TOP 8.2
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Straßenbeleuchtung;
Sachstand Gesamtkonzept für Einsparmaßnahmen, Energieliefervertrag und Einsatz neuer Technologie
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Bau-, Umwelt- und Werksausschuss schriftlich vorgelegen.
Frau Rosinski bittet um Erläuterung der Begriffe „Keksdose“ und NAV-Lampe.
Herr Geisler antwortet, dass es sich bei der Bezeichnung Keksdose um einen internen Begriff für einen Leuchtentyp handele, der in den 60-er Jahren aufgestellt worden sei. Diese Lampen hätten einen grünen, 3,50 m hohen Mast und eine rechteckige, mattglasige Abdeckung, die an eine Keksdose erinnere. Ein Großteil dieser Leuchten sei bereits ausgetauscht worden. NAV-Lampen seien Natriumhochdruckdampflampen. Dieser Lampentyp sei in der Vergangenheit eingesetzt worden als Ersatz für HQL-Lampen (Quecksilberhochdrucklampen), bei denen es sich um ein Auslaufmodell handele.
Herr Strümpel betont, dass die Reduzierung der Beleuchtung aus Gründen der Energieeinsparung sehr sinnvoll sei. Dieser Reduzierung seien jedoch auch Grenzen gesetzt im Hinblick auf die Sicherheit insbesondere älterer Menschen. Er vermute, dass diese Grenze nun erreicht sei.
Herr Geisler führt aus, dass man in bestimmten Bereichen, überwiegend in Gewerbegebieten, ab 22.00 Uhr jede zweite Lampe ausgeschaltet habe. Es handele sich also um Bereiche, in denen sich ältere Menschen ohnehin nicht aufhalten würden. Bis 22.00 Uhr herrsche unverändert die Beleuchtungssituation, die auch schon vor Umsetzung des Konzeptes bestanden habe. Man achte darauf, dass man die Helligkeit in Bereichen, in denen eine Gefahr bestehen könnte, nicht reduziere. Die Sicherheit privater Häuser könne jedoch nicht Aufgabe der öffentlichen Straßenbeleuchtung sein. Hier stünden die Hauseigentümer selbst in der Verantwortung.
Herr Viedt bittet darum, die Beleuchtung am Park nahe der Rostocker Straße beizubehalten.
Herr Geisler erklärt, dass hier eine Sanierung der Beleuchtungsanlagen vorgesehen sei. Die Beleuchtungssituation an sich bleibe unverändert.
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Räumpflicht in Anliegerstraßen ohne Bürgersteig, Anfrage des Ratsmitglieds Franke
Protokoll:
Herr Franke fragt an, ob die Anlieger einer Anliegerstraße ohne Bürgersteig verpflichtet seien, ein entsprechendes Stück Straße zu räumen. Dabei verweist er auf die Jahnstraße, die ca. 4,5 m breit sei.
Antwort:
Es gilt die „Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt vom 19.05.1994“:
§ 3 Abs. 1: „Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Anlagen sind grundsätzlich schneefrei zu halten und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Diese Maßnahmen sind bei Bedarf an allen Tagen bis mindestens 20 Uhr zu wiederholen. Hinsichtlich einzelner Anlagen wird folgendes bestimmt:
a) Zur Sicherung des Fußgängertagesverkehrs sind werktags ab 8 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr
aa) Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,20 m vollständig, ansonsten mindestens in einer Breite von 1,20 m;
(…)
ad) wenn Gehwege im Sinne von aa) nicht vorhanden sind, ausreichend breite Streifen von mindestens 1,20 m Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn
(…)
freizuhalten bzw. zu streuen“.
Die Verordnung hat sich in den Jahren ihrer Existenz bewährt.
Gleichwohl ist im vergangenen Winter deutlich geworden, dass eine Verordnung nie alle Extremsituationen abdecken kann. Sollte also durch die strikte Befolgung der Verordnung ein für andere Verkehrsteilnehmer unzumutbarer Zustand eintreten, sollte mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand gehandelt werden. Dies kann bei schwer zu bewältigenden Schneemassen zum Beispiel darin bestehen, dass die Anlieger im genannten Räumbereich ohne Gehwege lediglich mit abstumpfenden Mitteln arbeiten, ohne durch eine Räumung behindernde Haufen oder Wälle zu schaffen.
