Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 16. Februar 2011 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.11.2010

Protokoll:

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 30.11.2010.

 
TOP 5 Anträge der Grundschulen Lessingstraße und Friedrichstraße auf Teilnahme am Regionalen Integrationskonzept (RIK) des Landkreises Helmstedt

Beschluss:

Der Teilnahme der beiden Grundschulen Friedrichstraße und Lessingstraße am "Regionalen Integrationskonzept des Landkreises Helmsted" zum nächstmöglichen Termin wird zugestimmt.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 6 Durchführung von Ferienzeiten in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Helmstedt

Beschluss:

Helmstedter Kinder erhalten vorbehaltlich des entsprechenden Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2011 zu den Ferienmaßnahmen (Sommerferien) des Kreissportbundes Helmstedt einen Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen i. H. v. 69,00 Euro. Kinder aus einkommensschwachen Familien erhalten gegen Vorlage des Hartz IV- oder Grundsicherungsbescheides einen erhöhten Zuschuss von 249,00 Euro. Die Zuschüsse werden nicht an die Kinder ausgezahlt, sondern direkt mit dem Kreissportbund Helmstedt für die Kinder abgerechnet. Förderungsfähig sind in 2011 die Maßnahmen Lenste I, II und Neukirchen bis zum Höchstbetrag von 3.800,00 Euro für alle Helmstedter Kinder.

Sollte der Betrag von 3.800,00 Euro durch die Förderung der Teilnahmebeiträge nicht ausgeschöpft sein, werden unter dem vorstehenden Vorbehalt für die Helmstedter Kinder Ausflüge im Rahmen der Maßnahmen, die nicht im Teilnahmebeitrag enthalten sind (z. B. Hansaland) gefördert.

Um eine Überfinanzierung zu vermeiden, ist durch den KSB vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kinder evtl. Stiftungsmittel der Johannes-Waisenhaus-Stiftung erhalten. Der Förderungsbetrag der Stadt Helmstedt ist in diesem Falle entsprechend zu reduzieren.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 7 Ferienpass 2011

Beschluss:

Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2011 führt die Stadt Helmstedt auch in diesem Jahr wieder eine Ferienpassaktion durch.Der Preis für den diesjährigen Ferienpass wird grundsätzlich mit Badekarte für das Waldbad Birkerteich auf 16,00 EUR und ohne Badekarte auf 10,00 EUR festgesetzt. In besonders begründeten Fällen (Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Hartz IV oder Grundsicherung erhalten) kann der Ferienpass mit Badekarte für 10,00 EUR und ohne Badekarte für 5,00 EUR erworben werden. Für die Durchführung des Zeltlagers wird eine Kostenbeteiligung von 25,00 EUR pro Kind vorgesehen. Der Kostenbeitrag für die Tagesfahrten wird auf 3,00 EUR bzw. auf 2,00 EUR festgesetzt.



Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Frau Weihmann erinnert, dass sich die SPD-Fraktion für die Beibehaltung des Ferienpasspreises ausgesprochen habe. Nun sei man sehr überrascht, dass der Preis der dazugehörenden Badekarte von 6,00 Euro auf 11,00 Euro angehoben werden solle, womit die Fraktion nicht einverstanden sei. Sie beantragt daher, auch diesen Preis in bisheriger Höhe zu belassen.

Frau Rosinski schließt sich den Ausführungen namens der CDU-Fraktion an.

Herr Franke fragt an, ob es für den Badekartenpreis einen Aufsichtsratsbeschluss bei der BDH gegeben habe und ob dieser Preis als Mindestmaß der Vergütung festgelegt wurde.

Herr Eisermann antwortet, dass der Preis in der Entgeltordnung des Waldbades Birkerteich in dieser Höhe festgeschrieben sei, worauf die Vorsitzende erwidert, dass aber die Ferienpassaktion definitiv nicht darin enthalten sei.

Herr Franke hält daraufhin fest, dass aber die Möglichkeit bestehe, hier abweichend zu beschließen.

Herr Preuß führt aus, dass ein Beschluss der BDH nicht relevant sei, wenn die Politik sich gegen eine Preiserhöhung ausgesprochen habe. Außerdem könne von dem möglicherweise nicht in Anspruch genommenen Betrag aufgestockt werden, damit der BDH kein Fehlbetrag entstehe.

