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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus (AWKT)

Mittwoch, 03. März 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.11.2009

Protokoll:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung am 18.11.2009.

 
TOP 3 Einzelhandelsentwicklungskonzept, 1. Ergänzung

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Metschke erläutert für die Zuhörer die Vorlage und hält fest, dass diese Vorlage nur eine redaktionelle und keine inhaltliche Änderung beinhalte.

Herr Abry äußert namens der CDU-Fraktion, dass seine Fraktion erhebliche Bedenken habe, weil in der 1. Ergänzung keine redaktionelle, sondern eine Änderung von einem DOC in einen Einzelhandel gesehen werde, welcher aber in Konkurrenz zur Innenstadt stehe. Im VA sei auch eine nichtöffentliche raumordnerische Vereinbarung zur Abstimmung vorgesehen, obwohl diese Vereinbarung wirtschaftlich wie auch rechtlich eng mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept zusammenhänge und man nicht getrennt darüber abstimmen könne. Die Fraktion möchte darüber zusammenhängend entscheiden und werde in dieser Sitzung für eine Abstimmung nicht zur Verfügung stehen.

Herr Gogolin schließt sich den Ausführungen von Herrn Abry an, da die Bündnis 90/Die Grünen-UWG-Gruppe die neue Namensgebung für das Outletcenter zwar zur Kenntnis genommen habe, ihnen inhaltlich aber nicht ersichtlich sei, ob es mit dieser neuen Namensgebung zu einer Kollision mit dem Innenstadtkonzept kommen werde. Seine Gruppe werde, ohne eine Benennung der dort angebotenen Warensortimente, dem Vorhaben nicht zustimmen.

Der Vorsitzende führt aus, auch die SPD-Fraktion sei der Meinung, dass sich sowohl das Projekt, als auch die Rahmenbedingungen geändert haben. Die Verkaufsfläche sei fast um die Hälfte verkleinert worden und die Grundlage für eine Umsetzung, nämlich eine Verhinderung des Outletcenters in Wolfsburg, liege auch nicht mehr vor, da es zwischenzeitlich in Wolfsburg gebaut wurde. Sollte die Politik nun der vorgelegten Planung zustimmen, müsste abgesichert sein, dass sich nach der Errichtung nicht ein 2. Innenstadthandel an der Emmerstedter Straße bilde, was auch schon nach damaliger Meinung mit aller Macht vermieden werden sollte. Aus diesem Grund möchte seine Fraktion, auch mit den Investoren, noch einmal in die Beratung eintreten. Für diese strukturpolitische Entscheidung werde daher mehr Zeit benötigt. Abschließend weist er darauf hin, dass der 2. Teil des Beschlussvorschlages eine Änderung der bisherigen Ratspolitik beinhalte, da die Politik eigentlich die Umsetzung nicht in der Bauleitplanung verankert haben wollte.

