Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales (AJFSS)

Mittwoch, 10. Februar 2010 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.11.2009

Protokoll:

Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 11.11.2009.

 
TOP 3 Vortrag des Stadtjugendpflegers zur Zielerreichung 2009 in der Jugendpflege - abgesetzt -

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

 
TOP 4 Konjunkturpaket II; Schaffung von innovativen Räumen (Räume mit besonderer Zweckbestimmung)

Beschluss:

a) Den Vorschlägen der städtischen Grundschulen zur Schaffung von Räumen mit                 

    besonderer Zweckbestimmung wird wie folgt zugestimmt:

    Grundschule Friedrichstraße:

    Klassenzimmer im Grünen

    Grundschule St. Ludgeri:

    Snoezelenraum

    Einbau einer Küchenzeile

    Grundschule Ostendorf:

    Universelles Mediensystem Technikunterricht

    Grundschule Lessingstraße:

    Einrichtung einer Schulküche

    Grundschule an der Pestalozzistraße:

    Modellklassenraum

    Snoezelenraum

    Grundschulaußenstelle Emmerstedt::

    Modellklassenraum

b) Es ist zu entscheiden, ob die nachstehenden Beschaffungswünsche der

    Grundschulen zur Schaffung von Räumen mit besonderer

    Zweckbestimmung realisiert werden sollen, wenn schulbezogen hierfür

    die notwendigen Haushaltsmittel nach vorrangiger Abwicklung der

    vorstehenden Maßnahmen zu Buchst. a) noch verfügbar sein

    sollten:

    Grundschule St. Ludgeri:

    Beschaffung von drei Notebooks

    Grundschule Ostendorf:

    Interaktive Wandtafel

    Grundschule Lessingstraße:

    Schaffung eines Werkraums

    Grundschule an der Pestalozzistraße:

    Großleinwand für die Aula

    Grundschulaußenstelle Emmerstedt:

    Neukauf von 3 PCs

    digitale Filmkamera mit Stativ

    Beamerdeckenaufhängung Aula

Die von der GS Pestalozzistraße/Außenstelle Emmerstedt gewünschten 3 PCs sollen nicht mehr angeschafft werden. Statt dessen sollen zwei WLAN-Router gekauft werden, um die PCs in den Klassenzimmern mit dem Internet verbinden zu können.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Leppin macht auf eine Änderung aufmerksam, die sich erst im Nachhinein ergeben habe. Für die Grundschule an der Pestalozzistraße/Außenstelle Emmerstedt sei in der Variante b) die Beschaffung von drei PCs vorgesehen gewesen. Zwischenzeitlich sei das gewünschte PC-Volumen jedoch schon erreicht worden. Daher sei es Wunsch der Schule, nunmehr zwei WLAN-Router anzuschaffen, damit die Computer mit dem Internet verbunden werden könnten. Die Kosten würden sich ungefähr im gleichen Rahmen bewegen.

Frau Weihmann erinnert daran, dass seitens der Grundschulen Ludgeri und Ostendorf daran gedacht worden sei, den benachbarten Pferdestall auszubauen. Sie frage daher an, was mit dem Pferdestall passieren solle.

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Im Rahmen der Auflistung von etwaigen Maßnahmenwünschen im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde von den Grundschulen Ostendorf und St. Ludgeri u.a. vorgeschlagen, den benachbarten sog. Pferdestall zu sanieren und auszubauen, um diesen für unterrichtliche Zwecke zu nutzen. Dieser Maßnahmewunsch wurde einerseits aus Kostengründen und andererseits aufgrund der Tatsache verworfen, dass mit Blick auf die in absehbarer Zeit zu prüfende Schließung einer Grundschule die Schaffung zusätzlicher Unterrichtsräumlichkeiten nicht angezeigt ist.

