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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Bau-, Umwelt- und Werksausschuss (BUWA)

Dienstag, 05. Mai 2009 , 17:00 Uhr
Kleiner Sitzungsraum des Rathauses Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt



TOP 1 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 10.03.2009

Protokoll:

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 10.03.2009.

 
TOP 3 Bericht Budget 31

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 4 Bericht Budget 32

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.


TOP 5 Stadtsanierung Helmstedt Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz

Beschluss:

1. Der Antrag auf die Durchführung einer städtebaulichen  

    Erneuerungsmaßnahme im Programm Städtebaulicher

    Denkmalschutz wird für das Gebiet „Holzberg

    - St.-Stephani“ gestellt (siehe Anlage).

2. Die Stadt Helmstedt erklärt sich bereit, den durch

    Einnahmen und durch Städtebauförderungsmitteln des

    Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die

    Finanzierung der städtebaulichen Erhaltungsmaßnahme

    aufzubringen.

3. Für das Gebiet der „Holzberg - St.-Stephani“ (siehe

    Anlage) werden vorbereitende Untersuchungen gemäß

    § 141 BauGB durchgeführt.

Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.



Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die Vorlage.

Frau Rosinski bittet um nähere Erläuterung des Begriffes "EFRE-Mittel“.

Herr Kubiak erklärt, dass es sich um den Europäischen Fond für Regionalentwicklung handele, der diese Mittel zur Verfügung stelle.

Herr Buttler betont, dass der Antrag in jedem Falle gestellt werden sollte. Für ihn sei von Interesse, ob eine Förderung nur für Gebäude oder auch für Straßen erfolgen könne.

Herr Kubiak führt aus, dass sich das EFRE-Gebiet südöstliche Innenstadt aufgrund der Förderschwerpunkte sehr stark auf Straßen und Plätze konzentriere. Das wolle man nun durch den weiteren Schwerpunkt räumlich und thematisch ergänzen. In diesem Rahmen wolle man auch zu privaten Sanierungsmaßnahmen gelangen.

Herr Franke fragt, ob es möglich sei, die verbleibenden Eigenanteile aus der Stiftung Denkmalschutz aufzubringen. Bei einer förderungsfähigen Fassadensanierung könnte es eventuell entsprechende Schnittmengen mit dem zur Rede stehenden Programm geben.

Herr Brumund antwortet, dass dies nicht den Richtlinien des Rates entsprechen würde. Bei der Stiftung Denkmalschutz handele es sich um eine unselbständige Stiftung. Daher seien die zur Verfügung stehenden Mittel im Grunde genommen städtische Mittel. Er wolle die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen, da sie nicht im Detail geprüft sei. Die der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel seien allerdings sehr begrenzt.  

Herr Kubiak sagt unabhängig davon eine Prüfung bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.

Herr Brumund betont, dass mit dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" auch Gebäude gefördert werden könnten, die nicht unter Denkmalschutz stünden. In diesem Falle könnten Mittel aus der Stiftung jedoch definitiv nicht eingesetzt werden.

Sodann fasst der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss einstimmig folgenden


TOP 6 Bauleitplanung Helmstedt Bebauungsplan Nr. C 332 "Ziegelberg-Süd" - städtebauliches Konzept - - abgesetzt -

Protokoll:

Frau Wiesenborn verweist auf die a-Vorlage.

Herr Preuß zeigt sich über diese sehr verwundert. Man habe die Thematik so diskutiert, dass letztendlich die Variante B mit Anschluss an die Memelstraße favorisiert worden sei. Unabhängig davon habe die Verwaltung nun - in erster Linie aus finanziellen Gründen - die Variante A vorgeschlagen. Er plädiere nach wie vor für Variante B. Wenn der untere Abschnitt zuerst erschlossen werde, entstehe keine Belastung für das obere Gebiet. Es sei auch fraglich, ob der obere Bereich überhaupt erschlossen werden müsse. Entscheide man sich für Variante A, so müssten dort bereits Mittel investiert werden. Eventuell sei das jedoch gar nicht erforderlich, da das Baugebiet aufgrund der Nachfrage an Bauplätzen kleiner ausfallen werde als erwartet. Daher bitte er die Verwatung um Auskunft, ob ausschließlich finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle spielen würden oder ob es noch andere Entscheidungskriterien gegeben habe.

