TOP 1
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Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Eine Einwohnerfragestunde findet statt.
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TOP 2
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 03.06.2009
Protokoll:
Frau Theis korrigiert, dass es sich bei Top 9.1 um eine Anfrage von Frau Theisen gehandelt habe.
Frau Niemann erinnert an ihre Anfrage, die sie unter TOP 9.2 gestellt hatte. Sie habe hierauf noch keine Antwort erhalten.
Frau Musial erklärt, dass eine schriftliche Beantwortung der Anfrage noch erfolgen werde.
Sodann genehmigt der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales die Niederschrift über die Sitzung am 03.06.2009.
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TOP 3
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Budgetbericht, 1. Halbjahr 2009
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.
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TOP 4
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Produkthaushalt 24 - sozialer Teil; Budgetbericht zum 30.06.2009
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales nimmt den Budgetbericht zur Kenntnis.
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TOP 5
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Änderung der Entgeltordnung für Kitas; 2. Schritt
Beschluss:
Die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Anmerkung: Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Frau Rosinski stellt sich die Frage nach der Messbarkeit hinsichtlich der Dauer von vier Stunden. Es könne durchaus geschehen, dass ein Kind häufig bereits um 7.30 Uhr in den Kindergarten gebracht und erst um 12.30 Uhr wieder abgeholt werde. Für sie sei von Interesse, wann die Erzieherinnen hier einschreiten dürften, weil es sich um eine indirekte fünfstündige Betreuung handele.
Frau Musial macht deutlich, dass man im Kindergarten zwischen Öffnungszeiten und Betreuungszeiten unterscheide. Bei den Betreuungszeiten handele es sich um die Zeiten, in denen den Kindern ein festes Programm geboten werde. Diese würden in einem Halbtagskindergarten üblicherweise zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr liegen. Die Öffnungszeiten in den Kindergärten hingegen seien unterschiedlich, manche Einrichtungen würden bereits um 7.00 Uhr öffnen, andere erst um 7.30 Uhr. Mittags verhalte es sich ähnlich, die Öffnungszeiten variierten hier zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Wer regelmäßig den Früh- oder Spätdienst nutze, müsse dafür zahlen unabhängig davon, ob es sich um eine halbe Stunde oder eine Stunde handele. Die Eltern müssten diese Nutzung auch entsprechend anmelden. Wenn jemand sein Kind ausnahmsweise einmal eine halbe Stunde eher in den Kindergarten bringe, weil er z. B. einen Arzttermin habe, sei er davon jedoch nicht betroffen.
Frau Weihmann erklärt, dass ihre Fraktion insbesondere über die Regelung diskutiert habe, welche die auswärtigen Kinder betreffe. Die Verwaltung schlage vor, dass für auswärtige Kinder der jeweilige Entgelthöchstsatz erhoben werde. Dies stelle eine gewisse Härte für Bewohner kleiner Orte dar, in denen nicht die Möglichkeit gegeben sei, eine Krippe zu besuchen. Ihrer Fraktion erscheine das etwas ungerecht. Man wolle daher die Verwaltung beauftragen, hier eine bessere Regelung zu finden. Die finanzielle Last sollte nicht den betroffenen Eltern auferlegt werden. Statt dessen sollten die jeweiligen Gemeinden einen Zuschuss zahlen in der Höhe, in der sie auch einen in ihrer Kommune liegenden Krippenplatz bezuschussen würden. Es sollten innerhalb der nächsten drei Monate entsprechende Abstimmungsgespräche mit den Bürgermeistern der jeweiligen Gemeinden stattfinden.
Herr Alder wirft die Frage auf, was geschehe, wenn ein Helmstedter Kind einen Krippenplatz benötige, der durch ein auswärtiges Kind belegt sei.