Herr Leppin äußert, dass die Stadt Helmstedt die Badekarte für 11,00 Euro pro Stück der BDH abkaufe und durch eine Befürwortung des Antrags von Frau Weihmann der BDH somit keinerlei Verlust entstehe. Die Stadt Helmstedt erziele aber einen Verlust von 5,00 Euro pro Karte, was vom gesamten Ferienpass her gesehen eine doppelte Ermäßigung sei.

Herr Gogolin schließt sich namens seiner Gruppe den Vorrednern an.

Die Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf den Haushaltsbeschluss, der im gesamten sozialen Bereich keine Kürzungen vorsehe.

Herr Franke äußert, dass diese zusätzlichen 5,00 Euro aus dem Haushaltsansatz für den Ferienpass bestritten werden, was ggf. zu Lasten anderer Aktionen gehe, weil der Gesamttopf nicht größer sei. Daher sei es schon eine Überlegung wert, ob innerhalb des Leistungsprogramms des Ferienpasses gestrichen werde, um eine Quersubventionierung der Badekarte vorzunehmen. 

Herr Alder fragt an, ob die 5,00 Euro Mehreinnahmen aus dem erhöhten Badekartenpreis im Rahmen der Ferienpassaktionen so eingeplant seien, dass sie bereits in Aktionen umgesetzt wurden, oder ob das ein theoretisch errechneter Betrag sei und die Aktionen in bisheriger Qualität und Anzahl beibehalten wurden.

Herr Leppin antwortet, dass für den Ferienpass ein Haushaltsansatz von 20.000 Euro gebildet wurde. Sollte nun die Badekarte im Ferienpass vergünstigt abgegeben werde, verringern sich die Erträge und das Defizit werde größer, was aber keine direkten Auswirkungen auf die Angebote des Ferienpasses habe, weil die 20.000 Euro für Maßnahmen zur Verfügung stehen und auch ausgegeben werden.

Anschließend lässt die Vorsitzende über den Änderungsantrag von Frau Weihmann abstimmen.

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales fasst mit 2 Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung folgenden


TOP 3 Errichtung eines Jugendparlaments - Zu diesem Tagesordnungspunkt hält der Sprecher des Jugendparlaments Laatzen einen Vortrag! -

Protokoll:

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Oldeweme, Angestellter und Sozialpädagoge der Stadt Laatzen, und 2 Mitarbeiterinnen des Laatzener Jugendparlaments und bittet um Vorstellung des Konzeptes.

Herr Oldeweme stellt sich und seine Begleiterinnen vor und erläutert anschließend die Einrichtung des Jugendparlaments bei der Stadt Laatzen anhand einer PowerPoint-Präsentation.

Anmerkung:

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Er hält abschließend fest, dass es unter anderem auch ein Ziel des Jugendparlaments sei, politischen Nachwuchs zu fördern. Auch weist er darauf hin, dass ein Jugendparlament nur funktioniere, wenn diese Einrichtung entsprechend betreut werde. Dieses könne eine Verwaltungskraft nicht nebenbei erledigen. Er rät daher an, für ein derartiges Projekt einen Pädagogen zu beauftragen, weil dieser einen anderen Zugang zu den Jugendlichen habe und später dann auch mit ihnen arbeiten werde. Wichtig sei auch, dass man die Jugendlichen durch kleine Dinge wertschätzte.

Anschließend vermitteln die beiden Schülerinnen einen kurzen Einblick in ihre aktuelle Arbeit im Jugendparlament, wozu auch die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit gehören. Außerdem betonen sie, dass sie nicht parteigebunden seien, aber die Jugendparlamentssitzungen von Politikern besucht werden.

Herr Alder fragt an, ob sich die Reduzierung der Mitgliederzahl von 23 auf 17 Mitglieder bewährt habe und welche Schulformen überwiegend vertreten seien.