Herr Kubiak räumt ein, dass auch die Anwohner sehr unglücklich über die Entscheidung der Verwaltung seien. Trotz des Votums der Bürger für Variante B habe man die Variante A als Beschlussvorschlag unterbreitet. Die Begründung finde sich in den letzten drei Sätzen der a-Vorlage wieder. Bei den sehr eng beieinander liegenden Varianten begeistere man sich in der Tat aus finanziellen Gründen noch immer für die Variante A.

Herr Franke macht deutlich, dass auch die FDP-Fraktion nach wie vor klar für die Variante B plädiere. In der Variante A sei die Erschließung der Grundstücke insgesamt unglücklich gelöst. Es würden viel zu lange Verbindungen von den Hauptverkehrswegen bis hin zu den Grundstücken auftreten. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten sei es nicht sinnvoll, Wege zu verdoppeln oder zu verdreifachen. Darüber hinaus stelle dies eine ganz erhebliche Komforteinbuße dar. Der Argumentation des Kostenfaktors könne er nur eingeschränkt folgen. Zum einen würden sich die Erschließungskosten auf die Anlieger verteilen. Zum anderen müssten die Grundstücke attraktiv sein, sonst habe man im Hinblick auf die Kosten gar nichts gewonnen. Etwaige Mehraufwendungen bei der Erschließung würden sich durch eine gute Veräußerbarkeit der Grundstücke relativieren. Der Variante A werde man in keinem Falle zustimmen.

Herr Dr. Birker schließt sich beiden Vorrednern an. Diese hätten sämtliche Argumente vorgebracht, die auch die SPD-Fraktion diskutiert habe.

Herr Buttler erklärt, dass seine Fraktion aufgrund der Abwesenheit einiger Mitglieder die Thematik noch nicht ausreichend habe beraten können. Daher bitte er darum, am heutigen Tage nicht über diesen Punkt zu entscheiden. Der Beschluss könne im Verwaltungsausschuss gefasst werden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen komme.

Herr Winkelmann spricht sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Variante B aus. Dies habe zum einen ökologische Gründe. Zum anderen entspreche diese Variante den Wünschen der Bürger. Wenn die Anwohner bereits mit einem neuen Baugebiet belastet würden, sollte man deren Belange auch berücksichtigen.

Herr Dr. Birker ergänzt, dass seine Fraktion sich gegen die Erstellung eines Fußweges auf der gegenüberliegenden Seite ausspreche. Dieser würde hohe Kosten verursachen. Man plädiere also für die Variante B ohne Fußweg.

Herr Allers vertritt die Auffassung, dass die Fußgänger die Möglichkeit haben müssten, über kurze, gerade Wege bis zur Memelstraße zu gelangen.

Herr Kubiak macht deutlich, dass ein direkter Weg, der von der Schweidnitzer Straße herunter führe, in Variante B nicht möglich sei. Dadurch entstehende "Umwege" seien den Fußgängern seines Erachtens jedoch durchaus zumutbar. 

Frau Wiesenborn resümiert, dass eine b-Vorlage erstellt werden solle, die im Beschlussvorschlag die Variante B enthalte. Die Beschlussfassung solle im Verwaltungsausschuss erfolgen.  


TOP 7 Bekanntgaben  
TOP 7.1 Dorferneuerungsantrag Emmerstedt für das Programmjahr 2009

Protokoll:

Die Bekanntgabe hat dem Bau-, Umwelt- und Werksausschuss schriftlich vorgelegen.


TOP 7.2 Zustand der Kinderspielplätze in Helmstedt

Protokoll:

Herr Kubiak verweist auf einen Presseartikel über den Zustand der Kinderspielplätze. Dieser habe auch ein Lob für die Mitarbeiter der Grünflächenabteilung beinhaltet, was er als sehr wichtig erachte. Die Helmstedter Kinderspielplätze seien in einem sehr guten Zustand und er hoffe, dass dies auch weiterhin der Fall sein werde.   

 
TOP 8 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen; Anfrage des Ratsmitglieds Weber-Püschner

Protokoll:

Frau Weber-Püschner hatte in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Werksausschusses am 10.03.2009 erklärt, dass sie wegen des Harbker Mühlenbachs angerufen worden sei. Dort sei ein Biotop abgeharkt worden, um die Verrohrung, die etwa 40 bis 50 Jahre alt sei, zu renaturieren. Die Renaturierung des Baches stelle sich so dar, dass man eine nicht unbeträchtliche Schneise von 50 m Tiefe und 80 m Breite schlage. Somit solle die Schneise angeblich 25 m tiefer liegen als der Helmstedt See. Das Wasser wurde bisher in die Aue abgeleitet. Sie frage an, warum man dieses Wasser nicht in den Helmstedt See einleiten könne. Darüber hinaus wolle sie wissen, ob das Schlagen einer Schneise mit derart großen Ausmaßen negative Auswirkungen auf den Wasserstand im Helmstedt See haben könne. Auch habe sie erfahren, dass es einen ehemaligen Stichkanal zum Mittellandkanal gebe. Wenn man diesen repariere und für den Helmstedt See frei mache, solle das angeblich Kosten in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. Euro verursachen. Unabhängig davon bitte sie um eine entsprechende Überprüfung und eine schriftliche Beantwortung.

