Sportförderung
Beschluss:
Die Zuschüsse sollen in diesem Jahr (nach Genehmigung des Haushalts) wie besprochen ausgezahlt werden. Mit den neuen Sportförderrichtlinien soll sich der künftige Rat beschäftigen.
Protokoll:
Herr Schobert verweist auf die Vorlage und erklärt, dass bereits eine Vorbesprechung zwischen dem Vorstand der ARGE und ihm selbst als Ausschussvorsitzenden sowie seinem Stellvertreter stattgefunden habe. Die Ergebnisse dieser Gespräche wolle man dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt nunmehr unterbreiten. Werde in einzelnen Punkten kein Konsens erzielt, so könne eine abschließende Beratung auch in den folgenden Sitzungen des Ausschusses erfolgen. In lfd. Nr. 1 der Anlage 3 zur Vorlage gehe es um die Helmstedter Schützenbrüderschaft. Hier werde die Schießanlage mit 1.200 Euro gefördert. Darüber hinaus erhalte die Schützenbrüderschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 125 Euro. Es handele sich dabei um Förderungen außerhalb der Sportförderrichtlinien, da die Helmstedter Schützenbrüderschaft die geforderten Mindestbeiträge für Mitglieder z. T. nicht erfülle. Die Schützenbrüderschaft habe noch einmal bestätigt, dass es auch weiterhin zu diesem Ungleichgewicht kommen werde. Es werde daher vorgeschlagen, dass sowohl der Zuschuss für die Schießanlage als auch der Sockelbetrag in Höhe von 125 Euro erhalten blieben. Weitergehende Fördermittel sollten jedoch nicht gezahlt werden. Für den Luftsportverband Helmstedt sei ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro für das Segelflugfeld vorgesehen. Dies sei in der Vorbesprechung mit der ARGE als unstrittig erachtet worden. Der Reit- und Fahrverein erhalte einen Pflegekostenzuschuss für Sportanlagen in Höhe von 1.200 Euro. Dies werde analog zur Schützenbrüderschaft und zum Luftsportverband gesehen. Die Schützengesellschaft Emmerstedt erhalte einen Pflegekostenzuschuss für die Schießanlage in Höhe von 600 Euro. Ebenso verhalte es sich mit dem Schützenverein Barmke. Parallel dazu würden diese Vereine aufgrund der vorhandenen Mitgliedsbeiträge auch von den Sockelbeträgen usw. partizipieren. Schießanlagen als solches seien in den Richtlinien jedoch nicht berücksichtigt. Daher sei zu überlegen, ob man dies bei der nächsten Änderung der Sportförderrichtlinien nachhole. Die DLRG Ortsgruppe Helmstedt hatte seinerzeit einen Antrag an den Ausschuss gerichtet dahin gehend, dass trotz des zu niedrigen Mitgliedsbeitrages eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien erfolge. Dies hätte jedoch zur Konsequenz gehabt, dass die DLRG mit einem höheren Betrag als bisher gefördert worden wäre. Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt habe im vergangenen Jahr entschieden, dass so nicht verfahren und an dem Förderbetrag in Höhe von 600 Euro festgehalten werden solle. Die DLRG habe in Aussicht gestellt, dass ihre Mitgliedsbeiträge im Jahr 2013 den Sportförderrichtlinien angepasst würden. Seinen Informationen zufolge strebe die DLRG darüber hinaus eine künftige Mitgliedschaft im Kreissportbund an. Er schlage daher vor, dass man die Förderung in der bisherigen Höhe maximal bis zum Jahre 2014 festschreibe. Wenn die DLRG die allgemeinen Förderrichtlinien schon vorher erfülle, würde die Sonderförderung entfallen und eine Förderung nach den allgemeinen Richtlinien erfolgen. Erreiche die DLRG diesen Status bis zum Jahre 2014 nicht, so müsse im Ausschuss noch einmal darüber diskutiert werden, wie man vorgehen wolle. Auch beim Kegelsportverein Helmstedt