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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 19. September 2007 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Ehrung der Gewinner im ortsinternen Dorfverschönerungswettbewerb

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister nimmt die Preisverleihung des Emmerstedter Dorfverschönerungswettbewerbes 2006 vor.

Preisträger sind Ulrike und Dr. Kay Worch, Hauptstr. 44; Günther Evers, Hauptstr. 78 sowie Rosemarie und Holger Brendlin, Alte Siedlung 17

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.06.2007

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 06.06.2007.

 
TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, dem Antrag des Geflügelzuchtvereins auf Bezuschussung einer Ausstellung stattzugeben und aus Ortsratsmitteln 150 € zu bewilligen.

Der stellv. Ortsbürgermeister, Herr Friedrich-Wilhelm Diedrich, schlägt weiterhin vor, dem Arbeiter-Samariter-Bund zum 50-jährigen Jubiläum am 06.10.2007 einen Zuschuss von 250 € zu gewähren.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Beträge gezahlt:

1.      Geflügelzuchtverein Emmerstedt,
Zuschuss für eine Ausstellung                                                                             150,00 €

2.      Arbeiter-Samariter-Bund,
Zuschuss zum 50-jährigen Jubiläum                                                                    250,00 €.

Anmerkung:

Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von

4.190,87 € zur Verfügung.

 
TOP 4 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007

Protokoll:

Herr Eisermann erläutert, dass die Stadt Helmstedt in der glücklichen Lage sei, den Haushalt 2007 nach augenblicklichem Stand wahrscheinlich ausgleichen zu können. Das bedeute, dass in diesem Jahr kein strukturelles Defizit vorliegen werde. Im Verwaltungshaushalt sei sogar ein Überschuss von 418.000 € zu erreichen, so dass das derzeitige Defizit von 8.945.000 € aus Vorjahren dann auf 8.527.000 € reduziert werden könne. Dieser Umstand resultiere aus einer Gewerbesteuernachzahlung von 2,6 Mio € und eine Verzinsung von 1 Mio € durch den größten hier ansässigen Gewerbesteuerzahler. Das führe aber im nächsten Jahr dazu, dass die Kreisumlage ansteigen und die Stadt Helmstedt weniger Schlüsselzuweisungen bekommen werde. Auch sei mit einem Anstieg der Gewerbesteuerumlage zu rechnen. Für dieses und auch fürs nächste Jahr seien die Aussichten daher positiv zu werten, da das in der mittelfristigen Finanzplanung bestehende Defizit von rd. 5 Mio € nach jetzigem Stand wahrscheinlich nur 3,7 Mio € betragen werde.

 

Herr Piltz fragt an, ob sich für den Ortsteil Emmerstedt durch die Nachtragshaushaltssatzung irgendwelche Positionen verändern oder, wie z.B. die Aufnahme der Veräußerung der Mietwohngrundstücke, hinzugekommen seien.

Herr Eisermann antwortet, dass diese Position, wenn sie vom Rat nicht beschlossen werde, entsprechend zu ändern sei. Die Position könne nicht im Nachtragshaushalt aufgenommen werden, wenn der Rat signalisiere, das gewisse Objekt nicht verkaufen zu wollen. Die Anpassung würde dann im Vermögenshaushalt erfolgen.

Sollte der Ortsrat Emmerstedt dem Beschlussvorschlag folgen, werde dadurch aber keine Signalisierung gesehen, dass die Ortsratsmitglieder mit dem Verkauf des Objektes Heidbergblick 1 - 4 einverstanden seien.

 

 

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

 

Gemäß § 87 NGO wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 in der beratenen Fassung erlassen.


TOP 5 Änderung der Hundesteuersatzung

Protokoll:

Herr Eisermann berichtet, dass die Stadt Helmstedt auftragsgemäß ihre Einnahmeansätze anpasse, wie es schon bei der Grundsteuer A und B und bei der Gewerbesteuer umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Hundesteuersatzung überarbeitet und festgestellt, dass seit 1992 unveränderte Hundesteuerhebesätze von 48 € für den Ersthund und 72 € für den Zweihund bestehen. Die Helmstedter Hundesteuerhebesätze liegen im Vergleich zu anderen Kommunen, im unteren Bereich der z.Zt. geltenden Steuersätze. Anschließend verweist er auf die Anlage der Vorlage.