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Sachstand Entschlammung Clarabadteich
Protokoll:
Herr Geisler führt aus, dass die aktuelle Grundproblematik des Teiches durch die sichtbaren Rostfärbungen bereits vor mehreren Jahren offenbar geworden war. Dies hänge mit dem Grundwasseranstieg und dem damit verbundenen Zufluss eisenhaltigen Grundwassers in die Oberflächengewässer des Brunnentals zusammen.
Die Planung der Maßnahme am Clarabadteich habe er dem Ausschuss seinerzeit vorgestellt. Im Oktober 2009 habe man dann mit der Teichentleerung und dem Abfischen des Teiches durch den Sportfischerverein begonnen. Im Januar 2010 begann das eigentliche Bauvorhaben und der Schlamm sei über zwei Abfuhrtrassen aus dem Gewässer herausgeholt worden. Die Trassen hätten sich am Parkplatz am Hotel Clarabad sowie im Bereich des Zulaufes befunden. Dort seien Rampen aus Bruchsteinmaterial geschüttet worden, über die der Faulschlamm aus dem Teich abtransportiert und über den Brunnenweg abgefahren werden konnte. Die Transporte seien zum städtischen Ackergrundstück an der Memelstraße erfolgt.
Man habe vorgesehen, dass für die Baustraßen im Teich nur Material antransportiert werde in der Menge, die später auch für die Erdbauarbeiten benötigt werde und nicht anderweitig entsorgt werden müsse.
Die projektierte und ausgeschriebene Menge des zu entnehmenden Schlammes betrug 4.000 Kubikmeter. Dies basierte einerseits auf einer älteren Schlammmengensondierung, war im Wesentlichen aber von der Höhe der avisierten Fördermittel des Landes abhängig gewesen, auf die die Baukosten abgestimmt waren. Bei der Bewertung der Maßnahme müsse immer bedacht werden, dass die Entschlammung im Endeffekt nur ein Abfallprodukt des eigentlichen Vorhabens gewesen sei. Diese habe in der Herstellung der baulichen Anlagen zur möglichst weitgehenden Zurückhaltung des Eisens bestanden.
Zum zeitlichen Ablauf sei zu sagen, dass sich der geplante Beginn der Entschlammungsarbeiten aufgrund der Witterungsverhältnisse um eine Woche nach hinten verschoben habe. Im Verlauf der Arbeiten habe man dann ziemlich schnell feststellen müssen, dass man Baustraßen in Bereiche hinein herstellen musste, die nicht vorgesehen gewesen seien. Andernfalls hätte man keine Schlammentnahme in dem realisierten Umfang vornehmen können. Im Endeffekt sei die maximale Schlammenge aus dem Teich entfernt worden, die zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen möglich gewesen sei. Wäre man hier noch weiter vorgegangen, so hätte man zusätzliche Baustraßen im Teich herstellen müssen, deren Material als Baustoff auf der Baustelle nicht weiter hätte verwendet werden können und daher hätte kostenintensiv abtransportiert werden müssen. Darüber hinaus wäre noch mehr Schlamm zu entsorgen gewesen, für den auf der städtischen Ackerfläche keine Ablagerungskapazitäten mehr bestanden. Beides hätte eine unverhältnismäßige Kostensteigerung verursacht. Letztendlich seien im realisierten Projekt bereits 7.500 Kubikmeter Schlamm aus dem Teich entfernt worden, also beinahe das Doppelte der ausgeschriebenen Menge.
Zu den sonstigen Projektbestandteilen sei zu sagen, dass sich die am Biofilter gesetzten Röhrichtpflanzen noch entwickeln müssten. Der Binsen sei bereits zu sehen, doch das Schilfrohr benötige noch etwas Zeit. Man habe im Bereich des Sedimentationsbeckens eine Zuwegung angelegt, damit Eisensediment regelmäßig aus dem Teich entfernt werden könne. Dies werde voraussichtlich alle drei Jahre geschehen. Hier müssten jedoch noch Erfahrungswerte gesammelt werden, da das Projekt insgesamt eine Art Pilotcharakter habe. Man müsse entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung auch regelmäßig die Eisenverhältnisse im Teich analysieren. Wichtig für den Hauptteich sei, dass sich nicht zu viel gelöstes Eisen im System befinde.
