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Sitzungstermine, Tagesordnungen und Vorlagen

Hier finden Sie nicht nur die aktuellen Sitzungstermine, sondern können sich auch Tagesordnungen und Vorlagen aus vergangenen Sitzungen anzeigen lassen.
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Besonderheit: Die Sitzungen der Ortsräte Emmerstedt, Büddenstedt und Offleben beginnen zur u. a. Uhrzeit mit einem nichtöffentlichen Teil. Der öffentliche Teil folgt dann ca. 30 Minuten später.

Ortsrat Barmke

Mittwoch, 10. Januar 2007 , 18:30 Uhr
Gemeindekrug Barmke, Lindenhorst 1, 38350 Helmstedt OT Barmke



TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 07.11.2006

Protokoll:

abgesetzt

 
TOP 2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007

Beschluss:

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.



Protokoll:

Herr Eisermann nimmt für die anwesenden Zuhörer kurz auf die allgemeine Haushaltslage der Stadt Helmstedt Bezug. Anschließend weist er darauf hin, dass der Landkreis Helmstedt als Haushaltsgenehmigungsbehörde signalisiert habe, an die Stadt Helmstedt die gleichen Anforderungen zu stellen, wie die Aufsichtsbehörde an den Haushalt des Landkreises Helmstedt gestellt habe. Das bedeute, dass der Landkreis mit Argusaugen schauen werde, ob die freiwilligen Leistungen der Stadt Helmstedt eingeschränkt und auch alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Anmerkung:

Die Aufstellung über die Eckdaten 2007 der Stadt Helmstedt ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Der Ortsbürgermeister verweist auf die am 08.01.2007 stattgefundene interfraktionelle Sitzung mit Vertretern der Verwaltung. Daher werde nur auf die Schwerpunkte der den Ortsrat Barmke betreffenden Haushaltsansätze eingegangen.

Anmerkung:

Die den Ortsrat Barmke betreffenden Haushaltsansätze sind als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

Frau Klimaschewski-Losch erinnert an den Jugendclub Barmke, der Thema der kommenden Sondersitzung des Ortsrates Barmke am 30.01.2007 sein werde. Die Verwaltung habe eine Kürzung der finanziellen Mittel für den Haushalt 2007 vorgeschlagen. Es sei zwar wichtig, dass diese Mittel nicht gekürzt werden, der Ortsrat habe sich aber vorbehalten, die Sondersitzung Ende Januar abzuwarten. Daher wurde der Haushaltsansatz in der vorgeschlagenen Höhe belassen. Sollten sich anschließend noch Änderungen für den Haushalt ergeben, könne diese noch eingebracht werden.

Anschließend fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 - soweit seine Zuständigkeit gegeben ist - in der beratenen Fassung zu.


TOP 3 Vergabe von Ortsratsmitteln

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister schlägt vor, für folgende Zwecke Ortsratsmittel zu vergeben:

- für das Maikäferwecken (Auszahlung erst nach Rechnungseingang)          bis zu 100,00 €,

- an die Ortsfeuerwehr Barmke anl. des Osterfeuers                                                100,00 €,

- für die Feierlichkeiten anl. der Ernennung Erwin Schröders zum
  Ehrenbrandmeister                                                                                        bis zu 150,00 €,

- an den Spielmannszug Barmke für die musikalische Umrahmung
  am Volkstrauertag                                                                                                    100,00 €.

Sodann fasst der Ortsrat Barmke einstimmig folgenden Beschluss:

Aus den zur Verfügung stehenden Ortsratsmitteln des Ortsrates Barmke werden für folgende Zwecke Zuschüsse gezahlt:

- für das Maikäferwecken (Auszahlung erst nach Rechnungseingang)          bis zu 100,00 €,

- an die Ortsfeuerwehr Barmke anl. des Osterfeuers                                                100,00 €,

- für die Feierlichkeiten anl. der Ernennung Erwin Schröders zum
  Ehrenbrandmeister                                                                                        bis zu 150,00 €,

- an den Spielmannszug Barmke für die musikalische Umrahmung
  am Volkstrauertag                                                                                                    100,00 €.

 
TOP 4 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Emmerstedt und Barmke (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.05.1991

Protokoll:

 - abgesetzt -


TOP 5 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Protokoll:

Der Ortsbürgermeister und seine Stellvertreterin berichten von ihren Aktivitäten bis zum Sitzungstage.

