Herr Eisermann berichtet, dass die Stadt Helmstedt auftragsgemäß ihre Einnahmeansätze anpasse, wie es schon bei der Grundsteuer A und B und bei der Gewerbesteuer umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Hundesteuersatzung überarbeitet und festgestellt, dass seit 1992 unveränderte Hundesteuerhebesätze von 48 € für den Ersthund und 72 € für den Zweihund bestehen. Die Helmstedter Hundesteuerhebesätze liegen im Vergleich zu anderen Kommunen, im unteren Bereich der z.Zt. geltenden Steuersätze. Anschließend verweist er auf die Anlage der Vorlage. Herr Piltz äußert, wenn seitens der Verwaltung Vergleiche mit anderen Kommunen angeführt werden, sei das wohl eher ein „Hilfsfuß“, um die Position der Verwaltung zu untermauern. Wenn derzeit 48 € für einen Hund berechnet und von der Verwaltung eine Erhöhung von 60 € angestrebt werde, dann sei das zwar vom Betrag her minimal, aber nicht vom Prozentsatz her. Steuern seien eine Abgabe ohne Gegenleitung und auch nachvollziehbar, aber er sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, die Hundesteuer zu erhöhen. Außerdem sei er mit der Streichung der Befreiungstatbestände für Gebrauchshunde nicht einverstanden, da es diese Hunde in Helmstedt und Umgebung kaum noch gäbe und die Streichung dieser Tatbestände nicht zu einer Einnahmeerhöhung führen. Namens der SPD-Fraktion stimmt er daher der Änderung der Hundesteuersatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu. öS ORE 19.09.2007 Herr Preuß sei über die Vergleiche der Städte mit den Ortsteilen sehr verwundert und merkt an, dass die Ortsteile eine ganz andere Struktur und ein anderes Verhältnis zu Tieren haben, als Städter. Die Schwierigkeiten der Einwohner der Kernstadt mit dem Ausführen der Hunde im Stadtgebiet bestehe im ländlichen Ortsteil nicht. Es müsste daher eher festgelegt werden, dass die Hundesteuer für die auf dem Land lebenden Hunde nicht so hoch wie für die städtischen Hunde ausfalle. Es werde aber eher so gehandhabt, dass die Städter mit ihren Hunden zum Ausführen aufs Land kommen und nicht umgekehrt. Auch er spricht sich weiter für den Bestand der Befreiungstatbestände für Gebrauchshunde aus. Die Hundebesitzer hätten sehr viel in diese Tiere investiert. Der Herdengebrauchshund komme zwar derzeit in Helmstedt nicht vor, aber in einer schnelllebigen Zeit könne sich auch in der Landwirtschaft bzw. Viehzucht schnell etwas ändern, so dass es über kurz oder lang wieder Herdengebrauchshunde in Helmstedt geben könnte. Dann müsste diese Satzung wieder geändert werden. Aus diesem Grund sollten diese Befreiungstatbestände in der Satzung erhalten bleiben. Zur Erhöhung führt er noch an, dass gerade bei älteren Menschen der Hund einen psychologischen Wert habe und viele ältere Leute sich einen Hund halten, um nicht allein sein zu müssen. Meistens seien das auch die Personen, die relativ wenig Geld haben und diesen Personenkreis noch mit einer Hundesteuererhöhung zu belasten, finde er nicht gerecht. Er spricht sich daher ebenfalls gegen die Änderung aus. Herr Eisermann erwidert, dass es dem städtischen Haushalt nicht schade, wenn die Hundesteuersätze in der bisherigen Höhe beibehalten werden. Zu der von Herrn Preuß vorgeschlagenen Differenzierung zwischen Kernstadt und Ortsteil weist er auf die Stadt Königslutter mit ihren 16 Ortsteilen hin, die schon jetzt für den1. Hund 72 €, für den 2. Hund 120 € und für jeden weiteren Hund 168 € veranschlagen . Bei der Stadt Schöningen mit ihren 2 Ortsteilen sogar werden für den 1. Hund 84 €, für den 2. Hund 102 € und für jeden weiteren Hund 138 € berechnet. Es könne daher nicht die Aussage getroffen werden, dass in der Kernstadt mehr Hundesteuer gefordert werden dürfe, als auf dem Land. Auch Herr Nowak spricht sich namens der CDU-Fraktion gegen die vorliegende Hundesteuersatzung aus, da im Nachtragshaushalt für das Jahr 2007 positive Ergebnisse erzielt wurden. Herr Pitz macht auch darauf aufmerksam, dass kaum ein Emmrstedter Hundebesitzer seinen Hund in die Kernstadt mitnehme, insofern sei das keine Belastung für die Helmstedter Kernstadt. Außerdem seien seiner Meinung nach die 48 € Hundesteuer für Emmerstedter Verhältnisse angemessen. Das Einsetzen der Hundesteuer für gewisse Leistungen, wie z. B. die Beseitigung von Hundekot, treffe auf den Ortsteil nicht zu, da es in Emmerstedt keine Probleme mit Verschmutzungen durch Hundehaufen gäbe. Herr Krumpelt fragt an, wie viel Hunde in Emmerstedt und in der Kernstadt leben. Herr Eisermann sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu. Beantwortung: - angemeldete Hunde im Stadtgebiet: 1.144 - angemeldete Hunde in Emmerstedt: 161 - angemeldete Hunde in Barmke: 58 ------------------------------------------------------------ Gesamtzahl der angemeldeten Hunde: 1.363 Die Dunkelziffer der jeweils in den Bereichen lebenden Hund sei jedoch hoch. Herr Preuß fragt an, ob Sozialhilfeempfänger und Obdachlose von der Zahlung der Hundesteuer befreit seien. Herr Eisermann antwortet, dass keine Ausweisung in der Satzung stehe, daher gebe es auch keine Befreiung für Sozialhilfeempfänger. Die Verwaltung müsse sich an bestehendes Recht in Form einer Satzung halten und könne von sich aus keine Ermäßigung gewähren. Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die vorliegende Änderung der Hundesteuersatzung abstimmen. Der Ortsrat Emmerstedt lehnt den vorliegenden Empfehlungsbeschluss einstimmig ab. |