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Errichtung eines Jugendparlaments
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Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage. Frau Weihmann betont, einen Beschlussvorschlag zu vermissen, zumal es sich um eine Ratsvorlage handele. Herr Eisermann erinnert daran, dass der Ausschuss die Thematik seinerzeit zurück in die Fraktionen verwiesen habe. Bisher sei von dort auch kein weiteres Signal gekommen. Am 26. Mai habe nun eine Fachtagung stattgefunden, an der Herr Leppin teilgenommen habe. Bei der zur Rede stehenden Vorlage handele es sich lediglich um das Ergebnis dieser Tagung. Die Vorlage sollte als erneute Diskussionsgrundlage in den Fraktionen dienen. Ein Beschluss müsse nicht zwangsläufig in der kommenden Ratssitzung gefasst werden. Herr Leppin führt aus, dass das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen eingeladen habe. Da sich die Einladung ausdrücklich an die Verwaltungen, aber auch an die politischen Gremien gerichtet habe, habe man sie an die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden weitergeleitet. Die umfangreiche Vorlage sei sicher schwer nachvollziehbar, wenn man an der Veranstaltung nicht teilgenommen habe. Daher wolle er sie noch einmal erörtern. Im Rahmen der Fachtagung habe der Stadtjugendpfleger der Stadt Nordhorn von der dortigen Situation berichtet. In Nordhorn sei man seit zehn Jahren dabei, ein Jugendparlament zu führen. Darüber hinaus hätten verschiedene Professoren an der Veranstaltung teilgenommen, die über die externe Begleitung der Bildungsprozesse eines Jugendparlamentes berichtet hätten. Die Essenz der Veranstaltung könne man aus seiner Sicht auf wenige Punkte reduzieren. Zum einen sei ausdrücklich gesagt worden, dass es wichtig sei, die Jugendlichen, die sich im Jugendparlament befänden, auch an Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dies sei eine der Grundvoraussetzungen. Sämtliche Beschlüsse, von denen Jugendliche in irgendeiner Form betroffen seien, sollten nicht ohne deren Zustimmung erfolgen. Im Endeffekt gehe es also um eine Beteiligung an sämtlichen Prozessen innerhalb einer Gemeinde, welche die Kinder und Jugendlichen betreffen würden. Dies bedeute auch, dass das Parlament mit eigenen Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen ausgestattet sein müsse. Die Gremien müssten somit Kompetenzen teilweise an das Jugendparlament abgeben und es müsste klar definiert sein, worüber die Jugendlichen selbst entscheiden dürften. Dies schließe die Teilhabe an finanzellen Mitteln ein. In Nordhorn (ca. 53.000 Einwohner) stünden dem Jugendparlament daher auch separate Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese würden sich pro Jahr auf einen pauschalen investiven Betrag in Höhe von 25.000 Euro belaufen. Hierfür gebe es keine Zweckbindung im Haushaltsplan. Dies bedeute, dass die Jugendlichen mit eigener Schwerpunktsetzung über diese Mittel frei verfügen könnten, ohne dass der Betrag bereits im Haushalt mit bestimmten Maßnahmen unterfüttert sei. Darüber hinaus stünden den Jugendlichen für laufende Projekte weitere Mittel in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung. Dies mache einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. 40.000 Euro zur eigenen Verwaltung aus. Ein weiterer Punkt, der als sehr wichtig dargestellt worden sei, sei die fachliche Begleitung eines Jugendforums. Dies sei nicht nebenbei von einer Fachkraft zu leisten. Auf die Größenordnung von Nordhorn bezogen bedeute dies etwa eine Sozialpädagogenstelle in Vollzeit. Der Personaleinsatz, der geleistet werden müsse, werde als besonders wichtig erachtet u. a. bei der Neubildung eines Jugendparlaments und bei der fachlichen Begleitung von Projekten, mit denen sich das Forum beschäftige (z. B. Koordination im Hinblick auf die Haushaltsmittel, bauliche Aspekte usw.). Im Endeffekt handele es sich hierbei um eine administrative Begleitung der Entscheidungsprozesse des Jugendparlaments. Sehr wichtig sei auch die Vermittlungsfunktion zwischen Ratsgremien, Verwaltung und Jugendlichen. Diese schließe den Ausgleich unterschiedlicher Interessenlagen ein sowie das Transparentmachen möglicher Negativentscheidungen, die gegen die Wünsche der Jugendlichen getroffen worden seien. Herr Beber vertritt die Auffassung, dass man inzwischen oft genug über das Jugendparlament geredet habe. Er bitte darum, dass zur nächsten Ausschusssitzung eine konkrete Vorlage unterbreitet werde. Ihm fehle bislang die Aktivität der Verwaltung bzw. der Stadtjugendpflege. Herr Eisermann weist nochmals darauf hin, dass der Ausschuss die Thematik zurück in die Fraktionen verwiesen habe. Die Verwaltung