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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Emmerstedt

Mittwoch, 03. November 2010 , 18:30 Uhr
Gaststätte "Lohenschänke"



TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 08.09.2010

Protokoll:

Der Ortsrat Emmerstedt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung am 08.09.2010.

 
TOP 2 Vergabe von Ortsratsmitteln

Beschluss:

Die restlichen Ortsratsmittel werden noch in diesem Jahr für Repräsentationen, Beschaffungen und Veranstaltungen zum Jubiläumsjahr ausgegeben. Die Rechnungen bzw. Angebote werden vom Ortsbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern abgezeichnet. In der nächsten Ortsratssitzung wird ein Verwendungsnachweis in Form einer Bekanntgabe vorgelegt.



Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsrat Emmerstedt beabsichtige, die restlichen Ortsratsmittel in Höhe von 3.396,02 Euro für die Feierlichkeiten zum Jubiläumsjahr auszugeben. Da derzeit aber noch keine konkreten Angebote oder Rechnungen vorliegen, solle ein Beschluss gefasst werden, der den Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter nach Beratung ermächtige, diese Mittel noch in diesem Jahr für Repräsentationen, Beschaffungen und Veranstaltungen auszugeben. Die Rechnungen bzw. Angebote werden vom Ortsbürgermeister und seinen beiden Stellvertretern abgezeichnet und in der nächsten Ortsratssitzung bekanntgegeben.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden

 
TOP 3 Straßenreinigungsgebühren 2011; Verzicht auf den Vortrag erhöhter Reinigungskosten aus dem Winterdienst 2009/2010

Beschluss:

Die aus dem Winterdienst 2009/2010 resultierenden Mehraufwendungen sind im öffentlichen Interesse nicht auf die Folgejahre vorzutragen.



Protokoll:

Herr Eisermann erläutert die Vorlage.

Herr Piltz fragt an, ob die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 4 % für einen Kommunalkredit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu hoch angesetzt sei.

Herr Lotz antwortet, dass die Verwaltung für die Zinssatzberechnung zusätzlich zu dem bereits von der Stadt Helmstedt zu zahlenden Zinssatz den Durchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt und damit einen Mischzinssatz gebildet habe, der derzeit die 4 % ergebe.

Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 (aus Gesamthaushalt)

Beschluss:

Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 – soweit seine Zuständigkeit gegeben ist – in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Eisermann gibt einen kurzen Überblick über die Defizitentwicklung ab.

Anmerkung:
Die Auflistung der Jahresfehlbeträge der Stadt Helmstedt ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Sodann trägt Herr Lotz die einzelnen, den Ortsrat Emmerstedt betreffende Ansätze des Haushaltsplanentwurfs 2011 vor.

Anmerkung:
Eine Zusammenstellung der einzelnen Ansätze ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. 

Zur Seite 59, Fachbereich 10, Produkt Gemeindeorgane, Sitzungsdienst, repräsentative Veranstaltungen, Teilposition 180 Ortsratsmittel Emmerstedt, zweifeln die Ortsratsmitglieder die stark rückgängigen Einwohnerzahlen im Ortsteil an, die zu einer Verminderung der Ortsratsmittel von 200,00 Euro führen und bitten um Auskunft, wie die Einwohnerzahl für das Berechnungsverfahren der Ortsratsmittel ermittelt wurde und möchten ein Straßenverzeichnis des Ortsteils vorgelegt bekommen.

Beantwortung:
Die Einwohnerstatistiken werden aus dem Einwohnermelderegister programmgesteuert ermittelt. Dabei wird auf den gewünschten Stichtag abgestellt. Bezogen auf den Ortsteil Emmerstedt ist festzustellen, dass die Anzahl der gemeldeten Einwohner in den letzten Jahren kontinuierlich um 40 - 50 Personen pro Jahr abgenommen hat.
Neue Straßen werden nach Mitteilung des Fachbereichs 32 den Ortsteilen zugeordnet. Eine Übersicht liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei (unbewohnte Straßen werden nicht berücksichtigt).

