Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 06. Juni 2007 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 09.01.2007

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 09.01.2007.

 
TOP 2 Ehrung des ehemaligen Ortsratsmitgliedes Horst Diedrich

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verleiht Herrn Horst Diedrich für seine 32-jährigen ununterbrochenen Tätigkeiten im Ortsrat Emmerstedt die Bezeichnung Ehrenortsratsmitglied und überreicht ihm die Ehrenurkunde.

Anschließend spricht der Fraktionsvorsitzende der CDU-Ortsratsfraktion, Herr Nowak, Herrn Diedrich seinen Dank aus und überreicht ein Präsent.

 
TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Beträge gezahlt:

1.      Jugendfeuerwehr Emmerstedt; Baumschmuck zur Adventszeit                         100,00 €

2.      Schützengesellschaft Emmerstedt; Kinderfest anl. Schützen- und Volksfest      310,00 €

3.      Kyffhäuser Kameradschaft; Oldtimer-Treffen                                                      300,00 €

4.      Dorfverschönerungswettbewerb                                                                          360,00 €

5.      Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Seniorenweihnachtsfeier                                    310,00 €

6.      Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, Kinderfest                                                           310,00 €

7.      Heimatkreis, Beschaffung von Vitrinen                                                                300,00 €

8.      Landjugend Emmerstedt, Kinderfasching                                                            200,00 €

9.      Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens                   1.478,50 €

10.    Investitionen für den Alten Saal (Auslagen für Spülbecken)                               200,61 €

Anmerkung:

Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von

4.590,87 € zur Verfügung.


TOP 4 Aufstellung von Altglascontainern hier: Windmühlenberg

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf das der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Schreiben der Anlieger des Windmühlenberges, welches der Verwaltung zur Kenntnis gegeben und in dem um Prüfung gebeten wurde.

Herr Kubiak gibt eine ausführliche Stellungnahme ab, die der Niederschrift als Anlage 2 beiliegt.

Herr Preuß äußert zu den Ausführungen von Herrn Kubiak, dass für ihn nur der Standort im Einmündungsbereich an den Tonwerken/Neubaugebiet Schwarzer Berg oder aber der alte Standort in Frage komme. Für den Standort Tonwerke müsste die Verwaltung aber mit den Grundstückseigentümern eine Genehmigung oder ähnliches aushandeln und ihnen gleichzeitig Möglichkeiten aufzeigen, wie sie sich vor Lärmbelästigungen abschirmen können. Zum alten Standort müsste er wissen, was die Anwohner in ihrem Schreiben bemängelt haben, da ihm das Schreiben nicht zur Kenntnis gegeben wurde.

Herr Piltz erläutert, dass die Anwohner in ihrem Schreiben primär wegen durchfahrender Altglasentsorger dafür plädiert haben, den Altglascontainer zu entfernen. Sollte der Container nun in den Einmündungsbereich Tonwerke/Schwarzer Berg aufgestellt werden, wäre er von Durchfahrenden genauso gut zu benutzen. Daher sei das von den Anwohnern vorgetragene Hauptargument mit dieser Standortmöglichkeit nicht aus der Welt geschaffen.

Herr Krumpelt bringt in Erinnerung, dass der derzeitige Standort hauptsächlich von Anwohnern des Kiefernweges und des Fichtenweges genutzt werde. Die Anwohner der tieferliegenden Straßen würden nicht den Weg bergauf laufen, sondern den Altglascontainer am real-Einkaufsmarkt benutzen. Dieser Umstand würde daher für die Standortmöglichkeit an den Tonwerken/Schwarzer Berg sprechen. Außerdem sei an dieser Stelle bereits ein Lärmschutzwall für das neue Baugebiet vorhanden, so dass dieser Container dahinter sehr gut verborgen werden könnte.

Anschließend schlägt der Ortsbürgermeister eine Sitzungsunterbrechung zur Anhörung der betroffenen Anwohner vor, da sie als Zuhörer der Sitzung beiwohnen.

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt einer Sitzungsunterbrechung zu.

Nach 10-minütiger Sitzungsunterbrechung äußert Herr Piltz, dass beim Entfernen des Altglascontainers zwar das Problem der „durchreisenden“ Altglasentsorger gelöst wurde, aber ein neues Problem wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeit für die restlichen Anwohner des Windmühlenberges entstanden sei.

Herr Preuß warnt davor, den Altglascontainer auf das angesprochene gemeindeeigene und sehr geschützte Grundstück aufstellen zu lassen, da er befürchte, dass dort eine wilde Mülldeponie entstehen könnte. Für ihn komme daher nur der Standort am Einmündungsbereich Tonwerke/Neubaugebiet Schwarzer Berg in Frage.