Frau Niemann nimmt Bezug auf den geplanten Snoezelenraum in der Grundschule an der Pestalozzistraße. Aus der Vorlage gehe hervor, dass der notwendige Bauunterhaltungsaufwand im Rahmen des Konjunkturpakets nicht realisiert werden könne, da im Haushalt 2010 bereits Mittel vorgesehen seien. Unabhängig davon finde man die Maßnahme im Beschlussvorschlag wieder.  Sie bitte hier um nähere Erläuterung.

Herr Leppin macht deutlich, dass es um die Zusätzlichkeit gehe. Es sei eingeplant gewesen, den zur Rede stehenden Raumbereich (ehemaliger Schulkindergarten) einer Sanierung zu unterziehen. Dafür seien im Haushaltsplan 2010 auch Mittel vorgesehen. Das Konjunkturpaket setze an der Stelle ein, wo Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden sollten. Da die Maßnahme bereits geplant gewesen sei, könne man im Bereich der Grundschule an der Pestalozzistraße über das Konjunkturpaket nur die Raumausstattung abwickeln.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 5 Antrag der Grundschule an der Pestalozzistraße auf Teilnahme am Regionalen Integrationskonzept (RIK) des Landkreises Helmstedt

Beschluss:

Der Teilnahme der Grundschule an der Pestalozzistraße (einschließlich der dort angebundenen Grundschulaußenstelle in Emmerstedt) am „Regionalen Integrationskonzept des Landkreises Helmstedt“ zum nächstmöglichen Termin wird zugestimmt. Es ist von der Stadt Helmstedt als Schulträgerin ein entsprechender Antrag beim Nds. Kultusministerium zu stellen.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß kündigt an, dass die Ortsräte Emmersetdt und Barmke zustimmen werden.

Herr Leppin ergänzt, dass die Angelegenheit auch mit beiden Ortsbürgermeistern erörtert worden sei.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 6 Änderung der Miet- und Nutzungsordnung des JFBZ

Beschluss:

Die Änderung der Miet- und Nutzungsordnung JFBZ/Stadtjugendpflege wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 7 Ferienpass 2010

Beschluss:

Der Preis für den diesjährigen Ferienpass wird ohne Eintrittskarte für das Waldbad Birkerteich auf 10,00 € und mit Eintrittskarte auf 16,00 € festgesetzt. In besonders begründeten Fällen kann der Ferienpass mit Badekarte für 10,00 € und ohne Badekarte für 5,00 € erworben werden. Für die Durchführung des Zeltlagers wird eine Kostenbeteiligung von 25,00 € pro Kind vorgesehen. Der Kostenbeitrag für die Tagesfahrten wird auf 3,00 Euro bzw. auf 2,00 Euro festgesetzt.



Protokoll:

Frau Niemann verweist auf die Vorlage.

Herr Gogolin fragt, ob es sich bei dem Besuch eines Reiterhofes um eine aufwendige Aktion handele oder ob man auf kostengünstige Möglichkeiten im Landkreis zurückgreifen werde. Er rege an, sich hier auch an den Reit- und Fahrverein Helmstedt und Umgebung zu wenden, damit sich größere Ausgaben reduzieren ließen.  

Frau Niemann begrüßt diese Anregung.

Herr Preuß macht deutlich, dass ein Reiterhof nicht vergleichbar sei mit einem Reitverein. Einem  Reiterhof liege ein völlig anderes Konzept zugrunde. Einen tatsächlichen Reiterhof gebe es im Landkreis Helmstedt nicht.

Herr Gogolin betont, dass er Informationen über Anbieter auf Vereinsebene habe, die durchaus in der näheren Umgebung anzutreffen seien. In Schöningen halte man z. B. ein spezielles Angebot für Kinder vor.

Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung:

Der Reit- und Fahrverein bietet auch in diesem Jahr wieder ein Angebot im Ferienpass an. Der zunächst angedachte Besuch auf einem Reiterhof (ggf. in der Nähe) wurde daher nicht weiter verfolgt.

