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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE)

Donnerstag, 25. Februar 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.11.2009

Protokoll:

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 10.11.2009.

 
TOP 3 Sportlerehrung 2010

Beschluss:

1. Die in der beigefügten Aufstellung benannten 82 Sportlerinnen und Sportler werden für  

    ihre hervorragenden sportlichen Leistungen in 2009 von der Stadt Helmstedt geehrt.

2. Herr Bernhard Ulrich (Hammerwerfen) erhält für die Erringung der Weltmeisterschaft

    zusätzlich ein Buchgeschenk. Auch Frau Ramona Beckmann (Schwimmen) und Frau

    Sigrid Koch (Schwimmen) erhalten für die Erringung der Deutschen Meisterschaft jeweils

    zusätzlich ein Buchgeschenk.

3. Die Sportlerehrung findet im Rahmen einer Feierstunde am 16.04.2010 um 18.00 Uhr

    statt.

4. Neben den zu Ehrenden und deren Trainerinnen und Trainer sind folgende

    Personenkreise einzuladen:

    a. Ratsmitglieder

    b. Ortsratsmitglieder

    c. Ehrenbürgermeister

    d. Ehrenbürger

    e. ARGE-Vorstand

    f. Vertreter des Kreissportbundes

    g. Vorsitzende der Vereine, denen die zu ehrenden Sportler angehören

    h. Landrat

    i. Kreisjugendpflege

    j. Kultusministerin

5. Die nachfolgend aufgeführten Wünsche der ARGE sollen berücksichtigt werden.

o Die Ehrung soll möglichst im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.

   Sollte die Anzahl der Personen, die ihre Teilnahme an der Ehrung bis

   zum 25.03.2010 zugesagt haben, die Kapazitäten des Sitzungssaales

   überschreiten, findet die Ehrung im Juleum statt.

 o Familienangehörige werden zu der Ehrung nicht zugelassen. Um dies

   durchzusetzen, sollen seitens der ARGE Helfer aus den Vereinen

   gestellt werden, die am Tage der Ehrung eine Einlasskontrolle

   durchführen. Es sollen nur Personen, die eine Einladung erhalten und

   zugesagt haben, eingelassen werden.

 o Bei jedem Sportler wird nur der wichtigste Ehrungsgrund benannt. Alle

   anderen sportlichen Leistungen werden ausgeblendet.

 o Es erfolgt eine Begrüßung durch den Bürgermeister. Auf Grußworte    

   wird verzichtet.

o Der Vorsitzende der ARGE soll sich um einen feierlichen Musikbeitrag

   kümmern. Die Gage hierfür ist auf höchstens 200,00 Euro begrenzt.

o In der Einladung wird um angemessene Bekleidung bei der Teilnahme

   der Ehrung gebeten.

   



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage. In dieser komme zum Ausdruck, dass auf Grußworte verzichtet werden solle. Man habe sich im Vorgespräch darauf verständigt, zuerst einmal abzuwarten, wie sich die Situation darstelle.  Er halte es für wichtig, dass der Vorsitzende der ARGE zu Wort komme. In welcher Form dies geschehen solle, sollte jedoch erst dann entschieden werden, wenn die Teilnehmerzahl bekannt sei.

Herr Strümpel betont, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimme. Die Sportlerehrung habe an Qualität gewonnen, was den Rahmen und den Ort der Veranstaltung betreffe. Die ARGE habe die Ehrung in der Form selbst entwickelt und somit herrsche Konsens zwischen ARGE und Rat. Zudem wolle er Herrn Leppin ein Lob aussprechen für die gute Arbeit, die er geleistet habe.

Herr Schatz schließt sich dem im Namen der CDU-Fraktion an.

Herr Gogolin begrüßt es, dass die Sportlerehrung eine derartige Wertschätzung erhalte. Er fürchte jedoch, dass der Sitzungssaal als Veranstaltungsort nicht ausreichen werde. Daher rate er an, ins Juleum auszuweichen, wenn sich anhand der Anmeldungen zeige, dass der Sitzungssaal zu klein sei.  