Herr Nowak spricht sich namens der CDU-Ortsratsfraktion ebenfalls für die 4. Variante der Stellungnahme oder aber für eine komplette Entfernung des Altglascontainers aus.

Herr Piltz weist zum Standort Einmündungsbereich Tonwerke/Neubaugebiet Schwarzer Berg noch darauf hin, dass dort auch eine Bebauung vorgesehen sei und zukünftige Anwohner sich nach dem Aufstellen ebenfalls gestört fühlen könnten. Diese Möglichkeit sei nur eine Problemverlagerung und könne als Lösung nicht in Frage kommen.

Der Ortsbürgermeister fasst zusammen, dass als Standort nur der Einmündungsbereich Tonwerke/Neubaugebiet Schwarzer Berg oder der Bereich vor dem Lärmschutzwall des Neubaugebietes Schwarzer Berg zwischen der Bushaltestelle an der Emmerstedter Landstraße und der Bahnlinie in Frage komme. Die Alternativen sollen von der Verwaltung noch einmal überprüft werden. Es wäre allerdings misslich, wenn es auf dem Windmühlenberg keinen Altglascontainer mehr geben würde. Er schlägt daher vor, den jetzigen Container vorerst zu entfernen und ihn wieder aufzustellen, sobald eine neuer Standort gefunden wurde.

Eine weitere Diskussion schließt sich an.

Abschließend fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Altglascontainer vom Windmühlenberg soll zunächst entfernt werden.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, folgende Standorte zu prüfen und ggf. den Container dort wieder aufstellen zu lassen:

1.      zwischen der Bushaltestelle an der Emmerstedter Landstraße und der Bahnlinie,

2.      im Einmündungsbereich Tonwerke/Neubaugebiet Schwarzer Berg,

auf dem kleinen städtischen Grundstück an der Kreisstraße 15 vor dem Garten von Familie Fenseler (Anlage 3).

 
TOP 5 Bauleitplanung Helmstedt; 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windmühlenberg- Neufassung"; - Feststellungsbeschluss

Protokoll:

Herr Kubiak erläutert die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

  1.  Der Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen wird beigetreten (ab Seite 6 in der Begründung zur 51. Flächennutzungsplanänderung).

2.      Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 6 BauGB beschlossen. Der Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht  wird zugestimmt.


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan "Windmühlenberg-Neufassung"; - Satzungsbeschluss

Protokoll:

Herr Kubiak erläutert die Vorlage.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

  1. Der Abwägung, der in den öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Anregungen, wird beigetreten (ab Seite 17 in der Begründung zum Bebauungsplan).
  2. Der Bebauungsplan „Windmühlenberg - Neufassung“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht  wird zugestimmt.


TOP 7 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991

Protokoll:

Herr Kubiak erläutert die Vorlage und ergänzt, dass der Ortsrat Barmke in seiner letzten Sitzung beschlossen habe, für die Nutzung der Friedhofskapellen in Emmerstedt und Barmke eine einheitliche Gebühr von je 240 € je Nutzung vorzusehen.

Herr Piltz schließt sich namens der SPD-Ortsratsfraktion der Entscheidung des Ortsrates Barmke an.

Herr Preuß möchte wissen, wer den Fehlbetrag finanziere, wenn die Kalkulation für Bestattungen so bleibe und die Kapellennutzung auf 240 € gesenkt werde.

Herr Kubiak antwortet, dass in der Vorlage dargestellt wurde, wie die Verwaltung die Grabstellen-, Begräbnis- und Verwaltungsgebühren kalkuliert habe. Nach dem Kommunalabgabengesetz werde der sogenannte Wirklichkeitsmaßstab angewandt, was bedeute, dass nicht wahllos die Möglichkeit bestehe, diese 3 Anteile „zu vermixen“.

Herr Schulz ergänzt, dass es sich hier um eine kostenrechnende Einrichtung nach dem Nds.Kommunalabgabengesetz handele, bei der ein 100%iger Kostendeckungsgrad anzustreben sei. Was in diesem Fall ein 100%iger Kostendeckungsgrad ausmache, könne der Ursprungsvorlage entnommen werden. Weiter müsse auch berücksichtigt werden, dass in diesem Bereich schon seit Jahren keine 100%ige Kostendeckung mehr erreicht wurde. Da der Kostendeckungsgrad in den letzten 5 Jahren massiv nachgelassen habe, wurden im Jahr 2006 nur noch 70 % erreicht, was vom Landkreis Helmstedt als Aufsichtsbehörde nicht mehr toleriert werden kann. Im Rahmen einer Prüfung habe die Verwaltung schon einmal die Vorgabe bekommen, einen Kostendeckungsgrad von 85 % zu erreichen. Aus dieser Überlegung heraus habe die Verwaltung nun eine Kalkulation mit einer 85%igen Kostendeckung vorgelegt. Wenn nun aber, gegenüber dem Verwaltungsvorschlag von 340 €, eine Kapellennutzungsgebühr von 240 € für die Kapellen in Emmerstedt und Barmke beschlossen werde, könne der geforderte Kostendeckungsgrad nicht mehr erreicht werden. Ebenfalls sei hier auch zu berücksichtigen, dass die Emmerstedter Kapelle entsprechende Herstellungskosten nach sich gezogen habe und dieses sich auch in den Benutzungsgebühren niederschlagen müsse. Die Kosten dieser Kapelle seien nicht teurer als die in vergleichbaren Einrichtungen, aber die Nutzerzahlen stehen nicht in Relation zu den Kosten. Das Problem sei natürlich einwohnerspezifisch bedingt und nicht zu ändern. Daher können die Benutzungskosten für die Kapellen von Emmerstedt und Barmke nicht mit denen von St. Stephani mit einer 5- bis 6fachen höheren Nutzerzahl verglichen werden.

