Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH);
- Jahresabschluss 2007
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2007 werden festgestellt. b) Der Jahresverlust in Höhe von 1.771.763,35 € soll in Höhe von 1.607.010,10 € durch Inanspruchnahme der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen und in Höhe von 164.753,25 € auf neue Rechnung vorgetragen werden. c) Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2007 Entlastung erteilt.
Protokoll:
Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.
Herr Schinnerling von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz stellt die Jahresabschlüsse 2007 und 2008 in Form einer Präsentation (vgl. Anlage) vor.
Beide Jahresabschlüsse seien verspätet aufgestellt worden, was aus den Unklarheiten der Abrechnung mit der Avacon resultiert habe. Man habe aber dennoch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, denn die verspätete Aufstellung stelle keinen Grund zur Einschränkung des Bestätigungsvermerks dar.
Im Jahr 2008 werde eine Bilanzsumme von rd. 29 Mio. Euro ausgewiesen. Dabei handele es sich zu 95 % um Anlagevermögen. Unter Berücksichtigung des Eigen- und Fremdkapitals ergebe sich ein Nettoumlaufvermögen in Höhe von rd. 1 Mio. Euro.
An Investitionen seien im Jahr 2008 607.000 Euro, im Jahr 2007 866.000 Euro getätigt worden. Alle Investitionen würden prinzipiell aus Abschreibungen finanziert.
Im Jahr 2008 werde Eigenkapital in Höhe von 15.568.000 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr sei ein Fehlbetrag in Höhe von 1.772.000 Euro zu verzeichnen gewesen. Dieser sei durch die Rückstellung entstanden, die man für die Abrechnung mit der Avacon gebildet habe , denn zum entsprechenden Zeitpunkt habe man sich noch in den Verhandlungen befunden. Gleichzeitig sei auch eine Kapitalrücklage aus den Vorjahren vorhanden gewesen. Diese sei entstanden aus nicht ausgexchütteten Gewinnen. Die Eigenbetriebsverordnung schreibe grundsätzlich vor, dass Jahresfehlbeträge auf fünf Jahre vorgetragen und mit den Gewinnen der kommenden fünf Jahre verrechnet werden müssten. Dies hätte jedoch zur Folge gehabt, dass man einen Betrag in Höhe von 1.772.000 Euro über fünf Jahre hinweg im Verlustvortrag hätte stehen lassen und künftig entstehende Gewinne mit diesem Verlustvortrag hätte verrechnen müssen. Gleichzeitig hätte man in der Bilanz eine Kapitalrücklage in gleicher Höhe ausweisen müssen. Diese hätte jedoch gar nicht erst entstehen dürfen, wenn die Abrechnungen nicht fehlerhaft gewesen wären. Insofern sei es wirtschaftlich völlig richtig gewesen, diese Kapitalrücklage wieder aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Die Differenz in Höhe von 165.000 Euro werde als operativer Verlust der Vorjahre ausgewiesen.
Herr Franke macht darauf aufmerksam, dass die Rücklage im Jahr 2009 wieder aufzulösen wäre aufgrund der Einigung, die mit E.ON Avacon erzielt worden sei. Für ihn sei von Interesse, ob sich dies in der Darstellung so auswirke, dass man gezwungen sei, die Gebühren zu senken.
Herr Schinnerling macht deutlich, dass per Saldo ein Betrag in Höhe von rd. 230.000 Euro als sonstiger betrieblicher Ertrag in 2009 auszuweisen sei. Dieser werde mit dem Verlustvortrag in Höhe von 165.000 Euro verrechnet. Prinzipiell habe Herr Franke recht. Wenn es ein positives Ergebnis gebe, so müsse dies nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz dem Gebührenzahler zu Gute kommen.
Herr Franke fragt, ob es gemäß Eigenbetriebsverordnung einen messbaren Steuerschaden gebe, da man aufgrund der durch die Rückzahlung entstehenden Mindererträge in der Vergangenheit eventuell eine Gebührenerhöhung hätte vornehmen müssen.
Herr Junglas erklärt, dass das Gegenteil der Fall sei. Bis zum Jahr 2006 sei ein Betrag in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro als Gewinn angesammelt worden. Dies hätte nach dem Kommunalabgabengesetz nicht passieren dürfen, denn nach spätestens drei Jahren hätte man die Gebühren senken müssen. Es handele sich um einen glücklichen Zufall, dass man diesen angesammelten Gewinn nun benötige, um den Verlust aus dem Jahr 2007 in Höhe von 1,7 Mio. Euro abzudecken. Somit handele es sich um ein Nullsummenspiel. Beginnend mit dem Jahr 2009 sei die Problematik somit bereinigt. In Zukunft werde man so verfahren, dass entstehende Gewinne vorgetragen würden. Wenn diesen in den nächsten Jahren keine Verluste entgegen stünden, würden die Gebühren gesenkt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt s. auch die Anlage zum Protokoll
Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden
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