Zur Seite 80, Fachbereich 11, Produkt Musikpflege, Teilposition 180 Zuschuss an Cantores Minores fragt der Ortsbürgermeister an, ob Cantores Minores einen Antrag auf Zuschussgewährung für das Jahr 2011 gestellt habe.

Beantwortung:
Cantores Minores hat mit Schreiben vom 08.07.2010 einen Zuschussantrag über 900 Euro für das Jahr 2011 gestellt. Der Zuschuss soll für die Anschaffung von Noten und Unterrichtsmaterial sowie für die Anschaffung und Reparatur von Instrumenten verwendet werden.

Zur Seite 85, Fachbereich 11, Produkt Heimat- und sonstige Kulturpflege, Teilposition 180 Zuschuss an den Heimatkreis Emmerstedt weisen die Ortsratsmitglieder darauf hin, dass für das Jahr 2010 ein Zuschuss von 900 Euro gewährt wurde, der auch im kommenden Jahr ausgezahlt werden solle.

Zur Seite 99, Fachbereich 11, Produkt Sonstige Einrichtungen – weist Herr Alder auf eine Änderung der Kurzbeschreibung hin, da das Emmerstedter Mehrzweckhaus nicht zur privaten Nutzung, sondern nur an Vereine vergeben werde. Dementsprechend müsse auch das operationalisierte Ziel geändert werden, da für das Emmerstedter Mehrzweckhaus keine Nutzungsgebühren erhoben werden.

Zur Seite 124, Fachbereich 12, Produkt Schulen berichtet Herr Alder von einem Wassereinbruch in der Grundschule in Emmerstedt, wo auch der Fußboden bzw. das Fundament beschädigt wurde. Er fragt an, ob der Schaden schon beseitigt wurde und ob dafür evtl. Folgemaßnahmen anstehen, Mehrkosten dafür könne er im Haushaltsplanentwurf nicht ersehen.

Beantwortung:
Der entstanden Schaden ist größtenteils behoben. Der Fußbodenestrich im Hausanschlussraum wurde repariert. Fundamente waren nicht betroffen. Die verstopfte Abwasserleitung, welche für den Rückstau verantwortlich war, wurde gespült und ist wieder frei. Ein paar Kleinarbeiten sind noch offen. Die Abwasserleitung muss teilweise in den kommenden Jahren überarbeitet werden. Ein sofortiges Eingreifen ist jedoch nicht nötig und somit auch keine Änderung des Haushaltsplanentwurfs.

Zur Seite 280, Fachbereich 24, Produkt Sonstige soziale Angelegenheiten, Teilposition 180 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände, Zuschuss AWO Emmerstedt-Barmke und Zuschuss DRK, Ortsverein Emmerstedt sprechen sich die Ortsratsmitglieder für eine Änderung auf 140,00 Euro aus, da die Zuschussbeträge nicht um jeweils 40,00 gekürzt werden sollen.

Herr Krumpelt nimmt Bezug auf die Veränderungsliste mit Stand 26.10.2010 zum Haushaltsplanentwurf 2011 und die darin aufgeführte Zusammenstellung der investiven Maßnahmen und fragt nach dem Sachverhalt zur Streichung der Planungskosten für den Radweg Barmke-Emmerstedt.

 Der Ortsbürgermeister äußert, dass die Straße zwischen Emmerstedt unf Barmke eine Landesstraße und demzufolge auch das Land für den Bau des Radweges zuständig sei. Er bittet um eine kurze Antwort, warum die Stadt Helmstedt überhaupt Planungskosten aufgenommen habe.

Beantwortung:
Die Planungskosten wurden auf Wunsch des Ortsrates Barmke aufgenommen. Zwar ist das Land vom Grunde zuständig für den Bau eines Radfahrweges. In dem Radwegkonzept für Landesstraßen ist diese Radwegeverbindung nicht vorgesehen. Bis zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes werden noch einige Jahr vergehen. Ob sie künftig aufgenommen wird, ist fraglich. Sofern die Planung, der Grunderwerb und der Bau des Radweges durch die Stadt erfolgt, ist das Land bereit, den Radweg in seine Baulast zu übernehmen.

Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Haushaltsplanentwurf 2011 abstimmen.

Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden


TOP 5 Baumbestand Schmiedestraße

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß spricht sich für eine Fällung des Baumes aus, da ein Beschneiden nur eine aufschiebende Wirkung habe und auch die anderen beiden Bäume in der Nachbarschaft schon alt und nicht mehr in Ordnung seien. Daher sollten alle 3 Bäume gefällt werden und eine komplette Nachpflanzung erfolgen, um auch zukünftig ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten.

Der Ortsbürgermeister erwidert, dass die anderen beiden Bäume bereits untersucht und für in Ordnung befunden wurden, da ihre Standfestigkeit absolut gegeben sei. Dabei gibt er zu bedenken, dass es sich hier um einen ortsbildprägenden Teil des Dorfes handele, wo man versuchen sollte, die alten Bäume so lange wie möglich zu erhalten. Erst wenn sie aus Gründen der Sicherheit nicht mehr zu halten seien, sollten sie gefällt werden. Außerdem gebe es mit der Anwohnerschaft erhebliche Probleme, die den Baum erhalten möchten. Daher spricht er sich für das Zurückschneiden der Krone aus. Die Vorlage sei auch ein wenig spät vorgelegt worden, sonst hätte man sich die Problematik vor Ort gemeinsam mit dem Gärtner und den Anwohnern anschauen und diskutieren können. Sollte nun die Linde doch gefällt werden, müsste auf jeden Fall ein entsprechend großer Baum nachgepflanzt werden.

Herr Nowak hakt ein, dass das der springende Punkt bei der Problematik sei. Aus der Vorlage gehe hervor, dass die Linde auf Dauer nicht erhalten werden könne. Folglich wäre eine Fällung schon sinnvoll, allerdings nur dann, wenn eine angemessene Ersatzpflanzung vorgenommen werde.

Herr Preuß äußert, dass die dort bereits als Ersatz gepflanzten Bäume in einigen Jahren, wenn die Linde dann unbedingt gefällt werden müsse, so groß sein werden, dass ein einheitliches Bild nicht mehr hinzubekommen sei. Derartig große Bäume können in 5 oder 6 Jahren nicht nachgepflanzt werden, was sie derzeit an Wachstumsvorsprung haben. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte man eine Nachpflanzung allerdings noch angemessen und preisgünstig vornehmen.

Herr Alder regt an, keinen Beschluss zu fassen und eine nachträgliche Ortsbesichtigung mit dem Betriebshofleiter, den Anwohnern und den Ortsratsmitgliedern einzuberufen, um eine Lösung oder Alternative zu finden. Eile sei seiner Meinung nach nicht geboten, da der Baum gerade seine Blätter abwerfe und eine Nachpflanzung auch noch im Frühjahr vorgenommen werden könne.

Herr Eisermann äußert, dass die Entscheidung nicht zu lange hinausgeschoben werden sollte, da die Sachverständige eine fehlende Standsicherheit festgestellt habe. Daher sollte sich schon in dieser Sitzung zu einer Entscheidung durchgerungen werden.

Der Ortsbürgermeister erwidert, dass die Standsicherheit noch in einem gewissen Umfang gegeben sei und der Ortsrat sich nicht umgehend entscheiden müsste. Hintergrund der Vorlage sei die eigene Absicherung der Verwaltung, bei bestehenden Streitigkeiten mit den Anwohnern auf eine Entscheidung durch den Ortsrat zu dringen.

Herr Eisermann möchte bei der gegenteiligen Argumentation des Ortsrates im Protokoll festgehalten haben, dass er eindringlich auf die Gefahr durch die fehlende Standsicherheit des Baumes und auf bestehenden Handlungsbedarf hingewiesen habe.

Nach weiterer Diskussion spricht sich der Ortsrat Emmerstedt dafür aus, dass sich der Betriebshofleiter kurzfristig mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung setzen solle, um einen gemeinsamen Termin für eine Begehung mit den Ortsratsmitgliedern und den Anwohnern zu finden.