Frau Musial führt aus, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3. Lebensjahres entstehe. Dies habe zur Folge, dass die Eltern nicht mehr verpflichtet seien, ihr Kind langfristig in einem Kindergarten anzumelden. Unabhängig davon sei man inzwischen in der glücklichen Lage, dass man für alle Helmstedter Kinder einen Kindergartenplatz vorhalten könne. Das Problem sei allerdings, dass die Kindergärten im November noch relativ leer seien, sich im Laufe des Jahres aber füllen würden. So lange zu wenig Plätze zur Verfügung gestanden hätten, habe man vorrangig nur Helmstedter Kinder aufgenommen. Derart rigoros müsse dies inzwischen zwar nicht mehr gehandhabt werden, aber trotzdem sei man darum bemüht, in erster Linie die hiesigen Kinder zu versorgen. Erst dann könnten auswärtige Kinder aufgenommen werden. Die entsprechende Problematik sei jedoch kaum mehr vorhanden. Bei den Krippen- und Hortplätzen werde sich dies sicher erst einmal anders darstellen. Entsprechende Kosten zu ermitteln, sei gegenwärtig kaum möglich. Dies werde sich noch schwieriger darstellen, wenn die Krippen in einem Kindergarten untergebracht seien. Dann könne man die Kosten ohnehin nur schätzen.
Herr Preuß macht deutlich, dass es auch um freiwillige Leistungen gehe. Man müsse sehr vorsichtig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen. Wenn man freiwillige Aufgaben über den Kreis hinaus wahrnehme, müssten die anderen Kommunen finanziell beteiligt werden. Insbesondere in Anbetracht der Haushaltslage der Stadt sollten zuerst einmal die Helmstedter Kinder berücksichtigt werden. Die anderen Kommunen könnten sich nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn es um Betreuungsmöglichkeiten der dort lebenden Kinder gehe. Darüber hinaus sei deren finanzielle Lage zum Teil noch besser als die der Stadt Helmstedt.
Auch Herr Dr. Dirksen warnt davor, dass die Stadt Helmstedt in Einrichtungen investiere, die von auswärtigen Kindern genutzt würden, während Helmstedter Kinder dort nicht mehr untergebracht werden könnten. In diesem Falle müsse man von den anderen Kommunen in der Tat ein entsprechendes Entgelt verlangen.
Frau Niemann betont, dass de SPD-Fraktion aus diesem Grunde die Gespräche mit den Bürgermeistern der anderen Kommunen angeregt habe.
Herr Eisermann sagt zu, dass die gewünschten Gespräche geführt würden. Man werde mit den entsprechenden Ergebnissen erneut an den Ausschuss herantreten.
Herr Alder vertritt die Auffassung, dass die anderen Kommunen die entsprechenden Plätze kostendeckend bezuschussen sollten, da sie selbst keine Kindergartenplätze vorhielten und statt dessen die der Stadt Helmstedt nutzen würden.
Frau Niemann betont nochmals, dass es sich hierbei um einen sehr wichtigen Punkt handele, der entsprechend geregelt werden müsse. Der Beschlussvorschlag sei hiervon jedoch nicht betroffen. Daher sollte man zuerst einmal über die Entgeltordnung beschließen. Nachdem die Gespräche mit den anderen Kommunen geführt worden seien, müsse man in einem zweiten Schritt eine Entscheidung über die Kostenbeteiligung für auswärtige Kinder treffen. Sie bitte die Verwaltung nochmals darum, bis Anfang November zumindest erste Gespräche zu führen.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 7
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Einrichtung einer Kinderkrippe in der Trägerschaft des DRK im Gebäude Beek 1
Beschluss:
1. Die Stadt Helmstedt bezuschusst die investiven Kosten zur Schaffung einer Kinderkrippe durch das DRK im Gebäude Beek 1 in Höhe von 82.000 €. 2. Die Stadt Helmstedt schließt mit dem DRK einen Betriebsführungsvertrag ab, in der sich das DRK verpflichtet, 15 Krippenplätze auf dem Grundstück Beek 1 zu errichten und zu betreiben. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Helmstedt zur Übernahme des krippenbetrieblichen Fehlbetrages entsprechend der üblichen Vorgaben der Betriebsführungsverträge.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Frau Rosinski erklärt, dass sich die CDU-Fraktion für die Beschlussalternative 1 ausspreche.