Herr Oldeweme antwortet, dass von den 17 Schülern des Jugendparlaments derzeit 1 Schüler von der Realschule und der Rest vom Gymnasium komme, was aber nicht typisch sei. Es wirkten auch schon viele Hauptschüler im Jugendparlament mit. Mit 17 Schülern habe das Jugendparlament eine gute Größe, da die Gruppe auch nicht zu klein sein sollte, weil immer mal wieder Schüler verhindert seien, an den Sitzungen teilzunehmen. Ebenso werde den Schülern aufgegeben, dass die schulischen Belange, wie z.B. Klausurvorbereitungen, wichtiger als die Jugendparlamentsarbeit seien.
Zur Einbindung der Laatzener Lehrer merkt er an, dass diese überwiegend nicht aus dem Stadtgebiet kommen, nicht diesen Bezug zur Stadt haben und auch nicht unbedingt über das Stadtgeschehen informiert seien. Da die Schüler aber in Laatzen leben, sollten die Lehrer über die Örtlichkeiten Bescheid wissen. Wenn es ein Jugendparlament in der Stadt gebe, sollte das auch in den Unterricht mit eingebaut werden. Gerade der Politikunterricht in den Schulen müsste anders gestaltet werden. Das Laatzener Jugendparlament habe daraufhin die Initiative entwickelt, Lehrer zu gewinnen, den Politikunterricht praxisnah zu gestalten und sie etwas mehr für die Belange der Stadt zu sensibilisieren.
Auf weitere Nachfrage teilt er mit, dass man mit einer wöchentlichen Betreuungszeit des Jugendparlaments von 8 bis 10 Stunden rechnen müsse.

Herr Gogolin führt aus, er bedauere es sehr, dass in dieser Sitzung keine Jugendlichen aus Helmstedt anwesend seien und kein Interesse an dieser Thematik bekunden.

Herr Oldeweme antwortet, dass das bei der Stadt Laatzen auch nicht anders sei. Man müsse den Realitäten ins Auge sehen, dass die Schüler und Jugendlichen nicht von allein kommen. Die Zeiten haben sich geändert. Man dürfe die Erwartungshaltung bei den Jugendlichen nicht so hoch hängen. Er freue sich schon, wenn von den 17 Mitgliedern ca. 14 Schüler bei den Jugendparlamentssitzungen anwesend seien.

Herr Franke fragt an, ob das eigene Budget des Jugendparlaments entscheidend oder zweitrangig sei.

Herr Oldeweme antwortet, dass er zwar gegen ein eigenes Budget, aber für Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Geschäftsführung gewesen sei. Er hatte Angst, dass alle Anträge des Jugendparlaments auf dieses Budget begrenzt werden, was aber nicht sein könne.

Eine Schülerin ergänzt, dass die Jugendlichen das eigene Budget befürworten, da sie einige Projekte mit Zuschüssen unterstützen konnten. Weiter führt sie aus, dass sie nicht nur an den Ratssitzungen, sondern auch an den Ausschusssitzungen teilnehme und sie sich dabei eher als Einzelperson fühle, da nur alle 4 bis 6 Wochen eine Jugendparlamentssitzung stattfinde und es in dieser Zeit nicht möglich sei, alle Ausschusssitzungen vorzubesprechen. Daher versuche sie, die Meinung des Jugendparlaments wiederzugeben und eine junge Sichtweise in das Gremium zu bekommen.

Herr Oldeweme ergänzt, dass die Schüler auch Sitzungsgeld für die städtischen Sitzungen, nicht aber für Sitzungen des Jugendparlaments, bekommen. Außerdem werde vom Betreuer angeboten, die Vorlagen gemeinsam vorzubereiten bzw. durchzuarbeiten.

Frau Theis fragt nach, ob sie es richtig verstanden habe, dass man bei Umsetzung dieses Projektes eine engagierte Person finden müsste, die Zugang zu Schülern und Schulen habe, die die Arbeit in den Schulen vornehme und das Jugendparlament dann auch weiterhin begleite, bis sich aktive Mitglieder etabliert haben. Wenn dann die Wahlperiode auslaufe, müsse diese Person auch wieder erneut engagiert in den Schulen tätig werden. Sie habe daher den Eindruck, dass ein Gelingen dieses Vorhabens nur von einer wirklich engagierten Person abhänge.

Herr Oldeweme antwortet, dass die Jugendpfleger in Niedersachsen dieses Projekt alle sehr unterschiedlich sehen. Er persönlich habe aber hinter diesem Projekt gestanden und wollte es mit den Jugendlichen ausprobieren. Ohne Motivation vom Projektleiter sei ein Umsetzen nicht möglich, wobei auch die Politik und auch der Bürgermeister hinter diesem Vorhaben stehen müssen.