sei der Zuschuss auf 600 Euro festgesetzt worden. Der Kegelsportverein erfülle zwar die Kriterien für eine Sportförderung, doch wenn diese angewendet würden, sei zu erwarten, dass sich der bisher gewährte Zuschuss verringere. Daher schlage man vor, dass der Zuschuss in Höhe von 600 Euro in diesem Jahr unangetastet bleibe. Dem Kegelsportverein solle jedoch signalisiert werden, dass ab dem Jahr 2012 eine Gleichbehandlung mit anderen Vereinen erfolgen solle. Zu diesem Zwecke würde man noch das Gespräch mit dem Kegelsportverein suchen. Eventuell lägen hier besondere Gründe vor, die noch nicht berücksichtigt worden seien. Darüber hinaus existiere auch noch ein Förderantrag des Vereins, wobei man aufgrund des gegenwärtigen Informationsstandes davon ausgehen könne, dass das Vorhaben nicht weiter verfolgt werde. Offiziell habe der Kegelsportverein diesen Antrag jedoch noch nicht zurückgezogen, so dass er nach wie vor Bestand habe. Frau Klimaschewski-Losch fragt, um welche Summe sich der Zuschuss an den Kegelsportverein reduzieren würde, wenn man nach den Sportförderrichtlinien vorgehen würde. Herr Leppin antwortet, dass sich der Zuschuss um 400 Euro verringern würde. Der Kegelsportverein würde aufgrund der Richtlinien einen Sockelbetrag in Höhe von 125 Euro und einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 3,50 Euro je jugendlichem Mitglied erhalten. Somit würde man bei einem Zuschussbetrag in Höhe von ca. 200 Euro liegen. Herr Schobert macht noch einmal deutlich, dass ein Gespräch mit dem Verein geführt werden solle. Das Ergebnis dieses Gesprächs werde dem Ausschuss bekannt gegeben. Sprächen keine besonderen Gründe dafür, dass ein höherer Zuschuss gezahlt werde, müsse noch einmal darüber beraten werden, wie man ab dem Jahr 2012 vorgehen wolle. Der Betrag in Höhe von 600 Euro werde für das Jahr 2012 jedoch nicht automatisch fortgeschrieben. Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt erklärt sich hiermit einverstanden. Herr Schobert nimmt Bezug auf die Rasenpflege beim Sportverein Emmerstedt und erklärt, dass diese im Eingemeindungsvertrag festgeschrieben sei. Die Kosten für die Rasenpflege würden mit 800 Euro veranlagt. Da A- und B-Platz nicht berechnet würden, verringere sich das Kontingent aus der Sportförderung für den SV Emmerstedt um 800 Euro. Herr Leppin verdeutlicht, dass es sich bei der Rasenpflege um eine Leistung des städtischen Betriebshofes handele. Der Aufwand werde somit im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung abgerechnet. Seit dem Jahr 2010 sei aus Gründen der doppischen Buchführung die Buchung nicht mehr aus Sportfördermitteln, sondern über ein eigens eingerichtetes separates Sachkonto erfolgt. Dies bedeute, dass es bei der zur Verfügung stehenden Summe für die Sportfördermittel bleibe. Sie müsse nun nicht mehr um den zur Rede stehenden Aufwand reduziert werden. Herr Schobert schlussfolgert daraus, dass man die lfd. Nr. 8 aus der Vorlage herausnehmen könne, da diese nicht mehr relevant sei. Herr Leppin bestätigt dies. Herr Sorge erinnert daran, dass man der DLRG die Möglichkeit eingeräumt habe, ihre Beiträge bis zum Jahr 2014 anzugleichen, damit sie nach den Sportförderrichtlinien bezuschusst werden könne. Aus Gründen der Gerechtigkeit plädiere er dafür, diese Möglichkeit auch der Schützenbrüderschaft einzuräumen. Herr Schobert macht deutlich, dass bei den lfd. Nr. 2, 3, 4 und 5 die allgemeinen Kriterien für die Sportförderung erfüllt würden. In der Sportförderrichtlinie sei jedoch nicht