Sportlerehrung; Einzelfallentscheidung nach den Sportlerehrungsrichtlinien
Beschluss:
1. Die in der Anlage aufgeführten Personen und Mannschaften werden im Rahmen einer Feierstunde für ihre sportlichen Leistungen in 2008 geehrt. 2. Die Hockeyjugendmannschaft - weibliche Jugend - des TSV von 1849 Helmstedt wird im Rahmen einer Feierstunde für ihre sportlichen Leistungen in 2008 geehrt. 3. Die Hockeyjugendmannschaft - männliche Jugend - des TSV von 1849 Helmstedt wird im Rahmen einer Feierstunde für ihre sportlichen Leistungen in 2008 geehrt.
Die lfd. Nr. 40 der Anlage wird ebenfalls als Einzelfallentscheidung erachtet. Auch hier wird einer Ehrung zugestimmt.
Protokoll:
Herr Strümpel verweist auf die Vorlage.
Herr Schobert macht darauf aufmerksam, dass es sich aufgrund der Sportlerehrungsrichtlinien auch bei der Pos. 40 der Anlage um eine Einzelfallentscheidung handele, über die ebenfalls beschlossen werden müsse. Seines Erachtens sei diese Leistung aber durchaus einer Ehrung würdig. Was die weiteren Einzelfallentscheidungen angehe, so wolle er daran erinnern, dass man die Richtlinien seinerzeit bewusst überarbeitet habe. Ein dritter und vierter Platz bei einer Landesmeisterschaft im Bereich des Hockey sei durchaus positiv zu bewerten. Er wolle jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass man mit einer Ehrung dieser Leistungen die Grundlage der neuen Richtlinien verlasse. Somit bestehe die Gefahr, dass man später bei vergleichbaren Sportarten in eine Diskussion gerate, wenn es um Vizelandesmeister oder dritte und vierte Plätze gehe. Er denke da z. B. an die Landesmeisterschaft der Schützen. Es gehe nicht darum, dass man den betroffenen Sportlern die Ehrung nicht gönne, doch die Richtlinien seien aus bestimmten Gründen geändert worden.
Herr Eisermann macht deutlich, dass diese Entscheidung allein beim Ausschuss liege. Er wolle jedoch vorsorglich darauf hinweisen, dass man Probleme im Sitzungssaal bekommen werde, wenn die zwei Mannschaften noch zusätzlich geehrt würden. Man habe dann bereits eine Zahl von 128 Sportlern. Trainer, Angehörige und geladene Ehrengäste seien hier noch nicht berücksichtigt. Somit werde die Grenze der Personen überschritten, die der Sitzungssaal - auch im Hinblick auf die Statik - fassen könne.
Herr Strümpel erinnert daran, dass man die Möglichkeit der Einzelfallentscheidungen geschaffen habe, weil die Richtlinien enger gefasst worden seien. Was die Bedenken von Herrn Eisermann im Hinblick auf den Sitzungssaal anbelange, so werde sicher nicht jeder Sportler zu der Ehrung erscheinen.
Herr Thiel vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Hockeyjugendmannschaften geehrt werden sollten. Von Seiten der ARGE könne er dies keinesfalls ablehnen. Er wisse, welch positive Auswirkungen eine solche Ehrung auf die künftigen sportlichen Leistungen habe.
Herr Schobert fragt, ob die ARGE in diesem Jahr in die Veranstaltung mit eingebunden werde.
Herr Eisermann bejaht dies. Er habe bereits mit Herrn Sorge ein entsprechendes Gespräch geführt.
Sodann fasst der Ausschuss für Sport und Ehrenamt einstimmig folgenden
|