TOP 6 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreter berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

 
TOP 7 Bekanntgaben;  
TOP 7.1 Friedhofsgebühren 2011

Protokoll:

Herr Eisermann erläutert kurz die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der Ortsrat Emmerstedt nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen;  
TOP 8.1 Straßendecke am Friedhof

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 08.09.2010 erinnert Herr Nowak, dass bereits im Jahr 2007 festgelegt wurde, die Straßendecke am Friedhof zu reparieren, was dem Ortsrat in der Vergangenheit auch schon schriftlich in einer der Vorlagen mitgeteilt wurde. Dieses sei aber bis heute nicht geschehen.

In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbürgermeister auf den Einfahrtsbereich des Ofeldblicks, wo die Verwaltung auch eine Herrichtung zusagte, bis heute aber auch noch nichts unternommen wurde.

Beantwortung:
Die Straße Am Friedhof ist seit mehreren Jahren auf der Liste der sanierungsbedürftigen Straßen. Seit dem Jahr 2007 finden Untersuchungen und Gespräche mit Baufirmen über eine preisgünstige Sanierung statt. Allerdings hat sich die Haushaltssituation der Stadt seit 2007 dramatisch gewandelt. Gleichzeitig ist die Zahl der Schadstellen gewachsen. Die Zahl der Zwänge in der Straßenunterhaltung (Beseitigung echter Gefahrstellen) hat zugenommen, so dass immer weniger Mittel für eine optisch zwar abgängige, jedoch objektiv gesehen nicht unfallträchtige Straßenoberfläche frei sind. Die Verwaltung hat Straßenaufbau und-beschaffenheit inzwischen analysiert. Durch die seitlichen Zwangspunkte (Gosse bzw. Bordstein) ist das Überbauen im „Hocheinbau“ mit einer zusätzlichen Deckschicht nicht ohne Weiteres möglich. Andererseits ist aufgrund des nicht normgerechten Straßenaufbaus (lediglich 10 cm Asphalt) bei einem Abfräsen die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben. Nach heutigen technischen Vorgaben scheidet eine sofortige, preisgünstige und gleichzeitig fachgerechte Sanierung daher aus.
Die Verwaltung beabsichtigt für das Jahr 2011, eine umfangreiche Straßendatenbank aufzubauen, sofern die Mittel dafür in den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Aufgrund einer derartigen Straßenzustandserhebung könnten für das gesamte Straßennetz umgehend wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen und -prioritäten entwickelt werden. Die Verwaltung erhofft sich dadurch einen wesentlich effektiveren Mitteleinsatz und eine besser fundierten Konsens zwischen Politik und Verwaltung in der Beurteilung künftiger Sanierungsmaßnahmen.

Die Gestaltung der Einmündung zum Ofeldblick wird mittelfristig verbessert (Pflaster oder Asphalt), dies hat allerdings aufgrund der relativ geringen Verkehrsbedeutung nicht die höchste Priorität.

 
TOP 8.2 Verkehrsspiegel auf der Hauptstraße Ecke Barmker Straße

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 08.09.2010 weist Herr Diedrich zum Verkehrsspiegel auf der Hauptstraße Ecke Barmker Straße darauf hin, dass dieser fast immer beschlagen sei. Er regt an, diesen gegen einen neuen größeren Spiegel auszutauschen.

Beantwortung:
Ein permanentes Beschlagen konnte auf diversen Kontrollfahrten nicht beobachtet werden. Bei gewissen Wetterlagen kann der Spiegel – wie jede glatte Fläche – kurzfristig beschlagen. Eine elektrische Heizung von Verkehrszeichen sollte jedoch nach Möglichkeit nicht zum Standard werden. Da der Spiegel insgesamt in einem guten Zustand ist, wird die Verwaltung derzeit lediglich weiterbeobachten.

Der Ortsbürgermeister bestätigt, dass der Spiegel beschlagen sei und weist auf die Gefährdung an der stark befahrenen Einmündung hin. Er bittet daher um erneute Überprüfung in den Morgenstunden, da zur Mittagszeit der Spiegel wieder klar werde.

Herr Eisermann sagt eine weitere Überprüfung zu.

