Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 17. Februar 2010 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Ehrung der Gewinner im ortsinternen Dorfverschönerungswettbewerb

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister nimmt die Preisverleihung des Emmerstedter Dorfverschönerungswettbewerbes 2009 vor.

Preisträger sind Petra und Claus-Detlev Cranz, Kornblumenweg 2 a, Kurt Gärtner, Neue Siedlung 17 sowie die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Tonwerke 22.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 04.11.2009

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 04.11.2010.

 
TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Emmerstedt werden für folgende Zwecke Ortsratsmittel vergeben:

1.     Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier      310,00 Euro,
2..    Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit               100,00 Euro,
3.     Dorfverschönerungswettbewerb                                                                             360,00 Euro,
4.     Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen-
        und Volksfestes                                                                                                       310,00 Euro,
5.     Kyffhäuser Kameradschaft; zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens                     300,00 Euro,
6.     Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes                        310,00 Euro,
7.     Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens                     1.500,00 Euro,
8.     Landjugend Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings                           200,00 Euro,
9.     Gesangverein Emmerstedt, für die Beschaffung von Noten                                  100,00 Euro.

Anmerkung:

Nach Abzug der beschlossenen Zuschüsse stehen noch Ortsratsmittel in Höhe von 4.410,00 Euro zur Verfügung.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtigt, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

1.     Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung der Seniorenweihnachtsfeier      310,00 Euro,
2..    Jugendfeuerwehr Emmerstedt; für den Baumschmuck zur Adventszeit               100,00 Euro,
3.     Dorfverschönerungswettbewerb                                                                             360,00 Euro,
4.     Schützengesellschaft Emmerstedt; für das Kinderfest anl. des Schützen-
        und Volksfestes                                                                                                       310,00 Euro,
5.     Kyffhäuser Kameradschaft; zur Ausrichtung des Oldtimer-Treffens                     300,00 Euro,
6.     Arbeiterwohlfahrt Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfestes                        310,00 Euro,
7.     Bewirtungskosten für die Feier zur Verleihung des Dankzeichens                     1.500,00 Euro,
8.     Landjugend Emmerstedt, zur Ausrichtung des Kinderfaschings                           200,00 Euro,
9.     Gesangverein Emmerstedt, für die Beschaffung von Noten                                  100,00 Euro.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 4 Antrag der Grundschule an der Pestalozzistraße auf Teilnahme am Regionalen Integrationsprojekt (RIK) des Landkreises Helmstedt

Beschluss:

Der Teilnahme der Grundschule an der Pestalozzistraße (einschließlich der dort angebundenen Grundschulaußenstelle in Emmerstedt) am „Regionalen Integrationskonzept des Landkreises Helmstedt“ zum nächstmöglichen Termin wird zugestimmt. Es ist von der Stadt Helmstedt als Schulträgerin ein entsprechender Antrag beim Nds. Kultusministerium zu stellen.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage, die von Herrn Eisermann kurz erläutert wird.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 5 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 6 Bekanntgaben;  
TOP 6.1 Konjunkturpaket II; Schaffung von innovativen Räumen

Protokoll:

Herr Eisermann gibt den Inhalt der Vorlage Nr. 002/10, die für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales und für den Verwaltungsausschuss vorgesehen ist, bekannt.

 
TOP 6.2 Neuwahl des Stadtelternrates

Protokoll:

Herr Eisermann gibt den Inhalt der schriftlichen Bekanntgabe Nr. 002/10, die für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales vorgesehen ist, bekannt.

 
TOP 6.3 Verwaltungs- und Unterhaltungskosten für Schulen; Kosten je Grundschüler

Protokoll:

Herr Eisermann gibt den Inhalt der schriftlichen Bekanntgabe Nr. 004/10, die für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales vorgesehen ist, bekannt und ergänzt, dass die Kostenberechnung noch nachgebessert werden müsse, da sie bei der Grundschule Pestalozzistraße – Außenstelle Emmerstedt – die gesamten Unterhaltungskosten für die Turnhalle enthalte, welche aber auch von anderen Institutionen und Vereinen genutzt werde.

 
TOP 6.4 Kostenausgleich für auswärtige Kinder an Helmstedter Kindertagesstätten.

Protokoll:

Herr Eisermann gibt den Inhalt der schriftlichen Bekanntgabe Nr. 006/10, die für den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales vorgesehen ist, bekannt.

 
TOP 7 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen;  
TOP 7.1 Wegweisung im Bereich B 244/Windmühlenberg/Zur Neuen Breite

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 04.11.2009 berichtet Herr Alder, dass die LKW-Fahrer bei Staus versuchen, durch Emmerstedt bzw. über den Windmühlenberg zu fahren, was bei großen Zugmaschinen fast unmöglich sei. Er habe bereits vor Jahren angesprochen, dass die gelben Hinweisschilder auf der B 244 am Ortseingang Emmerstedt zum Windmühlenberg aufzeigen, dass es sich um eine überregionale Straße und nicht um eine Stadtstraße handele. Die Schilder für Stadtstraßen seien aber weiß. Durch diese Schilder werde den LKW-Fahrern suggeriert, dass es sich um große Straßen handele, die sie als Ausweichstraße nutzen können. Er bittet daher, die gelben Schilder zu ersetzen.