Herr Dehning merkt an, dass das Bürgerforum den Antrag auf Einrichtung eines Jugendparlaments gestellt und vermerkt habe, dass der Stadtjugendpfleger das gesamte Procedere begleiten solle. Er fragt nun an, warum der Stadtjugendpfleger in dieser Sitzung nicht anwesend sei.

Die Vorsitzende antwortet, dass Herr Oldeweme eingeladen wurde, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild von dieser Einrichtung machen können. Außerdem habe in dem Ausschuss niemand erwähnt, dass es sinnvoll wäre, den Stadtjugendpfleger dazu zu bitten. Die Politik sei auch noch nicht beschlussbereit. Außerdem werde es kein Problem darstellen, wenn eine Umsetzung anstehe, dass der Stadtjugendpfleger dann mit Herrn Oldeweme Kontakt aufnehme.

Herr Gogolin merkt an, dass er die gewonnenen Informationen an das Gymnasium am Bötschenberg weiterleiten werde, damit die Schule, die maßgeblich an der Veranstaltung "Helmstedt spielt fair" beteiligt sei, diese Informationen während der Veranstaltung an die Jugendlichen weitergeben könne. Sollte das GaBö Interesse bekunden, erkläre er sich bereit, den Kontakt zu Herrn Oldeweme herzustellen.

Abschließend dankt die Vorsitzende Herrn Odeweme und den beiden Schülerinnen für ihre Ausführungen.

Herr Franke nimmt Bezug auf den sehr engagierten Vortrag, der bei allen Anwesenden zum Umdenken und zur Aufgabe einiger Vorurteile geführt habe. Sicherlich habe man auch feststellen können, dass für eine örtliche Umsetzung bei der derzeitigen personellen Besetzung Schwächen bestehen. Er schlägt daher vor, dass sich die Ausschussmitglieder mit dem Vortrag auseinandersetzen und jeder für sich überlegen solle, wie man dieses Projekt umsetzen könne. Anschließend sollten die Ausschussmitglieder ihr Wissen in die Fraktionen tragen, wo gemeinsam überlegt werden müsse, was von diesem Konzept für die Stadt Helmstedt sinnvoll und übertragbar sei. Weitergehend müssten dann auch Überlegungen dahingehend vorgenommen werden, ob dem Jugendparlament ein Budget zur Verfügung gestellt und wie die Betreuung und die Teilnahme in den Ausschüssen aussehen solle.

Die Vorsitzende spricht sich für diesen Vorschlag aus und merkt an, dass dieses wichtige Projekt kein Wahlkampfthema sein dürfe, denn alle Parteien haben massive Probleme, junge Leute an die Politik heranzuführen, egal ob es sich um einen Parteieintritt oder einen Beitritt zu einer Bürgerinitiative handele. Dabei bezieht sie sich auf die Ausführungen der Schülerinnen, die durch ihre Arbeit im Jugendparlament politische Erfahrungen gesammelt haben.

In diesem Zusammenhang fragt Herr Alder an, ob es in der Stadt Helmstedt auch einen, wie von Herrn Oldeweme vorgestellten Jugendplatz für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren gebe und wenn nicht, ob und wo man einen derartigen Platz im Stadtgebiet einrichten könne.

Der Ausschuss spricht sich für eine Prüfung durch die Verwaltung aus.

Abschließend hält die Vorsitzende fest, dass die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückgenommen und in der nächsten AJFSS-Sitzung im Mai wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde.


TOP 4 Mündlicher Erfahrungsbericht über die Einführung der Eingangsstufe an der Grundschule Friedrichstraße

Protokoll:

Die Vorsitzende begrüßt Frau Knigge und Frau Schultz, Lehrerinnen der Grundschule Friedrichstraße, und bittet um Berichterstattung über die Einführung der Eingangsstufe an der Grundschule Friedrichstraße.

Frau Knigge erläutert ausführlich den Begriff, die Einführungsgründe, die vorbereitenden Maßnahmen, die Arbeitsweisen, den Tagesablauf und über die Erfahrungen der Eingangsstufe.