Herr Metschke erwidert, dass das zwar eine Veränderung der Ratspolitik, nicht aber des Konzeptes sei.
Weiter führt er aus, dass das Landesraumordnungsprogramm nicht mehr zwischen Outletcentern und großflächigem Einzelhandel unterscheide. Vor diesem Hintergrund sei es eine Empfehlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) gewesen, das Helmstedter Vorhaben so zu benennen. Die entsprechenden Sortimente werden Innenstadtergänzungssortimente genannt, welche in der Innenstadt, wie auch Outletsortimente, üblicherweise nicht zu erhalten seien. Dieses Konzept sei zwar eine Richtlinie mit verwaltungsinterner Wirkung, möglicherweise aber auch mit Selbstbindung des Rates. Ein derartiges Einzelhandelskonzept entwickle keine eigenständige Außenwirkung in irgendeiner juristischen Form. Die trete erst durch eine Bauleitplanung ein, in der auch entsprechende Festsetzungen vorzunehmen wären. Die Umsetzung durch die Bauleitplanung wiederum sei auch die Voraussetzung für den Großraumverband, das Verfahren entsprechend einleiten zu können. Ziel sei eigentlich, ein Raumordnungsverfahren zur Herstellung dieses Zentrums einzuleiten. In diesem Raumordnungsverfahren müssen Gutachten und Zahlen vorgelegt werden. Unter anderem sei auch nachzuweisen, dass eine Schädigung anderer Zentren nicht über bestimmte Quoten hinausgehe, wobei 5 bis 10 % Kaufkraftabfluss als Norm angesehen werde. Allerdings sei dieser Abfluss auch der Helmstedter Kaufkraft mit jedem Projekt des Umlandes, wie z.B. mit den Schlossarkaden in Braunschweig und dem DOC und der Citygallerie in Wolfsburg, zugemutet worden, was in der Vergangenheit auch niemanden interessiert habe und von den Helmstedtern zu dulden und hinzunehmen sei. Da die Helmstedter Kaufkraftbindungsquote nun erheblich eingebrochen sei, zeige auf, dass hier gehandelt werden müsse, um die hiesige Position am Markt halten zu können. Seit das neue Landesraumordnungsprogramm zur Diskussion stehe, sei bekannt, dass die Größe des beabsichtigten Outletcenters von 17.000 auf unter 10.000 qm reduziert werden müsse. Diese Information sei aber seit ca. 2 Jahren bekannt und wenn diese nun eine grundlegende Meinungsänderung in der Einstufung des Projektes nach sich ziehe, hätte darüber längst diskutiert werden müssen. Der Investor und die Mietinteressenten seien nach wie vor bereit. Sollte nun die kleinere Verkaufsfläche einen politischen Meinungsumschwung ausgelöst haben, wäre dann erst wieder eine Grundsatzdebatte zu führen. Der vorliegende Sachverhalt sei aber unter dem Aspekt festgehalten, dass das Zentrum dort nach wie vor und in dieser Form als Outlet gewollt sei, nicht aber als normales Einkaufszentrum, darüber seien sich Rat und Verwaltung einig. Das müsse geregelt werden, wobei das Instrument dafür, im Zweifelsfall der Bebauungsplan und die Baugenehmigung, eine Außenwirkung habe.

Frau Wiesenborn ergänzt, dass die SPD-Fraktion der Meinung war, unter dem Begriff „DOC“ ein anderes Sortiment, als das eines großflächigen Einzelhandels vorzufinden. Die Frage stelle sich nun, ob in den Vorlagen tatsächlich festgelegt werden könne, was die Politik möchte und was nicht. Was Politik und Verwaltung gemeinsam nicht wollen, sei eine Konkurrenzfläche zur Innenstadt schaffen. Daher möchte auch ihre Fraktion über diese Vorlage nicht ohne die andere Vorlage des VA`s abstimmen. Weiter möchte sie wissen ob es bei der rechtlichen Seite der Bauleitplanung Probleme gebe oder ob die Vorgabe mit der VA-Vorlage abgegolten sei.

