Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Protokoll:
Herr Junglas gibt einen allgemeinen Überblick über die zukünftige Haushaltslage 2008 der Stadt Helmstedt ab.
Anmerkung: Die Haushaltsübersicht 2008 ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Zu weiteren Konsolidierungsbemühungen gibt Herr Junglas aktuell bekannt, dass gerade ein Erlass des Innenministeriums eingegangen sei, in dem angekündigt werde, dass alle freiwilligen Ausgaben einer Kommune in den nächsten Jahren mit dem Ziel auf den Prüfstand müssen, die freiwilligen Aufgaben zu begrenzen oder zu senken.
Herr Wippich trägt anschließend die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanentwurfs 2008, die den Ortsteil Emmerstedt betreffen, vor.
Anmerkung: Eine Zusammenstellung der einzelnen Ansätze ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Zur Hh.-Stelle 01.7610.110000 - Mehrzweckhaus Emmerstedt, Benutzungsgebühren, weist Herr Alder darauf hin, dass es für das Mehrzweckhaus keine Benutzungsordnung gäbe. Daher frage er sich, wie der Ansatz verwirklicht werden solle. Herr Junglas erwidert, dass eine Verwirklichung nur mit der Aufstellung einer Benutzungsordnung umgesetzt werden könne. Formell müssen die 200 € angesetzt werden, auch wenn sie derzeit noch nicht umzusetzen seien. In dem vom Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramm vom Februar 2007 waren die 200 € in dem Ansatz enthalten gewesen und daher auch mit beschlossen worden. Die Verwaltung sei nun angehalten, diese Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auch umzusetzen.
Der Ortsbürgermeister verweist auf die bestehende Hausordnung für das Mehrzweckhaus Emmerstedt, die einen Gebührensatz beinhalte. Eine Gebührenordnung möchte der Ortsrat Emmerstedt für das Mehrzweckhaus daher auch nicht haben.
Zur Heimatpflege stellt der Ortsbürgermeister den Antrag, einen separaten Haushaltsansatz in den Haushalt 2008 für die Vorbereitungen der 825-Jahr-Feier in Höhe von 4.200 € mit dem Zusatz zu stellen, dass die Mittel übertragbar seien.
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt diesem Antrag einstimmig zu.
Zu der Hh.-Stelle 02.21060000.935000 - Grundschule Emmerstedt, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, entfacht eine angeregte Diskussion zur Höhe des anzuschaffenden Kopierers von 4.000 €, da den Ortsratsmitgliedern dieser Kopierer zu kostspielig sei. Anschließend fragt Herr Krumpelt an, wie alt der bisherige Kopierer der Grundschule sei, warum er ersetzt werden müsse und was mit dem alten Kopierer geschehe.
Herr Junglas sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.
Beantwortung:
Der bisherige Kopierer wurde 2002 gekauft. Da er aber sehr reparaturanfällig sei, solle nun ein neuer Kopierer angeschafft werden. Der alte Kopierer verbleibe als Ersatzgerät ohne Wartungsvertrag in der Grundschule Emmerstedt.
Zur Hh.-Stelle 02.46400000.950000 - Gebäudewirtschaft, Kindergarten Emmerstedt, Hochbaumaßnahmen Sanierung, Einbau einer Blitzschutzanlage und Einbau einer Dusche 10.000 €, fragt Herr Piltz an, ob es im Kindergarten Emmerstedt vorher keine Blitzschutzanlage gab und aufgrund welcher Tatsachen der Verwaltung die Erkenntnis gekommen sei, dass eine benötigt werde.
Herr Junglas sagt eine Beantwortung zum Protokoll zu.
Beantwortung:
Laut Brandschutz-Nachweis-Checklisten der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) gilt für die Gebäudeklasse III, zu der der Kindergarten zählt: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Benutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, müssen mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein.
Das Gebäude des Kindergartens sei zwar nicht besonders blitzschlaggefährdet, jedoch seien im Falle eines Blitzschlags schwere Folgen zu erwarten, da das Gebäude eine große Anzahl Kinder beherbergt. Der Kindergarten verfügt derzeit über keine Blitzschutzanlage. Deshalb wurden Mittel für den Einbau beantragt.
Die gesetzlichen Vorschriften haben sich in den letzten Jahren auch in Bezug auf den Brandschutz geändert. Die Verwaltung bemüht sich, alle neuen Vorschriften möglichst zeitnah zu erfassen und umzusetzen. Dabei stehen Unfall- und Brandschutz an erster Stelle. Diesbezügliche Mängel werden nach und nach beseitigt.
Zu der Hh.-Stelle 02.88000000.340000 - Einnahme aus der Veräußerung von Grundstücken, Hauptstr. 36, Hauptstr. 46/48 und Tonwerke 16/17, merkt Herr Piltz zu den Tonwerken an, dass dieses Gebäude eigentlich als Notunterkunft beibehalten werden sollte.
Herr Junglas erklärt, dass es Vorraussetzung für eine Veräußerung sei, eine andere Möglichkeit für die Notunterkunft zu finden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die erheblichen Probleme bei der Auslastung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Friedrichstraße, da landesweit kaum noch Asylbewerber kämen. In der Gemeinschaftsunterkunft wurde bisher von einer maximalen Belegung mit 72 Personen ausgegangen, wobei sich aber derzeit nur noch 46 Personen dort befänden, so dass Platz für evtl. Obdachlosenunterkünfte entstehen könnte. Abschließend sei aber noch nichts entschieden.
Der Ortsbürgermeister hält zu den Veräußerungen von Emmerstedter Grundstücken fest, dass die Ortsratsmitglieder vor den Veräußerungen von den Verkaufsabsichten informiert werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, zum Verkauf Stellung nehmen zu können. Weiter bemängelt er die Verfahrensweise, in den Emmerstedter Aushangkästen zu propagieren, welche Häuser in Emmerstedt verkauft werden sollen. Außerdem sollten vor den Veräußerungen die Mieter nach deren Kaufabsichten gefragt werden.
Daraufhin erwidert Herr Junglas, dass vor jeden Verkäufen immer erst die jeweiligen Mieter nach deren Kaufabsichten befragt werden.
Zum Produkt Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen berichtet Herr Junglas, dass ein Atemschutzgeräteverbund auf Landkreisebene installiert werden soll, welcher von der Stadt Helmstedt auch sehr begrüßt werde, da es eine vernünftige kommunale Kooperation sei. Für die Stadt Helmstedt werde es bei den laufenden Unterhaltungskosten ein 0-Summen-Spiel, da auch Arbeitsleistungen des städtischen Gerätewartes für diesen Atemschutzgerätebund erstattet werden.
Zu der Hh.-Stelle 02.61500003.960000 - Dorferneuerung Ortsteil Emmerstedt, bringt der Ortsbürgermeister in Erinnerung, dass unter dem TOP Dorferneuerung beschlossen wurde, im Haushaltsansatz des Vermögenshaushaltes für die Dorferneuerung in Emmerstedt 1000 € Planungskosten einzusetzen.
Zu der Hh.-Stelle 02.75100000.960000 - Friedhof Emmerstedt, Zaunerneuerung auf der Südseite 4.000 €, möchte der Ortsrat Emmerstedt vor Erneuerung dieses Zaunes unterrichtet werden, was für ein Zaun aufgestellt werden soll.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über den Haushalt 2008 abstimmen.
Der Ortsrat Emmerstedt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ortsrat Emmerstedt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
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