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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 11. November 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 06.05.2010

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt mit 3 Stimmenthaltungen die Niederschrift über die Sitzung am 06.05.2010.

 
TOP 3 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 31.12.2009

Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


TOP 4 Produkthaushalt 24; Budgetbericht zum 30.06.2010

Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


TOP 5 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011; Teilhaushalt 24 - ohne Bereich Soziales -

Beschluss:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 – soweit seine Zuständigkeit gegeben ist – in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas gibt einen Überblick zur allgemeinen Haushaltssituation der Stadt Helmstedt ab. Bis Ende des Jahres 2010 werde sich voraussichtlich ein Gesamtdefizit von 19,8 Mio. Euro gebildet haben, welches es notwendig mache, die Sparbemühungen in den nächsten Jahren noch zu verstärken. Die Situation könne sich aufgrund der positiven Konjunkturentwicklung allerdings noch geringfügig verbessern, was aber nicht dazu führe, das städtische Defizit auch nur annähernd ausgleichen zu können. Im Haushaltsplanentwurf wurde ein Defizit von 6,4 Mio. Euro für das Jahr 2011 errechnet. Nach Einarbeitung aller Steuerschätzungen, was bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzmanagement noch vorgenommen werde, könne von einem Defizit unter 6 Mio. Euro ausgegangen werden. Da dieses Defizit aber strukturell bedingt sei, könne es trotz positiver Konjunkturentwicklung nicht ausglichen werden. Dazu müsse das Jahr 2011 im Zusammenhang mit dem Jahr 2010 gesehen werden, da die Rechnung für das laufende Jahr mit einem Defizit unter 3 Mio. Euro ende, was aber zur Folge habe, dass im nächsten Jahr weniger Mittel aus dem Finanzausgleich zu bekommen seien und mehr Kreisumlage gezahlt werden müsse. Betrachte man die beiden Jahre zusammen, ergebe sich ein durchschnittliches Defizit von 4,7 Mio. Euro. Diese allgemeine Situation habe sich durch die Konjunkturentwicklung nur geringfügig verbessert, wobei die Zahlen dennoch bedenklich seien, wenn man beachte, dass Ende des Jahres bereits 20 Mio. Euro angehäuft seien, für die auch in den nächsten Jahren Zinsen gezahlt werden müsse.

Sodann werden die einzelnen, den Fachbereich 24 betreffende Haushaltsansätze des Haushaltsplanentwurfs 2011 vorgetragen.

Zur Seite 255, Produkt 1221 Einwohnermeldewesen, möchte Frau Mattfeldt-Kloth wissen, ob das vorhandene Personal durch die sehr zeit- und personalintensiven Ausstellungen der neuen Personalausweise ausreichend sei.

Herrr Junglas antwortet, das in diesem Bereich gerade eine Organisationsuntersuchung durchgeführt und umgesetzt wurde und die Verwaltung davon ausgehe, mit dem bisherigen Personal diese Leistungen erbringen zu können. Es werde mehr Beratungsleistung notwendig sein, was bedeute, dass die Wartezeiten für die Bürger länger werden.

Zur Seite 261, Produkt 1224 Verkehrsaufsicht, Ziel - Fortführung des Verkehrskonzeptes "Innenstadt in den Jahren 2007-2011" (hier: Umdrehung der Magdeburger Straße nach Fertigstellung der Verbindungsstraße Beek – verkehrsbehördlich) fragt Herr Beber an, ob diese Maßnahme kostenneutral sei, da eine keinen Mittelansatz im Haushaltsplan finden konnte.

Herr Junglas verweist auf den in der Vergangenheit gefassten Ratsbeschluss. Eine Umsetzung werde zur Zeit noch politisch diskutiert und in wie weit der Versuch tatsächlich umgesetzt werde, könne er nicht sagen.

Herr Fehlhaber ergänzt, dass die Magdeburger Straße in der Form umgebaut wurde, dass sie in beiden Richtungen befahrbar sei, egal wie die Politik entscheide. Auch die Ampelanlage sei so vorbereitet worden, dass sie umgerüstet werden könne und die dafür benötigte Umbeschilderung werde nur geringe Kosten verursachen.

