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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 10. März 2009 , 17:00 Uhr
Ratssaal des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.01.2009

Protokoll:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 27.01.2009.

 
TOP 3 Vorstellung des Konzeptes des Mehrgenerationenspielplatzes

Beschluss:

Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.03.2009 soll eine Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag unterbreitet werden:

Der Mehrgenerationenspielplatz wird entsprechend der vorliegenden Planung umgesetzt.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß fragt nach dem Zeitablauf und der Abrechnung des gesamten Projektes. Für ihn sei von Interesse, ob nach dem jetzigen Stand die Gefahr ausgeschlossen werden könne, dass Gelder fehlten, weil Zuschüsse und Spenden nicht fließen würden.

Frau Niemann erachtet den geplanten Standort als sehr geeignet. Der Mehrgenerationenspielplatz wäre eine große Aufwertung für den Bereich Krumme Gasse. Es sei jedoch auch ein anderer Platz im Umfeld von St. Ludgeri im Gespräch gewesen. Sie frage daher an, ob sich die Kosten an beiden Standorten auf dem gleichen Niveau bewegen würden.  Für sie sei auch von Interesse, ob es ein Vorteil sei, dass die Krumme Gasse im Sanierungsgebiet liege und ob auch der Seniorenbeirat diesen Bereich als Standort für den Mehrgenerationenspielplatz favorisiere.

Herr Grimme erklärt, dass der Seniorenbeirat im September 2008 beschlossen habe, die Krumme Gasse als Standort für den Mehrgenerationenspielplatz anzunehmen und zu favorisieren.

Herr Kubiak macht deutlich, dass die Stadt den Spielplatz an der Krummen Gasse ohnehin herrichten wollte insbesondere im Hinblick darauf, dass die Krumme Gasse im Sanierungsgebiet liege.  Als der Seniorenbeirat zunächst einen Seniorenspielplatz an anderer Stelle vorgeschlagen habe, habe dies zu dem Mehrgenerationenspielplatz geführt. Die Kosten für einen derartigen Spielplatz seien weitestgehend gleich unabhängig davon, an welcher Stelle man ihn errichte. Im Hinblick auf die Unterhaltungskosten sei es jedoch einwandfrei günstiger, wenn die Stadt keine zusätzliche Anlage bauen müsse.  Im Haushaltsplan der Stadt sei festgeschrieben, dass das Projekt nur dann ausgeführt werden solle, wenn Zuschüsse und Spenden fließen würden. Der Seniorenbeirat sei auch selber engagiert, um Zuschüsse einzuwerben. Im Hinblick auf den Finanzierungsplan gehe man gegenwärtig davon aus, dass rd. 16 % Eigenmittel aus dem Haushalt und rd. 60 % Mittel aus dem Sanierungsprogramm nordöstliche Innenstadt investiert würden, so dass man rd. 24 % an Zuschüssen und Zuwendungen aus anderen Bereichen benötigen werde. Es sei dem Planungsamt jedoch auch gelungen, EFRE-Rückflussmittel zu avisieren. Dies entlasse allerdings niemanden aus der Verpflichtung, Mittel einzuwerben.

Frau Weber-Püschner erachtet die Vorgehensweise der Verwaltung im Hinblick auf den Mehrgenerationenspielplatz als etwas misslich. Der Rat sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden und hätte viel eher involviert werden müssen  Aus der Vorlage gehe hervor, dass der Bauantrag bereits gestellt worden sei. Davon hätte man gern etwas eher Kenntnis erlangt.  Für sie sei nun von Interesse, ob die Planungskosten bereits geflossen seien. Außerdem sei am gestrigen Tage die Idee aufgeworfen worden, den Spielplatz im Bereich des Mehrgenerationenhauses unterzubringen. Sie frage daher Herrn Grimme, wie sich der Seniorenbeirat hierzu positioniere.

Herr Grimme betont, dass der Seniorenbeirat den Spielplatz definitiv nicht am Mehrgenerationenhaus wünsche.

Herr Kubiak führt aus, dass Herr Brokof am 26.01.2009 der Verwaltung und dem Seniorenbeirat die Planungen vorgestellt habe. Am 27.01.2009 sei der BUWA durch eine mündliche Mitteilung informiert worden. Der Rat müsse sich nicht übergangen fühlen, da noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen worden seien. Änderungswünsche könnten nach wie vor berücksichtigt werden.

Frau Niemann erklärt, dass auch ihre Fraktion über die Vorgehensweise der Verwaltung sehr verärgert sei. Rat und Verwaltung hätten sich vor den Haushaltsberatungen mehrfach getroffen. Dabei sei die Verwaltung immer wieder darum gebeten worden, auf Dinge hinzuweisen, auf die man besonders achten müsse. Des weiteren habe die Verwaltung dem Rat deutlich machen sollen, welche Maßnahmen sich im Haushalt verbergen würden.  Der Haushalt sei völlig neu und dem Rat in dieser Form erstmalig vorgelegt worden. Bei den  Kommunalpolitikern handele es sich - anders als beim Personal der Stadt - um Laien.  Daher müsse die Verwaltung den Rat hier auch ausreichend aufklären. Die Idee des Mehrgenerationenspielplatzes sei außerordentlich gut und man begrüße sie sehr.  Aufgrund der mangelnden Information werde dem Rat nun aber sicher wieder vorgeworfen, dass er nicht gut gearbeitet habe. Noch vor der Ratssitzung am 12.08.2008 hätten bereits Gespräche zwischen dem Seniorenbeirat und der Verwaltung stattgefunden. Dennoch sei der Rat über das gesamte Jahr 2008 hinweg nicht davon in Kenntnis gesetzt worden. Die Informationen, die man bisher in diesem Jahr erhalten habe, seien ebenfalls sehr dürftig gewesen. Da die zur Rede stehende Vorlage keinen Beschluss beinhalte, frage sie an, wie man nun weiter vorgehen wolle.