Das Ablaufbauwerk des Clarabadteiches habe man saniert und mit einem sogenannten Mönchbauwerk einen neuen Ablauf geschaffen, der die Möglichkeit biete, den Teich zu bewirtschaften. Dies bedeute, dass es künftig möglich sein werde, den Teich ohne großen Aufwand abzusenken. Dann könne man im Rahmen der herkömmlichen Unterhaltungsmaßnahmen eine gezielte Räumung von Teilbereichen durchführen, wenn festgestellt werde, dass zu viel Schlamm vorhanden sei. Vorgenanntes sei ein weiterer Aspekt des Gesamtprojektes gewesen.
Es sei durchaus gängige Praxis, dass nicht jeder Kubikmeter Schlamm aus einem Gewässer entfernt werde. Vielmehr sei es häufig gerade von den Naturschutzbehörden gewünscht, dass gewisse Schlammmengen in einem Gewässer verbleiben würden. Für den kürzlich entschlammten Schafsteich im Lappwald gab es beispielsweise eine Auflage, wonach 1/3 der Schlammoberfläche unberührt bleiben musste. Durch das Entfernen von 7.500 Kubikmeter Schlamm habe man im ca. 18.000 Kubikmeter großen Clarabadteich das Freiwasservolumen jedenfalls ganz erheblich gesteigert. Dies sei für die Biologie des Gewässers und damit auch die gesamtökologischen Verhältnisse völlig ausreichend.
Herr Franke erklärt, dass sich Anwohner des Brunnentales an Ratsmitglieder gewandt hätten. Man sei technisch über die Maßnahme im Unklaren gewesen und habe vorausgesetzt, dass die Entschlammung über die gesamte Teichfläche erfolge. Die Anwohner hätten kritisiert, dass der hintere, etwas auskragende Bereich des Teiches offenbar völlig unangetastet geblieben sei. Man habe den Eindruck, dass dort keine Tiefwasserzonen entstanden seien und dies habe Verwunderung und Argwohn ausgelöst. Seitens des Rates sei man nicht dazu in der Lage gewesen, für Aufklärung zu sorgen. Er gehe davon aus, dass die Ausschreibung der Arbeiten und die Vergabe an ein Bauunternehmen auch einen Anteil an Straßenbau enthalten hätten. Ihm stelle sich daher die Frage, ob hier falsch kalkuliert worden sei. Immerhin sei klar gewesen, dass man den Teich entschlammen wolle und da sei die Schaffung entsprechender Zugangsmöglichkeiten erforderlich. Dies hätte im Angebotspreis Berücksichtigung finden müssen. Er sei kein Experte, was die wasserbiologischen Verhältnisse anbelange, doch zumindest aus optischen Gründen hätte auch er dafür plädiert, die Flachwasserzone am ehesten zu entschlammen. Genau dies sei jedoch nicht geschehen.