 

Herr Piltz äußert, wenn seitens der Verwaltung Vergleiche mit anderen Kommunen angeführt werden, sei das wohl eher ein „Hilfsfuß“, um die Position der Verwaltung zu untermauern. Wenn derzeit 48 € für einen Hund berechnet und von der Verwaltung eine Erhöhung von 60 € angestrebt werde, dann sei das zwar vom Betrag her minimal, aber nicht vom Prozentsatz her. Steuern seien eine Abgabe ohne Gegenleitung und auch nachvollziehbar, aber er sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, die Hundesteuer zu erhöhen. Außerdem sei er mit der Streichung der Befreiungstatbestände für Gebrauchshunde nicht einverstanden, da es diese Hunde in Helmstedt und Umgebung kaum noch gäbe und die Streichung dieser Tatbestände nicht zu einer Einnahmeerhöhung führen. Namens der SPD-Fraktion stimmt er daher der Änderung der Hundesteuersatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu.

 

 

öS ORE 19.09.2007

Herr Preuß sei über die Vergleiche der Städte mit den Ortsteilen sehr verwundert und merkt an, dass die Ortsteile eine ganz andere Struktur und ein anderes Verhältnis zu Tieren haben, als Städter. Die Schwierigkeiten der Einwohner der Kernstadt mit dem Ausführen der Hunde im Stadtgebiet bestehe im ländlichen Ortsteil nicht. Es müsste daher eher festgelegt werden, dass die Hundesteuer für die auf dem Land lebenden Hunde nicht so hoch wie für die städtischen Hunde ausfalle. Es werde aber eher so gehandhabt, dass die Städter mit ihren Hunden zum Ausführen aufs Land kommen und nicht umgekehrt. Auch er spricht sich weiter für den Bestand der Befreiungstatbestände für Gebrauchshunde aus. Die Hundebesitzer hätten sehr viel in diese Tiere investiert. Der Herdengebrauchshund komme zwar derzeit in Helmstedt nicht vor, aber in einer schnelllebigen Zeit könne sich auch in der Landwirtschaft bzw. Viehzucht schnell etwas ändern, so dass es über kurz oder lang wieder Herdengebrauchshunde in Helmstedt geben könnte. Dann müsste diese Satzung wieder geändert werden. Aus diesem Grund sollten diese Befreiungstatbestände in der Satzung erhalten bleiben.

Zur Erhöhung führt er noch an, dass gerade bei älteren Menschen der Hund einen psychologischen Wert habe und viele ältere Leute sich einen Hund halten, um nicht allein sein zu müssen. Meistens seien das auch die Personen, die relativ wenig Geld haben und diesen Personenkreis noch mit einer Hundesteuererhöhung zu belasten, finde er nicht gerecht. Er spricht sich daher ebenfalls gegen die Änderung aus.

 

Herr Eisermann erwidert, dass es dem städtischen Haushalt nicht schade, wenn die Hundesteuersätze in der bisherigen Höhe beibehalten werden. Zu der von Herrn Preuß vorgeschlagenen Differenzierung zwischen Kernstadt und Ortsteil weist er auf die Stadt Königslutter mit ihren 16 Ortsteilen hin, die schon jetzt für den1. Hund 72 €, für den 2. Hund 120 € und für jeden weiteren Hund 168 € veranschlagen . Bei der Stadt Schöningen mit ihren 2 Ortsteilen sogar werden für den 1. Hund 84 €, für den 2. Hund 102 € und für jeden weiteren Hund 138 € berechnet. Es könne daher nicht die Aussage getroffen werden, dass in der Kernstadt mehr Hundesteuer gefordert werden dürfe, als auf dem Land.

 

Auch Herr Nowak spricht sich namens der CDU-Fraktion gegen die vorliegende Hundesteuersatzung aus, da im Nachtragshaushalt für das Jahr 2007 positive Ergebnisse erzielt wurden.

 

Herr Pitz macht auch darauf aufmerksam, dass kaum ein Emmrstedter Hundebesitzer seinen Hund in die Kernstadt mitnehme, insofern sei das keine Belastung für die Helmstedter Kernstadt. Außerdem seien seiner Meinung nach die 48 € Hundesteuer für Emmerstedter Verhältnisse angemessen. Das Einsetzen der Hundesteuer für gewisse Leistungen, wie z. B. die Beseitigung von Hundekot, treffe auf den Ortsteil nicht zu, da es in Emmerstedt keine Probleme mit Verschmutzungen durch Hundehaufen gäbe.

 

Herr Krumpelt fragt an, wie viel Hunde in Emmerstedt und in der Kernstadt leben.

 

Herr Eisermann sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.

 

Beantwortung:

 

- angemeldete Hunde im Stadtgebiet:   1.144

- angemeldete Hunde in Emmerstedt:      161

- angemeldete Hunde in Barmke:               58

------------------------------------------------------------

Gesamtzahl der angemeldeten Hunde:  1.363

 

Die Dunkelziffer der jeweils in den Bereichen lebenden Hund sei jedoch hoch.

Herr Preuß fragt an, ob Sozialhilfeempfänger und Obdachlose von der Zahlung der Hundesteuer befreit seien.