Herr Preuß fragt nochmals nach, ob Verwaltung und Planungsbüro dazu in der Lage seien, die Arbeiten so zu gestalten, dass sie in dem geplanten Zeitraum erledigt werden könnten.

Frau Weber-Püschner möchte wissen, ob das Büro Brokof bereits entlohnt worden sei.

Herr Viedt betont, dass man nun ein Problem mit dem Haushalt habe, zu dem es nicht hätte kommen müssen. Man hätte eine andere Summe im Haushalt vorgesehen und keinen Sperrvermerk angebracht, wenn man in der Ratssitzung am 18.12.2008 darüber informiert gewesen wäre, was der Seniorenbeirat erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt habe.

Herr Kubiak macht deutlich, dass man mit dem Bau beginnen könne. Dies ergebe sich aus dem Umstand, dass man innerhalb des Planungsgebietes liege.  Die Bemühungen von Herrn Grimme würden sicher nicht völlig fehlschlagen und man werde Spenden sammeln. Damit sei der Sperrvermerk überwindbar. Mit Hilfe von Herrn Grimme und mit dem Rücklauf der Fördermittel könne der Spielplatz so gebaut werden, dass er im Mai fertiggestellt sei. Dann könne man zusätzlich die EFRE-Gelder abfordern.  Es habe möglicherweise schon eine Abschlagsrechnung an den Planer gegeben. Eine Endabrechnung sei noch nicht erfolgt. 

Herr Rohm stellt den Antrag, bereits am heutigen Tage folgenden Beschluss mit empfehlendem Charakter an den Verwaltungsausschuss zu fassen:

Der Mehrgenerationenspielplatz wird entsprechend der vorliegenden Planung umgesetzt.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 4 Gewährung von Zuschüssen für ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben in Helmstedt; - Änderung der Förderrichtlinie

Beschluss:

Die im Haushalt der Stadt Helmstedt vorgesehenen Mittel zur Förderung ökologisch vorteilhafter Einzelvorhaben werden unter Anwendung der anliegenden überarbeiteten Förderrichtlinie vergeben. Sie gilt für alle nach dem 31.12.2008 gestellten Förderanträge.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Nach kurzer Aussprache fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 5 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Einstellung der Brenntage in Helmstedt

Beschluss:

Es soll bei der bisherigen Regelung von vier Brenntagen im Jahr bleiben. 



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Herr Preuß spricht sich gegen die Einstellung der Brenntage aus. In Helmstedt gebe es zahlreiche Kleingartenvereine, welche die Brenntage benötigen würden. Man sollte jedoch an diese Vereine herantreten und ihnen eine gewisse Aufsichtspflicht auferlegen. Es müsse darauf geachtet werden, dass nicht unkontrolliert nasses Grün verbrannt werde.  Daher plädiere er auch für mehr Brenntage. Dann sei die Bevölkerung nicht gezwungen, ihre Gartenabfälle bei schlechtem Wetter zu verbrennen.

Herr Beber plädiert dafür, das Verbrennen von Gartenabfällen ausschließlich den Garten- und Sportvereinen zu gestatten.

Herr Rohm erklärt, dass sich seine Fraktion darauf geeinigt habe, es bei vier Brenntagen pro Jahr zu belassen. Die Verwaltung werde jedoch darum gebeten, die bisher angebotene Beschwerdestelle auch tatsächlich zu besetzen. Mit einem Anrufbeantworter sei niemandem gedient. Wenn es zu einer Problemsituation komme, müsse jemand erreichbar sein, der in relativ kurzer Zeit darauf reagieren könne. Es mache keinen Sinn, wenn man erst am darauffolgenden Tag von etwaigen Problemen erfahre.

Frau Weber-Püschner betont, dass auch die CDU-Fraktion die vier Brenntage in unveränderter Form beibehalten wolle.

Herr Franke macht darauf aufmerksam, dass die FDP-Fraktion in dieser Problematik gespalten sei. Daher werde er sich am heutigen Tage der Stimme enthalten. Im Rat werde man aller Voraussicht nach unterschiedlich abstimmen.

Herr Winkelmann erinnert daran, dass sich in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses im Januar diesen Jahres zahlreiche Einwohner gegen die Brenntage ausgesprochen hätten. Beim Verbrennen der Abfälle würden sehr viele Schadstoffe freigesetzt. Es gebe entsprechende Alternativen wie das Schreddern der Abfälle oder das Aufstellen von Containern. Er wolle auch darauf aufmerksam machen, dass es Menschen gebe, die gesundheitlich beeinträchtigt seien. Für diese stellten die Brenntage eine ganz besondere Belastung dar. Er habe insofern wenig Verständnis dafür, dass die großen Fraktionen die Brenntage beibehalten wollten.

Sodann lehnt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 7 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung ab und fasst folgenden


TOP 6 Brunnental; Ratsantrag von Herrn Alfred Gogolin und aktuelle Maßnahmen - abgesetzt -

Protokoll:

Herr Beber erklärt, dass Herr Gogolin erkrankt sei. Daher bitte seine Fraktion darum, den Punkt noch einmal von der Tagesordnung abzusetzen.

Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, spricht sich jedoch dafür aus, dass Herr Geisler über das Thema referieren solle. 

