Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
Nutzen Sie einfach die nachfolgenden Schaltflächen, oder suchen Sie gezielt in Jahrgängen oder Gremien. 

Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 11. März 2010 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

 
TOP 2 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Herr Allers trägt eine Anfrage bezüglich der weiteren touristischen Entwicklung des Lappwaldes vor, welche der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Die Anfrage wurde seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet. Die Ausarbeitung wurde dem Protokoll als Anlage 2 hinzugefügt.

Herr Gehrke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Fall bereits im Oktober letzten Jahres in der Volksstimme behandelt worden sei. Leider ende der Journalismus noch immer an der Landesgrenze, so dass man von aktuellen Entwicklungen und Themen in Sachsen-Anhalt genauso abgeschnitten sei wie umgekehrt. Er rege deshalb an, dass die Verwaltung, speziell die Pressestelle, für ihre tägliche Arbeit auch die Volksstimme benutze.

 
TOP 3 Bericht des Vorsitzenden des Helmstedter Städtepartnerschaftsvereins (HPV)

Protokoll:

Der Vorsitzende des Helmstedter Städtepartnerschaftsvereins, Dr. Karl Birker, berichtet über die Aktivitäten des HPV im Jahre 2009. Der genaue Wortlaut des Berichtes ist der Anlage 3 dieser Niederschrift zu entnehmen.

 
TOP 4 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Eisermann berichtet, dass der Landkreis Helmstedt dem städtischen Haushalt in seinen genehmigungspflichtigen Teilen die Zustimmung erteilt habe. Eine kleine Anmerkung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan wolle er dem Rat am heutigen Tage verlesen: "Trotz der weiterhin schlechten Haushaltslage kann ich von einer Beanstandung der Haushaltssatzung absehen, da ein deutlicher Konsolidierungswille erkennbar ist. Dennoch müssen noch stärkere Anstrengungen unternommen werden, um zukünftig Handlunsgspielräume zu erlangen und die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern."

 
TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 17.12.2009

Protokoll:

Herr Schobert weist darauf hin, dass es auf Seite 16, im 2. Absatz, in der 2. Zeile, statt Schulen Schulden heißen müsse.

Sodann genehmigt der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung vom 17.12.2009.

 
TOP 6 Sachstand Helmstedt See; Gründung eines Planungsverbandes

Beschluss:

1. Der Gründung eines Planungsverbandes Helmstedt-Harbke See nach § 205 BauGB zur Umsetzung der länderübergreifenden Bauleitplanung wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Verhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt, dem Landkreis Börde, der Verbandsgemeinde Obere Aller, der Gemeinde Harbke und der Gemeinde Büddenstedt durchzuführen und die anschließend notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.



Protokoll:

Ratsmitglied Weihmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Gehrke merkt an, dass man sich in naher Zukunft einmal Gedanken über den Namen des Tagebausee machen sollte. Das Gewässer als Helmstedt-Harbke-See zu vermarkten sei sicherlich mehr als unglücklich. Er schlage vor, dass man eine Begrifflichkeit finde, die alle Beteiligten umfasse und eine gewisse Neutralität wahre. So könne er sich vorstellen, dass man die entstehende Seelandschaft namentlich den bereits bestehenden Höhenzügen Elm und Elz sowie dem Lappwald zuordne. Die Namensgebung sollte noch vor dem Einstieg in die Planungsarbeiten erfolgen, so dass man in allen weiteren Diskussionen und Arbeitsschritten bereits mit dem neuen Namen arbeiten könne.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 7 Einzelhandelsentwicklungskonzept, 1. Ergänzung

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 8 Berufung eines stellvertretenden Lehrervertreters mit Stimmrecht in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales

Beschluss:

Gem. § 53 NGO i. V. m. § 110 NSchG wird Herr Karl-Heinz Pieper als stellvertretender Lehrervertreter mit Stimmrecht in den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales der Stadt Helmstedt berufen.