Anmerkung:

Eine Auflistung der Erläuterungen ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder betont Frau Knigge abschließend nochmals, dass ein Lehrer eine Lerngruppe meistens allein betreue und dass die Kinder sehr konzentriert und wesentlich leiser als im herkömmlichen Unterricht arbeiten und daher die Türen der Klassenzimmer aller 4 Klassen immer offen stehen .

 
TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Konjunkturpaket II; Schaffung von Innovativen Räumen (Räume mit besonderer Zweckbestimmung); Maßnahmeabschluss

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Eisermann ergänzt, dass in den Schulen noch eine Einweihungsfeier stattfinden werde.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 8.2 Vergabe der Plätze bei Ferienmaßnahmen sowie Evaluation der Maßnahmeausführung 2011

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 8.3 Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Christophorus auf Bezuschussung einer Kindergartensanierung; Beantwortung von 2 Anfragen aus der Sitzung des AJFSS am 30.11.2010

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe und nimmt Bezug auf 2 Zeitungsartikel, die leider nicht das wiedergaben, was die Politik in der Ratssitzung beschlossen habe. Daraufhin habe ein Gespräch mit Vertretern der Kirche, der Politik und der Verwaltung stattgefunden, in dem der vorzeitige Baubeginn auf den Weg gebracht werden konnte. Die Angelegenheit hätte längst angegangen werden können, wenn seitens der Kirche schon der Antrag gestellt worden wäre, aber der Kirchenvorstand und die Kirchengemeinde selbst das Procedere nicht verstanden haben. Somit hatte das Aufbauschen der Problematik auch etwas Positives, da es nun alle Beteiligten informiert seien. Die Bewilligung sei bereits eingegangen und die Ausschreibung werde demnächst, wie von der Politik gewünscht, in Gemeinschaft mit der Verwaltung vorgenommen, was bedeute, dass nun auch Firmen zugelassen werden, wo die Firmeninhaber nicht in der Kirche seien. Das sei sehr positiv. Abschließend merkt sie noch an, dass bereits ein Elternabend und ein Pressetermin stattgefunden haben.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 8.4 Beschulung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern an städtischen Grundschulen

Protokoll:

Die Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Weiter fragt sie an, warum Aufnahmen auswärtiger Schülerinnen und Schüler, die nicht aus den angrenzenden, sondern aus anderen Bereichen des Kreisgebietes kommen, ausscheiden.

Herr Leppin antwortet, dass die einschlägige Regelung des Schulgesetztes vom dem Gebiet benachbarter Schulträger spreche und nach der herrschenden Kommentarmeinung und in Abstimmung mit der Nds. Landesschulbehörde die angrenzende Gebietskörperschaft gemeint sei. Der Automatismus beziehe sich daher nur auf die Aufnahme von Schülern aus der Samtgemeinde Grasleben, Nord-Elm und der Gemeinde Büddenstedt. Darüber hinaus bestehe aber auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung aus besonderen oder persönlichen Gründen. Das bedürfe aber einer Begründung.

Sodann nimmt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen  
TOP 10.1 Nicht-Kindergartenkinder

Protokoll:

Frau Rosinski fragt an, wie hoch der prozentuale Anteil von Kindern sei, die keinen Kindergarten besuchen und bittet um Beantwortung zum Protokoll.

Beantwortung:

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung des Jahres 2010 wurde die altersbedingte Zusammensetzung der 3-6-jährigen  Kindergartenkinder ermittelt. Basierend auf diesen Daten ergeben sich unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Einschulungszeitpunkte folgende Ergebnisse:

Kindesalter in Jahren

Kinder in           Kitas

Einschulungs-            zeitpunkt

eingeschulte Kinder               IST-Zahl

eingeschulte Kinder         PLAN-Zahl

Anteil der in Kitas betreuten Schulkinder in %

3

116

2013

 

172

67,44

4

147

2012

 

214

68,69

5

126

2011

 

194

64,95

6

96

2010

182

 

52,75

Es bleibt anzumerken, dass bei dieser Aufstellung die jeweiligen Anzahlen der Kindergarten- und Schulkinder ins Verhältnis gesetzt wurden. Insbesondere im Hinblick auf die geplanten Schülerzahlen der zukünftigen Einschulungszeitpunkte kann es noch zu Abweichungen kommen. Ebenso können sich die Zahlen vor dem Hintergrund der eventuellen Betreuung auswärtiger Kinder in Kindergärten oder deren Einschulung verändern.