Der Vortrag von Herrn Geisler beinhaltet eine allgemeine Übersicht zur aktuellen Situation im Brunnental, die Darstellung der Problematik des Grundwasseranstiegs mit Zufluss eisenhaltigen Grundwassers in die Oberflächengewässer, die Darstellung der Planung zur Sanierung und zum Schutz des Clarabadteiches vor einer weiteren Verockerung sowie die Darstellung der Planung zur Attraktivitätssteigerung der Carlsquelle. Darüber hinaus geht Herr Geisler auf die Problematik im Bereich des Hotels Clarabad ein.

Die von der Stadt im Brunnental unterhaltenen Flächen beliefen sich inklusive der Flächen der Stadtforst und der beiden Teiche auf rd. 150.000 qm. Die durch den Grundwasseranstieg  versumpfte Fläche auf der Brunnenwiese erstrecke sich aktuell über ca. 4.000 qm.

Der Eingangsbereich mit dem Löwen- und dem Bärendenkmal sowie die Parkanlage, die zum Theater hinaufführe, würden als intensiv gepflegte Zieranlage unterhalten und wiesen einen sehr hohen Anteil an Stauden- und Wechselblumenbepflanzungen sowie besondere Ausstattungen wie Bänke und Skulpturen auf. Gleichfalls würden die Flächen um die Teiche herum intensiver unterhalten und regelmäßig gemäht. Daneben sei die zentral im Brunnental gelegene Brunnenwiese zu nennen, die bereits seit Jahrezehnten extensiv als Wiese unterhalten werde und ein bis maximal zwei Mal im Jahr gemäht werde.

Das Landschaftsschutzgebiet Lappwald umrahme das Brunnental und ziehe sich im Bereich Clarabadteich, Brunnenwiese und Stadtforstflächen in die städtischen Flächen hinein. Daneben befänden sich insgesamt zehn besonders geschützte Biotope im Brunnental und im näheren Umfeld, die alle durch feuchte bis nasse Standortbedingungen charakterisiert seien.

Im vergangenen Jahr habe eine Ortsbesichtigung stattgefunden, in deren Rahmen einige Maßnahmen aufgezeigt worden seien, die man zwischenzeitlich in der vorgestellten Art und Weise durchgeführt habe. Den Eingangsbereich am Löwendenkmal habe man so gestaltet, dass Denkmal und Blumenwiese von der Straße aus nun wieder gut einsehbar seien. Im Bereich des Quellenhofteiches habe man die vorgelagerte Hecke entfernt und den Baumbestand gelichtet. Auch dies habe jedoch zu Irritationen und zu Anrufen von Bürgern geführt.

Bezogen auf den Grundwasserstand würden sich zwei Problemzonen ergeben. Hierbei handele es sich zum Einen um die Vernässung der Brunnenwiese im Bereich des Kneippbeckens und zum Anderen um die umfassende Kellervernässung des Hotels Clarabad. Im Bereich des Kneippbeckens trete Grundwasser an der Oberfläche aus. Das Kneippbecken könne aber aufgrund des hydraulischen Gefälles nach wie vor  funktionieren.  Es sei jedoch wichtig, dass die Rohrleitung frei sei und der Rohrauslass regelmäßig frei gehalten werde. Die Reparatur der Pumpe solle bis zum Beginn der neuen Saison erfolgt sein.

Zur Entwässerung der Wiese sei zu sagen, dass der höchste Punkt der Vernässung zur Rohrsohle am Straßendurchlass eine Differenz von ca. 0,6 Metern aufweise. Die Herstellung einer auch nur annähernd trockenen und damit mähbaren Wiese würde jedoch die Absenkung des Wasserstandes um ca. einen Meter erforderlich machen. Neben der Tieferlegung des Rohrdurchlasses würde dies eine Absenkung des Wasserspiegels im Clarabadteich bedeuten, der als Flachwasserteich hierfür keinen Spielraum biete.  Unabhängig davon würde sich eine Dränage der Feuchtwiese allein schon aufgrund der Eisenproblematik verbieten, da damit die ungehinderte Weiterleitung des eisenhaltigen Grundwassers in die weiterführenden Gewässer  verbunden wäre.

Ein historisches Bild in Blickrichtung auf das Hotel Clarabad zeige, dass die Topografie früher eine andere gewesen sei. Der Bereich sei relativ trocken gewesen und es habe den Clarabadteich nicht gegeben. Es hätten andere Wasserwegsamkeiten geherrscht und da die Vegetation augenscheinlich keine Anzeichen für eine stärkere Wasserbeeinflussung zeige, sei davon auszugehen, dass auch damals schon erhebliche grundwasserbeeinflussende Maßnahmen stattgefunden hätten. Die intensive Wasserförderung für die Helmstedter Trinkwasserversorgung sei in diesem Bereich des Lappwaldes nämlich erst ab 1971 und damit weit nach dem Aufnahmedatum erfolgt.

Unter Berücksichtigung der Aussagen zur Eisenproblematik solle man akzeptieren, dass es bei dem ca. 4.000 qm großen versumpften Bereich der Brunnenwiese zwangsläufig bleiben werde. Die Fläche habe sich jedoch seit ca. vier Jahren nicht mehr verändert. Dass ein anderer Umgang mit vernässten Bereichen möglich sei, zeige das Beispiel der Stadt Braunschweig mit Riddagshausen. Für die touristische Entwicklung sei ein derartiger Umgang vermutlich auch förderlicher als wenn man die vernässten Bereiche ausschließlich negativ besetzt thematisiere.