Herr Kubiak führt aus, dass auch die Verwaltung auf die Vorstellung des veränderten Entwurfs mit einer Verkaufsfläche von 10.000 qm warte. Rat und Verwaltung seien sich darüber einig, an der Emmerstedter Straße keinen regulären Einzelhandel entstehen zu lassen. Das neue Landesraumordnungsgesetz, welches nun eine Umsetzung ermögliche, beinhalte im Wesentlichen die Optionen, dass es ein Factory Outlet wie in der Heide geben solle. Alle anderen Outletcenter werden wie ein großflächiger Einzelhandel betrachtet. Darüber hinaus gebe es noch die Regelung, dass diese Art von großflächigem Einzelhandel normalerweise nur in die Oberzentren gehöre, kleine Einzelhandelsnutzungen mit Flächen unter 10.000 qm seien auch in Mittelzentren möglich. Die Städte haben nun die Möglichkeit, über die Bauleitplanung ihre zentralen Versorgungsbereiche zu bestimmen. Dazu werde u.a. auch ein Einzelhandelskonzept benötigt. Dieser Sachstand liege in Helmstedt vor. Die Landesregierung habe nun festgelegt, dass in Mittelzentren der Träger der Regionalplanung dafür zuständig sei, wie hier der ZGB. Der habe nun nach mehreren Besprechungen und Verhandlungen geäußert, dass das Projekt an der Emmerstedter Straße unter Umständen auch die sogenannte Raumverträglichkeit besitze, wenn sie in einem Raumordnungsverfahren nachgewiesen werde. Dazu solle es einen raumordnerischen Vertrag geben, der im Dreierverhältnis - Stadt Helmstedt, Investor und ZGB - die weiteren Schritte festlege und abspreche. Dieser Vertrag sei kein vorweggenommenes Ergebnis einer Raumverträglichkeit, welche in diesem Verfahren erst geprüft werden solle. Das gesamte Verfahren mit den 4 bis 5 Instrumenten, die zahnradartig ineinandergreifen, sei auch für die Verwaltung nicht so ganz einfach nachzuvollziehen. Voraussetzungen für eine von der Stadt Helmstedt erteilte Baugenehmigung erfolgen über den Bauleitplan. Das Einzelhandelskonzept als solches werde in den künftigen Überlegungen ebenso zu berücksichtigen sein. Es beziehe sich nach der Baugesetzbuchänderung von 2007 nicht nur auf den bestehenden Bebauungsplan, sondern sei mit den zentralen Versorgungsbereichen künftig auch schon bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Anschließend nimmt Herr Kubiak eine Zusammenfassung zum Raumordnungsverfahren anhand einer präsentierten Zeitleiste vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Herr Gogolin führt aus, dass die Ausrichtung des Rates auf ein DOC bereits 2 Jahre alt sei. Man stehe in Helmstedt nun aber vor einer neuen Situation und könne auch auf die Erfahrungswerte der Stadt Wolfsburg zurückgreifen. Die erste Voraussetzung für die Errichtung eines DOC`s war damals, schnellstmöglich vor Wolfsburg an den Markt zu gehen, was aber nicht umgesetzt werden konnte. Allerdings habe sich das Wolfsburger DOC nicht in die Richtung bewährt, wie man es erwartet habe. Er stelle daher die Frage, ob man in Helmstedt überhaupt noch ein derartiges Center haben möchte, zumal es nun in verkleinerter Form mit verringerter Verkaufsfläche angeboten werden solle.

Herr Abry fragt an, ob in der Bauleitplanung festgeschrieben werden könne, ausschließlich nur ein Herstellerdirektverkaufscenter zu errichten. Wenn dem so sei, stelle sich die Frage, ob dieses mit dem Vertrag vereinbar sei, der jetzt unter allen Beteiligten geschlossen werden solle.

Der Vorsitzende stimmt namens seiner Fraktion den Ausführungen von Herrn Abry zu. Er führt aus, dass sich derzeit im Handel durch den Interneteinkauf ein bestimmter Wandel vollziehe, wo man sich fragen müsse, ob die Schnäppchenjäger sich in ein Einkaufscenter oder von zu Hause aus ins Internet begeben, um einkaufen zu können. Der Interneteinkauf nehme immer mehr zu und die Zukunft der DOC sei nicht mehr so rosig, wie es vor Jahren noch ausgesehen habe. Er sehe die Gefahr, dass politisch nun einem DOC zugestimmt werde und die Stadt Helmstedt durch die millionenschweren Investitionen in einen Sachzwang hineingleite und dann nicht um eine Zustimmung zu einem 2. Innenstadthandel herumkomme. Er fragt an, wie das verhindert werden könne.