Herr Preuß schließt sich dem an. Seine Fraktion schätze das finanzielle Risiko bei Beschlussvariante 2 als etwas höher ein.
Frau Niemann fragt, wie sich die Verwaltung hierzu positioniere.
Herr Eisermann macht deutlich, dass beide Haushalte defizitär seien. Insofern spiele es keine Rolle, für welche Variante man sich entscheide. Das Defizit des Verwaltungshaushalts sei wesentlich höher als das des Vermögenshaushalts. Ein Beschluss könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchaus gefasst werden. Letztendlich beschließe der Rat über den Haushaltsplan, der dann auch noch vom Landkreis genehmigt werden müsse. Die Entscheidung des Landkreises bleibe abzuwarten, zumal es sich um eine freiwillige Leistung handele.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 8
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Einrichtung einer integrativen Kinderkrippe in der Trägerschaft der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH
Beschluss:
Die Stadt Helmstedt schließt mit der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH einen Betriebsführungsvertrag ab, in der sich die Lebenshilfe verpflichtet, eine Krippe mit 15 Krippenplätzen auf dem Grundstück Batteriewall 7 zu errichten und zu betreiben. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Helmstedt zur Übernahme des krippenbetrieblichen Fehlbetrages entsprechend der üblichen Vorgaben der Betriebsführungsverträge. Als Zusatz soll der Betriebsführungsvertrag regeln, dass die Lebenshilfe mit unserer Zustimmung eine doppelte Einzelintegration durchführen kann, sofern für die Stadt Helmstedt hierdurch keine Erhöhung des Betriebskostendefizits entsteht.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage und bittet darum, zur nächsten Sitzung des AJFSS die Lebenshilfe einzuladen, damit diese dem Ausschuss nähere Informationen geben könne.
Herr Alder macht darauf aufmerksam, dass es sich hier vordringlich um eine Aufgabe des Landes handele. Er wolle daher wissen, ob es Anfragen beim Sozialministerium gebe im Hinblick auf eine Kostenübernahme.
Auch Frau Niemann erachtet eine Stellungnahme aus Hannover als wichtig. Diese sollte seitens der Stadt angefordert werden.
Herr Eisermann erklärt, dass der Landkreis die Stellungnahme bereits angefordert habe. Diese liege jedoch noch nicht vor. Man werde sich noch einmal mit dem Landkreis in Verbindung setzen und sich darum bemühen, die Angelegenheit gemeinsam voranzutreiben.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 6
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Konzept zur Schaffung von weiteren Krippenplätzen
Beschluss:
Die Stadt Helmstedt setzt sich das Ziel, insgesamt 85 Krippenplätze vorzuhalten. Um diesen Vorsorgungsstand zu erreichen, werden im kommenden Jahr weitere 15 Krippenplätze in Zusammenarbeit mit dem DRK (Beek) sowie 15 Krippenplätze in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe geschaffen.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Herr Preuß spricht sich dagegen aus, die Höchstzahl an Krippenplätzen vorzusehen. Dies erachte seine Fraktion nicht als erforderlich. Man solle die entsprechende Entwicklung zuerst einmal abwarten. Als geeignet erscheine ihm die Alternative 2, denn mit dem Mütterzentrum sei eine 10-stündige Betreuung gegeben. Eine möglichst hohe Zeitspanne sollte auch angeboten werden. Daher spreche er sich für Alternative 2 des Beschlussvorschlages aus.
Frau Rosinski plädiert im Namen der CDU-Fraktion für die Alternative 1 des Beschlussvorschlages, denn es sei lediglich ein Defizit von 25 Plätzen vorhanden.
