Änderung der Entgeltordnung für Kitas; 2. Schritt
Beschluss:
Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten beratenden Fassung beschlossen.
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Vorlage.
Herr Eisermann gibt eine kurze Erläuterung ab und fügt hinzu, dass der AJFSS und auch der Ortsrat Barmke ihre Zustimmung zur Änderung der Kita-Entgeltordnung gegeben haben. Der Ortsrat Barmke habe allerdings noch einen Änderungswunsch vorgetragen, wobei er nicht wisse, ob dem von VA und Rat gefolgt werde. Der Ortsrat habe sich dafür ausgesprochen, der Einführung eines zusätzlichen Entgeltes für die angemeldete dauerhafte Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes - 2 zusätzliche Stunden zum Vormittagsplatz - zuzustimmen. Bei kurzfristiger Überschreitung - bis zu ½ Stunde - im Früh- und Spätdienst soll allerdings keine zusätzliche Berechnung erfolgen. Weiter soll im VA beantwortet werden, welchen Inhalt der Vertrag oder die Vereinbarung zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Rennau bezüglich der Aufnahme der Rennauer Kinder in den Barmker Kindergarten habe und ob die Entgeltordnung diesen Vertrag bzw. Vereinbarung aufheben werde.
Herr Alder erklärt, dass er zwar Ausschussmitglied des AJFSS sei, er aber in der Beratung an eine Regelung nicht gedacht habe, zumal diese Regelung auch nicht in der Vorlage erwähnt wurde und er sich ihrer nur dadurch erinnere, weil er selbst Kinder im Kindergarten Emmerstedt betreuen lassen habe. Die Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes nämlich sei keine eigentliche pädagogische Betreuungszeit im Sinne der Kindergartenerziehung, sondern nur eine Aufbewahrungszeit, in der auf die Kinder geachtet werde. Er sehe bei einer zukünftigen Anrechnung dieser Zeiten auf die Entgelte Probleme auf die Stadt Helmstedt zukommen. Diese bisherige Regelung gab es nur in den städtischen Kindergärten. Die kirchlich organisierten Kindergärten wollten diese Zeiten schon immer bezahlt haben. In der Vergangenheit habe die Stadt Helmstedt mit dieser Regelung sogar für die städtischen Kindergärten geworben, dass die Kinder schon früher gebracht und auch später wieder abgeholt werden können, ohne dass diese Zeiten berechnet werden. Daher sollte man sich eine Änderung schon reichlich überlegen und die Angelegenheit entweder sehr großzügig handhaben, wie die Barmker es vorgeschlagen haben, oder nach exakter Inanspruchnahme berechnen, wobei man dann aber zwischen pädagogischer Betreuung und reinem Verwahren unterscheiden und letzteres mit geringerem Entgelt belegen müsste. Er bittet daher um Prüfung.
Der Ortsbürgermeister ergänzt, dass diese Sonderregelung damals sogar im Ortsrat beschlossen wurde. Hintergrund war, dass man die Kinder schon ab 7.00 Uhr in den Kindergarten bringen konnte. Wenn eine Mutter halbtags 4 Stunden arbeite und um 8.00 Uhr anfange, müsse auch die Möglichkeit bestehen, das Kind schon um 7.30 Uhr im Kindergarten abzugeben. Aus diesem Grunde habe man die Regelung gefunden und eine Kindergärtnerin dafür abgestellt, die die Kinder beaufsichtige. Die gleiche Regelung gelte für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr und für die Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr. Diese Zeiten seien keine Betreuung im Sinne des Kindergartengesetzes, sondern nur eine Beaufsichtigung. Das sei eine reine Serviceleistung, die nur von 1 Kraft geleistet werde. Diese Regelung sei nun mal vorhanden und habe auch immer noch Bestand. Mit dieser Entgeltordnung würde sie allerdings außer Kraft gesetzt.
Herr Piltz äußert, wenn dem Wunsch des Ortsrates Barmke auf großzügige Handhabung nicht entsprochen werde, sei es für die Erzieherinnen äußerst schwierig zu ermitteln, wie oft welches Kind von der Inanspruchnahme der Sonderzeiten gebrauch gemacht habe. Daher spreche sich auch die Emmerstedter SPD-Fraktion für eine großzügige Handhabung aus. Eine Überschneidung der Beaufsichtigungs- und nicht der Betreuungszeiten sei zumindest in Emmerstedt gegeben, da hier Vormittags- und Nachmittagsgruppen angeboten werden und die Erzieherinnen auch im Schichtbetrieb überschneidend erscheinen, so dass zumindest für eine begrenzte Anzahl von Kindern, die von einer Mittagsbeaufsichtigung gebrauch machen wollen, diese auch gegeben sei. Da aber nur eine Beaufsichtigung angeboten werde, müsse sich über den Kostenfaktor noch einmal Gedanken gemacht werden.
Herr Eisermann antwortet, dass der Ortsrat Emmerstedt so beschließen könne, der VA bzw. Rat aber entscheide, welche Regelung getroffen werde. Letztendlich sei vom Ortsrat nur ein Empfehlungsbeschluss zu fassen.
Der Ortsbürgermeister hält fest, dass geprüft werden soll, ob es sich bei den Früh-, Mittags- und Spätdiensten nur um reine Beaufsichtigungs-/Verwahrungs- oder um kindergartengerechte Betreuungszeiten handele. Reine Beaufsichtigungs-/Verwahrungszeiten sollten sehr großzügig gesehen und wenn, dann nicht in dem vorgeschlagenen Umfang berechnet werden. Weiter soll geprüft werden, ob es bei diesen Zeiten einen Unterschied zwischen den kirchlichen und den städtischen Kindergärten gebe.
Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag mit der vorangegangenen Änderung abstimmen.
Sodann fasst der Ortsrat Emmerstedt einstimmig folgenden
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