Herr Eisermann geht davon aus, dass die Kapazität des Sitzungssaals für die Sportlerfehrung ausreichen werde. Die Zahl der zu ehrenden Personen halte sich im Rahmen und es sei nicht davon auszugehen, dass alle Rats- und Ortsratsmitglieder erscheinen würden. Dies habe die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt. In der Praxis werde es nur schwer umsetzbar sein, zu einem späteren Zeitpunkt noch auf das Juleum auszuweichen. Wie bereits erwähnt erwarte er auch nicht, dass dies erforderlich sein werde.

Herr Schobert nimmt Bezug auf die Vorgespräche zur Sportlerehrung, bei denen er anwesend gewesen sei. Man sei auf die mögliche Situation, dass mehr als 120 Gäste teilnehmen würden, vorbereitet. Die Zahl der Gäste dürfe jedoch ohnehin nicht über 120 hinausgehen, wenn man diese auch weiterhin verköstigen wolle. Andernfalls müssten die entsprechenden Mittel aufgestockt werden.  

Herr Beber bedauert es sehr, dass Familienangehörige nicht mehr an der Ehrung teilnehmen dürften. Es würden sehr viel Kinder und Jugendliche geehrt, die durchaus Wert darauf legten, von ihren Eltern begleitet zu werden. Darüber hinaus sei für ihn von Interesse, inwiefern die in der Vorlage benannten Helfer zum Einsatz kommen sollten.

Herr Schobert geht davon aus, dass bei der Verwaltung zahlreiche Anrufe von Eltern eingehen würden. Man habe sich intern darauf verständigt, dass diese zuerst einmal erfasst würden. Stelle sich heraus, dass noch Platzkapazitäten vorhanden seien, so könne man den Eltern nachträglich mitteilen, dass sie an der Ehrung teilnehmen dürften. Dies solle jedoch aus nachvollziehbaren Gründen nicht publik gemacht werden. Er wolle auch daran erinnern, dass die Form der Sportlerehrung neu strukturiert worden sei. Hier müssten zuerst einmal Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse erlangt werden, um die Veranstaltung  in der neuen Form im nächsten Jahr optimieren und weiterentwickeln zu können.

Herr Sorge macht deutlich, dass es sich bei den Helfern um kompetente Personen handele, die darauf achten würden, dass nur angemeldete Gäste in den Sitzungssaal eingelassen würden. Im Hinblick auf die Zahl der zu ehrenden Personen sei ihm jedoch aufgefallen, dass sich insbesondere auf der Bezirksebene einige Sportler darunter befänden, die bereits in den letzten vier bis fünf Jahren geehrt worden seien. Dies müsse von der Verwaltung  überprüft werden, denn eine erneute Ehrung dieser Personen würde nicht den Richtlinien entsprechen.

Herr Eisermann erachtet es nicht als sinnvoll, die Zahl der zu ehrenden Sportler noch weiter zu reduzieren. Man habe sich in dieser Hinsicht ohnehin schon sehr beschränkt.  

Herr Schobert vermutet, dass geprüft worden sei, welche Sportler bereits drei Jahre in Folge geehrt worden seien. in der Vergangenheit sei dies zumindest geschehen. Man werde hier jedoch noch einmal Rücksprache halten.  

Herr Strümpel erwartet, dass auch die Teilnahme der Sportler selbst nicht besonders hoch sein werde. Dies habe sich zumindest in der Vergangenheit so dargestellt. Sollte es in diesem Jahr anders sein, so bitte er die Verwaltung darum, sich noch einmal mit der ARGE kurz zu schließen.

Sodann fasst der Ausschuss für Sport und Ehrenamt einstimmig folgenden


TOP 4 Antrag der DLRG, Ortsgruppe Helmstedt, auf Aussetzung der Mindestbeiträge nach den Sportförderungsrichtlinien

Beschluss:

1. Für die Jahre 2010 bis 2012 wird die DLRG von der Ziffer 1.4 der 

    Sportförderungsrichtlinien hinsichtlich des Mindestbeitrages befreit.