Herr Junglas verweist auf den Hintergrund für den Verkehrsversuch, der mit dem Vorhaben an den Edelhöfen begründet wurde. Daher sollte der Versuch auch erst dann vorgenommen werden, wenn eine Umsetzung des Edelhöfe-Projektes anstehe und es dann nicht egal sei, ob dort eine Wohnbebauung oder ein Einkaufszentrum entstehen solle. Insofern sei das Vorhaben nicht aktuell.

Herr Dr. Birker berichtet, dass sich der Innenstadtausschuss in der letzten Sitzung für einen Versuchsstart ausgesprochen habe, da sich eine Umsetzung des großen Vorhabens an den Edelhöfen in absehbarer Zeit nicht abzeichne. Es wäre seiner Meinung nach eine Lähmung der Entscheidungsfindung, wenn man nun nicht mehr tätig werde. Eine Verkehrsumdrehung beinhalte auch eine Entlastung des Verkehrs auf dem Postberg und auch die Erreichbarkeit der Innenstadt und des Parkhauses aus Richtung Osten.

Der stellv. Vorsitzende schlägt vor, dort von der Verwaltung eine Verkehrszählung durchführen zu lassen, bevor man den Verkehrsversuch starte. Das Ergebnis solle in die Beratungen der Fraktionen und in die gemeinsamen Diskussionen der Ausschüsse mit einfließen.

Frau Mattfeldt-Kloth hält fest, ihr sei besonders wichtig, dass die Busse nicht mehr den Marktplatz queren. Dieses Problem bestehe unabhängig davon, was an den Edelhöfen geschehe.

Herr Fehlhaber antwortet, dass dieses auch als Endziel verfolgt werde. Damit seien aber auch bauliche Maßnahmen im Bereich des Wallplatzes verbunden, weil die Radien dort für Busse nicht ausreichen. Sollen die Busse auch die bisherigen Gebiete im Bereich Albrechtstraße erreichen, müsste die Streplingerode umgebaut werden. Daher stelle sich die Frage, ob mit der Umgestaltung des Wallplatzes tatsächlich so lange gewartet werde, bis sich an den Edelhöfen etwas ergebe.

Herr Arendt verweist auf die Wichtigkeit des abfließenden Verkehrs, der unbedingt durchdacht werden sollte.

Herr Vergin macht noch darauf aufmerksam, dass bei einer Verkehrsumdrehung auf dem Papenberg/Ecke Edelhöfe Staus entstehen können, was auch unter Berücksichtigung des Busverkehrs bedacht werden müsse.

Der stellv. Vorsitzende hält fest, dass man mit dem Vorhaben Edelhöfe das Jahresende abwarten und sich mit neuem Sachstand dann im Frühjahr mit der Thematik wieder auseinander setzen solle.

Zur Seite 264, Produkt 1225 Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, hält der stellv. Vorsitzende fest, dass die unter den Leistungsinformationen festgesetzte Anzahl der Kontrollen von Flohmärkten für 2011 von 0 auf 1 Kontrolle angehoben werden solle.

Zur Seite 267, Produkt 1261 Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen, stellt Herr Alder namens der SPD-Fraktion den Antrag, die unter Erläuterungen Ziffer 2 (3. Satz) und Ziffer 3 eingetragenen Kürzungen an die Feuerwehr und das THW zu streichen und die Zuschussbeträge in bisheriger Höhe auszuzahlen.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung spricht sich einstimmig für diesen Antrag aus.

Zur Seite 415, Konsolidierungsmaßnahme Nr. 123 zum Produkt 1211 Wahlen und Statistik, macht Herr Junglas darauf aufmerksam, dass die Ausschussmitglieder darüber diskutieren und entscheiden sollten, ob wieder Wahlplakattafeln aufgestellt werden sollen. Dann müsste diese Konsolidierungsmaßnahme in Höhe von 3.200 Euro wieder gestrichen werden.