könne erst dann tätig werden, wenn die Fraktionen mitteilen würden, dass der Punkt wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden solle. Bei der zur heutigen Sitzung unterbreiteten Vorlage handele es sich lediglich um eine Zusammenfassung neuer Ergebnisse, die man dem Ausschuss nicht vorenthalten wolle. Ein Signal aus den Fraktionen, wie man nun weiter vorgehen wolle, stehe jedoch noch aus. Frau Rosinski rät der Verwaltung an, sich an den Stadtjugendring oder an den Stadtschülerrat zu wenden, um das Thema mit diesen zu erörtern. Herr Gogolin vertritt die Auffassung, dass man nur vorankommen werde, wenn man sich fraktionsübergreifend zusammensetze. Vor allem müsse man in Erfahrung bringen, was die Jugendlichen wünschten. Die Erfahrungswerte Dritter müssten hier mit einfließen. Es handele sich um ein sehr umfassendes Thema und er gehe nicht davon aus, dass man dies in einem Ausschuss abschließend behandeln könne. Es würde auch keinen Sinn ergeben, wenn jede Fraktion oder Gruppe für sich ein separates Konzept ausarbeite. Dies würde die Angelegenheit unnötig verzögern. Frau Weihmann erinnert daran, dass die Erwachsenen viel Geld in ihre Demokratiesysteme investieren würden. Insofern sollte man auch Mittel dafür verwenden, Kindern und Jugendlichen Demokratie zu lehren. Auf der anderen Seite stünden leider die Vorgaben zur Kürzung der freiwilligen Leistungen. Sie plädiere dafür, den Punkt nochmals von der Tagesordnung abzusetzen und in der kommenden Ratssitzung noch nicht zu behandeln. Auch Frau Niemann erinnert daran, dass die freiwilligen sozialen Leistungen im Zuge der zur Rede stehenden Fusionen auf 3 % heruntergefahren werden sollten. Laut Herrn Eisermann würde die Einrichtung eines Jugendparlaments jedoch nicht davon betroffen sein. Herr Eisermann bestätigt dies. Es handele sich zwar um eine freiwillige Leistung, welche die Stadt tätigen würde, doch sie falle nicht unter die Rubrik der Leistungen, die auf 3 % zurückgefahren werden sollten. Die betroffene Haushaltsstelle sei in dem maßgeblichen Haushaltskonzept nicht aufgeführt. Herr Franke ergänzt, dass alle Leistungen, die nicht auf Gesetze beruhten, freiwillige Leistungen seien. Dies sei zumindest die Definition der Stadt Helmstedt. Man habe jedoch im Zuge der Fusionsgespräche eine Liste des Landes Niedersachsen bekommen, derzufolge das Land hier andere Kriterien aufstelle. Daher sei die Einrichtung eines Jugendparlaments auch nicht von der Kürzung betroffen. Es mag eine ausdrückliche politische Entscheidung sein, dass man die freiwilligen Leistungen insbesondere in diesem Bereich im Zuge der Fusionsbegleitungen nicht beschränken wolle. Herr Preuß warnt davor, die Einrichtung eines Jugendparlaments zu überstürzen. Man habe vor Jahren schon einmal einen vorschnellen Versuch unternommen, der dann auch gescheitert sei. Man benötige hier eine bedeutend längere Anlaufzeit und man sollte sich davor hüten, die Thematik noch in den Wahlkampf einfließen zu lassen. Dies würde der Sache in keiner Weise dienen. Er plädiere dafür, dass man sich die nötige Zeit für die Einrichtung des Jugendparlaments nehme, damit dies dann auch wirklich gelinge. Andernfalls laufe man Gefahr, sich lächerlich zu machen. Herr Alder vertritt ebenfalls die Auffassung, dass man nichts überstürzen dürfe. Kinder und Jugendliche müssten in der Tat in das politische Geschehen integriert werden. Ob dies im Rahmen eines Jugendparlaments geschehen sollte, sei jedoch fraglich. Man müsse auch an die Schulen herantreten, um dort u. a. Projekte zu bestimmten Themen, Vorträge, Foren usw. anbieten zu können, aus denen die politische Beteiligung von Jugendlichen weiter entwickelt werde. So habe Herr Oldeweme aus Laatzen dies in der letzten Sitzung des AJFSS auch deutlich gemacht. Er persönlich halte es nicht für durchführbar, kurzfristig ein Jugendparlament einzurichten. Vielmehr müsse man darüber nachdenken, was man den Kindern und Jugendlichen an Projekten anbieten wolle. Man müsse sie auch fragen, wofür sie sich interessieren würden und was sie sich vorstellen könnten. Eine neue Vorlage zur kommenden Ausschusssitzung halte er insofern auch für verfrüht. Herr Schatz erinnert daran, dass Herr Gogolin das Interesse an einem Jugendforum beim Gymnasium am Bötschenberg erfragen wollte. Er wolle daher wissen, ob es hier schon ein Feedback gebe. Von Seiten der Politik sei das Interesse durchaus gegeben, doch dies müsste auch bei den Jugendlichen der Fall sein. Andernfalls wäre das Vorhaben sinnlos. Herr Gogolin erklärt, dass in Verbindung mit dem Aktionstag nichts installiert worden sei. Er hatte versucht, Herrn Oldeweme hier einzubinden, doch dies sei nicht geschehen. Er denke jedoch, dass