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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO)

Donnerstag, 06. Mai 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2009

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 12.11.2009.

 
TOP 3 Sprengstoffrecht; Abbbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Helmstedter Innenstadt

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert diese.

Herr Beber plädiert dafür, die Öffentlichkeit auf das Verbot aufmerksam zu machen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass Polizei und Verwaltung keine Möglichkeit zur Überwachung hätten. Er persönlich hatte keine Kenntnis davon, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Helmstedter Innenstadt nicht erlaubt sei. Er gehe davon aus, dass auch die Bevölkerung hierüber nicht informiert sei. Insofern sollte diese Information über eine Pressemitteilung erfolgen. Für ihn sei auch von Interesse, wer dafür haftbar gemacht werde, wenn es zu einem Brandschaden komme.

Herr Junglas erklärt, dass der Verursacher für derartige Schäden haftbar gemacht werde. Dies setze jedoch voraus, dass ein Verursacher gefunden werde. In der Praxis dürfte sich das sehr schwierig darstellen. Die Anregung von Herrn Beber werde man gern aufgreifen und zu gegebener Zeit eine entsprechende Pressemitteilung zur Information der Bevölkerung veranlassen.

Herr Kalisch bezweifelt, dass sich die Bevölkerung an das Verbot halten werde.

Sodann nimmt der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung die Vorlage zur Kenntnis.


TOP 4 Annahme von Spenden im Fachbereich 24; Spende der Fa. Bauking für die Freiwillige Feuerwehr Helmstedt

Beschluss:

Die Spende der Fa. Bauking an die Freiwillige Feuerwehr Helmstedt i. H. v. 3.000 € wird angenommen.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung folgenden


TOP 5 Berufung von zwei ehrenamtlichen Sachverständigen für Wild- und Jagdschäden

Beschluss:

Herr Joachim Besener, Auf dem Plane 2, 38350 Helmstedt, und Herr Reinhard Jasper, Am Sandteich 24, 38376 Süpplingenburg, werden von der Stadt Helmstedt gem. § 2 Satz 1 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 16.03.1999 als ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf berufen.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert diese und ergänzt, dass es in den vergangenen fünf Jahren keinen Fall gegeben habe, in dem die Sachverständigen aktiv werden mussten.

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung folgenden


TOP 6 Probeversuch zur Verlängerung der Außenbewirtschaftungszeit auf dem Helmstedter Marktplatz

Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt diese zustimmend zur Kenntnis.


TOP 7 Straßenverkehrsangelegenheiten; Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/UWG auf Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Magdeburger Tor

Beschluss:

1.  Dem Antrag auf Errichtung eines FGÜ in Höhe Einmündung Willy-     

     Brandt-Ring/Friedhofseingang wird wegen nicht ausreichender

     Fußgängerzahlen nicht gefolgt.

2.  Die Errichtung eines FGÜ in Höhe Einmündung Max-Planck-Weg/Lidl ist rechtlich

     nicht zwingend erforderlich, grds. aber denkbar. Die konkrete Umsetzung bedarf

     jedoch noch genauerer Prüfungen bzw. einer genauen Planung.

     Die Verwaltung wird daher beauftragt, unter Berücksichtigung einer größtmöglichen

     Schonung des vorhandenen Baumbestandes bis zum Spätsommer eine Planung für

     einen Fußgängerüberweg (ggf. mit Alternativen) zu erarbeiten und eine

     Kostenschätzung vorzunehmen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wird

     dann entschieden, ob die Maßnahme durchgeführt werden soll und die Mittel

     bereitgestellt werden können.

Alternativ soll die Schaffung einer Verkehrsinsel  (Querungshilfe) geprüft werden.



Protokoll:

Herr Schünemann verweist auf die Vorlage.

Herr Junglas erläutert diese.

Frau Mattfeldt-Kloth sieht klein Problem darin, dass der Überweg nicht unmittelbar am Friedhof vorgesehen werden solle. Wichtig sei, dass überhaupt noch eine Querung am Magdeburger Tor entstehe. Der Abstand zwischen den bislang vorhandenen Überwegen sei sehr groß. Wenn  hier noch eine Querung in der Mitte vorgesehen werde, so begrüße sie dies.

Herr Kalisch schlägt vor, einen Überweg auf Höhe des Friedhofseingangs zu schaffen, der am Volkstrauertag benutzt werde. Dann seien die Abstände zu den bereits bestehenden Querungen nicht so groß.