Der stellv. Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass sich alle Ratsmitglieder darauf geeinigt haben, die 16 oder 17 alten Wahlplakattafeln noch zu „verbrauchen“ und aufzustellen, aber keine neuen Tafeln mehr anzuschaffen, wenn die alten abgängig seien.

Herr Alder möchte derzeit nicht über die Konsolidierungsmaßnahme entscheiden, da die Thematik in einer der folgenden Sitzungen noch diskutiert werden solle.

Herr Junglas widerspricht dahingehend, wenn der Anmerkung vom stellv. Vorsitzenden gefolgt werden solle, müsse die Konsolidierungsmaßnahme gestrichen und der Betrag von 3.200 Euro wieder in den Haushalt eingesetzt werden. Diese Entscheidung könne allerdings noch in den Haushaltsberatungen der folgenden Sitzungen getroffen werden.

Frau Mattfeldt-Kloth hält fest, dass die Wahlplakattafeln ihrer Gruppe sehr wichtig seien und ihre Gruppe die vom stellv. Vorsitzenden angesprochene Mehrheitsentscheidung nicht mitgetragen habe. Daher spricht sie sich für den Erhalt dieses Haushaltsansatzes aus.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden


TOP 6 Festsetzung von Brenntagen für pflanzliche Abfälle in der Stadt Helmstedt für das Jahr 2011

Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Alder merkt zur Beibehaltung der Brenntage an, diese zukünftig nicht auf einen Freitag bzw. Samstag, sondern auf andere Wochentage zu legen, an denen die Verwaltung für Bürgerbegehren auch erreichbar sei, was in der Vergangenheit nicht möglich war.

Herr Fehlhaber berichtet, dass in diesem und auch im letzten Jahr die Verwaltung mittels Mobilfunk erreichbar gewesen sei und der Mitarbeiter sich auch vor Ort um die Belange gekümmert habe. Vor diesem Hintergrund sei eine Wochentageverlegung nicht nötig.

Herr Preuß macht darauf aufmerksam, dass die arbeitende Bevölkerung bei Brenntagen in der Woche in den Abendstunden verbrennen müsste, was auch nicht förderlich für das Umfeld sei. Daher sollten die bisherigen Tage beibehalten werden. Er plädiere allerdings für eine höhere Anzahl von Brenntagen, da die Feuer dann auf mehrere Tage verteilt, kleiner und von der Anzahl geringer ausfallen würden, als in geballter Form an einem Wochenende.

Der stellv. Vorsitzende erinnert, dass der Verwaltung der Auftrag erteilt wurde, bei schlechtem regnerischem Wetter die Brenntage zu verschieben. Durch das gute Wetter seien die Brenntage in diesem Jahr aber gut verlaufen und die Verwaltung sei auch erreichbar gewesen.

Auf Nachfrage von Herrn Beber führt Herr Fehlhaber aus, dass er keine genaue Anzahl der Anrufer nennen könne, es aber auch nicht viele gewesen seien.

Der stellv. Vorsitzende lässt über die Festlegung der Brenntage abstimmen, der mit 1 Gegenstimme zugestimmt wird.


TOP 7 Aufstellung eines Feuerwehr- bzw. Brandschutzbedarfsplanes; Grundsatzbeschluss

Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Helmstedt anerkennt die Arbeit und das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr Helmstedt und bekennt sich ausdrücklich zum Fortbestand dieser städtischen Einrichtung. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wird die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin nach Kräften unterstützt.

2.     Zur dauerhaften Erreichung des Fortbestandes der Freiwilligen Feuerwehr wird die Verwaltung beauftragt, in enger Abstimmung mit der Feuerwehr einen detaillierten Feuerwehrbedarfsplan und ein Konzept zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu erarbeiten. Diese sollen dem Rat spätestens Mitte des Jahres 2012 zur Zustimmung vorgelegt werden.



Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas berichtet vom grundsätzlichen Bekenntnis der Stadt Helmstedt zur freiwilligen Feuerwehr, da es für sie keine ernsthafte Alternative gebe und die Verwaltung sehr zufrieden mit der engagierten Arbeit der Kameradinnen und Kameraden sei. Dafür spreche er seinen Dank aus. Weiter seien Überlegungen vorzunehmen, wie der freiwilligen Feuerwehr zu helfen sei, auch zukünftig ihrer Aufgabe nachkommen zu können. Dazu gebe es zwei Ansatzpunkte. Der eine sei der Feuerwehrbedarfsplan, in dem festgelegt werde, welche Leistungen die freiwillige Feuerwehr zukünftig zu erbringen habe. Diese Leistungen seien genau zu definieren und abzuschätzen, ob sie mit dem vorhandenen Personal auch durchführbar seien. Der zweite Ansatzpunkt sei die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Es müssen für die Unternehmen Anreiz-Systeme gefunden und Gespräche geführt werden, Feuerwehrleute einzustellen und zu beschäftigen, dass auch in Zukunft die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr sichergestellt werden könne. Das sei allerdings auch kein spezifisches Problem der Stadt Helmstedt, welches die anderen Kommunen im Landkreis Helmstedt aufgrund von rückläufigen Bevölkerungszahlen und auswärtigen Beschäftigungsverhältnissen ebenso zu beklagen haben. Die Verwaltung sei nun auf gutem Wege, die beiden Konzepte zusammen mit der freiwilligen Feuerwehr zu erstellen, die der Politik dann im nächsten oder übernächsten Jahr zur Entscheidung vorgelegt werde.

Der stellv. Vorsitzende spricht im Namen aller Ausschussmitglieder seinen Dank für die geleistete Arbeit der freiwilligen Feuerwehrmitglieder aus.

Herr Neddermeier verweist auf eine Trennung von Brandschutzbedarfsplan und Sicherungskonzept. Wie schon erwähnt wurde, habe die Feuerwehr bereits in den vergangenen Jahren von der Politik Rückendeckung erhalten, was auch so sein sollte, denn letztendlich sei die Feuerwehr nur das ausführende Organ als Einrichtung der Stadt zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Das bedeute, wenn die freiwillige Feuerwehr diese Leistungen nicht erbringe, müssten andere Möglichkeiten gefunden werden, die aber wirtschaftlich kaum umzusetzen seien.
Zum Brandschutzbedarfsplan erläutert er weiter, dass dieser eine Vorgabe des Landes Niedersachsens in diesem Jahr sei, wie der Brandschutz in der jeweiligen Kommune aufgestellt werde. Mit diesem Plan könne eine Überprüfung hinsichtlich des politischen Willens erfolgen, welche Aufgaben die freiwillige Feierwehr zu übernehmen und welche Leistungsbereitschaft sie vorzunehmen habe, was bedeute, in welcher Zeit und mit welchen Einheiten die freiwillige Feierwehr im Alarmfall vor Ort sein solle. Dieser politische Wille müsse vom Rat festgelegt werden. Desweiteren müsse darin eine gewisse Risikoanalyse - eine Gefahrenpotentialfestlegung - erfolgen, in der festzulegen sei, welche Ausrüstung und Ausstattung in der Stadt benötigt werde. Abschließend müsse auch ein Soll/Ist-Vergleich erfolgen, in dem festgehalten werde, ob das Gewünschte mit der vorhandenen Ausstattung zu erzielen sei und was an Ausrüstung noch beschafft werden müsse. Sollte von den Vorgaben der Feuerwehr-Verordnung abgewichen werden, sei die Voraussetzung für die Aufsichtsbehörde, einen Bedarfsplans oder ein ähnliches Konzept vorgelegt zu bekommen.
Zum Einsatzsicherungskonzept führt er aus, dass momentan 71 Mitglieder in der Ortsfeuerwehr Helmstedt verzeichnet seien, wobei berücksichtigt werden müsse, dass es mit Helmstedt, Emmerstedt und Barmke im Stadtgebiet 3 Ortsfeuerwehren gebe, die auch tagsüber zusammenarbeiten. Von diesen 71 Mitgliedern seien aber nur 44 verfügbar, da einige Mitglieder z.B. durch Arbeitseinsätze im Ausland, Wehrdienstableistungen, Erziehungszeiten, Absolvierung von Meisterschulen und dergleichen langfristig nicht einsetzbar seien. Von den 44 verfügbaren Mitgliedern arbeite wiederum der Großteil außerhalb von Helmstedt. Das habe große Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft, so dass es kaum noch einen Einsatz gebe, wo die Mindeststärke an Personal erfüllt werden könne und nur mit der Hälfte der Mitglieder ausgekommen werden müsse. Dazu gibt er einige Beispiele ab. Ohne die Unterstützung der anderen Feuerwehren sei ein Einsatz kaum möglich. Selbst der Freistellungsparagraph aus dem Brandschutzgesetzt helfe hier nicht weiter, weil die Feuerwehrmitglieder auswärtig arbeiten und nicht verfügbar seien oder aber sie konfrontieren ihren Arbeitgeber nicht mit derartigen Problemen, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Daher habe die Feuerwehr vor, gemeinsam mit der Verwaltung ein Zukunftskonzept aufzustellen, was einen Maßnahmenkatalog darstelle, in dem auch erörtert werden solle, was umsetzbar sei, um die Feuerwehrmitglieder zu halten und auch zu motivieren. Auch solle versucht werden, neue Mitglieder für die freiwillige Feuerwehr zu gewinnen. Die Verwaltung sollte entsprechend beauftragt werden, ein derartiges Konzept aufzustellen.