 
TOP 8.3 Verkehrsspiegel auf der Schmiedestraße Ecke Hauptstraße

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister berichtet in der Ortsratssitzung am 08.09.2010 von Anwohnerbeschwerden über den defekten Verkehrsspiegel auf der Schmiedestraße Ecke Hauptstraße, der so verbogen sei, dass man die Straße bei der Ausfahrt zwar einsehen könne, der Abstand aber nicht richtig wiedergegeben werde. Die Entfernung eines herannahenden Fahrzeugs erscheine weiter, als tatsächlich vorliege. Diese falsche Einschätzung konnte schon vermehrt bei straßenüberquerenden Kindern beobachtet werden. Er bittet daher um Überprüfung.

Beantwortung:
Nur durch die Krümmung kann der Spiegel auch den gesamten Bereich der Hauptstraße abbilden. Eine optische Verkleinerung ist daher unvermeidbar, und somit wirken auch die Geschwindigkeiten anders. Da der neue Spiegel geringfügig anders gewölbt ist als der vorherige, ist die optische Wirkung tatsächlich etwas anders als vorher. Ein Austausch ist jedoch nicht beabsichtigt.

 
TOP 8.4 Straßenausbesserung

Protokoll:

Herr Alder berichtet in der Ortsratssitzung am 08.09.2010 von einer Baugrube am Lehberge neben der Schule, die im letzten Jahr von der Avacon ausgehoben und anschließend wieder, allerdings nur mit Schotter, verfüllt wurde. Auch im Rahmen der Straßenausbesserungsarbeiten sei diese Grube nicht wieder ordentlich verschlossen worden. Er bittet daher um Prüfung bzw. Reparatur.

Beantwortung:
Die beiden Fehlstellen sind inzwischen ordnungsgemäß mit Asphalt hergestellt worden.

 
TOP 8.5 Rohrleitungen auf der Hauptstraße

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 08.09.2010 berichtet Herr Preuß zu der Rohrleitung vor dem Grundstück Hauptstr. 33, hinter dem Buswartehäuschen, dass dort eine Baugrube ausgebaggert und die vorhandenen Rohre freigelegt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Rohre verschoben haben und teilweise auch gebrochen seien. Nachdem sich aber nicht geeinigt werden konnte, wie vorzugehen sei, wurde das Loch aus Sicherheitsgründen wieder notdürftig zugeschüttet, ohne es zu versiegeln. Er fragt nun an, welche Maßnahmen dort vorgesehen seien und was für Forderungen auf die Grundstückseigentümer zukommen.

Beantwortung:
Neben dem Grundstück Hauptstraße 33 befindet sich auf einem ehemaligen Grabengrundstück ein Regenwasserkanal DN 900, der südlich des Grundstückes in einen offenen Graben mündet. Auf dem ca. 40 m langen verrohrten Abschnitt war der Kanal eingebrochen, sodass der Bereich um die Schadstelle zunächst gesichert werden musste. Aufgrund des bereits sichtbaren erheblichen Schadbildes (starke Betonkorrosion) war eine Kamerabefahrung der gesamten Haltung durchgeführt worden, in deren Ergebnis massive Schäden im gesamten Haltungsbereich festgestellt worden waren. Eine alleinige Sanierung der Einbruchstelle war daher nicht möglich, sondern es musste eine möglichst wirtschaftliche Sanierung der Gesamthaltung entwickelt werden. Da das städtische Grabengrundstück im Laufe der Jahre, vermutlich stillschweigend, in das Grundstück Hauptstraße 33 einbezogen worden war und in Teilbereichen sogar eine Überbauung mit kleineren Stallgebäuden stattgefunden hat, waren hier für eine Sanierung Rahmenbedingungen gesetzt worden, die, insbesondere hinsichtlich einer wirtschaftlichen, aber auch im Hinblick auf die Verträglichkeit für den Eigentümer geeigneten Sanierung weitergehende Überlegungen erforderlich machten. Als geeignetstes und wirtschaftlich vertretbarstes Verfahren war für das gegebene Schadensbild die Sanierung mittels Einziehung eines statisch selbsttragenden GFK-Rohres ermittelt worden, für das entsprechende Angebote eingeholt werden mussten (im Hausmeistervertrag ist dies nicht vorgesehen). Die Sanierung ist am 10.09.2010 beauftragt und am 18.10.2010 begonnen worden. Eine Vorabstimmung mit dem Eigentümer hinsichtlich der Grundstücknutzung während der Bauzeit ist bereits durchgeführt worden. Die offene Schadensstelle wird zur „Startgrube“ aufgeweitet werden und von dort werden die GFK-Rohrstücke zu beiden Seiten in den Kanal vorgetrieben und fachgerecht an den Schacht bzw. das Auslaufbauwerk angebunden. Nach Abschluss wird die Geländeoberfläche in den ursprünglichen Zustand versetzt. Für den Grundstückseigentümer werden bauzeitbedingte Behinderungen nicht zu umgehen sein, da es sich um die Sanierung eines Hauptkanals handelt, werden aber keine weiteren Forderungen an den Grundstückseigentümer gestellt.