man an der Thematik festhalten müsse, so lange es Jugendliche gebe, die sich dafür interessieren würden. Dies sollte zeitnah und seines Erachtens bereits vor der Wahl geschehen und könnte evtl. auch durch eine eigene Veranstaltung erfolgen. Man sollte die jungen Leute ansprechen und an einen Tisch holen. Frau Niemann geht davon aus, dass der neue Rat die Richtung weisen werde. Der alte Rat könne hier nichts mehr auf den Weg bringen. Sie schlage jedoch vor, dass man Herrn Laser zur nächsten Sitzung des AJFSS einlade, denn ohne Herrn Laser könne man die Thematik ohnehin nicht angehen. Darüber hinaus sollten ein oder zwei Vertreter des Stadtschülerrates eingeladen werden, falls dieser überhaupt noch existiere. Herr Alder rät an, sich an die Schülervertretungen der einzelnen Schulen zu wenden. Herr Leppin erklärt, dass die Anwesenheit von Herrn Laser in der nächsten Ausschusssitzung ohnehin gegeben sein werde. Herr Laser sei auch mit der Thematik vertraut. Was ihm jedoch Sorge bereite, sei die Kontaktaufnahme zum Stadtschülerrat. Die nächste Ausschusssitzung finde Ende September statt. Da sich der Schülerrat innerhalb von zwei Monaten nach den Ferien bilden müsse, hätten die Schulen bis zum Oktober Zeit, ihre Schülervertretungen zu installieren. Insofern wisse er nicht, ob Ende September bereits ein Stadtschülerrat existieren werde. Die Thematik Stadtschülerrat sei ohnehin etwas kompliziert. Es gebe zumindest keinen Stadtschülerrat kraft Gesetz. Dies bringe gewisse Probleme mit sich. Man könne durchaus versuchen, hier Ansprechpartner zu finden, doch er könne nicht dafür garantieren, dass dies auch gelingen werde. Frau Ruppert-Cöppicus erinnert daran, dass jede weiterführende Schule eine Schülervertretung und demzufolge auch einen Schulsprecher sowie einen Vertreter habe. Diese seien zwar nicht immer Mitglied im Stadtschülerrat, doch man könne sie über die jeweilige Schulleitung kontaktieren. Frau Niemann würde es als sinnvoll erachten, wenn Herr Laser das direkte Gespräch mit den entsprechenden Schulleitungen führen würde. Dies könne vorerst auch telefonisch erfolgen. Es sollten die weiterführenden Schulen angesprochen werden, die Grundschulen würden von der Thematik ohnehin nicht betroffen sein. Sodann setzt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.
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Präventive Maßnahmen im Kindergartenbereich;
Projekt der TU Braunschweig
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Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage. Frau Rosinski fragt, was geschehe, wenn die Maßnahme nach drei Jahren beendet sei. Darüber hinaus würde man sich eine Stellungnahme der Kindergärten wünschen. Sie wolle auch daran erinnern, dass Helmstedt keine Großstadt sei. Unabhängig davon bitte sie im Namen der CDU-Fraktion darum, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, damit er noch einmal in den Fraktionen beraten werden könne. Die Vorlage sei den Ratsmitgliedern zu spät zugegangen. Frau Niemann fragt, wann der Antrag gestellt werden müsse. Herr Eisermann erklärt, dass man noch etwas Zeit habe. Bis zur nächsten Sitzung des AJFSS könne man zwar nicht warten, doch eine Entscheidung könne noch in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. August gefällt werden. Frau Niermann erbittet eine ungefähre Angabe der Kosten, die der Stadt entstehen würden. Für sie sei auch von Interesse, ob die Maßnahme auf die kommunalen Kindergärten beschränkt sei. Herr Eisermann verneint dies. Die Kosten in Höhe von 60.000 Euro würden entfallen auf sämtliche Kindergärten und Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen des Landkreises. Auch der Landkreis werde sich voraussichtlich an dem Projekt beteiligen. Das Vorhaben sei in der Bürgermeisterrunde von Professor Hahlweg vorgestellt worden und dort auf großes Interesse auch bei Herrn Kilian gestoßen. Er wolle in diesem Zusammenhang auch auf den Beschlussvorschlag hinweisen, in dem deutlich werde, dass die Stadt Helmstedt ihr Interesse nur vorbehaltlich der Teilnahme aller Gebietskörperschaften im Landkreis bekunden werde. Die Kosten in Höhe von 60.000 Euro würden sich auf drei Jahre verteilen, so dass jährlich 20.000 Euro auf die Teilnehmer umgelegt würden. Frau Ruppert-Cöppicus erklärt, das Projekt sehr zu begrüßen. Es handele sich um Problemfelder, mit denen man vor Ort täglich konfrontiert werde. Man wäre sehr dankbar dafür, wenn man sich in diesem Bereich weiterbilden könnte und zusätzliche Informationen erhalte. Sodann setzt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.
Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
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