Der stellv. Vorsitzende dankt für die Ausführungen und merkt an, dass sich der VA bereits mit der Thematik beschäftigt und die einheitliche Meinung kundgetan habe, dass die freiwillige Feuerwehr Helmstedt sich der gesamten Unterstützung des Helmstedter Rates sicher sein könne. Die Politik möchte gemeinsam mit der Feuerwehr Lösungen finden und auch unterstützend tätig werden, wenn es um Arbeitsplätze gehe.

Auf Nachfrage von Herrn Preuß äußert Herr Neddermeier, dass die Feuerwehr keine Probleme habe, Mitglieder als Fahrzeugführer ausbilden zu lassen. Es werden von der Verwaltung regelmäßig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt, um Einsatzkräfte zu schulen. Diese Haushaltsmittel wurden auch jedes Jahr abgerufen, so dass nach und nach kontinuierlich weitere Einsatzkräfte ausgebildet werden konnten. Es komme trotz alledem aber immer noch vor, dass ein Fahrzeug nicht zum Einsatz ausrücken könne, weil keine Fahrer vorhanden seien, da auch nur ein gewisser Anteil der Mitglieder als Fahrzeugführer ausgebildet werde.

Sodann lässt der stellv. Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung fasst einstimmig folgenden empfehlungs-


TOP 8 Bekanntgaben;  
TOP 8.1 Plakatierung anlässlich von Wahlen; Möglichkeiten eines innerstädtischen Plakatierungsverbotes im Rahmen einer Satzung

Protokoll:

Der stellv. Vorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Herr Alder verweist auf eine Anregung aus der letzten Sitzung, in der geäußert wurde, die Wahlwerbung angesichts der historischen Altstadt im innerstädtischen Bereich im rechtlich möglichen Rahmen zu beschränken. Er habe vorgeschlagen, die Werbung innerhalb der Wälle zu reduzieren. Für die SPD-Fraktion wäre es annehmbar, den zentralen inneren Stadtbereich von der Wahlwerbung gänzlich auszuschließen und den Rest zum Teil auf Wahlständer oder zwei bis drei Wahltafeln zuzulassen und den Parteien nur im Rahmen dieser Vorgaben zu erlauben, innerhalb der Wälle zu werben. So habe jede Partei die Möglichkeit, in einem angemessenen, nicht übermäßigen Rahmen werben zu können.

Herr Beber stimmt den Ausführungen von Herrn Alder zu.