Weiter gibt der Ortsbürgermeister bekannt, dass die interfraktionelle Sitzung vom 16.01.2007 auf den 15.01.2007, vorverlegt wird. Die Beratungen werden um 20.00 Uhr im Mehrzweckhaus Barmke zu dem Thema „Jugendclub Barmke“ beginnen.

Am 26.01.2007, um 20.00 Uhr, soll im Jugendclub Barmke ein Gespräch mit Barmker Jugendlichen über die Fortführung des Jugendclubs geführt werden.

Am 30.01.2007 soll dann die Sondersitzung des Ortsrates Barmke zu diesem Thema im Gemeindekrug stattfinden.

Der Ortsrat Barmke stimmt dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters zu, Frau Ohnesorge und Herrn Laser von der Verwaltung zu bitten, an dem Gespräch am 26.01.2007 mit teilzunehmen.

Herr Eisermann stimmt diesem Vorhaben ebenfalls zu.

Abschließend teilt der Ortsbürgermeister mit, dass die Ortsratssitzung am 11.09.2007 im Mehrzweckhaus Barmke stattfinden müsse.

 
TOP 6 Bekanntgaben  
TOP 6.1 Krippenplätze in Helmstedt - Umfrageergebnis

Protokoll:

Herr Eisermann erläutert für die anwesenden Zuhörer die schriftlich vorliegende Bekanntgabe.

Ebenso gibt er für die anwesender Zuhörer den Inhalt der Vorlagen V 187/06 und V 188/06 an den Rat über AJFSS und VA und bekannt, die den Ortsratsmitgliedern auf Wunsch zur Kenntnis gegeben wurden.

Der Ortsbürgermeister wirft zur Bekanntgabe des Umfrageergebnisses über Krippenplätze in Helmstedt auf, dass das Wunschverhalten der Barmker Eltern / Erziehungsberechtigten in diesem Ergebnis sicht separat erfasst wurde. Daher könne die im Ortsrat Barmke initiierte Diskussion über Krippenplätze in Barmke nicht fundiert weitergeführt werden.

Er richtet an die Verwaltung die Bitte, eine erneute Umfrage bei den Barmker Eltern durchzuführen, um den Bedarf von Krippenplätzen in Barmke ermitteln zu können.

Frau Klimaschewski-Losch ergänzt, dass die Barmker Eltern außerdem dahingehend befragt werden sollen, ob auch ein Bedarf bestehe, wenn der Krippenplatz in Helmstedt oder Emmerstedt eingerichtet wurde.

Die Ermittlung der Daten sollte bis zur nächsten regulären Ortsratssitzung im Juni 2007 vorliegen.


TOP 7 Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen

Protokoll:

In der letzten Ortsratssitzung am 08.11.2006 wurde um eine Darstellung gebeten, wie Krippenplätze in Barmke realisiert werden könnten.

Beantwortung:

Aufgrund der Komplexität der Thematik bitten wir, die nachfolgenden Ausführungen zunächst als Grundlage für die weitere Diskussion zu betrachten.

Zunächst sei an dieser Stelle vollständigkeitshalber angemerkt, dass die Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren generell nicht nur in Kindertagesstätten, wozu nach § 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) auch Kindergärten und Kinderkrippen gehören, sondern auch von Tagespflegepersonen (sogenannten „Tagesmüttern“) geleistet werden kann. Z.B. unterstützt das 100-Millionen-Förderprogramm der Niedersächsischen Landesregierung „Familien mit Zukunft“ insbesondere Projekte der Tagespflege durch Tagesmütter. Als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich in erster Linie der Landkreis Helmstedt in eigener Zuständigkeit um die Qualifizierung der Tagesmütter sowie die Koordination und Bündelung der Tagespflegeangebote. Nach unserer Information gibt es seitens des Landkreises bereits verschiedene Angebote für Tagesmütter.

Auf die den Ortsratsmitgliedern wunschgemäß zugeleitete Vorlage V 187/06 „Krippenplätze in Helmstedt - erste Konzepte“ wird verwiesen. In der Anlage dieser Vorlage befinden sich u.a. Vorüberlegungen der Mitarbeiterinnen des Kindergartens „Butterblume“ hinsichtlich der Betreuung von Krippenkindern ab einem Alter von 2 Jahren. Ausgangspunkt für das Mindestaufnahmealter von 2 Jahren sind die vorhandenen personellen und räumlichen Gegebenheiten.