Herr Preuß berichtet, dass der Hof des Grundstücks Hauptstr. 33 mit schweren Baufahrzeugen befahren und dadurch beschädigt wurde, sodass sich dort erhebliche Dellen gebildet haben. Er schlägt vor, sich mit der Eigentümerin in Verbindung zu setzen und diese Schäden noch vor dem Winter ausbessern zu lassen. Welche der Firmen diesen Schaden verursacht habe, könne er nicht sagen. Er gibt aber zu bedenken, die Eigentümerin eine ältere Dame sei, die im Winter beim Überqueren des Hofes durch die Eispfützen zu Schaden kommen könne.

Weiter berichtet er zum Regenwasserkanalrohr, welches in den offenen Graben münde, dass das abfließende Wasser bereits Teile der Grabenböschung ausgespült habe. Er regt an, die von der Ausspülung gefährdete Stelle unter dem Rohr zu pflastern, um das Wasser ordentlich in das Grabenbett einzuleiten. Sollte die Feldmarkinteressentschaft dafür zuständig sein, müsste auch an sie herangetreten werden.

Herr Eisermann sagt eine Überprüfung zu.

 
TOP 8.6 Durchgangsverkehr auf dem Windmühlenberg

Protokoll:

In der Ortsratssitzung am 08.09.2010 berichtet Herr Piltz, dass der Windmühlenberg vermehrt als Durchgangsverkehr, unter anderem auch von LKW, genutzt werde. Er fragt an, wie dem entgegengetreten werden könne, denn der Windmühlenberg sei als Anliegerbereich ausgewiesen, was bedeute, dass die Anlieger bei fälligen Straßenausbaubeiträgen 90 % der Kosten tragen müssen. Ebenso fragen viele Anlieger, was geschehe, wenn Straßen früher als erwartet saniert werden müssen. Er bittet um Prüfung, ob z. B. durch Verbotsschilder kontrollierbare Maßnahmen ergriffen werden können.

Herr Lücke ergänzt, dass es sich vermehrt um LKW handele, die unter Zeitdruck ins Helmstedter Industriegebiet fahren und durch die Abkürzung über den Windmühlenberg die Ampelanlage zwischen Helmstedt und der Bundesstraße umgehen möchten.