Nach Auffassung der Verwaltung stelle ohnehin der Zufluss eisenhaltigen Grundwassers in die Oberflächengewässer das maßgebliche Problem der Vernässung dar. Die Stadt Helmstedt verfüge auf ihrem Gebiet mit der Grube Emma bereits über einen echten „Klassiker“ zum Thema Eisen in Oberflächengewässern. In Fachkreisen sei die Grube Emma ein beliebtes Exkursionsziel für Mikrobiologen, da hier interessante Prozesse stattfänden. Die Eisenoxidation geschehe nicht nur auf chemischem, sondern auch auf biologischem Wege. Grube Emma sei ein für die meisten Organismen weitestgehend totes Gewässer, doch man finde ein Bakterium, welches für Mikrobiologen einzigartig sei. Würde man im Bereich des Clarabadteiches nicht eingreifen, so könnte es zu einer ähnlichen Entwicklung wie in Grube Emma kommen.

Bei Einleitung von eisenhaltigem Grundwasser falle im Gewässer das voluminöse, gelartige Eisenhydroxid aus. Dieses wirke sich dahin gehend auf die Gewässerorganismen aus, dass sich der feine Eisenstaub auf die Gewässersohle lege, sie „verklebe“ und für die dort lebenden Bewohner des Gewässers auf Dauer zu einem Todesstreifen mache. Gleiches gelte für Fischlaich, der sich unter diesen Bedingungen nicht entwickeln kann. Gelange gelöstes Eisen in zu hoher Konzentration direkt in das Gewässer, oxidiere es zudem direkt an den Fischkiemen und verklebe diese. Über kurz oder lang würden daher mit den Fischen auch diese Gewässerbewohner durch den Eiseneintrag erheblich beeinträchtigt.  Je stärker die Rotfärbung des Gewässers, um so mehr könne man davon ausgehen, dass auch der Anteil des gelösten Eisens im Wasser hoch sei.  Daneben werden bei der Eisenoxidation Protonen frei, die zu einer Gewässerversauerung  führen. Der pH-Wert an der Grube Emma betrage z. B. unter 2. Derart saure Milieubedingungen könnten nur noch von wenigen Organismen toleriert werden. Vorteilhaft für den Clarabadteich sei bezüglich der Versauerung allerdings, dass ein hoher Zustrom relativ neutralen Grund- und Oberflächenwassers erfolge, so dass die Versauerung nicht in dem Maße wie in der Grube Emma zu erwarten sei.

Der Unterschied zwischen dem Quellenhofteich und dem Clarabadteich liege darin, dass man im Quellenhofteich keine sichtbare Verockerung des Gewässer habe, obgleich der Gehalt gelösten Eisens im Zufluss vergleichbar sei. Im Clarabadteich hingegen sei die Verockerung deutlich sichtbar. Die Sedimentanalyse habe ergeben, dass mit 33.000 mg/kg TS bereits eine sehr hohe Konzentration von Eisen vorhanden sei. Während sich im Zuflussbereich des Quellenhofteiches Schilf befinde, sei dies im Clarabadteich nicht der Fall. Dies bestätige die Erfahrungen, die man auch in Dänemark gesammelt und sich so zu Nutze gemacht habe, dass man mit einem „Biofilter“ aus Röhrichtpflanzen den Ockereintrag in weiterführende Gewässer verhindere. Die Planungen der Verwaltung würden daher vorsehen, den Clarabadteich so zu zonieren, dass unmittelbar im Zulaufbereich ein Eisen-Sedimentationsbecken angeordnet werde und auf einen daran anschließend zu schüttenden Damm ein „Biofilter“ aus Röhrichtpflanzen angeordnet werde. Der Eiseneintrag in den weiterführenden Bereich des Teiches solle damit deutlich vermindert werden, was allerdings auch voraussetze, dass das Sedimentationsbecken in regelmäßigen Abständen geräumt werde (Studien aus Dänemark würden Räumungsintervalle von ca. fünf Jahren beschreiben).

Da der Clarabadteich seit ca. 30 Jahren nicht mehr entschlammt worden sei, habe man bereits eine relativ hohe Faulschlammbelastung im Gewässer und die nun hinzu gekommene Eisenbelastung verschärfe dieses Problem. Man müsse somit zum einen etwas vorsehen, um den Eiseneintrag zukünftig zu begrenzen, zum anderen müsse man aber zuerst einmal das Eisen und den Faulschlamm aus dem System herausholen. Der Teich solle daher  nach der Amphibienentwicklung im Juni/Juli abgelassen und mit Unterstützung des Sportfischervereins abgefischt werden. Für die Trocknungsphase werde eine Ansaat mit einjährigen Nutzpflanzen (z. B. Raps oder Senf) vorgesehen, wie sie beim sogenannten „Sömmern“ von Fischteichen traditionell durchgeführt werde. Dies habe einerseits Vorteile für die „Optik“, andererseits verbessere die Durchwurzelung aber auch die Schlammqualität. Im Herbst solle der Teich dann maschinell geräumt und der Damm mit „Biofilter“ errichtet werden. 

Was die Kosten angehe, so sei man derzeit noch in der Kalkulation. Man hatte zum Jahr 2008 vorsorglich bereits einen Betrag in Höhe von 60.000 Euro angemeldet, aufgrund der in 2008 gelaufenen aufwendigen Gewässersanierungen am Sternberger Teich und am Teich in Emmerstedt mussten die Planungen im Brunnental allerdings zurückgestellt werden. Bei der Mittelanmeldung sei man davon ausgegangen, dass für eine derartige Maßnahme Fördermittel eingeworben werden können. Es handele sich um eine Art der Gewässersanierung, die in Deutschland noch nicht sehr häufig durchgeführt werde. Die Gesamtsumme für die vorgesehenen Maßnahmen werde sich auf ca. 120.000 Euro belaufen.  Könnten Förderungen in dieser Größenordnung nicht realisiert werden, so bestünde auch die Möglichkeit, dass man nur Teilbereiche des Teiches entschlamme und den Damm mit Biofilter baue. 

