Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011, Teilhaushalt 12 - Sportbereich -
Beschluss:
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.
Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
Die Mittel für die Sportförderung sollen auf dem Stand des Jahres 2010 verbleiben und weiterhin 110.000 Euro betragen.
Außerhalb der Sportfördermittel soll ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 2.500 Euro für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren zur Verfügung gestellt werden.
Für die mögliche Sanierung der Flutlichtanlage im Maschstadion soll ein Betrag in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen werden. Dieser soll mit einem Sperrvermerk versehen werden; die Entsperrung soll durch den Verwaltungsausschuss erfolgen.
Protokoll:
Herr Schobert verweist auf die Vorlage. Herr Strümpel beantragt, sämtliche Kürzungen im Bereich Förderung des Sports zurückzunehmen und die Mittel wieder auf den Stand des Jahres 2010 zu setzen. Im Sport werde qualitative und insbesondere für Jugendliche wertvolle Arbeit geleistet. Daher wünsche man weder die Kürzung der Sockelbeträge noch der Sportübungsleiterzuschüsse. Darüber hinaus sei es eindeutiger und gemeinsamer Wunsch, dass die Straßenreinigungsgebühren einer anderen Haushaltsstelle zugeordnet würden. Diese Gebühren hätten weder direkt noch indirekt mit der Sportförderung zu tun. Zudem sei das gegenwärtige System ungerecht, da nicht alle Vereine die Straßenreinigungsgebühren zu zahlen hätten. Man wolle die Mittel in Höhe von 4.100 Euro im Haushalt belassen, jedoch nicht auf der gegenwärtigen Haushaltsstelle. Dort solle es bei einem Betrag in Höhe von 110.000 Euro bleiben. Herr Beber begrüßt es sehr, dass die Mittel für die Sportförderung nicht gekürzt werden sollten. Seines Erachtens würde man damit auch einen unangemessen hohen Schaden anrichten. Herr Schatz und Herr Gogolin schließen sich dem an. Herr Eisermann macht deutlich, dass es nicht möglich sei, die Straßenreinigungsgebühren in eine andere Haushaltsstelle umzusetzen. Frau Stute ergänzt, dass es sich bei dem Betrag in Höhe von 4.100 Euro nicht ausschließlich um Straßenreinigungsgebühren handele. Frau Klimaschewski-Losch erbittet daraufhin eine Aufschlüsselung des besagten Betrages. Herr Schobert macht auf die V 60/2010 und die B 120/2010 aufmerksam. Die vorgenannte Vorlage enthalte die Übersicht über die Sonderregelungen, die hier zugrunde liegen würden. In der Bekanntgabe finde man die Sonderregelungen in Bezug auf die Straßenreinigungsgebühren. Herr Leppin bestätigt, dass die Thematik auf der Vorlage 60/2010 basiere. Unter der Position Sonderregelungern habe man einen Betrag in Höhe von ca. 5.000 Euro ausgewiesen. Hierin seien neben den Straßenreinigungsgebühren auch Zuschüsse an die DLRG Ortsgruppe Helmstedt und an den Kegelsportverein Helmstedt in Höhe von jeweils 600 Euro enthalten. Diese Zuschüsse würden schon über einen sehr langen Zeitraum gezahlt, seien jedoch von den gegenwärtigen Sportförderrichtlinien nicht abgedeckt. In besagter Position sei auch ein Betrag in Höhe von 800 Euro für das Mähen des Sportplatzes in Emmerstedt enthalten. Dies ergebe die in der Vorlage ausgewiesenen Mittel in Höhe von ca. 5.000 Euro. Der Betrag in Höhe von 4.100 Euro, der im Haushaltsplan vorgesehen sei, komme zustande, weil von den Mitteln in Höhe von ca. 5.000 Euro ein Betrag in Höhe von 712,16 Euro zur Übernahme von Pachtzins für den Reit- und Fahrverein sowie ein Betrag an den Kegelsportverein von Seiten der Verwaltung abgesetzt worden sei. Der Betrag an den Kegelsportverein sei pauschal auf 600 Euro festgelegt worden. Er sei jedoch nur in Höhe von 450 Euro zu berücksichtigen, da dem Verein ohnehin ein Betrag in Höhe von 150 Euro aus den Sportförderrichtlinien zustehe. Wenn man die beiden vorgenannten Beträge in Höhe von 150 Euro sowie 712 Euro für den Reit- und Fahrverein von den in der Vorlage genannten 5.000 Euro abziehe, ergebe dies den im Haushalt ausgewiesenen Betrag in Höhe von ca. 4.100 Euro. Herr Beber erinnert daran, dass der Betrag an die DLRG in Höhe von 600 Euro vor dem Hintergrund gezahlt werde, dass die DLRG nicht Mitglied im Kreissportbund sei. Man habe die DLRG inzwischen aber dazu aufgefordert, dem Kreissportbund beizutreten, damit sie eine Deckung über die Sportübungsleiterzuschüsse bekomme. Herr Schobert stellt richtig, dass die DLRG den Antrag gestellt hatte, künftig höhere Zuschüsse zu erhalten. Dies habe der Ausschuss für Sport und Ehrenamt abgelehnt mit dem Hinweis, dass zuerst einmal die vorgegebenen Mindestbeiträge von den Mitgliedern erhoben werden müssten. Da der erweiterte Antrag abgelehnt worden sei, sei der Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro nach wie vor in Kraft und inzwischen auch schon beschieden worden. Besagter Beschluss sei seinerzeit vom Verwaltungsausschuss gefasst und bisher nicht aufgehoben worden. Wenn hieran etwas geändert werden solle, müsse im Verwaltungsausschuss der Antrag gestellt werden, dass die Zuschüsse für die DLRG z. B. auf Null gesetzt würden. Frau Stute führt aus, dass es bei den Erträgen und Aufwendungen im Maschstadion keine nennenswerten Veränderungen gebe. Im investiven Bereich sei der Erwerb einer Rasennachsähkombi für 8.600 Euro geplant. Dies sei in Kombination mit einer Haushaltssicherungsmaßnahme zu sehen, die im Saldo eine Ersparnis in Höhe von 2.400 Euro mit sich bringe. Herr Schobert fragt, ob Mittel für die Flutlichtanlage vorgesehen werden müssten. Herr Leppin erklärt, dass hier lt. Auskunft einer Fachfirma Kosten von bis zu 40.000 Euro entstehen könnten. Dies beziehe sich auf eine Ausleuchtung mit 1000 Watt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werde noch geprüft, ob und inwieweit eine geringere Wattzahl ausreichend sei. In diesem Falle würde man mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro rechnen können. Herr Schobert schlägt daraufhin vor, den Betrag in Höhe von 40.000 Euro mit Sperrvermerk im Haushalt vorzusehen. Die Entsperrung sollte durch den Verwaltungsausschuss erfolgen. Sodann fasst der Ausschuss für Sport und Ehrenamt einstimmig folgenden
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