Beantwortung:
Die Straßen im Bereich Windmühlenberg sind überwiegend in den 60er Jahren gebaut worden. In Anbetracht des Alters von fast 50 Jahren sind die Straßen dort – trotz gewisser Abnutzungserscheinungen und trotz des gelegentlichen Schwerlastverkehrs – noch in einem relativ guten Zustand, so dass nach derzeitigem Kenntnisstand kurz- bis mittelfristig umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen nicht erforderlich werden dürften. Insofern ist die Sorge, dass kurzfristig Sanierungskosten auf die Anlieger zukommen werden, zunächst einmal unbegründet.
Bis vor ca. 10 Jahren gab es auf der Ziegelstraße ein allgemeines Durchfahrverbot für schwere LKW. Dieses ist im Rahmen einer allgemeinen Verkehrsschau beanstandet und abgebaut worden, da größere Fahrzeuge dort zwar schwierig, aber doch letztlich normalerweise ohne große Probleme fahren können, was der dort regelmäßig stattfindende (Schüler)Busverkehr, der Entsorgungsverkehr und der Lieferverkehr belegen.
Auch aus heutiger Sicht stellt sich die allgemeine Situation nicht anders als vor 10 Jahren dar. Schwere, große  LKW werden sich nur vereinzelt „ohne Not“ durch die Ziegelstraße zwängen. Der (Schüler)Busverkehr, der Entsorgungsverkehr und der Lieferverkehr sollte aus unserer Sicht keinesfalls aus der Ziegelstraße verdrängt werden, da dies letztlich nur zulasten der Bewohner gehen würde. Insofern wären einschränkende Beschilderungen – wenn sie denn überhaupt beachtet werden – aus unserer Sicht nicht hinreichend erforderlich bzw. geeignet. So wäre z. B. auch eine gewichts- oder längenmäßige Beschränkung mit der Einschränkung „Anlieger frei“ ungeeignet, da im Zweifelsfall im Prinzip jeder Benutzer ein Anliegen geltend machen könnte.
Sofern sich der (evtl. subjektiv wahrgenommene) Abkürzungsverkehr durch LKW verstärken sollte, könnte man ggf. nochmals über Maßnahmen nachdenken. Insofern wären wir auch in Zukunft für entsprechende Informationen dankbar. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte von Regelungen Abstand genommen werden.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen;  
TOP 9.1 Bahnstrecke am Windmühlenberg

Protokoll:

Herr Piltz verweist auf die Beantwortung zur Lärmbelästigung am Windmühlenberg durch die Lappwaldbahn GmbH im letzten Protokoll, mit der die SPD-Ortsfraktion nicht einverstanden sei und stellt daher namens seiner Fraktion den Antrag, diese Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Ortsratssitzung zu setzen und kompetente Vertreter der Lappwaldbahn GmbH und der Eisenbahnaufsicht einzuladen, um mit ihnen zu diskutieren, wie es zu einer ganztägigen Genehmigung kommen konnte, die mit betriebstechnischen Gründen von der Lappwaldbahn GmbH vermeintlich begründet werde, die aber auf Dauer zu einer Beeinträchtigung der Anwohner führe. Die Belästigung komme nicht nur in Emmerstedt, sondern auch in anderen Orten wie Barmke, Mariental und Grasleben vor. Er habe persönlich am Bahnübergang Windmühlenberg 12 Minuten warten müssen, bis der vor dem Bahnübergang Grundstück Lehrmann haltende Zug weitergefahren sei und mit seinen Waggons auch den Windmühlenbergübergang zugestellt habe.

Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass es von mehreren Anwohnern schon Einwände gegeben habe und auch das Wirtschaftsministerium eingeschaltet worden sei. Der Zug fahre in diesem Bereich durch ein Wohngebiet, angefangen von der Grube Emma und hupe des Nachts zweimal, dann überquert er weitere Übergänge in der Zeit am Wohngebiet vorbei, was ca. 30 Minuten dauere. Dabei hupe er an jedem Übergang mindestens zweimal. Dieses Verhalten könne man sich tagsüber noch gefallen lassen, aber nachts sei das unerträglich. Es müsse daher versucht werden zumindest für nachts eine andere Regelung zu finden.

Herr Piltz weist darauf hin, dass dann auch Überprüfungen vorgenommen werden müssen, in wie weit die eisenbahnrechtliche Genehmigung mit der Immissionsbelästigung vereinbar sei.

Herr Eisermann erklärt, dass die Verwaltung den TOP für die nächste Ortsratssitzung aufnehmen und die Vertreter der Bahn und der Aufsichtsbehörde einladen werde.