Herr Kemmer merkt an, dass dies grundsätzlich eine gute Idee sei. Man müsse jedoch das Verhalten der Fußgänger berücksichtigen. Im Rahmen der Zählungen habe man die Erfahrung gemacht, dass angebotene Querungen, die nur 10 Meter entfernt seien, nicht angenommen würden. Insofern sei davon auszugehen, dass eine Entfernung von 50 Metern  erst recht nicht in Kauf genommen werde. Er denke nicht, dass man die Fußgänger auf diese Art kanalisieren könne.

Herr Preuß erinnert daran, dass sich oberhalb des Friedhofs eine große Brachfläche befinde, die auch mit Müll verunreinigt sei. Er rege an, hier einen Parkplatz zu errichten.

Herr Junglas weist darauf hin, dass Herr Preuß dies schon einmal angeregt habe. Die Verwaltung werde noch in der heutigen Sitzung dazu Stellung nehmen.

Herr Alder betont, die Ausführungen von Herrn Kemmer bestätigen zu können. Es wäre somit sinnvoll, den Überweg dort anzubringen, wo die meisten Fußgänger die Fahrbahn ohnehin überqueren würden. Die andere Frage sei, ob man tatsächlich einen Zebrastreifen vorsehen sollte. Verkehrsexperten würden immer wieder erklären, dass eine Verkehrsinsel um ein Vielfaches sicherer sei als ein Fußgängerüberweg. Insbesondere im Hinblick auf ältere Menschen und Kinder schließe er sich dem an.  

Herr Junglas gibt zu bedenken, dass eine Insel höhere Kosten verursachen und stärker in den Baumbestand eingreifen würde. Der Ausschuss könne die Verwaltung aber durchaus damit beauftragen, zusätzlich zu dem bereits Vorgeschlagenen auch die Errichtung einer Querungshilfe zu prüfen.

Herr Beber erklärt, dass seine Fraktion das Vorhaben ebenfalls begrüße. Man schließe sich auch der Auffassung der Verwaltung an. Von einer Querungshilfe halte er aus Gründen der Sicherheit wenig. Eine Ampelanlage erachte er für die optimale Lösung.

Herr Vergin führt aus, dass er mit betroffenen Anwohnern gesprochen habe. Diese hätten ihm bestätigt, dass das Vorhaben durchaus begrüßenswert sei.  

Sodann fasst der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung einstimmig folgenden erweiterten


TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Plakatierung anlässlich von Wahlen; Möglichkeiten eines Plakatierungsverbotes im Rahmen einer Satzung

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich vorgelegen.

Herr Alder vertritt die Auffassung, dass ein Plakatierungsverbot in der Innenstadt durchaus durchsetzbar wäre. Laut Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dürften Parteien zwar großflächig werben, doch dies schließe Einschränkungen nicht aus. Man könne durchaus Straßenzüge von der Plakatierung ausklammern und die Art der Werbung insbesondere in der Innenstadt begrenzen. Helmstedt habe eine historische Innenstadt. Um das Stadtbild zu erhalten, könne man Formen der wilden Plakatierung sicher auch einschränken. Er denke da insbesondere an die Werbung, die an Pfählen angebracht werde. Eine Vorgabe, dass in der Innenstadt z. B. nur noch Standschilder aufgestellt werden dürften, sei durchaus möglich. Dafür würde er auch plädieren. Auch könne man zur Begrenzung der Plakatierung einen bestimmten Punkt z. B. auf dem Holzberg vorgeben, an dem alle Tafeln geschlossen aufgestellt würden. Er bitte darum, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen und einen entsprechenden Punkt auf der Tagesordnung des ASO vorzusehen.

Frau Mattfeldt-Kloth schließt sich den Ausführungen von Herrn Alder  an. Eine Einschränkung der wilden Plakatierung wäre noch wesentlich einfacher, wenn mehr kommunale Plakatflächen zur Verfügung stünden. Genau dies sei aber leider nicht die Beschlusslage des Ausschusses.


TOP 8.2 Durchführung der maschinellen Straßenreinigung; Sukzessiver Abbau von zeitlich beschränkten Parkverboten

Protokoll:

Herr Kalisch spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen das Vorhaben aus. Es sei zu befürchten, dass die Straßen nicht mehr von der Maschine gekehrt werden könnten, wenn sämtliche Schilder entfernt würden. Man erhebe von den Bürgern eine Straßenreinigungsgebühr und es werde zu massiven Beschwerden kommen, wenn die Straßen nicht mehr entsprechend gereinigt würden.

Herr Alder schließt sich dem im Namen der SPD-Fraktion an. Die Anlieger würden für eine Reinigung der Straße zahlen und dann müsse diese auch erfolgen.  

Herr Preuß plädiert dafür, dass die Anlieger die Straße von vornherein selbst reinigen sollten. Dann könne man auch die zur Rede stehenden Schilder entfernen. 