Frau Niemann regt an, die Thematik noch einmal in der nächsten Sitzung anzusprechen, in der Herr Laser anwesend sein wird.

Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden


TOP 8 Bekanntgaben  
TOP 8.1 Neuwahl des Stadtelternrates

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Frau Niemann fragt, ob sich nun an der Ausschussbesetzung etwas ändern werde.

Frau Theis erklärt, dass sie zunächst Mitglied im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales bleiben werde. Bislang sei ihr nicht klar gewesen, dass sie auch Ausschussmitglied sein könne, wenn ihr Kind die Grundschule bereits verlassen habe. Die Thematik müsse jedoch im Stadtelternrat besprochen werden und ggf. müsse eine Neuwahl stattfinden. Sie wolle auch darauf aufmerksam machen, dass dem Ausschuss noch immer ein/e zweite/r Elternvertreter/in fehle. Im vergangenen Jahr habe zwar eine entsprechende Wahl im Stadtelternrat stattgefunden, doch hier sei es zu Problemen gekommen.

Herr Leppin verdeutlicht, dass der Stadtelternrat vorschlagsberechtigt sei für die Elternvertreter im AJFSS. Der Stadtelternrat habe bereits im vergangenen Jahr ein zweites Mitglied vorgeschlagen, welches vom Rat in den AJFSS berufen worden sei. Die Berufung sei dann jedoch nicht angenommen worden. Man habe nun erneut Kontakt zu Frau Witte als Vorsitzende des Stadtelternrates aufgenommen und um entsprechende Neuwahlen im Stadtelternrat gebeten. Bislang sei noch nicht darauf reagiert worden.

Herr Schatz nimmt Bezug auf die Bekanntgabe und fragt,  ob die Gymnasien und die Berufsbildenden Schulen nicht dem Stadtelternrat angehörten.

Herr Leppin erklärt, dass diese Schulen ebenfalls im Stadtelternrat vertreten seien. Durch ein drucktechnisches Versehen sei es jedoch dazu gekommen, dass in der Bekanntgabe die Seite 2 fehle.


TOP 8.2 Verwaltungs- und Unterhaltungskosten für Schulen; Kosten je Grundschüler

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herrn Schatz ist aufgefallen, dass die Kosten für die GS Emmerstedt relativ hoch seien. Dies erkläre sich durch Punkt 5 der Vorlage. Für ihn seien daher die Kosten ohne die Turnhalle von Interesse. Nur so könne man tatsächliche Vergleiche anstellen.

Herr Franke bezieht sich auf die Energiekosten, die an der GS Ostendorf im Vergleich zu den anderen Schulen recht hoch seien.  Dies könne nicht allein durch die Turnhalle begründet sein. Die GS Ostendorf sei teilweise zweigeschossig, die GS Pestalozzistraße im Vergleich dazu durchgehend eingeschossig. Die Energieeffizienz in einem zweigeschossigen Gebäude sei eher besser.  Daher ließen sich die hohen Heizkosten in der GS Ostendorf für ihn nicht erklären. Eventuell könne man die Energiekosten durch effizientere Heizungseinstellung, Lüften der Heizung etc. senken. Dies sollte mit dem technischen Personal vor Ort  besprochen werden. Was die - im Vergleich zu den anderen Schulen - hohen Reinigungskosten in der GS Lessingstraße anbelange, so gehe er davon aus, dass die Verwaltung hier eigenhändig für Optimierung sorge und es im Auge behalte, ob evtl. Kosten eingespart werden könnten.

Frau Niemann erinnert daran, dass der Pavillon kostenmäßig der GS Ostendorf zugeschlagen werde. Sie könne sich vorstellen, dass auch hier ein erheblicher Energieverbrauch entstehe.

