Termine

Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Rat

Donnerstag, 19. März 2009 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern sowie Fragen an die Ratsmitglieder und die Verwaltung zu stellen.

 
TOP 2 Fragestunde des Rates

Protokoll:

Die Fragestunde entfällt, da keine Anfragen an die Verwaltung gestellt worden sind.

 
TOP 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

Herr Eisermann berichtet, dass der Haushalt der Stadt Helmstedt am heutigen Tage von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sei. Hierbei wurden Teile des Haushaltssicherungskonzeptes beanstandet. Insbesondere wies der Landkreis auf die fehlende Begründung für den Anstieg der freiwilligen Leistungen und die Höhe der Kreditaufnahmen ab dem Jahre 2010 hin. Rechtskräftig werde der Haushalt 2009 ab dem 01.04.2009, was bedeute, dass ab diesem Zeitpunkt die vorgesehenen Investitionen in Angriff genommen werden können. Darüber hinaus bleibe festzustellen, dass die Stadt Helmstedt die erste Kommune im Landkreis Helmstedt sei, welche die Genehmigung für einen Haushalt erhalten habe, welcher nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen erstellt worden sei.

Des Weiteren könne er berichten, dass der Weg für die Sanierung des Parkhauses Edelhöfe nunmehr frei sei. Nach Erhalt des Ergänzungsgutachtens des Sachverständigen und den Bemühungen des von der Stadt Helmstedt beauftragten Rechtsanwaltes seien mittlerweile 75 % des Schadensbetrages, mithin 180.000,- Euro, auf dem städtischen Konto eingegangen. Hinsichtlich des noch ausstehenden Restbetrages habe man durchaus positive Signale erhalten. In diesem Zusammenhang müsse man wissen, dass die Ausführungs- und Sanierungsplanungen bereits abgeschlossen seien. Danach werde ein spezielles Sanierungs- und Verpressverfahren zum Einsatz kommen. Die Firma Geilenberg und Mörike GmbH habe zwischenzeitlich bestätigt, dass sie die Beschichtungsarbeiten selbst durchführen wolle. Die entsprechenden Angebotsunterlagen wird die Firma dem Architekten Behrens zukommen lassen. Dies bedeute, dass eine separate Ausschreibung nicht mehr notwendig sei. Bei entsprechender Witterung könne somit voraussichtlich spätestens Ende April/Anfang Mai mit den Beschichtungsarbeiten begonnen werden.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt den Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 18.12.2008

Protokoll:

Der Rat der Stadt Helmstedt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 18.12.2008.

 
TOP 5 Erweiterung der Hortgruppe in der ev.-luth. Kindertagesstätte St. Stephani

Beschluss:

1. Die Stadt Helmstedt unterstützt die Kirchengemeinde St. Stephani bei der Erweiterung des Hortangebotes auf 20 Plätze.

2. Die Stadt Helmstedt schließt nach Anpassung der Betriebserlaubnis einen Vertrag über den Betrieb sowie die Bezuschussung der Hortgruppe (Betriebsführungsvertrag) ab.

3. Die Stadt Helmstedt trägt die ungedeckten Kosten der zusätzlichen 8 Hortplätze in voraussichtlicher Höhe von derzeit ca. 800 € jährlich (ohne Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Gas). Bei Bedarf wird von der Stadt Helmstedt eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.128,57 € geleistet.



Protokoll:

Ratsmitglied Niemann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann merkt Frau Niemann an, dass von Bürgern immer wieder die Frage gestellt werde, weshalb man diese Horte überhaupt schaffe. Diese Frage sei vor dem Hintergrund berechtigt, dass es in der Stadt Helmstedt eine Ganztagsschule gebe. Des Weiteren würden zwei Helmstedter Grundschulen ein Ganztagsangebot anstreben und hätten einen entsprechenden Antrag beim Kultusministerium eingereicht. Leider müsse man konstatieren, dass die Grundschulen mit Ganztagsangebot nicht wirklich das halten können, was ihre Bezeichnung verspreche. Dies liege vor allem an der Tatsache, dass die Kinder um 14:30 Uhr nach Hause geschickt werden würden. Dies sei eine Uhrzeit, die nur den wenigsten Berufstätigen wirklich etwas nütze, da die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten in aller Regel viel später ende. Ein noch größeres Problem stelle darüber hinaus die Betreuung in den Ferienzeiten dar. Wenige berufstätige Eltern seien in der Lage, diese Wochen betreuungstechnisch komplett abzudecken. Dies seien die Gründe, weshalb es in der Stadt Helmstedt mittlerweile zwei Hortangebote gebe und die Nachfrage nach diesen Plätzen ungebrochen stark sei. Dazu müsse man wissen, dass es drei weitere Anträge von qualifizierten Trägern für ein entsprechendes Hortangebot gebe. Auf den ersten Blick erscheine diese Entwicklung etwas inflationär. Hierzu müsse man aber bedenken, dass die Stadt Helmstedt erst sehr spät in diesen Bereich investiert habe. Die Diskussion über fehlende Betreuungsangebote in der Stadt seien erst vor wenigen Jahren richtig in Gang gekommen. Mittlerweile hole man die Defizite mit riesigen Schritten auf, was nicht zuletzt an dem großen Interesse der Grundschulen und Kindergärten liege, entsprechende Angebote in ihren Einrichtungen zu schaffen. Zweifellos sei ein Hort am besten an der jeweiligen Grundschule aufgehoben. Dies würden Beispiele aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen klar belegen. In Helmstedt gebe es ein entsprechendes Hortangebot an den Grundschulen bislang nicht. Zwar hätten zwischenzeitlich drei Grundschulen ein solches Hortangebot beantragt, die Entscheidung hierüber stünde jedoch noch aus. Dies bedeute, dass man momentan auf die Einrichtungen zurückgreifen müsse, die bereits entsprechende Plätze geschaffen hätten. Insofern werde sich der Rat der Stadt Helmstedt den Wünschen und Anträgen der Kindergärten nicht verschließen. Diese Einrichtungen verfügen letztlich über das notwendige Know How, die ausgebildeten Erzieher und das benötigte Inventar. Insofern freue man sich über die Initiativen der Eltern, Erzieher und Lehrer, die allesamt darauf abzielen, das Betreuungsangebot in der Stadt Helmstedt zu optimieren. Natürlich sei die finanzielle Frage immer eine schwierige, aber man hoffe, gemeinsam mit Landkreis und Landesregierung zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Herr Dr. Dirksen betont, dass es Ziel der Kommunalpolitik in Helmstedt sein müsse, Ganztagsschulen zu schaffen. Bislang verfüge man nur über ein entsprechendes Angebot. Dies sei definitiv zu wenig. Er gehe davon aus, dass man mindestens zwei oder sogar drei Ganztagsschulen im Grundschulbereich benötige. Zu diesen Angeboten gehöre selbstverständlich auch ein Schulhort. Die von Frau Niemann dargestellten momentanen Defizite, was die materielle und personelle Ausstattung an den Schulen angehe, sehe er auch. Allerdings dürfe man das Ziel nicht aus den Augen verlieren, die Horte grundsätzlich an den Schulen zu etablieren. Es sei logisch und nachvollziehbar, dass es für die betroffenen Schüler besser sei, wenn sie ein entsprechendes Hortangebot im selben Gebäude wahrnehmen könnten, als wenn sie hierfür zunächst Wege in Kauf nehmen müssten, die wiederum mit Aufwand und Gefahren verbunden seien. Die jetzige Beschlusslage werde seine Fraktion mittragen, da sie dem Defizit geschuldet sei und andere kurzfristige Lösungen nicht zu realisieren seien. Trotzdem bleibe die Schaffung von Ganztagsschulen das erklärte Ziel der FDP-Fraktion.