geregelt, dass Schießanlagen ebenfalls gefördert würden. Dies würde man in den Fällen, die unstrittig seien, mit einarbeiten. Nun stehe die Frage im Raum, ob man die Helmstedter Schützenbrüderschaft dazu auffordern wolle, bis zum Ende des Jahres 2013 die Kriterien der vorgeschriebenen Beitragshöhe zu erfüllen und dies als Auflage für eine weitere Bezuschussung zu machen. Herr Viedt vertritt die Auffassung, dass hier zwei verschiedene Dinge miteinander verglichen würden. Man habe bislang über einen Pflegekostenzuschuss gesprochen. Bei der Helmstedter Schützenbrüderschaft gehe es jedoch höchstens um den Sockelbetrag in Höhe von 125 Euro. Nach einer kurzen Aussprache fragt Herr Schobert, ob Einwände dagegen bestünden, dass der Betrag in Höhe von 1.200 Euro zum Unterhalt der Schießanlage der Schützenbrüderschaft Helmstedt als weitergehende Ausnahmeregelung ohne zeitliche Beschränkung auch weiterhin gezahlt werde. Herr Sorge erinnert nochmals daran, dass man eine Gleichbehandlung aller Vereine erreichen wolle. Daher sollte auch die Schützenbrüderschaft dazu aufgefordert werden, ihre Mitgliedsbeiträge bis zum Jahr 2014 auf das Niveau anzuheben, das alle Vereine benötigen, um den gesamten Zuschussbetrag zu erhalten. Seines Erachtens könne es nicht sein, dass der Verein nach wie vor geringere Mitgliedsbeiträge erhebe. Selbst die DLRG gleiche ihre Beiträge nun an. Wenn die Schützenbrüderschaft dies nicht tue, liege von vornherein wieder eine Ungleichbehandlung vor. Herr Strümpel weist erneut darauf hin, dass man in diesem Falle die Schützenbrüderschaft und die DLRG nicht miteinander vergleichen könne. Herr Leppin macht deutlich, dass sowohl bei der Schützenbrüderschaft als auch bei dem Luftsportverband und allen anderen Vereinen, die Schießanlagen unterhalten würden, derselbe Sachverhalt vorliege. Man bewege sich hier insgesamt außerhalb der Förderrichtlinien. Er würde mit Blick auf die Helmstedter Schützenbrüderschaft nicht dazu raten, zusätzlich zu den Fußballfeldern die Schießanlagen in die Richtlinien mit aufzunehmen. Sicher könne man festschreiben, dass große Schießanlagen mit einem Betrag in Höhe von 1.200 Euro, kleine Anlagen mit einem Betrag in Höhe von 600 Euro gefördert würden. Dann müsse man sich aber auch über die Konsequenzen im Klaren sein, die dies im Hinblick auf die in den Richtlinien geforderten Sätze der Mitgliedsbeiträge hätte. Diese Sätze würden von der Schützenbrüderschaft bekanntermaßen nicht eingehalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehe jedoch nur der Sockelbetrag zur Diskussion, da dieser in den Förderrichtlinien geregelt sei. Würden die Richtlinien aber um die Schießanlagen ergänzt, dann bestehe die Gefahr, dass die Schützenbrüderschaft evtl. keinerlei Förderung mehr erhalte, da sie die Voraussetzungen nicht erfülle. Die DLRG hingegen betreibe so gesehen keine eigenen Anlagen. Insofern könne auch seines Erachtens kein direkter Vergleich zur Schützenbrüderschaft gezogen werden. Würde man die DLRG bei entsprechenden Mitgliedsbeiträgen nach den Richtlinien fördern, so würde sie einen Sockelbetrag in Höhe von 125 Euro und zusätzlich einen Zuschuss pro Kind bzw. Jugendlichen in Höhe von 3,50 Euro erhalten. Dies mache in der Summe einen Betrag in Höhe von ca. 450 Euro aus Mitteln der Sportförderung aus. Unter diesem Aspekt betrachtet würde die DLRG einen um 150 Euro geringeren Zuschuss erhalten als bisher. Dennoch würde sich ein Vorteil für die DLRG ergeben, da sie über die Richtlinien Sportübungsleiterzuschüsse erhalten würde. Es sei davon auszugehen, dass sich daraus letztendlich ein höherer Zuschussbetrag als bisher ergeben würde. Herr Schobert schließt daraus, dass die Helmstedter Schützenbrüderschaft gegenwärtig keine Sportübungsleiterzuschüsse erhalte. Herr Leppin bejaht dies. Herr Schobert vertritt die Auffassung, dass man der Schützenbrüderschaft unter diesen Voraussetzungen tatsächlich anraten sollte, ihre Beiträge für Jugendliche anzuheben. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schützenbrüderschaft mehrere Schießsportleiter beschäftige. Herr Beber weist darauf hin, dass die Abweichung vom Mindestbeitrag bei den Schützenbrüdern seines Wissens nur für soziale Härtefälle gelte. Hierbei handele es sich lediglich um zwei bis drei Mitglieder. Herr Leppin sagt zu, dass man bei der Schützenbrüderschaft nachfragen werde, ob dies richtig sei. Herr Schobert fasst zusammen, dass nun verschiedene Gespräche auch mit der Schützenbrüderschaft geführt werden sollen. Er schlage vor, dass man der Schützenbrüderschaft ebenfalls eine Frist bis zum Jahr 2014 einräume. Frau Klimaschewski-Losch betont, dass die Gespräche mit der DLRG und der Helmstedter Schützenbrüderschaft bereits im Vorfeld und somit zeitnah geführt werden müssten, damit beide Vereine die Möglichkeit hätten, eine Entscheidung spätestens bis zum Jahr 2014 gefällt zu haben. Herr Schobert erklärt, dass die lfd. Nr. 9, 10, 11, 12 und 13 der Anlage 3 zur Vorlage entfallen würden. Beim Reit- und Fahrverein liege die Situation vor, dass die Verwaltung dem Verein die Fläche pachtfrei überlassen habe. Gleichermaßen werde der dem Verein somit erlassene Betrag von dem Budget der Sportförderung abgezogen. In dem Gespräch mit dem Vorstand der ARGE sei man einvernehmlich der Auffassung gewesen, dass dies nicht der richtige Weg sei. Wenn die Stadt auf Pachteinnahmen verzichte, sollte sie sich diese Mittel nicht an anderer Stelle wieder zurückholen. Deshalb schlage man vor, den gegenwärtigen Zustand zu beenden dahin gehend, dass die besagten Mittel nicht mehr aus dem herkömmlichen Budget der Sportförderung entnommen würden. Er habe Herrn Leppin bereits im Vorfeld um Prüfung gebeten, ob dies noch in diesem Jahr geschehen könne. Das sei lt. Auskunft von Herrn Leppin aus haushaltstechnischen Gründen jedoch nicht möglich. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 obliegt es der Beschlussfassung des Rates, ob und inwieweit die zur Rede stehenden Mittel nicht mehr dem Kontingent der Sportförderung entnommen würden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass sämtliche Zuschüsse in diesem Jahr wie bisher ausgezahlt werden sollten. Die Überarbeitung und Änderung der Sportförderrichtlinien werde man dem künftigen Rat überlassen. Herr Vergin nimmt Bezug auf die Zuschüsse für Sportübungsleiter Die einzelnen Vereine würden ihre Meldungen an den Kreissportbund abgeben und die Stadt Helmstedt rechne daraufhin mit dem Kreissportbund ab. Seines Erachtens müsste jeder Verein, der eine entsprechende Förderung beantrage, schriftlich versichern, dass die gemeldeten Übungsleiter auch tatsächlich aktiv tätig seien. Dies müsse die Stadt vom Kreissportbund verlangen. Herr Schobert betont, dass eine entsprechende Erklärung bereits von den Vereinen vorgelegt werden müsse. Jeder Verein, der hier falsche Angaben mache, mache sich des Betrugs schuldig. Herr Vergin vertritt die Auffassung, dass sich auch die Stadt die Bestätigungen vorlegen lassen müsse.
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