Herr Kubiak antwortet, dass die Beteiligten vorerst eine vom Ergebnis offene Vereinbarung schließen werden, welche im Raumordnungsgesetz vorgesehen sei, aus der man aber keine Forderungen ableiten könne. Ein derartiger Vertrag erhalte seine Gültigkeit ohnehin nur durch einen Ratsbeschluss. Außerdem habe sich die Rechtsprechung geändert. Noch vor 2 bis 3 Jahren war es möglich, Festsetzungen sehr spezifisch auf ein bestimmtes Objekt festzulegen. Bei der im Jahr 2007 erstellten Bauleitplanung habe die Stadt Helmstedt mit den beteiligten Fachbüros sehr dezidierte Ausarbeitungen betrieben, um festzulegen, dass an der Emmerstedter Straße nicht ein großflächiger Einzelhandel, sondern ein DOC Ostfalen entstehen solle. Nun habe sich die Situation durch eine Flächenverringerung auf 10.000 qm geändert. Der Investor werde einen Entwurf vorlegen, wie er sich das neue Vorhaben vorstelle, worüber der Rat dann zu beschließen habe und entscheiden müsse, ob das Vorhaben noch in die politischen Vorstellungen passe. Die Verwaltung werde die Schwierigkeit haben, die vom Planungsbüro vorgeschlagenen Festsetzungen zu prüfen und dem Rat darüber zu berichten. Die Verwaltung werde bemüht sein, keine unbeabsichtigten Festsetzungen durchrutschen zu lassen, die zum Schaden der Stadt missbraucht werden können. Das neue Nds. Raumordnungsprogramm unterscheide nun aber nicht mehr zwischen einem DOC und einem großflächigen Einzelhandel. Auf der Ebene der Raumordnung werde nur von einem großflächigen Einzelhandel gesprochen. Sobald man sich aber in die eigene Bauleitplanung begebe, müsse versucht werden, das Vorhaben so zu definieren, wie es von Anfang an gewollt war. Der Investor sei über diese Absicht von Anfang an unterrichtet.

Frau Wiesenborn zeigt auf, dass man den Begriff „DOC“ rechtlich nicht mehr in der Bauleitplanung verwenden könne, wenn es ihn im Raumordnungsverfahren auch nicht mehr gebe.

Herr Kubiak antwortet, dass Frau Wiesenborn vom Ansatz her zwar Recht habe und man in der Bauleitplanung auch nicht mehr von einem DOC sprechen könne. Daher werde die Aufgabe darin bestehen, den Einzelhandel, der dort entstehen solle, in der Festsetzung und der Begründung so zu beschreiben, dass die enthaltenen Kriterien die gleichen seien, die man mit einem DOC verbinde.

Der Vorsitzende hält abschließend fest, dass man sich mit den geänderten Rahmenbedingungen noch näher auseinander setzen müsse, da dieses Vorhaben für die Zukunft der Stadt Helmstedt von erheblicher Bedeutung sei. Daher müsse alles getan werden, um möglichst viele Information einzuholen und interessierte Betroffene an dem Projekt zu beteiligten. In den nächsten Tagen haben die beiden großen Fraktionen die Investoren zu einem gemeinsamen Gespräch gebeten, wo u.a. auch über das Sortiment gesprochen werde. Daher werde der Tagesordnungspunkt zurück in die Fraktionen verwiesen.


TOP 4 Sachstand Helmstedt See; Gründung eines Planungsverbandes

Beschluss:

  1. Der Gründung eines Planungsverbandes Helmstedt-Harbke-See nach § 205 BauGB zur Umsetzung der länderübergreifenden Bauleitplanung wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Verhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt, dem Landkreis Börde, der Verbandsgemeinde Obere Aller, der Gemeinde Harbke und der Gemeinde Büddenstedt durchzuführen und die anschließend notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.



Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und fragt an, warum in der 2. Phase ein Zweckverband ausscheide. Er möchte das gesamte Vorhaben in einer Hand liegen haben. Außerdem fragt er an, ob das Vorgehen mit den Gemeinden Harbke und Büddenstedt abgestimmt wurde.

Herr Gogolin fragt an, wie sich die Planungsgruppe zusammensetze. Seine Gruppe möchte für eine Mitarbeit Bedarf anmelden.