Herr Leppin führt aus, dass die Reinigungskosten in den Grundschulen auf Gebäudereinigungsverträgen basieren würden. Diese seien Anfang des Jahres 2000 nach erfolgter Ausschreibung mit einer Firma abgeschlossen worden. Die ausgewiesenen Reinigungskosten seien Ausfluss des objektbezogenen Angebotes der Firma. Vergleiche man die GS Pestalozzistraße und die GS Lessingstraße miteinander, so könnten die unterschiedlichen Preise auch daraus resultieren, dass die GS Pestalozzistraße eingeschossig, die GS Lessingstraße hingegen mehrgeschossig sei. Hierdurch entstehe ein erhöhter Aufwand, da in einem mehrstöckigen Gebäude z. B. ein Mehr an Maschinen erforderlich sei. Zu den Energiekosten könne er keine detaillierten Angaben machen, hier müsste man das Gebäudemanagement integrieren.

Frau Weihmann erinnert daran, dass mit dem alten Haushalt jährlich eine detaillierte Aufstellung der zur Rede stehenden Kosten vorgelegen habe. Somit sei der Ausschuss immer gut darüber informiert gewesen, wie sich die Beträge zusammensetzen und entwickeln würden. Dieses Wissen sei nun leider verloren gegangen.

Herr Alder erklärt, dass man die vorliegende Aufstellung gewünscht habe, insbesondere im Hinblick auf die Jahre 2011 oder 2012. Darüber hinaus benötige man detaillierte Angaben, was den Baubestand, die Unterhaltungs- und Energiekosten usw. betreffe. Dies schließe Angaben über den Zustand der Heizungen sowie der Information, wann die Heizungen letztmalig erneuert worden seien, ein. Auch sei von Bedeutung, in welchem Gebäude demnächst kostenintensive Maßnahmen erforderlich seien.  Die Informationen sollten zu den kommenden Haushaltsberatungen vorliegen. Dies sei der Auftrag, den man der Verwaltung nunmehr erteilen müsse. Bei dem gegenwärtig zur Verfügung gestellten Zahlenmaterial handele es sich lediglich um eine Momentaufnahme. Wenn es wirklich dazu komme, dass man eine oder mehrere Schulen schließen müsse, dann benötige man entschieden mehr Informationen, da man über zahlreiche Faktoren Kenntnis haben müsse. Daher erbitte er von der Verwaltung eine dezidierte Aufstellung über den gegenwärtigem Sachstand, eine entsprechende Vorausplanung etc.

Herr Preuß rät an, auch die vergangenen Jahre rückwirkend zu betrachten.

Herr Wäterling nimmt noch einmal Bezug auf die Reinigungskosten in der GS Lessingstraße und weist darauf hin, dass die Angabe der Sprachheilklassen fehle. Infolge dessen könne man nicht nur 175 Schüler zugrunde legen. Vielmehr handele es sich um 212 Schüler. Es würden also Heizosten für 212 Schüler anfallen, was den Pro-Kopf-Betrag bereits erheblich verändere. Auch müssten vier Klassenräume mehr gepflegt werden, was Einfluss auf die Reinigungskosten habe. Hierfür nehme man im Gegenzug auch Miete ein.

Frau Ruppert-Cöppicus bittet zu berücksichtigen, dass auch an der GS Emmerstedt Mietverhältnisse bestünden.

Frau Niemann fasst zusammen, dass der Ausschuss zu den nächsten Haushaltsberatungen eine detaillierte Aufstellung wünsche. Bei der Ermittlung des Schüler-Pro-Kopf-Betrages sollten die Turnhallen Ostendorf und Emmerstedt den Schulen nicht direkt zugeschlagen werden.

Herr Leppin macht deutlich, dass dies nur möglich sei, wenn entsprechende Messeinrichtungen vorhanden seien. Hiervon gehe er jedoch aus.

Herr Eisermann vertritt die Auffassung, dass die Aufstellung auch die Größe der Schule beinhalten müsse. Die Quadratmeterzahl des Gebäudes sei eventuell von größerer Bedeutung als die Schülerzahl.