Die Planungen zur Carlsquelle stellten sich so dar, dass man den unbefestigten Randstreifen mit einer wassergebundenen Wegedecke versehen wolle. Die Quelle selbst solle geöffnet werden. Neben der bereits vorhandenen Sandsteineinfassung wolle man eine zusätzliche Einfassung schaffen, Darüber hinaus sollten eine Bank und ein erläuterndes Schild im Bereich der Quelle vorgesehen werden. Den Sicherheitserfordernissen werde mit dem Anbringen einer vandalismussicheren Glasabdeckung und einem Geländer Rechnung getragen.

Abschließend betont Herr Geisler, dass es zu begrüßen wäre, wenn sich die Diskussionen um die Weiterentwicklung des Brunnentales an dem Machbaren und Notwendigen orientieren und die derzeit laufenden Planungen positiv begleitet würden. Wiederholtes Beklagen der natürlich ablaufenden Veränderungen bringe allenfalls eine negative Presse,  das Brunnental jedoch nicht weiter voran.

Sodann setzt der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.

Anmerkung: Die Präsentation wurde Ratsmitglied Rohm auf Wunsch zur Verfügung gestellt.


TOP 7 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. C 332 "Ziegelberg-Süd"; - städtebauliches Konzept - - abgesetzt -

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Frau Weber-Püschner zeigt sich irritiert über die Lage des Gehweges an der Memelstraße. Dieser befinde sich nicht auf der Seite, an der das Baugebiet entstehen solle. Sie frage daher an, weshalb man den Weg nicht auf die andere Seite lege. Er könne auch hinter dem Lärmschutzwall vorgesehen werden, denn dann wäre es sicher möglich, die Kosten auf die Anlieger umzulegen. Darüber hinaus wolle sie wissen, weshalb die Kosten für den Fußweg nur bei Variante B, jedoch nicht bei Variante A in Ansatz gebracht worden seien. 

Herr Brumund macht deutlich, dass es auf der anderen Seite Platzprobleme geben könnte. Entscheidend jedoch sei, dass ein Fußweg am Weinberg vorhanden sei, den es zu erreichen gelte. Die Kosten seien vorerst nur grob geschätzt worden. Sicher könne man auch hinter dem Lärmschutzwall einen Weg anlegen, doch dieser würde ebenfalls Kosten verursachen und es stehe zu erwarten, dass dies von den Anwohnern nicht gewünscht werde. Das zeigten die Erfahrungen auf der Galgenbreite.

Herr Kubiak erinnert daran, dass es Ziel sei, im gesamten Bereich finanziell erschwingliche Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Würde man die Kosten für den Weg umlegen, so würde dies den Kaufpreis der Grundstücke erhöhen. Auch verliere man Fläche, die man nicht dem Bauland zuschlagen könne. Die Variante B habe anders als die Variante A die gewünschte zusätzliche Zufahrt. Die Zufahrt sei bei Variante A zwar auch möglich, doch auch dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass  man es den Anwohnern durchaus zumuten könne, wenn auf die Zufahrt verzichtet werde. 

Herr Rohm geht davon aus, dass sämtliche geplante Straßen auch Fußgängermöglichkeiten erhalten würden. Im unteren Bereich habe man ohnehin die Möglichkeit, auf vorhandene Fußwege zurückzugreifen. Es sei auch fraglich, ob man bereits jetzt über die Verlängerung des Fußweges an der Memelstraße diskutieren sollte. Seines Erachtens sollte das Baugebiet einen eigenen Erschließungscharakter haben und vorhandene Wohnbaubereiche sollten nicht mit zusätzlichen Verkehrsströmen aus dem neuen Baugebiet belastet werden. Dann müsste man für diese Bereiche auch aus der Memelstraße heraus Fußwege schaffen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Im Jahr 2004 habe man die Tilsiter Straße ausgebaut. Er wolle daran erinnern, dass seinerzeit gemäß Ratsbeschluss den Kleingartenvereinen die Straßenausbaubeiträge erlassen worden seien. Er frage sich, ob die Erwerber der Grundstücke nachträglich zu Erschließungskosten herangezogen würden, wenn dort nun eine Bebauung stattfinde.

Frau Weber-Püschner rät an, die Anwohner zu fragen, welche Variante diese favorisieren würden. Auch sollte man ihnen ein Mitspracherecht im Hinblick auf die Gehwege einräumen.  Man habe noch Zeit und ein Beschluss müsse nicht zwangsläufig am heutigen Tage gefasst werden. 

Herr Brumund macht deutlich, dass sich in diesem Falle der Zeitplan nach hinten verschieben würde. Dies würde z. B. auch den Satzungsbeschluss tangieren. Beide Varianten seien machbar und hätten ihre Vor- und Nachteile. Die Variante B ziehe jedoch  wesentlich mehr Folgekosten nach sich und deshalb habe man Variante A favorisiert.

Nach weiterer Aussprache schlägt Herr Kubiak eine vorgezogene Bürgerbeteiligung vor. In deren Rahmen werde die Verwaltung  für die Variante A plädieren, wenn sich der Rat nicht ausdrücklich dagegen ausspreche. 

Herr Rohm weist darauf hin, dass die problematische Diskussion über die Erstellung eines Fußweges in der Variante A komplett entfalle. Darüber hinaus biete diese Variante auch noch den finanziellen Vorteil, wobei die verkehrliche Belastung der Königsberger Straße und der Waldenburger Straße nicht verschwiegen werden dürfe.