Herr Winkelmann macht deutlich, dass sich seine Fraktion für die Alternative 3 ausspreche.
Herr Eisermann führt aus, dass man diese Variante dem Rat zwar ebenfalls habe unterbreiten wollen, doch es sei nicht davon auszugehen, dass tatsächlich 122 Krippenplätze benötigt würden. Es werde ohnehin schon schwer sein, die Genehmigung des Landkreises zu erhalten, ohne dass eine gesetzliche Regelung bestehe. Dies werde noch schwieriger, wenn man sich für die ultimative Variante mit 122 Plätzen entscheide.
Frau Weihmann erklärt, dass Alternative 3 für die SPD-Fraktion nicht in Frage komme, da kaum jemand sein Kind bereits im ersten Lebensjahr in einer Krippe betreuen lassen wolle. Darüber hinaus bleibe nun ohnehin nur noch die Alternative 1, da man zuvor eine Krippe der Lebenshilfe beschlossen habe.
Herr Alder geht davon aus, dass das Mütterzentrum 15 Krippenplätze nicht sicherstellen könne, da sich im Falle der Nutzung des Dachgeschosses die Frage der Verwendung der Restfläche stellen würde. Praktisch sei die Krippe im Mütterzentrum also kaum umsetzbar. Somit bleibe seines Erachtens ebenfalls nur die Alternative 1.
Herrn Hübner stellt sich die Frage, weshalb es keine vierte Alternative gebe. Diese würde eine Koppelung von Mütterzentrum und Lebenshilfe beinhalten. Wenn es darum gehe, zwei Gruppen mit jeweils 15 Plätzen zu schaffen, biete das Mütterzentrum gute Voraussetzungen.
Herr Alder erinnert daran, dass derzeit Horte an Grundschulen eingerichtet würden. Daher sehe er die Umsetzungsmöglichkeiten von zwei Krippengruppen mit je 15 Kindern momentan als nicht gegeben.
Herr Dr. Dirksen schließt sich dem an. Er sei sich sicher, dass es künftig Ganztagsschulen einschließlich Schularbeitenbetreuung geben werde. Was jetzt geschaffen werde, dürfe nicht nur für die nächsten zwei bis drei Jahre, sondern müsse für die kommenden zehn bis zwanzig Jahre Bestand haben. Dies sei auch unter dem Aspekt der finanziell knappen Mittel zu sehen. Insofern sei die Variante 3 auch für ihn nicht tragbar. Auch im Hinblick auf die rückläufigen Geburten plädiere er ebenfalls für die Variante 1.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 9
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Einrichtung einer Dreivierteltags-Kleingruppe im Ev.-luth. Kindergarten St. Thomas
- abgesetzt -
Protokoll:
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
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TOP 10
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Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Christophorus auf Bezuschussung einer Kindergartensanierung
- abgesetzt -
Beschluss:
Die Beschlussfassung soll in VA und Rat erfolgen.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Herr Dr. Dirksen vertritt die Auffassung, dass man eine Bezuschussung durchaus beschließen könne. Dennoch bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme durch den Landkreis nicht genehmigt werde, weil die entsprechenden Mittel nicht vorhanden seien.
Herr Eisermann erinnert daran, dass man erhebliche Mittel in ein fremdes Grundstück investiere und dadurch dessen Wert erhöhe. Selbst, wenn das Gebäude der Stadt gehören würde, würde man zum gegenwärtigen Zeitpunkt über eine derart hohe Investition nachdenken und voraussichtlich davon absehen. Man könne jedoch auch das Signal geben, dass man die eigenen Anliegen zurückstelle, um die Kirchengemeinde unterstützen zu können.
Frau Niemann fragt sich, inwiefern Rohre bereits nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssten.
Herr Schatz betont, dass es sich in der Tat um eine sehr hohe Summe handele, die hier investiert werden solle. Er frage sich, wie dringend die Maßnahme sei und ob evtl. eine Gefährdung der Kinder von den Rohren ausgehe.