Protokoll:

Ratsmitglied Gehrke gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 9 Änderung der Miet- und Nutzungsordnung des JFBZ

Beschluss:

Die Änderung der Miet- und Nutzungsordnung JFBZ/Stadtjugendpflege wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Protokoll:

Ratsmitglied Vergin gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 10 Bereitstellung eines Info-Terminals einschließlich Defibrillators; Zustimmung gem. § 83 Abs. 4 NGO

Beschluss:

Der Rat der Stadt Helmstedt stimmt gemäß § 83 Absatz 4 NGO der Annahme des Angebots der Firma Brunner Mobil Werbung zur kostenlosen Bereitstellung eines Info-Terminals einschließlich Defibrillator zu. 



Protokoll:

Ratsmitglied Dehning gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 11 Annahme von Spenden im FB 22

Beschluss:

Gemäß § 83 Abs. 4 NGO wird die o.g. Geldspende in Höhe von insgesamt 600,- Euro für ihren jeweiligen Zuwendungszweck angenommen. 



Protokoll:

Ratsmitglied Viedt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 12 Delegation von Aufgaben nach § 25a Abs. 2 GemHKVO (hier: Zuwendungen)

Beschluss:

Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro wird vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen.



Protokoll:

Ratsmitglied Alder gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 13 Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008

Beschluss:

Gemäß § 101 Abs. 1 NGO beschließt der Rat über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.



Protokoll:

Ratsmitglied Buttler gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 14 Baugebiet "Ziegelberg-Süd"; Vermarktung der Baugrundstücke im 1. Bauabschnitt

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke im 1. Bauabschnitt des Baugebietes „Ziegelberg- Süd“ zum durch ein Verkehrswertgutachten ermittelten Preis und zu folgenden wesentlichen Bedingungen zu veräußern:

1. Der Käufer verpflichtet sich, mit der Stadt Helmstedt Ablöseverträge bezüglich der Erschließungskosten abzuschließen, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

2. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, das Grundstück

a) innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tage der Übergabe an, entsprechend dem Bebauungsplan mit einem Wohnhaus bezugsfertig zu bebauen;

b) nicht ohne Zustimmung der Stadt Helmstedt zu veräußern oder mit einem Erbbaurecht zu belasten, solange es nicht mit einem Wohnhaus bezugsfertig bebaut ist. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn die Veräußerung bzw. die Belastung dem jetzigen Vertragszweck entspricht oder ein berechtigter Grund vorliegt. Der Käufer darf bei der Veräußerung bzw. Belastung des noch nicht mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebauten Grundstücks keinen Gewinn erzielen, sondern muss einen etwaigen Mehrerlös für den Grund und Boden an die Verkäuferin abführen.

3. Zur Sicherung der Bebauungspflicht wie auch der Verpflichtung zur Abführung des Mehrerlöses bei einer Weiterveräußerung bzw. Belastung gem. Ziff. 2 b) bewilligt der Käufer die Eintragung eines Wiederkaufsrechts zugunsten der Verkäuferin im Grundbuch.

4. Als Wiederkaufspreis gilt der zum Zeitpunkt des Rückkaufs zu ermittelnde katasteramtliche Verkehrswert für den Grund und Boden, höchstens jedoch der dem Kaufvertrag zugrunde liegende Kaufpreis, zuzüglich bereits gezahlter Erschließungsbeiträge.

5. Nach Fertigstellung des Wohnhauses endet das Wiederkaufsrecht der Verkäuferin und die Löschungsbewilligung wird auf Antrag erteilt.

6. Die Eintragung von Hypotheken und Grundschulden im Grundbuch wird dem Käufer - zur einmaligen Ausnutzung - in vertretbarer Höhe vor dem o. g. Wiederkaufsrecht ermöglicht.

7. Der Übergabetag wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Übergabe des Grundstücks erfolgt im augenscheinlichen Zustand ohne Gewähr für Größe, Güte oder Beschaffenheit sowie Eignung für bestimmte Zwecke. Insbesondere sind dem Käufer im Hinblick auf eventuelle Altlasten die Punkte 10 und 11.2.4 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. C 332 „Ziegelberg-Süd“ bekannt. Die Verkäuferin versichert, dass ihr weitere Altlasten oder Bodenverunreinigungen nicht bekannt sind. Es wird empfohlen, ein Baugrundgutachten mit bauwerksbezogener Gründungsempfehlung durchzuführen. Aus Schallschutzgründen wird empfohlen, den Schutz der Nachtruhe in den Bereichen, in denen der Außenlärmpegel den Wert von 45 dB(a) übersteigt, durch baulichen Schallschutz in Form von schalldämpfenden Zuluftanlagen (Flüsterlüfter) für Schlafräume und Kinderzimmer vorzusehen.