 
TOP 10.2 Annahme von Spenden in Schulen

Protokoll:

Herr Alder berichtet zur Annahme von Spenden in Schulen, dass diese bisher an Fördervereine  gingen, die den Schulen dann die Materialien oder auch Leistungen, meistens unentgeltlich, zur Verfügung gestellt haben. Nunmehr bestehe die Problematik mit dem § 83 NGO, der besage, dass über einen bestimmten Spendenbetrag hinaus der Rat zustimmen müsse, ob die Spende angenommen werden dürfe. Diese Vorgabe wurde bisher schon in vielen Bereichen angewandt und müsse nun auch im schulischen Bereich eingesetzt werden. Dafür müsse versucht werden, die von Eltern oder Außenstehenden erbrachten Leistungen zu bewerten. Die Schulleiter haben nun bei ihm angefragt und möchten wissen, wie zu verfahren sei.

Die Vorsitzende ergänzt, dass diese Frage auch an sie herangetragen wurde und auch sie nun wissen möchte, wie hoch eine Spende sein müsse, dass sie anzeigenpflichtig werde. Außerdem fragt sie an, wie der Geldwert einer erbrachten Leistung zu ermitteln sei.

Herr Leppin antwortet, dass die Verwaltung der gesetzlichen Regelung des § 83 Abs. 4 NGO, in der die Behandlung von Spenden geregelt sei, nachkommen müsse, weil auch strafrechtliche Belange berührt sein können. Die Verwaltung habe eigentlich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgabe versucht, eine vereinfachte Regelung mit den Schulen dahingehend zu finden, indem Spenden an den Elternverein verwiesen wurden, die dann auch im Eigentum des Elternvereins verbleiben und nicht in das Eigentum der Stadt Helmstedt übergehen. Diese Spenden bzw. die Anschaffungen seien dann vom Elternverein an die Schule zur Nutzung weitergeben worden. Die Problematik beim Streichen von Klassenräumen durch die Eltern habe die Verwaltung in dieser Brisanz nicht gesehen, weil man von einer Selbsthilfearbeit ausgegangen sei. Mit dieser Betrachtungsweise befand man sich durchaus im Einklang mit einigen anderen Schulträgern, die genauso praktizierten. Er wisse aber auch von anderen Schulträgern, die von vornherein äußerten, dass es Spenden an Elternvereine nicht gebe und derartige Selbsthilfearbeiten bereits bewertet haben. Die Verwaltung habe daraufhin beim Nds. Städtetag angefragt, der diese vereinfachte Regelung für unzulässig halte, da er ein großes strafrechtliches Risiko sehe und dringend empfohlen habe, das Verfahren umzustellen. Daraufhin habe die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht vorgesprochen und den Sachverhalt dargestellt. Die Antwort habe fast 9 Monate auf sich warten lassen, was aber damit zusammenhing, dass von dort wiederum die oberste Kommunalaufsichtsbehörde, das Innenministerium, eingeschaltet wurde. In einem Schreiben habe das Ministerium zum Ausdruck gebracht, dass bei der Überprüfung, ob eine Spende oder Leistung unter die Regelung des § 83 Abs. 4 NGO falle, stets darauf abzustellen sei, ob der Kommune ein Vermögenswert in Form einer Geld-, Sach- oder Dienstleistung zugewendet werde. Bei der unentgeltlichen Überlassung von Sachmitteln wäre daher zu prüfen, wie viel Geld die Kommune hierdurch, durch anderenfalls anfallende Miete, Leasingraten oder ähnliches, sparen würde. Dieser Vermögenswert wäre dann entsprechend der gesetzlichen Regelung zu behandeln. Entsprechend sei bei der Beurteilung der Arbeitsleistung der Wert der durchgeführten Maßnahme zu ermitteln. Bezogen auf das Streichen eines Klassenraumes wären die Kosten pro Quadratmeter durch einen Malerbetrieb zu ermitteln. Im Falle der Berechnung auf Stundenbasis sei zu berücksichtigen, dass die Arbeitsleistung eines Hobbyhandwerkers zwar günstiger sei, im Regelfall jedoch auch länger dauern würde. Nachdem nun dieses Schreiben vom Innenministerium eingegangen sei, habe die Verwaltung keine Handhabe, anders zu verfahren, wenngleich die Verwaltung auch im Sinne der Schulen diese strenge Auslegung bedauere. Eine Spezialregelung für Schulen gebe es aber nicht. Die Verwaltung habe den Schulen daraufhin mitgeteilt, dass das bisher praktizierte Verfahren nicht fortgeführt werden könne und ihnen einen Vordruck mit der Bitte zur Verfügung gestellt, die zuletzt erhaltenen Spenden über den Elternverein aufzulisten, um die gesamten Spenden in eine Art Generalamnestie münden zu lassen, um sie dem Rat zur nachträglichen Beschlussfassung und Heilung vorzulegen und anschließend an die Kommunalaufsicht weiterzugeben. Die Verwaltung werde sicherlich nicht in jedem Einzelfall in die Schulen gehen und die Angaben überprüfen, ob die Liste vollständig sei. Ebenso wurde den Schulen auch ein Vordruck zur vereinfachten Werteermittlung von Spenden vorgegeben. Bei einer Sachspende werde es den Schule anheimgestellt, den Wert zu schätzen. Beim Einsatz von Eltern zum Streichen von Klassenräumen habe die Verwaltung zwischenzeitlich versucht, mit der städtischen Zentralen Gebäudewirtschaft eine vereinfachte Regelung dergestalt zu finden, dass eine Art Raumgleichwert ermittelt wurde und man nun von ca. 400 Euro pro Raumstreichung ausgehe. Für eine Deckenstreichung werden nochmals 200 Euro und für die Streichung von Heizkörpern und Rohren nochmals 100 Euro berechnet. Bei Streichung anderer Räume könne entsprechend hochgerechnet werden. Das sei natürlich eine sehr fiktive Berechnung, von der niemand hundertprozentig wisse, ob das denn so auch zutreffe, aber die Verwaltung sträube sich auch, nur wegen des § 83 NGO von einem Malerbetrieb ein Angebot einzuholen und hinterher das Klassenzimmer von Eltern streichen zu lassen. Abschließend führt er aus, dass für eine Prüfung wichtig sei, sich überhaupt mit der Thematik auseinandergesetzt zu haben und versucht werde, den Wert der Leistung zu ermitteln.