Herrn Eisermann erscheint es ebenfalls fraglich, ob der Landkreis den Zuschuss genehmigen werde gesetzt den Fall, dass der Rat die Maßnahme in den Haushalt 2010 aufnehme. Der Fachbereich Zentrale Immobilienwirtschaft habe Fachleute und Techniker, die sich das Gelände angesehen hätten. Es sei unbestritten, dass es in bestimmten Gebäuden Mängel gebe. Es gebe jedoch auch städtische Gebäude, die im gleichen Zeitraum errichtet worden seien und dort sei ebenfalls nicht alles in Ordnung. Die hier erforderlichen Maßnahmen schiebe man aus finanziellen Gründen auch hinaus. Wenn tatsächlich Bedarf bestehe, das Leitungssystem zu ändern, dann müsse dies geschehen. Dann würde es sich jedoch mehr um eine bauliche Unterhaltungsmaßnahme handeln.
Herr Hübner geht davon aus, dass eine Dringlichkeit gegeben sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Landeskirche andernfalls bereit wäre, hier Mittel zur Verfügung zu stellen.
Herr Preuß schlägt der Verwaltung vor, die Maßnahme im Haushaltsentwurf mit vorzusehen. In diesem Zusammenhang könne darüber diskutiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsse noch kein Beschluss gefasst werden.
Herr Dr. Dirksen hält es für sinnvoll, die zur Rede stehenden Schäden von fachlich kompetenter Seite begutachten zu lassen. Darüber müsse eine Protokollnotiz erstellt werden, aufgrund derer eine Entscheidung getroffen werden könne. Er schlage vor, die Maßnahme gegenwärtig noch aufzuschieben.
Herr Eisermann macht deutlich, dass die Mittel dann nicht in den Haushalt 2010 eingestellt werden könnten. Die durchaus kompetenten Techniker der Zentralen Immobilienwirtschaft würden die Maßnahmen für erforderlich halten und die Landeskirche würde kaum Mittel investieren, wenn eine bauliche Sanierung noch nicht erforderlich wäre. Er schlage vor, die Bezuschussung zu beschließen. Damit sei noch nicht gesagt, dass die Mittel im nächsten Jahr fließen würden. Man könne die Vereinbarung mit der Kirche ohnehin erst abschließen, wenn der Haushaltsplan 2010 genehmigt worden sei.
Herr Alder schlägt vor, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und erneut in den Fraktionen zu beraten. Die Beschlussfassung könne im Verwaltungsausschuss erfolgen.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schließt sich dem an und setzt den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab.
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TOP 11
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Antrag der GS St. Ludgeri auf Umwandlung in eine offene Ganztagsschule
Beschluss:
Dem Antrag der Grundschule St. Ludgeri beim Nds. Kultusministerium auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule im Rahmen der verfügbaren räumlichen, personellen und finanziellen Gegebenheiten wird zugestimmt.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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TOP 12
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Nichtchristliche Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten;
Antrag des Ratsmitgliedes Frau Niemann
- abgesetzt -
Protokoll:
Frau Niemann fragt, ob bereits Stellungnahmen der Kirchen eingegangen seien.
Da dies nicht der Fall ist, wird der Tagesordnungspunkt abgesetzt und auf die nächste Sitzung verlegt.
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TOP 13
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Bekanntgaben
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TOP 13.1
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Zusammenlegung der GS Emmerstedt und der GS Pestalozzistraße in Helmstedt
Protokoll:
Die Bekanntgabe hat dem Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales schriftlich vorgelegen.
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TOP 14
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Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen
Protokoll:
Eine Beantwortung von Anfragen aus vorigen Sitzungen findet nicht statt.
