichtlich etwas eher ersetzt werden. Der Einbau von zusätzlichen Lautsprechern auf der Gegenseite der Tribüne über eine Erdkabelverbindung würde Kosten in Höhe von ca. 13.000 Euro verursachen. Es sei die Frage, ob das Akustikproblem durch die dargestellten Alternativen gelöst werden könne, ob es zu neuen Anwohnerbeschwerden kommen werde und ob die Immissionswerte mit der neuen Lösung noch eingehalten werden könnten. Bei einer Veränderung der Anlage müsse erneut der Landkreis eingeschaltet werden. Es gehe um Investitionen in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro. Daher sei man der Auffassung, dass man zur rechtssicheren Planung darüber nachdenken sollte, ein Sachverständigengutachten für Elektroakustik einzuholen. Dies würde jedoch ebenfalls Kosten verursachen, die bei ca. 3.000 Euro liegen würden. Die Größenordnung der Maßnahme würde sich somit auf insgesamt ca. 20.000 Euro belaufen.  

Für Frau Niemann stellt sich die Frage, ob auch die anderen größeren Schulen wie z. B. das Julianum befragt worden seien. Wenn das noch nicht geschehen sei, so bitte sie darum, dies nachzuholen. Berücksichtigt werden könne hierbei nur der Zeitraum ab August 2010. Daher müsse mit der Befragung evtl. noch gewartet werden, bis das laufende Schuljahr beendet sei. Ihre größte Befürchtung sei, dass es wieder zu Anwohnerbeschwerden komme, wenn bei der Lautsprecheranlage ein Optimum an Lautstärke erreicht werde. Dies sei auch unter dem Aspekt zu sehen, dass für eine Erweiterung der Anlage hohe Kosten entstehen würden. Sie wolle zu bedenken geben, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits die oberste zulässige Lautstärkegrenze erreicht sei. Eine Überschreitung dieser Grenze sei nicht zulässig. Daher wolle sie davor warnen, hier Mittel zu verschwenden.

Herr Schobert erinnert daran, dass die Laufbahn im Stadion aufgerissen werden müsse, wenn zusätzliche Lautsprecherkabel verlegt würden. Andernfalls müssten die Kabel außen herum am Zaun entlang gelegt werden. Beides würde zusätzliche, erhebliche Kosten verursachen. Eine mobile Funkanlage hingegen könne nicht nur bei Großveranstaltungen im Maschstadion genutzt, sondern auch andernorts eingesetzt werden. Immerhin gebe es noch zahlreiche andere städtische Veranstaltungen. Eine Mehrfachnutzung könne evtl. auch eine gewisse Refinanzierung der Anlage mit sich bringen. Die Problematik im Maschstadion ergebe sich offensichtlich nur bei großen Veranstaltungen und in gewissen Bereichen, die in weiterer Entfernung  von der Tribüne liegen würden. Hier würde eine Funkanlage die erforderliche Beschallung sicher ermöglichen. Er schlage jedoch einen Feldversuch mit verschiedenen Lautsprechern und allen Beteiligten vor. Der Landkreis müsse darum gebeten werden, erneute Messungen vorzunehmen. Nur so könne festgestellt werden, welche Erfolge mit der Funkübertragung zu erzielen seien. Ein derartiger Versuch könne evtl. auch mit der nächsten großen Veranstaltung im Maschstadion kombiniert werden. Am gegenwärtigen Zustand müsse sich seines Erachtens jedoch dringend etwas ändern. Andernfalls könne auf eine Lautsprecheranlage im Maschstadion vollständig verzichtet werden.

Herr Schatz schließt sich Herrn Schobert an, was die Variabilität der Anlage betreffe. Ein Einsatz könne u. a. auch beim Lauf um die Wälle erfolgen. Für ihn sei auch von Interesse, was der Stadt geschehen könne, wenn das Stadion wieder lauter beschallt werde und es zu einer Klage des Beschwerdeführers komme.

Auch Herr Junglas warnt davor, eine Veränderung der Lautsprecheranlage vorzunehmen, ohne den Landkreis zu integrieren. Es mache keinen Sinn, die Anlage mit einem hohen Kostenaufwand zu erweitern, wenn der Landkreis bei der ersten Anwohnerbeschwerde die Nutzung dieser Anlage bereits wieder verbiete. Insofern erachte auch er einen Feldversuch in Zusammenarbeit mit dem Landkreis als sinnvoll. Im Haushalt stünden keine Mittel für eine Erweiterung der Lautsprecheranlage im Maschstadion zur Verfügung. Es sei jedoch ein Betrag in Höhe von 40.000 Euro für die Flutlichtanlage vorgesehen. Nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand solle die Flutlichtanlage in der vorgesehenen Form nicht angeschafft werden. In diesem Falle könne ein Teil der Mittel für die Lautsprecheranlage verwendet werden.

Auch Herr Lehmann befürchtet, dass Gelder verschwendet würden, da es bei einer Erweiterung der Lautsprecheranlage sicher zu erneuten Anwohnerbeschwerden kommen werde und die Anlage dann nicht mehr genutzt werden dürfe. Insofern plädiere auch er für eine mobile Anlage, die man vielseitig einsetzen könne. Seines Wissens fänden auch nur wenige Großveranstaltungen im Maschstadion statt. Insofern sollte man auch darüber nachdenken, eine entsprechende Anlage auszuleihen, wenn diese in Einzelfällen benötigt werde. So könne man auch das Risiko umgehen, dass die Stadt eine teure Lautsprecheranlage anschaffe, die letztendlich nicht eingesetzt  werden dürfe.

Herr Dehning erinnert daran, dass im JFBZ eine erhebliche Anzahl von Lautsprecherboxen vorhanden sei. Diese könnten im Maschstadion verwendet werden, bevor man Mittel in neue Boxen investiere.  

Abschließend bittet Herr Schobert die Verwaltung darum, die Mitglieder des Ausschusses für Sport und Ehrenamt sowie die beratenden Mitglieder davon in Kenntnis zu setzen, wenn Entscheidungen bereits vor der nächsten Ausschusssitzung anstünden. Eine entsprechende Information sollte ohnehin durchgängig gewährleistet sein.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Schobert die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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