Ziffer 8 gilt nur für Anlieger des Lärmschutzwalles:

8. Der Käufer und seine Rechtsnachfolger als Anlieger vom Lärmschutzwall verpflichten sich, die dem Grundstück zugewandte Seite des Lärmschutzwalles bis zur Wallkrone in Verlängerung der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze zu pflegen und diese Verpflichtung auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen. Die beschriebene Wallfläche steht dem Anlieger für nicht beeinträchtigende Nutzungen zur Verfügung. Hieraus ergeben sich folgende Pflichten und Aufgaben des Anliegers:

a) Dem Anlieger sind jegliche Eingriffe in den Erdkörper des Lärmschutzwalls grundsätzlich untersagt und bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Stadt Helmstedt.

b) Der Anlieger hat sämtliche den Natur- und Landschaftsschutz betreffende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und sonstige Rechtsvorschriften sowie evtl. behördliche Anordnungen zu beachten, soweit sie seinen Aufgabenbereich betreffen.

c) Der Anlieger übernimmt die Pflege der Flächen und die Entsorgung des dabei evtl. anfallenden Grünabfalls und Restmülls. Zu den Pflegemaßnahmen zählen im Besonderen das ggf. notwendige Wässern der Sträucher sowie alle Schnittmaßnahmen auf der ihm zugewandten Wallseite. Dem Anlieger ist es freigestellt, die Krautdecke selbst abzumähen. Sämtliche Aufwendungen für die Pflege und Entsorgung von bei der Pflege anfallendem Unrat, Grünabfall, u. a., sind vom Anlieger zu tragen.

d) Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie mineralischen und anorganischen Düngemitteln ist nicht erlaubt.

e) Auf die auf der Fläche vorhandenen Sträucher ist vom Anlieger größte Rücksicht zu nehmen. Eine maschinelle Mahd darf nicht näher als 0,5 m an die Gehölze herangeführt werden. Der Anlieger verpflichtet sich zur Schonung und zum Erhalt sämtlicher von der Stadt angepflanzten Sträucher.

Der Käufer bewilligt und beantragt die Eintragung der Grunddienstbarkeit (Wallunterhaltungsverpflichtung) im Grundbuch im Range nach dem o. g. Wiederkaufsrecht.

9. Die Übertragung des Grundstücks erfolgt im Übrigen und soweit möglich frei von weiteren Lasten und Beschränkungen in Abt. II und III des Grundbuches und frei von Rechten Dritter mit Ausnahme von Rechten für etwaige ober- oder unterirdische Leitungen von Versorgungsträgern.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verbleib von etwaigen vorhandenen ober- oder unterirdischen Leitungen von Versorgungsträgern zu dulden und diese Verpflichtung auch späteren Erwerbern der Fläche aufzuerlegen. Zur Sicherung dieser Duldungspflicht hat der Käufer auf Verlangen des Berechtigten zu dessen Gunsten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit auf dem an ihn verkauften Grundstück zu bewilligen  und zu beantragen.

10. Die Höhenlage zwischen der Straßenfläche und der Fläche des Baugrundstücks kann unterschiedlich sein. Evtl. zum Ausgleich dieses Höhenunterschiedes notwendig werdende Böschungen dürfen ohne Entschädigung durch die Stadt Helmstedt auf dem Kaufgrundstück hergestellt werden.

11. Die Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Das gilt insbesondere für die Gutachter-, Vermessungs-, Grenzsteinsetzungs-, Notar und Gerichtskosten sowie für die Grunderwerbsteuer.

12. Im Falle der Ausübung des Wiederkaufsrechts durch die Stadt Helmstedt trägt der Käufer oder seine Rechtsnachfolger alle dadurch entstehenden Kosten einschließlich der Gebühren für ein zeitgemäßes Verkehrswertgutachten und die Grunderwerbsteuer. Die Kosten für ein zeitgemäßes Verkehrswertgutachten trägt der Käufer oder seine Rechtsnachfolger auch im Falle der Weiterveräußerung des noch nicht mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebauten Grundstücks.