Herr Franke erinnert daran, dass die Grundstücke nicht nur günstig sein dürften im Hinblick auf den Kaufpreis. Letztendlich müssten sie auch veräußerbar sein. Zur Attraktivität der Grundstücke gehöre eine akzeptable Anbindung an den Straßenverkehr. Wenn man im oberen Bereich wohne und mit großem Umweg über die Saarstraße an sein Grundstück heranfahren müsse, sei dies sehr unbequem. Zudem stehe es den häufigen Diskussionen über Ökologie und der Vermeidung von CO2 entgegen.  

Frau Wiesenborn resümiert, dass am heutigen Tage kein Beschluss gefasst werden solle. Der Tagesordnungspunkt werde zurück in die Fraktionen verwiesen. Die Bürgeranhörung solle abgewartet werden.


TOP 8 Bauleitplanung Helmstedt; Bebauungsplan Nr. E 335 "Braunschweiger Straße/Harsleber Torstraße"; - Aufstellungsbeschluss - - abgesetzt -

Protokoll:

Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde in die nichtöffentliche Sitzung verlegt.


TOP 9 Ausbau des Harbker Weges, Stichstraße, ("Völpker Weg"); Klassifizierung der Straße nach der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Helmstedt - abgesetzt -

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


TOP 10 Vorstellung der Baumaßnahme "Errichtung einer neuen Bushaltestelle am Wallplatz"

Protokoll:

Herr Stein führt aus, dass die Stichstraße Edelhöfe/Beek weitestgehend fertiggestellt sei. Die Restarbeiten würden im Frühjahr abgewickelt.  Man nehme nun die weiteren baulichen Veränderungen vor, die Konsequenz aus der neuen Verkehrsführung seien. Dazu gehöre auch, dass man den Busverkehr vom Markt nehmen wolle. Die Busse würden künftig über den Wallplatz fahren. Die Linienführung sei so vorgesehen, dass man über die neue Verbindungsstraße auf den Wallplatz gelange und dort entweder rechts in die Schillerstraße oder links in die Streplingerode abbiege. Dies bedeute, dass an mehreren Punkten noch Umbaumaßnahmen vorgenommen werden müssten. Bereits durchgeführte Verkehrsversuche würden dies bestätigen. Die neue Bushaltestelle am Wallplatz könne auch den Bedarf der dortigen Anwohner und des Altenheimes abdecken. Die Maßnahme sei - so das Ziel - GVFG-gefördert. Den Antrag auf die Fördermittel habe man bereits gestellt. Man hoffe, dass dieser positiv beschieden werde. Man werde den am östlichen Teil des Wallplatzes vorhandenen Parkstreifen nutzen, um dort die Bushaltestelle mit einer behindertengerechten Ausstattung und einem Fahrgastunterstand zu errichten. Man habe die Anlieger bereits darauf vorbereitet, dass eine Baumaßnahme auf sie zukomme.

Herr Viedt erinnert daran, dass am Wallplatz noch keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden sollten. Dies habe der Verwaltungsausschuss im vergangenen Jahr ganz klar beschlossen. Sämtliche Planungen im gesamten Bereich sollten mit dem Investor abgesprochen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien die Vorstellungen des Investors noch nicht ausreichend bekannt u. a. im Hinblick auf die Drehung der Verkehrsführung auf der Magdeburger Straße. Wenn man bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt bauliche Veränderungen vornehme, so bestehe die Gefahr, dass diese aufgrund der Wünsche des Investors wieder rückgängig gemacht werden müssten. Hierbei würde es sich um eine Verschwendung von Steuergeldern handeln, die man vor der Bevölkerung nicht rechtfertigen könne.

Frau Klimaschewski-Losch schließt sich dem an. Auch ihre Fraktion sei überrascht gewesen, dass die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden solle. 

Auch Herr Beber macht deutlich, dass für ihn die Wüsche des Investors ausschlaggebend seien.

Herr Kubiak ruft in Erinnerung, dass der Bau der Verbindungsstraße weiter vorangetrieben werden sollte. Es sei auch beschlossen worden, dass der Marktplatz vom Busverkehr zu befreien sei. Um dies realisieren zu können, müsse die Ableitung zwangsläufig über den Wallplatz erfolgen. Man habe vorsorglich Fördermittel beantragt und seines Erachtens müssten die entsprechenden Planungen dem Rat auch vorgestellt werden. 

Frau Wiesenborn geht davon aus, dass die Bushaltestelle am Wallplatz kein Ersatz für die Haltestelle auf dem Markt sein werde. Personen, die bisher die Haltestelle auf dem Markt genutzt hätten, würden ihres Wissens künftig auf den Papenberg ausweichen. 

Herr Kubiak bestätigt dies. Bei der Bushaltestelle auf dem Wallplatz handele es sich um ein zusätzliches Angebot.

Frau Wiesenborn bittet im Namen ihrer Fraktion um eine Vorlage, aus der sowohl der Zeitplan als auch die Kosten für die geplante Maßnahme hervorgingen.  Man habe grundsätzlich nichts dagegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bushaltestelle auf dem Wallplatz eingerichtet werde.

Herr Beber betont, dass in dieser Vorlage auch die Folgekosten aufgelistet werden müssten. Dies betreffe z. B. die Ampelanlage auf der Schillerstraße.

Herr Viedt fragt, ob bereits Gespräche mit der KVG geführt worden seien und welche zusätzlichen Kosten durch die neue Bushaltestelle auf die Stadt zukämen.

Herr Kubiak erklärt, dass es allenfalls um die Unterhaltung eines zusätzlichen Wartehäuschens gehen werde. Bei der Abrechnung mit der KVG handele es sich um ein  separates Problem.

Herr Preuß bemängelt, dass die NPD-Fraktion den Vorentwurf des Lageplanes, welcher - so Herr Kubiak - an die Ausschussvorsitzende und die stellvertretende Ausschussvorsitzende ausgehändigt wurde, nicht erhalten habe. Ein derartiger Plan müsse allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Herr Franke schließt sich dem an.