Herr Schobert erklärt, dass auch seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Die hier vorliegende Erweiterung der Hortgruppe stelle einen weiteren wichtigen Eckpfeiler im Betreuungskonzept der Stadt Helmstedt dar. Klar sei, dass weitere Maßnahmen folgen werden. Ziel müsse es sein, Helmstedt zu einer familien- und kinderfreundlichen Stadt weiterzuentwickeln. Es gebe hinsichtlich dieser Thematik einen großen Konsens zwischen Bund, Ländern und den Kommunen. Nach seiner Meinung sei es zunächst einmal nicht wichtig, wo die Horte entstehen. Es gebe immer Argumente für die eine oder andere Einrichtung. Im vorliegenden Falle müsse man sich bei der Kirchengemeinde und dem Kindergarten bedanken, die dieses Projekt vorantreiben würden und sich bereit erklärt hätten, den entstandenen Bedarf zu decken.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 6 Änderung der Miet- und Nutzungsordnung des JFBZ/Stadtjugendpflege

Beschluss:

Die Änderung der Miet- und Nutzungsordnung JFBZ/Stadtjugendpflege wird in der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.



Protokoll:

Ratsmitglied Rosinski gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Strümpel erklärt, dass seine Fraktion dieser Vorlage zwar zustimmen werde, er aber darauf hinweisen wolle, dass er das gesamte Verfahren zur Nutzung des JFBZ als sehr ärgerlich empfinde. Schließlich seien es die Jungsozialisten gewesen, die diese Einrichtung eingeführt hätten. Nach seiner Meinung sei es eines demokratischen Staates nicht würdig, wenn man die politischen Jugendgruppen aus solch einer Einrichtung ausschließe. Die Jugendorganisationen der demokratischen Parteien seien keine Schmuddelkinder und gehörten deshalb in die Gesellschaft und in ein JFBZ. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass die Demokratie in der heutigen Zeit mehr denn je eine Stärkung gebrauchen könne. Der Diskurs mit Jugendlichen sei eine wichtige Aufgabe, die von den Jugendgruppen der demokratischen Parteien erfüllt werde. Nach seiner Auffassung dürften sich die demokratischen Parteien nicht eine bestimmte Ecke stellen lassen. Dasselbe gelte für die Jugendorganisationen. Deshalb sei es für ihn wichtig, dass demokratische Parteien am gesellschaftlichen Leben teilhaben würden. Dies funktioniere jedoch nicht durch einen Ausschluss.

Herr Preuß merkt an, dass er sich ganz besonders darüber freue, dass Herr Strümpel alle demokratischen Parteien angesprochen habe. Dies seien grundsätzlich alle Gruppierungen, die nicht vom Verfassungsgericht verboten worden seien. Das bedeute, dass alle Parteien im Helmstedter Rat demokratisch seien. Hinsichtlich der Satzung für die Nutzung des JFBZ könne er nur anmerken, dass diese nach demokratischen Gesichtspunkten erstellt worden sei. Entweder man lasse alle Gruppierungen zu, oder eben keine. Dies sei konsequent und nachvollziehbar. Es wäre ohnehin viel sinnvoller, wenn sich die demokratischen Parteien auf Diskussionsebene begegnen würden, statt ständig mit Verboten und Ausschlüssen zu arbeiten. Er verstehe sowieso nicht, welche Angst die hiesige Parteienlandschaft umtreibe, da noch niemals eine nationalistische Gruppierung versucht habe, das JFBZ für eigene politische Zwecke zu nutzen. Seine Fraktion werde dieser Satzung vorbehaltlos zustimmen.