Herr Geisler führt aus, dass man das Baugrundrisiko dem Unternehmer nicht vollständig übertragen könne. Selbstverständlich habe die Ausschreibung ein gewisses Volumen an Baustraße beinhaltet. Die Baubeschreibung habe auch eine entsprechende Konzeption enthalten. Es habe jedoch mehrere limitierende Faktoren gegeben. So habe u. a. nur eine begrenzte Fläche zur Entsorgung des Schlammes zur Verfügung gestanden. Er wolle auch noch einmal deutlich machen, dass sich die Kosten zwangsläufig immer weiter erhöhten, je mehr Schlamm man aus dem Teich entferne. Dem Unternehmer wäre dies durchaus recht gewesen, allein schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten müsse man sich jedoch im Laufe eines derartigen Bauvorhabens die Frage stellen, welche maximale Schlammenge unter ökonomisch noch sinnvollen Voraussetzungen entnommen werden könne. Irgendwann sei der Punkt erreicht, an dem der Einsatz der Mittel durch den erzielten Effekt nicht mehr gerechtfertigt sei. Die angesprochene Flachwasserzone, die von der Erreichbarkeit am Ungünst6igsten lag und daher unangetastet blieb, sei positiv betrachtet in einem Teich durchaus etwas Gängiges und Gewünschtes. Insofern sei die von Herrn Franke geschilderte Problematik für die optische oder ästhetische Betrachtung eines Außenstehenden möglicherweise irritierend, für die Gewässerökologie aber unproblematisch. Entscheidend für die Qualität des Gesamtprojektes sei ohnehin, dass man den Zulaufbereich, in dem bereits viel Eisensediment enthalten gewesen sei, komplett geleert habe. Der andere Teil des Teiches, der immer wieder zu Problemen geführt habe, sei der Parkplatzbereich, an dem die Enten gefüttert würden. Hier sei es bereits vermehrt zu Geruchsbelästigungen durch Faulgase gekommen. Qualitativ sei dieser Bereich deutlich bedenklicher und auch nicht mit der Flachwasserzone im hinteren Teil des Gewässers vergleichbar. Die Entschlammung konnte auch in diesem problematischen Teilbereich vollständig ausgeführt werden, so dass man zusammenfassen könne, dass die ökologisch problematischen Bereiche vollständig bearbeitet worden seien.
Herr Viedt betont, sich nicht daran erinnern zu können, dass seinerzeit von einer Schlammentnahme von 4.000 Kubikmeter die Rede gewesen sei. Die Verwaltung habe immer nur von Entschlammung gesprochen. Hätte man im Rahmen der Haushaltsberatungen erfahren, dass die Mittel für eine komplette Schlammentfernung nicht ausreichend seien, hätte man diese sicher einvernehmlich aufgestockt. Für ihn sei auch von Interesse, wie viel Wasser sich gegenwärtig im Keller des Hotels Clarabad befinde.
Herr Strümpel fragt, ob sich die Maßnahme tatsächlich verteuert habe. Auch er vertrete die Auffassung, dass eine Information an den Rat hätte fließen müssen, wenn die Mittel zur vollständigen Entschlammung nicht ausreichend gewesen seien. Eine komplette Entschlammung hätte auch optisch einen besseren Eindruck gemacht.
Herr Geisler macht deutlich, dass die Maßnahme nach bisheriger Lage der Dinge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bleiben werde. Endgültige Aussagen könnten aber erst nach Abschluss aller Arbeiten und Vorlage sämtlicher Rechnungen getroffen werden. Die zu entfernenden Schlammmengen habe man zudem immer als variablen Faktor vorgesehen, da es sich bei den zur Verfügung gestellten Fördermitteln um Rückläufermittel aus einem Programm handele, welches bereits 2009 ausgelaufen sei. Der Stadt sei es nur durch intensive Bemühungen gelungen, dass ihr diese Mittel zur Verfügung gestellt worden seien. Hierbei sei auch bekannt gewesen, dass es eine bestimmte Mittelobergrenze gebe, die der Stadt vom NLWKN avisiert worden war. Auf dieser basiere das gesamte Kostenkonstrukt, das man dem Förderantrag zugrunde gelegt habe. Der Eigenanteil der Stadt, den man bereits 2008 in den Haushalt eingestellt hatte, sei für den Förderantrag heruntergerechnet worden, damit man eine Förderzusage für 80 % der entstehenden Kosten vom Land erhalte. Hierdurch hatte man städtische Haushaltsmittel in Höhe von ca. 35.000 Euro, die nicht in die Förderkonstruktion eingerechnet worden seien. Mit diesen Mitteln seien letztendlich die zusätzlichen Schlammmengen aus dem Teich entfernt worden. Aus Sicht der Verwaltung habe man mit den zur Verfügung stehenden Geldern das erreicht, was man erreichen wollte. Was die von Herrn Viedt und Herrn Strümpel angesprochene Information des Rates anbelange, so wolle er an den Vortrag erinnern, den er seinerzeit u. a. zu den Planungen am Clarabadteich gehalten habe. In diesem sei klar zum Ausdruck gekommen, dass weniger entschlammt werde, wenn das Geld nicht ausreiche. Damals habe niemand widersprochen oder gesagt, dass man in diesem Falle die Mittel aufstocken müsse. Zudem würde er keine Maßnahmen vorschlagen, die hohe Kosten verursachten, aber ökologisch keine vernünftigen Effekte erzielten. Ein ästhetischer Effekt, der nur den Bürgern den Eindruck vermittele, dass der Teich komplett entschlammt sei, könne dabei nicht der Maßstab sein. Man habe hier Fördermittel beantragt und erhalte diese vom Land Niedersachsen. Das bedeute jedoch auch, dass das Land und im Zweifelsfalle auch der Landesrechnungshof das Projekt überprüfe. Er wisse nicht, wer die Verantwortung übernehme, wenn man hier über das Ziel hinausschieße und aus den Fördermitteln Maßnahmen finanziere, die keinen ökologisch sinnvollen Hintergrund hätten.