Herr Junglas erinnert daran, dass es bereits eine Differenzierung in der Straßenreinigungssatzung gebe. Diese mache durchaus Sinn und reiche bis hin zur Selbstreinigung einiger Straßen durch die Anlieger.

Sodann spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass die Beschilderung bestehen bleiben solle.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus vorigen Sitzungen; Anregung Ratsmitglied Vergin

Protokoll:

Ratsmitglied Vergin hat in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 12.11.2009 bemängelt, dass in der Neumärker Str. Fahrradfahrer oftmals auch außerhalb der zugelassenen Zeiten fahren und angeregt, dass sich Verwaltungsmitarbeiter oder aber die Doppelstreife schwerpunktmäßig dieser Problematik annehmen mögen.

Im Rahmen der Diskussion zu o. a. Anregung hat das Ratsmitglied Alder darauf hingewiesen, dass im Baugebiet „Im Rottlande“ oftmals schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit gefahren werde und bittet auch dort um die verstärkte Präsenz der Doppelstreife.

Stellungnahme der Vedrwaltung:

Wie in der Sitzung bereits von Herrn Fehlhaber ausgeführt wurde, ist die Stadt Helmstedt formell für die Überwachung der Fahrradverkehrs (= fließender Verkehr) nicht zuständig, so dass eine Ahndung von Verstößen durch die Stadt selbst nicht möglich ist. Unabhängig davon werden Fahrradfahrer durch Außendienstmitarbeiter, die in sonstigen Angelegenheiten in der Neumärker Str. unterwegs sind, i. d. R. auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es bei der Präsenz von uniformierten städtischen Mitarbeitern in aller Regel zu keinen Verstößen kommt. Gleiches – und noch verstärkt - gilt für die Doppelstreife. Insofern würde aus Sicht der Verwaltung eine verstärkte Präsenz der Doppelstreife, die sich sowieso schwerpunktmäßig im Innenstadtgebiet aufhält, in der Neumärker Str. zu keiner nennenswerten Verbesserung der Situation führen.

Mit der Problematik im Rottlande verhält es sich ähnlich. Auch hier ist die Stadt für die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen des fließenden Verkehrs nicht zuständig, wobei es für formelle Ahndungen natürlich auch entsprechender Messungen bedürfte. Dies schließt natürlich – wie in der Neumärker Str. i. S. Fahrradverkehr praktiziert – grds. nicht aus, Autofahrer auf ihre (vermeintlichen) Verstöße anzusprechen bzw. hinzuweisen. Durch den Vertreter der Polizei im Rahmen der Doppelstreife könnten selbstverständlich Ahndungen erfolgen (dies gilt natürlich auch für in Bezug auf die Fahrradfahrerproblematik in der Neumärker Str.). Ausschlaggebend dafür, dass wir einen schwerpunktmäßigen Einsatz der Doppelsteife im Rottlande nicht für realistisch halten, sind jedoch vorrangig personelle und organisatorische Erwägungen. Die eigentliche Doppelstreife mit einem Vertreter der Polizei findet i. d. R. zweimal in der Woche für jeweils ca. 2 Stunden statt (die „stadtinterne“ Doppelstreife mit Schwerpunkt Abfall ist zusätzlich einmal wöchentlich unterwegs) und hat ihren Schwerpunkt im Innenstadtbereich. Sporadisch ist sie daneben auch in den Außenbezirken und ganz vereinzelt auch in den Ortsteilen unterwegs. Eine verstärkte Präsenz in den Ortsteilen ist ohne Vernachlässigung der Innenstadt nicht möglich, würde nach o. G. aber auch keine nennenswerten Verbesserungen der konkreten Situation mit sich bringen.

 
TOP 9.1 Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus vorigen Sitzungen; Anregung Ratsmitglied Preuß

Protokoll:

Im Rahmen der Diskussion über einen Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/UWG (Frau Mattfeldt-Kloth) auf Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Magdeburger Tor in Höhe des Haupteingangs zum St. Stephani-Friedhofs hat Herr Preuß in der Sitzung des ASO am 12.11.2009 angeregt, auf dem Gelände der ehem. Friedhofsgärtnerei, das derzeit als Kompost- und Lagerfläche genutzt wird, einen Parkplatz zu errichten, um Straßenquerungen von vornherein zu minimieren. Dies könne ggf. auch unter (finanzieller) Beteiligung der Kirchengemeinde realisiert werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine tel. Nachfrage bei der Kirchengemeinde hat ergeben, dass man dort unabhängig von einer Kostenbeteiligung auf jeden Fall weiterhin Bedarf an einer Kompost- und Lagerfläche hat. Insofern wäre es bei einer Herrichtung der Fläche als Parkplatz erforderlich, eine Ersatzfläche als Kompost- und Lagerplatz zur Verfügung zu stellen. In Frage dafür käme grds. die in Richtung Magdeburger Berg angrenzende Ackerfläche, die derzeit zwar an einen Landwirt verpachtet, grds. jedoch sowieso als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen ist.  Alternativ läge es natürlich auch nahe, diese Fläche möglicherweise gleich als Parkplatz vorzusehen, um (kostspielige) Tauschaktionen zu vermeiden.

