Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
In der letzten Ortsratssitzung am 08.11.2006 wurde um eine Darstellung gebeten, wie Krippenplätze in Barmke realisiert werden könnten.
Beantwortung:
Aufgrund der Komplexität der Thematik bitten wir, die nachfolgenden Ausführungen zunächst als Grundlage für die weitere Diskussion zu betrachten.
Zunächst sei an dieser Stelle vollständigkeitshalber angemerkt, dass die Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren generell nicht nur in Kindertagesstätten, wozu nach § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) auch Kindergärten und Kinderkrippen gehören, sondern auch von Tagespflegepersonen (sogenannten „Tagesmüttern“) geleistet werden kann. Z.B. unterstützt das 100-Millionen-Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung „Familien mit Zukunft“ insbesondere Projekte der Tagespflege durch Tagesmütter. Als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich in erster Linie der Landkreis Helmstedt in eigener Zuständigkeit um die Qualifizierung der Tagesmütter sowie die Koordination und Bündelung der Tagespflegeangebote. Nach unserer Information gibt es seitens des Landkreises bereits verschiedene Angebote für Tagesmütter.
Auf die den Ortsratsmitgliedern wunschgemäß zugeleitete Vorlage V 187/06 „Krippenplätze in Helmstedt - erste Konzepte“ wird verwiesen. In der Anlage dieser Vorlage befinden sich u.a. Vorüberlegungen der Mitarbeiterinnen des Kindergartens „Butterblume“ hinsichtlich der Betreuung von Krippenkindern ab einem Alter von 2 Jahren. Ausgangspunkt für das Mindestaufnahmealter von 2 Jahren sind die vorhandenen personellen und räumlichen Gegebenheiten.
Voraussetzung für die Aufnahme von Krippenkindern ist zunächst, dass die beiden vorhandenen Gruppen (1 Regelgruppe mit maximal 25 Plätzen und 1 Kleingruppe mit maximal 10 Plätzen) in Barmke bestehen bleiben. Die Belegungszahlen der Gruppen liegen den Ortsratsmitgliedern vor. Der gesetzliche Anspruch auf die Gewährung eines Kindergartenplatzes wird demnach mit den vorhandenen Platzkapazitäten in Barmke mehr als erfüllt. Aufgrund der bestehenden freien Plätze wäre dieser gesetzliche Anspruch auch nicht durch die Aufnahme von z.B. 4 Zweijährigen in Frage gestellt.
Die Erzieherinnen des Barmker Kindergartens sehen der Aufnahme von Krippenkindern positiv und motiviert entgegen. In altersübergreifenden Gruppen muss von Anfang an das Wohl aller Kinder gleichermaßen, ob nun 2 oder 3 - 6 Jahre alt, an erster Stelle stehen. Die Qualität der Betreuung der 3- 6-Jährigen darf nicht leiden, weil die Zweijährigen ein stärkeres Maß an Zuwendung beanspruchen. Die gesetzlichen Vorgaben altersübergreifender Gruppen (sog. „Familiengruppen“ mit größerer Altersbreite, z.B. 1-6) tragen diesem Gedanken Rechnung.
Nach ersten Gesprächen mit dem Landesjugendamt wäre es denkbar, in die Regelgruppe bei einer Auslastung von 15 Kindergartenkindern (derzeit sind es 17 Kinder) 3-4 Zweijährige aufzunehmen. In die Kleingruppe (z.Z. 8 Kinder) dürfen keine Krippenkinder integriert werden.
Formell gibt es nun zwei Möglichkeiten:
A.) Die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren erfolgt einzelfallbezogen. Im Antrag müsste die Dringlichkeit beschrieben werden (z.B. alleinerziehend, berufstätig, Krankheit usw.). Das Jugendamt würde daraufhin u.U. eine Ausnahmegenehmigung für dieses eine Kind, namentlich benannt, erteilen.
B.) Der Träger stellt einen Antrag auf eine Erweiterung der Betriebserlaubnis mit dem Ziel, eine bestimmte Anzahl der Kindergartenplätze an mindestens Zweijährige vergeben zu dürfen.
Voraussetzung für die erweiterte Betriebserlaubnis - wie unter B.) aufgeführt- ist die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes. Hier müssten z.B. pädagogische Ansätze und Überlegungen speziell für die altersübergreifende Gruppe beschrieben werden. Eine Fortbildung für die Mitarbeiterinnen unter der Überschrift „Hereinspaziert! - Kinder unter drei Jahren im Kindergarten“ findet am 15.01.2007 statt. Daran nehmen auch die Kolleginnen des Kindergartens Emmerstedt teil. Inhaltliche Schwerpunkte sind in dem als Anlage beigefügten Schreiben an Frau Werner-Reck v. 24.10.2006 zu entnehmen.
Ein separater Ruheraum ist bei einer Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden) der Zweijährigen nicht notwendig. Eine Ruhezone im Gruppenraum, z.B. im Schmetterlingsraum, als Rückzugsmöglichkeit für die Kleinen wäre ausreichend. Im Interesse der Kinder zwischen 2-3 Jahren sollte eine abgeschirmte Wickelmöglichkeit geschaffen werden, ggf. durch ein klappbares Wandbrett im Sanitärbereich.
Wie bereits vom Team des Kindergartens „Butterblume“ dargelegt, müssten ggf. weitere notwendige bauliche Veränderungen zur Vorbereitung der Aufnahme der Zweijährigen - sofern gewünscht - im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden.
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