Auch Frau Wiesenborn erinnert daran, dass man die Maßnahme nicht durchgeführt habe, damit der Teich besser aussehe. Vielmehr habe man ihn von Eisen befreien wollen, da der Eisengehalt dem Gewässer geschadet habe. Es sei jedoch in der Tat zumindest optisch wenig Schlamm entfernt worden. Beim Laien erwecke dies den Eindruck, dass somit auch viel Eisen im Teich verblieben sei und der Eisengehalt dadurch auch schneller wieder ansteige. Daher hätte auch ihres Erachtens zwischenzeitlich zumindest ein Sachstand erfolgen müssen. Die entsprechenden Informationen hätte man an die Bürger weitergeben können.
Herr Kubiak bezieht sich auf einen Artikel in der Braunschweiger Zeitung, der Anfang 2009 erschienen und Ausfluss einer Sitzung des BUWA gewesen sei. Bereits in diesem Artikel komme zum Ausdruck, dass der Clarabadteich aufgrund des Eisenhydroxides, das das Wasser braunrot färbe, saniert werden müsse. Herr Geisler werde dahin gehend zitiert, dass der Teich ohne diese Sanierung bald keinen Lebensraum mehr bieten werde. Auch für ihn sei von Bedeutung, dass das Ziel mit der Maßnahme erreicht worden sei. Dies hänge jedoch nicht damit zusammen, wie viel Schlamm man aus dem Teich entfernt habe. Für den Fördergeldgeber, der 80 % der Maßnahme finanziere, sei das Ziel ebenfalls erreicht.
Herr Geisler ergänzt, dass das Eisensediment komplett aus dem Teich entfernt worden sei.
Frau Wiesenborn fragt, ob seitens des Ausschusses Interesse bestehe, den Teich zu besichtigen.
Herr Geisler rät an, zu warten, bis man im besagten Bereich etwas trockenere Verhältnisse habe. Es müsse Rasen eingesät werden und die Wege müssten etwas in Form gebracht werden, um den optischen Eindruck noch etwas zu verbessern. Eine Besichtigung könne evtl. auch im Rahmen der Agenda-Veranstaltung im Mai erfolgen. Auch plane er noch, eine Erläuterungstafel im Bereich des Teichzulaufes aufzustellen, damit deutlich werde, wozu Wall, Biofilter usw. installiert worden seien. Was das Hotel Clarabad anbelange, so habe es während der Baumaßnahme ein Mal einen größeren Wassereinbruch im Keller gegeben, obwohl der Teich leer gewesen sei. Vermutlich habe dies damit zusammengehangen, dass man Wasser in den oben liegenden Graben übergepumpt habe. Dort scheine eine direkte Verbindung zum Keller zu liegen. Nachdem man das Überpumpen eingestellt habe und über die unter dem Graben liegende Rohrleitung gegangen sei, sei der Keller wieder trocken gewesen. Daran habe sich nach dem heutigen Stand auch nichts verändert. Somit gehe er davon aus, dass es eine unmittelbare Korrelation zwischen vollem Teich und vollgelaufenem Keller nicht gebe.
Nachdem die Gäste den Raum verlassen haben, beendet Frau Wiesenborn die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
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