Stadtsanierung Helmstedt
Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz
Beschluss:
1. Der Antrag auf die Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wird für das Gebiet „Holzberg - St.-Stephani“ gestellt (siehe Anlage). 2. Die Stadt Helmstedt erklärt sich bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmitteln des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erhaltungsmaßnahme aufzubringen. 3. Für das Gebiet der „Holzberg - St.-Stephani“ (siehe Anlage) werden vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt.
Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.
Frau Rosinski bittet um nähere Erläuterung des Begriffes "EFRE-Mittel“.
Herr Kubiak erklärt, dass es sich um den Europäischen Fond für Regionalentwicklung handele, der diese Mittel zur Verfügung stelle.
Herr Buttler betont, dass der Antrag in jedem Falle gestellt werden sollte. Für ihn sei von Interesse, ob eine Förderung nur für Gebäude oder auch für Straßen erfolgen könne.
Herr Kubiak führt aus, dass sich das EFRE-Gebiet südöstliche Innenstadt aufgrund der Förderschwerpunkte sehr stark auf Straßen und Plätze konzentriere. Das wolle man nun durch den weiteren Schwerpunkt räumlich und thematisch ergänzen. In diesem Rahmen wolle man auch zu privaten Sanierungsmaßnahmen gelangen.
Herr Franke fragt, ob es möglich sei, die verbleibenden Eigenanteile aus der Stiftung Denkmalschutz aufzubringen. Bei einer förderungsfähigen Fassadensanierung könnte es eventuell entsprechende Schnittmengen mit dem zur Rede stehenden Programm geben.
Herr Brumund antwortet, dass dies nicht den Richtlinien des Rates entsprechen würde. Bei der Stiftung Denkmalschutz handele es sich um eine unselbständige Stiftung. Daher seien die zur Verfügung stehenden Mittel im Grunde genommen städtische Mittel. Er wolle die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen, da sie nicht im Detail geprüft sei. Die der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel seien allerdings sehr begrenzt.
Herr Kubiak sagt unabhängig davon eine Prüfung bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.
Herr Brumund betont, dass mit dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" auch Gebäude gefördert werden könnten, die nicht unter Denkmalschutz stünden. In diesem Falle könnten Mittel aus der Stiftung jedoch definitiv nicht eingesetzt werden.
Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden
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