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TOP 15
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Anfragen und Anregungen
Protokoll:
Herr Winkelmann macht darauf aufmerksam, dass er von einem Helmstedter Kinderarzt angesprochen worden sei. Dieser habe bereits auch die Fraktionen des Rates und den Bürgermeister angeschrieben. Es gehe um ein drei Jahre altes Kind aus dem Ortsteil Emmerstedt, welches einen Platz im Kindergarten Emmerstedt zugesichert bekommen habe. Das Kind komme aus einer sozial benachteiligten Familie. Es habe aus Vorsichtsgründen eine Windel getragen, als es in den Kindergarten Emmerstedt gekommen sei. Daraufhin sei es dort abgewiesen worden mit der Begründung, dass Windelkinder nicht aufgenommen würden. Der Arzt habe sich deshalb mit der Kindergartenleitung in Verbindung gesetzt. Auch von dort sowie von den Vorgesetzten der Kindergartenleiterin habe er die Auskunft bekommen, dass man keine Windelkinder aufnehme. Er wisse, dass dies in kirchlichen Kindergärten anders sei. Dort versuche man, die Kinder möglichst schnell von der Windel zu entwöhnen. Insbesondere wenn es sich um Kinder aus sozial schwachen Familien handele, sollte man diese in einem Kindergarten nicht abweisen. Er bitte darum, aus sozialen Gründen noch einmal über die Aufnahme des Kindes nachzudenken. Gerade Eltern aus einem sozial schwachen Umfeld hätten Probleme, ihr Kind in den Kindergarten zu bringen. Diese Familie habe sich dazu entschlossen und nun werde das Kind abgewiesen.
Herr Eisermann macht deutlich, dass es Regeln in den städtischen Kindergärten gebe. Hierzu gehöre, keine Windelkinder aufzunehmen. Sicher könne man eine Ausnahme machen, doch wenn man erst einmal damit begonnen habe, werde es andere Fälle nach sich ziehen. Bei den Kindergartenleiterinnen handele es sich um Fachpersonal. Wenn dies die entsprechende Auskunft erteile, dann verlasse man sich auch darauf und unterstütze die Entscheidung. Andernfalls würde man den Mitarbeitern auch die Motivation nehmen.
Frau Wendt erklärt, dass auch ihr Kindergarten Kinder aufnehme, die noch Windeln tragen würden vorausgesetzt, sie seien drei Jahre alt. Windelkinder würden die Arbeit in den Kindergärten allerdings erheblich erschweren, da die Erzieherinnen die Kinder oftmals eigenhändig trocken legen müssten. In der Regel sollten die Kinder tatsächlich keine Windel mehr tragen müssen, wenn sie in den Kindergarten kämen. Oftmals wisse man im Vorfeld auch nicht, dass die Kinder noch Windeln benötigten, weil die Eltern dies verschweigen würden.
Frau Musial weist darauf hin, dass es hier auch räumliche Probleme geben könne. Der Emmerstedter Kindergarten sei von den Räumen her nicht sehr großzügig ausgestattet. Für ein Kind, welches regelmäßig gewickelt werden müsse, müssten auch die entsprechenden Voraussetzungen wie Wickeltisch usw. zur Verfügung stehen. Dies sei im Kindergarten Emmerstedt nicht der Fall. Würde man dort ein Windelkind aufnehmen, so ginge dies auch zu Lasten der anderen Kinder.
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TOP 16
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Antrag des Kindergartens St. Marienberg auf Verlängerung der Kleingruppe
Beschluss:
Dem Antrag der Kirchengemeinde St. Marienberg auf Verlängerung des Betriebes einer Kleingruppe in der Ganztagsbetreuung für ein weiteres Jahr wird zugestimmt.
Nachdem die Zuhörer den Raum verlassen haben, beendet Frau Niemann die öffentliche Sitzung und eröffnet die nichtöffentliche Sitzung.
Protokoll:
Frau Niemann verweist auf die Vorlage.
Sodann fasst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Soziales einstimmig folgenden
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