Herr Nowak erklärt, dass unbedingt versucht werden müsse, die Trauerfeiern in den städtischen Kapellen zu halten. Da die Entfernung zu der Barockkapelle von Herrn Lamontain in Helmstedt sehr gering und die Kosten mit 240 € auch nicht zu hoch seien, müsse bei zu hohen Emmerstedter Kapellennutzungsgebühren mit „Abwanderungen“ gerechnet werden. Wenn nun für die Emmerstedter Kapelle ebenso 240 € wie für die Helmstedter Barockkapelle berechnet werde, würden die Emmerstedter Feierlichkeiten im Dorf verbleiben.

Herr Piltz äußert, dass er den Ausführungen von Herrn Schultz aus Sicht der Verwaltung, bei einer kostenrechnenden Einrichtung mit einem Kostendeckungsgrad von 100 % zu kalkulieren, selbstverständlich folgen könne. Die Aufsichtsbehörde fordere nur 85 % ein. Herr Schultz müsse aber dem Ortsrat zugestehen, dass Satzungen und Gebührenerhebungen nach der NGO eigene Aufgaben des Rates bzw. Ortsrates seien. Insofern könne sich der Ortsrat zwar die Argumentation der Verwaltung anhören, aber selbstständig über die Gebührenerhebung entscheiden. Auch wegen steigender Zahl der älteren Einwohner spreche er sich daher nochmals für eine Kapellennutzungsgebühr von 240 € aus. Die anderen Gebühren können gemäß der Vorlage so belassen werden.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:

Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

Für die Benutzung der Friedhofskapellen in Emmerstedt und Barmke wird eine einheitliche Gebühr von 240,00 € je Nutzung beschlossen.


TOP 8 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin berichten über ihre Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 9 Bekanntgaben;  
TOP 9.1 Umfrage zur Ermittlung des Krippenplatzbedarfs in Emmerstedt

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis


TOP 9.2 Sommerferienregelung in den Kindergärten

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9.3 Bedarf an Krippenplätzen in Barmke und Emmerstedt - Umfrageergebnis -

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

 

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9.4 Kinderkrippe im Mütterzentrum e. V. - Sachstand April 2007 -

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis


TOP 9.5 Dachsanierung Grundschule Emmerstedt Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9.6 Dachsanierung Grundschule Emmerstedt Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf die schriftlich vorliegenden Bekanntgabe.

Der Ortsrat nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 9.7 mündlich: Im Rottlande II

Protokoll:

Zum Neubaugebiet „Im Rottlande II“ berichtet Herr Kubiak, dass derzeit sehr enge Verhandlungen mit einem Bauträger geführt werden, der als Ersatz für die Müller Baugesellschaft mbH in Frage komme. Wie aus den angeschlagenen Aushängen zu ersehen sei, interessiere sich die Firma baureif GmbH für dieses Baugebiet und habe auch schon Markterkundungen vorgenommen. Wie schon damals vorgesehen, werde auch der neue Bauträger dieses Baugebiet in mehreren Etappen erschließen. Das Ziel der Verwaltung sei nun, dem Rat und den entsprechenden Gremien der Stadt Helmstedt die derzeit noch zu verhandelnden Vertragsentwürfe in der 2. Hälfte des Jahres 2007 vorzulegen

 
TOP 10 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der Sitzung des Ortsrates Emmerstedt am 09.01.2007 wird von Frau Selle-Dierking folgende Anregung gegeben:

Ich bitte, schnellstmöglich zu versuchen, die Maulwurfplage auf dem Emmerstedter Friedhof in den Griff zu bekommen.

Derartige Versuche wurden bereits im Herbst vorgenommen, haben aber keinen Erfolg gezeigt, im Gegenteil, die Maulwurfshügel sind jetzt auf dem gesamten Friedhof zu finden.

Langfristig gesehen kann es evtl. sogar zu Schadensersatzansprüchen von Hinterbliebenen kommen.