Das Grundstück ist lastenfrei und im ursprünglichen (geräumten) Zustand zurückzugeben. Auf Wunsch von Kaufinteressenten können Baugrundstücke - sofern möglich - zusammengelegt bzw. geteilt werden.

Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt, in den abzuschließenden Kaufverträgen erforderlichenfalls noch Änderungen und/oder Ergänzungen vorzunehmen.



Protokoll:

Ratsmitglied Klimaschewski-Losch gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 15 Stiftung Denkmalschutz; Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in Helmstedt

Beschluss:

Die Richtlinien über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen an Kulturdenkmalen in Helmstedt werden in der als Anlage 1 beigefügten geänderten Form beschlossen. Die Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Helmstedt in Kraft.



Protokoll:

Ratsmitglied Mattfeldt-Kloth gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 16 Stadtsanierung Helmstedt; Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Holzberg-St. Stephani"

Beschluss:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Holzberg-St. Stephani" wird beschlossen (Anlage A). Der zeichnerischen Darstellung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes wird als Bestandteil der Satzung zugestimmt (Anlage B).



Protokoll:

Ratsmitglied Weber-Püschner gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 17 Raumordnerische Vereinbarung zur Realisierung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Ostfalen-Center) an der Emmerstedter Straße

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 18 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage im Bebauungsplangebiet Ziegelberg- Süd in Helmstedt

Beschluss:

Der als Anlage zu Vorlage 12/2010 beigefügte Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Immissionsschutzanlage im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes Ziegelberg – Süd in Helmstedt wird als Satzung beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Rohm gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 19 Bekanntgaben  
TOP 19.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009; Stand 08.02.2010

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 19.2 Einrichtung von Hortgruppen in der Grundschule Lessingstraße sowie der Grundschulaußenstelle Emmerstedt; Sachstand zur Bildung des Trägerverbundes

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Dr. Dirksen weist darauf hin, dass die hier vorgestellte Betreuungsmöglichkeit trotz allem nicht die Ideallösung darstelle. Ziel der Politik müsse weiterhin der Ausbau des Ganztagsschulangebotes sein. Vorteil einer solchen Schule wäre, dass eine stärkere fachliche Kompetenz auch an den Nachmittagen gegeben wäre. Zudem sei diese Alternative für die Eltern finanziell wesentlich attraktiver. Die von der Stadt Helmstedt bereitgestellten Hortangebote würden Geld kosten, welches einige Eltern einfach nicht aufbringen könnten. Gerade die Kinder aus sozial schwachen Familien würden die Hortangebote vielfach nicht annehmen können. Dabei seien es gerade diese Kinder, die man eigentlich einer geregelten Betreuung zuführen wolle. Denn nur dort bestehe vielfach die Möglichkeit, vorhandene Defizite wieder auszugleichen und eine gewisse Chancengleichheit herzustellen.

Frau Niemann betont, dass die vom Ratskollegen Dr. Dirksen beschriebene Vision natürlich wünschenswert sei. Allerdings sehe die Realität ganz anders aus. Fakt sei, dass die meisten Ganztagsschulen bereits um 14.30 Uhr schließen würden. Insofern könne man hier kaum von einem Ganztagsangebot sprechen. Des Weiteren müsse man wissen, dass die Lehrkräfte nicht bis 14.30 Uhr vor Ort seien. In den meisten Fällen würden die Kinder ab Unterrichtsschluss von pädagogischen Mitarbeitern betreut werden. Die aus anderen Ländern bekannte Ganztagsschule sei in Deutschland einfach nicht existent und nur dies sei der Grund dafür, dass man ein solches Hortangebot dringend benötige. Sofern die Landesregierungen nicht die notwendigen Mittel für tatsächliche Ganztagsschulangebote zur Verfügung stellen würden, werde man um das ergänzende Hortangebot nicht herumkommen. Im Übrigen schlage sie vor, dass man gerade das Thema der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen im zuständigen Fachausschuss berate und diskutiere.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


Zurück zur Übersicht

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr

© 2023 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap