Änderung der Entgeltordnung für Kitas; 2. Schritt
Beschluss:
Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten beratenden Fassung beschlossen.
Protokoll:
Herr Junglas verweist auf die Vorlage, die im Wesentlichen eine Vereinheitlichung der Entgelte für Kindertagesstätten behandele. Es habe bereits am 19.08.2009 eine Beratung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales stattgefunden, in der der vorgeschlagenen Empfehlung an den Verwaltungsausschuss und Rat gefolgt werde. Der einzige durchdiskutierte Punkt war die finanzielle Behandlung der auswärtigen Kinder. Die Ausschussmitglieder möchten ein kostendeckendes Entgelt für die Betreuung dieser Kinder eingesetzt haben, welches sich die Stadt Helmstedt von den anderen Kommunen erstattet lassen solle. Er führt dazu aus, er könne sich nicht vorstellen, dass sich eine andere Kommune von der Stadt Helmstedt Erstattungen vorschreiben lasse und er diesen Gedanken daher für nicht umsetzbar halte.
Der Ortsbürgermeister verweist auf die Kindergartenaufnahmeverhandlungen für die Rennauer Kinder, in denen nicht vereinbart wurde, dass diese Kinder den Höchstsatz für die Betreuung zahlen müssen. Er fragt daher an, ob diese Regelung den Vertrag oder die mit der Gemeinde Rennau getroffene Absprache aufhebe.
Herr Junglas antwortet, dass bei Vorlage eines Vertrages dieser weiter Bestand habe. Laufe er aber zu einem bestimmten Zeitpunkt aus, trete diese Regelung in Kraft.
Der Ortsbürgermeister führt aus, dass er diese Regelung nicht für gut heiße, da die Stadt Helmstedt als Kreisstadt auch eine kreiszentrale Funktion habe. Helmstedter, Emmerstedter und Barmker Kinder werden immer Vorrang bei städtischen Einrichtungen von Kindertagesstätten haben, aber er sehe nicht ein, warum die erst nachrangig berücksichtigten Kinder dann auch noch Höchstpreise zahlen sollen.
Herr Junglas erwidert, dass er sich zwar für den Vorschlag der Verwaltung, nicht aber für ein noch höheres, kostendeckendes Entgelt, wie vom AJFSS gefordert, ausgesprochen habe.
Herr Dr. Weferling verweist auf die bisherige Regelung über die abzurechnenden 4-stündigen Betreuungszeiten im Kindergarten Barmke und die nicht berechnete Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes. Lt. Vorschlag der Verwaltung solle nun die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdienst in Rechnung gestellt werden. Er fragt daher an, wie das kontrolliert bzw. dokumentiert werden solle. Gerade diese Sonderdienste werden überwiegend sporadisch in Anspruch genommen und können daher kaum dokumentiert bzw. berechnet werden. Es sei sehr schwierig, Abgrenzungen zwischen „dauerhaft“ und „sporadisch“ vorzunehmen. Ebenso sei es sehr schwierig, die Überwachung von den Erzieherinnen vornehmen zu lassen, die eigentlich erzieherisch und nicht „anwesenheitslistenführend“ tätig sein sollen.
Frau Klimaschewski-Losch führt aus, dass diese Regelung eine Erhöhung der Kindergartengebühren für die Ortsteile sei, wobei Frau Ziemer ergänzt, dass sich der Ortsrat gegen diese Erhöhung aussprechen sollte, zumal ihr kein Fall bekannt sei, in dem Eltern den Früh- und Spätdienst dauerhaft voll ausschöpfen. Für eine gesamte 6-stündige Betreuung sollte allerdings, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, eine Berechnung erfolgen.
Eine kurze Diskussion schließt sich an, wobei sich der Ortsrat Barmke einvernehmlich dafür ausspricht, der Einführung eines zusätzlichen Entgeltes für die angemeldete dauerhafte Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes - 2 zusätzliche Stunden zum Vormittagsplatz - zuzustimmen. Bei kurzfristiger Überschreitung - bis zu ½ Stunde - im Früh- und Spätdienst soll keine zusätzliche Berechnung erfolgen. Weiter soll im VA beantwortet werden, was der Vertrag oder die Vereinbarung zwischen der Stadt Helmstedt und der Gemeinde Rennau bezüglich der Aufnahme der Rennauer Kinder in den Barmker Kindergarten beinhalte und ob die Entgeltordnung diesen Vertrag bzw. Vereinbarung aufheben werde.
Sodann lässt der Ortsbürgermeister über die Vorlage abstimmen.
Der Ortsrat Barmke fasst einstimmig folgenden Empfehlungs-
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