Herr Franke macht darauf aufmerksam, dass man immer wieder Personalkosten bei der Stadt einsparen wolle. Gleichzeitig erteile man der Verwaltung jedoch arbeitsintensive Aufträge, die seines Erachtens keinen Sinn machen würden. Er persönlich wünsche keine Aufstellung, die ein großes Zahlenwerk beinhalte, welches man lediglich statistisch zur Kenntnis nehmen könne. Für ihn seien allein die politisch entscheidungsrelevanten Kostenanteile von Bedeutung.

Nach weiterer Diskussion schlägt Frau Niemann vor, die Angelegenheit noch einmal in den Fraktionen zu besprechen. In der nächsten Ausschusssitzung sollte man der Verwaltung gegenüber klar definieren, welche Angaben in der Aufstellung enthalten sein müssten.


TOP 8.3 Kostenausgleich für auswärtige Kinder an Helmstedter Kindertagesstätten

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.

Herr Franke macht darauf aufmerksam, dass den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeräumt werde. Er frage sich, wie man unter dieser Voraussetzung mit der Vergabe der Hort- und Krippenplätze umgehe, wenn mehr Bewerber vorhanden seien als Plätze. Seines Erachtens könne es nicht sein, dass man auswärtige Kinder mit voller Gleichberechtigung bei der Vergabe der Plätze berücksichtige, während sich fremde Gemeinden nicht einmal am Kostenausgleich beteiligen wollten. Dies habe er sich nicht als Ergebnis der Anstrengungen, die die Stadt im Hinblick auf die Schaffung von Krippen- und Hortplätzen unternommen habe, vorgestellt. Seines Erachtens müsse diese Problematik durchaus diskutiert werden.

Herr Alder schließt sich dem an. Durch die Schaffung der Plätze belaste die Stadt  ihren Haushalt und laufe Gefahr, dass dieser nicht genehmigt werde. Es könne nicht sein, dass die zur Rede stehenden Gelder für auswärtige Kinder verausgabt würden.  

Frau Niemann gibt zu bedenken, dass die Eltern auswärtiger Kinder den höheren Kostenbeitrag zu zahlen hätten. Darüber hinaus würden auch in den anderen Gemeinden zahlreiche Krippenplätze geschaffen. Bei den Hortplätzen stelle sich dies in der Tat etwas anders dar. Es werde jedoch ohnehin schwierig sein, ein Kind, welches z. B. in Dobbeln wohne, nach der Schule nach Helmstedt zu bringen. Somit gehe sie davon aus, dass dies nicht stattfinden werde.

Herr Franke vermutet, dass die Krippenplätze in Helmstedt sehr beliebt sein werden. Zahlreiche Eltern hätten hier ihren Arbeitsplatz und da biete es sich an, sein Kind auch in einer Helmstedter Krippe unterzubringen. Man müsse sich als Kreisstadt schon damit beschäftigen, dass die hiesigen Kindertagesstätten großen Zuspruch haben werden unabhängig davon, ob Krippenplätze auch in anderen, kleineren Gemeinden zur Verfügung gestellt würden. 

Herr Eisermann verdeutlicht, dass die Stadt aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern verpflichtet sei, die Kinder aufzunehmen. Er wolle auch zu bedenken geben, dass sich der Landkreis an den Kosten der Plätze für auswärtige Kinder beteilige.  

Herr Leppin führt aus, dass man derzeit Anmeldeformulare erarbeite. In diesen müssten die Eltern u. a. erklären, wie sich ihre persönliche Bedarfssituation darstelle. Es würden auch Angaben über den Familienstand und die Berufstätigkeit der Eltern abgefragt. Wenn die Anmeldungen eingingen, könne man über diese Daten bereits eine gewisse Prioritätenfolge erkennen. Eine alleinerziehende Mutter, die auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sei, sei zumindest nach seiner Einschätzung ein anderer Fall als zwei Elternteile, die keinem Beruf nachgingen. Jedoch könnten auch sozialpädagogische Gründe  eine Rolle spielen und man werde versuchen, diese ebenfalls zu berücksichtigen.