Herr Preuß merkt an, dass bei gemeinsamen Absprachen auch alle Parteien dazu eingeladen werden sollten, denn es könne nicht sein, dass nur wenige Ratsmitglieder oder Parteien Absprachen vornehmen und glauben, alle anderen müssen sich daran halten. Wenn man nun im inneren Stadtbereich zwei oder drei große Tafeln aufstelle, deren Einteilung im Rat beschließe, und jeder sich auch daran halte, dann habe auch er mit dieser Absprache kein Problem. Im Außenbereich seien zur Wahlzeit 6 Wochen für die Plakatierung eingeräumt und jedes Plakat, welches außerhalb der Wahlzeit aufgehängt werde, müsse auch bezahlt werden.

Der stellv. Vorsitzende hält fest, dass es bisher so gehandhabt wurde, nur außerhalb des Stadtrings zu plakatieren. Innerhalb des Stadtringes stehe auch nur eine städtische Tafel auf der Juliusstraße zur Verfügung. Sollte der Stadtring komplett von Wahlwerbung freigelassen werden, müsse diese Tafel weggenommen werden. Solle die Tafel dort aber stehen bleiben, müssten sich alle Ratsparteien einig sein, nicht im Innenstadtbereich zu plakatieren und man bräuchte dann nicht weiter zu diskutieren. Genauso verhalte es sich mit den Wandtafeln, für die die Verwaltung zuständig sei und jede Partei eine zugeteilte Fläche erhalte.

Herr Fehlhaber verweist nochmals auf die vorliegende Bekanntgabe. Er führt aus, dass eine Plakatierung eine Sondernutzung sei, die man aus übergeordneten Gründen beschränken könne, wie z.B. keine Plakatierung im Altstadtbereich. Die Politik könne sich, ebenso wie eine rechtlich abgesicherte Form, aber auch intern auf freiwilliger Basis einigen. Für eine rechtliche Einigung müsse von der Politik festgelegt werden, was in welchem Bereich zulässig sein solle, was die Verwaltung dann aufarbeiten könne. Dergleichen gebe es im Bereich der Werbung mit der Gestaltungssatzung, die aus dem Baubereich komme. An diese könne man sich anlehnen und festlegen, dass auch genau in diesem Gebiet keine Plakate gewünscht werden. Von Seiten der Verwaltung wäre diese Variante daher relativ zwanglos und es würde auch passen, diese Bereiche miteinander zu kombinieren, aber es seien durchaus auch andere Modelle denkbar.

Der stellv. Vorsitzende fragt an, ob noch auf der Straße plakatiert werden dürfe, wenn man als Begrenzung für die Plakatierung den Stadtring nehme.

Herr Fehlhaber führt aus, dass das im Rahmen der Gestaltungssatzung bisher nicht die Problematik war, es dann aber genauer definiert werden müsse.

Herr Alder empfiehlt die Festschreibung einer Regelung, weil es eine neue Gruppe im Rat geben könne, die sich durch diese Regelung eingeschränkt fühle und sie damit auch Recht bekommen würde. Eine Festschreibung könne eine Plakatierung innerhalb der Wälle beschränken, allerdings müsse dann überlegen werden, wo noch geworben werden dürfe; ganz ausschließen könne man die Plakatierung nicht.

Der stellv. Vorsitzende hält fest, wenn die Ausschussmitglieder mit einem Plakatierungsverbot innerhalb der Wälle einverstanden seien, solle diese Regelung von der Verwaltung vorbereitet und festgeschrieben werden.

Herr Alder merkt an, dass er das Verfahren, einen Aushang der Partei für eine eigene Veranstaltung bezahlen zu müssen, für verfassungswidrig halte, da jede Partei den Auftrag habe, politische Bildung zu betreiben. Dabei verweist er auf die Vereinbarung, die die Stadt mit der Gesellschaft geschlossen habe, die Laternenmasten vermiete und pro Plakat einen bestimmten Betrag einfordere. Er empfiehlt daher, den bestehenden Vertrag schnellstmöglich abzuändern.

Herr Junglas führt dazu aus, dass er diese Angelegenheit überprüfen lasse.