Herr Franke betont, dass er die Aussagen des Ratsmitgliedes Preuß in dieser Form nicht stehen lassen könne. Sicherlich sei der Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert, dies bedeute jedoch nicht, dass die Partei für sich genommen demokratisch sei. Demokrat zu sein bedeute für ihn, aus innerer Überzeugung heraus zu handeln. Die NPD habe zumindest die Toleranzschwelle des Staates soweit überschritten, dass dieser ein Verbotsverfahren in Gang gesetzt habe. Das dieser gescheitert sei, habe bekanntermaßen eher formale Gründe gehabt. Dies bedeute, dass die Vertreter der NPD noch einen weiten Weg zurückzulegen haben, bevor sie sich ernsthaft als Demokraten bezeichnen dürften. Diese Tatsache werde man die Vertreter der NPD im Helmstedter Rat immer wieder spüren lassen. Natürlich werde er Herrn Preuß als Menschen respektieren und achten. In der politischen Auseinandersetzung gebe es jedoch immer dann klare Ansagen, wenn die Beiträge der NPD den üblichen kommunalpolitischen Rahmen verlassen würden. Die FDP-Fraktion werde keinerlei Propaganda dieser gerade noch erlaubten Partei akzeptieren und sich mit rechtsstaatlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Er denke auch, dass der Rat der Stadt Helmstedt einhellig der Meinung sei, dass die Vertreter der NPD gut daran täten, sich nicht selbst als lupenreine Demokraten zu bezeichnen. Sofern man die Chance und die rechtlichen Mittel habe, werde man sämtliche Veranstaltungen der NPD bekämpfen, auf denen Jugendliche mit rechtsradikalen Gedankengut infiltriert werden sollen.

Herr Schobert merkt an, dass auch er den kompletten Ausschluss der demokratischen Jugendgruppen bedauere. Allerdings dürfe man nicht wehrlos zusehen, wie eine Partei, die im tiefsten Kern verfassungsfeindlich und menschenverachtend sei, ihre Agitation in Jugendzentren durchführe. Es sei ein Zeichen des Helmstedter Rates, dass man das JFBZ keinerlei politischer Strömung aussetzen wolle. Dieses Zeichen sei notwendig, da die NPD gerade im Bereich der Jugend ihre Anwerbung in den vergangenen Monaten forciert habe. Es sei wichtig und notwendig, die Jugendlichen in Helmstedt vor dieser Art Propaganda zu schützen. Wie es um die Demokratie in der NPD bestellt sei, könne man dem aktuellen Verfassungsschutzbericht entnehmen. Dort seien eine Vielzahl von Aktivitäten aufgelistet, die zeigen, welches Ziel die NPD tatsächlich verfolge. Dieser Partei gehe es schlichtweg um die Abschaffung der Bundesrepublik in ihrer derzeitigen Form. Man könne nur hoffen, dass die derzeitige finanzielle Schieflage der NPD dazu führe, dass sich die Partei auflöse.

Herr Dr. Birker gibt zu Bedenken, dass Adolf Hitler im Jahre 1933 auch auf demokratischem Weg an die Macht gekommen sei. Dies bedeute noch lange nicht, dass er demokratisch gedacht oder gehandelt habe. Hitler sei genauso wie seine Partei ein zutiefst menschenverachtender und antidemokratischer Faschist gewesen, was sich im späteren Verlauf der Geschichte auch auf brutale und schlimmste Weise gezeigt habe. Aus dieser Geschichte sollte das deutsche Volk und die deutsche Politik lernen. Es sei einfach unverständlich, weshalb sich der Rechtsextremismus noch heute mit dieser so dunklen Vergangenheit rühme und schmücke. Demokratie sei keine Worthülse. Sie müsse mit Leben und Taten gefüllt werden. Vor diesem Hintergrund müsse man feststellen, dass die NPD keine demokratische Partei sei.

Herr Gehrke erklärt, dass ein Verbot der politischen Jugendarbeit im JFBZ dazu führe, dass man sich als Kommunalpolitiker selbst in eine gewisse Schmuddelecke stelle. Immerhin müsse man bedenken, dass diese Einrichtung mit öffentlichen Mitteln unterhalten werde. Dazu gebe es bekanntermaßen in der Öffentlichkeit ein erhebliches Imageproblem der demokratischen Parteien und der Politik im Allgemeinen. Hier würde sich die Chance bieten, dieses Bild zumindest etwas zu korrigieren, indem man mit der Basis, mit jungen Menschen, ins Gespräch kommen würde. Anderenfalls stelle man sich auf eine Stufe mit den Stammtischparolen, die stets die Politik für alle Probleme in der Welt verantwortlich machen würden. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, dass man noch einmal intensiv über die Frage der Zulassung politischer Jugendgruppen nachdenke. Nach seiner Meinung gebe es auch andere Wege, um extremistische Parteien von einer Nutzung auszuschließen.

Herr Preuß betont, dass Ausgrenzung nach seiner Meinung keine Lösung sei. Er verstehe nicht, weshalb die großen Parteien nicht in der Lage seien, sich demokratisch und politisch mit der NPD auseinanderzusetzen. Fakt sei, dass er sich persönlich ebensowenig wie die Partei niemals in Helmstedt undemokratisch verhalten habe. Letztlich sei er in einer freien, demokratischen und geheimen Wahl von einer Vielzahl Helmstedter Bürgern gewählt worden. Vielleicht sollten sich die Redner einmal Gedanken darüber machen, dass sie mit ihren Vorwürfen auch diese Personen verletzen.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 31 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden


TOP 7 Änderung der Entgeltordnung für Kitas; 1. Schritt

Beschluss:

1. Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

2. Die im Beschluss des Rates der Stadt Helmstedt vom 15.02.2007 enthaltene Deckelung des Zuschussbetrages für das Mütterzentrum Helmstedt auf 4.000,00 Euro/Monat wird aufgehoben. Im Rahmen des vorgesehenen Neuabschlusses der Betriebsführungsverträge wird der Vertrag mit dem Mütterzentrum entsprechend geändert.

3. Die Entgelte für die Kinderkrippen werden aus der Tabelle entfernt und wie folgt geregelt: Für einen Kinderkrippenplatz in der Stadt Helmstedt sind 10 % des Nettoeinkommens zu zahlen, wobei mindestens 160 Euro und maximal 300 Euro erhoben werden.



Protokoll:

Ratsmitglied Ay gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Frau Niemann erklärt, dass wesentlicher Bestandteil dieser neuen Entgeltordnung die sogenannte Geschwisterregelung sei. Dies bedeute, dass Eltern, welche mehrere Kinder in Hort, Kindergarten oder Krippe untergebracht haben, zukünftig für Geschwisterkinder nur noch 50 % des fälligen Entgeltes zu zahlen haben. Diese Regelung sei zwar politisch konsensfähig und auch in den entsprechenden Ratsgremien beschlossen worden, sie konnte aber bislang nicht in Kraft treten, weil sie der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates unterliege. Bislang habe man in der Stadt Helmstedt weder einen Hort noch eine Krippe gehabt. Das erkläre auch, weshalb man sich mit der Entgeltordnung erst einmal ausführlich habe beschäftigen müssen. Zweiter wichtiger Punkt in der Entgeltordnung sei die Entgelthöhe für die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in der Kinderkrippe. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Satz sei viel zu hoch gewesen, so dass sich die Politik nach langem Ringen und kontroversen Diskussionen auf wesentlich reduzierte Entgelte habe einigen können. Konkret habe man neben einem reduzierten Mindestentgelt auch eine Obergrenze eingeführt. In Zahlen ausgedrückt heiße das, dass Eltern zukünftig mindestens 160 Euro, höchstens jedoch 300 Euro für einen Ganztagskrippenplatz zu bezahlen hätten. Zwischen diesen Grenzen würden sich die Entgelte am monatlichen Nettoeinkommen orientieren. Grundsätzlich seien 10 % des Nettoeinkommens als Beitrag zu entrichten.

Herr Allers erklärt, dass er hinsichtlich der Untergrenze in Höhe von 160 Euro arge Bedenken habe. Im Übrigen mache für ihn die Untergrenze mathematisch betrachtet keinen Sinn. Sofern jemand 1.250 Euro verdiene, müsste er nur 125 Euro zahlen und eben nicht 160 Euro. Das Wort "mindestens" mache in dieser Staffelung überhaupt keinen Sinn.

Herr Strümpel betont, dass es unabhängig von dieser Frage trotzdem eine äußerst gerechte Lösung sei, wenn die Entgelte in dieser Art und Weise gestaffelt werden würden.

Herr Eisermann erklärt, dass Herrn Allers Bedenken durchaus berechtigt seien. Insofern schlage er vor, dass man in Stufe I einen Betrag von 160 Euro festschreibe und das Wort "mindestens" streiche.

Herr Franke merkt an, dass man in Stufe II den Mindestbetrag von 160 Euro aufnehmen müsse, da er nur dort mathematisch Sinn mache.

Frau Niemann erinnert daran, dass man diese Entgeltordnung heute beschließen müsse. Im Übrigen müsse man wissen, dass die hier in Rede stehenden Stufen ausschließlich für die Nutzung von Kindergärten und Horte gelte. Für die Kinderkrippe gebe es keine Stufenregelung.

Herr Schobert schlägt vor, dass man sich während einer kurzen Sitzungsunterbrechung auf eine tragfähige Lösung verständige.

Sodann unterbricht der Ratsvorsitzende die Sitzung für 10 Minuten.

Anschließend erklärt Herr Eisermann, dass man die Krippenentgelte aus den Stufenregelungen herausnehme. In der Folge füge man für die Krippenentgelte eine extra Spalte ein, wo die Entgelte für die Kinderkrippe wie folgt festgelegt werden. Grundsätzlich sind 10 % des monatlichen Nettoeinkommens zu zahlen. Die Stadt Helmstedt erhebt dabei einen Mindestbetrag von 160 Euro und einen Höchstbetrag von 300 Euro.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 8 Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2007

Beschluss:

Gemäß § 101 Abs. 1 NGO beschließt der Rat über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.



Protokoll:

Ratsmitglied Viedt gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 32 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden


TOP 9 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009; - Konjunkturpaket II -

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 10 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan E 325 "Braunschweiger Straße/Harsleber Torstraße"; - Aufstellungsbeschluss -

Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes E 335 „Braunschweiger Straße/Harsleber Torstraße“ für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Ratsmitglied Wiesenborn gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Preuß merkt an, dass ihm persönlich die Ursprungsvorlage V 33/09 lieber gewesen wäre. Der Beschluss einer größeren Verkaufsfläche wäre an dieser Stelle sinnvoller und konsequenter gewesen. Er gehe davon aus, dass der Investor aufgrund der hier zu beschließenden Beschränkung von seinem Bauinteresse Abstand nehmen werde. Er hoffe, dass die Bebauung des Geländes an den Edelhöfen tatsächlich erfolgen werde. Schlimmstenfalls habe man in einem Jahr überhaupt keine Bebauung, weder an der Braunschweiger Straße noch an den Edelhöfen. Trotzdem werde er diesem Beschlussvorschlag zustimmen. Es gehe einfach nur darum, dass man genau beobachte, wie sich der Investor an den Edelhöfen verhalte. Verhindert werden müsse, dass man letztlich mit leeren Händen dastehe.

Herr Franke erwidert, dass die Aussage des Ratsmitgliedes Preuß ein typisches Beispiel für dessen politisches Handeln sei. Zunächst werden Bedenken geäußert, dann wird doch zugestimmt und letztlich wird, im Falle des Scheiterns eines Projektes, auf die Bauchschmerzen hingewiesen, welche man schon von Anfang an gehabt habe. Fakt sei, dass sich die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder darüber gefreut habe, dass nach jahrelangem Leerstand und fehlender Verkaufsmöglichkeiten für das Grundstück an den Edelhöfen endlich ein Investor gefunden werden konnte. Seine Fraktion wolle diese Chance nutzen. Zugegebenermaßen habe die Stadt Helmstedt das Gelände damals zu einem zu hohen Kaufpreis erworben. Nunmehr werde das Grundstück allerdings zu einem Preis veräußert, der zumindest den Schaden in erträglichem Maße halte. Man dürfe auch nicht vergessen, dass dieses Areal im Sanierungsgebiet liege, dessen Grundausrichtung eine zukünftige Quartiersaufwertung zum Ziel gehabt habe. Er sei sich darüber hinaus sicher, dass auch der Bau des Parkhauses zu diesen positiven Entwicklungen beigetragen habe. Sicherlich gebe es hinsichtlich der Bebauung des Geländes an den Edelhöfen keine Garantien, allerdings sei man als Kommunalpolitiker gehalten, auch mal etwas zu riskieren, um die Stadtentwicklung entscheidend voranzutreiben. Mit diesem Risiko gehe die Übernahme einer gewissen Verantwortungsbereitschaft einher, welche er bereit sei, zu tragen. Vor diesem Hintergrund bitte er den Ratsherrn Preuß entweder hinter diesem Projekt zu stehen oder aber deutlich zu machen, dass er nicht bereit sei, dieses Risiko einzugehen. Des Weiteren bitte er zur Kenntnis zu nehmen, dass der Investor für das Projekt an der Braunschweiger Sraße ursprünglich mit völlig anderen Plänen und Vorstellungen an die Stadt Helmstedt herangetreten sei. Insofern könne er nicht erkennen, weshalb dieser Investor sich in irgendeiner Weise benachteiligt fühlen sollte. Fakt sei, dass man ihm genau die Bebauung gewähre, die er ursprünglich geplant und vorgestellt habe. Darüber hinaus beschließe man hier lediglich einen Aufstellungsbeschluss, was bedeute, dass man sich in keiner Weise festlege, wie die einzelnen Bestimmungen eines noch zu fassenden Satzungsbeschlusses genau aussehen werden. So gesehen seien gewisse Veränderungen zukünftig immer noch möglich.

Herr Schobert erklärt, dass sich die Stadt Helmstedt in der komfortablen Situation befinde, die Realisierung zweier Großprojekte miteinander abwägen zu können. In diesem Zusammenhang weise er auch darauf hin, dass man mit der Bebauung des Geländes an den Edelhöfen auch ein weiteres Großprojekt der Stadt Helmstedt vorantreibe. Er spreche konkret von der Ansiedlung eines Designer-Outlet-Centers an der Emmerstedter Straße. Die Beschlüsse hinsichtlich der Bebauung an den Edelhöfen und an der Braunschweiger Straße korrespondieren mit diesem herausragenden Projekt an der Helmstedter Peripherie. Mit der Genehmigung des Baus eines DOC in Soltau sei ein erster Schritt in die Richtung getan worden, welcher auch die Realisierung eines Outlet-Centers in Helmstedt in greifbare Nähe rücken würde. Dieses Center habe eine kontroverse Diskussion unter den Einzelhändlern der Helmstedter Innenstadt ausgelöst, dessen Ergebnis gewesen sei, dass die Stadt Helmstedt sich bemühen müsse, durch weitere Maßnahmen den innerstädtischen Handel zu stärken. Er denke, dass gerade die Realisierung des Projektes an den Edelhöfen ein Baustein zur Stärkung des innerstädtischen Handels sei. Demzufolge müsse man die Bebauung an den Edelhöfen unter einem ganz anderen Gesichtspunkt betrachten als das Projekt an der Braunschweiger Straße. Folgerichtig sehe die Mehrheit des Rates der Stadt Helmstedt auch eine klare Priorität bei der Bebauung der Edelhöfe. Natürlich sei es keine angenehme Entscheidung, wenn man einem Investor im Grunde nicht die Möglichkeiten einräumen könne, die er gerne hätte. Er denke aber schon, dass der Beschluss hinsichtlich der Braunschweiger Straße einem Interessenten die Möglichkeit eröffne, ein attraktives und lohnendes Projekt umzusetzen. Abschließend verweise er auf die Äußerung seines Vorredners Herrn Franke, welcher behauptet habe, dass die Stadt Helmstedt das Gelände an den Edelhöfen zu einem zu hohen Kaufspreis erworben habe. Nach seiner Erinnerung sei es so, dass der jetzige Verkaufspreis den damaligen Kaufpreis sogar übersteige.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 11 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einstellung der Brenntage in Helmstedt

Beschluss:

a) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.

b) Die Beibehaltung der bisherigen Handhabung mit 4 Brenntagen wird beschlossen. Die Brenntage werden auf den 03.04.2009, 17.04.2009, 18.09.2009 und 10.10.2009 festgelegt.



Protokoll:

Ratsmitglied Winkelmann gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Winkelmann betont, dass seine Fraktion eigentlich die Erwartung hatte, dass der Antrag in den Fachausschüssen beraten werde. Dies habe der Rat in seiner letzten Sitzung immerhin beschlossen. Nunmehr müsse man feststellen, dass von einer Beratung in den jeweiligen Gremien nicht die Rede sein könne. Die großen Fraktionen hätten lediglich lapidar erklärt, dass man die bisherige Regelung beibehalten wolle. Die von Zuhörern und engagierten Bürgern vorgetragenen Bedenken blieben ebenso ungehört wie sein Vortrag. Ratsmitglied Rohm habe wenigstens die Einrichtung einer Beschwerdestelle angeregt, wobei sich die Frage stelle, welchen Sinn eine solche Stelle mache. Ein wenig Hoffnung habe seine Fraktion in die Landesverordnung gehabt, welche die Genehmigung von Brenntagen durch eine Kommune nur bis zum 31.03.2009 vorgesehen habe. Leider sei man auch hier enttäuscht worden, da das zuständige Ministerium die Gültigkeit dieser Verordnung bis zum 31.03.2014 verlängert habe. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Forderung des Ratsmitgliedes Schobert, welcher sich in der letzten Ratssitzung für die Erhöhung der Brenntage ausgesprochen habe, damit sich die Belastung für die Bürger und die Umwelt besser verteile. Immerhin bedeute diese Aussage, dass auch der Landtagsabgeordnete Schobert durchaus eine Belastung durch die Brenntage anerkenne. In der ersten Verwaltungsvorlage sei den Ratsmitgliedern mitgeteilt worden, welche Schadstoffe durch das Verbrennen von pfalnzlichen Abfällen freigesetzt werden würden. Hierbei handele es sich neben Kohlendioxid um Stoffe wie Kohlenmonoxid, Terpine, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff, organische Säuren, Zyanid-Verbindungen, chlorhaltige Spurengase sowie erhelbliche Mengen von Feinstaub. Dies alles einzuatmen dürfte der Gesundheit nicht gerade zuträglich sein. Die große Mehrheit des Rates sei jedoch bereit, die Helmstedter auch zukünftig an 4 Tagen im Jahr dieser Belastung auszusetzen. Dies stinke aus Sicht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. Vor einigen Tagen habe er in dieser Angelegenheit an einer Bezirks-Versammlung der Kleingärtner in Helmstedt teilgenommen. Entgegen seiner Befürchtung habe sein Wortbeitrag zum diesem Thema sogar Zustimmung und Applaus hervorgerufen. Fakt sei, dass es neben der Verbrennung wesentlich umweltfreundlichere Alternativen zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle gebe. Beispielsweise sei es möglich, einen Container auf dem Gelände des Kleingartenvereins zu installieren, in den Gartenabfälle entsorgt werden können. Sofern sich jeder Kleingärtner mit einem kleinen Obolus an der anschließenden Entsorgung beteiligt, stelle diese Möglichkeit durchaus eine sinnvolle Alternative zum Verbrennen dar. Aus Sicht seiner Fraktion sei es aus menschen-, tier- und umweltrechtlichen Gesichtspunkten nicht  länger akzeptabel, dass durch die Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen Luftschadstoffe in erheblichen Mengen freigesetzt werden.

Herr Strümpel merkt an, dass er die Position der Fraktion Bündnis90/Die Grünen durchaus verstehen könne. In seiner Fraktion sei diese Thematik sehr kontrovers und emotional diskutiert worden. Letztlich werde seine Fraktion nicht geschlossen für den Beschlussvorschlag stimmen. Entgegen der Auffassung des Ratsmitgliedes Winkelmann gebe es in den Reihen der Kleingärtner eine eindeutige Haltung zu den Brenntagen. Der Bezirksvorsitzende habe ihm gegenüber erklärt, dass man die Beibehaltung der jetzigen Regelung wünsche. Darüber hinaus müsse man zur Kenntnis nehmen, dass auch die Bevölkerung sehr unterschiedlicher Auffassung sei, was die Beibehaltung der Brenntage angehe. Dies alles zeige, dass es sich um kein einfach Thema handele. Nach seiner Kenntnis sei es aber nicht korrekt, von 4 Brenntagen zu sprechen, da es sich lediglich um 2 Brenntage und zwei entsprechende Ersatztermine handele. Darüber hinaus plädiere er dafür, dass die vom Ratskollegen Rohm geforderte Meldestelle eingerichtet werde. Es habe in der Vergangenheit einen gewissen Missbrauch gegeben und dieser müsse zukünftig durch entsprechende Kontrollen minimiert oder möglichst ausgeschlossen werden. Abschließend betone er noch einmal, dass der heutige Beschluss lediglich das unterste Limit darstelle und insofern als Kompromiss zu werten sei.

Herr Junglas erklärt, dass der Beschluss von zwei Brenntagen und zwei entsprechenden Ersatztagen eine Reduzierung bedeuten würde. Bislang habe man 4 volle Brenntage in Helmstedt angeboten. Hinsichtlich der geforderten Meldestelle weise er darauf hin, dass man in den letzten Jahren einen Anrufbeantworter eingesetzt habe, welcher die Beschwerden von Bürgern aufzeichnen sollte. Die Erfahrung habe gezeigt, dass es zu keinerlei Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen sei.