 
TOP 9.2 Turnhalle Emmerstedt

Protokoll:

Herr Alder berichtet von Schäden in den Fensterscheiben auf der Nordseite der Turnhalle. Vor ca. 2 Jahren habe es bereits einen Bericht im Ortsrat zu dieser Thematik gegeben, wo es sich aber nur um 2 bis 3 Löcher gehandelt habe. Nun seien aber mindestens 25 Löcher in den Scheiben zu verzeichnen, die durch ein Geschoss oder ähnliches zustande gekommen sein müssen. Die Scheiben seien seiner Meinung nach völlig zerschossen. Er fragt an, ob es neue Erkenntnisse gebe.

Herr Krumpelt erläutert, dass es sich bei den defekten Scheiben um die außenliegenden Scheiben der Doppelverglasung handle und seines Erachtens die Innenscheiben nicht defekt seien.

Weiter fragt Herr Alder an, warum hinter der Turnhalle einige Bäume gefällt wurden und was dort geplant sei (siehe auch Anlage 4).

Herr Eisermann sagt eine Überprüfung zu.

Beantwortung zum Protokoll:
Die Schäden an den Außenscheiben auf der Nordseite der Turnhalle sind der Verwaltung bekannt. Die Scheiben sind stabil, so dass keine Unfallgefahr besteht. Sie werden regelmäßig vom Hausmeister der Schule und auch gelegentlich von der Verwaltung auf Stabilität überprüft. Die Schadensverursacher sind nicht bekannt. Aus Kostengründen ist noch keine Reparatur erfolgt.
Auf dem Gelände der Grundschule wurde bei der turnusmäßigen Überprüfung der Bäume Pilzbefall an einigen wild wachsenden Robinien festgestellt. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurden diese Robinien gefällt. Aus den zurückgebliebenen Baumwurzeln wird sich kurzfristig wieder neuer Aufwuchs bilden. Geplant ist auf dem entsprechenden Gelände nichts.

 
TOP 9.3 neue Kirchenglocken

Protokoll:

Herr Krumpelt berichtet namens des Glockenausschusses über den Sachstand zur Anschaffung von neuen Kirchenglocken. Die bisherige Finanzierung schien mit den Spenden der Emmerstedter Bürger von 28.000 Euro und der Bezuschussung durch die Landeskirche und die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz von 25.000 Euro zunächst gesichert. Zwischenzeitlich seien aber Probleme durch das Insolvenzverfahren der herstellenden Firma, durch den fast doppelten Preisanstieg für Edelmetalle und durch die nicht mehr ausreichende Größe der geplanten Glocken aufgetreten. Die alten abgängigen Kirchenglocken seien aus Stahl und sollen nun durch neue Bronzeglocken ersetzt werden. Um aber die Tonstärke der bisherigen Glocken zu erreichen, müssen die Bronzeglocken nun größer als die alten Stahlglocken sein. Dadurch werde das Vorhaben nun noch teurer, was bedeute, dass ein Fehlbetrag von 19.000 Euro aufgebracht werden müsse. Der Glockenausschuss sei derzeit damit beschäftigt, die fehlenden Mittel aufzutreiben. Auch werde bei der Landeskirche und der Stiftung versucht, weitere Gelder zu erhalten. Über eine hilfreiche Nachfinanzierungsidee seitens der Einwohner wären die Mitglieder des Glockenausschusses sehr dankbar.

Herr Alder fragt an, um wie viel Lautstärke die kleineren neuen Glocken geringer seien als die alten Glocken.

Herr Krumpelt antwortet, dass der geringere Ton eher dem Ton einer Totenglocke entspreche und 15 bis 20 % unter der Lautstärke der alten Glocken liege.

Ein anwesendes Mitglied des Glockenausschusses ergänzt, dass durch die Metallpreiserhöhung die neuen kleineren Glocken bereits 8.000 Euro mehr als veranschlagt kosten werden. Somit betrage der Betrag für die größeren Bronzeglocken nicht 19.000 Euro sondern nur 11.000 Euro.

Der Ortsbürgermeister bedankt sich für den kurzen Sachstandsbericht und spricht sich ebenfalls für eine bessere Glockenversion aus, wenn die finanziellen Mehraufwendungen aufgebracht werden können, da die Glocken viele Jahrzehnte überdauern sollen.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

Sodann beendet der Ortsbürgermeister die Sitzung.

 

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