Herr Fehlhaber verweist auf den der Bekanntgabe beigefügten Erlass zur Plakatwerbung. Es sei eine Tatsache, dass auch eine Plakatwerbung von Parteien außerhalb von Wahlen kein Gemeingebrauch, sondern eine Sondernutzung sei, für die Gebühren gezahlt werden müssen und für die es keine Ausnahmen gebe. Fraglich sei nur die Höhe der Gebühren. Die Stadt Helmstedt habe sich vor Jahren dazu entschieden, mit der Städtereklame eine Vereinbarung zu schließen, wovon auch die Parteien betroffen seien, wie jeder andere Werbende auch. Wenn die Vereinbarung gekündigt werde, was demnächst zur Debatte stehe, könne bei neuen Verhandlungen die Ausnahme für Parteien mit aufgenommen werden. Es ändere aber nichts an der Tatsache, dass eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliege, die allerdings kostengünstiger sei, weil sie nicht über die Städtereklame abgewickelt werde.

Herr Alder schlägt daher vor, als Empfehlung an die Verwaltung weiterzugeben, dass die Parteien nur die minimalsten Sondernutzungsgebühren zahlen sollten, wobei die Verwaltung die Höhe selbst festlegen könne.

Der stellv. Vorsitzende hält abschließend fest, dass die Angelegenheit von der Verwaltung geprüft werde.


TOP 8.2 Rücktrittserklärung des Herrn Walter Wehe, beratendes Mitglied im Aussschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Protokoll:

Herr Junglas verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Der stellv. Vorsitzende spricht im Namen aller Ausschussmitglieder seinen Dank für die langjährige Arbeit von Herrn Walter Wehe aus.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus vorigen Sitzungen;  
TOP 9.1 Halteverbotsbeschilderung auf der Hauptstraße

Protokoll:

In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 06.05.2010 macht Herr Alder darauf aufmerksam, dass die auf der Hauptstraße in Emmerstedt auf Höhe des Fleischerladens befindliche Halteverbotsbeschilderung zwischenzeitlich entbehrlich geworden sei, da das auf der gegenüberliegende Seite gelegene Sägewerk, für deren Lieferanten (Langholztransporte) das Verbot ursprünglich aufgestellt wurde, den Betrieb im vergangenen Jahr eingestellt habe. Die Beschilderung sollte daher abgebaut werden.

Beantwortung:

Der Gewerbebetrieb auf dem Grundstück ist nicht gänzlich eingestellt. Allerdings ist eine Umfirmierung erfolgt und das Tätigkeitsfeld ist Mitte 2009 verändert worden. Wie eine telefonische Rücksprache mit der Geschäftsführerin der Nachfolgefirma (Emmerstedter Holzhof UG), ergeben hat, erfolgen im Rahmen der jetzigen Gewerbetätigkeit keine Holzlieferungen mit Langholztransportern mehr, so dass auch aus Sicht des Gewerbebetriebes die Ausweisung eines Halteverbots zwischenzeitlich entbehrlich ist.

Im Einvernehmen mit der Polizei wird die Beschilderung daher entfernt.

 
TOP 9.2 Einführung einer Parkkarte

Protokoll:

In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 06.05.2010 hat Herr Alder im Namen der SPD-Fraktion an die Thematik Parkkarte erinnert. Diese sei der Verwaltung hinlänglich bekannt. Die Idee sei bereits mehrfach diskutiert und dann wieder verworfen worden. Es wäre wünschenswert, wenn man sich noch einmal damit beschäftigen würde. Er denke an eine Parkkarte, die man zu einem gewissen Betrag erwerben könne und die über einen Zeitraum von z. B. drei Monaten hinweg Gültigkeit habe. Mit der Karte sollte man die Möglichkeit haben, auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen in Helmstedt zu parken. Die Plätze sollten entsprechend ihrer Nutzungsdauer mit Parkscheibe belegt werden können. Dies hätte den Vorteil, dass die Stadt die entsprechenden Gelder bereits im Vorfeld vereinnahmen könnte. Inhaber der Parkkarte seien nicht mehr auf die Nutzung der teils defekten Parkautomaten angewiesen. Auch für Geschäftsinhaber sei die Karte sicher attraktiv, da sie damit werben und die Karten evtl. auch als Präsent an ihre Kunden weitergeben könnten. Er stelle daher den Antrag, dass die Einführung der Parkkarte noch einmal geprüft werde. Die Thematik müsse so weit vorbereitet werden, dass man in der nächsten Sitzung des ASO darüber beschließen könne.