2. Die DLRG wird nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Helmstedt in der

    z. Z. gültigen Fassung gefördert. Der bisher gewährte pauschale Zuschuss

    von 600,- Euro entfällt ab sofort.



Protokoll:

Herr Schobert verweist auf die Vorlage. Er gehe davon aus, dass die DLRG den zur Rede stehenden Betrag in Höhe von 600 Euro bislang nicht aus Mitteln der Sportförderung, sondern aus allgemeinen Mitteln erhalten habe.

Herr Leppin erklärt, dass der Betrag aus Sportförderungsmitteln gezahlt worden sei.

Herr Strümpel merkt an, dass er die Arbeit der DLGR sehr schätze. Unabhängig davon verstehe er jedoch nicht, dass es an einem Betrag in Höhe von 25 Cent scheitere. Er befürchte, dass eine Ausnahmeregelung Begehrlichkeiten bei anderen Vereinen wecken könnte. Im Namen der SPD-Fraktion plädiere er dafür, den  Verwaltungsausschuss über die Angelegenheit beschließen zu lassen.  

Herr Schobert führt aus, dass die Entscheidung hinsichtlich der Beitragssätze seinerzeit im Rat gefällt worden sei.  Er selber habe dagegen gestimmt, da er diese Regelung für falsch halte.  Er habe jedoch große Bedenken, eine Ausnahme von einer Grundsatzentscheidung des Rates  zu machen, da man damit einen Präzedenzfall schaffen würde.

Auch Herr Vergin betont, die Arbeit der DLRG sehr zu schätzen. Dennoch könne auch er nicht nachvollziehen, dass hier eine Ausnahme gemacht werden solle. Es gebe Richtlinien und diese müssten auch eingehalten werden.

Frau Klimaschewski-Losch erinnert daran, dass man die Sportförderrichtlinien erarbeitet habe, um eine größere Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Vereine zu erreichen. Ihr sei nicht bekannt gewesen, dass es Regelungen wie mit der DLRG überhaupt noch gebe. Sie frage daher die Verwaltung, ob es darüber hinaus noch weitere Vereine gebe, die vor etlichen Jahren Zusagen erhalten hätten, welche von den Förderungsrichtlinien abweichen würden. Eine Beantwortung sollte bis zu den Haushaltsberatungen erfolgt sein.

Herr Leppin erklärt, dass die Thematik auch mit der Bekanntgabe 10/2010 korrespondiere, in der die Übernahme der Kosten für verschiedene Vereine dargestellt werde. In diesem Zusammenhang habe man die Thematik noch einmal aufgearbeitet und festgestellt, dass es tatsächlich noch einen mit der DLRG vergleichbaren Fall gebe. Es handele sich dabei um den Kegelsportverein. Aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 1982 erhalte auch dieser Verein einen Pauschalbetrag in Höhe von 600 Euro. Dieser solle für die Anmietung einer Kegelanlage verwendet werden. Im Endeffekt stehe jedoch nicht der Betrag in Höhe von 600 Euro zur Debatte,  sondern lediglich die Differenz zwischen dem Zuschuss, den der Verein erhalte und dem Betrag, der ihm aufgrund der Sportförderrichtlinien ohnehin zustehen würde. Im Falle des Kegelsportvereins handele es sich dabei  um eine Summe in Höhe von 440 Euro.

Herr Gogolin fragt, ob der Antragsteller an die Solidarität erinnert und auf die mögliche Konsequenz seines Antrages hingewiesen worden sei. Ein ausgesprochen geringer Betrag in Höhe von 25 Cent werde nun eine Grundsatzentscheidung nach sich ziehen. Er denke, dass man noch einmal mit der DLRG sprechen und auf die Breitbandwirkung aufmerksam machen sollte, die der Antrag auslösen könne.