Beantwortung:

Die Wiederherstellung des Harbker Mühlenbachtales ist Bestandteil der 52. Ergänzung des Abschlussbetriebsplanes Wulfersdorf. Die Maßnahme ist in Wort und Bild sowohl im Masterplan für den Tagebausee als auch in den Unterlagen zur Landesgartenschau dargestellt und mit diesen den Ratsgremien auch vorgestellt worden.

Da der verrohrte Bachabschnitt mit der Hochkippe aus Abraummaterial überlagert worden war, ist nun in der Tat ein erheblicher Taleinschnitt erforderlich, um dass Fließgewässer zu reaktivieren. Die zuständigen Fachbehörden im Land Sachsen-Anhalt waren aber am Planverfahren beteiligt und haben dieses insbesondere auch unter wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten besonders befürwortet. Die Sohle des Harbker Mühlenbaches wird oberhalb der 105 m NN Linie und damit oberhalb des derzeit prognostizierten Endwasserstandes im Helmstedt See liegen, sodass negative Auswirkungen auf den Wasserstand im See zu keiner Zeit zu erwarten sein werden. Die komplette Gewässeraufgabe des Mühlenbaches zum Zwecke der Seeflutung ist wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Der Verwaltung liegen Informationen über eine 65 Jahre alte und 29 km lange Stahlleitung vom Mittellandkanal nach Offleben vor, die noch in Fragmenten existiert. Das mit der Leitung verbundene Wasserrecht in Höhe von 8 Mio. m³/a ist seit Jahren erloschen. Die Verwaltung hat zu der Möglichkeit der Reaktivierung und Nutzung dieser Leitung bereits im Jahr 2005 Untersuchungen angestellt und in den Ratsgremien darüber berichtet. Die für das Wasserrecht am Mittellandkanal zuständige Behörde (Wasser- und Schifffahrtsamt Uelzen) hat seinerzeit mit Schreiben vom 23.03.2005 die Wiederaufnahme einer Wasserentnahme aus dem Mittellandkanal abschlägig beschieden. Im Rat und in der örtlichen Presse ist über diesen Sachverhalt berichtet worden. Ein ehemaliger „Stichkanal“ zum Mittellandkanal ist der Verwaltung nicht bekannt und es konnten dazu auch keine Hinweise gefunden werden. Unabhängig von dessen Existenz gilt aber auch hierfür, dass eine Wasserentnahme vom WSA Uelzen nach den identischen Regeln zu beurteilen wäre, wie sie bereits zur Absage mit Schreiben vom 23.03.2005 geführt hatten.

 
TOP 9 Anfragen und Anregungen; Anfrage des Ratsmitglieds Buttler

Beschluss:



Protokoll:

Herr Buttler stellt im Namen der CDU-Fraktion folgende Anfrage:

Anlässlich eines Rundgangs der Mitglieder von Agenda 21 Mitte April 2009 kamen wir auch an dem Kneipp-Becken vorbei und der dazugehörigen Wasserpumpe. Beides war in einem nicht sonderlich ansprechenden Zustand. Ich frage daher im Namen der CDU-Fraktion die Verwaltung:

1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse a) des Kneipp-

    Beckens und b) der Wasserpumpe?

2. Ist der Kneipp-Verein nach wie vor an der Nutzung dieses

    Beckens interessiert?

3. Wenn nicht, wer soll für den Unterhalt des Beckens sorgen

    oder muss das Becken auf  wessen Kosten entfernt

    werden?

4. Wem gehört die Wasserpumpe, die zur Zeit nicht nutzbar

    ist?

5. Wenn das Becken nicht mehr genutzt wird, soll die Pumpe

    trotzdem erhalten bleiben?

Im Rahmen der laufenden Diskussionen über das Brunnental und der damit im Zusammenhang stehenden Bemühungen einer Attraktivitätssteigerung von Bad Helmstedt bitte ich um Beantwortung unserer Fragen in der nächsten Sitzung des  Bau-, Umwelt- und Werksausschusses.

 

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