Frau Wiesenborn möchte wissen, in welchen Zeitschienen der Planungsverband und der Zweckverband arbeiten sollen.

Herr Metschke antwortet, dass die Gründung eines Zweckverbandes ein kompliziertes Verfahren sei, was etlicher Festlegungen und Zielsetzungen und auch einer Aufgabenstellung bedürfe, die erst noch detailliert erarbeitet werden müsse. Es bestehe zwar ein Masterplan und eine von der Verwaltung erarbeitete Prioritätenliste, welche der Politik schon vorgelegt wurde und deren erste Maßnahmenumsetzung schon begonnen werden sollten. Allerdings seien der Stadt Helmstedt die Hände gebunden, solange man nicht wirklich an die Flächen zum Handeln herankomme. Diese offizielle Genehmigung werde aus Verwaltungssicht nicht vor Ende 2013 erfolgen. Zunächst sei es erforderlich, ein Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers durchzuführen. Diese Unterlagen sollen Ende dieses Jahres fertiggestellt und dem Landesbergamt zur Vorprüfung eingereicht werden. Diese Vorprüfung werde ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen. Dann könne Ende 2011 das Verfahren eingeleitet werden, welches nach gutem Verlauf etwa 1 ½ Jahre dauern werde. Vorher habe die Stadt Helmstedt keine Chance, auf dem Gelände wesentliche Dinge zu bewegen, denn erst nach Abschluss des Verfahrens können möglicherweise Teile aus der Bergaufsicht entlassen werden, von denen keine Gefahr mehr für Leib und Leben ausgehen. In diesem Zuge können dann erst Aufgaben für den Zweckverband detailliert definiert werden, was z. B. auch für eine Zweckverbandsgründung erforderlich sei. Dieses Gründungsverfahren, auch über die Länder hinaus, sei ein kompliziertes Verfahren und von daher sei man auf die Variante gekommen, die bereits geprüft und ausgearbeitet wurde, für die Planungsphase zunächst einen Planungsverband ins Leben zu rufen. Dabei nimmt er auf die Ausführungen der Vorlage ausführlich Bezug.
Abschließend führt er aus, dass mit den Nachbarkommunen noch nicht gesprochen wurde, da die Verwaltung erst ein Votum aus der hiesigen Politik erhalten möchte. Eine Gesprächsführung mit den anderen Kommunen werde daher erst im Anschluss an die Meinungsbildung erfolgen. Eine Grundstücksübergabe sei ohnehin nicht vor dem Jahr 2013 möglich. Bis dahin könnte aber ein Zweckverband gegründet, seine Aufgaben bestimmt, die Lage der Grundstücke und auch die Grundstücksveräußerungen festgelegt werden. Daher sei er der Meinung, dass die Punkte 2 bis 4 der Vorlage sicherlich weiterer Diskussionen bedürfen.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-


TOP 5 Bekanntgaben  
TOP 5.1 Helmstedt See, Präsentation des Films Helmstedt-See

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Gogolin führt aus, dass, in Konfrontation mit den bezifferten 16.000 Euro, seine Gruppe Zweifel habe, ob dieser Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehe. Er habe in einem anderen Zusammenhang von einem Terminal gehört, der in Verbindung mit der Info am Markt entstehen solle. Dort könnte man auch eine Wasserpegelanzeige integrieren. Sollten sich allerdings Sponsoren für die vorgestellte Pegelanzeige finden lassen, werde seine Gruppe diesem Vorhaben nicht im Wege stehen.

Herr Abry fragt an, warum dieser Vorlage nicht auch dem Innenstadtausschuss vorgelegt wurde.

Herr Metschke antwortet, dass dieses Projekt eigentlich im Innenstadtausschuss behandelt werde, aber durch die Thematik „Tagebausee“, die noch in mehreren Tagesordnungspunkten in dieser Sitzung abgehandelt werde, habe sich die Verwaltung für eine gemeinsame Abhandlung in diesem Ausschuss ausgesprochen. Diese Bekanntgabe diene nur zur Weitergabe von neuen Informationen. Weitere Diskussionen, die evtl. auch mit Beschlüssen verbunden seien, werden wieder in den Innenstadtausschuss gelegt.