Herr Dr. Dirksen betont, dass er die Argumentation des Ratskollegen Winkelmann durchaus nachvollziehen könne. Es stelle sich jedoch die Frage, ob man gegenüber dem Bürger immer mit Verboten agieren müsse. Nach seiner Meinung sei es wesentlich sinnvoller, wenn man die Bevölkerung über die Vor- und Nachteile aufkläre und informiere. Die ohne Zweifel immer wieder vorkommende missbräuchliche Anwendung der Brenntage müsse durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung minimiert werden. Die Bevölkerung müsse mittels Aufklärung über die rechtlichen Bestimmungen informiert werden. Ein Verbot könne in diesem Bereich nur als letztes Mittel gelten. Aus den genannten Gründen werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zustimmen.

Frau Niemann weist darauf hin, dass der vorgesehene Brenntag am 18.04. mit dem gleichzeitig stattfindenden Frühjahrputz zusammenfalle. Dies halte sie für unglücklich und schlage deshalb vor, dass man den Termin des Brenntages noch einmal ändere.

Herr Schobert merkt an, dass die von Herrn Winkelmann vorgetragenen Argumente durchaus gewichtig seien. Letztlich müsse man eine Entscheidung treffen. Er denke, dass man mit der Beibehaltung der Brenntage insbesondere die Leute unterstütze, die größere Gärten zu bewirtschaften hätten. Diese Menschen hätten in aller Regel große Probleme damit, den Grünschnitt auf andere Art und Weise zu entsorgen. Insgesamt befinde man sich in einem Abwägungsprozess, wobei er auch einmal darauf hinweisen wolle, dass niemand gezwungen werde, seine Gartenabfälle zu verbrennen. Man gebe den Bürgern lediglich die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, eine Wahl hinsichtlich der Verbrennung von Grünschnitt zu treffen. Er sei sich sicher, dass dieses Thema auch zukünftig für kontroverse Diskussionen in ganz Niedersachsen sorgen werde. Nach seiner Meinung diene die Möglichkeit des Verbrennens vor allem aber auch den älteren Mitbürgern, welche nicht mehr in der Lage seien, den schweren Grünschnitt bündelweise bis an die Straße zu schleppen. Ein Punkt, den er sehr verwirrend finde, sei die Aussage des Ersten Stadtrates Junglas, wonach es sich bei der Festlegung von 2 Brenntagen und 2 Ersatzterminen um eine Reduzierung der bisherigen Regelung handele. Nach seiner Meinung habe der Verwaltungsausschuss 4 Brenntage festgelegt. Von Ersatzterminen sei im Beschlussvorschlag keine Rede. Dies würde auch wenig Sinn machen, denn die Festlegung auf nur zwei Brenntage würde die Konzentration der Belästigung noch weiter schüren. Dies könne wohl kaum gewünscht sein und deshalb habe sich seine Fraktion auf den Kompromiss von 4 Brenntagen geeinigt. Eine wie auch immer geartete andere Regelung sei ihm nicht bekannt.

Herr Abry stellt klar, dass der Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsausschusses von 4 Brenntagen spreche. Ersatztermine seien nicht genannt worden.

Herr Preuß betont, dass der Verwaltungsausschuss seiner Erinnerung nach der Alternative 2 des Beschlussvorschlages zugestimmt habe. Danach werde die alte Regelung mit 4 Brenntagen beibehalten. Er weise im Übrigen darauf hin, dass die Einführung von Ersatztagen zu weiteren Problemen führe. Ihn würde beispielsweise interessieren, ab welcher Witterung der Ersatztag in Kraft trete und wie dieses Inkrafttreten der Bevölkerung bekannt gemacht werden würde. Darüber hinaus frage er sich, ob schon jemals kontrolliert worden sei, welche Schadstoffe bei offenen Kaminen oder beim Grillen entstehen würden. Solcherlei Zahlenspiele, wie die von Herrn Winkelmann, sind für ihn nichts anderes als Effekthascherei, da sie nicht berücksichtigen, dass es genügend andere Quellen gebe, die ähnliche Schadstoffe in die Atmosphäre blasen würden.

Herr Gehrke verweist auf die der Vorlage angehängte Anlage, über eine Luftverschmutzungsanalyse nach dem Verbrennen von Gartenabfällen, der Landeshauptstadt Magdeburg. Fazit dieses Berichtes sei, dass die missbrächliche Nutzung des Brenntages eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass eine erhebliche Anzahl von Menschen starke gesundheitliche Probleme habe, wenn Gartenabfälle in konzentriertem Maße verbrannt werden würden. Betroffen sei vor allem Asthmatiker und Menschen mit anderen Erkrankungen der Atemwege. Ihm gehe es bei der ganzen Diskussion weniger um Kleintiere oder Mikroorganismen als vielmehr um die Menschen, welche in die Häuser flüchten müssen, wenn der Nachbar sein Feuer schürt. Da er davon ausgehe, dass die Brenntage eine Mehrheit im Rat finden werden, wolle er die Verwaltung bitten, dass man die Beschwerdestelle nicht mit einem Anrufbeantworter sondern mit einem zuständigen Mitarbeiter besetze. Dies solle gewährleisten, dass etwaigen Beschwerden aus der Bevölkerung sofort nachgegangen werden könne. Ein einfacher Anrufbeantworter reiche hierfür auf keinen Fall aus.

Frau Niemann fragt noch einmal nach, wie man mit der Terminkollision am 18.04.2009 ungehe.