Nach groben (vorsichtigen) Schätzungen würden sich die Herstellungskosten für einen befestigten Parkplatz (natürlich je nach Größe und Ausgestaltung) auf 20.000 – 50.000 Euro belaufen. Die Kirchengemeinde hat im Rahmen der tel. Kontaktaufnahme zu erkennen gegeben, dass sie derzeit nicht bereit bzw. in der Lage ist, sich daran zu beteiligen, zumal sie aktuell in Erwägung zieht, in Eigenregie den Friedhofsparkplatz am Tangermühlenweg geringfügig zu erweitern.

Aus Sicht der Verwaltung sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Kostengründen auf eine Weiterverfolgung eines „Parkplatzprojekts“ verzichtet werden.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen; Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/UWG vom 21.04.2010

Protokoll:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung möge beschließen:

1.   Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Straße Magdeburger Tor/Willy-Brandt-

      Ring von der Innenstadt aus gesehen auf der linken Seite in Höhe der Öffentlichen

      Versicherung ein Parkverbot eingerichtet werden kann.

2.   Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Beendorfer Straße Einfahrt

      Kastanienallee in Höhe der Sporthalle des Julianums auf der rechten Seite aus Richtung

      E.ON Avacon kommend ein Parkverbot eingerichtet werden kann.

Begründung:

In beiden Fällen wird der Verkehr erheblich durch längerfristig abgestellte Fahrzeuge behindert.

Herr Junglas macht die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass sie telefonischen Kontakt zu Herrn Fehlhaber oder Herrn Kemmer aufnehmen sollten, wenn sie derartige Fragen oder Anregungen hätten. Es sei nicht erforderlich, diese Angelegenheiten als Arbeitsaufträge in den ASO zu ziehen.

Herr Kemmer erklärt zu Punkt 1 der Anregung, dass die Hauptverkehrsader des Baugebiets Piepenbrink, der Willy-Brandt-Ring,  als Tempo-30-Zone ausgewiesen sei. In Tempo-30-Zonen seien parkende Fahrzeuge als natürliche Hindernisse zur Verringerung der Geschwindigkeit erwünscht. Von daher seien einschränkende Beschilderungen grundsätzlich auch nicht zulässig. Das eingeschränkte Haltverbot auf der gegenüberliegenden Seite an der IKK sei ausnahmsweise wegen der dort verlaufenden Buslinie eingerichtet worden. Der Bus hatte des Öfteren Schwierigkeiten, den Bereich zu passieren. Größere Behinderungen an der zur Rede stehenden Stelle seien – vermutlich auch wegen der Beschränkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite – der Verwaltung nicht bekannt. Ein Parkverbot könne daher nicht eingerichtet werden.

Zu Punkt 2 der Anregung führt er aus, dass man sich den Bereich in den letzten Jahren bereits einige Male angesehen habe, da es immer einmal Wünsche/Gedanken gegeben habe, dort ein Parkverbot einzurichten. Aufgrund des dort vorhandenen Parkdrucks durch Schule und nahegelegene Arztpraxen habe sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei bislang dazu entschlossen, dort nichts zu unternehmen, solange es zu keinen gravierenden Behinderungen komme. Anlässlich einer Ortsbesichtigung mit der Polizei (Herrn Schmidt) am 28.04.2010 wurde jedoch nunmehr von gelegentlichen Behinderungen durch parkende Autos für den „von oben“ einfahrenden Verkehr berichtet. Es sei daher einvernehmlich festgelegt worden, dass man im unmittelbaren Einmündungsbereich bis über den dort befindlichen gemeinsamen Fuß- und Radweg hinaus beidseitig ein Haltverbot anordne. Im weiteren Verlauf solle es im Interesse der dort parkenden Schüler und Arztpraxenbesucher bei der bisherigen „Parkfreigabe“ bleiben. Sofern sich die Situation durch die zuvor beschriebene Maßnahme noch nicht entspannen sollte, würde man später noch nachbessern und die Haltverbotszone ausdehnen.