Herr Strümpel hat in einem Schreiben vom 15.05.2010 die Anregung bzw. den Antrag von Herrn Alder nochmals bekräftigt und dabei erneut auch die Einbindung in die Helmstedt-Card angeregt.

Beantwortung:

Die Verwaltung hat die Sach- und Rechtslage nochmals eingehend geprüft. Dabei sind auch umfangreiche Internetrecherchen und eine Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt erfolgt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich an der bereits 2005 dargelegten Rechtslage nichts geändert hat, so dass eine Parkkarte in der gewünschten Form aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht zulässig ist. Evtl. Parkverstöße könnten daher auch nach Auffassung des für die Überwachung eigentlich zuständigen Landkreises (die Stadt wird auf diesem Gebiet nur aufgrund einer Vereinbarung tätig) nicht geahndet werden.

Die möglichen Bewirtschaftungsarten von öffentlichen Parkplätzen sind in den §§ 13 und 45 der Straßenverkehrsordnung sowie in den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften geregelt. Danach gibt es Bewohnerparkausweise, Parkscheiben, Parkscheine (i.d.R. aus Parkscheinautomaten), Parkuhren sowie seit kurzem zusätzlich die sog. Taschenparkuhren und das sog. Handyparken. Eine Kombination dieser Bewirtschaftungselemente ist – abgesehen von der Begleichung der Parkgebühr auf „Parkscheinparkplätzen“ mittels Taschenparkuhr und Mobiltelefon – nicht zulässig. Das bedeutet, dass es durchaus denkbar wäre, längerfristige Parkscheine/Parkkarten auszustellen, dann jedoch zwangsläufig ein Verzicht auf die Höchstparkdauer erfolgen müsste. Dies wäre im Interesse der Innenstadtkunden jedoch kontraproduktiv, da dann alle Parkplätze durch Berufspendler blockiert werden würden.

Die Internetrecherche und die daraufhin erfolgten Kontaktaufnahmen mit anderen Kommunen haben ergeben, dass es durchaus einige Städte gibt, die längerfristige Parkscheine/Parkkarten ausgeben. Bei den (ausgewählten) Parkplätzen, bei denen diese Möglichkeit der Bewirtschaftung gewählt wurde, handelt es sich dann jedoch um Parkplätze speziell für Berufspendler (z.B. auch in Bahnhofsnähe), so dass dort auch keine durch Parkscheibe nachprüfbare Höchstparkdauer gilt.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen;  
TOP 10.1 Teilfriedhof für Muslime

Protokoll:

Frau Mattfeldt-Kloth fragt nach dem Sachstand zum Teilfriedhof für Muslime.

Herr Junglas antwortet, dass die Thematik in einem Tagesordnungspunkt des BUWA abgehandelt werden müsse, da Friedhöfe in diesem Fachausschuss behandelt werden. Rechtlich sei die Thematik unproblematisch.

Herr Fehlhaber ergänzt, dass es für Bestattungen eine Sargpflicht gebe, die im Bestattungsgesetz verankert sei. Es gebe aber die Möglichkeit, im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung durch das Gesundheitsamt zu erteilen. Daher könnte man vorerst einen derartigen Friedhof einrichten, wobei die Einzelheiten mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden müssten, ob von dort jeweils im Einzelfall oder durch eine allgemeine Regelung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden könne.

Der stellv. Vorsitzende hält fest, dass die Verwaltung mit dem Gesundheitsamt eine Umsetzung des Vorhabens abklären und das Ergebnis dem BUWA vorlegen solle.

 

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