Herr Franke fragt an, was gegen eine höhere Schätzung spreche, da es eigentlich nur um eine Transparenzregelung zur Vermeidung von Korruption gehe und nur offen gelegt werden solle, wer was an die Stadt spende und ob dadurch evtl. Vorteile entstehen. Die Angelegenheit werde daher auch in öffentlicher Sitzung abgehandelt.

Herr Leppin antwortet, dass die vorgegebenen Wertgrenzen gegen eine Überbewertung sprechen, da bis zu 100 Euro der Bürgermeister, darüber hinaus bis 2.000 Euro der VA und darüber hinaus dann der Rat über die Annahme entscheide. Aus rein pragmatischen Gründen wäre eine Überschätzung wegen der geringen Sitzungstermine des Rates im Jahr wenig sinnvoll.

Herr Alder äußert, ihm sei bekannt, dass nach gängiger Rechtsprechung für einen Hobbyhandwerker, der schwere Arbeit auf dem Bau oder im Gartenbereich übernehme, wozu auch das Malern gehöre, die Stunde mit 8,00 Euro anzusetzen sei. Das wäre auch ein Ansatz, den man zugrunde legen könnte.

Herr Franke ergänzt, dass man ebenso den Nettolohn eines abhängig Beschäftigten für vergleichbare Leistungen ansetzen könnte.

Herr Leppin merkt dazu an, dass die Verwaltung die Beträge schon pflichtgemäß schätzen und berechnen müsse, glaubt aber auch, dass es wesentlicher sei, sich über die Thematik Gedanken und die Schätzung aktenkundig gemacht zu haben, so dass sie jederzeit nachprüfbar sei.

Herr Wäterling merkt an, dass dieses Procedere dann aber auch beim Städteputztag angewandt werden müsste.

Sodann beendet die Vorsitzende die öffentliche und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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