Voraussetzung für die Aufnahme von Krippenkindern ist zunächst, dass die beiden vorhandenen Gruppen (1 Regelgruppe mit maximal 25 Plätzen und 1 Kleingruppe mit maximal 10 Plätzen) in Barmke bestehen bleiben. Die Belegungszahlen der Gruppen liegen den Ortsratsmitgliedern vor. Der gesetzliche Anspruch auf die Gewährung eines Kindergartenplatzes wird demnach mit den vorhandenen Platzkapazitäten in Barmke mehr als erfüllt. Aufgrund der bestehenden freien Plätze wäre dieser gesetzliche Anspruch auch nicht durch die Aufnahme von z.B. 4 Zweijährigen in Frage gestellt.

Die Erzieherinnen des Barmker Kindergartens sehen der Aufnahme von Krippenkindern positiv und motiviert entgegen. In altersübergreifenden Gruppen muss von Anfang an das Wohl aller Kinder gleichermaßen, ob nun 2 oder 3 - 6 Jahre alt, an erster Stelle stehen. Die Qualität der Betreuung der 3- 6-Jährigen darf nicht leiden, weil die Zweijährigen ein stärkeres Maß an Zuwendung beanspruchen. Die gesetzlichen Vorgaben altersübergreifender Gruppen (sog. „Familiengruppen“ mit größerer Altersbreite, z.B. 1-6) tragen diesem Gedanken Rechnung.

Nach ersten Gesprächen mit dem Landesjugendamt wäre es denkbar, in die Regelgruppe bei einer Auslastung von 15 Kindergartenkindern (derzeit sind es 17 Kinder) 3-4 Zweijährige aufzunehmen. In die Kleingruppe (z.Z. 8 Kinder) dürfen keine Krippenkinder integriert werden.

Formell gibt es nun zwei Möglichkeiten:

A.)

Die Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren erfolgt einzelfallbezogen. Im Antrag müsste die Dringlichkeit beschrieben werden (z.B. alleinerziehend, berufstätig, Krankheit usw.). Das Jugendamt würde daraufhin u.U. eine Ausnahmegenehmigung für dieses eine Kind, namentlich benannt, erteilen.

B.)

Der Träger stellt einen Antrag auf eine Erweiterung der Betriebserlaubnis mit dem Ziel, eine bestimmte Anzahl der Kindergartenplätze an mindestens Zweijährige vergeben zu dürfen.

Voraussetzung für die erweiterte Betriebserlaubnis - wie unter B.) aufgeführt- ist die Vorlage eines schlüssigen Konzeptes. Hier müssten z.B. pädagogische Ansätze und Überlegungen speziell für die altersübergreifende Gruppe beschrieben werden. Eine Fortbildung für die Mitarbeiterinnen unter der Überschrift „Hereinspaziert! - Kinder unter drei Jahren im Kindergarten“ findet am 15.01.2007 statt. Daran nehmen auch die Kolleginnen des Kindergartens Emmerstedt teil. Inhaltliche Schwerpunkte sind in dem als Anlage beigefügten Schreiben an Frau Werner-Reck v. 24.10.2006 zu entnehmen.

Ein separater Ruheraum ist bei einer Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden) der Zweijährigen nicht notwendig. Eine Ruhezone im Gruppenraum, z.B. im Schmetterlingsraum, als Rückzugsmöglichkeit für die Kleinen wäre ausreichend. Im Interesse der Kinder zwischen 2-3 Jahren sollte eine abgeschirmte Wickelmöglichkeit geschaffen werden, ggf. durch ein klappbares Wandbrett im Sanitärbereich.

Wie bereits vom Team des Kindergartens „Butterblume“ dargelegt, müssten ggf. weitere notwendige bauliche Veränderungen zur Vorbereitung der Aufnahme der Zweijährigen - sofern gewünscht - im Rahmen eines Ortstermins mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden.

 
TOP 8 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

a) Frau Klimaschewski-Losch bittet um kurzfristige Prüfung, ob es möglich sei, dass die letzten Häuser im Krötenweg, die am Rand des Baugebietes Dorfbreite III liegen, eine ausreichende Beleuchtung bekommen. Gerade auch zur Schulwegsicherung müssten 1 oder 2 Lampen installiert werden.

b) Frau Klimaschewski-Losch bittet um Prüfung, ob es unter einem geringem Aufwand möglich sei, auf dem Dorfplatz (Maibaumstandort) in der Weihnachtszeit einen Weihnachtsbaum mit Beleuchtung aufzustellen.

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet statt.

 

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