Frau Weihmann rät an, zuerst einmal die Entwicklung abzuwarten. Würden dann tatsächlich Probleme auftreten, könne man immer noch entsprechende Regelungen treffen. Eventuell werde dies aber gar nicht der Fall sein.

Herr Franke erinnert nochmals daran, dass die Heimatgemeinden der betroffenen Kinder ihrer Verantwortung insofern nicht gerecht würden, als dass sie jeglichen Kostenausgleich von vornherein ablehnen würden. Hierfür komme also die Stadt Helmstedt auf. Er habe nichts dagegen, wenn Kinder aus fremden Gemeinden aufgenommen würden. Hierfür müsse jedoch ein Kostenausgleich stattfinden.

Herr Schatz schließt sich dem an.

Herr Preuß erinnert daran, dass es auch andere Bereiche gebe, in denen Dritte von den Investitionen der Stadt profitierten. Er denke da z. B. an das Brunnentheater. Dass man bei Kindern mit der Diskussion beginne, erscheine ihm etwas weit hergeholt. Darüber hinaus rate auch er dazu, die Entwicklung erst einmal abzuwarten.   

Herr Gogolin betont, die Vorlage so verstanden zu haben, dass man ohnehin keine Einflussmöglichkeit habe.

Frau Niemann fragt, wer letztendlich über die Aufnahme der Kinder entscheide. Sie gehe davon aus, dass dies die Kindertagesstätten sein würden.

Herr Leppin antwortet, dass die Entscheidung beim Träger liegen werde. Dies sei zumindest im Bereich der Kindergärten der Fall, und es handele sich um eine bewährte Verfahrensweise

Herr Alder erinnert daran, dass es keine Probleme geben werde, so lange freie Plätze vorhanden seien. Schwierig werde es erst, wenn die Plätze knapp seien. Dann stelle sich durchaus die Frage, wie man mit auswärtigen Kindern umgehe. Er befürchte, dass man zahlreiche auswärtige Kinder aufnehme und für Helmstedter Kinder dann kein Platz mehr vorhanden sei.

Frau Niemann bittet die Verwaltung, in Erfahrung zu bringen, wie andere, mit Helmstedt vergleichbare Gemeinden (z. B. Wolfenbüttel oder Goslar) mit der Problematik umgingen. Hier lägen sicher Erfahrungswerte vor. Mit Braunschweig oder Wolfsburg sollte man sich nicht vergleichen, da diese Städte über andere Mittel verfügten. Darüber hinaus bitte sie um abschließende Klärung, wer letztendlich tatsächlich über die Aufnahme der Kinder entscheide.


TOP 8.4 Integrative Beschulung von körperbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Grundschule an der Pestalozzistraße in Helmstedt

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 8.5 Einrichtung einer Kleingruppe im städtischen Kindergarten "Butterblume" in Barmke

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.


TOP 9 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Frau Niemann fragt an, wie sich die Situation darstelle im Hinblick auf die Horte, die demnächst an den Grundschulen Lessingstraße und Pestalozzistraße/Außenstelle Emmerstedt entstehen sollten. Für sie sei von Interesse, ob es bereits Anmeldungen gebe.

Herr Wäterling erklärt, dass ihm eine Anmeldung aus Schöningen vorliege.

Frau Ruppert-Cöppicus führt aus, dass der Trägerverbund ein Anmeldeformular entwickelt habe. Gleichzeitig sei eine detaillierte Beschreibung erstellt worden, die deutlich mache, welche Kosten auf die Eltern zukämen. Demnächst werde das Formular auch an Kindergärten und Schulen verteilt. Es gebe bereits Anfragen von Eltern, doch bisher habe man noch keine detaillierten Informationen erteilen können, da diese noch entwickelt werden mussten.

Frau Niemann bittet darum, dem Protokoll ein Anmeldeformular anzuhängen.