 
TOP 11 Bekanntgaben  
TOP 11.1 Brunnental; Beantwortung des Fragenkatalogs von Frau Moshagen aus der Ratssitzung am 18.12.08

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Bau-, Umwelt- und Werksausschuss schriftlich vorgelegen.


TOP 11.2 Frühjahrsputz 2009

Protokoll:

Herr Kubiak lädt zur Frühjahrsputzaktion am 18.04.2009 ein und bittet die Ratsmitglieder darum, auch in diesem Jahr wieder als Multiplikatoren zur Verfügung zu stehen. Die Aktion werde mit einer Dankesparty am Gröpern enden. Der Schulputztag finde einen Tag zuvor statt. Anmeldungen sollten bei Frau Hartmann erfolgen. Kurzentschlossene könnten sich auch noch am Tag des Frühjahrsputzes an den Ausgabestellen melden. Seinen Informationen zufolge seien im Bereich der Wälder am Brunnental ebenfalls Aktionen geplant. Dies erachte er als sehr erfreulich. 

 
TOP 11.3 Tätigkeitsbericht des Beauftragten für archäologische Denkmalpflege

Protokoll:

Herr Kubiak gibt bekannt, dass der ehrenamtliche Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege auch für das Jahr 2008 einen Tätigkeitsbericht abgegeben habe. Im besagten Zeitraum habe eine etwas größere Feldbegehung im Bereich des Pfingstberges stattgefunden, wo verschiedene kleine Funde getätigt worden seien. Dies sei auch am  Heidberg der Fall gewesen.

 
TOP 12 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen  
TOP 12.1 Anfrage des Ratsmitgliedes Preuß

Protokoll:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses am 27.01.2009 hatte Herr Preuß nach dem Sachstand im Hinblick auf das ehemalige Buswartehäuschen in Emmerstedt gefragt, dessen Rückwand lediglich mit einer Plane abgehängt sei.

Herr Kubiak erklärt, dass im Bereich des besagten Buswartehäuschens etwas problematische Grundstücksverhältnisse herrschten. Am gestrigen Tage habe ein Termin mit dem Ortsrat Emmerstedt stattgefunden. Ein fehlendes Zaunfeld werde ersetzt. Darüber hinaus solle - in Abstimmung mit dem Ortsrat - im Rahmen der Dorferneuerung an dieser Stelle ein zusätzliches Wartehäuschen oder ein Carport aufgestellt werden. Als Sofortmaßnahme werde schon jetzt eine Sitzbank für die Nutzer aufgestellt.

 
TOP 12.2 Anregung des Beigeordneten Diedrich

Protokoll:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses am 27.01.2009 hatte Herr Diedrich die Aufstellung eines Aschenbechers am Rathaus, Eingang Holzberg, angeregt.

Herr Kubiak teilt mit, dass der Aschenbecher mittlerweile zwischen dem Rathaus Eingang Holzberg und der Telefonzelle aufgestellt worden sei. Damit werde sowohl die dortige Sitzbank als auch der Eingangsbereich des Rathauses abgedeckt.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen  
TOP 13.1 Anfrage des Ratsmitgliedes Winkelmann

Protokoll:

Herr Winkelmann stellt folgende Anfrage:

1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des

    Atommüllendlagers Morsleben?

2. Wann ist mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zu

    rechnen?

3. Wie ist die Stadt Helmstedt an dem Verfahren beteiligt?

4. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Helmstedt, darauf Einfluss zu

    nehmen insbesondere hinsichtlich der Frage, in welcher Weise mit

    dem eingelagerten Atommüll (Optionenvergleich) in Zukunft

    umgegangen werden soll?

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu der Anfrage ist grundsätzlich zu erläutern, dass Antragssteller in diesem Planfeststellungsverfahren das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Genehmigungsbehörde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt ist. Das BfS hält auf seiner Homepage (www.bfs.de) umfassende Informationen zum Verfahrensgang und zum aktuellen Stand der Bearbeitung bereit, die in der Anlage mit Stand vom 16.03.2009 beigefügt sind. Im Rahmen der Bearbeitung der Anfrage hat zudem ein Telefonat mit der Leiterin des Referates 16, Nukleare

Entsorgung/Atomrecht/Strahlenschutz des MLU stattgefunden. Auf Basis dieser Hintergrundinformationen werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:     

Das BfS hat dem MLU die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorgelegt, wobei seitens des MLU noch eine Nachforderung bezüglich der Unterlagen zur Langzeitsicherheit besteht. Die bereits vorliegenden Unterlagen werden zurzeit von den Gutachtern des MLU geprüft; die Prüfung soll im Mai abgeschlossen sein.

Zu 2.:    

Das BfS möchte die Auslegung so schnell wie möglich, was aufgrund der zu 1. genannten Prüfungsschritte Juni/Juli 2009 bedeuten würde; das MLU sieht hier den Konflikt mit den Sommerferien und würde daher die Auslegung lieber in die Monate August/September legen. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.

Zu 3.: 

Die Stadt Helmstedt wird als Träger öffentlicher Belange direkt an diesem Verfahren beteiligt und kann dann binnen der Auslegungsfrist (2 Monate) - wie jeder Einwohner der Stadt Helmstedt auch - eine Stellungnahme/Einwendung abgeben. Eine Entscheidung, ob die Stadt Helmstedt auch als ein Standort für die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in Betracht gezogen werden kann und soll, steht noch aus. Das MLU wäre dabei für eine landesübergreifende Amtshilfe dankbar, wobei die rechtliche Unbedenklichkeit noch geprüft wird. Zurzeit stehen als Auslegungsorte das MLU in Magdeburg und die Kreisverwaltung in Haldensleben fest.