Bezugnehmend auf das Bild in der Vorlage regt der Vorsitzende an, auch in Helmstedt einen Förderkreis Seenland e.V. zu gründen und für die gesamte Entwicklung Sponsoren anzuwerben.
Außerdem schlägt er vor, die 3D-Animation der beiden Schüler erst im Ausschuss zu präsentieren, wenn auch die beiden Schüler anwesend sein können.


TOP 5.2 Osterfeuer 2010

Protokoll:

Der Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Frau Rosinski merkt an, dass im Haushalt nur 3.000 Euro dafür vorgesehen seien und die Einnahmen auch nicht mit aufgenommen wurden.

Der Vorsitzende verweist auf den Hinweis der Bekanntgabe, dass die Verpflegung der Besucher evtl. über helmstedt aktuell/Stadtmarketing mit dem Ziel organisiert werden könnte, eine Einnahme, zumindest zur teilweisen Deckung der Kosten, über eine Umsatzbeteiligung zu generieren.

Herr Walter klärt auf, dass bei den in der Vergangenheit stattgefundenen Osterfeuern durch Bratwurst- und Getränkeverkauf Minusbeträge erwirtschaftet wurden, was ihm unverständlich sei. Herr Metschke habe helmstedt aktuell angeboten, das Osterfeuer zu organisieren, wobei aber nicht von einer Umsatzbeteiligung, sondern von einer Gewinnbeteiligung die Rede war. Aufgrund dieser Aussage habe er die Firmen angesprochen, die mit einer Bestückung des Osterfeuers einverstanden waren. Bei einem Gewinn wären sie dann auch bereit, die bereits angesprochenen Prozente an die Stadt Helmstedt abzuführen.


TOP 5.3 Entwicklung der Stadtführungen in Helmstedt

Protokoll:

Die Bekanntgabe liegt schriftlich vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.


TOP 5.4 Helmstedter Universitätstage

Protokoll:

Herr Eisermann gibt bekannt, dass die Verwaltung für die Helmstedter Universitätstage, die in diesem Jahr am 23. und 24. September stattfinden, die Zusage von Herrn Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer erhalten habe, dass er das Grußwort sprechen werde.

 
TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen  
TOP 7.1 Mobiltelefonempfang im Brunnental

Protokoll:

Herr Gogolin berichtet von Problemen beim telefonieren mit Mobiltelefonen im Brunnental, welches durch eingeschränkten Empfang nur mit dem Anbieter „D1“ möglich sei. Die dortige Gastronomie habe sich beklagt, dass durch diesen Umstand die Übernachtungszahlen rückläufig seien, weil die Gäste, zu denen auch Monteure und Handelsreisende zählen, keinen telefonischen Kontakt zu ihren Firmen halten können. Die Gastronomie habe daher, auch im Interesse der dortigen Anwohner, anfragen lassen, ob die Verwaltung auf diesen Missstand Einfluss nehmen und Abhilfe schaffen könne.