Beantwortung:

Maulwürfe stehen unter Artenschutz und sind von daher gesetzlich geschützt. Aus diesem Grunde können sie nicht bekämpft, sondern allenfalls vergrämt bzw. vertrieben werden. Da es sich bei dem Friedhof um eine öffentliche Fläche handelt, die von vielen Bürgern besucht wird, wäre der Einsatz von Giftstoffen zudem äußerst problematisch und gefährlich.

In den Sommermonaten werden die Maulwürfe durch den Lärm und die Vibrationen der Rasenmäher und durch Besucher stark gestört, wodurch sich die Belästigungen durch sie dann in Grenzen halten. Da in den kühleren Monaten weniger Besucher auf den Friedhof kommen und die Rasenflächen nicht bzw. seltener gemäht werden, fällt die Aktivität der Maulwürfe speziell dann stärker auf. Der Einsatz von speziellen Vergrämungsmitteln zur Vertreibung der Maulwürfe ist auf einer derart großen Fläche wie dem Friedhof sehr kosten- und arbeitsaufwendig bei nur kurzfristigem Erfolg.

Aus den genannten Gründen sieht die Verwaltung momentan keine Möglichkeit gegen die Maulwürfe auf dem Friedhof vorzugehen. Man sollte diese wildlebenden Tiere und ihre Aktivitäten trotz der unschönen Auswirkungen akzeptieren und sich daran erfreuen, dass es sie mit Blick auf das weitgreifende Artensterben überhaupt noch gibt.

____________

In der Sitzung des Ortsrates Emmerstedt am 09.01.2007 wird von Herrn Alder folgende Anregung gegeben:

Beim Blick aus den Fenstern der neuen Friedhofskapelle in Emmerstedt wirkt die Aussicht sehr kahl und leer.

Ist es möglich, an der Abgrenzung zu den Gräbern eine Hecke zu pflanzen, die auch nicht sehr hoch sein muss.

Beantwortung:

Mit Blick auf den hohen Arbeitsaufwand ist die Anpflanzung einer weiteren Formschnitthecke generell nicht mehr möglich. Dagegen besteht durchaus die Möglichkeit, eine niedrigere frei wachsende Hecke anzupflanzen, wie sie sich z.B. bereits an der unteren westlichen Seite des Hauptweges befindet.

Die Verwaltung wird für das kommende Frühjahr die Beschaffung und Anpflanzung von geeigneten Sträuchern vorsehen. Sollte sich wider Erwarten im Frühjahr keine Gelegenheit ergeben, wird spätestens im Herbst dieses Jahres eine Anpflanzung von Sträuchern erfolgen.

 
TOP 11 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Krumpelt fragt zur Grünanlage vor der Einfahrt des Grundstücks „Im Rottlande 14“ an, wer für die Ablage des dort abgelegten Steins verantwortlich sei, warum er überhaupt dort abgelegt wurde und welche Kosten dieses Vorhaben verursacht habe.

Herr Kubiak antwortet, dass die Angelegenheit bereits mehrfach in einer Ortsratssitzung angesprochen wurde, da der Anwohner sich beschwert und behauptet habe, die Verwaltung habe ihm den Grünstreifen überraschenderweise vor die Tür gesetzt. Die Verwaltung habe aber nachgewiesen, dass diese Grünanlage erst 1 ½ Jahre nach Errichtung des Hauses mit Vorankündigung dort hergerichtet wurde. Da diese Grünfläche nun mehrfach überfahren worden sei, habe die Verwaltung zur Vermeidung dieses Umstandes und Erneuerung der Bepflanzung dort einen niedrigen Stein ablegen lassen, der auch keine Unterhaltungskosten verursache. Die Angelegenheit sei somit für die Verwaltung erledigt.

_______________

Herr Krumpelt fragt an. ob schon ein neuer Termin für die nächste Ortsbegehung in Emmerstedt bekannt gegeben wurde.

 

Herr Kubiak antwortet, dass er das Datum mit der Verwaltung und dem Ortsbürgermeister absprechen werde.

______________

Herr Krumpelt fragt an, wie der Sachstand beim Problemgrundstück im Gewerbegebiet „Neue Breite Nord“ sei, wo der Pachtvertrag zum 31.05.2007 gekündigt wurde.

 

Herr Kubiak antwortet, dass das eigentlich eine Anfrage für die nichtöffentliche Sitzung sei und Herr Krumpelt die Beantwortung daher schriftlich bekomme.

_________________

Herr Diedrich fragt an, wer für die 2 Bushaltehäuschen in der Ortsmitte von Emmerstedt zuständig sei. Diese Wartehäuschen seien durch defekte Scheiben und starke Verschmutzungen in einem katastrophalen Zustand.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.

 

Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap