Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 09. Juni 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.02.2010

Protokoll:

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 10.02.2010.

 
TOP 3 Antrag auf Verlängerung der Betreuungszeit von 4 auf 5 Stunden im Kindergarten St. Ludgeri

Beschluss:

Dem Antrag des Kindergartens St. Ludgeri auf Verlängerung der Betreuungszeit für eine weitere Vormittagsgruppe von 4 auf 5 Stunden ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird zugestimmt.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 4 Antrag auf Genehmigung einer Einzelintegration im Kindergarten St. Ludgeri

Beschluss:

Der Einzelintegration im Kindergarten St. Ludgeri wird für das Kindergartenjahr 2010/2011 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sich das betriebliche Defizit der Kindertagesstätte durch die Einzelintegration nicht erhöht.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 5 Antrag der Diakonie auf finanzielle Unterstützung des "Rucksackprojektes" im Kindergartenjahr 2010/2011 - abgesetzt -

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herrn Franke erscheint diese nach wie vor intransparent. Er würde sich von der Diakonie eine Aufstellung wünschen, aus der hervorgehe, wie sich die aufgeführten Kosten im Einzelnen darstellten. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die Personalkosten zu sehen, die zwar mit 20.000 Euro angegeben seien, Stundensätze etc. jedoch vermissen ließen. Bei der vorausgegangenen Vorlage im Jahr 2009 habe es eine Auflistung der Personalkosten gegeben. Daraus sei ersichtlich geworden, dass ein ganz erheblicher Teil dieser Kosten nicht auf die Maßnahme selbst, sondern auf Verwaltungskosten entfiele. Er erachte das Projekt an sich als sinnvoll, denke jedoch, dass die Zielgruppe außerhalb der Kindergärten besser angesprochen wäre. Wenn Kinder mit Migrationshintergrund in den Kindergarten kämen, zeige das bereits die Bereitschaft der Eltern zur Integration. Die eigentliche Zielgruppe, für die eine solche Maßnahme viel wichtiger wäre, bleibe außen vor.

Frau Weihmann macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung in ihrer Vorlage nicht etwa den vorgelegten Finanzierungsplan kritisiere. Vielmehr gehe es darum, dass es sich um ein Projekt handele, welches nur den evangelisch-lutherischen Kindergärten zugute komme. Dem könne man kaum etwas entgegensetzen, denn als Schulträger sei man für die gesamte Stadt zuständig.

Herr Gogolin spricht sich im Namen seiner Gruppe dafür aus, dass man dem Antrag des Diakonischen Werkes nachkomme und das Projekt seitens der Stadt mit zusätzlichen 2.500 Euro unterstütze.

Herr Hübner macht deutlich, dass es sich bei dem Diakonischen Werk um einen eigenständigen Verein handele, der nicht automatisch der evangelischen Kirche zuzuordnen sei. Das Angebot sei allen Kindertagesstätten in Helmstedt unterbreitet worden. Man sei bewusst in die Kindergärten gegangen aufgrund von Erfahrungen, die man in der Migrationsarbeit gesammelt habe. Anfangs habe man mit 14-jährigen gearbeitet und dabei festgestellt, dass es sinnvoller wäre, in die Grundschulen zu gehen. Dabei habe man wiederum die Erfahrung gemacht, dass man bereits in den Kindergärten mit der Arbeit beginnen müsse. Es werde sowohl Kinder- als auch Elternarbeit betrieben, damit auch die Eltern ein besseres Verständnis für die hiesige Mentalität und das Erziehungssystem entwickeln würden und sich auch aktiv ins Schulleben mit einbringen könnten. Darüber hinaus wolle er betonen, dass es nicht um eine weitere Defizitfinanzierung der evangelischen Kindergärten gehe. Das zur Diskussion stehende Projekt sei defizitär und müsse, wenn es nicht weiter bezuschusst werde, mit 50 % Eigenmitteln finanziert werden.  Hiermit habe die evangelische Kirche nichts zu tun.

Herr Schatz führt aus, dass seine Fraktion die Maßnahme vom Grundsatz her sehr begrüße. Man müsse jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2011 darüber diskutieren. Sollte das Projekt an einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro scheitern, so hätte dies aus seiner Sicht gemessen am Gesamtaufwand einen schlechten Beigeschmack. Er schließe sich jedoch Herrn Franke an, was die Informationen über die Personalkosten angehe. Diese müssten seitens der Diakonie noch etwas unterfüttert werden. Er bitte darum, am heutigen Tage nicht über den Tagesordnungspunkt zu beschließen und ihn an die Fraktionen zurück zu verweisen.  

Frau Weihmann erinnert daran, dass man nur noch über einen Zuschuss für das Jahr 2011 diskutieren könne, wenn die Thematik erst in den Haushaltsberatungen behandelt werden solle.

Nach weiterer Aussprache resümiert Frau Niemann, dass der Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des AJFSS erneut vorgesehen werden solle. Hierzu werde eine neue Vorlage mit weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Personalkosten  gewünscht.

Sodann setzt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab. 


TOP 6 Einrichtung einer Kleingruppe im städtischen Kindergarten "Butterblume" in Barmke

Beschluss:

Im Kindergarten „Butterblume“ in Barmke wird ab dem Zeitpunkt des Überschreitens der derzeit vorhandenen 25 Plätze eine zusätzliche Kleingruppe eingerichtet.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlagen.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 7 Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule St. Ludgeri in Helmstedt; Zuschuss zum Mittagessen in Ganztagsschulen

Beschluss:

Um die Landesbezuschussung des täglichen Mittagessens für diejenigen Kinder, die an der Grundschule St. Ludgeri am offenen Ganztagsbetrieb teilnehmen und gleichzeitig aus Bedarfsgemeinschaften stammen, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sicherzustellen, stellt die Stadt Helmstedt als freiwillige Leistung Mittel je Mahlzeit in gleicher Höhe wie das Land zur Verfügung, maximal jedoch 0,74 EUR je Mahlzeit.

Sobald das Land seinerseits für die Bezuschussung des Mittagessens in Ganztagsschulen Zuschüsse nicht mehr oder in anderer Höhe zur Verfügung stellen sollte, ist durch die Stadt erneut zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine städtische Bezuschussung fortgesetzt wird.

Eine Stundenerhöhung der Schulsekretärin zur Leistung des Verwaltungsaufwands für die Abwicklung des Mittagessenbetriebs kommt nicht in Betracht.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage und erinnert daran, dass man die Thematik bereits vor einem Jahr diskutiert habe. Damals habe es mit der GS Friedrichstraße erst eine Ganztagsschule gegeben. Der Ausschuss habe sich schon zu diesem Zeitpunkt für die Zuschüsse ausgesprochen. Aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes habe die GS Friedrichstraße zwar auf den Zuschuss verzichtet, doch einen entsprechenden Beschluss habe man schon in der Vergangenheit gefasst.

Herr Preuß begrüßt es sehr, dass das Essen nicht von einer Großküche angeliefert, sondern größtenteils frisch zubereitet werde. Dies sei für ihn besonders entscheidungsrelevant.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 8 Kostenvergleich der Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage. Diese gehe in gewisser Weise in die Richtung, die man sich vorgestellt habe.

Frau Weihmann lobt die gute Arbeit der Verwaltung. Vorsorglich wolle sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass man anhand der vorliegenden Zahlen die Schulen nicht miteinander vergleichen könne. Hier würden noch völlig andere Faktoren eine Rolle spielen.


TOP 9 Durchführung von Ferienfreizeiten in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Helmstedt (Lenste)

Beschluss:

Helmstedter Kinder erhalten zu den Ferienmaßnahmen (Sommerferien) des  Kreissportbundes Helmstedt einen Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen i. H. v. 69,- Euro. Kinder aus einkommensschwachen Familien erhalten gegen Vorlage des Hartz IV- oder Grundsicherungsbescheides einen erhöhten Zuschuss von 249,- Euro. Die Zuschüsse werden nicht an die Kinder ausgezahlt, sondern direkt mit dem Kreissportbund Helmstedt für die Kinder abgerechnet. Förderungsfähig sind in 2010 die Maßnahmen Lenste I, II und Neukirchen bis zum Höchstbetrag von 5.000,- Euro für alle Helmstedter Kinder.

Sollte der Betrag von 5.000,00 Euro durch die Förderung der Teilnahmebeiträge nicht ausgeschöpft sein, werden für die Helmstedter Kinder Ausflüge im Rahmen der Maßnahmen, die nicht im Teilnahmebeitrag enthalten sind (z. B. Hansaland) gefördert. Um eine Überfinanzierung zu vermeiden, ist durch den KSB vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe Kinder evtl. Stiftungsmittel der Johannes-Waisenhaus-Stiftung erhalten und den Förderungsbetrag der Stadt Helmstedt in diesem Falle zu reduzieren.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 10 Bekanntgaben  
TOP 10.1 Schaffung neuer Kindertagesstätten in Helmstedt; Sachstandsbericht

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 10.2 Aufnahme gemeindefremder Kinder in Kindertagesstätten; Ergebnis der telefonischen Umfrage bei anderen Kommunen

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Franke erklärt, dass seine Fraktion das in Wolfenbüttel praktizierte Modell favorisiere. Es sei nur konsequent, mit den betroffenen Gemeinden in Verhandlungen einzutreten. Man habe eine gewisse Ausstattung mit finanziellen Mitteln, die auch aus Steuergeldern kämen. Diese resultierten zum großen Teil aus der Einkommenssteuer der Einwohner. Für  auswärtige Personen müsse eine Regelung gefunden werden insofern, als dass die Defizitabdeckung durch deren Heimatgemeinde erfolge. Immerhin erhalte diese die finanzielle Ausstattung für derartige Aufgaben ebenfalls durch die Einkommenssteuer. Wenn die jeweilige Gemeinde eine finanzielle Kooperation ablehne, könne es auch unter Gesichtspunkten der Steuergerechtigkeit und des verantwortungsvollen Umgangs mit Helmstedter Steuermitteln nicht der richtige Weg sein, dass man deren Defizitabdeckung mit finanziere.  

Herr Gogolin betont, dass seine Gruppe eher zu der Vorgehensweise der Stadt Peine tendiere.

Herr Schatz erklärt, dass die CDU-Fraktion ebenfalls für das Wolfenbütteler Modell plädiere. Insofern schließe er sich den Ausführungen von Herrn Franke an.

Herr Eisermann macht deutlich, dass er die Thematik in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten, in der alle kreisangehörigen Gemeinden vertreten seien, angesprochen habe.  Wie auch aus der Vorlage hervorgehe, sei dabei deutlich gesagt worden, dass die  Städte Schöningen und Königslutter keine zusätzlichen Gelder von anderen Gemeinden fordern würden. Im Übrigen wolle er auf die  Regelung in der Kindergartensatzung hinweisen, der zufolge  auswärtige Eltern ohnehin die höchsten Beiträge zahlen würden.

Nach weiterer Aussprache erklärt Frau Niemann, dass man in einer der kommenden Sitzungen des AJFSS noch einmal über die Thematik sprechen könne, wenn dies gewünscht werde. Vorerst sei es Wunsch des Ausschusses gewesen, zu erfahren, wie andere Gemeinden  außerhalb des Landkreises mit der Problematik umgehen würden. Sie rate auch an, dass man in den Fraktionen noch einmal über das Thema diskutiere.


TOP 10.3 Zusammensetzung der Hortgruppen in Helmstedt

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 10.4 Durchführung von Schulinspektionen an städtischen Grundschulen

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Niemann erklärt, dass die betroffenen Schulleiter einer Veröffentlichung der Ergebnisse zugestimmt hätten. Dies werde voraussichtlich in der nächsten Sitzung des AJFSS geschehen. Erfreulicherweise hätten die Inspektoren beide Schulen außerordentlich positiv bewertet.  

Herr Pieper rät an, auch die anderen Schulleiter zu fragen, ob sie mit der Veröffentlichung der Ergebnisse einverstanden seien. Dies solle vorausschauend geschehen, denn dort stünden die Inspektionen  noch an. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse sollte ganzheitlich erfolgen. Andernfalls käme es zu einer Art Ranking zwischen den einzelnen Schulen.  Er gebe auch zu bedenken, dass die  Inspektionsberichte sehr umfangreich seien und daher bestehe die Gefahr, dass falsche Schlüsse daraus gezogen werden könnten.

Herr Leppin macht deutlich, dass jede Schule individuell entscheiden könne, ob der Bericht veröffentlicht werden solle oder nicht. Er bezweifle auch, dass die Schulen, an denen bisher noch keine Inspektion stattgefunden habe, schon im Vorfeld sagen könnten, ob sie zu einer Veröffentlichung der Ergebnisse bereit seien oder nicht. Dies sei sicher schwierig, so lange der Inhalt des Berichtes nicht bekannt sei.

Herr Franke vertritt die Auffassung, dass die Veröffentlichung keine Individualentscheidung jeder einzelnen Schule sein könne. Es werde durchaus eine Konkurrenzsituation zwischen den Schulen entstehen und man sollte vermeiden, dass es durch die Veröffentlichung positiver oder negativer Ergebnisse zur Verlagerung von Schülerzahlen komme. Dies wäre übrigens auch der Fall, wenn einzelne Schulen die Ergebnisse veröffentlichen würden, andere hingegen nicht. Aus einer Nichtveröffentlichung der Ergebnisse könnte der Schluss gezogen werden, dass diese nicht positiv ausgefallen seien. Eine Veröffentlichung sollte nach Befragung aller Schulleiter ganzheitlich erfolgen, nachdem alle Schulen von den Inspektoren besucht worden seien.

Frau Niemann vertritt die Auffassung, dass es gutes Recht jeder einzelnen Schule sein müsse, positive Ergebnisse veröffentlichen zu lassen. Zumindest sollte ihnen der Ausschuss hier nicht im Wege stehen. Auch dürften die Schulen nicht dazu gezwungen werden, abzuwarten, bis sämtliche Ergebnisse vorlägen. Ihres Erachtens bestünden hier entschieden zu viele Ängste.

Frau Theisen erklärt, dass die Schulleiter sich einheitlich dafür ausgesprochen hätten, die Ergebnisse nicht veröffentlichen zu lassen unabhängig davon, wie sie sich darstellen würden.

Herr Eisermann macht deutlich, dass auch die Möglichkeit bestehe, die Ergebnisse in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.  Dann seien sie der Presse grundsätzlich nicht zugänglich.

Herr Alder erinnert daran, dass der Ausschuss hier ohnehin keine Entscheidungsbefugnis habe. Diese liege allein bei den Schulen.  

Herr Preuß stimmt dem zu. Man sollte die Schulleiter hier auch in  keiner Form beeinflussen oder unter Druck setzen.

Herr Franke betont, dass man sich dennoch die Frage stellen müsse, ob man eine Veröffentlichung seitens des Ausschusses forcieren wolle oder nicht.   

Nach weiterer Diskussion erklärt Frau Niemann, dass man als  Schulträger durchaus das Recht und die Pflicht habe, sich darüber zu informieren, wo die Schwachstellen und wo die positiven Aspekte an den einzelnen Schulen lägen. Der Schulträger spiele hier eine sehr große Rolle. Daher sei es für den Ausschuss wichtig, die Ergebnisse der Berichte zu kennen. Sie schlage deshalb vor, die Ergebnisse der bereits erfolgten Inspektionen im nichtöffentlichen Teil der nächsten oder übernächsten Sitzung des AJFSS zu besprechen. Hierbei sollte es sich nicht um die gesamten, sehr umfangreichen Berichte handeln, sondern um eine Zusammenfassung der wichtigsten Dinge. Die betroffenen Schulleiter müssten in den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung eingeladen werden.  


TOP 11 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 12 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Frau Theis erinnert daran, dass in der vergangenen Sitzung ein Vortrag des Stadtjugendpflegers zur Zielerreichung 2009 in der Jugendpflege vorgesehen gewesen sei. Der Tagesordnungspunkt sei jedoch abgesetzt worden. Sie frage daher an, ob der Vortrag überhaupt noch gehalten werde.

Herr Leppin erklärt, dass der Vortrag für die heutige Sitzung angedacht gewesen sei. Durch eine Fortbildungsmaßnahme sei der  Stadtjugendpfleger am heutigen Tag jedoch verhindert. Der Vortrag sei nun für die Sitzung des AJFFS im September geplant. Da das Jahr dann schon weit vorangeschritten sei, denke man darüber nach, ob man neben einem Rückblick auf das Jahr 2009 auch darstelle, wie sich das Jahr 2010 bislang entwickelt habe.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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