Herr Metschke antwortet, dass es 3 Handy-Netze, D1, D2 und E-Plus, gebe. Das D1-Netz sei nur verfügbar, weil der einzige Gastronom auf dem Dach seines Hauses im Brunnental den D1-Betreibern gestattet habe, eine entsprechende Empfangsanlage zu installieren. Alle Netze seien privatwirtschaftlich betriebene Netze. Die Stadt Helmstedt könne auf ein Installieren keinen Einfluss nehmen. Gleichwohl habe die Verwaltung aber zugesagt, von städtischer Seite Kontakt mit den anderen Betreibern aufzunehmen. Auch könne versucht werden, mit einer Firma Kontakt aufzunehmen, die diese Anlagen, vom Betonsockel bis zur Elektronik, herstelle und installiere und deren Inhaber auch in Helmstedt wohne. Diese Kontaktaufnahme konnte aber aus Zeitgründen von der Verwaltung noch nicht erledigt werden. Ob in dieser Angelegenheit aber überhaupt etwas erreicht werden könne, sei fraglich. Allerdings räume er ein, dass ihn die gesamte Argumentation der Betroffenen etwas fragwürdig stimme, da es auch noch Festnetzanschlüsse gebe. Der Gastronom könnte seinen Gästen bei einer Zimmervermietung eine Festnetznummer zur Verfügung stellen, unter der die Mieter erreichbar seien. Allerdings betreffe dieses Problem alle Bewohner des Brunnentals. Ebenso gebe es dort Probleme mit der Breitbandverkabelung. Dafür habe es bereits 2 Förderprogramme gegeben, für die große Ausschreibungen getätigt werden mussten, was in Verbindung mit dem Landkreis Helmstedt erfolgt sei. Helmstedt habe mit dem Brunnental und dem westlichen Emmerstedt 2 sogenannte „weiße Flecken“, was bedeute, dass die Übertragungsraten unter 1 bzw. 2 Mega-Bit liegen. Für diese beiden Flächen habe kein Interessent im Rahmen dieser Ausschreibung Interesse bekundet. Er habe aber vor kurzem einen Anruf von einem Netzbetreiber bekommen, der sich das Brunnental noch einmal näher anschauen und eine Kalkulation vorlegen wolle. 

 
TOP 7.2 Busunternehmen Berlin-Express

Protokoll:

Herr Gogolin fragt zum Busunternehmen „Berlin-Express“ an, ob es zutreffe, dass die Fahrtroute nach Berlin für Helmstedter nur einseitig nutzbar sei, da Reisende zwar in Helmstedt abgesetzt werden, ein Zustieg in Helmstedt aber nicht möglich sei und man dafür nach Magdeburg oder Braunschweig fahren müsse.

Herr Dehning und Herr Walter widersprechen dahingehend, dass für die Fahrtroute nach Berlin mit diesem Busunternehmen ein Zustieg in Helmstedt möglich sei.

 
TOP 7.3 Beobachtungsturm Walbecker Warte

Protokoll:

Der Vorsitzende berichtet zum Abbau des Beobachtungsturmes in der Nähe der Walbecker Warte, dass die Zeitung Volksstimme schon im Oktober über den Abriss berichtete, der sich bereits im September zugetragen habe. Er erinnere an die Diskussionen zum Autobahnschild, wo unter anderem auch ein Hinweis auf die "Stadt der Einheit" zur Diskussion stand. Außerdem sollte die historische Bedeutung Helmstedts mit der Bezichnung "Stadt der Einheit" als Alleinstellungsmerkmal auch nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb müsse es in städtischem Interesse liegen, alles zu unternehmen, um ein Wegbrechen der verschiedenen historischen Teilchen im Laufe der Zeit zu verhindern und diese Erinnerungsstücke zu erhalten. Er regt daher an, Kontakt mit den Kommunen und auch mit den Bundestagsabgeordneten aufzunehmen, um diesen Missstand wieder in Ordnung bringen zu lassen. Es handele sich hier nun mal nicht um einen einfachen Betonturm, der die Gegend verschandele, sondern der Turm sei ein Zeichen der damaligen Zeit und es müsse in städtischem Interesse sein, dieses Zeitzeichen zu erhalten und auch touristisch zu nutzen.
In diesem Zusammenhang erinnert er noch einmal, den gegründeten Arbeitskreis zur Beschilderung des Lappwaldes tagen zu lassen.

 
TOP 7.4 Großbildleinwand

Protokoll:

Herr Walter berichtet, dass helmstedt aktuell mit einigen Investoren plane, die Fußballweltmeisterschaft auf einen Großbildschirm auf dem Marktplatz o.ä, zu übertragen.

 

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