Herr Sorge zeigt sich sehr verärgert. Er habe ausgesprochen viel Arbeit in die Sportförderrichtlinien investiert. Es könne nicht sein, dass man nun immer wieder davon abweichen wolle und dass es noch alte Ausnahmeregelungen gebe, von denen man nichts wisse.

Herr Schatz betont, den Unmut von Herrn Sorge verstehen zu können. Die CDU-Fraktion werde dem Beschluss nicht zustimmen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des geringen Betrages in Höhe von 25 Cent zu sehen, der Grundlage der Problematik sei.

Herr Schobert verdeutlicht, dass es sich bei dem zur Rede stehenden Betrag um den Beitrag für Erwachsene handele. Der Beitrag für Kinder und Jugendliche reiche aus.

Herr Strümpel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag ebenfalls ablehnen werde. Man müsse Ausnahmeregelungen vermeiden.

Herr Schobert resümiert, dass man grundsätzlich keine Ausnahme von den beschlossenen Sportförderrichtlinien machen wolle. Dies treffe auf alle Vereine zu.

Sodann lehnt der Ausschuss für Sport- und Ehrenamt den Empfehlungsbeschluss ab.


TOP 5 Bekanntgaben  
TOP 5.1 Nutzung des städtischen Maschstadions durch Helmstedter Sportvereine

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt schriftlich vorgelegen.


TOP 5.2 Sauna im Juliusbad

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt schriftlich vorgelegen.


TOP 5.3 Sportübungsleiterzuschüsse 2009

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt schriftlich vorgelegen.

Herrn Vergin stellt sich die Frage,  wie viel Übungsleiter tatsächlich in den einzelnen Vereinen tätig seien. Die Anzahl der Sportübungsleiter werde dem Kreissportbund von den Vereinen selbst gemeldet. Der Kreissportbund gebe diese Zahlen, die als Grundlage für die entsprechende Berechnung dienen würden, an die Stadt weiter. Er wisse nicht, ob die Angaben der Sportvereine stets korrekt seien. In der Vergangenheit zumindest sei dies nicht immer der Fall gewesen. Daher müssten die Vereine seines Erachtens dazu verpflichtet werden, gegenüber dem Kreissportbund zu versichern, dass die gemeldeten Übungsleiter auch tatsächlich aktiv tätig seien.   

Herr Schobert betont, dass dies bereits jahrelange Praxis sei. Die Vereine seien grundsätzlich dazu verpflichtet, die von Herrn Vergin geforderte Erklärung abzugeben. Dieser Verpflichtung würden sie auch nachkommen. Der Kreissportbund überprüfe zudem, ob die Übungsleiter im Besitz einer gültigen Lizenz seien und ob sie die Übungsstunden in der Gruppe auch tatsächlich geleistet hätten. Dies werde schriftlich vom Übungsleiter und vom Verein bestätigt. Bei dieser Bestätigung handele es sich um ein schriftliches Dokument. Sollte sich herausstellen, dass falsche Angaben gemacht worden seien, so würde es sich um Betrug handeln.

Herr Sorge bestätigt die Ausführungen von Herrn Schobert.

Herr Strümpel nimmt noch einmal Bezug auf die Diskussion zu Punkt 4 der Tagesordnung. Er frage an, ob es richtig sei, dass der Kegelsportverein einerseits einen Betrag in Höhe von 600 Euro und darüber hinaus auch noch den Zuschuss für Sportübungsleiter erhalte.  

Herr Leppin bestätigt dies.

Herr Strümpel sieht hierin eine Ungleichbehandlung. Dieser Problematik müsse man sich annehmen.

Herr Schobert macht darauf aufmerksam, dass der Kegelsportverein und der Schachverein keine Erwähnung finden würden in der Auflistung der bezuschussten Vereine. Die Problematik erkläre sich evtl. schon in der Historie. Zu früheren Zeiten habe es sich bei den klassischen Vereinen zumeist um  Fußballvereine gehandelt. In den 90-er Jahren habe man damit begonnen, auch andere Vereine in die Förderung zu integrieren. Der Kegelsportverein habe keine eigene Anlage. Die Sonderregelung sei vermutlich zustande gekommen, da man den Verein andernfalls nicht in den Sportförderrichtlinien hätte erfassen können. Dies könne auch bei der DLRG der Fall gewesen sein.  Sicher seien derartige Entscheidungen seinerzeit richtig gewesen. Problematisch sei jedoch, dass die Gründe, die zu diesen Entscheidungen geführt hätten, nicht archiviert worden seien. Daher bitte er die Verwaltung um eine Synopse, die derartige Dinge (welcher Verein erhalte eine Sonderförderung und aus welchen Gründen) erfasse. Diese sollte den Sportförderrichtlinien künftig und dauerhaft als offizielle Anlage beigefügt werden. Nur so könne eine ausreichende Information des gegenwärtigen und auch des künftigen Rates gewährleistet werden.  

Herr Strümpel betont, dass man prüfen müsse, ob die Ausnahmeregelungen überhaupt noch sinnvoll seien.

Herr Eisermann macht deutlich, dass es sich dabei um Entscheidungen handele, denen Ratsbeschlüsse zugrunde liegen würden. Zweifels ohne könnten diese durch den Rat auch wieder aufgehoben werden. Man müsse jedoch prüfen, ob sich in Einzelfällen inzwischen nicht auch ein Bestandsschutz ergeben habe. Darüber hinaus werde es Regelungen  geben, die auf Erbbaurechtsverträgen basierten und zumindest in diesen Fällen könne man keine Änderung herbeiführen.  

Herr Schobert betont, dass auch dies Erwähnung finden müsse in der von ihm erbetenen Anlage zu den Richtlinien. Der Rat müsse wissen, in welchen Fällen man etwas ändern könne und in welchen Fällen nicht.  


TOP 5.4 Übernahme von Kosten verschiedener Sportvereine

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt schriftlich vorgelegen.


TOP 6 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 7 Anfragen und Anregungen; Anfrage Ratsmitglied Beber

Protokoll:

Herr Beber macht darauf aufmerksam, dass am vergangenen Montag ein Treffen des Kreissportbundes unter dem Motto „Bewegungsnetzwerk 50 plus“ stattgefunden habe. Dort habe der Seniorenbeirat angefragt, ob es möglich sei, Turnhallen der Stadt Helmstedt bereits vor 17.00 Uhr, also auch am Vormittag und am frühen Nachmittag nutzen zu können. Gegenwärtig sei dies nicht der Fall. Die Turnhallen stünden bis 17.00 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung. Die Nutzung nach 17.00 Uhr werde durch die ARGE geregelt.

Herr Strümpel rät an, sich mit der entsprechenden Schule in Verbindung zu setzen. Sicher sollten Stadt bzw. Landkreis informiert werden, doch nur der Schulleiter könne sagen, wann die Turnhalle vor 17.00 Uhr frei sei und außerschulisch genutzt werden könne. Dies sei durchaus möglich. Dabei gebe er jedoch zu bedenken, dass die Stundenpläne und somit auch die Belegung der Turnhalle von Halbjahr zu Halbjahr wechseln würden.

Herr Eisermann bestätigt dies.

 
TOP 7.2 Anfragen und Anregungen; Anregung Ratsmitglied Schatz

Protokoll:

Herr Schatz bemängelt, dass es insbesondere im Ausschuss für Sport und Ehrenamt Anfragen und Anregungen gebe, die sich ständig und beinahe wortwörtlich wiederholen würden. In erster Linie würden sie sich auf einzelne Vereine und die Nutzung von Sportstätten beziehen.  Er rege an, dass man bei derartigen Fällen künftig auf die bereits erfolgten Beantwortungen hinweise. Diese könnten in den jeweiligen Protokollen nachgelesen werden.

Nachdem die Gäste den Raum verlassen haben, beendet Herr Schobert die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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