Zu 4.:

Eine Stellungnahme der Stadt Helmstedt fließt wie jede andere Stellungnahme/Einwendung auch in die abwägende Entscheidung zum Planfeststellungsbeschluss des MLU ein. Zum zweiten Baustein der Frage 4 sei aber schon an dieser Stelle darauf verwiesen, dass in Bezug auf Art und Maß der Prüfung der Planfeststellungsunterlagen durch die Stadt Helmstedt sowohl hinsichtlich der Personalkapazität als auch in fachlicher Sicht enge Grenzen gesetzt sein werden bzw. Sondergutachter beauftragt werden müssten. Auf die in diesem Verfahren gleichzeitig beteiligten Fachbehörden (z. B. Landkreis Helmstedt) sei in diesem Zusammenhang verwiesen.  

Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage zum Protokoll

 
TOP 13.2 Anfrage des Ratsmitgliedes Rohm

Protokoll:

Herr Rohm macht zum wiederholten Mal auf die Herkulesstauden an den Bahndämmen aufmerksam. Der Verwaltung sei es seit Jahren nicht gelungen, die Bahn dazu zu verlassen, die Stauden zu entfernen. Er frage daher an, ob eine gewisse Gefahr von den Pflanzen ausgehe, so dass eine Ersatzvornahme durch die Stadt möglich sei. Die entstehenden Kosten sollten der Bahn in Rechnung gestellt werden. Die Herkulesstauden seien anfangs lediglich an Teilen des Bahndammes zu sehen gewesen. Inzwischen würden sie sich jedoch zunehmend ausbreiten. Es sei die Frage, ob man dies tolerieren wolle. 

Herr Geisler macht deutlich, dass hier nicht allein die Bahn betroffen sei. Unabhängig davon stehe man mit der Bahn  in dieser Angelegenheit in Kontakt. Eine Ersatzvornahme wäre erforderlich, wenn die Stauden an Fuß- und Radwegen wachsen und somit eine gewisse Gefährdungsproblematik darstellen würden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Es seien nur hinterliegende Flächen betroffen, so dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet sei. Die Ersatzvornahme auf Kosten Dritter sei somit problematisch. Man habe lediglich die Möglichkeit, an die Kooperationsfähigkeit der Grundstückseigentümer zu appellieren und mit ihnen z. B. die Vereinbarung zu treffen, dass man sich am Entfernen der Stauden beteiligen würde. Man habe sich auch schon an den Landkreis gewandt, denn zum Einen sei auch dieser betroffen aufgrund des Bereiches, in dem sich die Stauden ausbreiten würden. Zum Anderen habe man den Landkreis in seiner Funktion als Naturschutzbehörde um die Durchführung einer konzertierten Aktion gebeten. Leider habe der Landkreis nicht darauf reagiert. Seitens der Stadt werde das Problem keineswegs ignoriert, man reagiere durchaus darauf. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen, die man für den Bund durchgeführt habe, habe man die  Staudenbekämpfung mit Herbiziden auch schon selber durchgeführt. Inzwischen sei jedoch nicht mehr die Stadt, sondern die Straßenmeisterei für die Maßnahme zuständig.

Herr Franke erachtet eine Ersatzvornahme ebenfalls als problematisch, weil Voraussetzung hierfür die konkrete öffentlich-rechtliche Gefährdung sei. Es gebe jedoch auch das zivile Nachbarrecht, was u. a. einen Unterlassungsanspruch vorbeugender Art vorsehen könnte. Er rate der Verwaltung daher an, Prüfungen in diese Richtung vorzunehmen. Er habe die Stauden bereits in privaten Gärten im Bereich Bismarckstraße/Gustav-Steinbrecher-Straße gesehen und es sei nur eine Frage der Zeit, bis sich dies weiter fortsetze. Eine Verbreitung in die angrenzenden Wohngebiete wäre dann auch Grund für eine öffentliche Gefährdung.

 
TOP 13.3 Anfrage des Ratsmitgliedes Weber-Püschner

Protokoll:

Frau Weber-Püschner erklärt, dass sie wegen des Harbker Mühlenbachs angerufen worden sei. Dort sei ein Biotop abgeharkt worden, um die Verrohrung, die etwa 40 bis 50 Jahre alt sei, zu renaturieren. Die Renaturierung des Baches stelle sich so dar, dass man eine nicht unbeträchtliche Schneise von 50 m Tiefe und 80 m Breite schlage. Somit solle die Schneise   angeblich 25 m tiefer liegen als der Helmstedt See. Das Wasser sei bisher in die Aue abgeleitet worden. Sie frage an, warum man dieses Wasser nicht in den Helmstedt See einleiten könne. Darüber hinaus wolle sie wissen, ob das Schlagen einer Schneise mit derart großen Ausmaßen negative Auswirkungen auf den Wasserstand im Helmstedt See haben könne. Auch habe sie erfahren, dass es einen ehemaligen Stichkanal zum Mittellandkanal gebe. Wenn man diesen repariere und für den Helmstedt See frei mache, solle das angeblich Kosten in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. Euro verursachen. Unabhängig davon bitte sie um eine entsprechende Überprüfung und eine schriftliche Beantwortung der Anfrage.

 
TOP 13.4 Anfrage des Ratsmitgliedes Wiesenborn

Protokoll:

Frau Wiesenborn fragt, wann mit der Öffnung des Parkhauses zu rechnen sei.

Herr Kubiak antwortet unter Verweis auf den jüngsten Presseartikel, dass man im Juli/August mit der Öffnung des Parkhauses rechnen könne.

Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Wiesenborn die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.

 

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