 
TOP 10.1 Anfragen und Anregungen; Antrag der SPD-Fraktion

Protokoll:

Frau Sönmez macht darauf aufmerksam, dass im Februar eine Fachtagung stattgefunden habe, in der das Thema ältere Migranten aufgegriffen worden sei. Diese Menschen würden hier in Deutschland sterben. Daher werde dringend ein Friedhof für Menschen mit moslemischem Glauben benötigt. Auch aus aktuellem Anlass stelle sie im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, für die nächste Sitzung des ASO einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorzusehen, damit der Ausschuss über die Thematik beraten könne. Sie sei gestern bei einer betroffenen Familie gewesen, um ihr Beileid auszusprechen. Dabei sei sie von einigen Anwesenden angesprochen und um Unterstützung gebeten worden. Andernfalls würden die Betroffenen eine Unterschriftsaktion starten, um eine Möglichkeit für die zukünftig Versterbenden zu schaffen. Es habe jüngst zwei Tote mit moslemischem Glauben gegeben und man werde in absehbarer Zeit sicher häufiger mit dem Thema konfrontiert. Es handele sich um Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren könnten.

Herr Junglas sagt zu, dass die Verwaltung die Thematik grundsätzlich prüfen werde. Vorsorglich weise er jedoch darauf hin, dass in diesem Jahr keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden.

 
TOP 10.2 Anfragen und Anregungen; Ratsmitglied Alder

Protokoll:

Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass sich auf der Hauptstraße in Emmerstedt auf Höhe des Fleischerladens ein Haltverbotsschild befinde. Dies sei seinerzeit angeordnet worden, weil im vergangenen Jahr das auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Sägewerk verkauft und aufgelöst worden sei. Daher hätten im besagten Bereich Fahrzeuge mit Überlänge rangieren müssen. Dies sei inzwischen nicht mehr der Fall. Das Haltverbotsschild sei daher überflüssig und könne seines Erachtens entfernt werden.

Herr Junglas sagt eine Prüfung zu.

 
TOP 10.3 Anfragen und Anregungen; Ratsmitglied Mattfeldt-Kloth

Protokoll:

Frau Mattfeldt-Kloth ist aufgefallen, dass auf dem Spielplatz an der Krummen Gasse eines der zwei Spielgeräte für Erwachsene bereits wieder abgebaut sei. Für sie sei von Interesse, weshalb dies geschehen sei.

Herr Junglas sagt zu, die Anfrage an den Baubereich weiterzuleiten. Sie werde dann im BUWA beantwortet.

 
TOP 10.4 Anfragen und Anregungen; Ratsmitglied Alder

Protokoll:

Herr Alder weist auf die Taxiproblematik in der Fußgängerzone hin. Taxen würden die Neumärker Straße oftmals lediglich als Abkürzung nutzen. Er rege daher an, Taxiverkehr in der Neumärker Straße grundsätzlich nicht zuzulassen. Es sollten nur Sondergenehmigungen erteilt werden, die einzelnen Taxen das Passieren der Fußgängerzone für bestimmte Fahrten erlaubten. Dies sei auch unter dem Aspekt zu sehen, dass es in der Neumärker Straße kaum mehr Arztpraxen gebe.

Herr Schünemann ergänzt, dass Beschwerden von älteren Bürgern an ihn herangetragen worden seien. Diese hätten beobachtet, dass Taxen auch bei Leerfahrten die Neumärker passieren würden. Auch wenn sich Fahrgäste im Wagen befinden würden, werde die Neumärker lediglich als Abkürzung genutzt. Alte und gehbehinderte Menschen,  deren Ziel in der Fußgängerzone liege, müssten vom Taxi selbstverständlich direkt vor der Tür abgesetzt werden. Die Sonderstellung dürfe jedoch nicht ausgenutzt werden. Daher bitte er um Prüfung, ob Taxen grundsätzlich eine Sondergenehmigung zum Befahren der Neumärker erhalten sollten.   

Herr Junglas erklärt, das Thema schon vor einiger Zeit mit Herrn Fehlhaber erörtert zu haben. Es handele sich um eine politische Entscheidung, die der Rat überdenken sollte. Es gebe rechtlich keine Notwendigkeit, dass Taxen die Neumärker jederzeit befahren dürften. Man könne wie von Herrn Alder vorgeschlagen verfahren, indem nur einzelne Sondergenehmigungen erteilt würden und die Fußgängerzone darüber hinaus von Taxen nicht befahren werden dürfe. Man werde die Anfrage in der nächsten Sitzung des ASO noch einmal aufgreifen.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Herr Schünemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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