Anmerkung: Siehe hierzu Anlage zum Protokoll

Herr Franke fragt, inwiefern geklärt worden sei, ob der Trägerverbund rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen könne und welche Rechtsnatur er habe. Der Trägerverbund sei keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seines Erachtens sei er somit nicht dazu in der Lage, einen Verwaltungsakt mit Außenwirkung und Regelungscharakter zu erlassen.

Herr Leppin erklärt, dass der Trägerverbund seinen Informationen zufolge beabsichtige, einen eingetragenen Verein zu gründen.

Herr Franke geht davon aus, dass ein eingetragener Verein keinen Verwaltungsakt erlassen könne u. a. dahin gehend, ob Kinder aufgenommen würden oder nicht.

Frau Niemann erinnert daran, dass z. B. die Arbeiterwohlfahrt jahrzehntelange Erfahrungen im Kita-Bereich habe. Die AWO betreibe Krippen und Horte. Diese Trägerschaften seien lediglich in Helmstedt neu. Auch das Mütterzentrum betreibe schon seit langer Zeit einen Hort und hier sei diese Frage nie gestellt worden.

Herr Leppin führt aus, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nur den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gebe. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz werde hinzukommen. Es werde jedoch zumindest nach dem gegenwärtigen Rechtsstand keinen individuellen Rechtsanspruch eines Kindes auf einen Platz in einem Hort geben. Im Gesetz sei lediglich verankert, dass der Träger der örtlichen Jugendhilfe verpflichtet sei, ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Kindergartenplatzes treffe den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sei der Landkreis Helmstedt. Der Landkreis habe eine Vereinbarung über die Wahrnehmungszuständigkeit u. a. mit der Stadt Helmstedt beschlossen. Hierdurch sei die Stadt verpflichtet, das Vorhalten der entsprechenden Plätze wahrzunehmen. Wenn tatsächlich im Bereich eines Kindergartenplatzes ein Rechtsanspruch nicht erfüllt werden könne, sei der Anspruch jedoch eindeutig an den Landkreis Helmstedt, nicht an die Stadt zu stellen. Im Bereich des Kindergartenwesens sei es seit jeher gängige Praxis, dass über die Zurverfügungstellung der Plätze der Träger entscheide. Es würde sich um ein  konsequentes Weiterdenken handeln, wenn dies auch im Bereich der Horte fortgesetzt werde. Wenn darüber hinaus bestimmte Bedarfssituationen insbesondere im Hortbereich entstünden, sehe das Kinder- und Jugendrecht auch eine Ergänzung durch  Tagespflegeangebote vor. Gebe es also unversorgte Hortkinder, da kein Platz zur Verfügung stehe, so werde sich die Frage stellen, wie dieser bedarfsgerechte Anspruch zu realisieren sei. Dieser Fall könne durchaus eintreten, und dann müsse auf die Tagespflege verwiesen werden. Diese werde jedoch nicht von der Stadt, sondern vom Landkreis getragen. Er hoffe und vermute, dass sich durch dieses Konstrukt eine Entzerrung erreichen lasse. Man werde auch Erfahrungen sammeln und sehen, wie viel Anmeldungen vorlägen. Dann werde im Weiteren zu beraten und zu entscheiden sein, wie man auch das Hortangebot ausweiten könne.

Herr Wäterling ergänzt, dass die Vergabe der Hortplätte nur unter Mitwirkung der Schulen funktionieren könne. Es gebe hier zahlreiche Einzelfälle zu prüfen und zu regeln. Aktuell befänden sich an der GS Lessingstraße zwei Kinder, die ab Mittag andere Betreuungsgruppen besuchen würden. Die Kinder hätten ein Interesse daran, mittags an der GS Lessingstraße bleiben zu können. Derartige Fälle könnten bis hin zu  Ausnahmegenehmigungen reichen.

Nachdem die Gäste den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung. 

 

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