 

Herr Eisermann antwortet, dass keine Ausweisung in der Satzung stehe, daher gebe es auch keine Befreiung für Sozialhilfeempfänger. Die Verwaltung müsse sich an bestehendes Recht in Form einer Satzung halten und könne von sich aus keine Ermäßigung gewähren.

 

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die vorliegende Änderung der Hundesteuersatzung abstimmen.

 

Der Ortsrat Emmerstedt lehnt den vorliegenden Empfehlungsbeschluss einstimmig ab.


TOP 6 Im Rottlande II; - Sachstandsbericht -

Protokoll:

Herr Eisermann berichtet für die Öffentlichkeit, dass die Verwaltung im Augenblick in engen Verhandlungen mit einem Partner stehe. Mehr könne er aus Datenschutzgründen im öffentlichen Teil nicht sagen.

Für die Grundstückseigentümer wurden bislang zwei Informationsveranstaltungen am 17.07. und 28.08.2007 durchgeführt. Dabei wurden das planerische Konzept sowie die Vorstellung der Firma baureif zur geschäftlichen Abwicklung der Grundstückskäufe erläutert.

Bis auf die Firma baureif GmbH hatte kein weiterer der dort genannten Investoren konkretes Interesse an der Erschließung des Baugebietes gezeigt. Eine erkennbar große Nachfrage von Firmen zur Übernahme von Erschließungsleistungen existiert nicht.

Hinter dem Firmennamen „baureif“ stehen die Ingenieurbüros Domnich und Zander, mit denen die Stadt Helmstedt seit Jahren zusammenarbeitet.

Die bisher mit der baureif GmbH geführten Verhandlungen seien sehr komplex und gestalten sich für die Stadt Helmstedt als äußerst schwierig.

 
TOP 7 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten über ihre Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 8 Bekanntgaben

Protokoll:

Herr Eisermann gibt für die anwesenden Einwohner den Inhalt der schriftlichen Bekanntgabe bekannt.

 

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der Sitzung des Ortsrates Emmerstedt am 06.06.2007 wird von Herrn Diedrich angefragt, wer für die 2 Bushaltehäuschen in der Ortsmitte von Emmerstedt zuständig sei. Diese Wartehäuschen seien durch defekte Scheiben und starke Verschmutzungen in einem katastrophalen Zustand.

Die Beantwortung erfolgt zum Protokoll (Überschneidung mit der Ortsratssitzung):

Die beiden Wartehäuschen an der Hauptstraße auf der Höhe der Kirche werden vom Fachbereich 32 (Straßen, Natur, Umwelt) betreut. Auf einer Kontrollfahrt am 17.09. d. J. konnten außer leichten Verschmutzungen keine Schäden festgestellt werden.

Die Wartehäuschen werden zweimal wöchentlich im Zusammenspiel mit der Papierkorbleerung von Papier und Unrat befreit. Werden größere Reinigungsdefizite oder Schäden festgestellt, wird darauf jeweils - je nach verfügbarem Personal - individuell reagiert. Ergänzende Hinweise werden vom Fachbereich 32 selbstverständlich gern entgegengenommen.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Preuß regt zum Spielplatz in der Rottensiedlung an, den Spielplatzeingang von der Straßenecke an das andere Ende des Spielplatzes zu verlegen, da die Sträucher den Spielplatzeingang verdecken und die Kinder von einbiegenden Autofahrern sehr schlecht und sehr spät gesehen werden.

_______

Herr Preuß berichtet von schadhaften Stellen auf der gepflasterten Seite des Fußweges am Schützenplatz, die zur Ausbesserung bereits markiert wurden. Gegenüber, vor dem Haus Nr. 6 seien Absenkungen von Versorgungsleitungen in der Gosse aufgetreten.

Er regt daher an, die Absenkungen mit den bereits geplanten Ausbesserungsarbeiten begradigen zu lassen.

________

Herr Alder stellt zum Grundstück „Schmidt“ im Gewerbegebiet „Neue Breite Nord“ folgende Anfragen:

  1. hat die Stadt Helmstedt bezüglich des Aufbaus der Anschüttung bzw. Ablagerungen Untersuchungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Standfestigkeit vorgenommen?

  2. wurden Untersuchungen zu etwaigen abgelagerten Altlasten gemacht?

  3. wenn nein, ist gewährleistet, dass der Käufer Kenntnis erhält bzw. Kenntnis hat von der Ungeklärtheit der Substanzen in der Aufschüttung?

ist gewährleistet, dass der etwaige Käufer trotz dieser Unkenntnis nicht im Nachhinein Regressansprüche gegen die Stadt Helmstedt als Grundstückseigentümer geltend macht ( z.B. Haftungsausschluss für die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Aufschüttung im notariellen Grundstückskaufvertrag)?

 
TOP 11 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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