Herr Eisermann erklärt, dass man den Brenntag auf den 17.04.2009 vorverlege.

Herr Gehrke fragt noch einmal nach, wie die Verwaltung mit den Beschwerden der Bürger umzugehen gedenke.

Herr Junglas erwidert, dass eine flächendeckende Überprüfung der Stadt Helmstedt personell nicht zu leisten sei. Er weise aber noch einmal darauf hin, dass es in der Vergangenheit zu keinen Beschwerden seitens der Einwohner gekommen sei.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen folgenden


TOP 12 Gewährung von Zuschüssen für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben in Helmstedt; Änderung der Förderrichtlinien

Beschluss:

Die im Haushalt der Stadt Helmstedt vorgesehenen Mittel zur Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben werden unter Anwendung der anliegenden überarbeiteten Förderrichtlinie vergeben. Sie gilt für alle nach dem 31.12.2008 gestellten Förderanträge.



Protokoll:

Ratsmitglied Franke gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Franke betont, dass er diese Einschränkung ausdrücklich begrüße. Aus Sicht der FDP-Fraktion reiche diese Reduzierung jedoch bei weitem noch nicht aus. Die Vorlage mache deutlich, dass die Stadt Helmstedt in den letzten Jahren erhebliche Zuschüsse für den Einbau von monovalenten bzw. bivalenten Gasantrieben gewährt habe. Dies sei deshalb zu kritisieren, weil die Zuschüsse der Stadt Helmstedt kreditfinanziert seien und die entsprechenden Antragsteller bereits Mittel aus anderen Förderprogrammen erhalten hätten. Nach seiner Meinung sei es nicht Aufgabe einer Kommune derartige ökologisch sinnvolle Maßnahmen zu fördern, da hierfür an anderer staatlicher Stelle entsprechende Mittel zur Verfügung stehen würden. Diese Behörden würden mit den notwendigen Steuermitteln ausgestattet, so dass es keinen Sinn mache, wenn sich die Stadt Helmstedt diese Art der Förderung heranziehe, zumal man dazu finanziell nicht in der Lage sei. Abschließend weise er darauf hin, dass keines der Projekte mit der Förderung der Stadt Helmstedt stehe oder falle. Die Bürger würden diese Projekte unter einem ganz anderen Gesichtspunkt realisieren und würden dies auch dann tun, wenn es seitens der Stadt Helmstedt keinerlei Zuschüsse gebe.

Herr Winkelmann erwidert, dass nicht nur Bund und Land in der Verpflichtung stehen würden, etwas für den Schutz der Umwelt zu tun. Gerade die Kommunen müssten in ihrem Bereich dafür sorgen, dass die ökologisch sinnvollen Maßnahmen unterstützt und gefördert werden. Letztlich gehe es nur darum, gewisse Anreize zu schaffen. Man dürfe auch nicht verkennen, dass die Palette der förderfähigen Maßnahmen viel breiter sei, als er hier immer wieder diskutiert werde. Zudem müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die entsprechenden Haushaltsmittel in den letzten Jahren bereits mehrfach gekürzt worden seien. Abschließend verweise er noch einmal auf den bereits mehrfach bewiesenen Effekt, dass diese Förderungen auch immer mit einem wirtschaftlichen Nutzen der heimischen Wirtschaft einhergehen würden.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt mit 30 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgenden


TOP 13 Brunnental; Ratsantrag von Herrn Alfred Gogolin und aktuelle Maßnahmen

Beschluss:

Zur Weiterentwicklung des Brunnentals werden die im aktuellen Haushaltsplan vorgesehen Baumaßnahmen umgesetzt und die Planung und Umsetzung der vom Agenda 21 Arbeitskreis entwickelten Maßnahmen im Rahmen des FEMO-Projektes sowie die Ergebnisse des Arbeitskreises Lappwald werden nach Kräften unterstützt. Darüber hinausgehende Sonderkonzepte im Sinne des Ratsantrags von Herrn Alfred Gogolin werden im Jahr 2009 nicht erstellt.



Protokoll:

Ratsmitglied Dehning gibt den Sachverhalt anhand der Vorlage bekannt und verliest den Beschlussvorschlag.

Herr Gehrke berichtet, dass es seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe gebe, welche sich mit der weiteren Entwicklung des Lappwaldes beschäftige. Mitglieder in dieser Arbeitsgruppe seien neben der Stadt Helmstedt auch die angrenzenden Lappwaldgemeinden. Bislang habe man zwei Sitzungen durchgeführt, die gezeigt hätten, dass sich dort eine durchaus fruchtbare Zusammenarbeit entwickele. Ziel der Arbeit sei die ganzheitliche Betrachtung des Lappwaldes. In diesem Zusammenhang bitte er darum, dass man den hier vorliegenden Beschluss insofern ergänze, als dass der Rat der Stadt Helmstedt die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe unterstütze.

Sodann fasst der Rat der Stadt Helmstedt einstimmig folgenden


TOP 14 Ausbau des Harbker Weges, Stichstraße, ("Völpker Weg"); Klassifizierung der Straße nach der Straßenaus-baubeitragssatzung (ABS) der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 15 Bekanntgaben  
TOP 15.1 Verein grenzenlos - Wege zum Nachbarn e. V.; Resümee 2008 und Ausblick auf 2009

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


TOP 15.2 Brunnental; Beantwortung des Fragenkatalogs von Frau Moshagen aus der Ratssitzung am 18.12.2008

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende verweist auf die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Sodann nimmt der Rat der Stadt Helmstedt die Bekanntgabe ohne weitere Anmerkung zur Kenntnis.


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