Beantwortung:

Gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000), die ergänzend zu den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zwingend anzuwenden sind, kommen Pfeilwegweiser mit einer Grundfarbe in weiß grds. nur dann zum Einsatz, wenn innerorts auf innerörtliche Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung hingewiesen werden soll. Dies sind z. B. Ziele wie "Zentrum"; "Krankenhaus", "Sportanlagen", aber auch Gewerbe- bzw. Industriegebiete sowie Ortsteile innerhalb einer geschlossenen Bebauung, die Gegenstand einer derartigen wegweisenden Beschilderung sein können. Aufgrund dieser z. Zt. gültigen Rechtslage (das war vor einigen Jahren durchaus anders und es ist nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt noch mittlerweile überholte "Überbleibsel" aus früheren Zeiten vorzufinden sind) sind Ortsteile einer Stadt oder einer Gemeinde daher mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auszuweisen, sofern sie über eine freie Strecke räumlich getrennt sind und auf sie in der wegweisenden Beschilderung hingewiesen werden muss.

Im vorliegenden Fall liegt die Einmündung B 244/Zur Neuen Breite und somit auch der Standort der Wegweisung außerhalb der geschlossenen Ortschaft (welche durch die Ortseingangstafeln und Ortsdurchfahrtssteine gekennzeichnet ist) und es besteht bis zum Ortsbeginn Emmerstedt eine relativ große räumliche Trennung. Insofern ist die Wegweisung zu den Zielen "Emmerstedt" und "Windmühlenberg" folgerichtig in gelb vorzunehmen. Insbesondere ist es bei der Beurteilung aber auch unerheblich, welche Klassifizierung die jeweilige Straße hat, über die die ausgewiesenen Ziele erreicht werden. Man kann also nicht davon ausgehen, dass die Wegweisung im Bereich von Gemeindestraßen grundsätzlich in weiß zu erfolgen hat, sondern ist vielmehr das Ziel, auf welches hingewiesen wird, dafür "verantwortlich", welche farbliche Ausgestaltung für die Verkehrszeichen gewählt wird.

Eine (farbliche) Änderung der wegweisenden Beschilderung im Bereich B 244/Zur Neuen Breite ist daher nicht möglich, wobei wir aufgrund der in LKW i. d. R. vorzufindenden Navigationsgeräte, nach der sich die Fahrer überwiegend – gedankenlos – richten, was wir des Öfteren leider auch in der Kernstadt feststellen müssen, in Bezug auf den Hintergrund der Anfrage im Übrigen aber auch keine nennenswerten Verbesserungen erwarten würden.

 
TOP 7.2 Straßenbeleuchtung

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 04.11.2009 wurden folgende Anfragen zur Straßenbeleuchtung gestellt:

Herr Alder (TOP 8.1 öS) berichtet von einer, seinem Grundstück gegenüber liegenden Straßenlaterne (vor dem Grundstück Kummert), die schon seit längerem nicht mehr in Betrieb sei und bittet um Überprüfung und ggf. um Reparatur.

Weiter berichtet er vom Baugebiet „Im Rottlande“, dass dort sehr oft nur jede 2. Straßenlaterne aktiviert sei und schlägt vor, zu prüfen, ob man die nicht aktivierten Laternen entfernen und ggf. in anderen Baugebieten aufstellen könne.

Herr Piltz (TOP 8.3 öS) bittet die Verwaltung, auf die E.ON/Avacon dahingehend einzuwirken, dass sie auf Bemerkungen und Hinweise der Einwohner reagieren sollten, wenn defekte Straßenbeleuchtungen gemeldet werden. Ihm sei es selbst schon passiert, dass erst ein Anruf bei der Verwaltung die E.ON bewegen konnte, den Schaden zu beheben bzw. die Beleuchtung wieder herzustellen.

Beantwortung:

a)    Defekte Straßenleuchten: Die Straßenbeleuchtung befindet sich im Eigentum der Stadt Helmstedt. Die E.ON/Avacon ist hier als Dienstleister für die Verwaltung tätig. Da die Verwaltung (im Gegensatz zum Bürger) direkten Zugriff auf die Monteure nehmen kann, empfiehlt es sich grundsätzlich, defekte Straßenleuchten bei der Stadt Helmstedt zu melden. So kann in der Regel eine zügige Reparatur gewährleistet werden. Entsprechend wurden die oben genannten Schadensfälle weitergeleitet.

b)    Die von Herrn Alder genannten Leuchten sind bis 22.00 Uhr aus Gründen der Verkehrssicherheit in Betrieb und werden erst dann zwecks Einsparung ausgeschaltet. Eine Demontage verbietet sich also bei der derzeitigen Nutzung. Darüber hinaus ist der Aus- und Wiedereinbau von Leuchten in der Regel schon von den technisch bedingten Kosten her unwirtschaftlich. Zusätzlich ist der Markt der Beleuchtungstechnik derzeit sehr dynamisch, so dass bei der Neuanschaffung von Leuchten aus Gründen der Energieeinsparung stets die aktuellste Technik verbaut werden sollte.

 
TOP 8 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Anfragen werden nicht gestellt und Anregungen nicht gegeben.

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt,

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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